Vorschläge 2009, 2010, die geprüft werden mit der Wirkung: kostenneutral

ÖPNV

von: hamm; 07.10.2009; Nummer: 2401
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.5
Durchschnitt: 1,50 (98mal bewertet)

Stark verbilligte Jahresnetzkarten für ÖPNV anbieten und bewerben

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein entsprechendes Angebot gibt es bereits in Form des "MobilTicket Jahr" des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT). Im Übrigen ist die Angebots- und Tarifgestaltung nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum VRT muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

ÖPNV für Jugendliche attraktiver machen

von: Bettina L; 29.09.2009; Nummer: 2308
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.470085
Durchschnitt: 1,47 (117mal bewertet)

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher einmal pro Woche den Bus nehmen möchte, ist das recht teuer - und viele nehmen den Bus lieber, da das Fahrradfahren zu gefährlich ist! Wie wäre es, Streifenkarten anzubieten, damit das Fahren günstiger wird? Dann würden auch viele "Elterntaxifahrten" wegfallen, welche die Stadt verpesten, verstopfen und wiederum die Radfahrer ärgern. Zudem werden in vielen "neuen" Stadtteilen junge Familien angeworben, die zusätzlich mindestens ein- bis zweimal täglich mit dem Auto in die Innenstadt fahren - der Fehrkehskollaps ist hier schon jeden Morgen zu beobachten (z.B. Kreisel Kaiserthermen).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Stadt Trier gibt es die angesprochenen Streifenkarten bereits (so genanntes 4-Fahrtenticket). Im Übrigen ist die Angebots- und Tarifgestaltung nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum VRT muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Bereitstellung öffentlicher Flächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2293
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.387755
Durchschnitt: 1,39 (98mal bewertet)

Die Stadt Trier sollte mehr Dachflächen öffentlicher Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude, etc. für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Diese sollen als Bürgerkraftwerke angelegt werden, was der Stadt die Investitionskosten erspart.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Neben der Bereistellung öfentlicher Flächen z.B auf dem Dach der Arena, konnte im Juni 2010 das Bürgerkraftwerk auf dem Friedrich-Spee-Gymnasium in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus hat der Stadrat in 2010 die Erstellung eines Dachflächenkataster zur Erschließung der Potentiale für Flächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Trier beschlossen. Das Dachlächenkataster ist in der Berarbeitung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Um diesem Ziel, der Bereitstellung öffentlicher Dachflächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen näher zu kommen, steht die Verwaltung bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21). Zu unser beider Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches
  • Alter der vorhandenen Dachhaut
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt
  • oder ungünstige Ausrichtung des Daches

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Idee der Bürgerkraftwerke, da dies der Stadt die Investitionskosten erspart und dadurch dann auch der enge Investitionsrahmen der Stadt nicht weiter eingeschnürt wird.

Verweis auf Ratsvorlagen

326/2010 (Dachflächenkataster) 134/2010 (Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Arena Trier)

Internet Bürgerforum

Bürgervorschlag
von: Air Force One; 03.10.2009; Nummer: 2349
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.367345
Durchschnitt: 1,37 (98mal bewertet)

Hier entwickelt sich gerade ein spannendes Bürgerforum mit vielen Ansichten, Kommentaren und wirklich guten Vorschlägen. Warum soll dieses Diskussionsforum zeitlich begrenzt sein? Ich finde hier kann die Verwaltung das Ohr ganz nah am Bürger haben und die Bürger haben die Möglichkeit unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen auch gerade mit der Verwaltung. Also, bitte beibehalten!

Ich habe kostenneutral gewählt, was vielleicht nicht so ganz stimmt. Aber hier kommen ja auch Vorschläge zum Sparen an ;-)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Im Beirat Bürgerhashalt wurden konkrete Vorschläge für ein dauerhaftes internetgestütztes Ideenmanagement vorgestellt und diskutiert. Vor einer Umsetzung müssen diese noch in den zuständigen Gremien beraten werden

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung befürwortet den Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Die guten Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt zeigen, dass eine große Nachfrage in der Bevölkerung besteht

Für einen zeitlich unbegrenzten, aber thematisch begrenzten und zielgerichteten Dialog zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Politik muss die Plattform buergerhaushalt-trier.de angepasst werden. Ziel ist der Aufbau einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Diese kann auf der vorhandenen Lösung buergerhaushalt-trier.de aufbauen.

Die elektronische Bürgerbeteiligung (E-Partizipation) soll zu einem umfassenden Standardangebot für die Trierer und Triererinnen für unterschiedliche Themen und Ziele entwickelt werden. Die Plattform sollte zunächst folgende Module umfassen:

  • Ideen- und Beschwerdemanagement Es sollen Anregungen und innovative Ideen gesammelt werden, mit der die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden. Einfache  Maßnahmen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder an andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft und gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Größere, haushaltsrelevante Projekte fließen in den nächsten Bürgerhaushalt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
  • Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement Mit der Projektbörse soll die ehrenamtliche Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Ideenmanagements oder aus dem Bürgerhaushalt koordiniert werden. .
  • Bürger-Foren Zu bestimmten Themen sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtweisen untereinander und mit der Verwaltung austauschen. Die Diskussion soll thematisch begrenzt und zielorientiert erfolgen. Das Ziel sind überprüfbare Maßnahmen. Dies können Themen wie die Umgestaltung größerer Flächen oder längerfristige Investitionen der Stadt sein.
  • Bürgerhaushalt Der Bürgerhaushalt soll jährlich als Online-Verfahren durchgeführt und weiter entwickelt werden.

Für ein Modul stehen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung des Bürgerhaushaltes als Pilotprojekt bereit. Für weitere Module wären Mittel der Stadt oder weitere Fördermittel erforderlich. Gegebenenfalls können bereits geplante oder bewilligte Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung einzelner städtischer Projekte so eingesetzt werden, dass sie auch der Entwicklung der Plattform dienen. Im Haushaltsentwurf 2010 sind für die Weiterentwicklung und Durchführung des „Bürgerhaushaltes 2011“ 30.000 € eingestellt.

Erneuerbare Energien

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2416
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.352275
Durchschnitt: 1,35 (88mal bewertet)

Die Stadtplanung soll zusammen mit den Stadtwerken geeignete städtische Wohngebiete auswählen, die mit Kraft-Wärme-Kopplung und Nahwärmenetz versorgt werden können. Die SWT können die Anlagen errichten und betreiben und über die Wärmeabgabe finanzieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird der Vorschlag bereits angewendet. Für die Umsetzung müssen allerdings immer potentielle Nutzer gefunden werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um eine Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz in der Erzeugung von elektrischer Energie bzw. Wärme. Ihr verstärkter Einsatz trägt insofern zum Klimaschutz bei.

Unabhängig von dieser konkreten Maßnahme der Versorgungstechnik ist es Ziel der Stadt Trier, bei der Entwicklung neuer Baugebiete die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz generell möglichst weitgehend auszuschöpfen. Eine entsprechende Zielsetzung hat der Stadtrat zum Beispiel für das Baugebiet BU 13 in Tarforst im letzten Jahr formuliert. Für das Baugebiet wird aktuell ein Energiekonzept durch ein externes Planungsbüro erarbeitet.

Auch für den Bereich der Konversion Feyen wird die Erstellung eines Energiekonzeptes angestrebt. Das Ziel einer gesteigerten Energieeffizienz bei der Entwicklung neuer Baugebiete könnte auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Strategie ähnlich der „Klimaschutz-Strategie der Stadt Freiburg - Szenarien und Maßnahmenplan“ noch umfassender umgesetzt werden.

Einbahnstraßen als Radweg

von: cmw; 14.10.2009; Nummer: 2558
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.341465
Durchschnitt: 1,34 (82mal bewertet)

Seit 1989 fahre ich jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Veranstaltungen, etc., da mir der Bus zu teuer ist, ich aber etwas für die Umwelt tun möchte.

Es hat sich zum Thema Radwege einiges getan, dennoch möchte ich, auch aufgrund der verheerenden Berichterstattung im Volksfreund über das Verhalten der Radfahrer in Trier, folgenden Vorschlag machen:

Wenn alle Einbahnstraßen in beiden Richtungen, einige Teile der Fußgängerzone bzw. Busspuren als Radwege ausgewiesen werden könnten, wäre es den Radfahrern möglich, wieder auf mehr Verständnis bei den Autofahrern, bzw. Fußgängern zu treffen.

Vielleicht würde sich dann der Eine oder Andere auch mal wieder aufs Rad schwingen, was dem Stadtbild -vor allem als Universitätsstadt- bestimmt zu Gute käme.

Mit freundlichem Gruß

Ch. Wagner

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet. Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden.

Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, gegebenenfalls (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden.

