Vorschläge 2009, 2010, die geprüft werden mit der Wirkung: Einnahme

Niedrigere Preise für Busse erhöhen Fahrgastzahlen und Einnahmen

von: Gast; 26.09.2009; Nummer: 2268
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.69032
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Um die Fahrgastzahlen zu erhöhen, sollten die Preise gesenkt werden. Insgesamt könnten damit die Einnahmen steigen.

Wer zahlt freiwillig 4,80 € für hin und zurück aus den Höhen-Stadtteilen für den Bus, wenn er motorisiert ist (man stelle sich das mal zu Zeiten der DM vor, 9,60 DM, man hätte die Planer für verrückt erklärt).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Mehreinnahmen im öffentlichen Nahverkehr durch Fahrpreisreduzierung

von: Moonlight; 04.10.2009; Nummer: 2358
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.65812
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Durch eine Reduzierung der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr würden sich viele Bürger und Bürgerinnen zum Umstieg von einem Auto auf ein öffentliches Nahverkehrsmittel bewegen lassen. Dies hätte zur Folge, dass sich hieraus für Stadt Trier mehrere Vorteile ergeben würden.

  1. Weniger Verkehrslärm auf der Straße
  2. Reduzierung der Parkpatznot
  3. Geringere Lärmbelästigung
  4. Mehreinnahmen im öffentlichen Nahverkehr (Die Menge machts!) 

Einige Städte in der Bundesrepublik sind uns auf diesem Gebiet bereits voraus.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Sport: Eintracht soll Schulden zurückzahlen

von: Dietrich-Flade; 29.09.2009; Nummer: 2309
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Sport
4.37903
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Mich freut der sportliche Erfolg der Eintracht im DFB-Pokal. Als ich hörte, wieviel Geld sie verdienen durch das Erreichen der nächsten Runde, war ich erfreut in Hinblick auf die Schuldenrückzahlung an die Stadt. Doch das steht nicht zur Debatte, da man die erst zurückzahlen muß, wenn Trier wieder in der 2.Liga kickt!! Warum nicht jetzt? Neue Spieler sind nicht nötig, die Mannschaft spielt doch gut. Unsere Kinder würden sich freuen, wenn für das Geld Schulen saniert oder der Schuldenberg verringert wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Forderungsverzicht bezieht sich auf noch offene Forderungen aus der Errichtung zweier Zusatztribünen, die anlässlich des Aufstieges des SVE zur 2. Bundesliga (1. Tribüne) und im Folgejahr (2. Tribüne) aufgestellt wurden. Diese damals notwendige Erweiterung der Sitzplatzkapazität wurde seinerzeit vom DFB gefordert (Lizenzauflage) und war zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unabdingbar. Es handelt es sich somit um eine Investition des Vereins in städtisches Eigentum.

Durch zweimaligen Abstieg und damit verbundene Abnahme der Besucherzahl konnte der Verein seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 16.12.2008 den Forderungsverzicht beschlossen, hat aber die Möglichkeit eröffnet bei Aufstieg in die 2 . Bundesliga in eine erneute Prüfung einzutreten.

Die jetzt durch die Teilnahme am DFB-Pokal erzielten Mehreinnahmen, die im Nettobereich erheblich unter den gehandelten Zahlen angesiedelt sind, sollen dem Verein zur Absicherung des laufenden Etats belassen werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 489/2008, Beschluss Stadtrat am 16.12.2008 (bei neun Nein-Stimmen)

Der Viehmarkt und der Wochenmarkt

von: Weinbergspfirsich; 16.10.2009; Nummer: 2612
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.33721
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Der Wochenmarkt sollte auch samstags auf dem Viehmarkt stattfinden:

Zum einen besteht diese Nachfrage auf Seiten der BürgerInnen, z.B. bei Berufstätigen, die auswärts arbeiten und deshalb während der Woche das Angebot nicht nutzen können.

Zum anderen würde dies den leider architektonisch u. städtebaulich in Teilen (Sparkassen- u. Provinzialbau!) missratenen Viehmarkt beleben - vielleicht auch in Hinsicht historisches "Forum".

Hier liessen sich auch weitere Aktivitäten verwirklichen (als Beispiel sei hier der Mainzer Wochenmarkt mit seinem Markt-Frühstück genannt).

Darüber hinaus würde dieser Samstag-Wochenmarkt mit entsprechenden Rahmenbedindungen  m.E. auch auf das gesamte Trier als Einkaufs- und Kulturzentrum ausstrahlen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Am Samstag den 30.April 2011 wurde auf dem Domfreihof der neue Wochenmarkt offiziell eröffnet. Der Stadtrat hatte im Dezember 2010 beschlossen, den Wochenmarkt, der weiterhin dienstags und freitags auf dem Viehmarkt stattfindet, zusätzlich samstags auf dem Domfreihof stattfinden zu lassen. Die Nutzung des Viehmarktes für diesen neuen Markt, so wie sie im Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurde, ist nicht möglich, da der Viehmarkt samstags häufig für andere Veranstaltungen genutz wird. Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung am 17.12.2009 die Änderung der "Satzung über Märkte und Messen in der Stadt Trier" beschlossen. Die Satzungsänderung sieht u.a. vor, dass zukünftig dienstags, freitags und samstags Wochenmärkte stattfinden können. Die nach der Gewerbeordnung anzuhörenden Wirtschaftskreise wurden vom Fachamt angehört.

Ergebnis des Rates

Ein ähnlicher Vorschlag  wird am 17.12.09 im Stadtrat beraten

Verwaltungshinweis für den Rat

Diese Überlegung war bereits im Jahr 2007 und 2008 Gegenstand einer Umfrage unter den Marktstandsbeschickern. Nach Auswertung dieser Umfrage mussten wir feststellen, dass die etablierten Marktstandsbetreiber auf dem Viehmarkt kein großes Interesse an einer Ausdehnung bzw. Verlegung des Marktgeschehens auf den Samstag haben.

Ein Teil der Markstandsbetreiber, insbesondere die ortsansässigen  Anbieter aus Euren und Zewen, sind nach wie vor Selbstvermarkter, die erstlinig eigene Produkte auf dem Wochenmarkt vorhalten. Bedingt durch deren Anwesenheit auf dem Wochenmarkt am Freitag ist es für sie zeitlich nicht möglich, die Teilnahme an einem weiteren Markttag, z. B. an dem von uns bereits früher als zusätzlichen Markttag ins Gespräch gebrachten Samstagvormittag, vorzubereiten.

Die Einrichtung eines weiteren Markttages wäre nur mit auswärtigen Händlern – ohne Beteiligung der Selbstvermarkter aus Trier – möglich. Dies wäre unseres Erachtens jedoch keine glückliche Lösung.

Eine mögliche Lösung wäre jedoch die Etablierung eines Gourmet- und Gemischtwarenmarktes. Hierfür müssten die Voraussetzung durch Änderung der Marktsatzung geschaffen werden.

Im übrigen haben die Marktleute in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ihrer Einschätzung nach kein Bedarf für einen weiteren zusätzlichen Wochenmarkttag in Trier besteht; diese Auffassung werde fast von allen Marktstandsbetreibern geteilt. An dem freitags stattfindenden Markt will man allerdings unbedingt festhalten.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 289/2010

Hochbunker mit Photovoltaikanlage ausstatten

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2291
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Energie
4.293105
Durchschnitt: 1,29 (116mal bewertet)

Trier sollte eine Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien einnehmen und dies an herausragender Stelle deutlich machen. Der Hochbunker ist durch seine Bauart und Lage (Ausrichtung zur Sonne) hierfür ein geeignetes Objekt. Dies würde auch optisch eine Aufwertung des Gebäudes bedeuten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag wird im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung des Rathauses weiter geprüft.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier ist sich ihrer Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien bewusst und berücksichtigt bei der Planung von Baumaßnahmen diese Zielsetzung. So wurden bereits Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden Humboldt-Gymnasium und Friedrich-Wilhelm Gymnasium realisiert, weitere Anlage befinden sich im Planungsstadium.

Bei der Frage, ob eine Installation auf dem Hochbunker am Augustinerhof möglich ist, müssen zunächst folgende Punkte und Faktoren geklärt werden:

  • der Hochbunker steht unter Denkmalschutz; gegebenenfalls ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich,
  • der Dachaufbau befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand
  • welche Sicherungsmaßnahmen wären erforderlich, um den Aufbau zunächst so herzurichten, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von dem Bauwerk ausgeht 
  • anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung müsste eine Kosten / Nutzen Analyse erstellt werden

Mehreinnahme: Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2636
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.25301
Durchschnitt: 1,25 (83mal bewertet)

Hundekot: Ein Bußgeld für Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen. (siehe Beispiel: Hamburg, dort hat sich das Problem durch Bußgelder erheblich gebessert)

Stellen Sie doch bitte auch die Tütenspender ausserhalb der touristischen Zone auf. Z. B. In den Haupt- und Nebenstraßen von Trier Süd.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Möglichkeit, in diesen Fällen Bußgeldverfahren einzuleiten, ergibt sich aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Trier vom 6.9.2007 (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1).

