Vorschläge 2011 nach Dezernat gruppiert

Hier werden alle Vorschläge aus dem Trierer Bürgerhaushalt 2010 angezeigt. Die Vorschläge sind nach Dezernat gruppiert, nach Thema und Bewertung sortiert.

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Subventionen

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2617
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
4.15493
Durchschnitt: 1,15 (71mal bewertet)

Die Stadtverwaltung sollte in einem regelmässigen Subventionsbericht dem Stadtrat darlegen, welche Subventionen aus dem städtischen Haushalt an wen vergeben werden, ob diese Subventionen den beabsichtigten Zweck erreichen und ob und warum sie weiter geführt werden sollen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist zu begrüßen.

Auf Landes- bzw. Bundesebene ist die Vorlage eines Subventions- bzw. Finanzhilfebericht mittlerweile gesetzlich begründet. Auf kommunaler Ebene legt der Stadtrat auf der Grundlage der Gemeindeordnung die Grundsätze der Verwaltung fest. Die Vorlage eines "Subventionsberichtes", die Regelmäßigkeit sowie Art und Umfang können vom Stadtrat beschlossen werden. Im Rahmen der Zuschussvergaben der Sozial- und Sportförderung gibt es bereits entsprechende Beschlussvorlagen, welche ansatzweise in diese Richtung gehen.

Bürger-"Aktien"

von: Mogra1882; 08.10.2009; Nummer: 2407
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.085365
Durchschnitt: 1,09 (82mal bewertet)

Um bestimmte Projekte zu finanzieren, könnten "Aktien" aufgelegt werden, die statt eines finanziellen allerdings "nur" einen ideellen Gewinn abwerfen. Jeder, der zur Finanzierung eines bestimmenten Investitionsvorhabens beitragen möchte, könnte bei der Stadtverwaltung entsprechende "Aktien" kaufen und z.B. auch verschenken.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

 Im Einzelfall kann der Vorschlag als Teilfinanzierungsbaustein eingesetzt werden. Künftige Projekkte sollen daran geprüft werden.

Im Bereich der Kulturförderung wurde von der Kulturstiftung der Stadt Trier ein "Wertpapier" für die Kultur aufgelegt. Diese „Kulturaktien“ präsentieren die Stadt Trier in einzigartigen Jahreseditionen und erscheinen stets in Form einer 50- und einer 100-Euro Aktie mit verschiedenen Motiven, jeweils limitiert auf 250 Exemplare.

Da die Kulturaktie jährlich in zwei neuen Editionen von renommierten Trierer Künstlern erscheint, entsteht so mit der Zeit eine exklusive Sammlung zeitgenössischer Kunst in Trier.

Jeder Käufer einer Kulturaktie erwirbt ein wertvolles, limitiertes und handsigniertes Kunstwerk und unterstützt gleichzeitig die Kunst- und Kulturförderung in Trier.

 Ob und inwieweit der Vorschlag zur Finanzierung eines bestimmten Investitionsvorhabens geeignet ist, muss vom Stadtrat im Einzelfall beschlossen werden.

Bürgerdarlehen

von: moritz; 04.10.2009; Nummer: 2365
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.06818
Durchschnitt: 1,07 (88mal bewertet)

In Quickborn geben Bürger ihrer Stadt Darlehen. Ab 5.000,00 Euro mindestens für ein Jahr zu 3% Zinsen sind die Konditionen der Bürgerdarlehen. Damit wäre es für Trier günstiger als Bankkredite. Das Modell hat es Quickborn ermöglicht das Geld für Schulsanierungen zusammen zu bekommen.

Vielleicht auch eine Möglichkeit für Trier? Hamburg hat das vor 25 Jahren auch schon mal gemacht, um den ersten Hafenausbau zu finanzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Umsetzung dieses Vorschlages kann der Stadtrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar.

Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit müsste sich ein konkretes Verzinsungsangebot an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier auf der Basis des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit an den aktuellen Geld- und Kapitalmarktsätzen orientieren. D. h. eine pauschale Zinsfestlegung - losgelöst von den Finanzmärkten - ist nicht möglich.

Reduktion der Zinsbelastung - Potential 1 Mio EUR

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2606
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
3.72549
Durchschnitt: 0,73 (51mal bewertet)

Die Zinsbelastung der Stadt Trier beträgt 2010 20 Mio EUR. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Kredite vor der Finanzkrise aufgenommen wurde.

Im Zuge der Finanzkrise wurde durch u.a. durch die Bankenrettung den Banken massive Kapital zur Verfügung gestellt, die Leitzinssätze sind drastisch gesunken.

Unter der Annahme dass der Zinsbelastung ein durchschnittlicher Zinssatz von 4% zugrunde liegt würde eine ggfs. durch Umschuldungsmaßnahmen erreichte Zinssenkung um 0,2% Punkte (auf Durchschnittlich 3,8%) die Zinsbelastung um 1 Mio EUR senken.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier betreibt ein aktives Zins- und Kreditmanagement mit dem Hauptziel der Zinssicherung und einer Verstetigung im Hinblick auf die Haushaltsbelastung. Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich derzeit nicht.

Neben den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten ist das zugrunde liegende Schulden-Portfolio - und damit die Haushaltsentwicklung der Stadt Trier insgesamt - maßgeblich für die Gesamt-Zinsbelastung.

In diesem Spannungsfeld betreibt die Stadt Trier seit ca. 15 Jahren ein aktives Zins- und Kreditmanagement mit klassischen Finanzierungselementen, aber auch dem Einsatz von Derivaten. Eine Anpassung an die Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte erfolgt permanent, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Festschreibungen möglich und geboten ist. Die durchschnittliche Zinsbelastung bei den Investitionskrediten im Haushaltsjahr 2008 betrug ca. 3,6%.

Projektbezogene Spenden, Bürgerkredite etc.

von: schnuppi2000; 29.09.2009; Nummer: 2297
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.685715
Durchschnitt: 0,69 (70mal bewertet)

Offensichtlich ist die Finanzlage der Stadt kurzfristig nicht in den Griff zu bekommen und eigentlich muss die Stadt sich erst einmal massiv entschulden bevor Sie wieder Projekte welcher Art auch immer in Angriff nehmen kann. Das wissen wir alle und wir sind uns auch bewusst, dass kleinere Brötchen (oder auch Theater) gebacken werden müssen. Trotzdem liegt vielen Mitbürgern das eine oder andere Projekt sehr am Herzen und wir sind in aller Regel auch bereit uns in diesen zu engagieren, sei es ehrenamtlich oder sogar durch finanzielle Unterstützung. Der Förderverein Südbad Trier e.V. ist ein gutes Beispiel dafür. Allerdings erwarten wir dann auch ein unmittelbares Mitspracherecht. Mein Vorschlag ist die Gründung von Ortsvereinen oder Projektvereinen, die möglichst gemeinnützig sind (um die Steuervorteile mitzunehmen) und in denen sich Bürger, Firmen, Sponsoren, Mäzene usw. mit ihrer Kraft, Zeit, Know-how und natürlich ihrem Geld engagieren können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Ergebnis des Rates

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden wird vom Stadtrat ausdrücklich begrüßt und ist jederzeit möglich. Darüber hinaus hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden ist von der Stadt Trier jederzeit möglich. Für den Ausbau dieser Möglichkeit wäre ein Konzept zu entwickeln.

Die Einflussmöglichkeiten des Spenders ergeben sich durch die Erklärung des Spendenzweckes. Auf der Seite der Stadt Trier ist im Falle der gedachten Spendenannahme lediglich das formalisierte Verfahren zur Annahme von Zuwendungen nach § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.

Bezüglich des Teilvorschlages "Bürgerkredit" darf auf den separaten Vorschlag "Bürgerkredit" verwiesen werden. Die Vorschläge sind nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar. Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. In Bezug auf die Fördervereine darf auf vorhandenen vielschichtigen und zweckorientierten Fördervereine, aber auch Bürgervereine verwiesen werden.

Eine mögliche Einnahmequelle: Kulturabgabe für Gäste

von: Air Force One; 29.09.2009; Nummer: 2311
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.555555
Durchschnitt: 0,56 (108mal bewertet)

Wie wär's mit einer Kulturabgabe, ähnlich wie in Weimar. Da zahlt man pro Gast und Übernachtung einen kleinen Betrag.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000 Euro-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer. Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Mehreinnahmen

von: Kirsch; 16.10.2009; Nummer: 2649
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.5
Durchschnitt: 0,50 (64mal bewertet)

zu Einnahmen: Eine Besuchergebühr in den Übernachtungspreis einbauen lassen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer.

Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Grundsteuer

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.256755
Durchschnitt: 0,26 (74mal bewertet)

Die Grundsteuer als einzige Steuer, über die die Stadt voll verfügen kann, soll leicht angehoben werden. Der Ertrag soll zunächst der Konsolidierung des städtischen Haushalts dienen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Trier für das Haushaltsjahr 2010 den Hebesatz der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. angehoben. Sobald die Haushaltssatzung 2010 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung, und damit die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Kraft treten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Oberbürgermeister hat im Rahmen der Einbringung des Entwurfes der Haushaltsplanung 2010 dem Stadtrat eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung über den Haushalt 2010.

Vorbestellungen in der Städtischen Bücherei

von: Engel; 12.10.2009; Nummer: 2515
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Bildung
3.71875
Durchschnitt: 0,72 (64mal bewertet)

Zur Zeit wird für Vorbestellungen von Büchern in der Städtischen Bücherei ein Entgelt von 1 Euro pro Buch erhoben. Sobald das vorbestellte Buch zurückgegeben wurde und zur Ausleihe bereitliegt, wird man PER POST davon unterrichtet.

  1. Vorschlag: Benachrichtigung per Email spart Portokosten
  2. Vorschlag: Erhöhung der Gebühren für Vorbestellungen, weil 1 Euro m. E. nicht mal den Verwaltungsaufwand ersetzt
Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Zu Vorschlag Nr. 1:

Seit dem Monat September 2009 werden Lesern, die der Zusendung per E-Mail schriftlich zugestimmt haben, Benachrichtigungen über vorbestellte Medien auf elektronischem Wege zugestellt. Zur Zeit werden täglich bis zu 5 Benachrichtigungen per E-Mail versendet.

Zu Vorschlag Nr. 2:

Durch die elektronische Versendung der Vorbestellungsbenachrichtigungen werden pro Benachrichtigung 0,55 Euro Portogebühren eingespart. Außerdem nutzen Leser vermehrt die Selbstbedienungsfunktion des WEB-OPAC, um Medien vorzubestellen. Dies entlastet das Bibliothekspersonal und führt somit zu einer Entlastung des Verwaltungsaufwands. Eine Gebührenerhöhung, gerade im Bereich der Vorbestellungen, ist somit nicht zwingend geboten.

Energieeinsparung: Städtische Gebäude prüfen

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.4
Durchschnitt: 1,40 (105mal bewertet)

Alle öffentlichen Gbäude der Stadt sollen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden, wo und wie sich Energie einsparen lässt

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Wir führen immer solche Untersuchungen durch bevor Maßnahmen zur Sanierung der Gebäude geplant werden. Es ist uns in diesem Jahr gelungen Fördergelder des Bundesumweltministeriums zu erhalten, um genau diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Mit diesen Fördermitteln wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für 7 Trierer Schulobjekte mit insgesamt 58.000 m² Brutto-Geschossfläche finanziert. Zug um Zug soll dies in den kommenden Jahren auch für die übrigen Gebäude realisiert werden.

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung erfolgt bereits Zug um Zug.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entsprechend diesem Vorschlag wurden und werden Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude geplant. Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Bereitstellung öffentlicher Flächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2293
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.387755
Durchschnitt: 1,39 (98mal bewertet)

Die Stadt Trier sollte mehr Dachflächen öffentlicher Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude, etc. für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Diese sollen als Bürgerkraftwerke angelegt werden, was der Stadt die Investitionskosten erspart.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Neben der Bereistellung öfentlicher Flächen z.B auf dem Dach der Arena, konnte im Juni 2010 das Bürgerkraftwerk auf dem Friedrich-Spee-Gymnasium in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus hat der Stadrat in 2010 die Erstellung eines Dachflächenkataster zur Erschließung der Potentiale für Flächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Trier beschlossen. Das Dachlächenkataster ist in der Berarbeitung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Um diesem Ziel, der Bereitstellung öffentlicher Dachflächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen näher zu kommen, steht die Verwaltung bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21). Zu unser beider Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches
  • Alter der vorhandenen Dachhaut
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt
  • oder ungünstige Ausrichtung des Daches

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Idee der Bürgerkraftwerke, da dies der Stadt die Investitionskosten erspart und dadurch dann auch der enge Investitionsrahmen der Stadt nicht weiter eingeschnürt wird.

Verweis auf Ratsvorlagen

326/2010 (Dachflächenkataster) 134/2010 (Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Arena Trier)

Stadtwerke: Erneuerbare Energien in der Region stärken

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2423
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.363635
Durchschnitt: 1,36 (99mal bewertet)

Die SWT sollen in Zukunft nicht mehr ausserhalb ihres Versorgungsgebietes investieren, sondern sich insbesondere für erneuerbare Energien in der Region engagieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2007 einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau der erneuerbaren Energien gefasst.

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

Seit Ende der 90er Jahre bauen die Stadtwerke Trier (SWT) Schritt für Schritt ihr Klimaschutz-Engagement in Trier und der Region aus. Die Bandbreite reicht von Erdgas als Kraftstoff über ein Biogas-Forschungsprojekt und Blockheizkraftwerke bis hin zur Erzeugung von regenerativer Energie mit Sonnen-, Wind oder Wasserkraft. Das Klimaschutzengagement der Stadtwerke baut auf drei Säulen auf:

 

  1. SWT verstärkt die Erzeugung und den Bezug von regenerativen Energien. 
  2. SWT fördert den Einsatz von energieeffizienter Technik. 
  3. SWT schafft ein Energiebewusstsein bei den Verbrauchern in Trier und der Region. 

 

Jüngste Projekte belegen eindrucksvoll, wie konsequent die Stadtwerke an jeder einzelnen Säule arbeiten: Aktuell werden in Reinsfeld zwei Windkrafträder gebaut, die zusammen soviel Strom erzeugen, dass ab Anfang nächsten Jahres 1.500 Musterhaushalte damit versorgt werden.

Am Krahnenufer hat SWT eine neue Nahwärmeversorgung aufgebaut für die gesamten Vereinigten Hospitien, das benachbarte Annastift, die innerstädtischen Gebäude der Fachhochschule und die Berufsbildenden Schulen. Herzstück der dezentralen Wärmeversorgung ist ein Blockheizkraftwerk.

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat SWT den Zuschlag für den Aufbau eines regionalen Energieeffizienz-Netzwerkes (EEN) im Rahmen des bundesweiten "30-Pilot-Netzwerke"-Projektes bekommen. Und hierbei handelt es sich nur um jeweils ein Beispiel von vielen. Alle Projekte haben eins gemeinsam: Sie stärken nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Energien sondern tragen auch aktiv zur CO2-Einsparung in Trier und der Region bei.

Erneuerbare Energien

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2416
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.352275
Durchschnitt: 1,35 (88mal bewertet)

Die Stadtplanung soll zusammen mit den Stadtwerken geeignete städtische Wohngebiete auswählen, die mit Kraft-Wärme-Kopplung und Nahwärmenetz versorgt werden können. Die SWT können die Anlagen errichten und betreiben und über die Wärmeabgabe finanzieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Im Baugebiet BU 13/14 war die Kraft-Wärme-Kopplung aus wirtschaftlichen Gründen (auch wegen der Vorgabe von Energieeffizienzstandards) nicht umsetzbar. Die Möglichkeiten zur Förderung der Nahwärme werden bei anderen Baugebieten weiter geprüft.

Ergebnis des Rates

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird der Vorschlag bereits angewendet. Für die Umsetzung müssen allerdings immer potentielle Nutzer gefunden werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um eine Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz in der Erzeugung von elektrischer Energie bzw. Wärme. Ihr verstärkter Einsatz trägt insofern zum Klimaschutz bei.

Unabhängig von dieser konkreten Maßnahme der Versorgungstechnik ist es Ziel der Stadt Trier, bei der Entwicklung neuer Baugebiete die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz generell möglichst weitgehend auszuschöpfen. Eine entsprechende Zielsetzung hat der Stadtrat zum Beispiel für das Baugebiet BU 13 in Tarforst im letzten Jahr formuliert. Für das Baugebiet wird aktuell ein Energiekonzept durch ein externes Planungsbüro erarbeitet.

Auch für den Bereich der Konversion Feyen wird die Erstellung eines Energiekonzeptes angestrebt. Das Ziel einer gesteigerten Energieeffizienz bei der Entwicklung neuer Baugebiete könnte auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Strategie ähnlich der „Klimaschutz-Strategie der Stadt Freiburg - Szenarien und Maßnahmenplan“ noch umfassender umgesetzt werden.

Stromsparmaßnahmen in Schulen, Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen

Bürgervorschlag
von: hakuna_matata; 16.10.2009; Nummer: 2645
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.31818
Durchschnitt: 1,32 (66mal bewertet)

Die Stadt muss in den eigenen Einrichtungen ein Konzept zum Stromsparen einführen. Stecker ziehen, abschalten, Beleuchtung etc. Ein umfassendes Maßnahmenprogramm ist nötig.

Dazu gehört auch die Beratung und Kontrolle der Einhaltung bspw durch Langzeitarbeitslose oder Ehrenamtliche- bekanntes Vorgehen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

In den Herbstferien 2011 sollen 140 Räume des Schulzentrums Mäusheckerweg mit neuer LED-Technologie ausgerüstet werden. Die Schule profitiert davon, dass Trier zu den zehn Städten gehört, die aus dem Wettbewerb „Kommunen in neuem Licht“ des Bundesforschungsministeriums als Sieger hervorgegangen sind. Es ging darum, innovative Beleuchtungskonzepte mit der LED-Technik zu verwirklichen und im Alltag zu testen. Mit dieser Maßnahme können im gesamten Komplex Mäusheckerweg ca. 200 000 Kilowattstunden jährlich eingespart werden. Das entspricht in etwa einem Drittel der derzeitigen Energiekosten". Schon weiter fortgeschritten ist die Umsetzung des Projektes „Coolstes Rathaus“, mit dem im Rathaus ein wegweisendes Beleuchtungskonzept realisiert wird. Die Realisierung dieses Projekts wird den Stromverbrauch des Rathauses für die Beleuchtung um ca. 40 % senken. Die Umsetzung weiterer Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung wird Zug um Zug erfolgen.

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung verfolgt bereits seit langer Zeit Konzepte zum Energiesparen, nicht nur zum Stromsparen. Zum Stromsparen werden z. B. Neuinstallationen mit entsprechender Technik eingesetzt, wie z. B. Präsenzmelder, Tageslichtsensoren, energiesparende Elektrogeräte usw..

Zur Zeit wird das Projekt „Coolstes Rathaus“ realisiert, hier ist es der Verwaltung gelungen im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs für ein wegweisendes Beleuchtungskonzept 100.000 € Fördergelder zu Verfügung gestellt zu bekommen. Die Realisierung dieses Projekts wird den Stromverbrauch des Rathauses für die Beleuchtung um 40% senken.

Nach unserer Erfahrung müssen Konzepte zum Energieeinsparen unabhängig von Kontrollen und / oder besonderen Beratungen funktionsfähig sein; denn nur so ist gewährleistet, dass das Ziel der Energieeinsparung auch erreicht wird, wenn der Nutzerkreis sich stetig verändert, wie das z. B. in Schulen immer der Fall ist.

Kommentar Ortsbeirat

Ortsbeirat West-Pallien: Wenn eine Schule die Energiesparmaßnahmen Gelder einspart, dann sollten diese Mittel auch der betreffenden Schule für andere Zwecke zur Verfügung stehen.

Hochbunker mit Photovoltaikanlage ausstatten

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2291
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Energie
4.293105
Durchschnitt: 1,29 (116mal bewertet)

Trier sollte eine Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien einnehmen und dies an herausragender Stelle deutlich machen. Der Hochbunker ist durch seine Bauart und Lage (Ausrichtung zur Sonne) hierfür ein geeignetes Objekt. Dies würde auch optisch eine Aufwertung des Gebäudes bedeuten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag wird im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung des Rathauses weiter geprüft.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier ist sich ihrer Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien bewusst und berücksichtigt bei der Planung von Baumaßnahmen diese Zielsetzung. So wurden bereits Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden Humboldt-Gymnasium und Friedrich-Wilhelm Gymnasium realisiert, weitere Anlage befinden sich im Planungsstadium.

Bei der Frage, ob eine Installation auf dem Hochbunker am Augustinerhof möglich ist, müssen zunächst folgende Punkte und Faktoren geklärt werden:

  • der Hochbunker steht unter Denkmalschutz; gegebenenfalls ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich,
  • der Dachaufbau befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand
  • welche Sicherungsmaßnahmen wären erforderlich, um den Aufbau zunächst so herzurichten, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von dem Bauwerk ausgeht 
  • anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung müsste eine Kosten / Nutzen Analyse erstellt werden

Erneuerbare Energien

Bürgervorschlag
von: hamm; 07.10.2009; Nummer: 2399
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.193875
Durchschnitt: 1,19 (98mal bewertet)

Alle statisch und von der Exposition her geeigneten öffentlichen Dachflächen mit Photovoltaik belegen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Geeignete öffentliche Dachflächen sind mit Photovoltaikanlagen belegt, z. B. Fachklassengebäude Schulzentrum Mäusheckerweg, Arena Trier, etc. Weitere Dachflächen befinden sich in Prüfung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung steht bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21) um geeignete Dachflächen für die Belegung mit Photovoltaikanlagen (Pv) zu finden. Zu unserem großen Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches 
  • Alter der vorhandenen Dachhaut 
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt 
  • Oder ungünstige Ausrichtung des Daches 

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Pv-Anlagen auszustatten. Die in Planung befindliche KiTa Tarforst sieht eine PV-Anlage vor.

Energieeinsparung: Abschaltbare Steckerleisten in städtischen Büros

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2415
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.14706
Durchschnitt: 1,15 (102mal bewertet)

In allen Büros der Stadtverwaltung sollen sämtliche Büromaschinen über abschaltbare Steckerleisten an den Strom angeschlossen werden. Die sollen bei Büroschluss abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Sowohl bei der Erstausstattung von Arbeitsplätzen als auch bei der zentralen Beschaffung von Bürobedarf wird auf den Einsatz von abschaltbaren Steckerleisten geachtet.

