Vorschläge 2009, 2010, die geprüft werden mit der Wirkung: Sparidee

Energiesparen an Schulen: 50/50-Projekt

von: xyz64; 14.10.2009; Nummer: 2557
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.487805
Durchschnitt: 1,49 (82mal bewertet)

Eine Reihe von Kommunen fördert das Energiesparen in Schulen bereits erfolgreich nach dem fifty/fifty-Modell: Jeder teilnehmenden Schule werden 50% der durch bewusstes Nutzerverhalten eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung gestellt.

Schüler/innen, Lehrkräfte und Hausmeister/innen sind also aufgefordert durch einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen Wärme, Strom, Wasser und Müll zu sparen. Im Vordergrund steht  dabei energiebewusstes Alltagsverhalten bei der Benutzung von Thermostatventilen, Lampen, sonstigen elektrischen Geräten oder beim Lüften. Hinzu kommt das richtige Bedienen der vorhandenen Heizungs- Regel- und Energietechniken.

Die Projektkoordination in Trier könnte der Verein Lokale Agenda 21 Trier e.V. übernehmen, der ohnehin in diesem Bereich aktiv ist.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnte der Stadtrat der Umsetzung des Vorschlages nicht zustimmen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist dem Grunde nach zu begrüßen, da hier das Bewusstsein der Gebäudenutzer in Bezug auf sparsamen Umgang mit Energie aktiviert werden kann.

Die derzeitige Haushaltsstruktur, die Konsolidierungsauflagen der Kommunalaufsicht und der Prozess zur Optimierung der Gebäudewirtschaft sind jedoch Gründe, den Vorschlag in dieser Form nicht umzusetzen.

Aus haushalterischen Gründen konnte dies jedoch in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden, da Einsparungen vorrangig der Haushaltskonsolidierung zuzuführen sind.

Weiter darf nicht versäumt werden darauf hin zu weisen, dass die Auswertung der Sparerfolge extrem aufwändig ist, da verständlicher weise nicht nur die Daten des letzten Jahres verglichen werden können, diese müssen erst einmal vergleichbar aufgearbeitet werden (milder Winter / harter Winter), um objektive Ergebnissen zu erzielen.

Die derzeitige Haushaltsstruktur mit der Verwaltung der städtischen Schulen im Teilhaushalt 4.3 – Gebäudemanagement – und den Personal- und Sachkosten im Teilhaushalt 3.1 – Schulen – ist im Sinne eines einheitlichen Schulbudgets nicht geeignet für eine Umsetzung des Vorschlages. Eine diesbezüglich Anpassung der Haushaltsstruktur mit der einhergehenden organisatorischen Zusammenführung von Verantwortlichkeiten ist kontraproduktiv im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion der Optimierung der Gebäudewirtschaft.

Energieeinsparung: Städtische Gebäude prüfen

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.4
Durchschnitt: 1,40 (105mal bewertet)

Alle öffentlichen Gbäude der Stadt sollen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden, wo und wie sich Energie einsparen lässt

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Wir führen immer solche Untersuchungen durch bevor Maßnahmen zur Sanierung der Gebäude geplant werden. Es ist uns in diesem Jahr gelungen Fördergelder des Bundesumweltministeriums zu erhalten, um genau diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Mit diesen Fördermitteln wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für 7 Trierer Schulobjekte mit insgesamt 58.000 m² Brutto-Geschossfläche finanziert. Zug um Zug soll dies in den kommenden Jahren auch für die übrigen Gebäude realisiert werden.

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung erfolgt bereits Zug um Zug.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entsprechend diesem Vorschlag wurden und werden Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude geplant. Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Stadtwerke: Erneuerbare Energien in der Region stärken

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2423
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.363635
Durchschnitt: 1,36 (99mal bewertet)

Die SWT sollen in Zukunft nicht mehr ausserhalb ihres Versorgungsgebietes investieren, sondern sich insbesondere für erneuerbare Energien in der Region engagieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2007 einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der erneuerbaren Energien gefasst.

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

Seit Ende der 90er Jahre bauen die Stadtwerke Trier (SWT) Schritt für Schritt ihr Klimaschutz-Engagement in Trier und der Region aus. Die Bandbreite reicht von Erdgas als Kraftstoff über ein Biogas-Forschungsprojekt und Blockheizkraftwerke bis hin zur Erzeugung von regenerativer Energie mit Sonnen-, Wind oder Wasserkraft. Das Klimaschutzengagement der Stadtwerke baut auf drei Säulen auf:

 

  1. SWT verstärkt die Erzeugung und den Bezug von regenerativen Energien. 
  2. SWT fördert den Einsatz von energieeffizienter Technik. 
  3. SWT schafft ein Energiebewusstsein bei den Verbrauchern in Trier und der Region. 

 

Jüngste Projekte belegen eindrucksvoll, wie konsequent die Stadtwerke an jeder einzelnen Säule arbeiten: Aktuell werden in Reinsfeld zwei Windkrafträder gebaut, die zusammen soviel Strom erzeugen, dass ab Anfang nächsten Jahres 1.500 Musterhaushalte damit versorgt werden.

Am Krahnenufer hat SWT eine neue Nahwärmeversorgung aufgebaut für die gesamten Vereinigten Hospitien, das benachbarte Annastift, die innerstädtischen Gebäude der Fachhochschule und die Berufsbildenden Schulen. Herzstück der dezentralen Wärmeversorgung ist ein Blockheizkraftwerk.

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat SWT den Zuschlag für den Aufbau eines regionalen Energieeffizienz-Netzwerkes (EEN) im Rahmen des bundesweiten "30-Pilot-Netzwerke"-Projektes bekommen. Und hierbei handelt es sich nur um jeweils ein Beispiel von vielen. Alle Projekte haben eins gemeinsam: Sie stärken nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien sondern tragen auch aktiv zur CO2-Einsparung in Trier und der Region bei.

Schulrenovierungen mit Ausbildungsbetrieben

von: bäckerbursche; 02.10.2009; Nummer: 2343
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.333335
Durchschnitt: 1,33 (96mal bewertet)

Viele Schulen in Trier sind baulich in einem schlechten Zustand. Ein Beispiel für eine kostengünstige Sanierung gab es jetzt in Heiligkreuz zusammen mit der Firmengruppe Fabri. Die Auszubildenden erneuerten die Sanitäranlagen der Schule (siehe Rathauszeitung vom 29.9.09). Die Materialkosten hat (wenn ich es richtig verstanden habe) das Amt für Gebäudewirtschaft übernommen. Von dieser Maßnahme hatten alle Beteiligten Vorteile. Dieses Prinzip sollte ausgebaut werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Das bürgerschaftliche Engagement in diesen Fällen, das wir ausdrücklich begrüßen und auch soweit uns die Möglichkeiten hierzu gegeben sind unterstützen, kann jedoch nicht zur Haushaltsplanung herangezogen werden. Der Freiwilligkeitscharakter dieser Leistungen schließt dies aus.

Stromsparmaßnahmen in Schulen, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen

Bürgervorschlag
von: hakuna_matata; 16.10.2009; Nummer: 2645
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.31818
Durchschnitt: 1,32 (66mal bewertet)

Die Stadt muss in den eigenen Einrichtungen ein Konzept zum Stromsparen einführen. Stecker ziehen, abschalten, Beleuchtung etc. Ein umfassendes Maßnahmenprogramm ist nötig.

Dazu gehört auch die Beratung und Kontrolle der Einhaltung bspw durch Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche- bekanntes Vorgehen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

In den Herbstferien 2011 sollen 140 Räume des Schulzentrums Mäusheckerweg mit neuer LED-Technologie ausgerüstet werden. Die Schule profitiert davon, dass Trier zu den zehn Städten gehört, die aus dem Wettbewerb „Kommunen in neuem Licht“ des Bundesforschungsministeriums als Sieger hervorgegangen sind. Es ging darum, innovative Beleuchtungskonzepte mit der LED-Technik zu verwirklichen und im Alltag zu testen. Mit dieser Maßnahme können im gesamten Komplex Mäusheckerweg ca. 200 000 Kilowattstunden jährlich eingespart werden. Das entspricht in etwa einem Drittel der derzeitigen Energiekosten". Schon weiter fortgeschritten ist die Umsetzung des Projektes „Coolstes Rathaus“, mit dem im Rathaus ein wegweisendes Beleuchtungskonzept realisiert wird. Die Realisierung dieses Projekts wird den Stromverbrauch des Rathauses für die Beleuchtung um ca. 40 % senken. Die Umsetzung weiterer Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung wird Zug um Zug erfolgen.

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung verfolgt bereits seit langer Zeit Konzepte zum Energiesparen, nicht nur zum Stromsparen. Zum Stromsparen werden z. B. Neuinstallationen mit entsprechender Technik eingesetzt, wie z. B. Präsenzmelder, Tageslichtsensoren, energiesparende Elektrogeräte usw..

Zur Zeit wird das Projekt „Coolstes Rathaus“ realisiert, hier ist es der Verwaltung gelungen im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs für ein wegweisendes Beleuchtungskonzept 100.000 € Fördergelder zu Verfügung gestellt zu bekommen. Die Realisierung dieses Projekts wird den Stromverbrauch des Rathauses für die Beleuchtung um 40% senken.

Nach unserer Erfahrung müssen Konzepte zum Energieeinsparen unabhängig von Kontrollen und / oder besonderen Beratungen funktionsfähig sein; denn nur so ist gewährleistet, dass das Ziel der Energieeinsparung auch erreicht wird, wenn der Nutzerkreis sich stetig verändert, wie das z. B. in Schulen immer der Fall ist.

Kommentar Ortsbeirat

Ortsbeirat West-Pallien: Wenn eine Schule die Energiesparmaßnahmen Gelder einspart, dann sollten diese Mittel auch der betreffenden Schule für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Koordinierteres Aufgraben der Straßen

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2693
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.267605
Durchschnitt: 1,27 (71mal bewertet)

Mir ist aufgefallen, dass häufig in kurzen Zeitabständen Straßen zweimal aufgegraben und wieder verschlossen wurden, um Kabel oder Leitungen zu legen oder zu warten.

Eine Koordination durch die Stadtverwaltung könnte Kosten sparen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Beschreibung der Koordinationsabläufe zwischen der Stadtverwaltung Trier, den Versorgungsträgern, der Verkehrsbetrieben, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Landesbetrieb Mobilität. Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier führt eine jährliche Aufbruch- bzw. Koordinierungsrunde mit den folgenden Beteiligten durch:

  • Fachämter der Stadtverwaltung Trier (Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt etc.) 
  • Versorgungsträgern (Stadtwerke, Verbandswasserwerke, Telekom, Kabel Deutschland etc.) 
  • Verkehrsbetriebe der Stadwerke Trier 
  • Vertretern der Polizei 
  • Landesbetrieb Mobilität 

In dieser Koordinierungsrunde werden sämtliche im Stadtgebiet geplante Baumaßnahmen vorgestellt und besprochen, um eventuell Beteiligungen anderer in der Planung zu berücksichtigen. Hierdurch sollen:

  • Überschneidungen verschiedener Maßnahmen verhindert werden 
  • Die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden 
  • Synergien geschaffen werden durch gemeinsame Projektabwicklung (Beteiligung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen durch den Straßenbaulastträger) 
  • sämtliche Baumaßnahmen global, im Bezug auf die Verkehrsführung, betrachtet werden, um einen möglichst reibungslos Verkehrsfluss zu gewährleisten 

Zusätzlich wird vom Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier eine monatliche Koordinierungsrunde (Aufbruchbesprechung) durchgeführt. In dieser Runde werden sämtliche Maßnahmen (Leitungs- und Straßenbau) der kommenden sechs Wochen vorgestellt und besprochen. In dem Unterhaltungsbereich des Tiefbauamtes liegen jährlich etwa 950 Einzelaufbrüche und rund 10 Kilometer zusammenhängende Maßnahmen der Versorgungsträger.

Folgender Ablauf bei Einzellaufbrüchen ist festgelegt:

  • Meldung der Maßnahme durch den jeweiligen Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger
  • Punktuelle Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Folgender Ablauf bei größeren Maßnahmen ist festgelegt:

  • Vorstellung der Maßnahme durch den Versorger im Rahmen eines Ortstermins 
  • Planfeststellungsverfahren durch den Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger, unter Vorgaben zur Wiederherstellung der Verkehrsflächen 
  • Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Zu den vorab im Vorfeld bekannten Maßnahmen kommen häufig so genannte „Notmaßnahmen“ (Gasgeruch, Rohrleitungsbruch etc.), die sich ungünstig auf geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen auswirken. Da diese jedoch unabdingbar sind, kann der Baulastträger hierauf keine Einfluss nehmen.