Einbahnstraßen; Öffnen für Fahrradfahrer im Gegenverkehr

von: Steiermark; 09.10.2009; Nummer: 2452
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.33019
Durchschnitt: 1,33 (106mal bewertet)

Die Verwaltung hat dankenswerterweise schon eine schöne Anzahl von Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet. darüber hinaus bieten sich aber noch weitere Straßen an, die die entsprechenden Kriterien nach StVO erfüllen. Dies sind im einzelnen:

  • die Johannisstraße; Verbindung des Quartiers Olk-Mutterhaus und seine ganzen sozialen Einrichtungen mit dem Zentrum der Altstadt
  • die Kutzbachstraße zwischen Pferdemarkt und Simeonstiftplatz; Verbindung des Bereichs Porta nigra mit dem Berufsschulzentrum
  • der nördliche Abschnitt der Simeonstraße an der Porta nigra, bis zur Umgestaltung des Porta-Nigra-Bereichs
  • das Margaretengässchen zwischen Trevirispassage und Simeonstiftplatz: Umweltspur. Die Busfrequenz auf der vorübergehend eingerichteten Umweltspur in der Christophstraße ist höher!
  • der Simeonstiftplatz bis zur Nordallee
  • die Flanderstraße (Welschnonnenkirche)
  • die Alkuinstraße im Quartier St-Paulin; war früher zugelassen!
  • der östliche Abschnitt der Balthasar-Neumann-Straße (St-Paulin) bis zur Schöndorfer Straße
  • die Gervasiusstraße in Gänze

Diese Anordnung ist im Prinzip kostenneutral (bis auf die Zusatzschilder) und schafft für den stadinternen Fahrradverkehr mehr Transparenz.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung stimmen überein, dass der Vorschlag im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes geprüft und möglichst umgesetzt wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen durch das Straßenverkehrsamt in staatlicher Auftragsangelegenheit, wenn die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen vorliegen. 

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet.

Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden.

Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, ggf. (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden.

 

  • Johannisstraße: könnte grundsätzlich nach Abstimmung geöffnet werden 
  • Kutzbachstraße: Straßenbreite reicht nicht aus 
  • der nördliche Abschnitt der Simeonstraße an der Porta Nigra, bis zur Umgestaltung des Porta-Nigra-Bereichs: grundsätzliche Öffnung möglich. Dies wird jedoch im Rahmen des Wettberwerbs Porta-Nigra-Platz und im Rahmen des Radverkehrskonzept überprüft. 
  • Margaretengässchen zwischen Trevirispassage und Simeonstiftplatz: wie vor Simeonstiftplatz bis zur Nordallee: Kriterien nicht erfüllt: Verkehrsaufkommen, Tempo 50, Busverkehr, Taxen. 
  • Flanderstraße: Kriterien nicht erfüllt – hier: In Abschnitten nicht breit genug 
  • Alkuinstraße: Öffnung wäre zu überprüfen 
  • östlicher Abschnitt der Balthasar-Neumann-Straße: hier ergibt sich das Problem, dass der Radfahrer in die Signalisierung eingebunden werden müßte 
  • Gervasiusstraße in Gänze: grundsätzlich Öffnung möglich. Muss überprüft werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord weist auf die Gefährlichkeit dieser Regelung in der Peter-Friedhofen-Straße zwischen Lindenstraße und Remigiusstraße hin. Hier ist die Fahrbahn sehr schmal und es kommt immer wieder zu Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern. Dem könne evtl. mit einem Verkehrsschild entgegengewirkt werden, das die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer aufmerksam macht.

Gleiche Probleme werden bei einer Öffnung der Alkuinstraße und der Balthasar-Neumann-Straße, östlicher Abschnitt, gesehen.

Kurzstreckenticket für Busse

Bürgervorschlag
von: Heuschrecke; 08.06.2010; Nummer: 3408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.301725
Durchschnitt: 1,30 (116mal bewertet)

In Frankfurt gibt es Kurzstreckentickets in Bussen, die es in Trier nicht gibt. Eventuell kann man mit dieser Maßnahme einige Bürger mehr dazu bewegen, mit dem Bus statt mit dem Auto in die Stadt zu fahren und kann so den Verkehr weiter entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertretenden des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit rund einem Jahr berät ein Arbeitskreis aus SWT und Stadtrat eine kundenfreundliche Tarifstruktur. Die Kurzstreckentickets wurde bereits besprochen, aber für den Tarif 2011 noch nicht umgesetzt. Die Beratungen sollen fortgesetzt werden und der Vertretenden des Rates sollen sich für die Einführung eines Kurzstreckentickets für Trier einsetzen.

Hundeverbot auf Spielplätzen

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3481
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.29703
Durchschnitt: 1,30 (101mal bewertet)

Auf Kinderspielplätzen sollte ein generelles Hundeverbot eingeführt werden. Zu oft werden die Gefahren von tollenden Hunden unterschätzt, beziehungsweise die Reaktion von Hunden auf tollende Kinder. Und auch wenn keine Kinder auf dem Spielplatz sind, tun sich gefahren mit den klassischen Hinterlassenschaften von Hunden auf.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Gefahrenabwehrverordnung vom 6.9.2007 sieht im § 3 ein Betretungsverbot für Tiere auf Kinderspielplätzen, in Brunnen, Weihern und Wasserbecken vor. Ebenso ist darin die Anleinpflicht innerhalb der bebauten Ortslagen (öffentliche Straßen und Anlagen) enthalten.
Die Überwachung erfolgt durch die Ordnungsbehörde der Stadt und die Polizei.

Mehr Einbahnstraßen für Radfahrer freigeben

von: Anwohner; 08.10.2009; Nummer: 2433
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.27778
Durchschnitt: 1,28 (108mal bewertet)

Alle Einbahnstraßen sollten geprüft werden, ob sie für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden können. Warum sollte es z. B. in der Johannisstraße nicht möglich sein dies umzusetzen?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Verwaltungshinweis für den Rat

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit, Busverkehr, Parkplatzsituation usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet.

Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden. Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, ggf. (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden. Siehe Anmerkungen zum Vorschlag Nr. 2558 und 2452.

Stadtrat

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2616
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.276315
Durchschnitt: 1,28 (76mal bewertet)

Der Stadtrat möge ein Monitoring-System einführen, um den Stand der Bearbeitung seiner Beschlüsse regelmässig überprüfen zu können. Das System sollte Online auch von interessierten Bürgern eingesehen werden können

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit Mitte Januar 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger online umfassende Informationen über die Arbeit kommunalpolitischer Gremien wie Stadtrat, Ausschüsse und Ortsbeiräte abrufen. Das bisher nur verwaltungsintern und von den Kommunalpolitikern genutzte Informationssystem "Allris" ist jetzt allgemein zugänglich. Abrufbar sind Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentliche Vorlagen und Niederschriften. Ausgenommen bleiben die Unterlagen für nicht-öffentliche Sitzungen. Die neue Online-Plattform kann unter der Adresse: https://info.trier.de aufgerufen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit dem Jahre 2003 ist bei der Stadt Trier das System AllrisNet im Einsatz. Nach der Inbetriebnahme der Module Amtsinfo und Ratsinfo laufen zur Zeit die letzten Vorbereitungen für die Freigabe des dritten Moduls „Bürgerinfo“.

Damit ermöglichst die Stadt Trier den Bürgern den Zugriff auf das  „Ratsinformationssystem für die Bürger“. Somit können sich die BürgerInnen dann über die Arbeit des Rates und der Gremien informieren. Sie können so über den Sitzungskalender die Sitzungstermine erfahren, sich mit Hilfe der Sitzungsunterlagen (nur öffentliche Unterlagen) umfassend über den Stand der laufenden Anträge, Anfragen, öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse informieren sowie über eine Textrecherche in den Sitzungsunterlagen aller Gremien nach Begriffen suchen.

ÖPNV tageweise zum Nulltarif

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2421
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.257425
Durchschnitt: 1,26 (101mal bewertet)

Die Stadt soll mit den SWT die Möglichkeit untersuchen, den ÖPNV im Nulltarif anzubieten. Das könnte zunächst an nur einem Tag in der Woche, z.B. am Samstag, versucht werden. Mit dem Einzelhandelsverband und der City-Initiative wäre zu prüfen, ob von dort Finanzierungsbeiträge geleistet werden können (z.B. statt Parkticket ein Busticket)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls die Mindereinnahmen nicht durch externe Partner übernommen werden sollten, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Sinnvolle Fahrradwege

Bürgervorschlag
von: werker; 20.06.2010; Nummer: 3663
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.25641
Durchschnitt: 1,26 (78mal bewertet)

Viele Trierer Fahrradwege sind abgehackt/ nicht durchgängig befahrbar und führen somit zu fehlender Nutzung, stattdessen fahren die Fahrradfahrer auf der Straße oder (häufiger?) auf dem Bürgersteig. Gegenüber vergleichbaren Städten gibt es in Trier eher relativ wenig Fahrradwege und ehrlich gesagt auch relativ wenig Fahrradfahrer. In flacheren Städten wie Münster oder Bremen etc. gibt es ein vielfaches der hiesigen Radfahrer und entsprechend prozentual weniger Autos, aber auch in deutlich hügeligeren Gegenden wie z.B. Tübingen gibt es mindestens doppelt soviele Radfahrer ! M.E. wäre eine Prioritätenverschiebung für den Verkehr in der Innenstadt (!) sinnvoll.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 ist bereits der Entwurf für das Radvekehrskonzept vorgelegt worden, der einen systematischen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorsieht. Im Zuge der Integration der Teilkonzepte für die einzelnen Verkehrsträger zu einem umfassenden Gesamtkonzept wird in den nächsten Monaten die Prioritätensetzung für die städtische Verkehrspolitik der kommenden Jahre zu beschließen sein. Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Veränderung der Modal-Split-Werte von 2009 ist dabei die grundsätzliche Ausrichtung auf die Stärkung des Umweltverbundes bereits vorgegeben. Zum Umweltverbund gehören Fußgänger, Fahrräder, Bahn, Bus und Taxis sowie Carsharing.