Ergänzend dazu kann der Vorschlag zum Anlass genommen werden, nochmals zu prüfen und zu ergänzen, dass überall dort, wo es technisch möglich ist, abschaltbare Steckerleisten eingesetzt werden.

Energiesparen

Bürgervorschlag
von: augustinchen; 12.10.2009; Nummer: 2510
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.1358
Durchschnitt: 1,14 (81mal bewertet)

Ich schlage vor, dass städtische Neubauten (z.B. Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäude o.ä.) nur noch im Passivhausstandard ausgeführt werden dürfen. Desweiteren sollten bereits vorhandene städtische Gebäude, energetisch so saniert werden, dass auch sie Passivhausstandard erreichen. Die so eingesparte Energie kommt nicht nur dem "Stadtsäckel" zu Gute, sondern vor allem unserer Umwelt und den nach uns lebenden Generationen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Bislang prüft die Verwaltung bei all ihren Bauaufgaben, inwieweit unter Abwägung des wirtschaftlich Möglichen der Passivhausstandard erreicht werden kann. Soll dem Energiesparen eine höhere Priorität beikommen, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses des Rates.

Den Passivhausstandard für öffentliche Gebäude zu realisieren, ist zur Zeit noch schwierig, da die Techniken des Wohnungsbaus nicht ohne weiteres für diese Bauaufgaben angewandt werden können.

Stadtwerke: Beteteiligungsmodell für Bürger

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2424
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.025
Durchschnitt: 1,03 (80mal bewertet)

Die Stadt soll, evtl. in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger, die Anteile an den SWT, die heute den RWE gehören, zurückkaufen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der hier als Sparidee formulierte Vorschlag bedarf zunächst einer strategischen Diskussion und Entscheidung im Stadtrat, ob und in welchem Umfang die Stadt Trier die Anteile an den Stadtwerken zurückkaufen soll, die heute den RWE gehören.

Der zweite Teil des Vorschlages - eventuell in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger - ist eine Möglichkeit der Realisierung des Rückkaufvorschlages.

Energieeinsparung durch drehzahlgesteuerte Heizungspumpen

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2413
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.873015
Durchschnitt: 0,87 (63mal bewertet)

Die Stadt soll in allen öffentlichen Gebäuden drehzahlgesteuerte Heizungspumpen installieren

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung steht Vorschlägen zur Energieeinsparung grundsätzlich positiv gegenüber. Der Austausch von Umwälzpumpen kann aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nur Zug um Zug erfolgen. Es wurden bereits einige der alten Pumpen gegen energiesparende, drehzahlgesteuerte Pumpen ausgetauscht.

Bei einem direkter Austausch aller Umwälzpumpen müssten ca. 300.000 € aufgewandt werden. Demgegenüber steht eine unter optimistischen Annahmen getroffene maximale Stromkosteneinsparung von 19.000 €/a. Wird dieser Betrag von 19.000 € für Zins und Tilgung aufgewandt, so beträgt die Gesamtlaufzeit für diese Investition ca. 20 Jahre und 4 Monate, bei einem Anfangszinssatz von 3,5 % für die ersten 10 Jahre, für den Rest der Kreditlaufzeit haben wir einen Zinssatz von 4,5 % angenommen.

Die normale Lebensdauer dieser Pumpen ist mit 15 - 20 Jahren anzunehmen

Die Verwaltung empfielt, den derzeit eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Ein Austausch von Umwälzpumpen erfolgt aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nur Zug um Zug.

Energieeinsparung: Stadtwerke sollen sparsamere Heizungspumpen fördern

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2414
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.82558
Durchschnitt: 0,83 (86mal bewertet)

Die Stadtwerke sollen ein Programm auflegen, um private Hauseigentümer zur Installation von drehzahlgesteuerten Heizungspumpen anzuregen. Die Eigentümer sollen zur Finanzierung 5 Jahre nach der Installation die anteiligen Heizkosten des Installationsjahres bezahlen, anschliessend profitieren sie selbst von der Einsparung.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Stadtwerke Trier haben im Januar 2010 ein Programm im Sinne dieses Vorschlages in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk aufgelegt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke Trier.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Umsetzung dieses Vorschlages wird derzeit bei den Stadtwerken vorbereitet – unabhängig vom Vorschlag selbst – der geplante Start ist auf den 01.01.2010 terminiert.

Die Stadtwerke Trier beabsichtigen im Sinne diese Vorschlages zwei Eigenentwicklungen, nämlich

  • Elektronische Heizungspumpe
  • Hocheffizienzheizungspumpe

in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk zukünftig dauerhaft anzubieten. Die Produkte sind so aufgebaut und entwickelt, dass eine KfW-Förderung für den Kunden nutzbar ist.

Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke, die die aus dem gebundenen Einkauf generierten Preisvorteile  zum Nutzen des Kunden einsetzen. Eine Amortisation für den Kunden ergibt sich je nach örtlicher Begebenheit unterschiedlich –  zwischen 2 und 5 Jahren. Eine Information bzw. Werbung zu diesem neuen Projekt werden die Stadtwerke gemeinsam mit Marktpartnern betreiben.

 

Fuhrpark der SWT

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2523
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.54321
Durchschnitt: 0,54 (81mal bewertet)

Die Stadtwerke sollten ihren gesamten Fuhrpark schrittweise, aber von außen deutlich erkennbar, auf Elektroautos umstellen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet die Umsetzung des Vorschlages. Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Fuhrparks wird vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Fuhrparkmanagement und dem Verkehrsbetrieb getroffen.

Die Bundesregierung hat Förderprogramme zur Erprobung und Unterstützung der Elektromobilität in Deutschland aufgelegt.

  • Ein Programm gilt für Omnibusse und unterstützt die teilelektrische Motorisierung mittels Hybridtechnologie.
  • Ein Programm in Höhe von 500 Millionen Euro soll die Elektromobilität in Modellregionen erforschen und in der Praxis erproben.

In den nächsten Jahren ist mit der schrittweisen Einführung der Elektromobilität auf dem Pkw-Sektor in Deutschland zu rechnen. Transporter, Busse und Lkws sind mit den heutigen technischen Möglichkeiten (Problem der Energiespeicherung) noch nicht darstellbar. Bereits in der Vorerprobungsphase der Fahrzeuge und der Tankstelleninfrastruktur haben sich die SWT in zwei Arbeitskreisen zur Integration der Elektromobilität bei Stadtwerken eingebracht. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit externen Fachbüros und verschiedenen Energieversorgungsunternehmen sowie der Automobilindustrie und Forschungsanstalten erste Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Dabei gestaltet sich die Anschaffung von Elektrofahrzeugen aufgrund fehlender Liefermöglichkeiten sehr schwierig. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass ab zirka 2011 erste Fahrzeuge im Kleinwagensektor angeboten werden.

Sobald die erforderliche Technik und die dazu gehörende Infrastruktur marktfähig sind und angeboten werden, wollen sich die SWT der Thematik nähern. Zu berücksichtigen sind die derzeit noch sehr hohen Anschaffungskosten von zirka 30.000 Euro pro Pkw in der Kleinwagenklasse.

Beteiligung der Bürger am Betrieb des Petrisparks

von: teggi; 09.10.2009; Nummer: 2443
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
3.246575
Durchschnitt: 0,25 (73mal bewertet)

Idee ist es, Anwohner des Petrisbergs in den Betrieb des Petrisparks einzubinden.

Konkret könnte ich mir vorstellen, dass eine der bereits gegründeten Bürgerinitativen das Aufschließen des Parks am Morgen und das Abschließen am Abend, sowie kleinere Arbeiten übernimmt, die momentan von Fremdfirmen durchgeführt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Öffnen und Schließen der Anlagen ist nur ein kleiner Teil der zu erbringenden Leistungen. Wesentlich ist die tägliche Präsenz und Aufsicht in den Anlagen von einer fachkundigen Person, die über entsprechende Nachweise verfügen muss. Es beinhaltet auch die Sperrung der Anlagen bei gefährlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eis, Sturm). Diese Leistungen an einzelne Bürger zu vergeben ist aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Übernahme von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten innerhalb der Anlage.

Kommentar Ortsbeirat

Eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kürenz liegt nicht vor.

Kindertagespflege Erhöhung der Einnahmen

von: jule; 13.10.2009; Nummer: 2547
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kinder, Jugend
3.285715
Durchschnitt: 0,29 (56mal bewertet)

Die Kostenbeteiligung der Eltern für die Bezahlung einer Tagesmutter ist sehr moderat. Ich finde, dass die letzte Einkommensgruppe nicht bei ca. 4100,00 € enden sollte, sondern mindestens noch eine weitere Einkommensgruppe gebildet werden sollte mit einer höheren Kostenbeteiligung. Evt. Orientierung an der Tabelle des Landkreises Trier-Saarburg.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine höhere Kostenbeteiligung der Eltern für Kindertagespflege wird nicht befürwortet. Kindertagespflege ist für die Eltern heute bereits teurer als die Betreuung in Kindertagesstätten. Das neue Kinderförderungsgesetz geht von einer Gleichwertigkeit der beiden Angebotsformen aus. Betreuungsangebote insbesondere für Kleinkinder sollen ausgebaut werden, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Eine höhere Belastung der Eltern halten wir vor diesem Hintergrund familienpolitisch für das falsche Signal.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

von: Steiermark; 11.10.2009; Nummer: 2469
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
4.064935
Durchschnitt: 1,06 (77mal bewertet)

Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein kirchliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige  Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel  als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Umsetzung

das Gespräch des Oberbürgermeister mit Verantwortlichen der Katholischen Kirche fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute. Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben. Beim Bürgerhaushalt für 2011 wurde dieser Vorschlag erneut aufgegriffen. Der Stadtrat unterstütze mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlages.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt mit der Kirche über eine andere Verwendung der Mittel, z.B. die Auslobung eines gemeinsamen Preises, zu sprechen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Dietrich Flade ist nicht von einem kirchlichen, sondern von einem weltlichen Gericht wegen Hexerei verurteilt worden. Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Jedenfalls steht die Zinszahlung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder im städtischen Kultur-Etat und wird auch dementsprechend geleistet. Es handelt sich keineswegs um Blutgeld, "das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat".

Vor diesem historischen Hintergrund wird der Vorschlag auf ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" seitens des Kulturdezernates nicht befürwortet.

Preisgestaltung Stadttheater Trier

von: Jutta Albrecht; 16.10.2009; Nummer: 2613
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
3.78788
Durchschnitt: 0,79 (66mal bewertet)

1994, Saarbrücker Zoo: Am Eingang ein Info-Schild, auf dem zu lesen ist,

a) wieviel der Eintritt kostet

b) wie hoch der städtische Zuschuss zum Eintritt ist

c) wie hoch die Eintrittspreise eigentlich sein müsste, damit der Zoo kein städtisches Zuschussgeschäft ist

Angewandt auf das Stadttheater Trier:

a) wie teuer sind die Karten für's Stadttheater?

b) mit wieviel Euro bezuschusst die Stadt Trier das Stadttheater?

c) wie teuer müssten die Karten pro Rang ohne städtischen Zuschuss eigentlich sein?

 

Die Gestaltung der Eintrittspreise - v.a. diejenigen der Abonnementpreise - sollten vor diesem Hintergrund überdacht werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte wird für nicht sinnvoll erachtet.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der im Bürgerhaushalt angesprochene Vorschlag der Installierung eines Info-Schildes im Eingangsbereich des Stadttheaters ist von Seiten der Verwaltung grundsätzlich möglich. Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte ist aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung der Eintrittskarten jedoch nicht empfehlenswert. Die Preise differieren zwischen 8,00 € und 40,00 €. Eine Darstellung der Subventionen der Stadt Trier und des Landes Rheinland-Pfalz ist nach Auffassung der Theaterverwaltung möglich. Die Festlegung der Höhe der Eintrittspreise obliegt dem Rat der Stadt Trier.

Synergien im Kulturbereich durch Quattropole

von: konstantinus; 12.10.2009; Nummer: 2505
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.761195
Durchschnitt: 0,76 (67mal bewertet)

Verzicht auf ein Vollsparten-Theater. Teilung der Aufgaben mit den Partnerstädten - wechselseitige Aufführungen sorgen für eine Belebung des Programms. Vorbild: Mönchengladbach - Krefeld

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Derzeit besteht für eine strukturelle Zusammenarbeit mit den QuattroPole-Städten aus Sicht der verschiedenen Städte kein Bedarf. Die Bereitschaft zur partiellen Kooperation ist aber vorhanden und findet auch statt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Vorweg ist festzustellen, dass Trier diesen Vorschlag nicht allein in die Tat umsetzen, sondern bestenfalls einen Vorstoß in diese Richtung unternehmen könnte, da die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten besprochen und einstimmig akzeptiert werden müsste.

Das im Vorschlag genannte Modell Krefeld-Mönchengladbach ist ebenso wie sein Vorbild der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf-Duisburg nicht mit dem Zusammenschluss von Quattropole vergleichbar, da es sich in beiden Fällen um Theatergemeinschaften auf der Basis eines Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts im einen, GmbH im anderen Falle) mit den Städten als Gesellschafter handelt. Dieses Modell wird sich aufgrund der in den jeweiligen Ländern unterschiedlichen Rechtsgrundlagen als auch der gänzlich anders strukturierten Theatersysteme mit Ensemble- und Repertoiretheater auf der einen und dem so genannten „Staggione-Betrieb“ auf der anderen Seite nicht übertragen lassen.

Hinzu kommt, dass ein Produktionsaustausch zwischen nur wenige Kilometer auseinander liegenden Städten innerhalb eines Bundeslandes logistisch und organisatorisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als dies im Falle der teilweise über 100 Kilometer entfernten und in unterschiedlichen Ländern liegenden Quattropole-Städte möglich wäre.

Grundvoraussetzung für wechselseitige Aufführungen ist die Austauschbarkeit der Produktionen. Diese ist jedoch aufgrund der in den einzelnen Häusern unterschiedlichen Bühnenmaße nicht gegeben. Saarbrücken verfügt mit 56 Meter Bühnenraumbreite und einer Tiefe von 38 Meter über eine der größten Bühnen Deutschlands. Die Trierer Bühne hingegen hat nur eine Fläche von 20 x 20 Meter, die Bühne in Metz ist noch kleiner.

Bei einer wechselseitigen Bespielung muss jeder der beteiligten Partner etwas anzubieten haben. Die Schließung einer Sparte reduziert dieses Angebot und ein reines Schauspielangebot ist zudem angesichts der unterschiedlichen Landessprachen faktisch wertlos. Ein Austausch wäre daher letztlich nur in den Bereichen Ballett und Musiktheater sinnvoll.

Für Trier ist zudem zu beachten, dass ein Großteil der Einnahmen über das Abonnementsystem erwirtschaftet wird. Dieses wäre bei Abschaffung einer Sparte in der bisherigen Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Selbst wenn Synergien möglich wären, ist fraglich, ob die dadurch zu realisierenden Einsparungen die Einnahmeeinbuße aus den Abonnements kompensieren könnten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Theater der Quattropole-Städte bereits erfolgreich einen gegenseitigen Austausch praktizieren und diese Zusammenarbeit künftig noch weiter intensivieren werden: so zum Beispiel Gastspiele von Trierer Produktionen am Théâtre National du Luxembourg und umgekehrt, Zusammenarbeit im Rahmen des Festivals Total Théâtre, Koproduktion einer Oper mit Metz, gemeinsames Tanzfestival.

 

Zusammenführung der Stadtbibliotheken - Potential 200-500 Tausend Euro

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2598
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.160495
Durchschnitt: 0,16 (81mal bewertet)

Die Ausgaben für die Stadtbibliotheken Weberbach und Palais Walderdorf liegen zusammen bei über 2,6 Mio. Euro. Dem stehen Einnahmen von ca. 160.000 Euro gegenüber. Die Anzahl der Personen mit einem Ausleihausweis für das Palais Walderdorf liegt bei 6.530. Angaben über Anzahl aktive Ausleiher, Anzahl der Ausleihvorgänge, Auslastungszahlen Weberbach liegen mir nicht vor.

Durch gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (ein Gebäude, Ausleihsystem, Verwaltung) und Personal sollte eine Kostenreduktion im Bereich von 10% - 20% = 250.000 Euro - 500.000 Euro erzielbar sein.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Mit dem Neuzuschnitt der Verwaltungseinheiten sind seit zwei Jahren die Stadtbibliotheken an der Weberbach und im Palais Walderdorff bewusst organisatorisch voneinander getrennt worden und nicht mehr unter einer gemeinsamen fachlichen Leitung. Dies entspricht sowohl den Anforderungen der Doppik nach räumlich zusammengehörigen Einheiten als auch den verschiedenen Funktionen der beiden Bibliotheken.

Die Stadtbibliothek an der Weberbach bewahrt zusammen mit dem Stadtarchiv das schriftliche Erbe des Trierer Raumes im Wert rund einer viertel Milliarde Euro und hat die Aufgabe der Erhaltung und Erschließung des historischen Schrifttums und der wertvollen Archivalien. Dies kann nur in einem klimatisierten Gebäude geschehen. Hier sind bereits große Investitionen getätigt worden. Diese wertvollen Bestände an der Weberbach werden ergänzt durch moderne Bücher und Medien in Abstimmung mit den anderen Trierer Bibliotheken.

Keines der Gebäude - weder am Domfreihof noch an der Weberbach - könnte den Bestand des jeweils anderen unterbringen - bei den Gebäudekosten würde sich also keine Ersparnis ergeben, zumal die Platzsituation an der Weberbach bereits sehr prekär ist und zahlreiche Ausweichlager betrieben werden müssen.

Personell würde sich selbst dann keine Ersparnis ergeben, wenn eines der Häuser geschlossen würde, da durchweg mit fest Beschäftigten gearbeitet wird. Die Stadtbibliothek an der Weberbach enhält Landesmittel in beträchtlichem Umfang - darunter Mittel für den Buchkauf, für die Fernleihe und die Restaurierung, gegebenenfalls auch Baukosten- beziehungsweise Sanierungszuschüsse. Eine Stilllegung einzelner Funktionen der Stadtbibliothek würde zum Wegfall dieser Mittel führen - zum Schaden des Kulturerbes und der Literaturversorgung in der Region.

Die Stadtbibliothek an der Weberbach hat die Beziehungen zur Universität in den letzten Jahren systematisch ausgebaut. Gemeinsame Lehrveranstaltungen, Vorträge und Tagungen haben sich etabliert. Desgleichen wurde die Zusammenarbeit mit den Schulen intensiviert.

Die Neugestaltung des Palais Walderdorff im Jahr 2000 hatte zur Zielsetzung, „das Palais unter einem Leitbild zu sehen und nicht nur nebeneinander neue Räume für die bisherigen und weitere Nutzer zur Verfügung zu stellen. (...) Die „Vision Palais Walderdorff 2000“, wie das Leitbild auch genannt wurde, umfasst: - einen integrativen Ansatz: ganzheitliche Konzeption statt bloßer Addition heterogener Nutzer.

In einem ersten Schritt wurde mit Organisationsverfügung vom 09.01.2001 die Volkshochschule mit der Musikschule zusammengelegt zum Bildungszentrum der Stadt Trier mit Sitz im Palais Walderdorff (ab August 2001). Seit der Neustrukturierung des Bildungszentrums haben sich die durchgeführten Aktivitäten sowohl der Musikschule als auch der Volkshochschule (vhs) um jeweils über 70 Prozent gesteigert.

Synergieeffekte haben sich hierbei nicht nur im Personalbereich ergeben sondern auch in der inhaltlichen Planung und Umsetzung. Dieser Mehrwert konnte unter anderem durch gemeinsame Dienstbesprechungen und einen alle Beschäftigten einbeziehenden Informationsfluss erzielt werden.

Die gemeinsame offensive Öffentlichkeitsarbeit ist sehr erfolgreich. Bei den städtischen Einrichtungen im Palais Walderdorff handelt es sich um artverwandte, sich ergänzende Einrichtungen, bei denen ein hoher Synergieeffekt bezogen auf die Serviceleistungen gegenüber den Bürgern der Stadt erzielt werden kann und die jeweiligen Kompetenzen für die jeweils andere Abteilung gewinnbringend eingebracht werden können. Dies haben die beiden Abteilungen Musikschule und Vhs seit ihrer Zusammenlegung eindrucksvoll bewiesen.

Die richtungweisende Expertise “Bibliotheken und Lebenslanges Lernen“ (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Juli 2005) und das Strategiekonzept „Bibliothek 2007“ (Bertelsmann Stiftung, Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, 2004) betonen beide übereinstimmend, dass Bibliotheken Teil des Bildungssystems sind und diese Rolle verstärkt wahrnehmen müssen. Die Anforderungen der Wissensgesellschaft und der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens machen eine stärkere Verzahnung mit anderen Einrichtungen des lebenslangen Lernens notwendig. In der Expertise „Bibliotheken und Lebenslanges Lernen“ heißt es: „Vor allem die Bibliotheken haben in den letzten Jahren ihre Aktivitäten verstärkt, sich zu Lernzentren zu entwickeln und Lernarrangements zu gestalten. Allerdings befinden sie sich hier in einem Dilemma. Auf der einen Seite sind sie ideale Orte zur Unterstützung von individuellem (Selbst-)Lernen, auf der anderen Seite verfügen sie als Medien- und Informationsdienstleisterinnen von ihrem traditionellen Profil her nur unzureichend über Kompetenzen zur Gestaltung von Lernarrangements.

Deshalb erstaunt es auch nicht, dass viele Bibliotheken inzwischen Kooperationen unter anderem mit Weiterbildungseinrichtungen, in den überwiegenden Fällen Volkshochschulen, eingegangen sind, um methodisch-didaktisch gestaltete Lernangebote zu generieren.“

Auch in der neuen Organisationseinheit "Bildungs- und Medienzentrum" wird die bewährte Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Weberbach aufrecht erhalten. Hierzu zählt insbesondere die Homepage (beim heutigen technischen Stand sind Verlinkungen hier unproblematisch), gemeinsamer Online-Katalog (OPAC) sowie Benutzerausweis.

Eine einheitliche Leitung mit entsprechender Außenvertretung gegenüber Stadtrat und Öf­fentlichkeit schafft Entlastung auf der fachlichen Ebene, insbesondere auch beim als fachfremd empfundenen Haushaltsvollzug im Rahmen des Neuen Steuerungsmo­dells. Eine einheitliche Führung auch des Verwaltungspersonals ist sichergestellt.

Weiterhin sind durch gemeinsame Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbesserte Ergeb­nisse zu erreichen. Zudem kann im Falle von Krankheits- und Urlaubsvertretungen auf einen größeren Personalpool zurückgegriffen werden.