Der Erfolg dieser Bußgeldverfahren scheitert oft durch die fehlende Zeugenbereitschaft der Anzeigenden, z.B. Nachbarn wollen einen Nachbarschaftsstreit vermeiden. Im übrigen steht der Personalaufwand für Ermittlungen (Haltereigenschaften, Tatbeweis und Verantwortlichkeit) in keinem Verhältnis zu den Bußgeldeinnahmen.

Tütenspender werden in Absprache mit den Ortsbeiräten in den Ortsteilen aufgestellt.

Halbpreisticket für Stadtbusse

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2541
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.216865
Durchschnitt: 1,22 (83mal bewertet)

Mit dem Bus in die Stadt? – Ein neues „Halbpreisticket“ in der Zeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr würde Busfahren in der schwächer frequentierten Zeit attraktiver machen und eine preiswerte Alternative zum Auto bieten. Im vorgeschlagenen Zeitraum sind die Busse in der Regel sowieso nur schwach besetzt und zusätzliche Fahrgäste würden die Auslastung spürbar steigern.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier Nord spricht sich für diesen Vorschlag aus, da das Busfahren zu den Normaltarifen für viele Bürgerinnen und Bürger zu teuer und damit unattraktiv ist.

Bürger-"Aktien"

von: Mogra1882; 08.10.2009; Nummer: 2407
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.085365
Durchschnitt: 1,09 (82mal bewertet)

Um bestimmte Projekte zu finanzieren, könnten "Aktien" aufgelegt werden, die statt eines finanziellen allerdings "nur" einen ideellen Gewinn abwerfen. Jeder, der zur Finanzierung eines bestimmenten Investitionsvorhabens beitragen möchte, könnte bei der Stadtverwaltung entsprechende "Aktien" kaufen und z.B. auch verschenken.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

 Im Einzelfall kann der Vorschlag als Teilfinanzierungsbaustein eingesetzt werden. Künftige Projekkte sollen daran geprüft werden.

Im Bereich der Kulturförderung wurde von der Kulturstiftung der Stadt Trier ein "Wertpapier" für die Kultur aufgelegt. Diese „Kulturaktien“ präsentieren die Stadt Trier in einzigartigen Jahreseditionen und erscheinen stets in Form einer 50- und einer 100-Euro Aktie mit verschiedenen Motiven, jeweils limitiert auf 250 Exemplare.

Da die Kulturaktie jährlich in zwei neuen Editionen von renommierten Trierer Künstlern erscheint, entsteht so mit der Zeit eine exklusive Sammlung zeitgenössischer Kunst in Trier.

Jeder Käufer einer Kulturaktie erwirbt ein wertvolles, limitiertes und handsigniertes Kunstwerk und unterstützt gleichzeitig die Kunst- und Kulturförderung in Trier.

 Ob und inwieweit der Vorschlag zur Finanzierung eines bestimmten Investitionsvorhabens geeignet ist, muss vom Stadtrat im Einzelfall beschlossen werden.

Bürgerdarlehen

von: moritz; 04.10.2009; Nummer: 2365
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.06818
Durchschnitt: 1,07 (88mal bewertet)

In Quickborn geben Bürger ihrer Stadt Darlehen. Ab 5.000,00 Euro mindestens für ein Jahr zu 3% Zinsen sind die Konditionen der Bürgerdarlehen. Damit wäre es für Trier günstiger als Bankkredite. Das Modell hat es Quickborn ermöglicht das Geld für Schulsanierungen zusammen zu bekommen.

Vielleicht auch eine Möglichkeit für Trier? Hamburg hat das vor 25 Jahren auch schon mal gemacht, um den ersten Hafenausbau zu finanzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Umsetzung dieses Vorschlages kann der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar.

Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit müsste sich ein konkretes Verzinsungsangebot an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier auf der Basis des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an den aktuellen Geld- und Kapitalmarktsätzen orientieren. D. h. eine pauschale Zinsfestlegung - losgelöst von den Finanzmärkten - ist nicht möglich.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

von: Steiermark; 11.10.2009; Nummer: 2469
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
4.064935
Durchschnitt: 1,06 (77mal bewertet)

Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein kirchliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige  Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel  als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Umsetzung

das Gespräch des Oberbürgermeister mit Verantwortlichen der Katholischen Kirche fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute. Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben. Beim Bürgerhaushalt für 2011 wurde dieser Vorschlag erneut aufgegriffen. Der Stadtrat unterstütze mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlages.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt mit der Kirche über eine andere Verwendung der Mittel, z.B. die Auslobung eines gemeinsamen Preises, zu sprechen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Dietrich Flade ist nicht von einem kirchlichen, sondern von einem weltlichen Gericht wegen Hexerei verurteilt worden. Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Jedenfalls steht die Zinszahlung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder im städtischen Kultur-Etat und wird auch dementsprechend geleistet. Es handelt sich keineswegs um Blutgeld, "das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat".

Vor diesem historischen Hintergrund wird der Vorschlag auf ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" seitens des Kulturdezernates nicht befürwortet.

P&R ganzjährig in Moselauen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2354
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.05682
Durchschnitt: 1,06 (88mal bewertet)

Um die Innenstadt von Verkehr zu entlasten sollten in den Moselauen, wenn dort keine Veranstaltungen sind, ganzjährig eine Parkmöglichkeit für die auswärtigen Gäste der Stadt eingerichtet werden. Der Platz könnte durch einen Parkautomaten bewirtschaftet werden, und die vorhandene Busverbindung in die Innenstadt wäre besser ausgelastet. Allerdings dürften Parkgebühren plus Busticket günstiger sein als das Parken in PIT Parkhäusern. Ansonsten wird der Parkplatz wie bei Matthias nach dem Aufstellen der Parkautomaten weniger frequentiert als vorher.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten der Stadtwerke Trier (SWT) Verkehrsbetriebe wird bereits zu bestimmten Veranstaltungen ein Park & Ride-Verkehr vom Messepark aus angeboten. Eine Ausweitung des Angebotes ist mit den Stadtwerken abzustimmen. Dabei gegebenenfalls anfallende Mehrkosten / Defizite wären aus dem städtischen Haushalt auszugleichen.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden im Jahr 2010 auch die Möglichkeiten für weitere Verbesserungen im Park & Ride-Angebot untersucht und diskutiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten im Bereich des Messeparks mit untersucht.

Erhöhung der Gebühren für Kleingärtner

Bürgervorschlag
von: doctore; 23.06.2010; Nummer: 3737
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.01724
Durchschnitt: 1,02 (58mal bewertet)

Die Aufwendungen für das Kleingartenwesen betragen 64.667 €.
Die Erträge hingegen nur 58.508 €. Hier sollte der fehlende Betrag von 6.159 € also unbedingt auf die Kleingärtner umgelegt werde.

Da der Hebesatz für die Grundsteuer ja dieses Jahr auch erhöht wurde, wäre dies eine gerechte Erhöhung und würde den Haushalt entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aufgrund der erst Anfang 2010 erfolgten Anpassung wird derzeit von einer Erhöhung abgesehen. Der Stadtrat möchte aber zukünftig in den Prozess involviert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Trier und dem Stadtverband der Kleingärtner wurde der Pachtzins ab dem 01.01.2010 von 0,16 € je Quadratmeter auf 0,20 € je Quadratmeter erhöht. Der Pachtzins von 0,20 € je Quadratmeter ist vertraglich auf zehn Jahre festgelegt. Die Angelegenheit wurde am 03.02.2009 im Stadtvorstand behandelt.

Es besteht somit ein Vertrag mit dem Stadtverband der Kleingärtner mit einer Restlaufzeit von neun Jahren. Nach Ablauf der Vereinbarung wird eine Erhöhung erneut geprüft.

Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2292
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.016395
Durchschnitt: 1,02 (122mal bewertet)

Durch die Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs insbesondere der Falschparker auf Fahradwegen und Fußgängerwegen könnte die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden (gutes Beispiel hierfür sind beispielsweise die Fahrradwege in der Karl-Marx-Straße).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung.