Als Fazit ist festzustellen, dass in der Stadt Trier ein erhebliches Koordinationsaufkommen besteht und dieses über die vorgenannten Besprechungen abgedeckt wird. Im Rahmen dieser Koordinierung werden ebenfalls städtische Veranstaltungen (Fußballspiele, Spielfeste, Altstadtfest, Motorsportveranstaltungen etc.) berücksichtigt.

Erneuerbare Energien

Bürgervorschlag
von: hamm; 07.10.2009; Nummer: 2399
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.193875
Durchschnitt: 1,19 (98mal bewertet)

Alle statisch und von der Exposition her geeigneten öffentlichen Dachflächen mit Photovoltaik belegen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung steht bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21) um geeignete Dachflächen für die Belegung mit Photovoltaikanlagen (Pv) zu finden. Zu unserem großen Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches 
  • Alter der vorhandenen Dachhaut 
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt 
  • Oder ungünstige Ausrichtung des Daches 

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Pv-Anlagen auszustatten. Die in Planung befindliche KiTa Tarforst sieht eine PV-Anlage vor.

Schülerbeförderungskosten

von: hkb; 15.10.2009; Nummer: 2590
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.17742
Durchschnitt: 1,18 (62mal bewertet)

Die Stadt sollte beim Land darauf drängen, dass nicht sie als Träger der Schule, die die Kinder aus dem Umland besuchen, die Kosten der Schülerbeförderung zahlen muss. Vielmehr sollten das die Gemeinden zahlen, aus denen die Schüler kommen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung setzen sich auf den verschiedensten politischen Ebenen für eine Umsetzung dieses Vorschlages ein.

Verwaltungshinweis für den Rat

Solange bezüglich der Schülerbeförderung das "Standortprinzip" und nicht das "Wohnortprinzip" gesetzlich verankert ist, wird die Stadt Trier als Schulträger grundsätzlich für die Schülerbeförderung zuständig bleiben. Es wurden in den letzten Jahren seitens der Stadt Trier und anderen betroffenen Kommunen schon mehrere Vorstöße unternommen, um bei der Landesregierung ein Umdenken und somit eine Gesetzesänderung zu erreichen. Bisher jedoch ohne Erfolg. Unsere Bemühungen werden entsprechend dieses Bürgervorschlages weiter gehen, in der Hoffung, dass dieses hartnäckige Bemühen eines Tages zum Erfolg führt.

Insgesamt benachteiligt die derzeitige Regelung der Zuwendungen zur Schülerbeförderung durch das Land die Städte, die als zentrale Orte eine große Zahl an auswärtigen Schülern aufnehmen und hier entsprechende Kosten für Unterhalt der Schulen und Schülerbeförderung tragen müssen. Die Berechnungsgrundlage zur Schülerbeförderung entspricht hierbei nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Sie wurde unter anderen Bedingungen aufgestellt und bedarf dringend einer Aktualisierung an die tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten. 

Nullbudget - Methode

Bürgervorschlag
von: Cleo; 05.06.2010; Nummer: 3385
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.169645
Durchschnitt: 1,17 (112mal bewertet)

Die Methodologie des “Nullbudgets“ sollte eingesetzt werden, bei der die einzelnen Ausgabenposten des Budgets von Null auf neu studiert werden, statt, wie üblich, einfach das Vorjahresbudget mit kleinen Änderungen zu wiederholen. Die internationalen Erfahrungen mit dem Nullbudget sind sehr positiv. Der Staat und die Kommunen vergeuden überall hohe Mittel, was bei solch einer Vorgehensweise oftmals aufgedeckt wird.

Bei der öffentlichen Verwaltung wird bei der Planung eines künftigen Haushalts üblicherweise der Budgetwert des Vorjahres "unkritisch" herangezogen und als Basis für das nächste Haushaltsjahr verwendet. Addiert werden dann die jeweils beschlossenen Planvorhaben, so dass in der Regel grundsätzlich von einem entsprechend höheren Haushaltsvolumen ausgegangen werden kann. Leider entspricht es darüber hinaus den Geflogenheiten der öffentlichen Hand, dass Gelder, die im Rahmen des bestehenden Haushaltsbudgets zwar eingeplant und verabschiedet, jedoch kurz vor Jahresende noch nicht verwendet wurden, unter Zeitdruck ausgegeben werden, damit die Grundlage für das kommende Haushaltsbudget nicht unter dem Wert des Vorjahres liegt. Anders als bei jedem Unternehmen der freien Wirtschaft, ist die öffentliche Verwaltung nicht einem Wettbewerb ausgesetzt und muss sich demzufolge in ihren Kalkulationen auch nicht wettbewerbs- und kundenorientiert verhalten.

Hier setze ich an und schlage vor, dass künftige Haushaltsplanungen grundsätzlich bei Null beginnen und jeder einzelne Ausgabenposten Jahr für Jahr kritisch betrachtet und auf Optimierungspotentiale wie z. B. Outsourcing von Dienstleistungen oder sonstigen organisatorischen Kostenreduzierungsmöglichkeiten seriös und verantwortungsvoll geprüft wird.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat steht dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Vor einer Entscheidung für dieses Verfahren müssen aber alle möglichen Konsequenzen, insbesondere auch für die freien Träger, geprüft werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Aufgrund ihrer Finanzlage hat die Stadt Trier bereits Mitte der 1990er begonnen, Möglichkeiten zur Verbesserung offenzulegen. Es wurde das Neue Steuerungsmodell mit Dezentraler Ressourcenverantwortung, Budgetierung und Controlling eingeführt.

Der jährlichen Aufstellung des Haushalts wurde eine Eckwertebeschluss vorgeschaltet, in dem die Budgets der Dezernate festgesetzt werden. Dazu wurden die Haushaltsmittel der Dezernat des Vorjahres „bereinigt“, das heißt projektbezogene Mittel wurden abgezogen, finanzielle Auswirkungen von Veränderungen der Organisation, des Leistungsangebot und der Aufgaben beziffert sowie Konsolidierungsvorgaben ermittelt.

Parallel wurden von den Fachbereichen und Ämtern Budgetanträge eingereicht. Die geprüften und genehmigten Anträge wurden bei der Festsetzung der Budgets berücksichtigt. Dieses Verfahren sollte sicherstellen, dass nicht „unkritisch“ Budgetwerte des Vorjahres übernommen und fortgeschrieben wurden.

Genehmigte Mittel, die am Ende eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wurden, können - gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung - nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zur zweckbestimmten Verwendung in das Folgejahr übertragen werden.

Seit dem 01.01.2009 hat die Stadt Trier das neue Finanzwesen, die Kommunale Doppik, eingeführt. Die damit verbundenen umfangreichen neuen Ziele und Änderungen - wie die Arbeit mit Leistungen und Produkten, Zielen und Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung - bedingen, dass auch das zukünftige Verfahren der Budgetierung in der Doppik umfassend überarbeitet und fortentwickelt werden muss. In diesem Prozess und auch im Hinblick und in Verbindung mit der laufenden Aufgabenkritik sowie Haushaltssicherung und –konsolidierung schlägt die Verwaltung vor, die Chancen und den Aufwand der Nullbudget-Methode zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Subventionen

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2617
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
4.15493
Durchschnitt: 1,15 (71mal bewertet)

Die Stadtverwaltung sollte in einem regelmässigen Subventionsbericht dem Stadtrat darlegen, welche Subventionen aus dem städtischen Haushalt an wen vergeben werden, ob diese Subventionen den beabsichtigten Zweck erreichen und ob und warum sie weiter geführt werden sollen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist zu begrüßen.

Auf Landes- bzw. Bundesebene ist die Vorlage eines Subventions- bzw. Finanzhilfebericht mittlerweile gesetzlich begründet. Auf kommunaler Ebene legt der Stadtrat auf der Grundlage der Gemeindeordnung die Grundsätze der Verwaltung fest. Die Vorlage eines "Subventionsberichtes", die Regelmäßigkeit sowie Art und Umfang können vom Stadtrat beschlossen werden. Im Rahmen der Zuschussvergaben der Sozial- und Sportförderung gibt es bereits entsprechende Beschlussvorlagen, welche ansatzweise in diese Richtung gehen.

Energieeinsparung: Abschaltbare Steckerleisten in städtischen Büros

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2415
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.14706
Durchschnitt: 1,15 (102mal bewertet)

In allen Büros der Stadtverwaltung sollen sämtliche Büromaschinen über abschaltbare Steckerleisten an den Strom angeschlossen werden. Die sollen bei Büroschluss abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Sowohl bei der Erstausstattung von Arbeitsplätzen als auch bei der zentralen Beschaffung von Bürobedarf wird auf den Einsatz von abschaltbaren Steckerleisten geachtet.

Ergänzend dazu kann der Vorschlag zum Anlass genommen werden, nochmals zu prüfen und zu ergänzen, dass überall dort, wo es technisch möglich ist, abschaltbare Steckerleisten eingesetzt werden.

Energiesparen

Bürgervorschlag
von: augustinchen; 12.10.2009; Nummer: 2510
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.1358
Durchschnitt: 1,14 (81mal bewertet)

Ich schlage vor, dass städtische Neubauten (z.B. Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäude o.ä.) nur noch im Passivhausstandard ausgeführt werden dürfen. Desweiteren sollten bereits vorhandene städtische Gebäude, energetisch so saniert werden, dass auch sie Passivhausstandard erreichen. Die so eingesparte Energie kommt nicht nur dem "Stadtsäckel" zu Gute, sondern vor allem unserer Umwelt und den nach uns lebenden Generationen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Bislang prüft die Verwaltung bei all ihren Bauaufgaben, inwieweit unter Abwägung des wirtschaftlich Möglichen der Passivhausstandard erreicht werden kann. Soll dem Energiesparen eine höhere Priorität beikommen, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Rates.

Den Passivhausstandard für öffentliche Gebäude zu realisieren, ist zur Zeit noch schwierig, da die Techniken des Wohnungsbaus nicht ohne weiteres für diese Bauaufgaben angewandt werden können.

Gezielte und wichtige Arbeiten für Sozialstunden-Ableistende!

von: Mr.Dolittle42; 15.10.2009; Nummer: 2594
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Soziales, Integration
4.123075
Durchschnitt: 1,12 (65mal bewertet)

Es sollten mehr Sozialstunden-Strafen als Gefängnisarreste und Geldstrafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden. Gefängnisarreste kosten zudem dem Steuerzahler jede menge Geld und die Stadt braucht Jugendliche und Erwachsene Arbeitskräfte! Zudem sollten auch Erwachsene die eine Strafe oder ein Bußgeld bezahlen müssen, die Möglichkeit haben diese in ein paar sinnvollen Arbeitsstunden gemeinnützig ableisten zu können.

Doch das wichtigste ist, dass gezielt wichtige Arbeiten ausgesucht werden und keine Stundenzieher! In Trier arbeiten viele straffällige Jugendliche oft in sozialen Einrichtugnen und erledigen sinnlose Arbeiten, wie z.B. Treppenkeeren oder Mülleinsammeln ab. Zum einen können Keermaschinen diese Aufgaben viel besser und schneller erledigen, zum anderen arbeiten die Jugendlichen gezielt langsam, um ihre Stunden vollzubekommen, da es keine anderen Aufgaben mehr gibt und sie so Wochen brauchen würden, um ihre Strafe abzusitzen. Mir wurde von einem erzählt, dass er 6 Stunden gezielt an einem Treppenhaus in einem Heim geputzt hat und dabei 3 mal trocken gekeert und 2 mal feucht drübergewischt hat, um die Zeit vollzubekommen. Das kann nicht sein, es müssen sinnvolle und pädagogisch wertvolle Aufgaben her und zu tun gibt es in der Stadt Trier ja genugend!!!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Die Stadt ist hierfür nicht zuständig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidung, ob eine Strafe in Form von Sozialstunden abzuleisten ist, treffen die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften. Eine Einflussmöglichkeit seitens der Arbeitsgemeinschaft besteht nicht. Ihr obliegt es auch nicht zu gewährleisten, dass der Einsatz ordnungsgemäß erfolgt.