Fazit: Die vorgeschlagene gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Personal der beiden Kultureinrichtungen ist aus den vorstehend erläuterten Gründen nicht sinnvoll; ein Einspareffekt von 250.000 bis 500.000 Euro ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erreichbar.

Der Vorschlag wird seitens des Kulturdezernates nicht befürwortet.

 

 

 

 

Der Viehmarkt und der Wochenmarkt

von: Weinbergspfirsich; 16.10.2009; Nummer: 2612
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.33721
Durchschnitt: 1,34 (86mal bewertet)

Der Wochenmarkt sollte auch samstags auf dem Viehmarkt stattfinden:

Zum einen besteht diese Nachfrage auf Seiten der BürgerInnen, z.B. bei Berufstätigen, die auswärts arbeiten und deshalb während der Woche das Angebot nicht nutzen können.

Zum anderen würde dies den leider architektonisch u. städtebaulich in Teilen (Sparkassen- u. Provinzialbau!) missratenen Viehmarkt beleben - vielleicht auch in Hinsicht historisches "Forum".

Hier liessen sich auch weitere Aktivitäten verwirklichen (als Beispiel sei hier der Mainzer Wochenmarkt mit seinem Markt-Frühstück genannt).

Darüber hinaus würde dieser Samstag-Wochenmarkt mit entsprechenden Rahmenbedindungen  m.E. auch auf das gesamte Trier als Einkaufs- und Kulturzentrum ausstrahlen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Am Samstag den 30.April 2011 wurde auf dem Domfreihof der neue Wochenmarkt offiziell eröffnet. Der Stadtrat hatte im Dezember 2010 beschlossen, den Wochenmarkt, der weiterhin dienstags und freitags auf dem Viehmarkt stattfindet, zusätzlich samstags auf dem Domfreihof stattfinden zu lassen. Die Nutzung des Viehmarktes für diesen neuen Markt, so wie sie im Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurde, ist nicht möglich, da der Viehmarkt samstags häufig für andere Veranstaltungen genutz wird. Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung am 17.12.2009 die Änderung der "Satzung über Märkte und Messen in der Stadt Trier" beschlossen. Die Satzungsänderung sieht u.a. vor, dass zukünftig dienstags, freitags und samstags Wochenmärkte stattfinden können. Die nach der Gewerbeordnung anzuhörenden Wirtschaftskreise wurden vom Fachamt angehört.

Ergebnis des Rates

Ein ähnlicher Vorschlag  wird am 17.12.09 im Stadtrat beraten

Verwaltungshinweis für den Rat

Diese Überlegung war bereits im Jahr 2007 und 2008 Gegenstand einer Umfrage unter den Marktstandsbeschickern. Nach Auswertung dieser Umfrage mussten wir feststellen, dass die etablierten Marktstandsbetreiber auf dem Viehmarkt kein großes Interesse an einer Ausdehnung bzw. Verlegung des Marktgeschehens auf den Samstag haben.

Ein Teil der Markstandsbetreiber, insbesondere die ortsansässigen  Anbieter aus Euren und Zewen, sind nach wie vor Selbstvermarkter, die erstlinig eigene Produkte auf dem Wochenmarkt vorhalten. Bedingt durch deren Anwesenheit auf dem Wochenmarkt am Freitag ist es für sie zeitlich nicht möglich, die Teilnahme an einem weiteren Markttag, z. B. an dem von uns bereits früher als zusätzlichen Markttag ins Gespräch gebrachten Samstagvormittag, vorzubereiten.

Die Einrichtung eines weiteren Markttages wäre nur mit auswärtigen Händlern – ohne Beteiligung der Selbstvermarkter aus Trier – möglich. Dies wäre unseres Erachtens jedoch keine glückliche Lösung.

Eine mögliche Lösung wäre jedoch die Etablierung eines Gourmet- und Gemischtwarenmarktes. Hierfür müssten die Voraussetzung durch Änderung der Marktsatzung geschaffen werden.

Im übrigen haben die Marktleute in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ihrer Einschätzung nach kein Bedarf für einen weiteren zusätzlichen Wochenmarkttag in Trier besteht; diese Auffassung werde fast von allen Marktstandsbetreibern geteilt. An dem freitags stattfindenden Markt will man allerdings unbedingt festhalten.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 289/2010

Mehreinnahme: Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2636
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.25301
Durchschnitt: 1,25 (83mal bewertet)

Hundekot: Ein Bußgeld für Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen. (siehe Beispiel: Hamburg, dort hat sich das Problem durch Bußgelder erheblich gebessert)

Stellen Sie doch bitte auch die Tütenspender ausserhalb der touristischen Zone auf. Z. B. In den Haupt- und Nebenstraßen von Trier Süd.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Möglichkeit, in diesen Fällen Bußgeldverfahren einzuleiten, ergibt sich aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Trier vom 6.9.2007 (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1).

Der Erfolg dieser Bußgeldverfahren scheitert oft durch die fehlende Zeugenbereitschaft der Anzeigenden, z.B. Nachbarn wollen einen Nachbarschaftsstreit vermeiden. Im übrigen steht der Personalaufwand für Ermittlungen (Haltereigenschaften, Tatbeweis und Verantwortlichkeit) in keinem Verhältnis zu den Bußgeldeinnahmen.

Tütenspender werden in Absprache mit den Ortsbeiräten in den Ortsteilen aufgestellt.

Wahl- und Veranstaltungsplakate

von: Schmissel; 13.10.2009; Nummer: 2530
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (67mal bewertet)

Die Wahl ist längst gelaufen, doch die lieben Politiker lächeln immer noch fröhlich am Straßenrand.

Ist es möglich eine Verordnung zu erstellen, dass Wahlplakate oder die Werbung von sonstigen Veranstaltungen bis spätestens 1 Woche nach Veranstaltungsende eingesammelt sein müssen?

Ansonsten soll die Stadtreinigung die Plakate entfernen und dem jeweiligen Veranstalter eine Rechnung mit einer Gebühr pro eingesammeltem Schild ausstellen.

Das Stadtbild würde deutlich verschönert.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die angesprochene Praxis wird bereits praktiziert. Die Parteien erhalten konkrete Vorgaben zur Plakatierung und zum anschließenden Abhängen. Nach diesem Zeitfenster erfolgt eine kostenpflichtige Einsammlung durch die Stadt.

Stadtflohmarkt

von: Sniff; 06.10.2009; Nummer: 2383
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.635295
Durchschnitt: 0,64 (85mal bewertet)

Jeder Haushalt darf direkt vor seiner Haustür und an ausgewählten Plätzen wie z.B. Viehmarkt oder Porta-Nigra-Platz für eine Pauschale von 2-3 € je Tisch (oder alternativ natürlich: kostenfrei) einen privaten Flohmarktstand betreiben.

Dies kann beispielsweise an einem ausgewählten Frühlings-/ Frühsommer-Sonntag geschehen ("Mit dem Frühjahressputz Geld verdienen?") und die Pauschale sollte praktischerweise direkt vor Ort von Mitarbeitern kassiert werden und durch Aufkleber an den Tischen vermerkt werden. Eine breite und frühzeitige Ankündigung wäre natürlich notwendig.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stellen - wie hier beschrieben - mehrere Privatpersonen ihre Gegenstände aus, um sie an Interessenten zu verkaufen (z.B. Hobbysammler, Bastler, Besitzer von Haushaltsgegenständen, usw.) so handelt es sich um eine private Veranstaltung, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und z.B. des Ladenöffnungsgesetzes unterliegt. Es gelten vielmehr die allgemeinen Ordnungs- und Polizeivorschriften.

Inwieweit feiertagsrechtliche Aspekte bei Veranstaltung an einem Sonntag zu berücksichtigen sind, wäre daher gegebenenfalls noch zu erwägen. Zudem ist die Frage der Sondernutzung für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraums bzw. öffentlicher Plätze noch mit dem Bauverwaltungsamt als zuständigem Fachamt zu klären.

Energiesparen an Schulen: 50/50-Projekt

von: xyz64; 14.10.2009; Nummer: 2557
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.487805
Durchschnitt: 1,49 (82mal bewertet)

Eine Reihe von Kommunen fördert das Energiesparen in Schulen bereits erfolgreich nach dem fifty/fifty-Modell: Jeder teilnehmenden Schule werden 50% der durch bewusstes Nutzerverhalten eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung gestellt.

Schüler/innen, Lehrkräfte und Hausmeister/innen sind also aufgefordert durch einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen Wärme, Strom, Wasser und Müll zu sparen. Im Vordergrund steht  dabei energiebewusstes Alltagsverhalten bei der Benutzung von Thermostatventilen, Lampen, sonstigen elektrischen Geräten oder beim Lüften. Hinzu kommt das richtige Bedienen der vorhandenen Heizungs- Regel- und Energietechniken.

Die Projektkoordination in Trier könnte der Verein Lokale Agenda 21 Trier e.V. übernehmen, der ohnehin in diesem Bereich aktiv ist.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnte der Stadtrat der Umsetzung des Vorschlages nicht zustimmen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist dem Grunde nach zu begrüßen, da hier das Bewusstsein der Gebäudenutzer in Bezug auf sparsamen Umgang mit Energie aktiviert werden kann.

Die derzeitige Haushaltsstruktur, die Konsolidierungsauflagen der Kommunalaufsicht und der Prozess zur Optimierung der Gebäudewirtschaft sind jedoch Gründe, den Vorschlag in dieser Form nicht umzusetzen.

Aus haushalterischen Gründen konnte dies jedoch in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden, da Einsparungen vorrangig der Haushaltskonsolidierung zuzuführen sind.

Weiter darf nicht versäumt werden darauf hin zu weisen, dass die Auswertung der Sparerfolge extrem aufwändig ist, da verständlicher weise nicht nur die Daten des letzten Jahres verglichen werden können, diese müssen erst einmal vergleichbar aufgearbeitet werden (milder Winter / harter Winter), um objektive Ergebnissen zu erzielen.

Die derzeitige Haushaltsstruktur mit der Verwaltung der städtischen Schulen im Teilhaushalt 4.3 – Gebäudemanagement – und den Personal- und Sachkosten im Teilhaushalt 3.1 – Schulen – ist im Sinne eines einheitlichen Schulbudgets nicht geeignet für eine Umsetzung des Vorschlages. Eine diesbezüglich Anpassung der Haushaltsstruktur mit der einhergehenden organisatorischen Zusammenführung von Verantwortlichkeiten ist kontraproduktiv im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion der Optimierung der Gebäudewirtschaft.

Mehr Geld für Bildung

von: jimmy_cc; 27.09.2009; Nummer: 2282
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.40367
Durchschnitt: 1,40 (109mal bewertet)

Die konstant unterbezahlten Schulen, sollten neue Geldquellen bekommen, damit es kleinere Klassen gibt, funktionierende elektrische Geräte, schimmelfreie Gebäude...

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat insgesamt 145.000 € an zusätzlichen Lernmitteln für die verschiedenen Schultypen bereitgestellt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Kleinere Klassen: Sie nehmen in der Konsequenz nicht nur mehr Raum, sondern insbesondere auch mehr Lehrerkapazitäten in Anspruch. Hier bedarf es demnach zunächst einer Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Land und einer politischen Willensbildung auf Landesebene, die zu einer Änderung der vom Land festgelegten Klassenmesszahlen führt.

Die Bereitstellung und Finanzierung der dafür notwendigen Lehrkräfte ist Aufgabe des Landes. Die Schaffung und Finanzierung notwendiger Raumkapazitäten hingegen ist Aufgabe der Kommunen. Es bleibt abzuwarten, dass hier vor der Erschließung notwendiger Geldquellen auf Landesebene die hierzu notwendigen Grundlagen für die Bildung kleinerer Klasseneinheiten geschaffen werden müssen.

Funktionierende elektrische Geräte: Sie sind aus Sicht des Schulträgers, soweit deren Beschaffung und Instandhaltung im Verantwortungsbereich des städtischen Schulverwaltungsamtes liegt, in der Regel in den Schulen vorhanden. Ein entsprechender Bedarf muss jedoch Seitens der Schule angezeigt werden. Bei Defekten wird in aller Regel eine zügige Instandsetzung beauftragt bzw. eine Ersatzbesorgung veranlasst.

Die Finanzierung der elektrischen Geräte erfolgt zum Teil aus dem Schulbudget der Schulen oder aus Lehr- und Lernmitteln. Sie steht somit zum Teil in Konkurrenz zur Beschaffung der übrigen Ausstattungsgegenstände der Schule. Einer Erhöhung der Ansätze für Lehr- und Lernmitteln im Haushalt 2010 steht das Schuldezernat positiv gegenüber.

Sobald Hinweise oder auch nur der Verdacht auf Schimmelbelastungen vorgetragen wird, werden sofort alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um diese Probleme in den Griff zu bekommen unabhängig von dem finanziellen Aufwand, der damit verbunden ist.

Grundschule in Pfalzel erhalten

von: Pakistanie; 01.10.2009; Nummer: 2331
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.33831
Durchschnitt: 1,34 (201mal bewertet)

Für den Stadtteil Pfalzel ist es sehr wichtig, dass die Grundschule erhalten bleibt und zur Ganztagesschule erweitert wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Viele Kindertagesstätten arbeiten zunehmend systematischer mit Grundschulen zusammen. Eine solche Zusammenarbeit wird in der Grundschule Pfalzel vorbereitet. Aufgrund des Neubaugebietes in Pfalzel ist die Kindertagesstätte überfüllt und wird deshalb die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in die Grundschule Pfalzel auslagern. Diese Anzahl der Kinder wird in den kommenden Schuljahren folgerichtig dazu führen, dass die Grundschule mindestens vorübergehend zweizügig wird, und damit in den nächsten zehn Jahren ihre Existenz nicht in Frage steht

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat dem Erhalt der Grundschule Pfalzel im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zugestimmt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag zur Erhaltung der Grundschule Pfalzel mit Erweiterung zu einer Ganztagsschule kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Es handelt sich hier um einen Punkt, der die neue Schulentwicklungsplanung bzw. das neue Schulentwicklungskonzept Trier 2020 + betrifft.

Ein Ganztagsschul (GTS)-Angebot an einer Schule ist in erster Linie aber auch eine Frage der Nachfrage nach einem GTS-Angebot durch die SchülerInnen/Eltern an der Schule selbst. Hierbei muss beispielsweise für die Grundschule Pfalzel berücksichtigt werden, dass die benachbarten Grundschulen in Biewer und Ehrang für Nachfrager in diesem Bereich ein GTS-Angebot bereits anbieten.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Schulrenovierungen mit Ausbildungsbetrieben

von: bäckerbursche; 02.10.2009; Nummer: 2343
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.333335
Durchschnitt: 1,33 (96mal bewertet)

Viele Schulen in Trier sind baulich in einem schlechten Zustand. Ein Beispiel für eine kostengünstige Sanierung gab es jetzt in Heiligkreuz zusammen mit der Firmengruppe Fabri. Die Auszubildenden erneuerten die Sanitäranlagen der Schule (siehe Rathauszeitung vom 29.9.09). Die Materialkosten hat (wenn ich es richtig verstanden habe) das Amt für Gebäudewirtschaft übernommen. Von dieser Maßnahme hatten alle Beteiligten Vorteile. Dieses Prinzip sollte ausgebaut werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Die Verwaltung unterstützt die Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Diese sind jedoch in hohem Maße von der Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe abhängig. Das angesprochene Beispiel in Heiligkreuz wurde in 2009 abgeschlossen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das bürgerschaftliche Engagement in diesen Fällen, das wir ausdrücklich begrüßen und auch soweit uns die Möglichkeiten hierzu gegeben sind unterstützen, kann jedoch nicht zur Haushaltsplanung herangezogen werden. Der Freiwilligkeitscharakter dieser Leistungen schließt dies aus.

Schülerbeförderungskosten

von: hkb; 15.10.2009; Nummer: 2590
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.17742
Durchschnitt: 1,18 (62mal bewertet)

Die Stadt sollte beim Land darauf drängen, dass nicht sie als Träger der Schule, die die Kinder aus dem Umland besuchen, die Kosten der Schülerbeförderung zahlen muss. Vielmehr sollten das die Gemeinden zahlen, aus denen die Schüler kommen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung setzen sich auf den verschiedensten politischen Ebenen für eine Umsetzung dieses Vorschlages ein.

Verwaltungshinweis für den Rat

Solange bezüglich der Schülerbeförderung das "Standortprinzip" und nicht das "Wohnortprinzip" gesetzlich verankert ist, wird die Stadt Trier als Schulträger grundsätzlich für die Schülerbeförderung zuständig bleiben. Es wurden in den letzten Jahren seitens der Stadt Trier und anderen betroffenen Kommunen schon mehrere Vorstöße unternommen, um bei der Landesregierung ein Umdenken und somit eine Gesetzesänderung zu erreichen. Bisher jedoch ohne Erfolg. Unsere Bemühungen werden entsprechend dieses Bürgervorschlages weiter gehen, in der Hoffung, dass dieses hartnäckige Bemühen eines Tages zum Erfolg führt.

Insgesamt benachteiligt die derzeitige Regelung der Zuwendungen zur Schülerbeförderung durch das Land die Städte, die als zentrale Orte eine große Zahl an auswärtigen Schülern aufnehmen und hier entsprechende Kosten für Unterhalt der Schulen und Schülerbeförderung tragen müssen. Die Berechnungsgrundlage zur Schülerbeförderung entspricht hierbei nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Sie wurde unter anderen Bedingungen aufgestellt und bedarf dringend einer Aktualisierung an die tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten. 

Potential der Schulhöfe nutzen

von: BenJakob; 30.09.2009; Nummer: 2320
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: kostenneutral; Thema: Schulen
4.108695
Durchschnitt: 1,11 (92mal bewertet)

Die vorhandenen Schulhöfe sollten allen Kindern des Viertels zur Verfügung stehen.

Kinder sollen sich bewegen können. Oft fehlt der entsprechende Freiraum und auch die Akzeptanz das dies u.U., z.B. beim Fussball- oder Basketballspiel auch Lärm bedeutet. Schulhöfe bieten diesen erforderlichen Schutzraum für diese Aktivitäten, doch oft wird dies durch Anwohner, Beschwerden und Hausmeister verhindert.

Die Stadt sollte die Schulhöfe für Spiel- und Sportaktivitäten auch Nachmittags offen halten!

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Schulhöfe der Grundschulen sind nachmittags (meist Montag bis Freitag) grundsätzlich für die Kinder zum Spielen geöffnet. Diese Regelung gilt auch für die Ferienzeit. Eine Änderung dieser kindgerechten Lösung ist auch nicht angedacht. Sowohl im Bereich der Matthias- als auch der Barbara Grundschule wurden erhebliche Investitionen in den letzten 3 Jahren getätigt, um den Schulhof attraktiver und interessanter zu gestalten.

Sollte seitens der Anwohner Beschwerde bezüglich Lärmbelästigung oder Ruhestörung geführt werden, so wird versucht, eine sowohl für die Kinder als auch die Anwohner tragbare Lösung zu finden.

Gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbeiräten hat die Verwaltung auch teilweise individuelle Regelungsinhalte zu Öffnungszeiten, Altersbegrenzung etc. getroffen.

Privatinitiative bei Schulen zulassen bei der Martin Grundschule

von: Grundschüler; 04.10.2009; Nummer: 2359
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
4.10588
Durchschnitt: 1,11 (85mal bewertet)

Der Elternauschuss hat bei einer Veranstaltung von der IHK Trier einen Investor gewonnen, der Manpower und Material zur dringend notwendigen Sanierung der Jungentoiletten bereitstellt. Leider wurden die angefangenen Arbeiten aufgrund der bürokratischen Anforderungen (Ausschreibung verlangt) von Seiten der Stadt Trier eingestellt. Kann eine Stadt sich ein solches bürokratisches Vorgehen - gerade im Bildungswesen - erlauben?

Mein Vorschlag: Sanierung zulassen und gesetzliche Grundlagen schaffen - Privatsponsoring für Martin Grundschule zulassen: Mädchen-Toiletten, Betreuung, Schulhof, ... Motivierte Eltern, die was bewegen sind vorhanden, nur die Rahmenbedingungen müssten angepasst werden. Vielen Dank und freundlicher Gruß

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt grundsätzlich Privatinitiativen der Bürgerinnen und Bürger. Es müssen dabei aber bestimmte rechtliche Regeln eingehalten werden, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer direkt nachvollziehbar sind.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung hat zu keiner Zeit diese Sponsoringmaßnahme - wie behauptet - behindert, sondern ganz im Gegenteil diese mit einem hohen personellen Einsatz begleitet.

In gemeinsamen Gesprächen mit Eltern, dem Sponsor und dem Projektleiter der Stadt wurde einvernehmlich und auf besonderen Wunsch des Sponsors ein Stufenplan zur Durchführung vereinbart.

Der Vertreter des Sponsors wurde auf die Regularien bei Zuwendungen an die Stadt Trier gem. § 94 (3) der Gemeindeordnung hingewiesen. Hiernach dürfen ohne vorherige Anzeige bei der ADD und die Annahme durch den Steuerungsausschuss bzw. den Stadtrat keine Schenkungen von der Stadt Trier angenommen werden.

Die vom Sponsor zugesagte Aufstellung der Kosten liegt bisher der Stadt Trier noch nicht vor; insofern konnte die nach §94 GemO notwendige Annahme einer Schenkung noch nicht vollzogen werden.

Von Seiten der Stadt wurden zu keiner Zeit die Arbeiten aufgrund bürokratischer Anforderungen eingestellt, auch wurden keine Ausschreibungsverfahren gefordert.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord stimmt der Maßnahme zu. Hier muß noch eine Feinabstimmung zwischen der Verwaltung und der Schule stattfinden, damit die Arbeiten in den Osterferien abgeschlossen werden können. Wenn evtl. eine kleine Restsumme für ein Fenster übrig bleibt, würde sich der Ortsbeirat überlegen, diese aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren.

Beleuchtung Grundschule Trier-Irsch

von: Sept0500; 14.10.2009; Nummer: 2573
Stadtteil: Irsch; Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.931035
Durchschnitt: 0,93 (58mal bewertet)

Öfters brennt dort die ganze Nacht das Licht durch (Toiletten, Klasenräume). Mitten in der Nacht reagiert der außen angebrachte Scheinwerfer auf jedes vorbeifahrende Auto.
Es ist zu überlegen, ob hier nicht eine intelligentere Lichtsteuerung Stromkosten einsparen kann.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Hausmeister sind zur intensiveren Kontrolle angehalten. Technische Lösungen werden mangels Mittel nach und nach eingesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das hier geschilderte Problem wurde uns bislang noch nicht mitgeteilt. Dieses Problem macht jedoch deutlich, dass die vor Jahren getroffene Entscheidung die Zahl der Hausmeister massiv zu reduzieren nicht nur Vorteile mit sich bringt.