Ampelschaltungen für Fußgänger ändern

von: Internette; 30.09.2009; Nummer: 2318
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.201835
Durchschnitt: 1,20 (109mal bewertet)

Die Wartezeiten an den Fußgängerampeln sind unerträglich lange. Die Grünphasen für Fußgänger sind dann aber viel zu kurz. Außerdem sollten die Ampeln unbedingt so geschaltet werden, dass die Fußgängerampel niemals gleichzeitig mit einer Autoampel auf grün steht.

Beispiele: Ecke Friedrich-Wilhelm-Straße und Südallee, welche von vielen Schulkindern frequentiert wird und Ecke Neustraße/Kaiserstraße. Das Überqueren der Ampeln dort ist oft lebensgefährlich, vor allem, weil die Ampel in der Neustraße/Kaiserstraße nach 3 Sekunden wieder rot wird und die Autofahrer sich dann im Recht fühlen und Gas geben!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Zu diesem Vorschlag bitte auch die Anmerkungen zum Vorschlag Nr. 2697 lesen. Prinzipiell sind alle Lichtssiganlanlagen in Trier gemäß der RiLSA (Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen) geschaltet. Die Fußgänger haben sowohl Grün- als auch Schutzzeiten, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Erst nach Ablauf der Schutzzeit springt die Ampel für den KfZ-Verkehr auf Grün. Eine andere Situation ergibt sich im Falle von Rechtsabbiegern bei parallel geschaltetem Fußgänger. Der Fußgänger erhält eine Vorlaufzeit, um die Fahrbahn zu betreten und anschließend erhält die Hauptrichtung ein volles Grünsignal. Dieses bedeutet, dass lediglich in der Hauptrichtung geradeaus ein konfliktfreies Fahren gewährleistet ist. Jeder Abbieger hat entsprechend dem parallel laufenden Fußgänger Vorrang zu gewähren. Dies ist in der StVO festgelegt und betrifft übrigens auch nichtsignalisierte Kreuzungen bzw. Einmündungen. Dies wird leider von einigen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht beachtet. Aus diesem Grund wird die Verwaltung mittels Pressemitteilung und Aufklärungstexten in der Rathauszeitung die klare StVO-Regelungen thematisieren und den Verkehrsteilnehmern verständlich erläutern. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre der hier benannte Vorschlag, Kfz-Verkehr und Fußgängerverkehr stets getrennt zu schalten. Dies bedeutet jedoch einen enormen Zeitverlust mit der Folge, dass die Leistungsfähigkeit der Signalanlagen nicht mehr gegeben wären und der Verkehrsfluss zusammenbricht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Optimierung der Ampelschaltungen für einzelne Verkehrsteilnehmer bedingt immer auch Verschlechterungen für andere Verkehrsarten. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 werden im Jahr 2010 auch grundsätzliche Aussagen zur Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich von Ampeln für verschiedene Verkehrsträger geprüft und auch im Hinblick auf die Auswirkungen im Bereich anderer Verkehrträger untereinander abgewogen werden. Erst nach diesem Schritt ist eine die konkrete Vorgehensweise zur Optimierung bestimmter Ampeln für einzelne Verkehrsteilnehmer festlegbar.

Flächennutzungsplan

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2517
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.18182
Durchschnitt: 1,18 (66mal bewertet)

Der Flächennutzungsplan der Stadt soll sich streng nach ökologischen und energiesparenden Kriterien ausrichten und insbesondere die Innenverdichtung für Wohnen fördern. Das Stadtzentrum muss wieder mehr Wohnungen anbieten!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist bereits nach den programmatischen Vorgaben in § 1 Baugesetzbuch von großer Bedeutung. Auch in den vom Stadtrat am 14.10.2004 und 20.04.2007 gefassten Beschlüssen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und zum Fachbeitrag "Wohnungsbau" wurde die hohe Bedeutung ökologischer Belange einschließlich der Innenentwicklung hervorgehoben. An diesen Zielen soll festgehalten werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

337/2004 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Beschluss über die Gesamtfortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Trier 142/2007 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Weiteres Arbeitsprogramm und Einleitung der erweiterten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Fachthematik Wohnungsbau

Bahnübergang Hauptbahnhof - Trier-Ost in städtebaulichem Kontext realisieren

von: schubbep; 13.10.2009; Nummer: 2549
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.180555
Durchschnitt: 1,18 (72mal bewertet)

Die Realisierung der dringend notwendigen Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen für Fußgänger und Radfahrer am Hauptbahnhof muss in einem angemessenen städtebaulichen Kontext stehen.

Während sich an Bahnhöfen kleine "Zentren" entwickeln, entstehen am anderen "Brückenkopf" oft sehr attraktive Unterzentren. Dieser Entwicklung muss frühzeitig in städtebauliche Überlegungen einfließen, beim neuen Bebauungsplan für den Bereich Güterstraße ist davon nichts zu sehen (Gewerbegebiet).

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Für die Entwicklung einer neuen Verbindung vom Hauptbahnhof zur Güterstraße werden aktuell zwei Lösungen diskutiert:

  • Schaffung einer eigenständigen Lösung für Fußgänger in Form einer Unter- oder Überquerung der Gleisanlagen;  
  • Querung der Gleisanlagen in Form einer kombinierten Brücke im Zusammenhang mit der Maßnahme ÖPNV-Querachse Trier. 

Für beide Maßnahmen ist der Einsatz öffentlicher Mittel in erheblichem Umfang erforderlich. Unter Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen wird deshalb eine kurzfristige Realisierung der Maßnahme „Verbindung vom Hauptbahnhof“ als Projekt der Stadt Trier nicht möglich sein.

In diesem Kontext und unter Berücksichtigung der aktuellen städtebaulichen Missstände im rückwärtigen Bereich des Hauptbahnhofs (Güterstraße) wird kurzfristig keine realistische Alternative zur Umnutzung des Standortes als Post-Zustellzentrum gesehen. Die Ausweisung im Bebauungsplan wird jedoch so formuliert werden, dass auch weiterhin, sobald die Querung vorhanden ist, eine höherwertige Nutzung möglich sein wird.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Günstigere Bahn-Preise innerhalb der Stadt und Wasserbillig-Trier!

von: Muellenheim87; 12.10.2009; Nummer: 2489
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.12048
Durchschnitt: 1,12 (83mal bewertet)

Innerhalb der Stadt und auf der Strecke Wasserbillig-Trier, soll die Deutsche Bahn mit günstigen Preisen mehr Fahrgäste anlocken, um die ummweltbewusstere und ökulogischere Bahn als Teil des ÖPNV attraktiv zu machen. Ich bin mir sicher, dass mehr Luxeburger nach Trier zum Einkaufen kommen würden und viele umweltbewusste Luxemburger und Trierer vom Auto auf die Bahn wechseln würden! Die Deutsche Bahn könnte so auf regionaler Ebene mehr verdienen, denn die Masse macht's ja bekanntlich.

Die längere Strecke Luxemburg-Wasserbillig kostet z.Z. 1,50 € (2 Stunden-Ticket für Hin- und Rückfahrt). Schüler und Studenten mit Jumbo-Karte (50 €/Jahr fahren kostenlos).
Dagegen die viel kürzere Strecke Wasserbillig-Trier kostet z.Z. 6 € (Hin- und Rückfahrt); das ist Wucher!!!

Es müsste meiner Meinung nach ein günstiger Stadtticket für unter 30 € im Monat (unter 20 € für Studenten) oder ein günstiger Jahresabonnement geben. Zudem sollte es für die vielen Luxemburger Studenten und die Arbeitnehmer in Luxemburg ein günstiges WOCHENPENDLER-Abonnement geben, welches pro Hin- und Rückfahr max. 1 € kostet. Eine normale Bahnfahrt sollte bei 1,50 € für hin und zurück (Wasserbillig-Trier) liegen. Sonnst bleibt nur die alternative Auto oder Schwarzfahrt!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise in Zügen der Deutschen Bahn sind nicht von der Stadt festlegbar. Im Fernverkehr ist hierfür die Deutsche Bahn AG bzw. die CFL in Luxemburg, im Regionalverkehr der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) zuständig.