Die Verkehrsüberwachung des "ruhenden Verkehrs" erfolgt im Schichtdienst von Morgens bis in die späten Abendstunden. Die erweiterte Innenstadt ist in Bezirke eingeteilt und wird regelmäßig bestreift. Dazu gehören auch der Simeonstiftplatz, Stockplatz, Domfreihof und andere Plätze. Kontrollen finden auch in den Außenbezirken im Rahmen der Möglichkeiten statt.

Darüber hinaus werden Überwachungsschwerpunkte gesetzt, wie zur Zeit die Radweg-Kontrollen (siehe Rathaus-Zeitung vom 27.10.09). Es wird auch abgeschleppt. Verkehrskontrollen sind "Momentaufnahmen" einer örtlichen Überwachung. Erneute Verkehrsverstöße sind nicht verhinderbar, wenn die Streife die Örtlichkeit verlässt und ihre Überwachungstätigkeit in anderen Straßen fortsetzt.

Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.

Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.

Zum Verkehr zugelassene Werbeanhänger werden in der Regel innerhalb der zulässigen Parkdauer von 14 Tagen bewegt, so dass es nicht zur ahnbaren Ordnungswidrigkeit kommt. Die im Kommentar angesprochenen Anhänger stehen auf einer Sonderfläche.

Hundekot

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3480
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (87mal bewertet)

Öffentliche Grünanlagen dienen Hundebesitzer zu oft als Kotablageplätze. Oft finden sich auch direkt neben zum Teil aufgestellten BelloBoxen regelrechte Ansammlungen von Hundekot. Die Stadt sollte vermehrt Kontrollen vornehmen und die Strafsätze bei Verstößen drastisch erhöhen.
Gerade auch touristische Bereiche wie das untere Ende des Kreuzweges gleichen oft eher offenen Kläranlagen als schönen Ecken. Gleiches gilt für „grüne“ Fußgängerstraßen in Wohnvierteln – wie etwa der Stankt-Mergener-Straße.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Ausweitung der Kontrollen kann mit dem bestehenden Personal nicht erfolgen. Eine veränderte Prioritätensetzung soll in den zuständigen Gremien diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der kommunale Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Bestreifungen auch die Einhaltung des Verbotes, Hundekot auf öffentliche Flächen liegen zu lassen. Bei Hinweisen und Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern werden Regelbestreifungen in den betreffenden Bereichen durchgeführt. Festgestellte Verstöße werden entweder im Verwarnungsgeld- oder im Bußgeldverfahren geahndet.

Wahl- und Veranstaltungsplakate

von: Schmissel; 13.10.2009; Nummer: 2530
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (67mal bewertet)

Die Wahl ist längst gelaufen, doch die lieben Politiker lächeln immer noch fröhlich am Straßenrand.

Ist es möglich eine Verordnung zu erstellen, dass Wahlplakate oder die Werbung von sonstigen Veranstaltungen bis spätestens 1 Woche nach Veranstaltungsende eingesammelt sein müssen?

Ansonsten soll die Stadtreinigung die Plakate entfernen und dem jeweiligen Veranstalter eine Rechnung mit einer Gebühr pro eingesammeltem Schild ausstellen.

Das Stadtbild würde deutlich verschönert.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die angesprochene Praxis wird bereits praktiziert. Die Parteien erhalten konkrete Vorgaben zur Plakatierung und zum anschließenden Abhängen. Nach diesem Zeitfenster erfolgt eine kostenpflichtige Einsammlung durch die Stadt.

Patenschaften für Spielplätze oder ähnlichem

Bürgervorschlag
von: mokkaschnitte; 07.06.2010; Nummer: 3400
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kinder, Jugend
3.954025
Durchschnitt: 0,95 (87mal bewertet)

Viele Gutmenschen zahlen monatlich einen Obulus für ein unbekanntes Kind in Afrika oder eine Ziege im Forstgehege Weißhauswald. Eine unbestritten löbliche Tat. Aber warum gibt es keine Patenschaften für städtische Einrichtungen, wie zum Beispiel die unzähligen Spielplätze im Stadtgebiet. Warum werden gibt es keine "Spielplatzpaten"?

Entweder könnten Vereine oder Unternehmen gleich eine Gesamtpatenschaft durch Finanzhilfen oder freiwillige Arbeitseinsätze. Zusätzlich wäre aber auch ein Finanzierungs(Spenden)modell denkbar, mit dem sich der Bürger monatlich, vierteljährlich oder jährlich an einem bestimmten Projekt oder der Unterhaltung eines bestimmten Platzes beteiligt. Wichtig ist, dass ein unmittelbarer Bezug zwischen Geldgeber und seiner Patenschaft/seinem Projekt bestünde.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Patenschaft für einen Kinderspielplatz ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssten die mit einer Patenschaft verbundenen Leistungen eindeutig definiert werden, da aus haftungsrechtlichen Gründen nicht alle Tätigkeiten möglich sind und die Stadt als Eigentümer der Anlage nicht aus ihrer Verpflichtung, eine jederzeitige gefahrlose Nutzung zu ermöglichen, entlassen werden kann. Ob diese Patenschaft mit Pflegeleistungen oder auch mit Geldspenden verbunden ist, kann individuell entschieden werden.

Beschaffung

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3430
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.927835
Durchschnitt: 0,93 (97mal bewertet)

Grundsätzlich sollten für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen regionale Anbieter bevorzugt werden, sofern die (a) Tariflöhne zahlen, (b) Vorprodukte aus der Region beziehen, (c) hier Steuern zahlen. Dies sollte ergänzend zum Stadtratsbeschluss über Fair Trade beachtet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
rechtliche Bedenken

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Beschränkung auf regionale Betriebe ist nicht möglich. Die Stadt Trier muss als öffentliche Auftraggeberin Waren, Bau- und Dienstleistungen über ein transparentes Verfahren beschaffen und das öffentliche Vergaberecht beachten. Hier sind das Diskriminierungsverbot und der Wettbewerbsgrundsatz zu nennen. Die Beschaffung erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung; es sei denn, es gilt im besonderen Fall eine Ausnahme.

Es ist aber möglich, zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmende zu stellen. Dies können soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte sein.

ÖPNV Preise - StadtteilKarte

von: Hans Peter Simon; 16.10.2009; Nummer: 2655
Stadtteil: Ehrang-Quint; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.925375
Durchschnitt: 0,93 (67mal bewertet)

Im Bügergutachten wurde vor vielen Jahren ein Forderung diesbezüglich erhoben. Da es hier ein bestehendes gutes Verkehrsangebot gibt sollte geprüft werden ob durch ein verbessertes Preisangebots auch die Nutzungshäufigkeit verbessert werden kann. Verstärkte Nutzung würde m.E.eine Ergebnisverbesserung ermölichen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat stellt sich einstimmig hinter die Forderung nach einer "Stadtteil-Karte", wie vor beschrieben und bereits im Bürgergutachten gefordert.

Versteigerung von ausgedienten Sachmitteln

Bürgervorschlag
von: Klapperschlange; 19.06.2010; Nummer: 3624
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.89041
Durchschnitt: 0,89 (73mal bewertet)

Alle Sachmittel, die die Stadt durch neuere, modernere oder schönere usw. ersetzen möchte, sollten zur Versteigerung angeboten werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat empfielt, ausgediente Sachmittel im Rahmen der Online-Versteigerung des Fundbüros zu versteigern.

Verwaltungshinweis für den Rat

Soweit ein Verkauf / eine Versteigerung von ausgesonderten Sachmitteln höhere Erträge als Aufwand bringt, sollte dies ohnehin schon so laufen.

Die Zuständigkeit für Sachmittel ist mit der dezentralen Budgetierung auch dezentral gelöst worden. Das heißt, die jeweiligen Dienststellen sind für ihre Sachmittel und deren Verwertung selbst zuständig.

Ungewollte Werbung

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3486
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.868685
Durchschnitt: 0,87 (99mal bewertet)

Bürger haften mit Bußgeld, wenn sie Müll auf die Straße werfen.
Dagegen dürfen Werbebroschüren ungefragt Paketweise vor den Haustüren abgeladen werden. Beim ersten Windstoß verteilen sich diese dann über ganze Straßenzüge. Hier sollte die Haftung für die notwendige Abfallbeseitigung auf die entsprechenden Verteiler, beziehungsweise Initiatoren dieser Broschüren ausgeweitet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und wird gegenwärtig umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es handelt sich hier in der Tat um ein schwer lösbares Problem. Lediglich bei einer illegalen Abfallbeseitigung, nämlich wenn die Prospekte in Grünanlagen entsorgt werden oder nicht zugeordnet werden können, wird die Stadtverwaltung als Untere Abfallbehörde tätig.