Wir nehmen uns dieses Problems an und werden versuchen es abzustellen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag der von der Verwaltung zu diesem Thema ausgesucht wurde hat nach Meinung des Ortsbeirates mit dem Ortsteil TR-Irsch nichts zu tun. Hier haben einige Anwohner einen Mangel der Verwaltung aufgezeigt. Das hier geschilderte Problem ist ein Problem der Behörde und der Schule und / oder des Hausmeisters.

Grundschulbesuch verlängern bis 6. Klasse

von: hkb; 15.10.2009; Nummer: 2589
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.72
Durchschnitt: 0,72 (75mal bewertet)

Auch wenn die Stadt das nicht entscheiden kann - hinwirken bei der Landesregierung kann sie gemeinsam mit anderen Kommunen auf folgende Lösung: Die 5. und 6. Klasse sollen als "Orientierungsstufe" an der Grundschule verbleiben. Diese Maßnahme ist pädagogisch überfällig (s. PISA) und brächte außer dem Wohl der Kinder die Kosten übersteigende Einsparungen und Erleichterungen: Keine Aus- An- Aufstockungsbauten oder Pavillons an den überfüllten Gymnasien erforderlich; die Grundschulen in den Stadtteilen wären auch bei abnehmender Neuschülerzahl ausgelastet; geringere Schülerbeförderungskosten, die Busse zu den Stoßzeiten weniger überfüllt, die Straßen weniger verstopft. Ein Gewinn für alle!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Die Stadt ist hierfür nicht zuständig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Schuldezernat der Stadt Trier schließt sich dem Eingangsvotum dieses Vorschlages an, wonach es hier keinerlei Entscheidungsgewalt hat. Ob hier die Städte und Gemeinden einen Vorstoß bei der Landesregierung unternehmen sollten, bleibt der Politik bzw. den politischen Gremien vorbehalten.

Insgesamt ist hierbei aber auch im Vorfeld differenziert aufzuzeigen, welche gravierenden Änderungen organisatorischer, baulicher, personeller und finanzieller Art usw. eine solche Entscheidung hat.

Schulen - Gebäudeprogramm

von: konstantinus; 12.10.2009; Nummer: 2506
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.523075
Durchschnitt: 0,52 (65mal bewertet)

Angesichts der maroden Finanzen ist eine Sicherung / Verbesserung der Qualität von Schulgebäuden nur durch eine Verringerung der Anzahl möglich.Die Konsequenz: Zusammenlegung von Schulen, die nicht ausgelastet sind. Veräußerung aufgegebener Gebäude. Verwendung der Mittel in anderen Schulgebäuden. Weniger ist Mehr!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag zur Zusammenlegung von nicht ausgelasteten Schulen und des Verkaufs der nicht mehr benötigten Schulimmobilien sind beispielhafte Bestandteile der neuen Schulentwicklungsplanung bzw. des neuen Schulentwicklungskonzeptes 2020+. Die vollständige Verwendung der eventuellen Verkaufserlöse zur Sanierung der übrigen Schulgebäude ist auch der Wunsch des Schuldezernates der Stadt Trier. Zur Zeit widerspricht dies jedoch der Auflage der ADD Trier - Kommunalaufsicht - wonach die Stadt Trier die Hälfte der freien Verkaufserlöse zur Reduzierung des Schulden zu verwenden hat.

Alle pädagogischen Angebote aufgegebener Schulen sollen hierbei aber erhalten bleiben und auf aufnehmende Schulen übertragen werden. Die Qualität und das Angebot der verbleibenden Schulen soll sich im Ergebnis erhöhen.

 Es ist aber letztlich eine politische Entscheidung, ob die notwendige Finanzierung zur Sicherstellung und Bestandserhaltung beziehungsweise Weiterentwicklung der schulischen Angebote so erreicht wird oder andernfalls bei einem Bestandsschutz durch erhebliche zusätzliche Mittel zum Beispiel durch eindeutige Schwerpunktsetzung und Erhöhung im Schulsektor durch Umschichtung im städtischen Haushalt aus anderen Bereichen (das heißt aber Verzicht oder Reduzierung von Projekten in anderen Bereichen).   

 

Schulen und Stadtteilbudgets

von: JOSTB; 13.10.2009; Nummer: 2527
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.35849
Durchschnitt: 0,36 (53mal bewertet)

Die Stadt kann bei den Schulen dann sparen, wenn sie sich insbesondere bei den weiterführenden Schulen mit Blick auf die zukünftige Schülerentwicklung auf das Wesentliche konzentriert und in diesem Bereich einer Inflation an Neubauten kritisch gegenüber steht. Die Diskussionen am "Runden Tisch" gehen leider auch mehr in die Richtung, neue Schulformen möglichst oft in der Stadt zu installieren, ohne kritisch die Zahlen zu hinterfragen. Weiterhin gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreis dazu, der dieser Inflation aber noch mehr unterliegt! Ein Sparen bei den Kleinsten im Grundschulbereich halte ich dagegen gerade auch aus strukturellen sozialen Gründen für vollkommen falsch. Man kann nicht einerseits z.B. möglichst viele IGS-Schulen verlangen und andererseits bei den Grundschulen Tribut zollen. Zudem ist das Konzept der IGS bzw. Realschulen Plus nicht bis zu Ende gedacht. Ich meine damit die Jahrgangsstufen 11 und 12 der Realschulen Plus, die als berufsbildende Schulform deklariert sind und damit auch dorthin gehört. Alleine diese Entscheidung erspart dem Sachkostenträger viel Geld!

Die Stadt wäre gut beraten, wenn sie den Stadtteilbudgets mehr finanzielle Mittel (leider sicherlich zu Lasten anderer Budgets) zur Verfügung stellen würde, weil die ortsansässigen Beiratsmitglieder die stadtteilbezogenen Bedürfnisse eher erkennen können und zudem die Identifikation mit deren Maßnahmen in der Bevölkerung viel größer ist, weil man als (Stadtteil-)Bürger seinen direkten Einfluss eher erkennen kann.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Verwaltungshinweis für den Rat

Dieser Vorschlag fällt leider nicht in den Verantwortungsbereich des Schulverwaltungsamtes und somit in den Bereich des Schulträgers Stadt Trier. Für die Installation neuer Schulformen sind die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern zuständig. Die Schulentwicklungsplanung bzw. das städtische Schulentwicklungskonzept versucht hier jedoch diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Hierbei muss die geänderte Nachfragesituation berücksichtigt werden, die insbesondere bei den Grundschulen bereits rückläufige Schülerzahlen aufzeigt, während bei den weiterführenden Schulen insbesonder Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen (IGS) durch ein verändertes Übergangsverhalten eine stetig steigende Nachfrage aufweisen. Die Stadt als Schulträger muss dabei für die Bevölkerung ein breit aufgestelltes Angebot der Haupt-Schularten anbieten.

Bei allen aktuellen Neubauten oder Umbauten wurde gerade die (künftige) Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt zum Beispiel vor Beantragung der neuen IGS mit Durchführung der vorgeschriebenen Elternbefragung zur Ermittlung der Nachfrage (Schülervorausschätzung) für ein IGS-Angebot.

Die Ausgestaltung neuer Schularten wie der Realschule plus unterliegt dabei in großen Teilen den Vorgaben durch das Land.

Zu den Stadtteilbudgets:

Der Stadtrat räumt den Ortsbeiräten seit dem Haushaltsjahr 2001 jährlich ein Vorschlagsrecht für kleinere und notwendige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in den Ortsbezirken mit einem Kreditvolumen von 511.000 Euro (ursprünglich 1 Mio DM) ein; zuletzt mit der Vorlage 190/2009 für das Haushaltsjahr 2010.

Eine Änderung des Betrages erfordert einen neuen Beschluß des Stadtrates.

Dabei ist eine solche Schwerpunktsetzung eine politische Entscheidung und entsprechend müsste hierzu zunächst eine entsprechende Schwerpunktsetzung als grundsätzliche Entscheidung und Abwägung durch die politischen Entscheidungsträger erfolgen.

Zusammenlegung von Schulen

von: dagobert; 04.10.2009; Nummer: 2363
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.3375
Durchschnitt: 0,34 (80mal bewertet)

Zusammenlegung von Schulen in räumlicher Nachbarschaft, Verkauf der Schulimmobilien, Verwendung der Verkaufserlöse zur Sanierung der übrigen Schulgebäude

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag wird im Rahmen des Schulentwicklungskonzept Trier 2020 +  diskutiert.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag zur Zusammenlegung von Schulen in räumlicher Nachbarschaft und des Verkaufs der nicht mehr benötigten Schulimmobilien sind beispielhafte Bestandteile der neuen Schulentwicklungsplanung bzw. des neuen Schulentwicklungskonzeptes Trier 2020+. Die Verwendung der eventuellen Verkaufserlöse zur Sanierung der übrigen Schulgebäude ist auch der Wunsch des Schuldezernates der Stadt Trier. Zur Zeit widerspricht er jedoch der Auflage der ADD Trier - Kommunalaufsicht -, wonach die Stadt Trier die Hälfte der freien Verkaufserlöse zur Reduzierung der Schulden zu verwenden hat.

Vergleiche den Vorschlag: Schulen - Gebäudeprogramm

Familienkarte Stadtbad

von: creativ; 11.10.2009; Nummer: 2468
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Soziales, Integration
4.216865
Durchschnitt: 1,22 (83mal bewertet)

Der vergünstigte Eintritt auf der Familienkarte freut eben diese, denn mit drei Kindern und einem oder zwei Erwachsenen wird es merklich günstiger. Doch was ist, wenn die lieben Kleinen groß genug sind, mal allein zu gehen? Oder mit ihren Freunden? Dann gilt für sie kein Familientarif. Als ob die Eltern dadurch, dass ihre Kinder größer und selbständiger werden, schlagartig mehr Geld zu Verfügung haben.
Wenn Familien entlastet werden, dann einerseits, weil sie ihre Kids in das neue und bald noch attraktivere 'BAD an den Kaiserthermen' mal allein senden können; andererseits weil es den Familienpreis gibt, bitte!
....das wünscht sich 'creativ'

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung im Rahmen der Ausgestaltung des städtischen Familienpasses aufzugreifen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Aus Sicht des Bades ergibt sich aus dieser Anfrage kein konkreter Handlungsbedarf. 

Die Stadtwerke Trier als Betreiber des Bades an den Kaiserthermen sehen sich als Trierer Unternehmen in der Pflicht, mit ihrem Angebot (Einrichtungen und Kurse) den Interessen aller Benutzer-Gruppen Rechnung zu tragen. Dieser Spagat zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Ansprüchen gelingt wegen der vielfältigen Ausstattung des Bades sehr gut.

Daneben existiert das Interesse einzelner Gruppen an besonderen Rabatten des Eintrittspreises über bereits bestehende Vergünstigungen hinaus. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können den regulären Eintrittspreis, durch den Erwerb von Wertkarten von bis zu 15 % deutlich unterschreiten.

Mit der „Familienkarte“ bietet das Bad an den Kaiserthermen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Vergünstigung für Familien. Der Eintritt kostet dann nur noch etwa die Hälfte des regulären Eintrittspreises. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass die Familie mit mindestens zwei Mitgliedern ins Bad kommt.

Wenn der Rabatt bei Einzelbesuchen gelten würde, würde dieser den Einzelpreis ablösen. Dies ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Im Jahr 2008 wurden ca. 30.000 Badeintritte mit Familienkarte gebucht. Die Familienkarte sollte die Vielzahl der Personen, die gleichzeitig diese Dienstleistung im Bad in Anspruch nehmen möchten, „als Mengenrabatt“ berücksichtigen.

Kommentar Ortsbeirat

Vom Ortsbeirat wird der Vorschlag für eine "Familienkarte Stadtbad" abgelehnt und folgt damit der Argumentation der Stadtverwaltung.

Gezielte und wichtige Arbeiten für Sozialstunden-Ableistende!

von: Mr.Dolittle42; 15.10.2009; Nummer: 2594
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Soziales, Integration
4.123075
Durchschnitt: 1,12 (65mal bewertet)

Es sollten mehr Sozialstunden-Strafen als Gefängnisarreste und Geldstrafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden. Gefängnisarreste kosten zudem dem Steuerzahler jede menge Geld und die Stadt braucht Jugendliche und Erwachsene Arbeitskräfte! Zudem sollten auch Erwachsene die eine Strafe oder ein Bußgeld bezahlen müssen, die Möglichkeit haben diese in ein paar sinnvollen Arbeitsstunden gemeinnützig ableisten zu können.

Doch das wichtigste ist, dass gezielt wichtige Arbeiten ausgesucht werden und keine Stundenzieher! In Trier arbeiten viele straffällige Jugendliche oft in sozialen Einrichtugnen und erledigen sinnlose Arbeiten, wie z.B. Treppenkeeren oder Mülleinsammeln ab. Zum einen können Keermaschinen diese Aufgaben viel besser und schneller erledigen, zum anderen arbeiten die Jugendlichen gezielt langsam, um ihre Stunden vollzubekommen, da es keine anderen Aufgaben mehr gibt und sie so Wochen brauchen würden, um ihre Strafe abzusitzen. Mir wurde von einem erzählt, dass er 6 Stunden gezielt an einem Treppenhaus in einem Heim geputzt hat und dabei 3 mal trocken gekeert und 2 mal feucht drübergewischt hat, um die Zeit vollzubekommen. Das kann nicht sein, es müssen sinnvolle und pädagogisch wertvolle Aufgaben her und zu tun gibt es in der Stadt Trier ja genugend!!!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Die Stadt ist hierfür nicht zuständig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidung, ob eine Strafe in Form von Sozialstunden abzuleisten ist, treffen die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften. Eine Einflussmöglichkeit seitens der Arbeitsgemeinschaft besteht nicht. Ihr obliegt es auch nicht zu gewährleisten, dass der Einsatz ordnungsgemäß erfolgt.

Vielmehr hält die Arbeitsgemeinschaft eigene 540 Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten vor. Diese Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie müssen zwingend wettbewerbsneutral sein. Die Arbeitsgemeinschaft hat ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet. Es wird regelmäßig geprüft, ob der Träger entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen handelt. Eine Kundenbefragung nach Maßnahmeende stellt ein zusätzliches Sicherungssystem dar.

Bürgerzentrum Pfalzel

von: Edgar; 12.10.2009; Nummer: 2498
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Soziales, Integration
4.089285
Durchschnitt: 1,09 (168mal bewertet)

Pfalzel benötigt dringend einen Ort, an dem Jugendliche sich begegnen und soziale Dienste (z.B. Kurzzeitbetreuung) angeboten werden können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag, in Pfalzel Räume für Jugendliche bereitzustellen, wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Standorte überprüft, darunter auch die Grundschule und das alte Amtshaus. Eine Realisierung scheiterte bislang an der mangelnden Eignung der Räume hinsichtlich ihrer Lage oder den baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Sport: Eintracht soll Schulden zurückzahlen

von: Dietrich-Flade; 29.09.2009; Nummer: 2309
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Sport
4.37903
Durchschnitt: 1,38 (124mal bewertet)

Mich freut der sportliche Erfolg der Eintracht im DFB-Pokal. Als ich hörte, wieviel Geld sie verdienen durch das Erreichen der nächsten Runde, war ich erfreut in Hinblick auf die Schuldenrückzahlung an die Stadt. Doch das steht nicht zur Debatte, da man die erst zurückzahlen muß, wenn Trier wieder in der 2.Liga kickt!! Warum nicht jetzt? Neue Spieler sind nicht nötig, die Mannschaft spielt doch gut. Unsere Kinder würden sich freuen, wenn für das Geld Schulen saniert oder der Schuldenberg verringert wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Forderungsverzicht bezieht sich auf noch offene Forderungen aus der Errichtung zweier Zusatztribünen, die anlässlich des Aufstieges des SVE zur 2. Bundesliga (1. Tribüne) und im Folgejahr (2. Tribüne) aufgestellt wurden. Diese damals notwendige Erweiterung der Sitzplatzkapazität wurde seinerzeit vom DFB gefordert (Lizenzauflage) und war zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unabdingbar. Es handelt es sich somit um eine Investition des Vereins in städtisches Eigentum.

Durch zweimaligen Abstieg und damit verbundene Abnahme der Besucherzahl konnte der Verein seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 16.12.2008 den Forderungsverzicht beschlossen, hat aber die Möglichkeit eröffnet bei Aufstieg in die 2 . Bundesliga in eine erneute Prüfung einzutreten.

Die jetzt durch die Teilnahme am DFB-Pokal erzielten Mehreinnahmen, die im Nettobereich erheblich unter den gehandelten Zahlen angesiedelt sind, sollen dem Verein zur Absicherung des laufenden Etats belassen werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 489/2008, Beschluss Stadtrat am 16.12.2008 (bei neun Nein-Stimmen)

ADAC-Rallye nach 2012 nicht weiter durchführen

von: portanigra; 29.09.2009; Nummer: 2300
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Sport
3.5625
Durchschnitt: 0,56 (160mal bewertet)

Nach dem Jahr 2012 sollte die Rallye nicht mehr durchgeführt werden - ihre Außenwirkung ist zweifelhaft (Übertragung bei n-tv und einer miserablen Einschaltquote), die Belastung der Innenstadtbewohner enorm, der Return-on-Investment bislang nicht nachvollziehbar - knapp 100.000 Euro im städtischen Etat wären damit einzusparen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Beschluss vom 25.09.2009 für den Zeitraum 2010-2012 (36 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Verwaltungshinweis für den Rat

Die ADAC-Rallye ist aus sportlicher Sicht ein überregionales Großereignis, dass stets viele motorsportbegeisterte Besucher anzieht und eine feste Größe im Trierer Sportkalender darstellt. Daneben ist die Rallye ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt Trier und das Umland, der unbedingt zu berücksichtigen ist. In hohem Maße wird der Bekanntheitsgrad der Stadt Trier in Deutschland, in den Nachbarländern und europaweit gesteigert.

Deshalb gilt es, die Großveranstaltung als planbare, feste Größe für Sport, Wirtschaft und Tourismus auch über das Jahr 2012 hinaus zu etablieren.

Kommentar Ortsbeirat

Ohne zu einer grundsätzlichen Abstimmung zu kommen einigte sich der Ortsbeirat Trier-Mitte darauf, dass dieser Vorschlag aufgrund der Beschlusslage für den Haushalt 2010 nicht berücksichtigt werden kann. Der Ortsbeirat wird das Thema ADAC-Rallye in einer Sitzung im nächsten Jahr eingehender behandeln.

Namensvergabe der Arena Trier

von: Micha150; 14.10.2009; Nummer: 2571
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Sport
3.547945
Durchschnitt: 0,55 (73mal bewertet)

Warum bekommt die Arena Trier nicht einen Sponsornamen?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Umsetzung

Ein Namensgeber wurde bisher noch nicht gefunden.

Ergebnis des Rates

Ein Namensgeber wird intensiv gesucht

Verwaltungshinweis für den Rat

Bereits mit Beginn der Planungen der Arena Trier bis zum heutigen Tag läßt die Betreibergesellschaft Castel Trier GmbH mit wechselnden Agenturen, aber auch in Eigenregie nichts unversucht, einen potentiellen Namensgeber zu finden. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass nur wenige regionale Unternehmen hierfür in Frage kommen. Diese engagieren sich bereits in anderen Bereichen derart stark, dass für sie ein solches umfangreiches und aufwändiges Sponsoring nicht in Betracht kommt.

Die Stadt Trier als Gesellschafter (70%) wirkt darauf hin, dass sich die Castel Trier GmbH weiterhin aktiv um einen Namensgeber bemüht.

Mehreinnahmen im öffentlichen Nahverkehr durch Fahrpreisreduzierung

von: Moonlight; 04.10.2009; Nummer: 2358
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.65812
Durchschnitt: 1,66 (117mal bewertet)

Durch eine Reduzierung der Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr würden sich viele Bürger und Bürgerinnen zum Umstieg von einem Auto auf ein öffentliches Nahverkehrsmittel bewegen lassen. Dies hätte zur Folge, dass sich hieraus für Stadt Trier mehrere Vorteile ergeben würden.

  1. Weniger Verkehrslärm auf der Straße
  2. Reduzierung der Parkpatznot
  3. Geringere Lärmbelästigung
  4. Mehreinnahmen im öffentlichen Nahverkehr (Die Menge machts!) 

Einige Städte in der Bundesrepublik sind uns auf diesem Gebiet bereits voraus.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

ÖPNV

von: hamm; 07.10.2009; Nummer: 2401
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.5
Durchschnitt: 1,50 (98mal bewertet)

Stark verbilligte Jahresnetzkarten für ÖPNV anbieten und bewerben

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein entsprechendes Angebot gibt es bereits in Form des "MobilTicket Jahr" des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT). Im Übrigen ist die Angebots- und Tarifgestaltung nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum VRT muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Ampelschaltungen in der Stadt optimieren

von: Cirsium_arvense; 08.10.2009; Nummer: 2429
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.44954
Durchschnitt: 1,45 (109mal bewertet)

Wenn man in Trier als Fußgänger unterwegs ist, so muss man vor allem an Fussgängerampeln sehr viel Zeit einplanen, wodurch einem diese Form der Fortbewegung verleidet werden kann. Von der Bushaltestelle an den Kaiserthermen bis zum Hallenbad zum Beispiel muss man in der Regel vor 3 Ampeln längere Zeit auf Grün warten und benötigt für die paar Meter mehrere Minuten. Vor allem ist die Fußgängerampel sehr häufig längere Zeit rot, ohne dass ein Auto kommt. Paradoxerweise geht es den Autofahrern nicht besser; sie fahren – wenn sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten – häufig von einer roten Ampel zur nächsten. Dann stehen sie eben wieder und pusten – falls sie den Motor nicht abstellen – die Autoabgase in die (auch dadurch nicht so) gute Trierer Luft.

Ähnliches gilt für die Ampelanlage an der Ecke Saarstraße / Kaiserstraße / Südallee und viele andere Ampeln in Trier.

Eine Verbesserung würde dem fließenden Verkehr, den Fußgängern und dem Innenstadtklima Triers helfen!!

Außerdem sind die Grünphasen für Fußgänger häufig zu kurz; auch dieses Problem könnte man im Zuge dieser Maßnahme angehen.