Zudem ist festzustellen, dass es bereits ein Ticket gibt, mit welchem man mit dem Zug zwischen Schweich und Luxemburg (inkl. sämtlicher ÖV-Strecken innerhalb Luxemburgs) für 75,- Euro im Monat beliebig oft fahren kann. Das sind, bei angenommenen 20 Arbeitstagen im Monat, 1,88 Euro pro Fahrt und Richtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zwischen Schweich und Luxemburg-Stadt oder zwischen Trier und Wasserbillig unterwegs ist.

Ob bei diesem extrem günstigen Angebot tatsächlich noch Verbesserungspotenzial besteht, darf bezweifelt werden. Die im Vorschlag formulierte Alternative des Autofahrens ist auf jeden Fall erheblich teurer. Dennoch könnte die Stadt Trier, da sie Mitglied im VRT ist, in der Verbandversammlung den entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung einbringen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit bezüglich der innerstädtischen Tarifentwicklung eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll (hierbei spielt auch die im Vorschlag angesprochene Tarifreduzierung im Stadtverkehr eine Rolle).

Der vorliegende Vorschlag bezüglich der Tarifgestaltung nach Luxemburg könnte durch eine entsprechende Forderung hinsichtlich der Preisgestaltung bis zur Grenze nach Luxemburg ergänzt werden (da nur dieser Bereich vom VRT beeinflussbar ist und zudem dieser Streckenabschnitt aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle des ÖPNV in Deutschland und Luxemburg auch der teurere ist).

Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats wäre Anfang 2010 zu fassen, damit er – eine Zustimmung der Verbandsgremien und eine grundsätzliche rechtliche bzw. finanzielle Umsetzungsfähigkeit vorausgesetzt – 2011 wirksam werden könnte.

Grünen Pfeil (an der Ampel) besser Schalten

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2697
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.117645
Durchschnitt: 1,12 (68mal bewertet)

Der Grüne Pfeil, der Rechtsabbiegen erlaubt, ist in Trier so geschaltet, dass er erst aus geht, und dann kurz darauf die reguläre Ampel grün wird, die auch rechtsabbiegen erlaubt. So wird der Verkehrsfluss unnötig gestoppt. (z.B. Südalle + Feldstr. und  Nähe Bahnhof)

Der Grüne Pfeil sollte einfach immer an bleiben, solange man rechts abbiegen darf.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Nach Dunkelschaltung des Grünen Pfeils in der Ampel schlatet die Ampel auf volles Grün für den KfZ-Verkehr. Dies bedeutet, dass der Rechtsabbieger dem parallel geschalteten Fußgänger (ebenfalls grünes Signal) Vorfahrt gewähren muss. In den Fällen, z.B. Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, in denen zwischen der Abschaltung des Grünen Pfeils und der Schaltung Vollgrün für KfZ nur ein geringes Zeitfenster besteht, ist stets zu beobachten, dass der KfZ-Verkehr nicht anhält, sondern auf das Vollgrün "hoffend" durchfahren und somit den Fußgänger gefährden. Diese eben benannte Zwischenzeit ist der Vorlauf der Fußgänger, sodass diese die Fahrbahn bereits betreten haben, bevor der KfZ-Verkehr das volle Grünsignal erhält. Liegt diese Zwischenzeit bei lediglich 1 bis 1,5 Sekunden, wie im Beispiel Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, fährt der KfZ-Verkehr durch, obwohl der Grüne Pfeil abgeschaltet ist und das volle Grün noch nicht signalisiert ist. Hier mußte diese Zwischenzeit zum Schutz der Fußgänger verlängert werden, damit der KfZ-Verkehr tatasächlich anhält und der Fußgänger ausreichend Vorlauf hat. Daher ist der Vorschlag aus fachlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein Grüner Pfeil darf nur angezeigt werden, wenn der Rechtsabbieger konfliktfrei abbiegen kann. Dies ist nur der Fall, solange die parallel geschalteten Fußgänger über die Nordallee kein Grün erhalten. Bei Zuschaltung zur Hauptphase ergeben sich für den Rechtsabbieger kurze Unterbrechungen der Freigabezeit. Diese Zwischenzeit ist die Zeit zwischen den räumenden Rechtsabbiegern und den Fußgängern. Die Fußgänger laufen mit einem Zeitvorsprung vor den mit der allgemeinen Freigabezeit wieder freigegebenen Rechtsabbiegern in die Konfliktfläche ein. Zum Schutz der Fußgänger ist gemäß den Regelwerken eine entsprechende Schutzzeit vorgeschrieben.

Bürgerticket als Nahverkehrsabgabe

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3560
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.11628
Durchschnitt: 1,12 (86mal bewertet)

Das Semesterticket wird von allen Studierenden getragen und verbilligt als Solidarticket dadurch den ÖPNV stark für die Studenten. Es hat deren ÖPNV- Nutzung stark gesteigert. Nach dem gleichen Modell eines Solidartickets soll ein Bürgerticket aufgelegt werden, mit dem alle in Trier gemeldeten Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag (=Nahverkehrsabgabe) zahlen und dann das ganze Jahr umsonst im Gebiet des VRT fahren können, so oft sie wollen. Ziel ist, den ÖPNV deutlich mehr Geld zugänglich zu machen und gleichzeitig die ÖPNV-Nachfrage massiv zu steigern und den Autoverkehr massiv zu entlasten. Die genaue Höhe muß mit den Stadtwerken und VRT ausgehandelt werden und ergibt sich aus dem Kostenaufwand geteilt durch alle gemeldeten Bürger (ohne Studierende, weil die schon ihre Semestertickets haben). Man spart damit künftige MIV- Investitionen (Straßenbau, Parkraum) und entlastet stark die Umwelt. Die Stadt erhält eine Vorreiterrolle, verbessert ihr Image und ihre Verkehrsstrukturen, die Stadtwerke vergrößern ihren Handlungsspielraum für Angebotsverbesserungen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Modell ist zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit zu überprüfen. Zuständig für die Tarifgestaltung ist nicht die Stadt sondern der VRT / die SWT. Seit ca. einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretern der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur im ÖPNV zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Potential der Schulhöfe nutzen

von: BenJakob; 30.09.2009; Nummer: 2320
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: kostenneutral; Thema: Schulen
4.108695
Durchschnitt: 1,11 (92mal bewertet)

Die vorhandenen Schulhöfe sollten allen Kindern des Viertels zur Verfügung stehen.

Kinder sollen sich bewegen können. Oft fehlt der entsprechende Freiraum und auch die Akzeptanz das dies u.U., z.B. beim Fussball- oder Basketballspiel auch Lärm bedeutet. Schulhöfe bieten diesen erforderlichen Schutzraum für diese Aktivitäten, doch oft wird dies durch Anwohner, Beschwerden und Hausmeister verhindert.

Die Stadt sollte die Schulhöfe für Spiel- und Sportaktivitäten auch Nachmittags offen halten!

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Schulhöfe der Grundschulen sind nachmittags (meist Montag bis Freitag) grundsätzlich für die Kinder zum Spielen geöffnet. Diese Regelung gilt auch für die Ferienzeit. Eine Änderung dieser kindgerechten Lösung ist auch nicht angedacht. Sowohl im Bereich der Matthias- als auch der Barbara Grundschule wurden erhebliche Investitionen in den letzten 3 Jahren getätigt, um den Schulhof attraktiver und interessanter zu gestalten.

Sollte seitens der Anwohner Beschwerde bezüglich Lärmbelästigung oder Ruhestörung geführt werden, so wird versucht, eine sowohl für die Kinder als auch die Anwohner tragbare Lösung zu finden.

Gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbeiräten hat die Verwaltung auch teilweise individuelle Regelungsinhalte zu Öffnungszeiten, Altersbegrenzung etc. getroffen.

Ampelschaltung

Bürgervorschlag
von: Doris Reuter; 12.06.2010; Nummer: 3488
Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.060605
Durchschnitt: 1,06 (99mal bewertet)

Die Ampelschaltungen im Stadtgebiet sollten überprüft werden. Sie sind weder Fußgänger freundlich noch Auto freundlich - von den Radfahrern ganz zu schweigen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, den Verkehrsfluss im Allgemeinen sinnvoller und nutzerfreundlicher zu gestalten. Der Grundgedanke der grünen Welle bei Tempo 50 ist selbst an Hauptverkehrsstraßen nicht zu erkennen. Dies sorgt für unnötige Staus, unnötigen Unmut bei allen Beteiligten am Straßenverkehr.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Überprüfung und Optimierung der Signalanlagen im Stadtgebiet gehören zu den laufenden Aufgaben der Verwaltung. Auftretende Missstände und Fehlschaltungen werden möglichst unverzüglich behoben. Wegen Personalknappheit ist es zurzeit nicht möglich, sämtliche Signalanlagen im Stadtgebiet kontinuierlich in kurzen Zeitabständen zu überprüfen.