Wird Werbematerial allerdings vor Haustüren abgelegt, hat der jeweilige Austräger zumindest versucht, dieses ordnungsgemäß zu verteilen. Das Stadtreinigungsamt hat dann keine Möglichkeit, dies weiter zu verfolgen.

Schluss mit "amtlich geduldetem Falschparken"

Bürgervorschlag
von: ms; 11.06.2010; Nummer: 3477
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.84536
Durchschnitt: 0,85 (97mal bewertet)

Sofortige Beendigung des "amtlich geduldeten Falschparkens" durch Lastkraftwagen (LKW) und Autos auf Fuß- und Radwegen im gesamten Stadtgebiet. Jene "Regelung" verstößt gegen die geltende Straßenverkehrsordnung, gefährdet alle anderen Verkehrsteilnehmer erheblich und verhindert städtische Strafeinnahmen durch die Ordnungsbehörden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Parkgebühren erhöhen, um Busfahrpreise zu mindern

von: Neumann-Overholthaus; 14.10.2009; Nummer: 2555
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.841465
Durchschnitt: 0,84 (82mal bewertet)

Die Parkgebühren in Trier sollten nach 10 Jahren einmal erhöht werden. Die Einnahmen sollten dazu dienen, die zu hohen Fahrpreise der Busse zu reduzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Ob die dabei ggf. anfallenden Mehreinnahmen für die Subventionierung der ÖPNV-Ticket genutzt werden können, muss geprüft werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Preisgestaltung Stadttheater Trier

von: Jutta Albrecht; 16.10.2009; Nummer: 2613
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
3.78788
Durchschnitt: 0,79 (66mal bewertet)

1994, Saarbrücker Zoo: Am Eingang ein Info-Schild, auf dem zu lesen ist,

a) wieviel der Eintritt kostet

b) wie hoch der städtische Zuschuss zum Eintritt ist

c) wie hoch die Eintrittspreise eigentlich sein müsste, damit der Zoo kein städtisches Zuschussgeschäft ist

Angewandt auf das Stadttheater Trier:

a) wie teuer sind die Karten für's Stadttheater?

b) mit wieviel Euro bezuschusst die Stadt Trier das Stadttheater?

c) wie teuer müssten die Karten pro Rang ohne städtischen Zuschuss eigentlich sein?

 

Die Gestaltung der Eintrittspreise - v.a. diejenigen der Abonnementpreise - sollten vor diesem Hintergrund überdacht werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte wird für nicht sinnvoll erachtet.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der im Bürgerhaushalt angesprochene Vorschlag der Installierung eines Info-Schildes im Eingangsbereich des Stadttheaters ist von Seiten der Verwaltung grundsätzlich möglich. Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte ist aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung der Eintrittskarten jedoch nicht empfehlenswert. Die Preise differieren zwischen 8,00 € und 40,00 €. Eine Darstellung der Subventionen der Stadt Trier und des Landes Rheinland-Pfalz ist nach Auffassung der Theaterverwaltung möglich. Die Festlegung der Höhe der Eintrittspreise obliegt dem Rat der Stadt Trier.

Falschparken nicht mehr ignorieren, sondern als Einnahmequelle sehen

Bürgervorschlag
von: Sascha; 20.06.2010; Nummer: 3679
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.78261
Durchschnitt: 0,78 (69mal bewertet)

Wenn man so täglich durch die Stadt läuft, fallen einem an jeder Ecke Falschparker auf - und das jeden Tag, und immer dreister.
Es kann nicht sein, dass täglich Bushaltestellen, Radwege und Fußgängerwege von solche Leuten zugeparkt werden, ohne dass diese Konsequenzen spüren. Dazu fehlt der Stadt damit auch eine Menge an Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.

Daher fordere ich, dass in Zukunft - so wie es in fast jeder anderen Stadt üblich ist - das Falschparken mit sehr hohen Bußgeldern zu belegen. Dazu gehört auch das konsequente Abschleppen von Falschparkern in Fußgängerzonen, auf Radwegen, Bushaltestellen und Bürgersteigen. Dazu würde dies der Stadt ein erhebliches Mehr an Einnahmen bringen und vielleicht sogar den einen oder anderen zusätzlichen Job.

Zur Verdeutlichung zähle ich nur ein paar Stellen auf, wo ich jedes Mal, wenn ich vorbeigehe, Falschparker sehe: Weberbach / Mustorstraße Busparkplätze tagsüber immer von Autos belegt; Zuckerbergstraße zwischen Einmündung Metzelstraße und Nikolaus Koch Platz an der Trier Galerie; Margarethengäßchen; Radweg Metzelstraße, Zurmaienerstraße, Pacelliufer, Barbaraufer; Jakobsspitälchen.
Es muss Schluss sein mit der lauen Einstellung der Stadt gegenüber Falschparkern!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die im Vorschlag benannten Straßen gehören dazu. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Paten für ein baumstarkes Trier!

Bürgervorschlag
von: akio69; 20.06.2010; Nummer: 3678
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Grünflächen
3.78125
Durchschnitt: 0,78 (64mal bewertet)

In Trier gibt es sehr viele Straßen, die leider ein sehr hartes, steinernes Anmutung haben, da in ihnen keinerlei Grünflächen oder Bepflanzung existieren. Wie viel attraktiver wären diese Straßen, gäbe es Bäume, die das Straßenbild auflockerten, im Sommer Schatten spendeten und nebenbei die Luft verbessern würden. Besonders schade ist es zu sehen, dass es in manchen Straßen Baumscheiben gibt auf denen vormals Bäume standen, diese nun jedoch seit langem leer sind.

Die Idee ist es nun Paten zu finden, die einen Baum spenden möchten, sei es zur Geburt ihres Kindes, einer Hochzeit oder zum Gedenken an ein besonderes Ereignis. Diese bekämen die Gelegenheit ihren Baum, der allerdings vorher festgelegt wird (wie das ganze Verfahren zuvor festgezurrt sein muss) aufzustellen (Ein Erlebnis für die ganze Familie) und ihn mit einer davor gestellten Plakette zu verzieren. Eine Baumpatenschaft kostet immer gleich viel pro Baum und sollte ein runder Betrag sein (ca. 500 bis 1000 Euro). Ob dies reicht, um das "Straßenbegleitgrün" in manchen Straßen zu erneuern oder gar erst einzuführen sei dahingestellt, es wäre aber eine zusätzliche Kofinanzierung und ermöglicht vielleicht erst weitere Arbeiten. Darüber hinaus könnte man über eine weitere Einbindung der Paten nachdenken, wie zum Beispiel bei der Laubbeseitigung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Idee der Baumpatenschaft und Baumspende ist nicht neu und die Stadt Trier freut sich über jede Spende, um den derzeitigen Bestand von über 26.000 Bäumen im öffentlichen Raum zu ergänzen. In den vergangenen Jahren erfolgen diese Spenden in unregelmäßigen Abständen zu den verschiedensten, wie auch in dem Vorschlag beschriebenen Anlässen, von Bürgern, Firmen und Institutionen.
Je nach Standort der Baumpflanzung sind die Kosten hierfür sehr unterschiedlich und können, wenn sie außerhalb von Grünanlagen erfolgen, nicht pauschaliert angegeben werden. Einen Betrag für eine Baumspende zwischen 500 und 1.000 € festzulegen ist aus städtischer Sicht nicht realistisch.
Die derzeitige Praxis ist, dass sich die Spendenhöhe an dem Preis für einen Baum in angemessener Größe orientiert, was je nach Baumart variieren kann und sich im Mittel auf ca. 150 € beläuft. Darüber hinausgehende Aufwendungen für die Herrichtung des Standortes und der Pflanzung werden aus dem städtischen Budget bereit gestellt. In der Regel werden die Standorte innerhalb von öffentlichen Grünanlagen gewählt, aber in Einzelfällen auch in befestigen Flächen, sofern es sich um eine Ersatzpflanzung handelt.
Sollte der Wunsch nach einer Baumpatenschaft bestehen, so kommen wir diesem gerne nach. Ebenso ist es unproblematisch, die Spender bei der Pflanzung mit einzubeziehen sowie eine Plakette im Bereich des Baumes anzubringen, welche auf den Spender hinweist.

Verkauf von Schlaglöchern, damit diese endlich gestopft werden - Kein Witz, anderswo hat's schon funktioniert!!!

Bürgervorschlag
von: dertomtom; 15.06.2010; Nummer: 3525
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.739585
Durchschnitt: 0,74 (96mal bewertet)

Wer auf den Trierer Straßen unterwegs ist, kennt das Problem: Überall Schlaglöcher und marode Straßen! Offensichtlich ist kein Geld da, um die immer größer werdenden Schlaglöcher - zum Beispiel in der Loebstraße, aber auch anderswo zu stopfen.