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung kümmert sich laufend um die Optimierung der Ampelschaltungen. Die gegebenen Hinweise werden geprüft.

Grundsätze der Ampelschaltungen in Trier: Ampelschaltungen sind immer ein Kompromiss zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmenden Individualverkehr (zum Beispiel Autos), öffentlicher Personennahverkehr, Rad und Fußgänger/innen. Während eines Ampelumlaufs erhalten alle (anfordernden) Verkehrsteilnehmenden einmal Grün. Die Länge der Grünzeiten ist von der Umlaufzeit abhängig. Lange Grünzeiten verursachen lange Umlaufzeiten und somit auch lange Wartezeiten. Kurze Grünzeiten verkürzen die Umlaufzeiten und somit auch die Wartezeiten. Lange Grünzeiten und kurze Wartezeiten schließen sich deshalb leider aus.

Die Programmierung der Steuerung von Ampeln folgt folgender Rangordnung:

  1. Oberste Priorität hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. Besonders gefährdet sind Fußgänger/innen und Radfahrende. Zur deren Sicherheit wurden viele Steuerungen so optimiert, dass die Wartezeiten nicht zu lange sind. Zu lange Wartezeiten werden nicht akzeptiert, so dass diese bei „Rot" die Straße überqueren. Dies behindert meist eine „Grünen Welle".
  2. Sodann folgt in der Rangordnung die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV soll an Ampeln Vorrang haben. An den Kreuzungsanlagen der Südallee, Ostallee, Westtrasse, Römerbrücke und an weiteren einzelnen Anlagen können die Busse der städtischen Verkehrsbetriebe über Funk Grün bei Ampeln anfordern. Das behindert ebenfalls die „Grüne Welle", auch lange nach dem ein Bus die Kreuzung passiert hat.
  3. Es folgt die Leistungsfähigkeit. Unter Beachtung der genannten Vorzugsbehandlung wird jede einzelne Kreuzung für sich optimiert. Über Anforderungs- und Bemessungsschleifen für Autos und Lastwagen, über Anforderungstaster und Infrarotdetektoren für Fußgänger/innen verteilt die Steuerung die verbleibenden Grünzeiten so, dass alle Verkehrsströme gleichmäßig bedient werden. Deshalb gibt es keine festen Grünzeiten mehr. Diese sind aber für eine für eine „Grüne Welle" nötig. Die Maximierung der Einzelleistungen der Kreuzungen hat Vorrang vor der „Grünen Welle". Denn eine „Grüne Welle" nutzt wenig, wenn der Verkehr in den Nebenstraßen zusammen brechen würde.
  4. Zuletzt erfolgt die Berücksichtigung der „Grünen Welle". Bei den verkehrsabhängig gesteuerten Anlagen ist eine „Grüne Welle" in den Grundprogrammen vorhanden. Voraussetzung für diese „Grüne Welle" ist aber, dass das Grundprogramm an keiner Ampel einer Straße durch die genannten Eingriffe gestört wird. Dies tritt kaum mehr auf. Lediglich bei den festzeitgesteuerten Signalanlagen ist eine „Grüne Welle" vorhanden. Da hiermit keine Verkehrsbeeinflussungen nach 2.) und 3.) möglich sind, werden diese Ampeln nach und nach abgeschafft.

Kurze Grünphasen der Fußgänger/innen: Während die Fußgängerampel Grün zeigt, dürfen die Fußgänger/innen die Fahrbahn betreten. Fußgänger/innen, die sich beim Umspringen auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben ausreichend Zeit, um die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Die zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit setzt sich also aus der Grünzeit und dieser sogenannten "Schutzzeit" zusammen und gewährleistet somit ein gefahrloses konfliktfreies Überqueren der Fahrbahn.

Optimierung aller Ampeln / Kosten: In Trier werden zur Zeit alle 18 veralteten Steuergeräte ausgetauscht. Die vorhandenen Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und können wegen fehlender Ersatzteile nicht mehr repariert werden. Die neuen Steuergeräte dienen auch der ÖPNV Beschleunigung.

Des Weiteren sollen die Hard- und Software des Verkehrsrechners erneuert werden. Eine Optimierung aller Ampeln in Trier erfordert 5 bis 6 Millionen Euro Investitionen. Um den Verkehr nach dem Verkehrsaufkommens zu steuern, um Wartezeiten und Staus zu minimieren, ist eine Zustandsanalyse nötig. Anschließend werden Induktionsschleifen nachgerüstet und die Software der einzelnen Ampeln aktualisiert. Gegebenenfalls müssen noch weitere Steuergeräte ausgetauscht werden.

Verfahrensweise bei Beschwerden: Grundsätzlich werden Beschwerden von allen Verkehrsteilnehmenden (zum Beispiel Busbetriebe, Fahrzeugführende, Fußgänger/innen) überprüft. Anschließend wird abgewogen, ob und zugunsten welcher Verkehrsteilnehmer/innen die Schaltung geändert wird, ohne die anderen zu sehr zu benachteiligen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Fuß- und Radwegeverbindung über den Hauptbahnhof bauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 2005
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.375
Durchschnitt: 1,38 (168mal bewertet)

Eine Beseitigung der Barriere Hauptbahnhof zum zentralen Bindeglied zwischen den östlichen Stadtteilen könnte Idealerweise durch eine Fußgängerbrücke (Erschließung der Gleise von oben) oder eine separate Fuß- und Radwegebrücke (oder - ggf. billiger - durch Fortführung der bestehenden Fußgängerunterführung) erfolgen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Um diese Verbindung herzustellen müsste eine Über- oder Unterführung realisiert werden. Da der Zugang zu den Gleisen von der Westseite aus bereits durch eine Unterführung sicher gestellt ist, wäre die zunächst sinnvollste Variante deren Verlängerung in Richtung Osten. In wie weit dies technisch möglich und finanzierbar ist, ist mit der DB AG zu klären.

Eine Überführung hingegen würde im Bereich des vorhandnen Tunnels eine Doppelerschließung bedeuten. Diese Variante wäre sinnvollerweise nur in Zusammenhang mit dem Petrisbergaufstieg realisierbar. Hierzu ist auf eine mögliche zukünftige diesbezügliche Beschlussfassung zu verweisen.

Kommentar Ortsbeirat

Eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kürenz liegt nicht vor.

Koordinierteres Aufgraben der Straßen

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2693
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.267605
Durchschnitt: 1,27 (71mal bewertet)

Mir ist aufgefallen, dass häufig in kurzen Zeitabständen Straßen zweimal aufgegraben und wieder verschlossen wurden, um Kabel oder Leitungen zu legen oder zu warten.

Eine Koordination durch die Stadtverwaltung könnte Kosten sparen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Beschreibung der Koordinationsabläufe zwischen der Stadtverwaltung Trier, den Versorgungsträgern, der Verkehrsbetrieben, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Landesbetrieb Mobilität. Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier führt eine jährliche Aufbruch- bzw. Koordinierungsrunde mit den folgenden Beteiligten durch:

  • Fachämter der Stadtverwaltung Trier (Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt etc.) 
  • Versorgungsträgern (Stadtwerke, Verbandswasserwerke, Telekom, Kabel Deutschland etc.) 
  • Verkehrsbetriebe der Stadwerke Trier 
  • Vertretern der Polizei 
  • Landesbetrieb Mobilität 

In dieser Koordinierungsrunde werden sämtliche im Stadtgebiet geplante Baumaßnahmen vorgestellt und besprochen, um eventuell Beteiligungen anderer in der Planung zu berücksichtigen. Hierdurch sollen:

  • Überschneidungen verschiedener Maßnahmen verhindert werden 
  • Die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden 
  • Synergien geschaffen werden durch gemeinsame Projektabwicklung (Beteiligung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen durch den Straßenbaulastträger) 
  • sämtliche Baumaßnahmen global, im Bezug auf die Verkehrsführung, betrachtet werden, um einen möglichst reibungslos Verkehrsfluss zu gewährleisten 

Zusätzlich wird vom Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier eine monatliche Koordinierungsrunde (Aufbruchbesprechung) durchgeführt. In dieser Runde werden sämtliche Maßnahmen (Leitungs- und Straßenbau) der kommenden sechs Wochen vorgestellt und besprochen. In dem Unterhaltungsbereich des Tiefbauamtes liegen jährlich etwa 950 Einzelaufbrüche und rund 10 Kilometer zusammenhängende Maßnahmen der Versorgungsträger.

Folgender Ablauf bei Einzellaufbrüchen ist festgelegt:

  • Meldung der Maßnahme durch den jeweiligen Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger
  • Punktuelle Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Folgender Ablauf bei größeren Maßnahmen ist festgelegt:

  • Vorstellung der Maßnahme durch den Versorger im Rahmen eines Ortstermins 
  • Planfeststellungsverfahren durch den Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger, unter Vorgaben zur Wiederherstellung der Verkehrsflächen 
  • Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Zu den vorab im Vorfeld bekannten Maßnahmen kommen häufig so genannte „Notmaßnahmen“ (Gasgeruch, Rohrleitungsbruch etc.), die sich ungünstig auf geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen auswirken. Da diese jedoch unabdingbar sind, kann der Baulastträger hierauf keine Einfluss nehmen.

Als Fazit ist festzustellen, dass in der Stadt Trier ein erhebliches Koordinationsaufkommen besteht und dieses über die vorgenannten Besprechungen abgedeckt wird. Im Rahmen dieser Koordinierung werden ebenfalls städtische Veranstaltungen (Fußballspiele, Spielfeste, Altstadtfest, Motorsportveranstaltungen etc.) berücksichtigt.

Halbpreisticket für Stadtbusse

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2541
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.216865
Durchschnitt: 1,22 (83mal bewertet)

Mit dem Bus in die Stadt? – Ein neues „Halbpreisticket“ in der Zeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr würde Busfahren in der schwächer frequentierten Zeit attraktiver machen und eine preiswerte Alternative zum Auto bieten. Im vorgeschlagenen Zeitraum sind die Busse in der Regel sowieso nur schwach besetzt und zusätzliche Fahrgäste würden die Auslastung spürbar steigern.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier Nord spricht sich für diesen Vorschlag aus, da das Busfahren zu den Normaltarifen für viele Bürgerinnen und Bürger zu teuer und damit unattraktiv ist.

Vernetzung von Bus und Regionalbahn erhalten

von: Bürgergutachten; 11.06.2009; Nummer: 1397
Stadtteil: Ehrang-Quint; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.210525
Durchschnitt: 1,21 (114mal bewertet)

Es besteht der dringende Wunsch, dass, wie bisher, die Vernetzung der Fahrpläne der Buslinien 8, 17 und 87 mit der Regionalbahn erhalten bleibt. Durch geschicktes Umsteigen vom Bus auf die Bahn beziehungsweise umgekehrt ergeben sich heute schon kürzere Fahrtzeiten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Verwaltungshinweis für den Rat

Wesentliches Ziel sämtlicher Planungen im Bereich des Öffentlichen Verkehrsangebotes sowie auch bei der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes ist die Aufrechterhaltung oder sogar Verbesserung der Mobilitätsmöglichkeiten der Menschen, auch und gerade im Umweltverbund. Daher ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der gegebenen Finanzierungsspielräume zu keinen Verschlechterungen der genannten Umsteigebeziehungen kommen wird. Im Gegenteil: im Rahmen des Ausbaus der Regionalbahn ist auch eine entsprechende Abstimmung des Busnetzes auf die neuen Haltepunkte anzustreben. Hierzu sind zum gegebenen Zeitpunkt entsprechende Abstimmungen mit VRT und SWT durchzuführen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat sprach sich hier geschlossen für die "Erhaltung der Vernetzung von Bus und Regionalbahn", wie vor beschrieben aus.

Ampelschaltungen für Fußgänger ändern

von: Internette; 30.09.2009; Nummer: 2318
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.201835
Durchschnitt: 1,20 (109mal bewertet)

Die Wartezeiten an den Fußgängerampeln sind unerträglich lange. Die Grünphasen für Fußgänger sind dann aber viel zu kurz. Außerdem sollten die Ampeln unbedingt so geschaltet werden, dass die Fußgängerampel niemals gleichzeitig mit einer Autoampel auf grün steht.

Beispiele: Ecke Friedrich-Wilhelm-Straße und Südallee, welche von vielen Schulkindern frequentiert wird und Ecke Neustraße/Kaiserstraße. Das Überqueren der Ampeln dort ist oft lebensgefährlich, vor allem, weil die Ampel in der Neustraße/Kaiserstraße nach 3 Sekunden wieder rot wird und die Autofahrer sich dann im Recht fühlen und Gas geben!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Zu diesem Vorschlag bitte auch die Anmerkungen zum Vorschlag Nr. 2697 lesen. Prinzipiell sind alle Lichtssiganlanlagen in Trier gemäß der RiLSA (Richtlinien für die Anlage von Lichtsignalanlagen) geschaltet. Die Fußgänger haben sowohl Grün- als auch Schutzzeiten, um die Fahrbahn sicher zu überqueren. Erst nach Ablauf der Schutzzeit springt die Ampel für den KfZ-Verkehr auf Grün. Eine andere Situation ergibt sich im Falle von Rechtsabbiegern bei parallel geschaltetem Fußgänger. Der Fußgänger erhält eine Vorlaufzeit, um die Fahrbahn zu betreten und anschließend erhält die Hauptrichtung ein volles Grünsignal. Dieses bedeutet, dass lediglich in der Hauptrichtung geradeaus ein konfliktfreies Fahren gewährleistet ist. Jeder Abbieger hat entsprechend dem parallel laufenden Fußgänger Vorrang zu gewähren. Dies ist in der StVO festgelegt und betrifft übrigens auch nichtsignalisierte Kreuzungen bzw. Einmündungen. Dies wird leider von einigen motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht beachtet. Aus diesem Grund wird die Verwaltung mittels Pressemitteilung und Aufklärungstexten in der Rathauszeitung die klare StVO-Regelungen thematisieren und den Verkehrsteilnehmern verständlich erläutern. Eine andere denkbare Möglichkeit wäre der hier benannte Vorschlag, Kfz-Verkehr und Fußgängerverkehr stets getrennt zu schalten. Dies bedeutet jedoch einen enormen Zeitverlust mit der Folge, dass die Leistungsfähigkeit der Signalanlagen nicht mehr gegeben wären und der Verkehrsfluss zusammenbricht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Optimierung der Ampelschaltungen für einzelne Verkehrsteilnehmer bedingt immer auch Verschlechterungen für andere Verkehrsarten. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 werden im Jahr 2010 auch grundsätzliche Aussagen zur Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich von Ampeln für verschiedene Verkehrsträger geprüft und auch im Hinblick auf die Auswirkungen im Bereich anderer Verkehrträger untereinander abgewogen werden. Erst nach diesem Schritt ist eine die konkrete Vorgehensweise zur Optimierung bestimmter Ampeln für einzelne Verkehrsteilnehmer festlegbar.

Bahnübergang Hauptbahnhof - Trier-Ost in städtebaulichem Kontext realisieren

von: schubbep; 13.10.2009; Nummer: 2549
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.180555
Durchschnitt: 1,18 (72mal bewertet)

Die Realisierung der dringend notwendigen Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen für Fußgänger und Radfahrer am Hauptbahnhof muss in einem angemessenen städtebaulichen Kontext stehen.

Während sich an Bahnhöfen kleine "Zentren" entwickeln, entstehen am anderen "Brückenkopf" oft sehr attraktive Unterzentren. Dieser Entwicklung muss frühzeitig in städtebauliche Überlegungen einfließen, beim neuen Bebauungsplan für den Bereich Güterstraße ist davon nichts zu sehen (Gewerbegebiet).

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Für die Entwicklung einer neuen Verbindung vom Hauptbahnhof zur Güterstraße werden aktuell zwei Lösungen diskutiert:

  • Schaffung einer eigenständigen Lösung für Fußgänger in Form einer Unter- oder Überquerung der Gleisanlagen;  
  • Querung der Gleisanlagen in Form einer kombinierten Brücke im Zusammenhang mit der Maßnahme ÖPNV-Querachse Trier. 

Für beide Maßnahmen ist der Einsatz öffentlicher Mittel in erheblichem Umfang erforderlich. Unter Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen wird deshalb eine kurzfristige Realisierung der Maßnahme „Verbindung vom Hauptbahnhof“ als Projekt der Stadt Trier nicht möglich sein.

In diesem Kontext und unter Berücksichtigung der aktuellen städtebaulichen Missstände im rückwärtigen Bereich des Hauptbahnhofs (Güterstraße) wird kurzfristig keine realistische Alternative zur Umnutzung des Standortes als Post-Zustellzentrum gesehen. Die Ausweisung im Bebauungsplan wird jedoch so formuliert werden, dass auch weiterhin, sobald die Querung vorhanden ist, eine höherwertige Nutzung möglich sein wird.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Bahnübergang-Trier für alle!

von: Alfred.Johannsen; 25.09.2009; Nummer: 2262
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.151515
Durchschnitt: 1,15 (132mal bewertet)

Ich fordere für Trier-Ost (Gartenfeld-Kürenz) schnellstmöglich einen Zugang zum Hauptbahnhof mittels einer Bahnunter- oder -überführung und bis die Bauplanung und -arbeiten beendet sind, die freie Nutzung des bereits vorhandenen Bahnübergangs!

Weitere Informationen und Aktionen (u.a. eine Petition) auf:

www.Bahnuebergang-Trier.de.tl

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Um diese Verbindung herzustellen müsste eine Über- oder Unterführung realisiert werden.

Bei dem vorhandenen ebenerdigen Bahnübergang handelt es sich um einen reinen Dienstweg für Bahnpersonal, dessen Benutzung durch Unbefugte insbesondere aus Sicherheitsgründen unzulässig ist. Da es sich um eine Querung mehrerer viel befahrener Gleise handelt, ist nach Kenntnisstand der Verwaltung die Einrichtung einer öffentlichen ebenerdigen Querungsmöglichkeit gemäß den einschlägigen Richtlinien nicht möglich.

Ob und in wie weit hiervon Ausnahmen denkbar sein könnten, wird derzeit geklärt. Die DB AG ist diesbezüglich von Frau Kaes-Torchiani angeschrieben worden. Darüber hinaus kommt nur eine bauliche Lösung in Frage. Da der Zugang zu den Gleisen von der Westseite aus bereits durch eine Unterführung sicher gestellt ist, wäre somit die sinnvollste Variante deren Verlängerung in Richtung Osten.

In wie weit dies technisch möglich und finanzierbar ist, ist mit der DB AG zu klären. Eine Überführung hingegen würde im Bereich des vorhandenen Tunnels eine Doppelerschließung der Bahnsteige bedeuten. Diese Variante wäre sinnvollerweise nur in Zusammenhang mit dem Petrisbergaufstieg realisierbar. Hierzu ist auf eine zukünftig mögliche diesbezügliche Beschlussfassung zu verweisen.

Freihalten der Bürgersteige

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1930
Stadtteil: Zewen; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.121495
Durchschnitt: 1,12 (107mal bewertet)

Die Bürgersteige sind von falsch geparkten Autos frei zu halten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Stadtverwaltung - Straßenverkehrsamt.

Die Überwachung des "ruhenden Verkehrs" erfolgt im Schichtdienst sowohl regelmäßig im Innenstadtbereich als auch in den Außenstadtteilen im Rahmen der Möglichkeiten. Die Kontrollen, die Verhängung von Verwarnungs- und Bußgeldern und Gefahren abwehrende Abschleppmaßnahmen im zulässigen rechtlichen Rahmen haben auch den Zweck und das Ziel, die Bürgersteige freizuhalten.

Kommentar Ortsbeirat

An den markanten Stellen sollen Fahrbahnmarkierungen angebracht werden. Sollte diese Maßnahme nicht zum Erfolg führen, müßten verstärkt Kontrollen durchgeführt werden.

Grünen Pfeil (an der Ampel) besser Schalten

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2697
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.117645
Durchschnitt: 1,12 (68mal bewertet)

Der Grüne Pfeil, der Rechtsabbiegen erlaubt, ist in Trier so geschaltet, dass er erst aus geht, und dann kurz darauf die reguläre Ampel grün wird, die auch rechtsabbiegen erlaubt. So wird der Verkehrsfluss unnötig gestoppt. (z.B. Südalle + Feldstr. und  Nähe Bahnhof)

Der Grüne Pfeil sollte einfach immer an bleiben, solange man rechts abbiegen darf.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Nach Dunkelschaltung des Grünen Pfeils in der Ampel schlatet die Ampel auf volles Grün für den KfZ-Verkehr. Dies bedeutet, dass der Rechtsabbieger dem parallel geschalteten Fußgänger (ebenfalls grünes Signal) Vorfahrt gewähren muss. In den Fällen, z.B. Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, in denen zwischen der Abschaltung des Grünen Pfeils und der Schaltung Vollgrün für KfZ nur ein geringes Zeitfenster besteht, ist stets zu beobachten, dass der KfZ-Verkehr nicht anhält, sondern auf das Vollgrün "hoffend" durchfahren und somit den Fußgänger gefährden. Diese eben benannte Zwischenzeit ist der Vorlauf der Fußgänger, sodass diese die Fahrbahn bereits betreten haben, bevor der KfZ-Verkehr das volle Grünsignal erhält. Liegt diese Zwischenzeit bei lediglich 1 bis 1,5 Sekunden, wie im Beispiel Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, fährt der KfZ-Verkehr durch, obwohl der Grüne Pfeil abgeschaltet ist und das volle Grün noch nicht signalisiert ist. Hier mußte diese Zwischenzeit zum Schutz der Fußgänger verlängert werden, damit der KfZ-Verkehr tatasächlich anhält und der Fußgänger ausreichend Vorlauf hat. Daher ist der Vorschlag aus fachlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein Grüner Pfeil darf nur angezeigt werden, wenn der Rechtsabbieger konfliktfrei abbiegen kann. Dies ist nur der Fall, solange die parallel geschalteten Fußgänger über die Nordallee kein Grün erhalten. Bei Zuschaltung zur Hauptphase ergeben sich für den Rechtsabbieger kurze Unterbrechungen der Freigabezeit. Diese Zwischenzeit ist die Zeit zwischen den räumenden Rechtsabbiegern und den Fußgängern. Die Fußgänger laufen mit einem Zeitvorsprung vor den mit der allgemeinen Freigabezeit wieder freigegebenen Rechtsabbiegern in die Konfliktfläche ein. Zum Schutz der Fußgänger ist gemäß den Regelwerken eine entsprechende Schutzzeit vorgeschrieben.