Vielmehr hält die Arbeitsgemeinschaft eigene 540 Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten vor. Diese Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie müssen zwingend wettbewerbsneutral sein. Die Arbeitsgemeinschaft hat ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet. Es wird regelmäßig geprüft, ob der Träger entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen handelt. Eine Kundenbefragung nach Maßnahmeende stellt ein zusätzliches Sicherungssystem dar.

Privatinitiative bei Schulen zulassen bei der Martin Grundschule

von: Grundschüler; 04.10.2009; Nummer: 2359
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.10588
Durchschnitt: 1,11 (85mal bewertet)

Der Elternauschuss hat bei einer Veranstaltung von der IHK Trier einen Investor gewonnen, der Manpower und Material zur dringend notwendigen Sanierung der Jungentoiletten bereitstellt. Leider wurden die angefangenen Arbeiten aufgrund der bürokratischen Anforderungen (Ausschreibung verlangt) von Seiten der Stadt Trier eingestellt. Kann eine Stadt sich ein solches bürokratisches Vorgehen - gerade im Bildungswesen - erlauben?

Mein Vorschlag: Sanierung zulassen und gesetzliche Grundlagen schaffen - Privatsponsoring für Martin Grundschule zulassen: Mädchen-Toiletten, Betreuung, Schulhof, ... Motivierte Eltern, die was bewegen sind vorhanden, nur die Rahmenbedingungen müssten angepasst werden. Vielen Dank und freundlicher Gruß

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt grundsätzlich Privatinitiativen der Bürgerinnen und Bürger. Es müssen dabei aber bestimmte rechtliche Regeln eingehalten werden, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer direkt nachvollziehbar sind.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung hat zu keiner Zeit diese Sponsoringmaßnahme - wie behauptet - behindert, sondern ganz im Gegenteil diese mit einem hohen personellen Einsatz begleitet.

In gemeinsamen Gesprächen mit Eltern, dem Sponsor und dem Projektleiter der Stadt wurde einvernehmlich und auf besonderen Wunsch des Sponsors ein Stufenplan zur Durchführung vereinbart.

Der Vertreter des Sponsors wurde auf die Regularien bei Zuwendungen an die Stadt Trier gem. § 94 (3) der Gemeindeordnung hingewiesen. Hiernach dürfen ohne vorherige Anzeige bei der ADD und die Annahme durch den Steuerungsausschuss bzw. den Stadtrat keine Schenkungen von der Stadt Trier angenommen werden.

Die vom Sponsor zugesagte Aufstellung der Kosten liegt bisher der Stadt Trier noch nicht vor; insofern konnte die nach §94 GemO notwendige Annahme einer Schenkung noch nicht vollzogen werden.

Von Seiten der Stadt wurden zu keiner Zeit die Arbeiten aufgrund bürokratischer Anforderungen eingestellt, auch wurden keine Ausschreibungsverfahren gefordert.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord stimmt der Maßnahme zu. Hier muß noch eine Feinabstimmung zwischen der Verwaltung und der Schule stattfinden, damit die Arbeiten in den Osterferien abgeschlossen werden können. Wenn evtl. eine kleine Restsumme für ein Fenster übrig bleibt, würde sich der Ortsbeirat überlegen, diese aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren.

Wohngebiete konzentrieren

von: Mogra1882; 08.10.2009; Nummer: 2417
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.1
Durchschnitt: 1,10 (80mal bewertet)

Vorrang vor der Erschließung neuer Wohngebiete außerhalb der Kernstadt sollte die Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität in den bestehenden Stadtteilen und dem Zentrum haben (Querschnittsaufgabe), gerade auch für junge Familien, die sonst oft nach weiter außen abwandern. Bestehende teilerschlossene Flächen (z. B. Castelnau, Gneisenaukaserne) im Stadtgebiet sind bereits u.a. für Wohnraumnutzung vorgesehen. Auch angesichts der Bevölkerungsentwicklung sollte die Ausweisung neuer Wohngebiete überdacht werden. Negative Auswirkungen der fortschreitenden "Zersiedelung" könnten so vermieden werden, z.B. zunehmende Verkehrsströme. Gleichzeitig könnten nicht nur Planungs- und Erschließungskosten eingespart werden, sondern auch langfristige Folgekosten wie die Erhaltung eines immer größer werdenden Straßen-und Versorgungsnetzes, notwendige Ausdehnung des ÖPNV, Bau und Unterhalt weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätze, Sportstätten und Schulen bzw. Anstieg entsprechender Beförderungskosten (Schulbusse) .

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Sicherung und Entwicklung der Qualität bestehender Wohngebiete ist eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung in der Stadt Trier. Hierzu wird in so genannten benachteiligten Gebieten wo immer möglich auch von dem Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiete, Stadtumbaugebiete, soziale Stadt) Gebrauch gemacht.

In dem vom Stadtrat am 20.04.2007 beschlossenen Fachbeitrag Wohnungsbau zum Flächennutzungsplan wird darüber hinaus der Vorrang der Innenentwicklung (Nutzung von Brachflächen und sonstigen Innenentwicklungspotenzialen) vor der so genannten Außenentwicklung hervorgehoben.

Im Übrigen verfolgt die Stadt Trier aber auch das Ziel, einer "Zersiedelung" im Sinne einer Stadt-Umland-Wanderung entgegenzuwirken. Dies wird nach Ausschöpfung der Innenentwicklungspotenziale voraussichtlich auch in begrenztem Umfang die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb des Siedlungsbestandes erforderlich machen.

Bei der Standortauswahl werden- wie im Fachbeitrag Wohnungsbau dargelegt - auch Aspekte der Folgekosten mit berücksichtigt. Ergänzend ist festzustellen, dass die Stadt Trier auch von dem Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und der damit gegebenen Möglichkeit zur Minimierung der Folgekosten für den städtischen Haushalt bereits erfolgreich Gebrauch gemacht und dieses Instrumentarium auch weiterhin einsetzen will.

Umweltfreundliche, kleinere Dienstfahrzeuge für OB und Dezernenten

Bürgervorschlag
von: Triererin; 01.06.2010; Nummer: 3325
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.09091
Durchschnitt: 1,09 (176mal bewertet)

Die jetzigen Dienstwagen sollten durch kleinere, umweltfreundliche Fahrzeuge ersetzt werden. Damit könnte ein Zeichen gesetzt werden. Der Bürger ließe sich besser zum Sparen motivieren, wenn die Stadtobersten mit gutem Beispiel vorangehen würden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Anzahl der dem Oberbürgermeister und den Dezernenten zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeuge wurde auf drei Personenkraftwagen reduziert. Bei der Beschaffung der derzeitigen Fahrzeuge wurde ein auf geringeres Motorvolumen und einen geringerer Verbrauch geachtet.

Aufgrund der langen Anfahrwege, insbesondere zur Landesregierung in Mainz, wird das Niveau der Fahrzeuge als angemessen und erforderlich erachtet.
Darüber konnte durch die ausgiebige Nutzung des ÖPNV durch den Oberbürgermeister und die Dezernenten die Nutzung der Dienstwagen auf das Minimale beschränkt werden und eine wesentliche Reduzierung der dienstlich gefahrenen Kilometer erreicht werden.

Energie und Wasser

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3431
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.07059
Durchschnitt: 1,07 (85mal bewertet)

Soweit nicht schon geschehen: Die Beleuchtung in allen öffentlichen Einrichtungen soll auf Energiesparlampen umgestellt, Toiletten mit Wasserstopp-Tasten ausgerüstet, gemeinsam genutzte Räume mit Bewegungsmeldern ausgerüstet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat eine 5% Senkung der Kosten für das operative Controlling im Bereich Energie beschlossen. Durch Energiesparmaßnahmen und Verhaltensänderungen sollen ca. 10.000 € eingespart werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entsprechend diesem Vorschlag wurden und werden Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude geplant. Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Öffentliche Toiletten

von: krslschie; 11.10.2009; Nummer: 2474
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.064935
Durchschnitt: 1,06 (77mal bewertet)

2004 wurde in Wangen im Allgäu die "Nette Toilette" eingeführt. Die Wangener haben ihre öffentlichen Toiletten abgeschafft und mit interessierten Gastronomiebetrieben vereinbart, dass sie ihre Toiletten gegen eine monatliche Zahlung von 30 € öffentlich zugänglich machen. Die Stadt spart dabei die Einrichtung/ Instandhaltung der Toiletten und alles, was noch damit zusammenhängt. Die teilnehmenden Gastronomiebetriebe werden mit einem Aufkleber an der Tür gekennzeichnet. So weit ich weiß wurden hier gute Erfahrungen gemacht, so dass viele Städte das System übernommen haben. Problematisch sehe ich dabei die Bindung an die Öffnungszeiten der Lokale. Vielleicht gäbe es aber auch die Möglichkeit einer Kombination aus "netter" und öffentlicher Toilette.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Gespräch mit den Gastronomiebetreibern ist zu suchen um abzuklären, ob eine entsprechende Akzeptanz besteht.

Ampeln an der Kreuzung St. Matthias nachts ausschalten

von: Tamino; 16.10.2009; Nummer: 2683
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.037975
Durchschnitt: 1,04 (79mal bewertet)

Es wäre sinnvoll, die Ampeln der Kreuzung St. Matthias nachts auszuschalten. Wenn man mitten in der Nachte mehrere Minuten komplett allein an dieser Kreuzung steht, dann ist dies reine Benzinverschwendung und ebenso eine unnötige Lärmbelästigung für die Anwohner... die Ampeln an der Kreuzung Südbahnhof sind auch ab einer bestimmten Uhrzeit abgeschaltet, obwohl diese Kreuzung viel schlechter einsehbar ist, als die Kreuzung bei St. Matthias. Der Vorteil: man ärgert sich nicht nachts schwarz und die Umwelt und die Anwohner haben auch noch etwas davon - und das ganze spart der Stadt auch noch Geld, weil die Ampeln weniger Strom verbrauchen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung

Eine signalisierte Kreuzung bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Die Unfallhäufigkeit wird stark reduziert. Die Kreuzung Matthiasstraße/ Aulstraße bietet zahlreiche wichtige Fahrbeziehungen. Aufgrund der Komplexität der Kreuzung wird die nächtliche Abschaltung der Kreuzung von Straßenverkehrsamt und dem Tiefbauamt nicht befürwortet. Die Bedeutung dieser Kreuzung verlangt bei dieser Angelegenheit auch eine Prüfung durch die Polizei.

Patenschaft für Grünanlagen in Wohngebieten - Sparen und Verschönern

Bürgervorschlag
von: EBi; 03.06.2010; Nummer: 3378
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
4.037385
Durchschnitt: 1,04 (107mal bewertet)

Situation:
In vielen Stadtteilen befinden sich Grünanlagen in kleinen Flächen, die in der Regel mit Gras bewachsen sind und mehr oder weniger regelmäßig gemäht werden (müssen). Meistens hinterlassen sie einen ungepflegten Eindruck.

Vorschlag:
Für diese Grünflächen können Patenschaften vergeben werden, d.h. Anwohner erhalten das Recht, in der Umgebung ihres Hauses oder ihrer Wohnung eine Grünfläche zu bepflanzen. Dafür werden dem Standort entsprechende Richtlinien über die Art oder Höhe der Bepflanzung vorgegeben.
Ein Patenschaftsschild zeigt, wer sich um die Bepflanzung kümmert und verhindert ungefugtes Ausreissen durch Andere.

In Frage kommende Flächen:
Typischerweise wohnungsnahe Flächen, wie Parkbuchten, Verkehrsberuhigungen, kleine Grünflächen etc.

Effekt:
Das Patenschaftsmodell hat zwei Effekte:
1. Einsparung der Pflegekosten für die Stadt
2. Verschönerung der Stadt

Umsetzungschance:
An einigen Stellen in der Stadt konnten bereits solche Initiativen von Bürgern beobachtet werden. Eine offizielle "Freigabe" durch die Stadt würde mit Sicherheit eine große Ressonanz finden.