Warum also nicht die Schlaglöcher verkaufen? Klingt komisch, hat aber anderswo auch schon funktioniert:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gemeinde-verkauft-schlagloecher-sogar...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,681541,00.html

Warum das nicht in Trier auch versuchen? Risiko ist ja gleich null, und wenn's funktioniert, wär's doch wirklich toll!

Als "Gegenleistung" für den Erwerb eines Schlagloches könnte man zum Beispiel eine Werbefläche (für gewerbliche Käufer) oder Grußfläche (für Privatleute) auf einer extra geschalteten Website anbieten.

Ich könnte mir vorstellen, wenn das erstmal Publik wird, könnte das der Renner werden! Warum nicht zum Geburtstag oder zu Weihnachten (das Stopfen von einem) Schlagloch verschenken...?

Lasst es uns doch versuchen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird vom Tiefbauamt aus folgenden Gründen abgelehnt:

Bei einer Schlaglochbeseitigung handelt es sich nur um eine provisorische Reparatur. Die Schlaglöcher, die meistens im Winter oder kurz nach dem Winter auftreten, werden, um die Unfallgefahren zu beseitigen, notdürftig mit bituminösem Mischgut bearbeitet. Die Haltbarkeit der Flickstellen beträgt nur wenigen Wochen oder Monate. Im Normalfall werden diese Stellen in den Sommermonaten fachgerecht flächendeckend instand gesetzt.

Dem Tiefbauamt sind Schlaglochpatenschaften in der Größenordnung von Trier nicht bekannt. Bei der Anzahl von rund 10.000 Schlaglöchern im letzten Winter ist eine Regelung mit Patenschaften aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht händelbar. Hier ist anzumerken, dass es sich bei der Schlaglochpatenschaft in Thüringen um die Gemeinde Niederzimmer mit lediglich etwa 250 Schlaglöchern handelt.

Hinsichtlich der benannten Werbeflächen wird in der Stadt Trier bereits seit längerem praktiziert, dass Werbeflächen an Straßen vermarktet werden und mit diesen Einnahmen Fahrgastunterstände gebaut werden.

Die Moselauen besser nutzen

Bürgervorschlag
von: Wawy; 16.06.2010; Nummer: 3538
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.717645
Durchschnitt: 0,72 (85mal bewertet)

Man könnte ähnlich den Rheinauen in Köln / Bonn doch versuchen an geeigneten Stellen in der Nähe der Stadt das Moselufer derart umzugestalten, dass man eine Art "Strand" versucht zu bauen.
Zwischen dem Gehweg und dem Moselufer eine wenige Zentimeter hohe Schicht Sand aufschütten, das Ufer von Bäumen und Gestrüpp befreien, eine Strandbar hinstellen und schon hat man den ganzen Sommer über für Tags- und Nachtsüber eine fantastische Ausflugsmöglichkeit.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bereits in der Rahmenstudie zum Moselufer wurden solche Ideen mit aufgenommen. Diese Ideen sind auch zu begrüßen, aber leider nicht so einfach umzusetzen, da rechtliche Belange entgegenstehen. Die Flächen liegen im Überschwemmungsbereich der Mosel und dürfen somit nicht ohne Genehmigung aufgefüllt oder eingeschränkt werden, zumal sie auch regelmäßig überflutet werden. Deshalb wird die Anlage nicht ohne aufwändige Planung und Abstimmung und damit Einsatz von Finanzmittel dauerhaft umzusetzen sein.
Die Stadt ist jedoch dabei, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden die Uferbereiche sukzessive an geeigneten Stellen vom Großgrün auszulichten und die Zugänglichkeit zur Mosel zu verbessern. Auch die Grünflächen zwischen Mosel und Radweg werden regelmäßig gemäht und können somit teilweise als Liegeflächen genutzt werden.

Projektbezogene Spenden, Bürgerkredite etc.

von: schnuppi2000; 29.09.2009; Nummer: 2297
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.685715
Durchschnitt: 0,69 (70mal bewertet)

Offensichtlich ist die Finanzlage der Stadt kurzfristig nicht in den Griff zu bekommen und eigentlich muss die Stadt sich erst einmal massiv entschulden bevor Sie wieder Projekte welcher Art auch immer in Angriff nehmen kann. Das wissen wir alle und wir sind uns auch bewusst, dass kleinere Brötchen (oder auch Theater) gebacken werden müssen. Trotzdem liegt vielen Mitbürgern das eine oder andere Projekt sehr am Herzen und wir sind in aller Regel auch bereit uns in diesen zu engagieren, sei es ehrenamtlich oder sogar durch finanzielle Unterstützung. Der Förderverein Südbad Trier e.V. ist ein gutes Beispiel dafür. Allerdings erwarten wir dann auch ein unmittelbares Mitspracherecht. Mein Vorschlag ist die Gründung von Ortsvereinen oder Projektvereinen, die möglichst gemeinnützig sind (um die Steuervorteile mitzunehmen) und in denen sich Bürger, Firmen, Sponsoren, Mäzene usw. mit ihrer Kraft, Zeit, Know-how und natürlich ihrem Geld engagieren können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Ergebnis des Rates

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden wird vom Stadtrat ausdrücklich begrüßt und ist jederzeit möglich. Darüber hinaus hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden ist von der Stadt Trier jederzeit möglich. Für den Ausbau dieser Möglichkeit wäre ein Konzept zu entwickeln.

Die Einflussmöglichkeiten des Spenders ergeben sich durch die Erklärung des Spendenzweckes. Auf der Seite der Stadt Trier ist im Falle der gedachten Spendenannahme lediglich das formalisierte Verfahren zur Annahme von Zuwendungen nach § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.

Bezüglich des Teilvorschlages "Bürgerkredit" darf auf den separaten Vorschlag "Bürgerkredit" verwiesen werden. Die Vorschläge sind nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar. Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. In Bezug auf die Fördervereine darf auf vorhandenen vielschichtigen und zweckorientierten Fördervereine, aber auch Bürgervereine verwiesen werden.

Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadt

von: Neumann-Overholthaus; 12.10.2009; Nummer: 2503
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.64634
Durchschnitt: 0,65 (82mal bewertet)

Die Geschwindigkeitskontrollen sollten durch die Stadt erfolgen. Dies wäre eine lohnende Einnahmequelle, wie auch in vielen anderen Städten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Überwachung der Geschwindigkeit zu beantragen und die Aufgabe bei der Polizei zu belassen. Es ist ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.  

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung mit der Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten, dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Raserei und Unfälle vermeiden durch vermehrte Geschwindigkeitskontrollen

von: hakuna_matata; 16.10.2009; Nummer: 2642
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.643835
Durchschnitt: 0,64 (73mal bewertet)

An kritischen Stellen der Stadt und bekannten "Raser-Strecken" sollten festinstallierte Blitzer eingerichtet werden.

1. Lärmbelästigung, Gefahren- und Unfallquellen werden vermieden.

2. Der Stadt kämen zusätzliche Einnahmen zu Gute!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachung bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Der Vorschlag stationärer Radaranlagen ist von der Stadt nicht realisierbar. Die  Zuständigkeit liegt beim Land Rheinland-Pfalz.

Die Stadtverwaltung stellt auf Beschluss des Stadtrates an den unterschiedlichsten Stellen des städtischen Straßennetzes Geschwindigkeitsdisplays auf. Den Kraftfahrenden werden ihre gefahrenen Geschwindigkeiten angezeigt. Die am Verkehr teilnehmenden Personen werden dadurch angehalten, verantwortlich zu fahren und die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung solcher Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden nur im Ausnahmefall  aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

LKW-Maut oder Verbot

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3736
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.64
Durchschnitt: 0,64 (50mal bewertet)

Täglich fahren hunderte Lastkraftwagen (LKW) durch Trier, die nichts in Trier abholen oder liefern (zum Beispiel täglich einige Sattelschlepper mit Baggern und/oder Radladern der Firma Volvo (ehemals Zettelmayer) aus Konz, sämtlich mit NL-Kennzeichen).

Das sollte und könnte verboten werden oder alternativ mit einer LKW-Maut belegt werden, da diese LKW nachweislich und maßgeblich die Straßen unserer Stadt über Gebühr belasten und zerstören, was immer wieder zu teuren Reparaturarbeiten führt.