P&R ganzjährig in Moselauen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2354
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.05682
Durchschnitt: 1,06 (88mal bewertet)

Um die Innenstadt von Verkehr zu entlasten sollten in den Moselauen, wenn dort keine Veranstaltungen sind, ganzjährig eine Parkmöglichkeit für die auswärtigen Gäste der Stadt eingerichtet werden. Der Platz könnte durch einen Parkautomaten bewirtschaftet werden, und die vorhandene Busverbindung in die Innenstadt wäre besser ausgelastet. Allerdings dürften Parkgebühren plus Busticket günstiger sein als das Parken in PIT Parkhäusern. Ansonsten wird der Parkplatz wie bei Matthias nach dem Aufstellen der Parkautomaten weniger frequentiert als vorher.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten der Stadtwerke Trier (SWT) Verkehrsbetriebe wird bereits zu bestimmten Veranstaltungen ein Park & Ride-Verkehr vom Messepark aus angeboten. Eine Ausweitung des Angebotes ist mit den Stadtwerken abzustimmen. Dabei gegebenenfalls anfallende Mehrkosten / Defizite wären aus dem städtischen Haushalt auszugleichen.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden im Jahr 2010 auch die Möglichkeiten für weitere Verbesserungen im Park & Ride-Angebot untersucht und diskutiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten im Bereich des Messeparks mit untersucht.

Ampeln an der Kreuzung St. Matthias nachts ausschalten

von: Tamino; 16.10.2009; Nummer: 2683
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.037975
Durchschnitt: 1,04 (79mal bewertet)

Es wäre sinnvoll, die Ampeln der Kreuzung St. Matthias nachts auszuschalten. Wenn man mitten in der Nachte mehrere Minuten komplett allein an dieser Kreuzung steht, dann ist dies reine Benzinverschwendung und ebenso eine unnötige Lärmbelästigung für die Anwohner... die Ampeln an der Kreuzung Südbahnhof sind auch ab einer bestimmten Uhrzeit abgeschaltet, obwohl diese Kreuzung viel schlechter einsehbar ist, als die Kreuzung bei St. Matthias. Der Vorteil: man ärgert sich nicht nachts schwarz und die Umwelt und die Anwohner haben auch noch etwas davon - und das ganze spart der Stadt auch noch Geld, weil die Ampeln weniger Strom verbrauchen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung

Eine signalisierte Kreuzung bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Die Unfallhäufigkeit wird stark reduziert. Die Kreuzung Matthiasstraße/ Aulstraße bietet zahlreiche wichtige Fahrbeziehungen. Aufgrund der Komplexität der Kreuzung wird die nächtliche Abschaltung der Kreuzung von Straßenverkehrsamt und dem Tiefbauamt nicht befürwortet. Die Bedeutung dieser Kreuzung verlangt bei dieser Angelegenheit auch eine Prüfung durch die Polizei.

Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2292
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.016395
Durchschnitt: 1,02 (122mal bewertet)

Durch die Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs insbesondere der Falschparker auf Fahradwegen und Fußgängerwegen könnte die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden (gutes Beispiel hierfür sind beispielsweise die Fahrradwege in der Karl-Marx-Straße).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung.

Die Verkehrsüberwachung des "ruhenden Verkehrs" erfolgt im Schichtdienst von Morgens bis in die späten Abendstunden. Die erweiterte Innenstadt ist in Bezirke eingeteilt und wird regelmäßig bestreift. Dazu gehören auch der Simeonstiftplatz, Stockplatz, Domfreihof und andere Plätze. Kontrollen finden auch in den Außenbezirken im Rahmen der Möglichkeiten statt.

Darüber hinaus werden Überwachungsschwerpunkte gesetzt, wie zur Zeit die Radweg-Kontrollen (siehe Rathaus-Zeitung vom 27.10.09). Es wird auch abgeschleppt. Verkehrskontrollen sind "Momentaufnahmen" einer örtlichen Überwachung. Erneute Verkehrsverstöße sind nicht verhinderbar, wenn die Streife die Örtlichkeit verlässt und ihre Überwachungstätigkeit in anderen Straßen fortsetzt.

Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.

Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.

Zum Verkehr zugelassene Werbeanhänger werden in der Regel innerhalb der zulässigen Parkdauer von 14 Tagen bewegt, so dass es nicht zur ahnbaren Ordnungswidrigkeit kommt. Die im Kommentar angesprochenen Anhänger stehen auf einer Sonderfläche.

Öffentliche Beleuchtung

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2514
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.015875
Durchschnitt: 1,02 (63mal bewertet)

Die Stadt sollte die Beleuchtung von Strassen, Verkehrsampeln und öffentlichen Gebäuden, wo sie heute von RWE betrieben werden, an die Stadtwerke übertragen. Dabei sind insbesondere effizientere Leuchtmittel einzusetzen (siehe Bundeswettbewerb Strassenbeleuchtung). Flutlichtanlagen sollten darauf überprüft werden, ob sie nicht mit effizienteren Beleuchtungsmitteln ausgestattet werden können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Hinsichtlich einer evtl. Übertragung der städtischen Straßenbeleuchtung sind bereits Gespräche geführt worden. Hier ergeben sich u.a. schwierige Fragestellungen bezüglich Vergaberecht. Die Gespräche und Verhandlungen werden fortgeführt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die gesamte Strassenbeleuchtung in der Stadt Trier gehört der Stadt Trier bzw. den Stadtwerken Trier. Die Stadtwerke Trier sind als Betreiber für die gesamte Strassenbeleuchtung zuständig. Alle Verkehrsampeln stehen im Eigentum der Stadt Trier. 

Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht es vor, dass die Straßenbeleuchtung sukzessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird. Durch diesen Wechsel wird der Energie- und Kostenaufwand um etwa 30 bis 50 Prozent gesenkt. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei einer Umrüstung, bei der neben der Lampe auch die Vorschalt- und Zündgeräte angepasst werden müssen. Bei Neuanlagen werden bis zu 50 Prozent Energiekosten eingespart. Besonders bei den Großflächenleuchten, wie sie zum Beispiel auch am Bahnhof stehen, werden die Energiekosten durch eine Umrüstung erheblich reduziert. Die Natriumdampfhochdruckleuchten werden nicht nur in den Zufahrtsstraßen, sondern auch in den Wohngebieten und im Innenstadtbereiche ingesetzt.

Straßenbeleuchtung abschalten / Energie sparen

von: Lucky; 29.09.2009; Nummer: 2296
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4
Durchschnitt: 1,00 (134mal bewertet)

Durch das Abschalten von unnötigen Straßenbeleuchtungen im Stadtbereich, Industriegebieten, öffentlichen Plätzen usw. könnte eine Menge Kosten eingespart werden. Nachts von ca. 0:00 bis 4:00 Uhr jede 2. Straßenlampe abschalten. Natürlich nur wo es Sinn macht und der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Ebenso könnten einige Ampelanlagen in der Nacht für ein paar Stunden abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei Abschalten jeder 2. Straßenlampe in bestimmten Straßen muss vorerst geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen überhaupt vorhanden sind. Die Straßenbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugfahrer.

Grundsätzlich entsprechen die Beleuchtungsanlagen durch das Abschalten jeder 2. Leuchte nicht mehr der gültigen Norm, da die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr gegeben ist. Wegen dieser unzulässig hohen Ungleichmäßigkeit ist diese Variante der Energieeinsparung nicht empfehlenswert.

Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht es vor, dass die Straßenbeleuchtung sukzessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird.

Verbesserung der Langlebigkeit sanierter Straßen

von: Mayer; 30.09.2009; Nummer: 2324
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.94805
Durchschnitt: 0,95 (77mal bewertet)

Die sanierten Straßen, teilweise von Privatunternehmen durchgeführt, sollten einer besseren Kontrolle (Bauaufsicht) unterliegen. In den meisten Fällen werden unzureichende Vorarbeiten geleistet, so dass nach geringer Zeit wieder die Löcher zum Vorschein kommen.
Trier ist auch Vorreiter im "Salzstreuen". Partiell liegen mehrfach Salzhügel in der Stadt, die nicht nur die Umwelt, sondern auch die Straßen schädigen. Für die Wintertage sollte diese Art der Streuung auf ein Minimum begrenzt werden. In vielen südlichen Städten gibt es für Städte bereits schon ein Streuverbot.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Aus diesen Vorschlägen ergibt sich kein neuer Handlungsbedarf:

Sämtliche Straßenbaumaßnahmen, die von der Stadt Trier beauftragt wurden, unterliegen einer Bauüberwachung nach den Regeln der Technik.

Bei Baumaßnahmen der Versorgungsunternehmen wird die Maßnahme von den Stadtwerken Trier betreut. Nach Beendigung einer Maßnahme findet eine gemeinsame Übergabe der Flächen an die Stadt Trier statt.

zum Thema Salzstreuen: Ein Salzstreuverbot gibt es nicht. Laut Bundesminsiterium für Umwelt weist Streusalz die beste Ökobilanz aller Streugüter auf. Die Stadt Trier bemüht sich so wenig Salz im Winterdienst einzusetzen wie nötig.

Parkgebühren erhöhen, um Busfahrpreise zu mindern

von: Neumann-Overholthaus; 14.10.2009; Nummer: 2555
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.841465
Durchschnitt: 0,84 (82mal bewertet)

Die Parkgebühren in Trier sollten nach 10 Jahren einmal erhöht werden. Die Einnahmen sollten dazu dienen, die zu hohen Fahrpreise der Busse zu reduzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Ob die dabei ggf. anfallenden Mehreinnahmen für die Subventionierung der ÖPNV-Ticket genutzt werden können, muss geprüft werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Stromkosten mindern durch dimmen der Straßenbeleuchtung

von: Palatiulus; 16.10.2009; Nummer: 2625
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.70886
Durchschnitt: 0,71 (79mal bewertet)

Durch Einsatz von Dimm-Programmen der Firma Enernoc (=WKN A0MSDC) könnten bei der Straßenbeleuchtung die Kosten gemindert werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Einsatz dimmbarer Straßenbeleuchtung ab, da diese mit dem bereits im Jahre 2007 beschlossenen - und seit dem im Zuge der Wartung schrittweise umgesetzten Einsatz stromsparender- und insektenfreundlicher Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) nicht möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Straßenbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugfahrer. In einigen Straßen in Trier wird die Beleuchtung durch Abschalten eines von zwei Leuchtmitteln in einer Straßenlampe gesenkt. Hier liegen allerdings bereits Beschwerden vor.

Je nach technischen Gegebenheiten ist das Dimmen der Beleuchutng nur mit großem Kostenaufwand möglich. Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht vor, dass die Straßenbeleuchtung sukszessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird. Durch diese Umrüstung werden erhebliche Energiekosten gespart.

Autofahrer sparen Energie

von: Semamal; 29.09.2009; Nummer: 2294
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.65
Durchschnitt: 0,65 (120mal bewertet)

Jede Ampel in der Stadt verursacht Smog, in dem die Autos davor warten. Countdownzähler an jeder Ampel könnten den Fahreren anzeigen, wie lange die Ampel noch rot geschaltet ist. Während dieser Zeit würden wesentlich mehr Autofahrer bei ihrem Wagen den Motor abstellen und damit Kosten und Energie sparen. Der Vorteil der Stadt bestünde in wesentlich weniger Umweltbelastung. Die Kosten für dieses "Ampelpimping" würden sich hierdurch schnell rechnen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Countdownzähler können nur bei festzeitgesteuerten Ampeln installiert werden. Ausgeschlossen sind also Anlagen mit einer verkehrsabhängigen Steuerung bzw. mit Busbevorrechtigung. Somit sind ein Großteil der Ampeln für einen Countdownzähler ungeeignet. Die Countdownzähler können nicht auf Richtigkeit der Angaben überwacht werden. Daher gelten sie als nicht sicher. Es kann theoretisch passieren, dass dem herannahenden Fahrzeug eine falsche Restzeitanzeige angegeben wird. Des Weiteren ist das Nachrüsten mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Es ist geplant, dass auch noch die restlichen in Festzeitsteuerung laufenden Ampeln in Zukunft ebenfalls verkehrsabhängig laufen werden, wodurch die Installation von Countdownzählern ausgeschlossen wird.

Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadt

von: Neumann-Overholthaus; 12.10.2009; Nummer: 2503
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.64634
Durchschnitt: 0,65 (82mal bewertet)

Die Geschwindigkeitskontrollen sollten durch die Stadt erfolgen. Dies wäre eine lohnende Einnahmequelle, wie auch in vielen anderen Städten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Überwachung der Geschwindigkeit zu beantragen und die Aufgabe bei der Polizei zu belassen. Es ist ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.  

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung mit der Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten, dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Raserei und Unfälle vermeiden durch vermehrte Geschwindigkeitskontrollen

von: hakuna_matata; 16.10.2009; Nummer: 2642
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.643835
Durchschnitt: 0,64 (73mal bewertet)

An kritischen Stellen der Stadt und bekannten "Raser-Strecken" sollten festinstallierte Blitzer eingerichtet werden.

1. Lärmbelästigung, Gefahren- und Unfallquellen werden vermieden.

2. Der Stadt kämen zusätzliche Einnahmen zu Gute!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachung bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Der Vorschlag stationärer Radaranlagen ist von der Stadt nicht realisierbar. Die  Zuständigkeit liegt beim Land Rheinland-Pfalz.

Die Stadtverwaltung stellt auf Beschluss des Stadtrates an den unterschiedlichsten Stellen des städtischen Straßennetzes Geschwindigkeitsdisplays auf. Den Kraftfahrenden werden ihre gefahrenen Geschwindigkeiten angezeigt. Die am Verkehr teilnehmenden Personen werden dadurch angehalten, verantwortlich zu fahren und die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung solcher Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden nur im Ausnahmefall  aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Erhöhung der Gebühren für Falschparker/Parkflächen

von: Heuschrecke; 16.10.2009; Nummer: 2660
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.626665
Durchschnitt: 0,63 (75mal bewertet)

Um das Defizit der Stadt zu mildern, könnte man z. B. die Gebühren für Strafzettel erhöhen. Ausserdem sollte es in Zukunft möglich sein, vor allem auch KFZ-Halter mit luxemburger Kennzeichen zur Kasse zu beten.
Des weiteren könnte man die Parkgebühren erhöhen, um auf diese Weise auch Anreize zu schaffen mit dem Bus in die Innenstadt zu fahren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Umstellung der Parkscheinautomaten auf die neuen Entgelte und Bewirtschaftungszeiten ist erfolgt. Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze kann die Stadt, wie unten dargestellt, nicht verändern.

Verwaltungshinweis für den Rat

a) Die Stadt darf die Höhe der Verwarnungsgeldsätze nicht verändern. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber.

b) Das Thema Gebührenerhöhung wird zur Zeit im Arbeitskreis "Parken" behandelt.

Zu a) Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird durch den Bundesgesetzgeber in einem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog festgelegt. Der Stadtrat und die Verwaltung haben deshalb keine Kompetenz, die Höhe der Verwarnungsgeldsätze zu ändern.

Die Ahndung von Verkehrsverstößen im "ruhenden Verkehr" erfolgt durch das Straßenverkehrsamt als staatliche Auftragsangelegenheit. Halter von ausländischen Fahrzeugen müssen Verwarnungsgelder zahlen, eine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist im Ausland nicht möglich. Bei Abschleppmaßnahmen wird eine Sicherheitsleistung für die angefallenen Kosten verlangt.

Zu b) Zur Höhe der Parkgebühren wird auf die Tätigkeit des "Arbeitskreises Parken" verwiesen. Als Diskussionsgrundlage für den Arbeitskreis Parken wird ein Gutachten erstellt, das die Wechselbeziehungen des Parkens - Standort, Gebührenhöhe, Parkzeit u.a.m. - beleuchtet. Nach Vorliegen des Gutachtens soll über eine neue Parkgebührenordnung entschieden werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Stationäre Geräte zur Ampelkontrolle

von: Guenteraldo; 13.10.2009; Nummer: 2539
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.567165
Durchschnitt: 0,57 (67mal bewertet)

Ich kenne keine Stadt in Deutschland, in der so systematisch rote Ampeln "überfahren" werden wie in Trier. Dies ist insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährlich.
Wer ein Beispiel braucht, muss nur einmal 5 Minuten den Linksabbiegern an der Kreuzung Franz-Georg-Straße / Wasserweg zuzuschauen. Verkehrkontrollen die hier -unregelmäßig- stattfinden, können sich vor "Kundschaft" kaum retten. Dies ist nur ein Beispiel...
Fest installierte Kontrollgeräte (Starenkästen) könnten hier die Sicherheit für alle erhöhen und das Stadtsäckel füllen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadt hat keine Zuständigkeit. Sie liegt - weil es sich um die Überwachung und Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" handelt - ausschließlich beim Land Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern, Polizei). Die Aufgabe ist nicht auf die Stadt übertragbar.

Citymaut

von: hkb; 16.10.2009; Nummer: 2621
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.387095
Durchschnitt: 0,39 (93mal bewertet)

In den Kommentaren zu verschiedenen Vorschlägen wird die Idee einer Citymaut ins Gespräch gebracht. Ich will sie hier als eigenständigen Vorschlag bringen, damit sie auch als Überschrift erscheint. Vorschlag: Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr in die Innenstadt (innerhalb des Alleenrings) nur noch mit Maut-Ausweis (Anwohner frei). Dafür kostenloser ÖPNV. Entlastet Straßen und Luft, erhöht die Attraktivität für Trierer wie Touristen. Dass der Handel darunter nicht zusammenbricht, hat sich nach Einrichtung der Fußgängerzone erwiesen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag ist rechtlich nicht zulässig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadtrat und Stadtverwaltung haben keine Zuständigkeit und keine Entscheidungskompetenz. Es fehlt an der Rechtsgrundlage.

In der Bundesrepublik Deutschland liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Citymaut (und demnach Straßenbenutzungsgebühren) nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann der Vorschlag nicht weiter verfolgt werden.

Parkentgelt

von: Müsli-Man; 29.09.2009; Nummer: 2303
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.381355
Durchschnitt: 0,38 (118mal bewertet)

Durch eine Erhoehung der Parkgebuehren koennte man den Umstieg auf oeffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen. Selbstverstaendlich nur bei einem entsprechenden Angebot.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Eine Entscheidung ist im Jahr 2010 im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes zu treffen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Mehreinnahmen durch Gechwindigkeitskontrollen in der Innenstadt

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2635
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.373335
Durchschnitt: 0,37 (75mal bewertet)

Ich finde es beinahe lebensgefährlich sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer in der Innenstadt fortzubewegen. Bsp.: Teststrecke Karthäuserstraße oder die Verbindungsstraße Leoplatz-Altheiligkreuz (Hopfengarten). Machen Sie doch Geschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt - fließen diese Gelder nicht auch in die Stadtkasse?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachungsaufgabe bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden. Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen.

Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Rotlichtvergehen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2350
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.37037
Durchschnitt: 0,37 (81mal bewertet)

Die notwendigen Investitionen würden sich binnen max. 5 Jahren amortisieren. Die Personalkosten rechnen sich, wenn konsequent und planvoll geradert würde, und Starenkästen an den Uferstraßen aufgestellt würden.

Z.B. in Kaiserlautern, Leverkusen, Koblenz, Ludwigshafen wird das bereits seit Jahren gemacht. In Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Köln wird seit Jahren trotz anfänglicher Skepsis erfolgreich überwacht.

Ohne den Haushalt zu belasten werden die Geschwindigkeitsverstöße zurück und vor allem die Schwere der Unfallfolgen werden gemindert. Die Verwaltung sollte die unter Dezernentin C. Horsch gemachte Untersuchung nochmals auf den Prüfstand holen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Die Ahndung von Rotlichtvergehen ist nicht auf die Stadt übertragbar.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und die Ahndung dieser Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz. beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören. Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig.

Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Verkehrsanbindung nach Luxembourg verbessern

von: ulrichsanchez; 29.09.2009; Nummer: 2316
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.35849
Durchschnitt: 0,36 (106mal bewertet)

Eine gute Erreichbarkeit fuer den Individualverkehr ist weiterhin massgeblich fuer die Attraktivitaet einer Stadt - der B51-Stau ein Hemmnis fuer Gewerbe und Tagestourismus. Alternativen wie der Moselaufstieg oder eine Verbesserung des Verkehrsflusses ueber Konz oder Wasserbillig sollten forciert werden, um die Zahl der Trier-Besucher aus Luxemburg und weiterem Umfeld zu erhoehen, den Umsatz in Gastronomie und Handel zu verbessern. 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Die Maßnahme Bitburger Straße ist in der Umsetzung. Hier wird durch die Anordnung einer 3. Fahrspur die Erreichbarkeit der Stadt aus dem Bereich Eifel/Luxemburg stark verbessert.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Bitburger Straße wurde bereits der Beschluss gefasst, diese im Bereich der Napoleonsbrücke auf drei Fahrspuren zu verbreitern.

Beim sogenannten Moselaufstieg (Westumfahrung) handelt es sich um eine Maßnahme des Bundes, auf die die Stadt im Rahmen ihres Haushaltes keinen Einfluss hat. Allerdings wurde bezüglich der Westumfahrung eine Machbarkeitsstudie bezüglich städtischer Alternativlösungen erstellt.

Eine weitere Prüfung und Priorisierung dieser und weiterer Maßnahmen zur besseren Anbindung der Stadt insbesondere an Luxemburg wird im Jahr 2010 im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 erfolgen. Dabei spielen neben den genannten Straßenbaumaßnahmen auch Verbesserungen der ÖPNV-Anbindung sowie Park&Ride-Konzepte eine wichtige Rolle. Erst auf Basis grundlegender Entscheidungen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes können die konkreten Planungen und Finanzierungsüberlegungen zu einzelnen Maßnahmen erfolgen.