Eine Beteiligung von Gärtnereien und Gartenmärkten - vor allem bei größeren Flächen oder durch Pflanzenspenden - sollte man nicht ausschließen. Mancher wäre bestimmt nicht böse, sich hier präsentieren zu dürfen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Idee einer Patenschaft für Grünanlagen oder Bestandteilen davon, nutzt die Stadt Trier bereits bei Baumpatenschaften. Dort kann eine Patenschaft auch mit Geldspenden verbunden sein. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Ausweitung des Modell einer Patenschaft auf andere Grünanlagen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es jedoch notwendig, dass die Federführung bei der Stadt bleibt. Auch muss die Stadt gewährleisten, dass von den Anlagen keine Gefahr aus geht. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Anlagen im Verkehrsraum handelt. Ansonsten steht es jedem Bürger frei, sich bezüglich einer Patenschaft für eine Grünfläche an das zuständige Grünflächenamt zu wenden.

Stadtwerke: Beteteiligungsmodell für Bürger

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2424
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.025
Durchschnitt: 1,03 (80mal bewertet)

Die Stadt soll, evtl. in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger, die Anteile an den SWT, die heute den RWE gehören, zurückkaufen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der hier als Sparidee formulierte Vorschlag bedarf zunächst einer strategischen Diskussion und Entscheidung im Stadtrat, ob und in welchem Umfang die Stadt Trier die Anteile an den Stadtwerken zurückkaufen soll, die heute den RWE gehören.

Der zweite Teil des Vorschlages - eventuell in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger - ist eine Möglichkeit der Realisierung des Rückkaufvorschlages.

Kreisverkehre statt Ampelkreuzungen

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3561
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.023255
Durchschnitt: 1,02 (86mal bewertet)

Ampelkreuzungen sind in der Investition und Unterhaltung sehr teuer und in der Wirkung suboptimal, weil sie viel Zeit und Kapazität vergeuden. Eine Alternative sind Kreisverkehre, vor allem Midi- und Minikreisel erlauben es, den Verkehr deutlich flüssiger und verlustzeitfreier abzuwickeln und das Straßenbild zu verschönern. Andere Regionen und Städte wenden Kreisverkehre mit System und großem Spar- und Verkehrsverbesserungserfolg an (vor allem in UK, Frankreich, Niederlande und NRW). Die Stadt sollte an möglichst vielen Stellen Ampelkreuzungen in Kreisverkehre umwandeln, dafür gibt es sehr kostengünstige Umbauvarianten. Achten muß man allerdings im Detail auf die Belange von Fußgängern und Radfahrern, weil man da dumme Fehler machen kann. Aber die Verwaltung sollte das schnell lernen, wie man das verhindert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es gibt in der Stadt kein generelles Programm zur Umgestaltung von signalisierten und unsignalisierten Knotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen. Es wird allerdings bei jeder erforderlichen generellen Erneuerung von Knotenpunkten die alternative Umbaumöglichkeit in Richtung Kreisverkehr geprüft. Dies trifft auch für die Neuanlage von Knotenpunkten zu.

Bürgerengagement stärken

Bürgervorschlag
von: Ehrik; 20.06.2010; Nummer: 3661
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.01818
Durchschnitt: 1,02 (55mal bewertet)

Vielen Bürgern ist die finanzielle Situation der Stadt durchaus bewusst und sie sind daher auch bereit ehrenamtlich bei der Realisierung von Projekten mit "anzupacken". Leider entsteht immer wieder der Eindruck, dass verschiedene Ämter diesen Einsatz mit einem Wust an Vorschriften sowie Haftungs- und Garantiefragen abwürgen und blockieren.
Beispiel: "Rastplatz" Ehrang - Ein Treffpunkt für Jugendliche (Unterstand und Grillstelle) sollte von Jugendlichen und Ehrenamtlichen weitgehend selbst erstellt werden. Durch die Einbeziehung der Jugendlichen sollte eine stärkere Identifikation mit dem Platz und ein größeres Verantwortungsbewusstsein erreicht werden. Aus oben genannten Gründen bleibt es für die Helfer aber weitgehend beim "Zuschauen" und für den städtischen Haushalt bei einer höheren Belastung.
Vorschlag: Mut zu mehr Kreativität seitens der Verwaltung beim Finden von Möglichkeiten, das Bürgerengagement zu unterstützen.
Beim Bau könnten Ehrentamtliche das Unfallrisiko selbst tragen. Die Nutzung des Rastplatzes kann ebenfalls "auf eigenes Risiko" (Hinweis durch Schilder) erfolgen.

Vorteile:
Stärkung der Identität mit dem Stadteil
Stärkung des Gemeinsinns
Steigerung des Ansehens der Verwaltung beim Bürger
Entlastung des städtischen Haushaltes

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet eine zeitnahe Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bürgerschaftliches Engagement ist auch aus Sicht der Verwaltung eine unverzichtbare Voraussetzung, um die enormen Probleme, vor denen die Stadt Trier steht, zumindest ansatzweise zu lösen. Von daher müssen die Anstrengungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Vorschlages deutlich erhöht werden und Hindernisse seitens der Verwaltung, die ein Engagement erschweren, abgebaut werden. Dabei müssen natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird deshalb in einem ersten Schritt gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen, insbesondere auch den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, bestehende Problemen erörtern und Lösungswege aufzeigen, mit denen zukünftig das ehrenamtliche Engagement von Seiten der Verwaltung erleichtert oder unterstützt werden kann. Dabei sollten auch verbindliche Handlungsleitlinien für die Mitarbeitenden der Verwaltung erarbeitet werden.

Öffentliche Beleuchtung

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2514
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.015875
Durchschnitt: 1,02 (63mal bewertet)

Die Stadt sollte die Beleuchtung von Strassen, Verkehrsampeln und öffentlichen Gebäuden, wo sie heute von RWE betrieben werden, an die Stadtwerke übertragen. Dabei sind insbesondere effizientere Leuchtmittel einzusetzen (siehe Bundeswettbewerb Strassenbeleuchtung). Flutlichtanlagen sollten darauf überprüft werden, ob sie nicht mit effizienteren Beleuchtungsmitteln ausgestattet werden können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Hinsichtlich einer evtl. Übertragung der städtischen Straßenbeleuchtung sind bereits Gespräche geführt worden. Hier ergeben sich u.a. schwierige Fragestellungen bezüglich Vergaberecht. Die Gespräche und Verhandlungen werden fortgeführt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die gesamte Strassenbeleuchtung in der Stadt Trier gehört der Stadt Trier bzw. den Stadtwerken Trier. Die Stadtwerke Trier sind als Betreiber für die gesamte Strassenbeleuchtung zuständig. Alle Verkehrsampeln stehen im Eigentum der Stadt Trier. 

Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht es vor, dass die Straßenbeleuchtung sukzessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird. Durch diesen Wechsel wird der Energie- und Kostenaufwand um etwa 30 bis 50 Prozent gesenkt. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei einer Umrüstung, bei der neben der Lampe auch die Vorschalt- und Zündgeräte angepasst werden müssen. Bei Neuanlagen werden bis zu 50 Prozent Energiekosten eingespart. Besonders bei den Großflächenleuchten, wie sie zum Beispiel auch am Bahnhof stehen, werden die Energiekosten durch eine Umrüstung erheblich reduziert. Die Natriumdampfhochdruckleuchten werden nicht nur in den Zufahrtsstraßen, sondern auch in den Wohngebieten und im Innenstadtbereiche ingesetzt.

Straßenbeleuchtung abschalten / Energie sparen

von: Lucky; 29.09.2009; Nummer: 2296
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4
Durchschnitt: 1,00 (134mal bewertet)

Durch das Abschalten von unnötigen Straßenbeleuchtungen im Stadtbereich, Industriegebieten, öffentlichen Plätzen usw. könnte eine Menge Kosten eingespart werden. Nachts von ca. 0:00 bis 4:00 Uhr jede 2. Straßenlampe abschalten. Natürlich nur wo es Sinn macht und der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Ebenso könnten einige Ampelanlagen in der Nacht für ein paar Stunden abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei Abschalten jeder 2. Straßenlampe in bestimmten Straßen muss vorerst geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen überhaupt vorhanden sind. Die Straßenbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugfahrer.

Grundsätzlich entsprechen die Beleuchtungsanlagen durch das Abschalten jeder 2. Leuchte nicht mehr der gültigen Norm, da die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr gegeben ist. Wegen dieser unzulässig hohen Ungleichmäßigkeit ist diese Variante der Energieeinsparung nicht empfehlenswert.

Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht es vor, dass die Straßenbeleuchtung sukzessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird.

Einführung des Betriebssystems Linux in der Stadtverwaltung und in den Schulen

von: xyz64; 16.10.2009; Nummer: 2629
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.989585
Durchschnitt: 0,99 (96mal bewertet)

Vor fünf Jahren beschloss der Münchner Stadtrat, sich schrittweise von den Programmen des Software-Giganten Microsoft unabhängig zu machen und das alternative und kostenlose PC-Betriebssystem "Linux" in die Stadtverwaltung und Schulen einzuführen. Inzwischen folgen auch andere Städte diesem Beispiel. Das wäre auch etwas für Trier. Mittel- und langfristig würden hohe Kosten für die Lizenzgebühren eingespart. Darüber hinaus würde man damit auch ein poltisches Zeichen setzen.

In einem ersten Schritt könnte man ein Treffen bzgl. des Erfahrungsaustausches mit der PC-Abteilung der Münchener Stadtverwaltung vereinbaren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der Stadtverwaltung werden ca. 800 Arbeitsplatzrechner betrieben. Von diesen sind 750 Rechner mit Fachanwendungen genutzt (Frontend 1) und nur 50 Arbeitsplätze benötigen keine Fachanwendung (Frontend 2). Bei fast allen Fachverfahren ist es zum jetzigen Zeitpunkt leider so, dass uns die Verfahrenshersteller vorgeben, welches Betriebssystem und welche Office-Lizenz auf den Arbeitsplätzen zu nutzen sind.

Um dieses Problem umgehen zu können, haben wir uns - wie oben erwähnt - für das Server Based Computing entschieden (übrigens der gleiche Weg, den München eingeschlagen hat. Auch in München werden Microsoft-Produkte über eine Terminalserverfarm weiterhin genutzt). Sobald wir die komplette Umstellung durchgeführt haben, ist zu entscheiden, inwieweit es möglich wird, an allen Frontend-Arbeitsplätzen entweder einen Fat-Client mit Linux oder sogar Thin-Clients ebenfalls mit Linux einzusetzen.

Eine durchgeführte Kostenanalyse hat ergeben, dass unter Berücksichtigung anfallender teils erheblicher Schulungs- und Umstellungskosten in einem absehbaren Zeitraum nicht mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen ist.

Darüber hinaus ist die Stadt Trier als Schulträger bemüht, den Erwerb von Microsoft Lizenzen zu vermeiden. Dies ist jedoch nur aus Nutzerfreundlichkeit in den Schulen möglich, in denen über das nötige Know-how in der Anwendung verfügt wird. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen eventuell auftretende Probleme in der Kompatibilität zwischen von Eltern übersandten Dateien und den Systemen in der Schule. Allgemein wird durch die Nutzung von MNS+ oder anderen Netzwerkssystemen in den Schulen der Erwerb von Lizenzen auf das nötigste minimiert.

Vergleiche: Open Source Broschüre

Verwaltungsabläufe überdenken: E-Mails nicht ausdrucken und mit Eingangsstempel versehen

Bürgervorschlag
von: tbrueck83; 23.06.2010; Nummer: 3739
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.983605
Durchschnitt: 0,98 (61mal bewertet)

Aus dem Anlass chronischer Geldknappheit bzw. Überschuldung der Haushalte, wäre es sicherlich sinnvoll, die Ausgabenstruktur einer Verwaltung einmal zu überdenken. Dazu zählen dann auch Verwaltungsabläufe, die überbürokratisch sind und unnötig Zeit in Anspruch nehmen.

So geschehen bei einer Anfrage per E-Mail in der Stadtverwaltung Trier. Nach einigen Tag erfolgte die Antwort in einer gesonderten E-Mail. Der Clou an der Sache aber ist der Anhang. So werden im Hause der Stadtverwaltung eingehende E-Mails ausgedruckt, mit einem Eingangsstempel versehen und danach als PDF-Datei eingescannt, um dann als Anhang an eine neue Antwort-W-Mail mitgeschickt zu werden.