Gerade Güter, die nicht verderben, könnten doch viel umweltfreundlicher auf Mosel und Saar verschifft werden!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
Stadt nicht zuständig

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Für die Erhebung einer so genannten "Stadtmaut" - sei es für die Straßenbenutzung durch Pkw oder Lkw - fehlt es an der gesetzlichen Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber. Ohne diese dürfen Kommunen keine Mautgebühren einführen. Die Möglichkeiten von LKW-Verboten sind von der Stadtverwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde (staatliche Auftragsangelegenheit) geprüft. Die bundesrechtlichen Kriterien der Straßenverkehrsordnung und das Recht auf Gemeingebrauch einer Straße sprechen in der Regel dagegen. In Einzelfällen konnten Lkw-Verbote angeordnet werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen.

Stadtflohmarkt

von: Sniff; 06.10.2009; Nummer: 2383
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.635295
Durchschnitt: 0,64 (85mal bewertet)

Jeder Haushalt darf direkt vor seiner Haustür und an ausgewählten Plätzen wie z.B. Viehmarkt oder Porta-Nigra-Platz für eine Pauschale von 2-3 € je Tisch (oder alternativ natürlich: kostenfrei) einen privaten Flohmarktstand betreiben.

Dies kann beispielsweise an einem ausgewählten Frühlings-/ Frühsommer-Sonntag geschehen ("Mit dem Frühjahressputz Geld verdienen?") und die Pauschale sollte praktischerweise direkt vor Ort von Mitarbeitern kassiert werden und durch Aufkleber an den Tischen vermerkt werden. Eine breite und frühzeitige Ankündigung wäre natürlich notwendig.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stellen - wie hier beschrieben - mehrere Privatpersonen ihre Gegenstände aus, um sie an Interessenten zu verkaufen (z.B. Hobbysammler, Bastler, Besitzer von Haushaltsgegenständen, usw.) so handelt es sich um eine private Veranstaltung, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und z.B. des Ladenöffnungsgesetzes unterliegt. Es gelten vielmehr die allgemeinen Ordnungs- und Polizeivorschriften.

Inwieweit feiertagsrechtliche Aspekte bei Veranstaltung an einem Sonntag zu berücksichtigen sind, wäre daher gegebenenfalls noch zu erwägen. Zudem ist die Frage der Sondernutzung für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraums bzw. öffentlicher Plätze noch mit dem Bauverwaltungsamt als zuständigem Fachamt zu klären.

Längere Öffnungszeiten für die Porta

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3482
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.63158
Durchschnitt: 0,63 (76mal bewertet)

In den Sommermonaten sollte der Zugang zur Porta Nigra und eventuell auch zum Stadtmuseum am Abend länger als bis 18 Uhr möglich sein, zumindest an 1 bis 2 Tagen in der Woche. Während in der ganzen Stadt gerade an heißen Tagen am Abend noch viel los ist, schließt das Trierer Wahrzeichen bereits kurz nach der Nachmittagshitze seine Tore. Viele Besucher würde gewiss lieber in den Abendstunden die Treppen zur Porta emporsteigen und den Blick über die Stadt genießen. Nicht zuletzt um die blaue Stunde für schöne Urlaubsfotos zu nutzen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt diesen Vorschlag. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Porta Nigra und städtisches Museum sollte zusammen erfolgen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Längere Öffnungszeiten für die Porta Nigra liegen nicht im Ermessen der Stadt. Ein entsprechender Antrag muss an die Verwaltung der Organisation Burgen, Schlösser, Altertümer in Koblenz gerichtet werden.

Längere Öffnungszeiten für das Museum sind in den Jahren 2007 und 2008 getestet worden, leider ohne Erfolg. Das Museum hat seit Beginn 2009 jeden Dienstag zwischen 20.00 Uhr und 21.30 Uhr geöffnet, in diesem Zeitraum findet eine Führung statt.

Erhöhung der Gebühren für Falschparker/Parkflächen

von: Heuschrecke; 16.10.2009; Nummer: 2660
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.626665
Durchschnitt: 0,63 (75mal bewertet)

Um das Defizit der Stadt zu mildern, könnte man z. B. die Gebühren für Strafzettel erhöhen. Ausserdem sollte es in Zukunft möglich sein, vor allem auch KFZ-Halter mit luxemburger Kennzeichen zur Kasse zu beten.
Des weiteren könnte man die Parkgebühren erhöhen, um auf diese Weise auch Anreize zu schaffen mit dem Bus in die Innenstadt zu fahren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Umstellung der Parkscheinautomaten auf die neuen Entgelte und Bewirtschaftungszeiten ist erfolgt. Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze kann die Stadt, wie unten dargestellt, nicht verändern.

Verwaltungshinweis für den Rat

a) Die Stadt darf die Höhe der Verwarnungsgeldsätze nicht verändern. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber.

b) Das Thema Gebührenerhöhung wird zur Zeit im Arbeitskreis "Parken" behandelt.

Zu a) Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird durch den Bundesgesetzgeber in einem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog festgelegt. Der Stadtrat und die Verwaltung haben deshalb keine Kompetenz, die Höhe der Verwarnungsgeldsätze zu ändern.

Die Ahndung von Verkehrsverstößen im "ruhenden Verkehr" erfolgt durch das Straßenverkehrsamt als staatliche Auftragsangelegenheit. Halter von ausländischen Fahrzeugen müssen Verwarnungsgelder zahlen, eine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist im Ausland nicht möglich. Bei Abschleppmaßnahmen wird eine Sicherheitsleistung für die angefallenen Kosten verlangt.

Zu b) Zur Höhe der Parkgebühren wird auf die Tätigkeit des "Arbeitskreises Parken" verwiesen. Als Diskussionsgrundlage für den Arbeitskreis Parken wird ein Gutachten erstellt, das die Wechselbeziehungen des Parkens - Standort, Gebührenhöhe, Parkzeit u.a.m. - beleuchtet. Nach Vorliegen des Gutachtens soll über eine neue Parkgebührenordnung entschieden werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 20%-Punkte

Bürgervorschlag
von: zwuckel; 09.06.2010; Nummer: 3422
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.585365
Durchschnitt: 0,59 (82mal bewertet)

Mit umgerechnet 5.200 € ist aktuell jeder Trierer Bürger am Schuldenberg der Stadt beteiligt. Neben Ausgabenkürzungen sind daher Verbesserungen bei den Einnahmen das Gebot der Stunde. Die Grundsteuer und die gewinnabhängige Gewerbesteuer sind die beiden einzigen wichtigen Einnahmequellen, die die Stadt Trier beeinflussen kann, indem die Hebesätze durch Stadtratsbeschluss verändert werden können.

Nachdem in 2010 der Hebesatz der Grundsteuer B um 20%-Punkte angehoben wurde, sollte auch die Trierer Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag zur Reduzierung des Schuldenberges durch eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes leisten. Schließlich profitiert sie auch von den Investitionen der Stadt.

Seit vielen Jahren liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 390% - im Vergleich der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz rangiert damit Trier auf dem vorletzten Platz. Eine moderate Erhöhung trifft die gewerblichen Unternehmen weit weniger als oft behauptet: Die Mehrzahl der kleineren Unternehmen zahlt wegen hoher Freibeträge meist überhaupt keine Gewerbesteuer, während die Mehrzahl der übrigen Betriebe so geringe Beträge zahlt, dass sie von einer moderaten Erhöhung kaum betroffen wäre. Auch die immer wieder behauptete abschreckende Wirkung auf mögliche Neuansiedlungen ist wissenschaftlich seit vielen Jahren widerlegt: Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes spielt bei Neuansiedlungen als Standortfaktor nur eine untergeordnete Rolle.

Fazit: Eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes trifft die Mehrzahl der Betriebe kaum oder gar nicht - in der Summe aber gewinnt die Stadt beachtliche Finanzmittel und damit neue Entscheidungsspielräume.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht in der derzeitigen konjunkturellen Erholungsphase keinen Spielraum für eine Erhöhung der Gewerbesteuer, möchte das Thema aber im Dialog mit Unternehmen und Gewerbetreibenden für einen späteren Zeitraum nicht ausschließen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach der schwersten Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren ist allmählich eine Erholung der Konjunktur auch in Deutschland zu verzeichnen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass staatliche Konjunkturprogramme derzeit in weiten Teilen noch in der Umsetzungsphase sind und der konjunkturelle Aufschwung noch keineswegs als dauerhaft und gesichert angesehen werden kann. In dieser Situation, in der der Staat noch aktive konjunkturelle Hilfestellung leistet, dürfte die Erhöhung der Gewerbesteuer - auch im vorgeschlagen marginalen Umfang - eine problematische Signalsetzung darstellen, so dass gegenwärtig eine derartige Entscheidung nicht getroffen werden sollte.
Auch die Nähe der Stadt Trier zu Luxemburg ist im Zusammenhang mit einer steuerpolitisch motivierten Diskussion eine entscheidungsrelevante Größe, welche stets zu beachten ist.