Einnahmevorschlag: Parkraum bewirtschaften

von: gitta73; 27.09.2009; Nummer: 2276
Stadtteil: Tarforst; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.32653
Durchschnitt: 0,33 (98mal bewertet)

Man spricht soviel von Gerechtigkeit: wir haben wegen der Autoabstellmöglichkeiten damals beim Kauf des Grundstücks und Bau des Hauses vier Autoabstellmöglichkeiten auf unserem Grundstück geschaffen, so dass bei uns kein zum Hause gehöriges Auto auf der öffentlichen Straße abgestellt werden muss. Jetzt sehe ich überall in unseren Wohnstraßen hier oben, dass nachts überall am Straßenrand Autos abgestellt werden, ohne dass die Leute dafür extra eine Gebühr zu zahlen hätten, während wir jährlich Grundsteuer etc. zahlen müssen für unsere Abstellplätze auf unserem privaten Grundstück. Da erhebt sich doch die Frage, ob es hier nicht angebracht wäre, dass die Dauerparker auf öffentlichen Straßen auch eine Gebühr zahlen müssten - was der Stadt dann auch zugute käme, und mir gerechter erschiene als der jetztige Zustand, wobei der, der sein Auto auf dem eigenen Grundstück abstellt der Dumme ist, der bezahlen muss, und der Nutzer der öffentlichen Straße die Allgemeinheit dafür bezahlen lässt.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Die Umstellung der Parkscheinautomaten auf die neuen Entgelte und Bewirtschaftungszeiten erfolgt derzeit im Rahmen der Umsetzung des inzwischen beschlossenen Parkraumkonzeptes. Allerdings umfasst das Parkraumkonzept nur die Innenstadt Triers (Mitte, Gartenfeld, Nord und Süd), wo in den letzten Jahren die Parkraumbewirtschaftung sukzessive weiter ausgebaut wurde. Die gemäß vorliegendem Vorschlag geforderte Ausdehnung der Bewirtschaftung auf andere Stadtgebiete sollte im Rahmen des weiteren Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 grundsätzlich geprüft und diskutiert werden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkraumbewirtschaftung enthalten sein werden. Allerdings umfasst das Parkraumkonzept nur die Innenstadt Triers (Mitte, Gartenfeld, Nord und Süd), wo in den letzten Jahren die Parkraumbewirtschaftung sukzessive weiter ausgebaut wurde.

Die gemäß vorliegendem Vorschlag geforderte Ausdehnung der Bewirtschaftung auf andere Stadtgebiete sollte im Rahmen des weiteren Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 grundsätzlich geprüft und diskutiert werden. Allerdings hatte die Diskussion im begleitenden Arbeitskreis bereits für die Innenstadt ein heterogenes Meinungsbild gezeigt, so dass vorgeschlagen wird, zunächst einen Konsens für diesen räumlichen Bereich zu finden und erst in einem nächsten Schritt konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung dieses Instruments in den sonstigen Stadtteilen anzustellen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum- Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Tarforst nimmt den Vorschlag zur Kenntnis.

Anwohnerparken in der Agritiusstr., u. umliegenden Strassen einführen

von: stadtmanf; 30.09.2009; Nummer: 2322
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.31884
Durchschnitt: 0,32 (69mal bewertet)

Viele Fremde haben herausgefunden, dass man in den genannen Strassen, den ganzen Tag umsonst parken kann und zu Fuss in die Stadt geht oder zur Arbeit.
Für die Anwohner ist es immer sehr schwer einen Parkplatz zu finden.
mfg

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Vorgehensweise: Stadtverwaltung prüft Machbarkeit und erarbeitet Konzept, Beratung im Ortsbeirat, Abstimmung Bürgerversammlung, Beschlussfassung Dezernatsausschuss IV.

Die Einrichtung und  verkehrsrechtliche Anordnung von Bewohnerparkzonen erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung - StVO - (Bundesrecht). In diesem Fall schreibt die StVO ein "Einvernehmen mit der Gemeinde" vor. Die Art und Weise der kommunalen Beteiligung richtet sich nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates (Vorgehensweise siehe fettgedruckte 1. Zeile).

Die Bewohnerparkzonen könnten seit Jahren in Trier-Ost  eingerichtet sein. Die Einführung scheiterte an der Durchsetzbarkeit in der Anwohnerschaft. Deshalb existiert in Trier-Ost nur die Zone Ca - Gartenfeld.

Die Erarbeitung eines neuen Konzeptes ist erforderlich. Dabei ist zu prüfen, ob das Bewohnerparkvorrecht realisierbar ist und  den Anwohnern Verbesserungen der Parksituation bringen. Nach den rechtlichen Vorgaben der StVO müssen in einer Bewohnerparkzone auch Nichtanwohner Parkmöglichkeiten haben. Werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 dürfen deshalb nur 50 %, in der übrigen Zeit nur 75 % des zur Verfügung stehenden Parkraums für Bewohner reserviert werden. Mit der Ausweisung der Zonen geht eine monetäre Parkraumbewirtschaftung einher.

Zur Zeit werden in Trier-Nord die zwei letzten von vier beschlossenen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Die dortigen Verzögerungen resultieren aus den fehlenden Finanzmitteln für die Einrichtung der Zonen und aus Infrastrukturmaßnahmen mit Straßenaufbrüchen, die erst eine Wiederherstellung der Straßendecken mit Parkmarkierungen erfordern. Nach Abschluss und Funktionieren dieser Zonen erfolgt die Bearbeitung der Gebiete in Trier-Ost (voraussichtlich 3 Zonen).

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt. 

Parkkrallen bei ausländischen Falschparkern

von: Triererin; 16.10.2009; Nummer: 2666
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.23684
Durchschnitt: 0,24 (76mal bewertet)

Man könnte bei ausländischen Falschparkern, bei denen eine Realisierung des Verwarngeldes nicht durchgesetzt werden kann, Parkkrallen verwenden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Verwaltungshinweis für den Rat

Keine Entscheidungskompetenz von Stadtrat und Verwaltung. Es fehlt dafür die Rechtsgrundlage.

Der Vorschlag ist in Rheinland-Pfalz rechtlich nicht umsetzbar. Für die Anwendung von Parkkrallen fehlt es an einer Ermächtigung nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Verwarnungsgelder dienen nicht der Erwirtschaftung von Einnahmen, sondern der Verkehrserziehung. Die Verwendung von Parkkrallen ist keine polizeiliche Maßnahme zur Beseitigung einer andauernden Ordnungswidrigkeit. Sie fällt unter das so genannte "Übermaßverbot" des Verwaltungshandelns, sie wäre rechtlich unverhältnismäßig und deshalb unzulässig. Die mit dem Parkverstoß verbundene Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs soll möglichst rasch beendet werden. Die Anlegung einer "Parkkralle" würde den Zeitraum der Ordnungswidrigkeit vom Eintreffen der Fahrzeugführenden bis zur Entfernung der Kralle unerwünscht andauern lassen. Das Straßenverkehrsamt handhabt Verkehrsordnungswidrigkeiten im "ruhenden Verkehr" bei ausländischen Haltern wie bei inländischen. Wird das Verwarnungsgeld nicht gezahlt ergeht ein Bußgeldbescheid, der auch ins Ausland zugestellt wird. Es erfolgen daraufhin auch Zahlungen. Mahnungen werden ebenfalls ins Ausland verschickt, Vollstreckungsmaßnahmen sind dagegen nicht durchsetzbar. Bei Abschleppmaßnahmen werden Sicherheitsleistungen von den Fahrzeugführenden verlangt.

Neuordnung der Stellflächen in der Theodor-Heuss-Allee

von: Neubürger; 12.10.2009; Nummer: 2485
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.188405
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Die Stellflächen an der linken Straßenseite sollten nicht hintereinander, sondern nebeneinander angeordnet werden. Dadurch stünde mehr Parkraum zur Verfügung,und es könnten mehr Parkgebühren eingenommen werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die angesprochenen Parkplätze befinden sich in Längsaufstellung entlang der Theodor- Heuss- Alle in Fahrrichtung auf der linken Straßenseite. Diese Situation des Parkens auf der linken Seite neben der zweispurigen Fahrrichtung ist in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zum heutigen Zeitpunkt schon als problematisch anzusehen.

Bei einer Anordnung der Parkplätze in Senkrecht oder Schrägaustellung müssten die Fahrzeuge rückwärts in den fließenden Verkehr stoßen. Dies halten wir aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs für nicht realisierbar. Zum weiteren ist die vorhandene Breite der befestigten Fläche mit ca. 4,50m nicht ausreichend.

Parkgebühren erhöhen und/oder 24 h

von: SvenSchneider; 06.10.2009; Nummer: 2382
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.13095
Durchschnitt: 0,13 (84mal bewertet)

Mein Vorschlag beinhaltet zwei Möglichkeiten die Einnahmen der Stadt Trier zu erhöhen und gleichermaßen das Umweltbewußtsein der Bürger zu stärken bzw. die Verkehrsbelastung der Innenstadt zu verringern.

So könnten über eine Erhöhung der Parkgebühren in allen Parkzonen der Stadt einerseits die Einnahmen im Kontext der desolaten Haushaltssituation verbessert werden und andererseits die Bürger motiviert werden zusätzlich vermehrt das ÖPNV in Trier zu nutzen. Damit würden auch im Hinblick auf Klima- und Umweltpolitik positive Anreize gesetzt.

Darüber hinaus sollten Bürger und Stadt prüfen, ob eine Erhebung der Parkgebühren rund um die Uhr und jeden Tag der Woche, einschl. Wochenende, (24/7) nicht ebenfalls eine umweltpolitisch wünschenswerte und gleichermaßen finanziell attraktive Maßnahme ist.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Eine Entscheidung ist im Jahr 2010 im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes zu treffen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Plakatierung in Trier

von: Guenteraldo; 13.10.2009; Nummer: 2545
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.01205
Durchschnitt: 0,01 (83mal bewertet)

Das Anbringen von Werbung und Propaganda an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig. Zugleich wird die Befestigung an Bäumen untersagt (§ 33 Straßenverkehrsordnung). Ich gehe mal davon aus das eine Straßenlaterne eine Leitplanke oder auch ein Brückengeländer zum den Verkehrseinrichtungen zählt: Die Stadt wird zuplakatiert! Arenaveranstaltung, Exhaus, Sex-Messen etc.etc. und Flohmärkte, Flohmärkte, Flohmärkte.... Plakate an Laternen, Plakate die in Radwege reinragen etc.etc. Und dann diese kleinen süßen Anhänger mit fest montierten Plakaten an allen Ecken. (Der Pearls-Club hat glaube ich inzwischen 50 von den Dingern in und um Trier stehen.)

Warum wird das toleriert? Es behindert den Verkehr, lenkt vom Verkehr ab und stört das Stadtbild. Und die Anhänger blockieren öffentlichen Parkraum, oder? Also wer darf wo plakatieren? Deshalb mein Vorschläge:

  1. Man verhängt gegen die Verantwortlichen Ordnungsgelder und füllt somit das Stadtsäckel. Das könnten die Politessen mit übernehmen.
  2. Man bindet den öffentlichen Verkehrsraum in ein umfassendes Vermarktungskonzept ein. z.B. könnte man gezielt bestimmte Werbeplätze freigeben und vermarkten. (DIe Laterne pro Tag zum Beispiel, gestaffelt nach Verkehrsaufkommen....)
Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Richtig ist, dass das Anbringen von Plakaten und Ähnlichem an Verkehrseinrichtungen unzulässig ist. Diesen Hinweis enthalten alle Genehmigungen sowie den Hinweis, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - Bußgeld und anderes mehr - eingeleitet wird. Auch die Ersatzvornahme gegen Kostenerstattung wird bereits praktiziert.

Zu Punkt 2 ist festzuhalten, dass dies einer fachlichen und rechtlichen Prüfung bedarf. Des weiteren ist die Akzeptanz der Veranstalter zu hinterfragen.

Niedrigere Preise für Busse erhöhen Fahrgastzahlen und Einnahmen

von: Gast; 26.09.2009; Nummer: 2268
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.69032
Durchschnitt: 1,69 (155mal bewertet)

Um die Fahrgastzahlen zu erhöhen, sollten die Preise gesenkt werden. Insgesamt könnten damit die Einnahmen steigen.

Wer zahlt freiwillig 4,80 € für hin und zurück aus den Höhen-Stadtteilen für den Bus, wenn er motorisiert ist (man stelle sich das mal zu Zeiten der DM vor, 9,60 DM, man hätte die Planer für verrückt erklärt).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

ÖPNV für Jugendliche attraktiver machen

von: Bettina L; 29.09.2009; Nummer: 2308
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.470085
Durchschnitt: 1,47 (117mal bewertet)

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher einmal pro Woche den Bus nehmen möchte, ist das recht teuer - und viele nehmen den Bus lieber, da das Fahrradfahren zu gefährlich ist! Wie wäre es, Streifenkarten anzubieten, damit das Fahren günstiger wird? Dann würden auch viele "Elterntaxifahrten" wegfallen, welche die Stadt verpesten, verstopfen und wiederum die Radfahrer ärgern. Zudem werden in vielen "neuen" Stadtteilen junge Familien angeworben, die zusätzlich mindestens ein- bis zweimal täglich mit dem Auto in die Innenstadt fahren - der Fehrkehskollaps ist hier schon jeden Morgen zu beobachten (z.B. Kreisel Kaiserthermen).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Stadt Trier gibt es die angesprochenen Streifenkarten bereits (so genanntes 4-Fahrtenticket). Im Übrigen ist die Angebots- und Tarifgestaltung nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum VRT muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Billigere und bessere öffentliche Verkehrsmittel

von: Utopia1983; 06.10.2009; Nummer: 2381
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.376145
Durchschnitt: 1,38 (109mal bewertet)

Ich schlage vor, dass Trier die Busse stärker bezuschusst und dafür wird das Busfahren wesentlich billiger (max. 0,50 Euro eine Fahrt) oder sogar kostenlos. Hierdurch kann der Verkehr in der Stadt stark reduziert werden. Es müsste dann allerdings auch das entsprechende Busangebot geschaffen werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Etwaige Defizite müssten aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Regionalbahn (Stadtbahn) Trier, Hauptstrecke Schweich / Kordel - Ehrang - Hauptbahnhof - Trier-Süd - Konz

von: Steiermark; 08.10.2009; Nummer: 2426
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.37255
Durchschnitt: 1,37 (102mal bewertet)

Die Bahnstrecke Schweich / Kordel - Ehrang - Hauptbahnhof - Trier-Süd - Konz - Saartal / Obermosel / Luxemburg durchzieht das Stadtgebiet auf einer Länge von ca. 15 km und verläuft hierbei in unmittelbarer Nähe der wichtigsten Wohn- und Arbeitsplatzgebiete und der bedeutendsten Schulzentren der Stadt. Es bietet sich daher an, diese Infrastruktur zur umweltfreundlichen Erschließung der Stadt zu nutzen. Bisher erfolgt eine derartige Erschließung allerdings nur punktuell, z.B. durch den Hauptbahnhof (der zudem nur von einer Seite zugänglich ist) oder durch den Haltepunkt (HP) Trier-Süd. Das Konzept der Regionalbahn (Stadtbahn) Trier sieht daher die Anordnung von Zwischenhalten vor, von denen bisher nur der HP Ehrang-Ort (Alt-Ehrang) realisiert ist. Seine ganze Effektivität kann das System aber erst dann entfalten, wenn zusätzlich zu den bestehenden Stationen wie Bf. Ehrang, Pfalzel, Hauptbahnhof und Trier-Süd die weiteren Haltepunkte wie Perlen auf einer Schnur das Stadgebiet erschließen:

  • Mäusheckerweg (beim Schulzentrum)
  • Trier-Nord/Dasbachstraße (beim Gewerbegbiet, dem potentiellen Handwerkerpark und der Trier-Arena)
  • Alt-Kürenz/Avelsbacher Straße (bei den dichten Wohngebieten St-Ambrosius, St-Paulin und Alt-Kürenz)
  • Kaiserthermen/Ostallee/Südallee/Olewiger Straße (beim FWG, dem Wohngebiet Gartenfeld, der Europäischen Rechtsakademie ERA und den Kulturzielen Landesmuseum, Tempelbezirk, Amphitheater und Kaiserthermen)
  • St-Matthias/Aulstraße (bei den Wohngebieten Weismark und Trier-Süd und dem Kulturziel Matthiasbasilika)
  • St-Medard/Schammat/Pellinger Straße (bei den Wohngebieten Schammat und Feyen)

In der Nähe von einigen der genannten HP befindet sich auch noch ausreichend Fläche zur Anlage von P+R-Plätzen; das eigentliche Ziel des Konzepts ist allerdings die direkte Erschließung der unmittelbaren Umgebung.

Bei konsequenter Fortführung des Regionalbahnkonzepts (unter Einbeziehung der Weststrecke) kann sich der ÖPNV-Anteil (Bahn und Bus zusammen) am stadtinternen Binnenverkehr von 12 % auf 17 % und im Ziel- und Quellverkehr zwischen Stadt und Region von 9 % auf 14 % erhöhen, während der Straßenverkehrsanteil von 45 % auf 36 % bzw. von 91 % auf 86 % abnimmt.

Das technische Problem liegt im Streckenabschnitt zwischen der Pfalzeler Brücke und Trier-Süd, der derzeit (einschl. Hauptbahnhof) im Prinzip dreigleisig ist (zwei Gleise für den Personenverkehr, das bergseitige Gleis im Gegenverkehr für Güterzüge). Bisher ist nicht gelöst, ob die drei neuen HP Trier-Nord, Alt-Kürenz und Kaiserthermen auf diesem Abschnitt drei- oder zweigleisig auszubauen sind. Hierzu gibt es seitens der DB AG noch keine Aussage. Denkbar ist auch eine Lösung, den Personenfernverkehr und den Güterzugverkehr auf zwei Gleisen zusammenzufassen und unabhängig hiervon den Regionalbahnverkehr auf dem dritten Gleis im Gegenverkehr (mit Kreuzungsstationen) auf dem o.g. dreigleisigen Abschnitt zu betreiben. Ein Vorteil dieser Lösung ist, dass für die neuen Haltepunkte jeweils nur ein Bahnsteig in Seitenlage notwendig ist. Dieses System wäre mit einem dritten Gleis auf der Pfalzeler Brücke auch bis zum Bahnhof Ehrang im Zuge der künftigen Umbauten des Ehranger Güterbahnhofs fortzusetzen, genau so, wie es über den HP Trier-Süd hinaus bis zum HP St-Medard / Schammat bzw. bis zum Estricher Hof fortsetzbar wäre, wo die Flächen der ehemals viergleisigen Bahntrasse noch zur Verfügung stehen (weiter in Richtung Konz fielen diese Flächen dem Straßenbau - vierspuriger Ausbau der B 51 - zum Opfer).

Zu realisieren ist das Regional / Stadtbahnkonzept Trier nur als GVFG-Maßnahme. Nach der derzeit gültigen Rechtslage ist die Stadt Bauherr und trägt die Planungskosten. Die Baukosten übernehmen Bund bzw. Land zu 80 %, die DB AG zu 5 %, so dass bei der Stadt noch 15 % der Baukosten bleiben. Es ist offen, ob dieser Finanzierungsmodus bleiben wird, vor allem, wenn im Jahr 2013 das GVFG ausläuft. Die Städte würden sich über einen geringeren Eigenanteil als 15 % sehr freuen, Bund und Länder sehen das aber anders. Ob bei einer restriktiveren Regelung seitens der Bundes und der Länder überhaupt noch kommunale Verkehrsvorhaben möglich sein werden, ist eine offene Frage.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Für den Ausbau der Haltestelle Mäusheckerweg wurden die Mittel für Planungskosten im Haushalt um 50.000 € erhöht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Über die im Folgenden dargestellte Vorgehensweise sowie die Entscheidung bezüglich des nächsten zu realisierenden Haltepunktes ist in 2010 ein Stadtratsbeschluss zu fassen:

Im Rahmen des Regionalbahnkonzeptes laufen aktuell Gespräche mit der DB AG, dem Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Landesministerium. Der zügige Bau eines nächsten Haltepunktes wird von den genannten Stellen unterstützt und ist auch von Seiten der Stadt vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang ist auch die angestrebte Reaktivierung der Schienenwesttrasse zu beachten. Bei einem entsprechenden Abstimmungstermin zwischen den genannten Stellen im Oktober 2009 wurde folgende weitere Vorgehensweise in Sachen Regionalbahn Trier inklusive Westtrasse vereinbart:

  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie / bautechnische Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße (bis Frühjahr 2010) durch den ZV SPNV-Nord. 
  • Anschließend Durchführung einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch DB Netz AG. 
  • Vorlage einer Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Westtrasse bis Sommer 2010 durch den ZV SPNV-Nord. 
  • Konkretisierung der Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse durch den ZV SPNV-Nord. 
  • Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses bezüglich der Priorisierung und Umsetzung eines nächsten Haltepunktes auf der Hauptstrecke bis Frühjahr 2010. 
  • Anschließend bautechnische Planung dieses Haltepunktes (Leistungsphase 1+2), Förderantrag usw. durch die Stadtverwaltung. Ziel: Baubeginn Haltepunkt in 2012

Regionalbahn/Stadtbahn: Weststrecke Schweich/Kordel - Ehrang - Biewer - Trier-West - Zewen - Luxemburg/Konz

von: Steiermark; 08.10.2009; Nummer: 2430
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.34091
Durchschnitt: 1,34 (88mal bewertet)

Genau so wie die Hauptstrecke über den Hauptbahnhof verläuft die zweigleisige elektrifizierte Weststrecke auf ca. 20 km durch die Stadtteile auf dem linken Moselufer von Ehrang bis Zewen, und genau so wie die Hauptstrecke kann sie in diesen Stadtteilen große Wohn- und Gewerbegebiete erschließen. Auf einer Länge von ca. 3 km verläuft sie unmittelbar an der Mosel, kann hier aber über die bestehenden Moselbrücken und die geplanten Moselstege (s. dieses Kapitel) große Bereiche in der Altstadt, in Trier-Nord und in Trier-Süd erschließen. Seit der Einstellung des Personenverkehrs im Jahr 1985 dient sie nur noch sporadisch dem Güterzugverkehr.