Solche Verwaltungsabläufe bündeln in der heutigen Zeit nur unnötig Ressourcen und verursachen vor allem unnötige Kosten, sowohl Materialkosten als auch Personalkosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entscheidungen der Stadtverwaltung müssen stets überprüfbar sein. Deshalb ist eine Aktenführung notwendig, die alle wichtigen Informationen umfasst und Veränderungen dokumentiert. Eine E-Mail lässt sich nur in einem Dokumentenmanagement-/Archiv-System unveränderbar abspeichern. Bei elektronischen Akten schreibt der Gesetzgeber allerdings zusätzlich vor, dass die Vollständigkeit einer Akte mithilfe von digitalen Signaturen bestätigt wird.

Die Einführung eines entsprechenden Softwaresystems ist mit einer 7-stelligen Investitionssumme und mit hohem Personalaufwand verbunden, so dass sich die Stadtverwaltung entschlossen hat, dieses System sukzessive einzuführen.

Radwegebau: Ist das Geld knapp,sollte man auf sparsame und dennoch effektive Bauweisen zurückgreifen

von: brinfo; 14.10.2009; Nummer: 2559
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.97222
Durchschnitt: 0,97 (72mal bewertet)

Zwischen Hallenbad und Kreisverkehr Kaiserthermen wurden in den letzten Monaten  sehr kosten- und zeitaufwendig Fahrradspuren gebaut. Zudem wurde der allgemeine Verkehr sehr stark behindert. Obwoht kosten- und zeitaufwendig verbleibt auf der Ziegelei eine Lücke von ca 200m , die Netzfunktion wurde nicht hergestellt, die vorgenannten 200 m hätten unbedingt Gegenstand der Maßnahme sein müssen , da dann eine Verbindung von schon ausgebauten  Radwegen - Südallee und Metzer Allee -  geschaffen worden wäre.

Wesentlich preisgünstiger und schneller hätte man die beiden Radspuren auf der sowieso in Anspruch genommenen dritten Fahrspur der Südallee, jedoch nicht auf der Ebene des Gehweges sondern auf der vorhandenen Ebene  der Fahrspur, im wesentlichen durch Markierung herstellen können. Hierdurch wären aufwendige Bauarbeiten - vorallem an der Brücke - im wesentlichen erspart geblieben. Durch diese gleichwertige, wesentlich sparsamere und schnellere Bauweise hätte man - ohne Probleme- auch die restlichen 200 m ordnungsgemäß für den Radverkehr anlegen können. Man kann davon ausgehen, daß dann trotzdem noch die Baukosten für die sparsamere Gesamtmaßnahme geringer gewesen wären als der Eigenanteil der Stadt bei der ausgeführten, sicher bezuschußten Maßnahme. Hinzu käme noch der volkswirtschaftliche Nutzen für alle Verkehrsteilnehmer wegen der wesenlich kürzeren Bauzeit.

Ausblick:  Mit der Bauweise Abmarkierung von Radwegen auf überbreiten, vorhandenen Fahrbahnen könnte man mit geringen Mitteln z.B. über die Ruwerer Straße sei es von der Loeb Str. aus oder zumindest von der Einmündung der Straße Am Grünberg aus eine verkehrsichere Verbindung zwischen Trier Nord und Ruwer - Ruwer Hochwald Radweg - schaffen.

 

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Für den Lückenschluss den Radwegs Spitzmühle liegt bis dato kein Bewilligungsbescheid vor. Erst danach kann die Maßnahme umgesetzt werden. Bei der Wahl der Radwegvarianten sind neben den Kosten auch die Sicherheitsaspekte der radfahrenden Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Diese variieren je nach Zielgruppe sehr stark.

Verwaltungshinweis für den Rat

Gemäß dem in Erarbeitung befindlichen Radverkehrskonzept werden beim weiteren Ausbau des Radwegenetzes in starkem Maße auch reine Beschilderungs- und / oder Markierungslösungen zum Zuge kommen; aufwändige Um- bzw. Ausbaumaßnahmen, wie aktuell im Bereich der Kaiserthermen abgeschlossen, stellen dabei – nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – nur eine Lösung für besonders gelagerte Fälle dar, in denen mit einfacheren Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.

Die grundlegenden Entscheidungen hierzu sind im Rahmen des Prozesses der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 zu treffen. Der weitere Abschnitt des genannten Radweges an den Kaiserthermen Richtung Spitzmühle soll im Übrigen in 2010 gebaut werden.

Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten

Bürgervorschlag
von: Mogra1882; 21.06.2010; Nummer: 3712
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.96923
Durchschnitt: 0,97 (65mal bewertet)

Im Städtischen Museum Simeonstift gibt es jeden ersten Sonntag im Monat freien Eintritt. Es werden aber an der Pforte Eintrittskarten gedruckt. Diese könnte man einsparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat entscheidet am 16. Juni über eine Änderung der Gebührensatzung für das Stadtmuseum Simeonstift. Die Änderung sieht zu den bisherigen Eintrittspreisen für das Stadtmuseum eine Steigerung von 10% bzw. 11% und bei der Familienkarte eine Steigerung von 12,5% vor. In den Preisen enthalten ist ein kostenfreier Audioguide für jede(n) BesucherIn. Der freie Eintritt am 1. Sonntag im Monat und der freie Eintritt für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband entfallen. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten. Die Änderung tritt zum 01.08.2011 in Kraft öffentlich: Hinweise dazu, wie weit der Vorschlag bereits umgesetzt wurde.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den kostenfreien Eintritt für das städtische Museums am 1. Sonntag im Monat in einen stark ermäßigten Eintritt in Höhe von 1 € geändert. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die gemeinsame Eintrittssituation mit der Porta Nigra erfordert, dass die gemeinsame Kasse funktionsfähige Tickets ausdruckt. Auch wenn der Eintritt in das Museum frei ist, müssen doch Eintrittskarten für die Porta Nigra gedruckt werden können, da dort Eintritt zu zahlen ist. Deshalb müssen auch an den eintrittsfreien Tagen für das Museum Karten gedruckt werden können.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 166/2011

Car-Sharing

Bürgervorschlag
von: trier2010bh; 07.06.2010; Nummer: 3398
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.963305
Durchschnitt: 0,96 (109mal bewertet)

Die Stadt Trier hat einen Fuhrpark, dessen Kosten sich reduzieren lassen sollten. Der Fuhrpark könnte an die Stadtwerke Trier (SWT) ausgegliedert werden. Dort könnten die Fahrzeuge in einem Car-Sharing-Projekt Bürgern und Partnern (zum Beispiel Bistum, Uni, Fachhochschule) zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.


Solche Car-Sharing-Projekte führen viele private Unternehmen und die DB bundesweit in vielen Städten durch, es ist also durchaus möglich, dies kostendeckend und vielleicht sogar mit Gewinn zu betreiben. Die SWT könnte also zu einem Verkehrsdienstleister werden, der mehr bietet als Busse.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist aus verkehrsplanerischer Sicht vom Grundsatz her zu begrüßen. Entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken sollten geführt werden. Eventuell können zu Teilaspekten auch Aussagen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erarbeitet werden.

Vorhandene Möbel nutzen

Bürgervorschlag
von: schoN; 17.06.2010; Nummer: 3592
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.962965
Durchschnitt: 0,96 (81mal bewertet)

Wenn Umbauten oder Neubauten städtisch genutzter Gebäude vorgenommen werden, dann sollten nach Abschluss der baulichen Maßnahmen vorhandene Möbel genutzt werden, anstatt vorschnell neue Möbel anzuschaffen. Das betrifft insbesondere Bürotische, Bürostühle oder Schränke, die erst wenige Jahre alt sind.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und wird gegenwärtig umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es ist bei den so knappen Mitteln ohnehin selbstverständliche Vorgehensweise, dass freiwerdende Möbel und Einrichtungen soweit nur irgend möglich und vertretbar weiter eingesetzt werden.

Die Zuständigkeit für Sachmittel ist nicht zentral geregelt, sondern ist mit der dezentralen Budgetierung auch dezentral gelöst worden. Das heißt, die jeweiligen Dienststellen sind für ihre Sachmittel und Ausstattung und deren Verwertung selbst zuständig und verantwortlich.

Zukünftiger Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" (PPP)

Bürgervorschlag
von: pitreine; 12.06.2010; Nummer: 3487
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.948455
Durchschnitt: 0,95 (97mal bewertet)

Public Private Partnerships (kurz PPP) sind eine besondere Form der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Der bisher öffentlich geplante und finanzierte Neubau oder die Sanierung von Einrichtungen, wie zum Beispiel einem Schulgebäude, übernimmt ein privater Investor und betreibt das Gebäude anschließend für 20 oder 30 Jahre. Die Kommune bleibt zwar Eigentümer des Gebäudes, muss aber dennoch Miete zahlen. Was erst einmal wie ein Ausweg aus der kommunalen Finanznot klingt, erweist sich in der Realität als eine gesetzlich geschützte Form die kommunalen Haushalte langfristig zu ruinieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die PPP-Projekte in der Regel für die öffentliche Hand erheblich teurer werden als eine Eigeninvestition. Im Effekt werden also mögliche Gewinne aus der öffentlichen Hand in private Taschen umgeleitet.

Auch in Trier ist mit der Sanierung des Südbades das erste PPP-Projekt angelaufen. Die Sanierung des Bads kostet rund 9,5 Millionen Euro. Inklusive Betrieb, Zinsen und Bauunterhaltung muss die Stadt in den nächsten 25 Jahren rund 18 Millionen für das Südbad aufbringen. Wie bei allen PPP-Projekten ist der Vertrag zur Südbad-Sanierung nicht öffentlich zugänglich. Dies halten wir für undemokratisch, da dadurch eine öffentliche Kontrolle über das Projekt verhindert wird. Weder der PPP-Vertrag, noch die Kritik des Landesrechnungshofes sind bis jetzt veröffentlicht.

Public Private Partnerships sind für uns kein Ausweg aus kommunalen Finanznöten. Im Gegenteil werden sie diese noch verschärfen. So handelt es sich bei PPP-Projekten um versteckte Schulden. Statt einen kommunalen Kredit aufzunehmen verpflichtet sich die Stadt dem Projektpartner, der Berndorf Metall- und Bäderbau GmbH im Fall des Südbads, über 25 Jahre Miete für das Objekt zu zahlen. Der Haushalt der Stadt Trier wird dadurch bis ins Jahr 2035 belastet. Das finanzielle Risiko des Projektes liegt durch die Forfaitierung mit Einredeverzicht einseitig bei der Stadt.

Beim PPP-Projekt Südbad zeigt sich, wie bei vielen anderen PPP-Projekten, dass Public Privat Partnerships ein Raubbau am Gemeineigentum sind, der die öffentlichen Haushalte auf Jahrzehnte belasten wird. Zudem schadet die Art und Weise wie solche Verträge abgeschlossen wurden der Demokratie, denn das öffentliche Interesse wird privatem Geheimhaltungsinteresse untergeordnet. Attac Trier fordert deshalb mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle durch eine Offenlegung des Südbad-Sanierungsvertrags und einen Beschluss des Stadtrats künftig auf PPP zu verzichten um die kommunalen Finanzen nicht weiter zu schädigen.

Weitere Infos zur Kritik an Public Private Partnerships erhalten Sie unter www.ppp-irrweg.de, oder auf der Homepage von Attac Trier: http://www.attac-netzwerk.de/trier

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine pauschaler Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" hält der Stadtrat für nicht sinnvoll. Vor einer Entscheidung müssen im jeweiligen Einzelfall die Vor - und Nachteile geprüft werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier betrachtet das Modell PPP als Beschaffungsvariante zur konventionellen Beschaffung von Bauleistungen und nicht als Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Kommune zahlt beim Verbleib des Eigentums keine Miete, sondern ein Entgelt für vertraglich vereinbarte Leistungen, zum Beispiel Instandhaltung, Betrieb, Hausmeisterleistungen. Diese Kosten werden in einem PPP Verfahren transparent und zeigen offen die Belastungen des Haushaltes aus einem realisierten Projekt über eine vereinbarte Laufzeit. Diese Kosten entstehen bei jeder Beschaffungsart.

Die möglichen Gewinne, die die öffentliche Hand erzielen kann, sind mit erforderlichen Dienstleistungen und Investitionen gegen zu rechnen. Im Falle der Sanierung des Südbades erhält die Stadt Trier die Eintrittsgelder.

Für die Entgelte, die die Stadt in einem PPP-Verfahren an den privaten Partner entrichtet, muss dieser vertraglich nachweisbare Leistungen erbringen. Die Vergütung erfolgt im konventionellen Verfahren nicht anders, sondern mit dem Unterschied, dass mehrere Vertragspartner der öffentlichen Hand gegenüberstehen.