Stationäre Geräte zur Ampelkontrolle

von: Guenteraldo; 13.10.2009; Nummer: 2539
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.567165
Durchschnitt: 0,57 (67mal bewertet)

Ich kenne keine Stadt in Deutschland, in der so systematisch rote Ampeln "überfahren" werden wie in Trier. Dies ist insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährlich.
Wer ein Beispiel braucht, muss nur einmal 5 Minuten den Linksabbiegern an der Kreuzung Franz-Georg-Straße / Wasserweg zuzuschauen. Verkehrkontrollen die hier -unregelmäßig- stattfinden, können sich vor "Kundschaft" kaum retten. Dies ist nur ein Beispiel...
Fest installierte Kontrollgeräte (Starenkästen) könnten hier die Sicherheit für alle erhöhen und das Stadtsäckel füllen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadt hat keine Zuständigkeit. Sie liegt - weil es sich um die Überwachung und Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" handelt - ausschließlich beim Land Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern, Polizei). Die Aufgabe ist nicht auf die Stadt übertragbar.

Eine mögliche Einnahmequelle: Kulturabgabe für Gäste

von: Air Force One; 29.09.2009; Nummer: 2311
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.555555
Durchschnitt: 0,56 (108mal bewertet)

Wie wär's mit einer Kulturabgabe, ähnlich wie in Weimar. Da zahlt man pro Gast und Übernachtung einen kleinen Betrag.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000 Euro-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer. Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Einnahmequelle: Gebührenpflichtige Parkplätze / Mieteinnahmen

Bürgervorschlag
von: heliotrop; 13.06.2010; Nummer: 3498
Stadtteil: Olewig; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.554215
Durchschnitt: 0,55 (83mal bewertet)

Die Stadt Trier ist meines Wissens Eigentümerin des „Klosters“ Olewig. Auf dem Klosterhof entlang der Olewiger Straße könnte durch die Einführung von Parkgebühren (Parkfläche wird zur Zeit öffentlich und von Hotelgästen kostenlos genutzt) eine neue Einnahmequelle geschaffen werden; dies wäre problemlos durch das Aufstellen eines Automaten möglich.

Im Klostergebäude befinden sich unter anderem leer stehende, bewohnbare Kleinwohnungen. Durch Vermietung könnte auch hier eine neue Einnahmequelle geschaffen werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt prüft derzeit ein städtebauliches Konzept für das Klosterareal, um es kurzfristig zu veräußern. Der Aufwand für eine Bewirtschaftung des Parkplatzes (Parkscheinautomat, Verkehrssicherung ) würde sich daher für den Übergangszeitraum nicht rechnen. Dasselbe gilt für die Herrichtung und Unterhaltung von Kleinwohnungen; vermietbare Räume des Geländes sind derzeit alle vermietet.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 30.09.2010: Nach erfolgter Erörterung des Sachverhaltes war der Ortsbeirat einstimmig der Ansicht, infolge der kurzfristig anstehenden Veräußerung des Klosterareals den Vorschlag abzulehnen.

Abfallverwertung

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3438
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.55128
Durchschnitt: 0,55 (78mal bewertet)

Das Potenzial für die energetische oder industrielle Nutzung biogener Abfälle und Reststoffe prüfen. Wie kann es erhöht, wie ausgeschöpft, wie kann es verkauft werden?

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
Stadt nicht zuständig

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der ART durch die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.). Der Vorschlag soll daher an den Zweckverband A.R.T. weitergeleitet werden.

Namensvergabe der Arena Trier

von: Micha150; 14.10.2009; Nummer: 2571
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Sport
3.547945
Durchschnitt: 0,55 (73mal bewertet)

Warum bekommt die Arena Trier nicht einen Sponsornamen?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Umsetzung

Ein Namensgeber wurde bisher noch nicht gefunden.

Ergebnis des Rates

Ein Namensgeber wird intensiv gesucht

Verwaltungshinweis für den Rat

Bereits mit Beginn der Planungen der Arena Trier bis zum heutigen Tag läßt die Betreibergesellschaft Castel Trier GmbH mit wechselnden Agenturen, aber auch in Eigenregie nichts unversucht, einen potentiellen Namensgeber zu finden. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass nur wenige regionale Unternehmen hierfür in Frage kommen. Diese engagieren sich bereits in anderen Bereichen derart stark, dass für sie ein solches umfangreiches und aufwändiges Sponsoring nicht in Betracht kommt.

Die Stadt Trier als Gesellschafter (70%) wirkt darauf hin, dass sich die Castel Trier GmbH weiterhin aktiv um einen Namensgeber bemüht.

Mehreinnahmen

von: Kirsch; 16.10.2009; Nummer: 2649
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.5
Durchschnitt: 0,50 (64mal bewertet)

zu Einnahmen: Eine Besuchergebühr in den Übernachtungspreis einbauen lassen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer.

Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Publikationen der Stadtbibliothek oder des Stadtarchives mit Kostendeckung

Bürgervorschlag
von: Cheese-Bürger; 05.06.2010; Nummer: 3387
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Bildung
3.476745
Durchschnitt: 0,48 (86mal bewertet)

Laut Haushaltsplan der Stadt Trier werden die Publikationen der Stadtbibliothek (Weberbach) und des Stadtarchives mit jährlich über 150.000€ und über 70.000€ subventioniert. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Publikationen liegt bei unter 5%.

Ich schlage vor, dass die Preise der Publikationen so gestaltet werden, dass sie den Herstellungspreis decken oder - wenn Subventionen nicht vermeidbar sind - mindestens 50% der Kosten decken.

Bei diesen Publikationen dürfte es sich zum Beispiel um die Ausstellungskataloge oder die Reihe "Kostbarkeiten der Stadtbibliothek Trier" handeln. Wer Interesse an diesen Publikationen hat, sollte auch bereit sein, einen kostendeckenden Preis dafür zu zahlen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach den Regeln der doppischen Haushaltsführung muss die Haushaltsposition "Publikationen" anteilig eine Fülle von Umlagen abdecken. Der Posten enthält anteilig auch Gebäudekosten und -unterhalt inklusive Abschreibung, Kosten für die technische und sonstige Einrichtung sowie Rücklagen für ihren Ersatz, Personalkosten und Rücklagen für Pensionen und Renten sowie übergeordnete Verwaltungskosten. Diese Kosten können durch nicht-kommerzielle Einrichtungen wie die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv prinzipiell nicht erwirtschaftet werden. Die tatsächlichen Druckkosten für einen Katalog sind vergleichsweise gering, sodass eine Deckung von mehr als 50 von Hundert in der Regel durchaus gegeben ist. Der Posten "Publikationen" enthält außerdem nicht nur die Kosten für gedruckte Veröffentlichungen, sondern auch für Publikationen im Internet, Werbung, Einladungen und Plakate.

Die beiden letzten Publikationen der Bibliothek und des Archivs ("Kostbare Handschriften aus Echternach und Trier" sowie "Trier vergisst nicht") wurden vollständig durch Sponsoren abgedeckt. Die Preise orientieren sich stets daran, ob die Publikation auch absetzbar ist.

Zum ergänzenden Kommentar ist zu sagen, dass Ausstellungskataloge üblicherweise nicht online gestellt werden. Das professionelle Design kann die Bibliothek nicht selbst leisten. Außerdem sind die Kosten sogar noch erheblich höher, da ja keine Einnahmen erwirtschaftet werden.

Erhebung von Parkgebühren an stark frequentierten Straßen

Bürgervorschlag
von: b2146; 21.06.2010; Nummer: 3681
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.47059
Durchschnitt: 0,47 (51mal bewertet)

Viele Straßen sind durch parkende Autos derart verstopft, dass weder Autofahrer noch Fußgänger ungehindert hindurch kommen. Eine Parkgebühr könnte einerseits für mehr Ordnung auf diesen Straßen sorgen und auf der anderen Seite ein wenig Geld in die leeren kommunalen Kassen einbringen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Parken ist ein Teil des vom Bundesgesetzgeber abschließend geregelten Straßenverkehrs; es unterliegt daher Einschränkungen und Verboten durch das Straßenverkehrsrecht.
Parken ist Gemeingebrauch, ein Jedermannsrecht und grundsätzlich erlaubnisfrei, muss aber nicht unentgeltlich sein .
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort aufzustellen, wo der Parkraum besonders kostbar ist und daher erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für eine möglichst kurze, nach oben genau abgegrenzte Zeit parken können. In den Bereichen, in denen diese Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, gibt es im Innenstadtbereich bereits eine weit reichende Parkraumbewirtschaftung ; Untersuchungen für die noch nicht betroffenen Teile werden, bzw. müssen noch durchgeführt werden.
Eine generelle Bewirtschaftung der Hauptverkehrsstraßen ohne straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit - nur als Mittel zur Einnahmeerzielung zugunsten der kommunalen Haushalte - widerspricht den straßenverkehrsrechtlichen Grundsätzen und ist daher rechtlich unzulässig.
Abgesehen davon würden solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zur Verdrängung der parkenden Fahrzeuge in die an die Hauptverkehrsachsen angrenzenden Straßen der dortigen Wohngebiete führen, was sicher nicht wünschenswert ist.