Auf Barrierefreiheit bei Umbauten achten

Bürgervorschlag
von: ms; 11.06.2010; Nummer: 3478
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4
Durchschnitt: 1,00 (82mal bewertet)

Bei Kabelverlegearbeiten (wie in der Domänenstraße oder der Engelstraße) werden Gehsteige oft wieder nur in den Ausgangszustand zurückgesetzt, auch wenn diese nicht barrierefrei waren. Die Stadt sollte solche Umbaumaßnahmen nutzen, um Barrierefreiheit herstellen zu können. Separate spätere Umbauarbeiten sind unnötig und teurer.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Ansatz für die Absenkung von Bordsteinkannten um 20.000 € erhöht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei Umbauten am Straßenkörper oder Maßnahmen von den Stadtwerken wird auf eine Barrierefreiheit geachtet. Im Bereich von Gehwegen und Bordsteinanlagen wird bei Leitungsverlegungsarbeiten von Versorgungsträgern, die der Stadtverwaltung bekannt sind, Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit umgesetzt. In Ausnahmefällen können sich im Verlauf der Leitungsbauarbeiten Trassenänderungen oder -verschiebungen ergeben, die aufgrund der zeitlich Eilbedürftigkeit zu Problemen hinsichtlich der Abstimmung mit der Stadtverwaltung führen können.

Busverbindung AWO Seniorenheim / Feyen-Weismark

Bürgervorschlag
von: koch; 08.06.2010; Nummer: 3403
Stadtteil: Feyen-Weismark; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.925925
Durchschnitt: 0,93 (81mal bewertet)

Die Bewohner des AWO Seniorenheims auf der Härenwies haben keinen Anschluss zum öffentlichen Busverkehrsnetz. Viele Bewohner wünschen sich eine Busverbindung in die Stadt, um Besorgungen zu erledigen oder die Familie und Bekannte zu besuchen. Gerade jetzt, wo das Südbad neu eröffnet hat, würde sich eine Bushaltestelle umso mehr lohnen. Aus Sicherheitsgründen könnten Regelungen getroffen werden, dass nur Personen mit einem bestimmten Ausweis mit dem Bus fahren dürfen. Viele Bewohner des Altenheims fühlen sich aufgrund der schlechten Anbindung abgeschottet und vernachlässigt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

An der o.a. grundsätzlichen Aussage, dass der Einsatz der Linienbusse von den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke geplant wird, hat sich nichts geändert. Der Vorschlag wird nach Abschluss der Onlinephase an die Stadtwerke weitergeleitet. Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 29.09.2010: Dem Ortsvorsteher ist dieses Problem bekannt. Als Mitglied im SWT Aufsichtsrat hat er dieses Thema sowohl bei der SWT wie auch mit der Leitung des AWO Seniorenheims angesprochen. Der Hauptgrund, weshalb die Linie 15 vor einigen Jahren eingestellt wurde und durch Kleinbusse und Anrufsammeltaxen ersetzt wurde, waren eindeutig die geringen Fahrgastzahlen.

Grenzgänger Öko-Ticket (75 Euro) auch für Trier gültig

Bürgervorschlag
von: berliner_ffm; 09.06.2010; Nummer: 3446
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.92157
Durchschnitt: 0,92 (102mal bewertet)

Grenzgänger, die bereits das Öko-Ticket Lux-DE haben, sollten dieses auch im Stadtverkehr Trier nutzen können. So würden weniger Leute innerhalb der Stadt das Auto nehmen, denn wer bereits 75 Euro für ein Monatsticket ausgibt, kauft sich sicher nicht noch ein zweites Monatsticket. Die Luxemburger haben es ja auch geschafft, dass das Ticket dort sogar im ganzen Land gilt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig ist der VRT.
Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des VRT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Fahrraddurchquerung der Innenstadt ermöglichen

Bürgervorschlag
von: marilen; 20.06.2010; Nummer: 3638
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.89011
Durchschnitt: 0,89 (91mal bewertet)

Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist muss man immer große Umwege um die Innenstadt in Kauf nehmen.Bsp wäre eine Verbindung vom Viehmarkt Richtung Basilika durch die Hosenstraße oder von der Metzelstraße über den Kornmarkt zur Basilika sinnvoll und würde das Fahrradfahren in der Innenstadt viel attraktiver machen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
rechtliche Bedenken

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verbindung über den Kornmarkt wird derzeit geprüft. Der Umsetzung stehen derzeit noch nicht überwindbare (rechtliche) Hindernisse entgegen.

Die Verbindung zwischen Viehmarkt und Hosenstraße führt im Bereich zwischen Neu-und Brotstraße durch eine Engstelle der Fußgängerzone mit Außengastronomie und starkem Fußgängerverkehr die eine ganztägige Öffnung für den Radverkehr nicht ermöglicht. Um die Durchfahrbarkeit für Radfahrer in den weniger problematischen Zeiten zu ermöglichen, ist die Fußgängerzone bereits von 19 bis 11 Uhr für Radfahrer geöffnet worden.

Park and Ride bei Veranstaltungen in der ARENA

Bürgervorschlag
von: Triererin; 02.06.2010; Nummer: 3345
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.87288
Durchschnitt: 0,87 (118mal bewertet)

Um das leidige Parkplatzproblem bei Veranstaltungen in der ARENA zu verringern, könnte man freie Flächen in der Metternichstraße, den Parkplatz der Kfz-Zulassungsstelle und eventuell noch andere öffentliche Flächen in der Nähe der ARENA dann als Parkraum zur Verfügung stellen und gegen einen geringen Betrag einen Shuttle-Service anbieten. Die Leute sind bestimmt bereit, hier einen gewissen Betrag zu zahlen, da sie das Geld für das Knöllchen gespart haben.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Umgebung der ARENA sind bezüglich der Mitbenutzung privater Parkplätze vertragliche Reglungen mit den Eigentümern umliegender Grundstücke getroffen worden. Zudem wurde eine Parkleitbeschilderung eingeführt, die zu den Parkplätzen hinter dem Gebäude der Agentur für Arbeit in der Dasbachstraße leitet. Der von hier zurückzulegende kurze Fußweg kann auch durch die Benutzung der vorhandenen abendlichen Busanbindung (Linie 86) weiter verkürzt werden. Bezüglich eines Shuttlebusses von anderen Parkierungsflächen sind die SWT zuständig.

Grüner Pfeil Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg

Bürgervorschlag
von: WD; 05.06.2010; Nummer: 3386
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.858585
Durchschnitt: 0,86 (99mal bewertet)

Das Anbringen eines Grünpfeils an besagter Straßenecke würde den Verkehrsfluss für Rechtsabieger deutlich verbessern und dürfte unter Umweltgesichtspunkten aufgrund geringerer Standzeiten ebenfalls sinnvoll sein. Der Bürger würde sogar noch etwas Sprit sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Vergangenheit sind 64 Kreuzungen im Stadtgebiet mit Ampelanlagen dahingehend überprüft worden, ob eine "Grünpfeil-Schild"-Regelung (im Gegensatz zum Grünpfeil-Lichtsignal in einer Ampelanlage) nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtlich zulässig ist. Bei den meisten Anlagen trafen die rechtlichen Voraussetzungen der StVO nicht zu. Dies gilt auch für die Lichtsignalanlage Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg.
Das rechtliche Ausschlusskriterium nach der StVO besteht durch die eigene Signalphase (Grünpfeil-Lichtsignal)für die aus der Franz-Georg-Straße entgegenkommenden Linksabbieger. Deshalb darf kein Grünpfeil-Schild für den aus der Schöndorfer Str. kommenden Rechtsabbiegenden angeordnet werden.
Die Stadt hat nicht die alleinige Anordnungskompetenz. Grünpfeil-Schild-Regelungen bedürfen nach der StVO der Zustimmung durch den Landesbetrieb Mobilität.