Die Verträge, die die Stadt Trier mit privaten Partnern abschließt, sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dies gilt auch für einen PPP-Vertrag.

Der Bericht des Landesrechnungshofes ist der Stadt in einem Entwurf vorgetragen worden. Die Stadt Trier hat aus Ihrer Sicht darauf geantwortet. Im Anschluss daran erfolgt die Übermittlung des Abschlussberichtes, die der Stadtrat zu behandeln hat.

Im Falle der Aufnahme eines Kommunalkredits hat die Stadt Trier, genauso wie bei der Finanzierung durch eine Forfaitierung mit Einredeverzicht beim Privatem, dem Geldinstitut gegenüber dieselben Verpflichtungen. Die Aufnahme der Kredite und die Auszahlungen der Zins- und Tilgungsraten, in diesem Falle nur für die Investition, sind nach Baufortschritt und erfolgten Abnahmen fällig geworden. Eine Belastung aus einer Bauzwischenfinanzierung, wie in konventionellem Verfahren üblich, ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Das finanzielle Risiko unterscheidet sich nicht von dem bei einer konventionellen Realisierung. Die Vertragserfüllung wurde mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert und ist während des Betriebes mit einer Gewährleistungsbürgschaft abgedeckt.

Die Kosten der Generalsanierung des Freibades Trier-Süd sind dank dieses Verfahrens transparent geworden; diese wurden in den Fraktionen und im Stadtrat diskutiert und beschlossen. Das PPP-Verfahren zur Sanierung des Freibades Trier-Süd, wurde auf Grund wirtschaftlicher Untersuchungen und zahlreichen Berechnungen eingeleitet und beschlossen.

Aus Sicht der Stadt Trier sind nachstehende Vorteile dem Verfahren zuzuschreiben:
- Über 25 Jahre wird in einer partnerschaftlichen Form der Betrieb und auch die Qualität des Bades gesichert
- Als sozialverträgliche Infrastruktureinrichtung gibt die Stadt weiterhin die Öffnungszeiten und Eintrittspreise vor und übernimmt den Badebetrieb. Der technische Betrieb und der Bauunterhalt liegen bei unserem Partner Berndorf. Damit ist eine Risikoverteilung mit Augenmaß gegeben.
- In 14-monatiger Bauzeit konnte das Projekt trotz zweier harter Winter und baukonstruktiver Probleme (Decke) umgesetzt werden. Auch die Rutsche konnte rechtzeitig zur Neueröffnung fertig gestellt werden.
- Bei der Umsetzung konnten über 78 % regionale Firmen beteiligt werden.
- Insgesamt hat das Projekt das Bewusstsein zum Lebenszyklusansatz bei der Stadtverwaltung Trier und beim Stadtrat verändert. Dies hat sich auch bereits in der letzten Stadtratssitzung und dem dort gefassten Beschluss gezeigt, bei den zukünftigen Projekten aller weiteren Folgekosten und die daraus resultierenden haushalterischen Konsequenzen in zukünftigen Vorlagen darzustellen.
- Bei aller Diskussion um die Frage des richtigen Wirtschaftlichkeitsvergleiches (PSC) werden die hier resümierten Punkte als ein Erfolg und eine gute Basis gewertet, um zukünftig mit den zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bewusster umzugehen.

Verbesserung der Langlebigkeit sanierter Straßen

von: Mayer; 30.09.2009; Nummer: 2324
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.94805
Durchschnitt: 0,95 (77mal bewertet)

Die sanierten Straßen, teilweise von Privatunternehmen durchgeführt, sollten einer besseren Kontrolle (Bauaufsicht) unterliegen. In den meisten Fällen werden unzureichende Vorarbeiten geleistet, so dass nach geringer Zeit wieder die Löcher zum Vorschein kommen.
Trier ist auch Vorreiter im "Salzstreuen". Partiell liegen mehrfach Salzhügel in der Stadt, die nicht nur die Umwelt, sondern auch die Straßen schädigen. Für die Wintertage sollte diese Art der Streuung auf ein Minimum begrenzt werden. In vielen südlichen Städten gibt es für Städte bereits schon ein Streuverbot.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Aus diesen Vorschlägen ergibt sich kein neuer Handlungsbedarf:

Sämtliche Straßenbaumaßnahmen, die von der Stadt Trier beauftragt wurden, unterliegen einer Bauüberwachung nach den Regeln der Technik.

Bei Baumaßnahmen der Versorgungsunternehmen wird die Maßnahme von den Stadtwerken Trier betreut. Nach Beendigung einer Maßnahme findet eine gemeinsame Übergabe der Flächen an die Stadt Trier statt.

zum Thema Salzstreuen: Ein Salzstreuverbot gibt es nicht. Laut Bundesminsiterium für Umwelt weist Streusalz die beste Ökobilanz aller Streugüter auf. Die Stadt Trier bemüht sich so wenig Salz im Winterdienst einzusetzen wie nötig.

Private Minikredite für energetische Sanierung der Trierer Schulen

Bürgervorschlag
von: MHKR; 22.06.2010; Nummer: 3717
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.945455
Durchschnitt: 0,95 (55mal bewertet)

zu TV vom 22. Juni 2010 "Schulen bleiben ohne neue Heizung":

373 000 Euro für die energetische Sanierung der Schulen,die jährlich 105 000 Euro Energiekosten einsparen. Wegen der fehlenden 25 Prozent der Gesamtsumme (knapp 100 000 Euro), die wider Erwarten nicht vom Bundesumweltministerium kommen, soll die Sanierung nicht durchführbar sein?
Ich bin sicher, dass es in Trier 100 BürgerInnen gibt, die der Stadt für 4 Jahre jeweils 1000 Euro zu sehr günstigen Zinsen (2 bis 3 % [von hundert]) oder gar zinslos zur Verfügung stellen, um diese kostensparende und umweltschonende Sanierung durchzuführen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Steuerungsausschuss soll sich erneut mit der Thematik befassen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist im Sinne des Wortlautes wegen der derzeitige Rechtslage nicht umsetzbar – jedoch sollte eine sinngemäße Umsetzung des Vorschlages geprüft werden.

Wie bereits im Prozess zum Bürgerhaushalt 2010 zum Vorschlag „Bürgerdarlehen“ – Vorschlag 2365 – dargelegt, ist eine direkte Kreditvereinbarung zwischen einer Kommune und einem oder mehreren Bürgern und Bürgerinnen ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft, welches den Gemeinden untersagt ist. Das in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Finanzierungsmodell „Bürgerkredit“ der Stadt Quickborn wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) für unzulässig erklärt. Die Stadt Quickborn darf künftig keine neuen Bürgerkredite mehr aufnehmen, muss die bestehenden Kreditverträge jedoch auch nicht rückgängig machen.

In diesem Zusammenhang eröffnet sich mit dem Finanzierungsmodell der „Kommunal-Anleihe“ eine Alternative, welche üblicherweise im Bereich der Staats- und Unternehmensfinanzierung eine sehr bedeutende Rolle einnimmt.

Eine solche Kommunalanleihe wird üblicherweise ab 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren, jährlicher Zinszahlung und üblicherweise rückzahlbar in einer Summe (Tilgungsstrukturen können dargestellt werden, sind aber nicht üblich) – auf Wunsch auch börsennotiert – unter Einschaltung einer Geschäftsbank emitiert. Die Stücklung ist grundsätzlich ab 1.000 Euro möglich. Die Fixkosten einer Anleihe können sowohl über den Zinskupon als auch über eine einmalige Gebühr der Gemeinde entrichtet werden.
Der Zinskupon, das heißt die Zinskosten der Gemeinde, können sowohl fest als auch variabel gestaltet werden und richten sich in der jeweiligen Höhe nach den Konditionen der klassischen Kommunalfinanzierung.

Die Vorteile der Anleihe sind:
- alternative Sicherstellung des Liquiditätsbedarfes
- positive Öffentlichkeitswirkung durch Information an alle relevanten Medien
- Imagegewinn, da die Anleihe konkret mit einem bestimmten Projekt verbunden oder vermarktet werden kann

Nachteil der Anleihe:
- Im direkten Vergleich zu einer klassischen Kommunalfinanzierung sind „Anleihen“ wegen der immanenten Fixkosten teurer

Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, das Finanzierungsmodell der „Kommunalanleihe“ weiter zu prüfen. In einem ersten Rückblick auf die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise bleibt festzustellen, dass auch die öffentlichen Haushalte zunehmend Probleme mit der Liquiditätsbeschaffung haben werden. Insofern ist das Finanzierungsmodell der „Anleihe“ möglicherweise geeignet, das Portfolio der Stadt Trier sinnvoll zu ergänzen.

Rathauszeitung nur noch im kostenlosen Abonnement

von: Vupp; 12.10.2009; Nummer: 2502
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.94231
Durchschnitt: 0,94 (104mal bewertet)

Die Rathauszeitung wird zur Zeit an alle Haushalte kostenlos verteilt. Immer wieder höre ich von Leuten, die sich nicht für die Zeitung interessieren und diese direkt ungelesen in den Papierkorb befördern. Die Zeitung sollte nur noch im kostenlosen Abbonement auf Anfrage von Interessenten verteilt werden. Desweiteren könnte eine kostengünstige Variante als Newsletter über e-mail versandt werden.Hier könntern erhebliche Kosten beim Druck und Zustellung eingespart werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die transparente Information der Bevölkerung gehört zum Selbstverständnis des Rathauses als modernem Dienstleister. Nur eine breite Verteilung der Rathaus Zeitung erfüllt das Ziel, die Bürgerschaft umfassend über Vorhaben, Planungen und Entscheidungen aus der Sicht der Verwaltung, des Rates und städtischer Gremien (zum Beispiel: Kriminalpräventiver Rat, Ausländerbeirat) zu unterrichten. Viele Nachrichten werden beim „Durchstöbern“ eines zugestellten Informationsmediums „beiläufig“ wahrgenommen. So kann die rege Beteiligung am Bürgerhaushalt auch auf die breite Öffentlichkeitsarbeit in der Rathaus Zeitung zurückgeführt werden.

Würde die Rathaus Zeitung nur noch punktuell zugestellt, könnte es wieder verstärkt heißen, „darüber sei nicht informiert worden“. Es gibt also grundsätzliche Einwände gegen den Vorschlag.

Rücksprachen mit dem Verlag haben ergeben, dass aufgrund der komplizierteren Abwicklung und der nicht auszuschließenden Einbrüche bei der Anzeigenaquisition bei einer veränderten Zustellung für die Stadt mit höheren Vertriebskosten u rechnen ist. Derzeit besteht für die Stadt ein sehr günstiger Vertrag mit dem Verlag hinsichtlich der Verteilung. Ob für die Stadt unter veränderten Bedingungen Kosten eingespart werden können, ist sehr zweifelhaft.

Es ist auch derzeit (noch) nicht ratsam, die Rathaus Zeitung quasi als „Newsletter“ per E-Mail zu versenden. Dadurch würden viele interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über keinen PC verfügen oder Nachrichten nicht online abrufen können, von dem Informationsangebot ausgeschlossen. In einigen Jahren ist dieser Aspekt neu zu prüfen.

Beleuchtung Grundschule Trier-Irsch

von: Sept0500; 14.10.2009; Nummer: 2573
Stadtteil: Irsch; Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.931035
Durchschnitt: 0,93 (58mal bewertet)

Öfters brennt dort die ganze Nacht das Licht durch (Toiletten, Klasenräume). Mitten in der Nacht reagiert der außen angebrachte Scheinwerfer auf jedes vorbeifahrende Auto.
Es ist zu überlegen, ob hier nicht eine intelligentere Lichtsteuerung Stromkosten einsparen kann.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Das hier geschilderte Problem wurde uns bislang noch nicht mitgeteilt. Dieses Problem macht jedoch deutlich, dass die vor Jahren getroffene Entscheidung die Zahl der Hausmeister massiv zu reduzieren nicht nur Vorteile mit sich bringt.