Gebühren

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.439025
Durchschnitt: 0,44 (82mal bewertet)

Gerne wird über eine Gebührenerhöhung ja nicht gesprochen. Doch viele Gebühren sind seit der DM / € Umstellung genau umgerechnet worden. Dies führt zu ungeraden Beträgen und so muss die Verwaltung viel Kleingeld vorrätig haben.

Eine kleine Aufrundung auf gerade Beträge dürfte zu minimalen Mehreinnahmen führen und die Arbeit in der Verwaltung erleichtern.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Zuge der Euro-Einführung im Jahr 2002 wurde bewusst auf eine Aufrundung verzichtet. Seitdem hat in nahezu allen Bereichen eine Gebührenanpassung stattgefunden. Eine Aufrundung auf gerade Beträge erfolgt so Zug um Zug.

Geschwindigkeitskontrollen

Bürgervorschlag
von: Neumann-Overholthaus; 07.06.2010; Nummer: 3396
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.435645
Durchschnitt: 0,44 (101mal bewertet)

Bereits im letzten Jahr wurden Geschwindigkeitskontrollen vorgeschlagen (siehe zum Beispiel 2503, 2642, 2539, 2350). Gleichlautende Begründungen der "Verwaltung" führten zur Ablehnung des Rates, eine freiwillige Geschwindigkeitsüberwachung zu übernehmen. Es sei ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten, sei noch 2006 berichtet worden.

Dem steht gegenüber und ist jederzeit nachprüfbar, dass nach eigenen Recherchen die Städte Remscheid und Regensburg zusätzliche Stellen schaffen mußten, um den Einnahmen Herr zu werden. Beide Städte geben ein Plus zu nach anfänglichen Schwierigkeiten. Und wie machen es die Städte Kaiserslautern, Leverkusen, Essen, Koblenz, Dortmund, Köln, um weitere Beispiele zu nennen. Sogar der WDR 2 berichtete im Fernsehen am 16.02.2010 über das "Blitzen für die Stadtkasse" als Einnahmequelle, auch wenn die Kontrollen ja nur zur Erziehung der Verkehrsteilnehmer dienen dürfen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet eine erneute Prüfung der Vor- und Nachteile einer kommunalen Geschwindigkeitskontrolle, da dass Land beabsichtigt, diese Aufgabe an die Kommunen zu übertragen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es wird derzeit auf der Landesebene von Rheinland-Pfalz die gesetzliche Übertragung von Aufgaben der Polizei zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Kommunen beraten. Darin enthalten ist auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Zeit ist eine Übertragung nur auf freiwilliger Basis und nur für die innerörtlichen Straßen unter Erfüllung von Rahmenbedingungen möglich. Danach ist eine mobile Überwachung zur Gefahrenabwehr an Unfallhäufungsstellen und in Gefahrenbereichen (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen und anderen Gefahrenstellen) der Regelfall. Die Festlegung von Mess-Stellen darf sich deshalb nicht an der Einnahmenseite orientieren oder indirekt zur Verkehrslenkung eingesetzt werden. Bei den Berechnungen mit dem Ergebnis von Defiziten wurde ein Minimum an Personal und ein Mehr an Kontrollen unter Einbeziehung polizeilicher Ergebnisse zugrunde gelegt. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten ist wegen der fehlenden Vergleichbarkeit von Mess-Stellen und der Verkehrsdichte, Personal, unterschiedlicher Berechnungsmethoden pauschal nicht möglich. Es wird empfohlen, die Entscheidung des Landesparlamentes abzuwarten.

Anwohnerparkschein

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3418
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.39326
Durchschnitt: 0,39 (89mal bewertet)

Dieser ist im Moment noch sehr günstig, eine Gebühr von 5 Euro pro Monat ist nicht zu viel. Den Anwohnerparkschein könnte man auch auf weitere Gebiete ausweiten.

Die Gebühr ist eine zusätzliche Belastung für Autofahrer und kann so beim Umstieg auf Bus und Bahn helfen = Entlastung der Straßen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Gebührenerhöhung für die Erteilung des Bewohnerparkausweises ist solange nicht möglich bis der Bundesgesetzgeber den Kommunen erlaubt, eine höhere als die jährliche Höchstgebühr von 30,70 € zu erheben. Nach Bundesrecht dürfen nur kleinräumige Bewohnerparkzonen gebildet werden, damit die Bewohner in Fußnähe zu ihrer Wohnung parken können. Andererseits darf die Zone nicht so groß sein, dass vermeidbare Kfz-Fahrten innerhalb der Zone attraktiv werden. Die weitere Einrichtung von Bewohnerparkzonen, die immer mit einer flächendeckenden Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkmöglichkeiten einhergeht, wird von der Verwaltung im Auftrag des Stadtrates geprüft.
Die Umsetzung ist leider sehr zeitaufwändig und deshalb nur nach und nach möglich.

Citymaut

von: hkb; 16.10.2009; Nummer: 2621
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.387095
Durchschnitt: 0,39 (93mal bewertet)

In den Kommentaren zu verschiedenen Vorschlägen wird die Idee einer Citymaut ins Gespräch gebracht. Ich will sie hier als eigenständigen Vorschlag bringen, damit sie auch als Überschrift erscheint. Vorschlag: Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr in die Innenstadt (innerhalb des Alleenrings) nur noch mit Maut-Ausweis (Anwohner frei). Dafür kostenloser ÖPNV. Entlastet Straßen und Luft, erhöht die Attraktivität für Trierer wie Touristen. Dass der Handel darunter nicht zusammenbricht, hat sich nach Einrichtung der Fußgängerzone erwiesen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag ist rechtlich nicht zulässig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadtrat und Stadtverwaltung haben keine Zuständigkeit und keine Entscheidungskompetenz. Es fehlt an der Rechtsgrundlage.

In der Bundesrepublik Deutschland liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Citymaut (und demnach Straßenbenutzungsgebühren) nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann der Vorschlag nicht weiter verfolgt werden.

Parkentgelt

von: Müsli-Man; 29.09.2009; Nummer: 2303
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.381355
Durchschnitt: 0,38 (118mal bewertet)

Durch eine Erhoehung der Parkgebuehren koennte man den Umstieg auf oeffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen. Selbstverstaendlich nur bei einem entsprechenden Angebot.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Eine Entscheidung ist im Jahr 2010 im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes zu treffen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Mehreinnahmen durch Gechwindigkeitskontrollen in der Innenstadt

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2635
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
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Ich finde es beinahe lebensgefährlich sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer in der Innenstadt fortzubewegen. Bsp.: Teststrecke Karthäuserstraße oder die Verbindungsstraße Leoplatz-Altheiligkreuz (Hopfengarten). Machen Sie doch Geschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt - fließen diese Gelder nicht auch in die Stadtkasse?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachungsaufgabe bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden. Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen.

Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Rotlichtvergehen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2350
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.37037
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Die notwendigen Investitionen würden sich binnen max. 5 Jahren amortisieren. Die Personalkosten rechnen sich, wenn konsequent und planvoll geradert würde, und Starenkästen an den Uferstraßen aufgestellt würden.

Z.B. in Kaiserlautern, Leverkusen, Koblenz, Ludwigshafen wird das bereits seit Jahren gemacht. In Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Köln wird seit Jahren trotz anfänglicher Skepsis erfolgreich überwacht.

Ohne den Haushalt zu belasten werden die Geschwindigkeitsverstöße zurück und vor allem die Schwere der Unfallfolgen werden gemindert. Die Verwaltung sollte die unter Dezernentin C. Horsch gemachte Untersuchung nochmals auf den Prüfstand holen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Die Ahndung von Rotlichtvergehen ist nicht auf die Stadt übertragbar.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und die Ahndung dieser Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz. beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören. Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig.

Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.