Verkehrsuntersuchung zu Erschließungsalternativen veröffentlichen

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 21.06.2010; Nummer: 3698
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.843135
Durchschnitt: 0,84 (51mal bewertet)

"Moselaufstieg / Westumfahrung / neue B 51" und "Meulenwaldautobahn / Nordumfahrung / A 64" sind zur Zeit wieder in lebhafter Diskussion. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Alternativvorschlägen. Der planende Landesbetrieb Mobilität (LBM) lässt, so wie es in der Öffentlichkeit ankommt, keine Alternativen gelten und besteht darauf, dass seine Vorhaben die einzig möglichen sind, der Stadt im Straßenverkehr Entlastung zu schaffen. Abgesehen von der Tatsache, dass der stadtinterne Binnenverkehr der Hauptproblemträger des alltäglichen städtischen Verkehrsablaufs ist, dass dieser Binnenverkehr ein Vielfaches der Stärke des Durchgangsverkehrs ausmacht und dass der LBM die Aufgabe hat, für den Durchgangsverkehr zu planen und zu bauen, können die Aktivitäten des LBM nur zum geringsten Teil zur Lösung der städtischen Verkehrsprobleme beitragen. Zudem, so kommt es ebenfalls in der Öffentlichkeit immer an, ist der LBM nicht oder nur auf massiven Druck hin bereit, die Verkehrsnachfragewerte, mit denen er seine Vorhaben begründet, offenzulegen und diskutieren zu lassen.
- Als Alternative für den Moselaufstieg bietet sich zum Beispiel die Verlängerung der Konrad-Adenauer-Brücke mit einem Tunnel unter dem Eurener Wald und einem Anschluss an die A 64 bei Trierweiler an; statt der Moselbrücke bei Wasserliesch / Igel - Zewen eine viel direktere Brücke bei Temmels / Mertert.
- Als Alternative für die Meulenwaldautobahn z.B. eine zweite Ehranger Brücke (die wahrscheinlich ohnehin nötig sein wird, weil die bestehende Brücke marode ist) mit einem leistungsfähigen Ausbau des Knotens B 52/B 53, mit zwei mal dreispurigem Ausbau der A 602 und gegebenenfalls noch vierspurigem Ausbau der B 53.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, welche Verkehrsverlagerungen sich unter Voraussetzung der jeweiligen Alternativen ergeben und wie diese kostenmäßig zu bewerten sind. Zudem muss der LBM schlüssig begründen, inwiefern bei abnehmender Bevölkerung und mäßigem Wirtschaftswachstum so horrende Verkehrszunahmen bis zu 40 % zu erwarten sind. Weiter muss der LBM begründen, warum gerade der Güterfernverkehr nicht von der Straße auf die Bahn zu verlagern ist und warum er sich nach außen nur als ein "Landesbetrieb Automobilität" präsentiert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag richtet sich eindeutig an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) und nicht an die Stadt Trier. Dennoch sei erwähnt, dass von Seiten der Stadt Alternativen zum sogenannten Moselaufstieg geprüft wurden. Um die entsprechenden Ergebnisse mit den Untersuchungsergebnissen des LBM abgleichen zu können, werden derzeit entsprechende Unterlagen vom LBM besorgt. Sobald diese vorliegen und ausgewertet worden sind, kann von Seiten des Stadtrates eine (Neu-) Positionierung bezüglich der genannten Projekte erfolgen.

Busse der Linie 118 auch als Linienverkehr zwischen Wasserbillig und Trier nutzbar machen

Bürgervorschlag
von: berliner_ffm; 09.06.2010; Nummer: 3447
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.839505
Durchschnitt: 0,84 (81mal bewertet)

Die Orte Wasserbilligerbrück, Igel und Zewen könnten durch Einbeziehung der Linie 118 aus Luxemburg (jeweils sowohl Einsteige- als auch Aussteigemöglichkeit) deutlich besser an Trier angebunden werden und somit den Autoverkehr vermindern, zumal gerade auf der deutschen Seite in den Bussen auch noch Platz ist. Dies ist umweltbewusst, schont die Straßen und spart damit letztlich auch noch Kosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT) über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Kreisverkehr Kaiserthermen

Bürgervorschlag
von: trianubis; 16.06.2010; Nummer: 3534
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.8375
Durchschnitt: 0,84 (80mal bewertet)

Der Sinn eines Kreisverkehrs sollte eigentlich darin bestehen, durch das Ersetzen einer Ampelanlage den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Unglücklicherweise hat man in Trier den wohl in der ganzen Republik einmaligen Fall geschaffen, in einem Kreisverkehr auch noch Ampeln aufzustellen. Daher die Frage und der Vorschlag, weswegen Ampeln innerhalb dieses Kreisverkehrs und weswegen kann man diese nicht einfach abschaffen? Von der Ostallee kommend könnte eine Spur auf die Südallee führen und eine Spur könnte aus dem Kreisverkehr raus auf die Südallee führen, damit hier kein Konflikt entsteht. Somit hätte man beide Ampelanlagen gespart und den Verkehr erheblich beschleunigt!
Ein Komplettumbau des Kreisverkehrs wäre natürlich die beste Variante (dann könnte man auch von der Ostallee nach Olewig fahren), so dass man von allen vier Seiten problemlos einfahren kann und würde den Tunnel hinfällig machen, aber da dieser Umbau erheblich teurer käme, belasse ich den Vorschlag dabei, die Ampeln einfach abzuschaffen und den Kreisverkehr auch als solchen zu nutzen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Kreisverkehr „Kaiserthermen“ wurde Anfang der sechziger Jahre als signalisierter Kreisverkehr geplant und dementsprechend ausgebaut. Die Geometrie dieses Knotenpunktes ist speziell auf eine Signalisierung ausgerichtet. Unabhängig von der erforderlichen Leistungsfähigkeit ist ein Umbau in einen nichtsignalisierten Kreisel sehr aufwendig und in Teilbereichen nicht umsetzbar, zum Beispiel Einmündung Olewiger Straße.

Der Vorschlag, im Bereich der Kaiserstraße mit dem Mittel einer Spuraddition (eine Spur aus Richtung Weimarer Allee, eine Spur aus dem Kreisel) zu arbeiten, ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit nicht möglich. In diesem Bereich ist es aber möglich und seit langem in den Planungsüberlegungen verankert, den Rechtseinbieger aus der Weimarer Allee in die Kaiserstraße ohne Signal zu führen. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Planung der Radwegführung aus Richtung der Weimarer Allee in die Südallee.

Alle Signale auf Rot?!

Bürgervorschlag
von: Gast; 23.06.2010; Nummer: 3750
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.81818
Durchschnitt: 0,82 (55mal bewertet)

An mehreren Stellen in Trier - beispielsweise Ecke Theodor-Heuss-Allee / Christophstraße Richtung Innenstadt - ist die Ampelschaltung nicht nachvollziehbar: Die Autos können nur von einer Seite kommen und haben Rot. Die Fußgänger haben über einen viel zu langen Zeitraum aber ebenfalls Rot, so dass sich Fußgänger und Autofahrer des öfteren einfach nur schulterzuckend und kopfschüttelnd anschauen und - im besten Fall ("Den Kindern ein Vorbild") - warten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Lichtsignalanlage Porta-Nigra ist verkehrsabhängig geschaltet.
Bei der nun erfolgten Signalplanauswertung sind in der Tat Schaltungen aufgetreten, nach denen „grün“ für die Fußgänger hätte gezeigt werden müssen.
Das Tiefbauamt wird die Steuerungssoftware von einem Fachbüro, welches die Steuerung entwickelt hat, umgehend dahingehend überprüfen und anpassen lassen.

Bürgerhaushalt

Bürgervorschlag
von: elisa1; 17.06.2010; Nummer: 3574
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
3.811595
Durchschnitt: 0,81 (69mal bewertet)

Es wäre schön, wenn ganzjährig Vorschläge gemacht werden könnten. Der Bewertungszeitraum kann ja begrenzt werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung unterstützt den weiteren Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Dies soll allerdings nicht in Form eines ganzjährigen Bürgerhaushaltes geschehen, sondern die Seite zum Bürgerhaushalt soll zu einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ausgebaut werden, die verschiedene Beteiligungsformen unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform wird ein Ideen- und Beschwerdemanagement werden. Damit können ganzjährig, ganz im Sinne dieses Vorschlages, Beschwerden, Anregungen und innovative Ideen, mit denen die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden können, öffentlich sichtbar der Verwaltung mitgeteilt werden.

Einfache Anregungen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft, gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
Haushaltsrelevante Vorschläge fließen in den nächsten Bürgerhaushalt ein. Der Bürgerhaushalt soll weiterhin als zeitlich begrenzter Online-Dialog durchgeführt werden.

Verwandte Vorschläge sind:
3568: Transparentes Beschwerde- und Verbesserungsmanagement einführen
3703: Ganzjähriger Bürgerhaushalt - aber nur für Einspar- und Sparvorschläge

Ökostrom für alle städtischen Einrichtungen!

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3485
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
3.80769
Durchschnitt: 0,81 (104mal bewertet)

Was beim Privatkunden problemlos klappt, muss auch für die Stadt Trier mit allen ihren kommunalen Einrichtungen, Ämtern, Schulen, Kindergärten, Liegenschaften und Betrieben machbar sein. Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte ihrer Rolle gerecht werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier bezieht bereits seit Anfang 2008 Strom aus 100% regenerativer Stromerzeugung, vorwiegend Waserkraft.

Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im ganzen Stadtgebiet

Bürgervorschlag
von: MNelson; 23.06.2010; Nummer: 3729
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
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Die Stadt Hasselt in Belgien hat es als erste vorgemacht: den Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr durchzusetzen und mutig abzuwarten, welche Entwicklungen damit angestoßen werden.
Dennoch sollten hier Äpfel nicht mit Birnen gleichgesetzt werden, denn Hasselt hatte damals wenig zu verlieren. Die Einnahmen aus dem Öffentlichen Nahverkehr waren minimal, seine Kosten lasteten dagegen schwer auf dem Stadtsäckel. Mit dem Nulltarif einen einmalig hohen Anreiz für die Nutzung von Bussen zu setzen war daher ein verzweifelt-innovativer Schritt. Und dennoch: stehen die Zeichen der Zeit nicht generell für eben diesen? Die hohen Spritkosten, die stark zu reduzierenden CO2-Emissionen und andere aus dem Autoverkehr resultierenden Umweltbelastungen, die hohen Kosten für Straßenbau und -ausbesserungen sowie die Verbesserung der Erlebnisqualität einer Stadt – zumal einer solchen wie Trier mit ihren historischen Reichtümern ... - all dies spricht für einen durch finanzielle Anreize erleichterten Bewusstseinswandel zugunsten einer weit höheren Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Nutzung könnte neben dem Spareffekt erheblich angereizt werden durch einen schnellen Takt mit kurzen Wartezeiten an den Bushaltestellen, zusätzlichen Bushaltestellen und Zeitersparnis durch den Wegfall von Fahrkartenerwerb/ -überprüfung durch die BusfahrerInnen und durch komfortablere Fahrzeuge mit zusätzlichem Stauraum für Einkaufstaschen, Kinderwagen etc.
Wie aber könnte ein solches Modell konkretisiert werden?
Derzeit werden die Kosten der Verkehrswerke in Trier bis zu 90% gedeckt durch Einnahmen.
Hieraus lässt sich zunächst einmal errechnen, wie hoch der jährliche Kostenanteil pro Einwohner wäre, wenn jedem die darüber hinaus kostenlose Nutzung aller Busse (und evtl. der Bahn, falls ein Einzugsgebiet von zum Beispiel 30 km hinzukäme) frei stünde. Läge dieser Kostenanteil zwischen 100 und 300 Euro (inklusive Sondertarifen für Hartz4-Empfänger, Schüler und Studenten), könnte sich dieser Betrag als durchaus akzeptabel erweisen – zumal jeder Autokilometer mit 30 bis 50 Cent zu Buche schlägt. Da eine solche ÖV-Flatrate natürlich auch auf jene entfiele, welche die öffentlichen Verkehrsmittel selten oder nie nutzen, würden diese immerhin von einer wesentlich niedrigeren Verkehrsdichte in der Stadt profitieren. Und natürlich von dem Gewinn einer gesünderen, attraktiveren Stadt. Dass Trier damit seine Anziehung und Qualität für Touristen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einnahmen zudem wesentlich erhöhen würde, steht außer Frage.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein solches Modell zumindest ansatzweise schon mal in den entsprechenden Gremien der VRT und im Stadtrat diskutiert wurde - und an der Behauptung scheiterte, dass eine Pauschalkostenbeteiligung bei den Bürgern nicht durchsetzbar wäre! Indessen: Ohne den Versuch, mit kreativen Ideen das Modell plausibel und realisierbar werden zu lassen und einer anschließend öffentlichen Debatte bleibt diese Behauptung unbewiesen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Übertragung des genannten Modells der Stadt Hasselt auf die Verhältnisse in Trier müssen die gänzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen beider Städte berücksichtigt werden. Zwar weist Hasselt mit etwa 70.000 Einwohnenden eine mit Trier vergleichbare Größenordnung auf. Allerdings sind die Ausgangsbedingungen, von denen aus dieser beachtenswerte Erfolg in der belgischen Stadt erzielt wurde, in Trier gänzlich anders. Das Bussystem in Hasselt war vor Beginn der Verbesserungsmaßnahmen so schlecht ausgeprägt, dass nur etwa 1.000 Personen pro Tag Busse nutzten, während es in den letzten Jahren – nach Umsetzung zahlreicher Maßnahmen inklusive der Einführung der kostenfreien Benutzbarkeit der Busse – etwa 13.000 Personen täglich waren. In Trier hingegen befördern die Stadtwerke derzeit täglich rund 50.000 Personen, so dass dieses Bussystem bereits heute deutlich leistungsfähiger ist als das genannte Beispiel aus Belgien. Dem entsprechend trägt das Trierer Bussystem bereits heute in stärkerem Maße zur Vermeidung von Individualverkehr bei.

Darüber hinaus sei hier ebenfalls kurz erwähnt, dass auch rechtliche sowie finanzierungsbezogene Unterschiede zwischen dem belgischen Beispiel und der Situation in Trier bestehen. Während dort sowohl Stadt als auch Land jeweils einen beträchtlichen Anteil an Subventionen in das Bussystem stecken, wird das Trierer Bussystem fast ausschließlich durch die Einnahmen aus der Personenbeförderung finanziert, so dass hier keine Steuergelder zur Deckung der unrentierlichen Kosten zugeschossen werden müssen. Neben der Tatsache, dass solche Gelder von Landesseite nicht zur Verfügung stehen, sind auch keine entsprechenden Spielräume im städtischen Haushalt vorhanden.

Bezüglich der vorgeschlagenen Flatrate für Busfahrten, die von jedermann - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Busses - zu zahlen sind, ist anzumerken, dass dieses Modell zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit überprüft werden müsste.

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit etwa einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretenden der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur für Busse und Bahnen zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Keine weitere Versiegelung von Boden

Bürgervorschlag
von: Ferring; 23.06.2010; Nummer: 3754
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Grünflächen
3.79661
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Das weitere Versiegeln von Boden für die neuen, sowohl öffentlichen als auch privaten Parkplatzflächen, soll unbedingt vermieden werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt plant zur Zeit keine Neuanlage von größeren öffentlichen Parkflächen. Beim Bau einzelner Parkplätze im Zuge von Straßenbaumaßnahmen kann auf eine Versiegelung im allgemeinen nicht verzichtet werden, da hier der Gesamtstraßenraum zu berücksichtigen ist.

Bei der städtebaulichen Planung ergeben sich bereits durch die Regelungen des Baugesetzbuchs enge Vorschriften für die Versiegelung von Böden. Gemäß § 1 Baugesetzbuch soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Für neue Parkplatz- und Stellplatzanlagen wird deshalb von der Stadt Trier in Bebauungsplänen regelmäßig die Verwendung versicherungsfähiger Beläge vorgeschieben.

Mehrfahrtenkarten im Busverkehr für Kind und mit Bahncard

Bürgervorschlag
von: Mogra1882; 21.06.2010; Nummer: 3711
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.791045
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Wer zum Beispiel zwei bis drei Mal pro Woche den Bus nutzt, für den lohnt sich keine Zeitkarte. Praktisch sind dann Mehrfahrtenkarten. Es gibt sie aber nur für Erwachsene ohne Ermäßigung, und sie sind dann teurer als 4 Einzelfahrten mit Bahncard, also nutzt man sie als Bahncard-Besitzer nicht. Auch für Kinder (ab sechs Jahre) gibt es keine Mehrfahrtenkarten. Bahncard-Besitzer und Kinder müssen also für jede Fahrt jeweils Einzeltickets kaufen und somit Kleingeld bereithalten, der Busfahrer muss jeweils die Einzelkarten drucken und Wechselgeld geben, was unter anderem Zeit kostet (zum Beispiel drei Tickets drucken, wenn eine Bahncard-Besitzerin mit 2 Kindern fährt, so dass sich auch keine Gruppenkarte lohnt, und für die Rückfahrt nochmal das gleiche.) Die Möglichkeit zum Kauf von Mehrfahrtenkarten zum Bahncard- bzw. Kindertarif (eine weiterer Rabatt müsste nicht damit verbunden sein) wäre für die Fahrgäste (und wohl auch für die Busfahrer) bequemer und könnte den Busverkehr beschleunigen. Wenn es nicht möglich sein sollte, dieses zusätzliche Angebot im Bus unterzubringen, könnte man es wenigstens im Stadtbus-Center bereithalten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) ist auf Betreiben der Stadt Trier vorgesehen, mit Beginn des Jahres 2011 die Vierfahrtenkarte mit einem Rabatt von 25 von hundert anzubieten, so dass sie dann auch für BahnCard-Kunden sinnvoll ist (für BahnCard-Besitzer gibt es im VRT einen Rabatt von maximal 25 von hundert auf alle Einzeltickets). Inwieweit zusätzlich eine spezielle Vierfahrtenkarte für Kinder angeboten werden kann, ist von den Stadtwerken Trier oder dem VRT zu prüfen.