Wir nehmen uns dieses Problems an und werden versuchen es abzustellen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag der von der Verwaltung zu diesem Thema ausgesucht wurde hat nach Meinung des Ortsbeirates mit dem Ortsteil TR-Irsch nichts zu tun. Hier haben einige Anwohner einen Mangel der Verwaltung aufgezeigt. Das hier geschilderte Problem ist ein Problem der Behörde und der Schule und / oder des Hausmeisters.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

Bürgervorschlag
von: Steffen Ballmann; 21.06.2010; Nummer: 3716
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.92857
Durchschnitt: 0,93 (70mal bewertet)

Der folgende Antrag wurde im letzten Bürgerhaushalt bereits geprüft, jedoch hat eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden oder ist von mir als Antragssteller erwünscht. Ich würde mir wünschen, das die sogenannte "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" gänzlich aus dem Etat der Stadt Trier bzw. dem Etat des Kulturausschusses gestrichen wird.

Nochmal zu Erinnerung der Antrag von "Steiermark" vom 11.10.2009 (mit kleinen Veränderungen und teilweise des Verwaltungshinweises für den Rat) :

Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein weltliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlags

Verwaltungshinweis für den Rat

Die in dem Bürgervorschlag von Herrn Ballmann getroffene Feststellung, dass eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden hat, ist falsch. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 hat sich der Steuerungsausschuss mit dem Thema „Fladescher Nachlass“ befasst und den Oberbürgermeister gebeten, die Verantwortlichen der Katholischen Kirche zu kontaktieren, um mit ihnen über die Zahlungsverpflichtung der Stadt zu sprechen. Dieses Gespräch fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute.
Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben.

Ampelschaltung Riesling-Weinstraße

Bürgervorschlag
von: rbux; 02.06.2010; Nummer: 3344
Stadtteil: Olewig; Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.92381
Durchschnitt: 0,92 (105mal bewertet)

Ich schlage vor, die Ampel an der Kreuzung Riessling-Weinstrasse / Brettenbach in Olewig nur zu den Hauptverkehrszeiten (7.00-9.00 und 16.00-18.00) anzuschalten. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Ampel meiner Meinung nach für den Verkehrsfluss unnötig und kostet auch noch viel Energie.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen. Das Thema soll erneut im zuständigen Dezernatsausschuss IV diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die betroffene Lichtsignalanlage wird abends um 22:00 Uhr ausgeschaltet. Die Verkehrssicherheit besitzt immer höchste Priorität. Die Verkehrsbelastung auf dieser Strecke und die Unübersichtlichkeit der Kreuzungsbereiche lässt eine weitere Abschaltung auch unter Berücksichtigung der sicheren Führung der Fußgänger nicht zu.
Eine zeitweise Abschaltung der Lichtsignalanlage erfolgt immer in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde kann eine weitere Ausschaltung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 30.09.2010: Nach erfolgter Aussprache folgte der Ortsbeirat der sehr guten Argumentation des Fachamtes und lehnte den Vorschlag einstimmig ab. Der Ortsbeirat bittet jedoch um Prüfung durch das Fachamt, ob die Möglichkeit einer Anordnung zur Anbringung des "grünen Pfeils" (Rechtsabbieger aus Neubaugebiet Brettenach in Richtung Innenstadt) besteht. Die Abstimmung hierzu erfolgte einstimmig.

Grünpflege ökologisch gestalten

Bürgervorschlag
von: hopper27; 04.06.2010; Nummer: 3383
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
3.896225
Durchschnitt: 0,90 (106mal bewertet)

Am Petrisberg werden nahezu pausenlos Grünflächen gemäht. Dies verursacht ständigen Lärm, der für Anwohner und die ansässigen Firmen eine ständige Belastung darstellt. Zudem werden die Grünflächen dadurch artenarm und langweilig. Die früher vorkommenden Schmetterlingsarten sind hier schon vollständig verschwunden. Es wäre ökologisch deutlich sinnvoller, die auf benachbarten Flächen noch stattfindende Schafsbeweidung auszudehnen. Hierdurch werden seltene Tier- und Pflanzenarten gefördert. Zudem wäre dies deutlich kostengünstiger und der Lärm würde reduziert. Für am Petrisberg lebende Kinder wären die Schafe eine deutliche Bereicherung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die im Bereich des Petrisberges auf der Fläche der ehemaligen Landesgartenschau 2004 sich befindenden Grünflächen dienen der Naherholung und werden in großen Teilen das Jahr über bespielt, das heißt zur Freizeitbetätigung genutzt. Um diese Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die Grünflächen zu erhalten ist ein regelmäßiger Rasenschnitt erforderlich und schließt eine Beweidung aus. Vereinzelte Flächen mit Schafen zu beweiden, die nicht intensiv genutzt werden können, macht keinen Sinn und ist unrealistisch. Diese Art der Grünflächenpflege führen wir auf den angrenzenden, talseitigen Ausgleichsflächen in Richtung Olewig sowie im gesamten Aveler Tal bereits seit einigen Jahren durch. Darüber hinaus ist anzumerken, dass im hiesigen Raum Schafe zur Beweidung nur eingeschränkt verfügbar sind und bereits jetzt Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung vom 16.09.2010: Der Vorschlag wurde einstimmig abgelehnt. Der Verwaltungshinweis für den Rat wird uneingeschränkt unterstützt. Die Grünflächen auf dem Petrisberg sind Flächen, die von der Bevölkerung benutzt werden sollen und auch benutzt werden. Es ist nicht zu vermitteln, dass diese Nutzung durch Schafskot massiv eingeschränkt und nicht mehr möglich sein soll.

Energieeinsparung durch drehzahlgesteuerte Heizungspumpen

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2413
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.873015
Durchschnitt: 0,87 (63mal bewertet)

Die Stadt soll in allen öffentlichen Gebäuden drehzahlgesteuerte Heizungspumpen installieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung steht Vorschlägen zur Energieeinsparung grundsätzlich positiv gegenüber. Der Austausch von Umwälzpumpen kann aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nur Zug um Zug erfolgen. Es wurden bereits einige der alten Pumpen gegen energiesparende, drehzahlgesteuerte Pumpen ausgetauscht.

Bei einem direkter Austausch aller Umwälzpumpen müssten ca. 300.000 € aufgewandt werden. Demgegenüber steht eine unter optimistischen Annahmen getroffene maximale Stromkosteneinsparung von 19.000 €/a. Wird dieser Betrag von 19.000 € für Zins und Tilgung aufgewandt, so beträgt die Gesamtlaufzeit für diese Investition ca. 20 Jahre und 4 Monate, bei einem Anfangszinssatz von 3,5 % für die ersten 10 Jahre, für den Rest der Kreditlaufzeit haben wir einen Zinssatz von 4,5 % angenommen.

Die normale Lebensdauer dieser Pumpen ist mit 15 - 20 Jahren anzunehmen

Die Verwaltung empfielt, den derzeit eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Ein Austausch von Umwälzpumpen erfolgt aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nur Zug um Zug.

Gutachten-Verzeichnis öffentlich vorhalten

Bürgervorschlag
von: wege; 02.06.2010; Nummer: 3359
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.862745
Durchschnitt: 0,86 (102mal bewertet)

In den letzten Jahren verstärkt sich der Eindruck, dass verstärkt Gutachten vom Rat beschlossen und von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, aber nicht v o r einer erwogenen Maßnahme, sondern a n s t a t t einer Maßnahme, um nicht den Eindruck von Untätigkeit zu erwecken und das Thema erst einmal vertagen zu können. Man könnte viel Geld sparen, wenn nur noch Gutachten in Auftrag gegeben würden, falls eine ernsthafte Absicht und eine realistische Aussicht auf zeitnahe Verwirklichung einer Maßnahme besteht. Für die Bürger sollte über mehrere Jahre hinweg ein Verzeichnis aller eingeholten Gutachten mit Kostenangabe und Ergebnis offen gelegt werden.
Eine Beschränkung des jährlichen "Gutachtenbudgets" könnte auch sinnvoll sein.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Das Gutachtenverzeichnis soll zunächst für ein Jahr erstellt werden.Auf der Basis der erworbenen Kenntnisse soll dann über eine Fortführung entschieden werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Diesen Eindruck kann die Verwaltung nicht bestätigen. Es werden nur Gutachten in Auftrag gegeben die sachlich geboten sind. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass eine begutachtete Maßnahme aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden kann.

Die Gutachten werden in den Budgets der Dezernate berücksichtigt. Eine Beschränkung des Budgets für Gutachten ist nicht zielführend, da sich der Bedarf von Jahr zu Jahr ändert und von sachlichen Gesichtspunkten geleitet sein sollte. Die Finanzierung wird im Rahmen der Budgetplanung in Abwägung mit anderen Aufwendungen festgelegt.

Die Einrichtung eines Verzeichnissen der vergebenen Gutachten ist zu prüfen. Allerdings wären damit erhebliche Mehrkosten verbunden, da die Daten gesammelt und gepflegt werden müssten. Auch wären Investitionen für eine angemessene Bereitstellung der Informationen nötig. In diesem Punkt gäbe es keinen Spareffekt.

Beschaffungswesen

Bürgervorschlag
von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2518
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.853335
Durchschnitt: 0,85 (75mal bewertet)

Das städtische Beschaffungswesen - von Büromaterialien über Büromaschinen bis hin zum Fuhrpark - soll streng nach ökologischen Kriterien, insbesondere der möglichen Energieeinsparung ausgerichtet werden

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung stimmen überein, dass der Vorschlag im Rahmen des städtischen Beschaffungswesens bereits Beachtung findet und diese Bemühungen noch weiter ausgedehnt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung befürwortet die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung. Die bisherige Praxis soll intensiviert werden.

Mit Einführung des neuen Druckerkonzeptes zum 1. Januar 2009 wurde die Anzahl der in der Verwaltung eingesetzten Bürogeräte (Drucker, Faxgeräte, Scanner und Kopierer) von ehemals etwa 900 auf rund 500 Bürogeräte reduziert.

Beim Einsatz von Recyclingpapier ist die Stadt Trier seit Einführung der Dienstanweisung zur Verwendung von Recyclingpapier im Mai 2007 auf einem guten Weg. Lag der Anteil an Recyclingpapier im Jahr 2007 noch bei rund 50 % wurde dieser im Jahr 2008 auf rund 80 % gesteigert. Damit gehört Trier zu den Top-3-Aufsteigern Deutschlands im Papieratlas 2009.

Mit den seit einigen Jahren in der Verwaltung eingesetzten Steckdosenleisten mit Kippschalterfunktion können die Mitarbeiteden der Stadtverwaltung Bürogeräte nach Dienstschluss ausschalten. Dies reduziert den Energieverbrauch.

Naturbestattung in Trier

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2540
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.850575
Durchschnitt: 0,85 (87mal bewertet)

Nicht selten verursachen die hohen Kosten für Grabstätte, Bestattung und Grabpflege Ausgaben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Hinterbliebenen schlichtweg überfordern. Deshalb ist es unumgänglich, über alternative und vielleicht auch preiswertere Bestattungsformen nachzudenken.

Eine Möglichkeit dazu wäre die Einrichtung eines sog. Friedwaldes oder Ruheforstes. Dies ist eine Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Nur ein Namensschild am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Im Gegensatz zum herkömmlichen Urnengrab bleiben die Grabstätten naturbelassen. Für die Hinterbliebenen entstehen dadurch keine Kosten für die Grabpflege. Vorhandene Grünflächen im näheren Umfeld der Stadt mit altem Baumbestand würden alternative Bestattungsformen ohne zusätzliche Kosten erlauben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit Juni vergangenen Jahres gibt es gem. der Friedhofssatzung Baumgräber auf dem Haupt-, Süd- und Westfriedhof. Das Angebot wird unterschiedlich stark angenommen und je nach Intensität der Inanspruchnahme, werden zusätzliche Grabfelder auch auf anderen Friedhöfen bereit gestellt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Friedhöfe der Stadt Trier weisen einen hohen Flächenüberhang auf und eine zusätzliche Bestattungsfläche würde diese Situation verschärfen. Aus städtischer Sicht besteht daher kein Interesse an der Ausweisung zusätzlicher Friedhofsflächen. Die Bezeichnungen "Friedwald" und "Ruheforst" sind geschützt und Lizenzgebühren für deren Verwendung zu entrichten.

Gleichwohl ist vorgesehen, im kommenden Jahr auf städtischen Friedhöfen Urnenbaumgräber anzubieten, welche den Status von Urnengemeinschaftsanlagen haben werden. Diese neue Form eines Reihengrabes beinhaltet eine Grabstelle im unmittelbaren Umfeld vorgegebener Bäume für die Dauer von 20 Jahren, welche naturnah gestaltet und auf Dauer durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. 

Sofern der Stadtrat vor den Sommerferien der Änderung zur Friedhofssatzung zustimmt, wird es auf verschiedenen städtischen Friedhöfen Baumgräber geben. Am übrigen Sachverhalt zum Thema "Friedwald" bzw. "Ruheforst" hat sich die Sicht der Verwaltung nicht geändert. Aufgrund des vorhandenen Flächenüberhangs auf unseren Friedhöfen verbietet sich die Auweisung neuer, zusätzlicher Friedhofsflächen. 

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 527/2009

Ganzjähriger Bürgerhaushalt - aber nur für Einspar- und Einnahmevorschläge!

Bürgervorschlag
von: Triererin; 21.06.2010; Nummer: 3703
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.84746
Durchschnitt: 0,85 (59mal bewertet)

Hier werden so tolle Vorschläge unterbreitet, dass es doch sinnvoll wäre, wenn die Bürger sich ganzjährig mit Einspar- und Mehreinnahmevorschlägen einbringen könnten. Also: diese Seite beibehalten, aber bitte keine "Wunschzettel-Homepage", die bringt uns finanziell nicht weiter.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung unterstützt den weiteren Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Dies soll allerdings nicht in Form eines ganzjährigen Bürgerhaushaltes geschehen, sondern die Seite zum Bürgerhaushalt soll zu einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ausgebaut werden, die verschiedene Beteiligungsformen unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform wird ein Ideen- und Beschwerdemanagement werden. Damit können ganzjährig, ganz im Sinne dieses Vorschlages, Beschwerden, Anregungen und innovative Ideen, mit denen die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden können, öffentlich sichtbar der Verwaltung mitgeteilt werden.

Einfache Anregungen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft, gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
Haushaltsrelevante Vorschläge fließen in den nächsten Bürgerhaushalt ein. Der Bürgerhaushalt soll weiterhin als zeitlich begrenzter Online-Dialog durchgeführt werden.

Verwandte Vorschläge sind:
3568: Transparentes Beschwerde- und Verbesserungsmanagement einführen
3574: Bürgerhaushalt

Energieeinsparung: Stadtwerke sollen sparsamere Heizungspumpen fördern

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2414
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.82558
Durchschnitt: 0,83 (86mal bewertet)

Die Stadtwerke sollen ein Programm auflegen, um private Hauseigentümer zur Installation von drehzahlgesteuerten Heizungspumpen anzuregen. Die Eigentümer sollen zur Finanzierung 5 Jahre nach der Installation die anteiligen Heizkosten des Installationsjahres bezahlen, anschliessend profitieren sie selbst von der Einsparung.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Die Stadtwerke Trier haben im Januar 2010 ein Programm im Sinne dieses Vorschlages in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk aufgelegt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke Trier.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Umsetzung dieses Vorschlages wird derzeit bei den Stadtwerken vorbereitet – unabhängig vom Vorschlag selbst – der geplante Start ist auf den 01.01.2010 terminiert.

Die Stadtwerke Trier beabsichtigen im Sinne diese Vorschlages zwei Eigenentwicklungen, nämlich

  • Elektronische Heizungspumpe
  • Hocheffizienzheizungspumpe

in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk zukünftig dauerhaft anzubieten. Die Produkte sind so aufgebaut und entwickelt, dass eine KfW-Förderung für den Kunden nutzbar ist.

Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke, die die aus dem gebundenen Einkauf generierten Preisvorteile  zum Nutzen des Kunden einsetzen. Eine Amortisation für den Kunden ergibt sich je nach örtlicher Begebenheit unterschiedlich –  zwischen 2 und 5 Jahren. Eine Information bzw. Werbung zu diesem neuen Projekt werden die Stadtwerke gemeinsam mit Marktpartnern betreiben.

 

Tägliche Straßenreinigung

Bürgervorschlag
von: Volens; 02.06.2010; Nummer: 3358
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
3.784
Durchschnitt: 0,78 (125mal bewertet)

Muss denn die Saarstrasse einmal täglich gereignigt werden?
Jeder freut sich, wenn er auf saubere Bürgersteige gehen kann. Würde eine Reinigung mit Kehrwagen alle zwei Tage nicht ausreichen? Zumal viele Autos rechtswidrig auf den besagten Bürgersteigen parken und dadurch nur die Chaussee gereinigt werden kann, Chaussee die es nicht besonders nötig hat (der PKW-Verkehr sorgt dafür).

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Häufigkeit der Reinigung einer Straße wird in der Straßensatzung festgelegt. Die Saarstraße gehört zur Reinigungsklasse 5, der 6mal wöchentlich zu reinigenden Straßen, die sich durch eine besonders starke Nutzung und damit Verschmutzung auszeichnen. Die Stadt hat bei der Einstufung der Straßen in Straßenreinigungsklassen einen eigenständigen Beurteilungsspielraum.

Die Zuordnung der Straßen in die Reinigungsklassen wird fortlaufend geprüft und bei geänderten Gegebenheiten angepasst.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat einstimmig abgelehnt (Sitzung vom 22.09.2010).

Streupflicht der Stadt Trier im Winter

Bürgervorschlag
von: H1; 23.06.2010; Nummer: 3759
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.765955
Durchschnitt: 0,77 (47mal bewertet)

Im Winter sollte wesentlich sparsamer mit Streumaterial umgegeangen werden. An Strasseneinmündungen und -übergängen wird das Streumaterial oft mehrere zentimeterdick aufgebracht. Dies geschieht oftmals ohne Sinn und Verstand auf trockenen Straßen und Gehwegen bzw. auf Straßen und Gehwegen, die noch mit genügend Streumaterial vom Vortag versehen sind. Die Straßenwärter der Stadt Trier sollten hier zu einem vernünftigen,
sinnvollen und sparsamen Umgang mit Streugut angehalten werden.

Hierdurch wären zukünftig mit Sicherheit mehrere Tonnen an Streugut zu sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Stadtreinigungsamt erfüllt mit der Streuung im Winterdienst die Verkehrssicherungspflicht im Auftrag des Baulastträgers. Die Streuung erfolgt per Streufahrzeuge und an bestimmten Stellen mit "Manpower". Die Streugeräte werden dabei gramm-genau eingestellt. Auch die Handstreuer sind angewiesen, so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu streuen.

Synergien im Kulturbereich durch Quattropole

von: konstantinus; 12.10.2009; Nummer: 2505
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.761195
Durchschnitt: 0,76 (67mal bewertet)

Verzicht auf ein Vollsparten-Theater. Teilung der Aufgaben mit den Partnerstädten - wechselseitige Aufführungen sorgen für eine Belebung des Programms. Vorbild: Mönchengladbach - Krefeld

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Derzeit besteht für eine strukturelle Zusammenarbeit mit den QuattroPole-Städten aus Sicht der verschiedenen Städte kein Bedarf. Die Bereitschaft zur partiellen Kooperation ist aber vorhanden und findet auch statt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Vorweg ist festzustellen, dass Trier diesen Vorschlag nicht allein in die Tat umsetzen, sondern bestenfalls einen Vorstoß in diese Richtung unternehmen könnte, da die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten besprochen und einstimmig akzeptiert werden müsste.

Das im Vorschlag genannte Modell Krefeld-Mönchengladbach ist ebenso wie sein Vorbild der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf-Duisburg nicht mit dem Zusammenschluss von Quattropole vergleichbar, da es sich in beiden Fällen um Theatergemeinschaften auf der Basis eines Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts im einen, GmbH im anderen Falle) mit den Städten als Gesellschafter handelt. Dieses Modell wird sich aufgrund der in den jeweiligen Ländern unterschiedlichen Rechtsgrundlagen als auch der gänzlich anders strukturierten Theatersysteme mit Ensemble- und Repertoiretheater auf der einen und dem so genannten „Staggione-Betrieb“ auf der anderen Seite nicht übertragen lassen.

Hinzu kommt, dass ein Produktionsaustausch zwischen nur wenige Kilometer auseinander liegenden Städten innerhalb eines Bundeslandes logistisch und organisatorisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als dies im Falle der teilweise über 100 Kilometer entfernten und in unterschiedlichen Ländern liegenden Quattropole-Städte möglich wäre.

Grundvoraussetzung für wechselseitige Aufführungen ist die Austauschbarkeit der Produktionen. Diese ist jedoch aufgrund der in den einzelnen Häusern unterschiedlichen Bühnenmaße nicht gegeben. Saarbrücken verfügt mit 56 Meter Bühnenraumbreite und einer Tiefe von 38 Meter über eine der größten Bühnen Deutschlands. Die Trierer Bühne hingegen hat nur eine Fläche von 20 x 20 Meter, die Bühne in Metz ist noch kleiner.

Bei einer wechselseitigen Bespielung muss jeder der beteiligten Partner etwas anzubieten haben. Die Schließung einer Sparte reduziert dieses Angebot und ein reines Schauspielangebot ist zudem angesichts der unterschiedlichen Landessprachen faktisch wertlos. Ein Austausch wäre daher letztlich nur in den Bereichen Ballett und Musiktheater sinnvoll.

Für Trier ist zudem zu beachten, dass ein Großteil der Einnahmen über das Abonnementsystem erwirtschaftet wird. Dieses wäre bei Abschaffung einer Sparte in der bisherigen Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Selbst wenn Synergien möglich wären, ist fraglich, ob die dadurch zu realisierenden Einsparungen die Einnahmeeinbuße aus den Abonnements kompensieren könnten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Theater der Quattropole-Städte bereits erfolgreich einen gegenseitigen Austausch praktizieren und diese Zusammenarbeit künftig noch weiter intensivieren werden: so zum Beispiel Gastspiele von Trierer Produktionen am Théâtre National du Luxembourg und umgekehrt, Zusammenarbeit im Rahmen des Festivals Total Théâtre, Koproduktion einer Oper mit Metz, gemeinsames Tanzfestival.

 

Infrastrukturleistungen der Stadt

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3439
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.75
Durchschnitt: 0,75 (76mal bewertet)

Die Stadt finanziert in vielen Bereichen - Verkehr, Bildung, Kultur und so weiter - Infrastrukturleistungen, von denen in erheblichem Maße die Landkreise profitieren. Da Eingemeindungen kaum in Frage kommen, sollten mehr Verbundlösungen gesucht werden, um eine nutzungsgerechte Finanzierung zu finden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet den weiteren Ausbau der Kooperationen mit dem Umland.

Verwaltungshinweis für den Rat

Verbundlösungen sind eine Möglichkeit, um Nutzen und Lasten zwischen Partnern gerecht zu verteilen. Die Zusammenarbeit der Stadtwerke Trier mit den umliegenden Kreisen im Verkehrsverbund Region Trier beim öffentlichen Personennahverkehr ist ein Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit.
Es gibt eine Vielzahl von intensiven Kooperationsprojekten mit dem Umland, so die gerade vollzogene gemeinsame Behödenrufnummer D 115 mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, die interkommunale Kooperation mit Schweich und Konz und vieles mehr.

Die Partnerschaften werden mit Nachdruck von der Verwaltung gesucht, weil die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit gerade in der schwierigen finanziellen Situation sehr hoch eingeschätzt wird.

Theater Trier als Zweckverband

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3428
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.741575
Durchschnitt: 0,74 (89mal bewertet)

Das Stadttheater hat mindestens die Hälfte seiner Besucher aus der Region. Es sollte in einen Zweckverband umgewandelt werden, an dem auch die Landkreise beteiligt sind. Die sollen entsprechend ihrem Besucheraufkommen zu den Investitions- und Betriebskosten beitragen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Umsetzung des Vorschlage ist aus Sicht des Stadtrates wünschenswert. Bisherige Gespräch zeigen, dass bei diesem Thema aber nur eine geringe Bereitschaft der Landkreise zur Beteiligung am Theater Trier besteht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird Seitens des Theaters Trier voll unterstützt. Zur Umsetzung sind jedoch die politischen Gremien der Stadt Trier und der angrenzenden Kreise gefragt. Bei dieser Angelegenheit würde es sich um eine freiwillige Aufgabe der Landkreise handeln, die zudem auch das Einverständnis der jeweiligen Kommunalaufsicht bedürfe. In Anbetracht der defizitären öffentlichen Haushalte erschient es der Theaterverwaltung Trier jedoch äußert fraglich, bei den jeweiligen Kreisen für diesen Vorschlag eine erfolgsversprechende Mehrheit zu finden.