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des VRT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Barrierefreies Trier

Bürgervorschlag
von: fels; 09.06.2010; Nummer: 3420
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
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Die Stadt Trier ist vor allem in der Innenstadt nur sehr schwer für Rollstuhlfahrer zu durchqueren. Daher werden folgende Vorschläge für die Umgestaltung einer barrierefreien Innenstadt gegeben:
- Bürgersteige niedriger und behindertengerecht machen. Für Rollstuhlfahrer ist es kaum möglich, ohne Hilfe in die Stadt zu gelangen.
- Kopfsteinpflaster insbesondere am Hauptmarkt und Simeonstraße für Rollstuhlfahrer sehr schwer zu befahren. Ein ca. 2 m breiter Weg für Rollstuhlfahrer würde das Fahren enorm erleichtern.
- Fußgängerampel Böhmerstraße-Nikolaus-Koch-Platz sollte wieder errichtet werden, da es das Überqueren der Straße erheblich vereinfachen würde und weniger gefährlich wäre für Rollstuhlfahrer.
- Aufzüge in öffentlichen und privaten Gebäuden sollten länger geöffent sein.
- in der Innenstadt müsste es mehr behindertengerechte Toiletten geben, vor allem in der Nähe Hauptmarkt.

Die genannten Vorschläge betreffen neben Rollstuhlfahrern auch Eltern mit Kinderwagen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Ansatz für die Absenkung von Bordsteinkannten um 20.000 € erhöht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 werden grundsätzliche Aussagen zur künftigen Beachtung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum erarbeitet. Als kostenneutral kann der Vorschlag allerdings nur gewertet werden, wenn nur die ohnehin geplanten Maßnahmen barrierefrei ausgeführt werden müssen, da dies dem einzuhaltenden Standard bei Neubaumaßnahmen entspricht. Da der Vorschlag aber eher auf ein Programm zum Umbau bestehender Anlagen abzielt, wären hierfür entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.

Ganztägig befahrbare Fahrradroute in Ost-West-Richtung durch die Altstadt (Kornmarkt)

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 17.06.2010; Nummer: 3572
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
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(schon einmal vorgeschlagen) Die Bedenkenträger sehen es als Problem, dass das "Franz-Mohr-Gässchen" (auch "Vereinsbankpassage") Privateigentum sei und eine Grunddienstbarkeit nur für Fußgängerverkehr besitze. Vorschlag: Mit dem/n Eigentümer/n verhandeln zugunsten eines Fahrrechts für Radler, anschließend das erforderliche Verkehrsrechtsverfahren. Dauerlösung für den Kornmarkt finden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach wie vor besteht das Problem, dass aufgrund der vorhandenen Baumängel das Mohrs Gässchen nicht in die städtische Verkehrssicherungspflicht übernommen werden kann. In der Zeit, bis diese Mängel beseitigt sind, soll von den zuständigen Verwaltungsstellen Kontakt zum Eigentümer bezüglich der Einräumung eines Fahrrechtes für Radfahrer aufgenommen werden und im Erfolgsfall ein Konzept zur Führung über den Kornmarkt / Anschluss an Mohrs Gässchen erarbeitet werden.

Gründung einer Bürgerstiftung in Trier

Bürgervorschlag
von: xyz64; 23.06.2010; Nummer: 3757
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
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Zitat von der Internetseite www.buergerstiftungen.de:

"Bürgerstiftungen sind eine der am schnellsten wachsenden Stiftungsformen weltweit, die in einer beständig wachsenden Zahl von Städten und Regionen auf der ganzen Welt als ein wirksamer Katalysator zivilgesellschaftlichen Engagements entdeckt wird. Mittlerweile gibt es mehr als 1.400 Community Foundations in mindestens 50 Ländern rund um den Globus. Obwohl Institutionen mit einer im Wesentlichen lokalen oder regionalen Zielsetzung, sehen auch sie sich in zunehmendem Maße mit den Auswirkungen schnell voranschreitender Globalisierungsprozesse konfrontiert. Immer mehr Bürgerstiftungen werden deshalb auch international tätig und verleihen so der Maxime 'global denken, lokal handeln' (think globally, act locally) eine neue Bedeutung."

Die Stadtverwaltung könnte zusammen mit dem Verein Lokale Agenda 21 Trier e.V. die Gründung einer Bürgerstiftung für Trier initiieren und fördern. Die Bürgerstiftung könnte gemäß dem Motto "global denken, lokal handeln" einen Beitrag zur Lösung wachsender sozialen und ökologischen Probleme auf der kommunalen Ebene sowie zur Selbstständigkeit der Region in der globalisierten Welt leisten. Dadurch würde man gleichzeitig zwei Ziele erreichen: Auf der einen Seite mehr Partizipation und Engagement der BürgerInnen und auf der anderen Seite Entlastung der städtischen Kasse.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Derzeit wird die Gründung einer Bürgerstiftung zusammen mit der Lokalen Agenda 21 vorbereitet.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet die Gründung einer Bürgerstiftung und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Initiativen zu ergreifen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Stadtrat unterstützt die Gründung einer Bürgerstiftung. Die Koordination übernehmen das Büro des Oberbürgermeisters und der Koordinator für Bürgerbeteiligung. Über bestehende Verteiler wird für eine Bürgerstiftung in Trier geworben und potentielle Stifterinnen und Stifter werden direkt angesprochen. Es wird eine Internetseite erstellt, auf der sich Interessierte informieren und anmelden können. Nach der erfolgreichen Gründung der Stiftung werden nach und nach alle Aufgaben auf die Stiftung übertragen.

Veranstaltungsstätte Amphitheater

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 17.06.2010; Nummer: 3596
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
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Nicht nur, aber besonders für die Antikenfestspiele, ist das Amphitheater eine bevorzugte Spielstätte. Diese Eigenschaft ist allerdings jedes mal neu genehmigen zu lassen, wenn eine Veranstaltung, gleich welcher Karätigkeit, ansteht. Das geht zurück auf das Planverfahren für die Wohnbebauung auf dem ehemaligen Löwenbrauereigelände, bei welchem versäumt wurde, der Veranstaltungsfunktion den Vorrang vor der Wohnbebauung einzuräumen. Dieses Versäumnis ist durch ein neues Planverfahren zu heilen, um ein für alle Mal klar zustellen, dass das Alleinstellungsmerkmal der Kultur an diesem historischen Platz Vorrang hat vor gegebenenfalls wechselnden Einzelinteressen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die mit diesem Bürgervorschlag ausgesprochene Empfehlung wurde von der Verwaltung und dem Stadtrat durch den Beschluss vom 16.12.2008 zur Aufstellung des Bebauungsplans BO 19 "Festspielstätte Amphitheater Trier" bereits aufgegriffen.

Das Instrumentarium der Bauleitplanung lässt im Rahmen der Abwägung öffentlicher und privater Belange gegenüber dem immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren eine weitergehende Bewältigung möglicher Konflikte auch durch Festlegung von Nutzungsbeschränkungen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass den kulturellen Belangen kein Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Anwohner nach Wohnruhe eingeräumt werden kann.

Im Interesse der Konfliktbewältigung soll nach dem derzeitigen Stand der Planungsarbeiten ein Programm bestehend aus passiven Schallschutz (Schallschutzfenster, ggf. schallgedämmte Dauerlüfter) bei den betroffenen Wohnungen, einer temporären Schallschutzwand im Amphitheater sowie einer Konzeption zur verträglichen Abwicklung des Besucherverkehrs aufgelegt werden. Bei der Abwägung privater und öffentlicher Belange ist dem Alleinstellungsmerkmal der Kultur an diesem historischen Platz ein hohes Gewicht beizumessen..

Nach Verabschiedung des Bebauungsplans soll die Durchführung der Antikenfestspiele durch das städtische Bauaufsichtsamt unbefristet zugelassen werden.

Häufigere Grünphasen für Radfahrer an der Römerbrücke

Bürgervorschlag
von: marilen; 20.06.2010; Nummer: 3637
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
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Radfahrer müssen oftmals mehr als eine Grünphase an der Ampel warten bis sie die Hauptverkehrsstraße überqueren können. Es wäre wünschenswert wenn diese verkürzt werden könnte.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Ampel an der Römerbrücke wird in Abhängigkeit vom Verkehr gesteuert, wobei Busse bevorzugt grün erhalten, und alle Teilnehmenden am Verkehr müssen sich über Induktionsschleifen oder Taste anmelden. Auch Radfahrer müssen ihr „Grün“ über einen Taster anfordern. Wird dies von dem Radfahrer versäumt, bekommt er erst dann „Grün“, wenn der nächste den Taster betätigt. Kommt ein Bus, kann es trotz Tasterbetätigung vorkommen, dass er erst im nächsten Umlauf „Grün“ erhält.

Park and Ride

Bürgervorschlag
von: elisa1; 15.06.2010; Nummer: 3513
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.741175
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Kostenloses Park and Ride ganzjährig anbieten, während der Rushhour im 5 Minutentakt, sonst 10 Minutentakt.
Dadurch weniger Verkehr in der Stadt , weniger Lärm, mehr Lebensqualität, weniger Stress und attraktiver für alle, inklusive Touristen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die grundsätzlichen Möglichkeiten zum Aufbau eines Park and Ride-Systems werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 mit untersucht und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Darüber hinaus liegt das Busangebot und vor allem die Tarifhoheit im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke sowie des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT). Die Vertretenden der Stadt werden in den entsprechenden Gremien im Sinne des Vorschlags wirken.