Um ihr die Erschließungsfunktion zu geben, die ihrem Potential entspricht, ist die Reaktivierung früherer sowie der Bau neuer Stationen erforderlich. Diese sind im einzelnen:

  • Mäusheckerweg; neu (beim Schulzentrum)
  • Biewer; neu (in der Ortslage; der alte Bahnhof existiert nicht mehr)
  • Mariensteg; neu (s. Moselstege; Erschließung von Nordbad, Ex-Haus, Moselstadion)
  • Pallien; neu (westl. Brückenkopf der Kaiser-Wilhelm-Brücke; Erschließung von Pallien und Fachhochschule; über die Brücke: Zurlauben, Brüder- und Elisabethkrankenhaus, Berufsbild. Schulen)
  • Martinerfeld: neu (am Bahnübergang; Erschließung von Neu-Pallien und nördl. Trier-West/Wohn- und Gewerbegbiet; über den Irminensteg (s. Moselstege) Bereich Hospitien, Technikerschule, Berufsbild. Schulen, FHS/Modedesign; "In zehn Minuten zu Fuß am Hauptmarkt")
  • Trier-West; reaktivierter ehem. Westbahnhof (Erschließung zentrales Trier-West/Wohn- und Gewerbegebiete; über die Römerbrücke Rathausbereich, Stadttheater)
  • Messepark; neu (Erschließung der neu zu nutzenden Brachflächen/Eisenbahnausbesserungswerk etc., Messepark, P+R-Platz; über den Barbarasteg Erschließung von Alt-und Neu-Barbeln; über die Konrad-Adenauer-Brücke Erschließung von St-Matthias)
  • Euren; reaktiviert an der Eisenbahnstraße (Wohnbereich Euren, Versorgungszentrum Bertard)
  • Monaise; neu (Erschließung Gewerbegebiet Monaise)
  • Zewen; reaktiviert an der Kantstraße (Wohnbereich Zewen, Ortsversorgung)

Während der derzeitige ÖPNV-Anteil am gesamten stadtinternen Binnenverkehr ca. 12 % beträgt, liegt sein Anteil am Verkehr der westlichen Stadtteile untereinander - Quint, Ehrang, Pfalzel, Biewer, Pallien, Trier-West, Euren, Zewen, der immerhin auch ca. 12 % des stadtinternen Binnenverkehrs ausmacht - lediglich bei ca. 5 %. Durch die Reaktivierung der Weststrecke für den Personenverkehr lässt sich dieser Anteil fast verdoppeln, weil die derzeit damit verbundenen zeitraubenden Umwegfahrten (z.B. zweimal über die Mosel) und Umsteigevorgänge entfallen.

Im Rahmen des Programms "Rheinland-Pfalz-Takt 2015" sieht das Land die Führung einer Regionalexpresslinie von der Eifel über die Weststrecke nach Luxemburg vor, die vor allem am neuen P+R-Haltepunkt "Messepark" die Pendler nach Luxemburg aufnehmen soll. Für den Nahverkehr ist aber besonders wichtig, eine der über die Weststrecke fahrenden Linien über die Konz-Zewener Eisenbahnbrücke zu führen, um den Pendlern aus dem Raum Konz / Saartal / Obermosel eine umwegfreie Route zum Gewerbegebiet Monaise zu bieten.

Überlegenswert wäre es, den Antrag der DB AG auf Rückbau eines der beiden Gleise (mit Kreuzungsmöglichkeit im Westbahnhof) wieder zu beleben, weil die Haltepunkte an eineeingleisigen Strecke nur einen Seitenbahnsteig benötigen (Fortfall von ggfls. erforderlichen neuen Fußgängerüber- oder -unterführungen), und den Bewohern unmittelbar an der Strecke könnte man die Angst nehmen, daß diese weiter von schweren Güterzügen befahren würde. Diese Lösung ist aber nur im Zusammenhang mit der Konzeption auf der Hauptstrecke möglich (zwei- oder dreigleisig).

Die Finanzierung erfolgt, wie bei den Haltepunkten an der Hauptstrecke, nach GVFG, es sei denn, Bund und/oder Land übernehmen die Kosten zu 100 %.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Verbessertes Mobilitätskonzept - Park & Ride zur Entlastung der Bitburger Str. / Citybahn nach Lux.

von: maeri; 16.10.2009; Nummer: 2682
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.272725
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Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 Verbesserung des Verkehrsanbindung mit der Bahn nach Luxemburg um den tagtäglichen Pendlerverkehr zu reduzieren.

Ebenfalls bietet es sich an, an der Bitburger Straße in der Nähe der Autobahnabfahrt ein Park & Ride System vorzusehen, dass die Belastung der Innenstadt insbesondere an "verkehrsreichen" Tagen (Feiertage in Luxemburg, Veranstaltungstagen etc.) reduziert und den Verkehr bereits vor der Stadt abfängt. Kilometer langer Stau bzw. Stop and go-Verkehr mit hohen Belastungen für die Umwelt würden so vermieten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Bahnverbindung nach Luxemburg steht nicht in der unmittelbaren Entscheidungskompetenz des Trier Stadtrates.

Allerdings setzt sich auch die Stadt stark für eine Verbesserung dieser wichtigen Verbindung ein. Dies geschieht im Rahmen kontinuierlicher Abstimmungen mit Verkehrsverbund VRT, Deutscher Bahn AG, Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Fachministerium sowie dem Nachbarland Luxemburg.

Bei einem Abstimmungstermin zwischen Deutscher Bahn, ZV SPNV-Nord, Ministerium und der Stadt im Oktober 2009 wurde das weitere Vorgehen in Sachen Regionalbahn Trier besprochen, wobei die verbesserte Anbindung an Luxemburg über die zu reaktivierende Westtrasse eine wichtige Rolle spielte.

Diesbezüglich wurde über die grundsätzliche Möglichkeit eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse gesprochen, welches die finanziellen Möglichkeiten der Stadt berücksichtigen soll. Neben entsprechenden Abstimmungen mit den genannten Akteuren sowie der weiteren grundsätzlichen Unterstützung diesbezüglicher Projekte, wird sich die Stadt auch im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Mobilitätskonzeptes in starkem Maße mit den Verkehrsbeziehungen in das Großherzogtum beschäftigen und hierfür Verbesserungs- bzw. Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Hierbei spielt auch das Thema Park&Ride eine wichtige Rolle. Konkrete Entscheidungen können erst nach der Erarbeitung und Beschlussfassung über diese abgestimmte Gesamtstrategie im Verkehrsbereich getroffen werden.

ÖPNV tageweise zum Nulltarif

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2421
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.257425
Durchschnitt: 1,26 (101mal bewertet)

Die Stadt soll mit den SWT die Möglichkeit untersuchen, den ÖPNV im Nulltarif anzubieten. Das könnte zunächst an nur einem Tag in der Woche, z.B. am Samstag, versucht werden. Mit dem Einzelhandelsverband und der City-Initiative wäre zu prüfen, ob von dort Finanzierungsbeiträge geleistet werden können (z.B. statt Parkticket ein Busticket)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls die Mindereinnahmen nicht durch externe Partner übernommen werden sollten, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Westtrasse - Regionalbahn ausbauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1951
Stadtteil: Zewen; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.21739
Durchschnitt: 1,22 (115mal bewertet)

Um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen soll die Westtrasse-Regionalbahn ausgebaut und wieder belebt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Regionalbahnkonzeptes laufen aktuell Gespräche mit der DB AG, dem Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Landesministerium, bei welchen die Reaktivierung der Schienenwesttrasse eine wichtige Rolle spielt. Bei einem entsprechenden Abstimmungstermin zwischen den genannten Stellen im Oktober 2009 wurde folgende weitere Vorgehensweise in Sachen Regionalbahn Trier inklusive Westtrasse vereinbart:

  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie / bautechnische Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße (bis Frühjahr 2010) durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Anschließend Durchführung einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch DB Netz AG.  
  • Vorlage einer Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Westtrasse bis Sommer 2010 durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Konkretisierung der Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses bezüglich der Priorisierung und Umsetzung eines nächsten Haltepunktes auf der Hauptstrecke bis Frühjahr 2010. 
  • Anschließend bautechnische Planung dieses Haltepunktes (Leistungsphase 1+2), Förderantrag usw. durch die Stadtverwaltung. Ziel: Baubeginn Haltepunkt in 2012. 

Über die genannte Vorgehensweise sowie die Entscheidung bezüglich des nächsten zu realisierenden Haltepunktes ist in 2010 ein Stadtratsbeschluss zu fassen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ausbau der Regionalbahn-Westtrasse wird befürwortet.

Verbesserungsvorschläge Barrierefreiheit

von: dona; 08.10.2009; Nummer: 2404
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.14706
Durchschnitt: 1,15 (68mal bewertet)

Mehr Barrierefreiheit, vor allem bei Bus und Bahn.

Abgeflachte Bordsteine.

Barrierefreiheit in Geschäften, damit der Behinderte selbstbestimmt leben kann.

Mehr Aufzüge, wenn nötig.

Behindertenfreundliches Personal, die z.B. einem im Bus die Rampen öffnen und schließen.

Bitte um mehr finanzielle Unterstützung für inklusive Bildung oder für mehr Kulanz bei der Bewilligung von Assistenz-Anträgen.

Wirtschaftsförderung, dort wo private Kultur- oder Geschäftsbetriebe barrierefrei werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Der Vorschlag findet im Rahmen der Umsetzung der verschiedensten Maßnahmen stets Beachtung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung stimmen überein, dass der Vorschlag im Rahmen der Umsetzung der verschiedensten Maßnahmen stets Beachtung findet.

Verwaltungshinweis für den Rat

  1. Im Rahmen von Neubau- und Umbaumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen werden bereits seit einigen Jahren  die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. Hierzu wird der Sprecher der Behindertenverbände angeschrieben und um Stellungnahme zu den städtischen PLanungen gebeten. Erst hiernach werden barrierefreie Maßnahmen (Absenkungen von Bordsteinen, Bus-Cups, taktile Bodenbeläge, akkustische Signalgeber etc.) ausgeführt.
  2. Im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen werden bei Bedarf auch Bildungsangebote  zur Teilhabe am sozialen Leben in der Regel durch ein persönliches Budget finanziert.
  3. Die Bewilligung einer Assistenz für Menschen mit Behinderung erfolgt auf Grundlage einer individuellen Hilfeplanung nach Maßgabe des persönlichen Bedarfs. Die Bewilligung wird in einer Teilhabekonferenz ausgesprochen.

Günstigere Bahn-Preise innerhalb der Stadt und Wasserbillig-Trier!

von: Muellenheim87; 12.10.2009; Nummer: 2489
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.12048
Durchschnitt: 1,12 (83mal bewertet)

Innerhalb der Stadt und auf der Strecke Wasserbillig-Trier, soll die Deutsche Bahn mit günstigen Preisen mehr Fahrgäste anlocken, um die ummweltbewusstere und ökulogischere Bahn als Teil des ÖPNV attraktiv zu machen. Ich bin mir sicher, dass mehr Luxeburger nach Trier zum Einkaufen kommen würden und viele umweltbewusste Luxemburger und Trierer vom Auto auf die Bahn wechseln würden! Die Deutsche Bahn könnte so auf regionaler Ebene mehr verdienen, denn die Masse macht's ja bekanntlich.

Die längere Strecke Luxemburg-Wasserbillig kostet z.Z. 1,50 € (2 Stunden-Ticket für Hin- und Rückfahrt). Schüler und Studenten mit Jumbo-Karte (50 €/Jahr fahren kostenlos).
Dagegen die viel kürzere Strecke Wasserbillig-Trier kostet z.Z. 6 € (Hin- und Rückfahrt); das ist Wucher!!!

Es müsste meiner Meinung nach ein günstiger Stadtticket für unter 30 € im Monat (unter 20 € für Studenten) oder ein günstiger Jahresabonnement geben. Zudem sollte es für die vielen Luxemburger Studenten und die Arbeitnehmer in Luxemburg ein günstiges WOCHENPENDLER-Abonnement geben, welches pro Hin- und Rückfahr max. 1 € kostet. Eine normale Bahnfahrt sollte bei 1,50 € für hin und zurück (Wasserbillig-Trier) liegen. Sonnst bleibt nur die alternative Auto oder Schwarzfahrt!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise in Zügen der Deutschen Bahn sind nicht von der Stadt festlegbar. Im Fernverkehr ist hierfür die Deutsche Bahn AG bzw. die CFL in Luxemburg, im Regionalverkehr der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) zuständig.

Zudem ist festzustellen, dass es bereits ein Ticket gibt, mit welchem man mit dem Zug zwischen Schweich und Luxemburg (inkl. sämtlicher ÖV-Strecken innerhalb Luxemburgs) für 75,- Euro im Monat beliebig oft fahren kann. Das sind, bei angenommenen 20 Arbeitstagen im Monat, 1,88 Euro pro Fahrt und Richtung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man zwischen Schweich und Luxemburg-Stadt oder zwischen Trier und Wasserbillig unterwegs ist.

Ob bei diesem extrem günstigen Angebot tatsächlich noch Verbesserungspotenzial besteht, darf bezweifelt werden. Die im Vorschlag formulierte Alternative des Autofahrens ist auf jeden Fall erheblich teurer. Dennoch könnte die Stadt Trier, da sie Mitglied im VRT ist, in der Verbandversammlung den entsprechenden Vorschlag zur Beschlussfassung einbringen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit bezüglich der innerstädtischen Tarifentwicklung eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll (hierbei spielt auch die im Vorschlag angesprochene Tarifreduzierung im Stadtverkehr eine Rolle).

Der vorliegende Vorschlag bezüglich der Tarifgestaltung nach Luxemburg könnte durch eine entsprechende Forderung hinsichtlich der Preisgestaltung bis zur Grenze nach Luxemburg ergänzt werden (da nur dieser Bereich vom VRT beeinflussbar ist und zudem dieser Streckenabschnitt aufgrund der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle des ÖPNV in Deutschland und Luxemburg auch der teurere ist).

Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats wäre Anfang 2010 zu fassen, damit er – eine Zustimmung der Verbandsgremien und eine grundsätzliche rechtliche bzw. finanzielle Umsetzungsfähigkeit vorausgesetzt – 2011 wirksam werden könnte.

Südbahnhof für Alle - mehr als 25 Stufen zum Glück...

von: Hanspitt; 06.10.2009; Nummer: 2390
Stadtteil: Heiligkreuz; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.1
Durchschnitt: 1,10 (80mal bewertet)

Ich schlage der städtischen Verwaltung vor, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn, einen behindertengerechten Zugang zum Bahnhof Trier-Süd zu ermöglichen, um allen Gesellschaftsgruppen in Heiligkreuz und Trier-Süd den Zugang zum ÖNPV in Trier und zum regionalen und überregionalen Bahnanschluss zu erleichtern.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Für die Maßnahme Haltepunkt Trier-Süd sind im Rahmen des Haltepunktekonzepts Mittel im Finanzplan für 2015/2016 eingestellt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Zuge der Entwurfsbearbeitung zu den verschiedenen Haltepunkten der Regionalbahn wurde ein behindertengerechter Zugang zum Bahnhof Trier-Süd vorgesehen. Hier besteht aus Platzgründen lediglich die Möglichkeit, einen Aufzug zu installieren. Dieser wäre sehr aufwändig und unterhaltungsintensiv. Bis dato fehlt es an finanziellen Mitteln. Die Zuständigkeiten wäre zwischen Stadt Trier und DB AG zu klären und vertraglich festzulegen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat unterstützt diesen Vorschlag.

ÖPNV Preise - StadtteilKarte

von: Hans Peter Simon; 16.10.2009; Nummer: 2655
Stadtteil: Ehrang-Quint; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.925375
Durchschnitt: 0,93 (67mal bewertet)

Im Bügergutachten wurde vor vielen Jahren ein Forderung diesbezüglich erhoben. Da es hier ein bestehendes gutes Verkehrsangebot gibt sollte geprüft werden ob durch ein verbessertes Preisangebots auch die Nutzungshäufigkeit verbessert werden kann. Verstärkte Nutzung würde m.E.eine Ergebnisverbesserung ermölichen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat stellt sich einstimmig hinter die Forderung nach einer "Stadtteil-Karte", wie vor beschrieben und bereits im Bürgergutachten gefordert.

Ausbau des Rad- und Fußwegenetzes

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1753
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.38614
Durchschnitt: 1,39 (202mal bewertet)

Der Ausbau der Fuß- und Radwege soll vor allem zur Verkehrsvermeidung beitragen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Das Radverkehrskonzept liegt im Entwurf vor. Integration in gesamtes Mobilitätskonzept 2020 läuft. Beschlussfassung im Rahmen deses Konzeptes vorgesehen. Einzelne Maßnahmen werden vorab bereits konkret geplant und sind im Haushaltsplan eingestellt z.B. Lückenschluss Radweg Spitzmühle, Radwege Loebstraße / Aulstraße / Herzogenbuscher Straße, Radfahrerquerung Ascoli-Piceno-Straße, Fortsetzung Hochwald-Ruwertal-Radweg im Bereich ehemaliger Bahnhof Ruwer....)

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird ein Radverkehrskonzept erarbeitet und im Jahr 2010 werden darüber hinaus auch grundsätzliche Aussagen zu Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Fußgängerverkehrs erarbeitet. Diese werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden.

Nach Abschluss der Arbeiten und Beschluss des Konzeptes durch den Stadtrat können anschließend sukzessive einzelne Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität konkret geplant, in den Haushalt eingestellt und zur konkreten Umsetzung gebracht werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord stimmt der Maßnahme zu.

Einbahnstraßen als Radweg

von: cmw; 14.10.2009; Nummer: 2558
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.341465
Durchschnitt: 1,34 (82mal bewertet)

Seit 1989 fahre ich jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Veranstaltungen, etc., da mir der Bus zu teuer ist, ich aber etwas für die Umwelt tun möchte.

Es hat sich zum Thema Radwege einiges getan, dennoch möchte ich, auch aufgrund der verheerenden Berichterstattung im Volksfreund über das Verhalten der Radfahrer in Trier, folgenden Vorschlag machen:

Wenn alle Einbahnstraßen in beiden Richtungen, einige Teile der Fußgängerzone bzw. Busspuren als Radwege ausgewiesen werden könnten, wäre es den Radfahrern möglich, wieder auf mehr Verständnis bei den Autofahrern, bzw. Fußgängern zu treffen.

Vielleicht würde sich dann der Eine oder Andere auch mal wieder aufs Rad schwingen, was dem Stadtbild -vor allem als Universitätsstadt- bestimmt zu Gute käme.

Mit freundlichem Gruß

Ch. Wagner

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Verwaltungshinweis für den Rat

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet. Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden.

Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, gegebenenfalls (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden.

Durchgehende Radwegeverbindung in Richtung Trier bauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1624
Stadtteil: Ruwer-Eitelsbach; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.333335
Durchschnitt: 1,33 (123mal bewertet)

Die Radwege in Richtung Trier sind auszubauen und die schon erschlossenen Radwege zu nutzen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Eine Weiterführung des Hochwald-Ruwertal-Radweges wird derzeit beplant. Sobald hier das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen, kann die Maßnahme projektiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden. Als Zwischenlösung zum Neubau eines Zweirichtungsradwegs auf dem ehemaligen Moselbahngleis kommt auch die Markierung von Radfahr- bzw. Schutzstreifen auf der Ruwerer Straße in Frage.

Zur Zeit werden Grundstücksverhandlungen für die Gleistrasse im Bereich ehemaliger Bahnhof Ruwer geführt. In 2010 und 2011 ist beabsichtigt, dieses Teilstück bis zum Bahnübergang Ortseingang Ruwer auszubauen.

Einbahnstraßen; Öffnen für Fahrradfahrer im Gegenverkehr

von: Steiermark; 09.10.2009; Nummer: 2452
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.33019
Durchschnitt: 1,33 (106mal bewertet)

Die Verwaltung hat dankenswerterweise schon eine schöne Anzahl von Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet. darüber hinaus bieten sich aber noch weitere Straßen an, die die entsprechenden Kriterien nach StVO erfüllen. Dies sind im einzelnen:

  • die Johannisstraße; Verbindung des Quartiers Olk-Mutterhaus und seine ganzen sozialen Einrichtungen mit dem Zentrum der Altstadt
  • die Kutzbachstraße zwischen Pferdemarkt und Simeonstiftplatz; Verbindung des Bereichs Porta nigra mit dem Berufsschulzentrum
  • der nördliche Abschnitt der Simeonstraße an der Porta nigra, bis zur Umgestaltung des Porta-Nigra-Bereichs
  • das Margaretengässchen zwischen Trevirispassage und Simeonstiftplatz: Umweltspur. Die Busfrequenz auf der vorübergehend eingerichteten Umweltspur in der Christophstraße ist höher!
  • der Simeonstiftplatz bis zur Nordallee
  • die Flanderstraße (Welschnonnenkirche)
  • die Alkuinstraße im Quartier St-Paulin; war früher zugelassen!
  • der östliche Abschnitt der Balthasar-Neumann-Straße (St-Paulin) bis zur Schöndorfer Straße
  • die Gervasiusstraße in Gänze

Diese Anordnung ist im Prinzip kostenneutral (bis auf die Zusatzschilder) und schafft für den stadinternen Fahrradverkehr mehr Transparenz.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Der Vorschlag ist weitestgehend Bestandteil des Mobilitätskonzeptes (MoKo) 2025, welches dem Stadtrat noch in 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Die Umsetzung den MoKo wird federführend beim Baudezernatliegen.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung stimmen überein, dass der Vorschlag im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes geprüft und möglichst umgesetzt wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen erfolgen durch das Straßenverkehrsamt in staatlicher Auftragsangelegenheit, wenn die rechtlichen und baulichen Voraussetzungen vorliegen. 

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet.

Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden.

Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, ggf. (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden.

 

  • Johannisstraße: könnte grundsätzlich nach Abstimmung geöffnet werden 
  • Kutzbachstraße: Straßenbreite reicht nicht aus 
  • der nördliche Abschnitt der Simeonstraße an der Porta Nigra, bis zur Umgestaltung des Porta-Nigra-Bereichs: grundsätzliche Öffnung möglich. Dies wird jedoch im Rahmen des Wettberwerbs Porta-Nigra-Platz und im Rahmen des Radverkehrskonzept überprüft. 
  • Margaretengässchen zwischen Trevirispassage und Simeonstiftplatz: wie vor Simeonstiftplatz bis zur Nordallee: Kriterien nicht erfüllt: Verkehrsaufkommen, Tempo 50, Busverkehr, Taxen. 
  • Flanderstraße: Kriterien nicht erfüllt – hier: In Abschnitten nicht breit genug 
  • Alkuinstraße: Öffnung wäre zu überprüfen 
  • östlicher Abschnitt der Balthasar-Neumann-Straße: hier ergibt sich das Problem, dass der Radfahrer in die Signalisierung eingebunden werden müßte 
  • Gervasiusstraße in Gänze: grundsätzlich Öffnung möglich. Muss überprüft werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord weist auf die Gefährlichkeit dieser Regelung in der Peter-Friedhofen-Straße zwischen Lindenstraße und Remigiusstraße hin. Hier ist die Fahrbahn sehr schmal und es kommt immer wieder zu Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern. Dem könne evtl. mit einem Verkehrsschild entgegengewirkt werden, das die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer aufmerksam macht.

Gleiche Probleme werden bei einer Öffnung der Alkuinstraße und der Balthasar-Neumann-Straße, östlicher Abschnitt, gesehen.

Fahradständer Hbf

von: Sniff; 06.10.2009; Nummer: 2384
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.316665
Durchschnitt: 1,32 (120mal bewertet)

Die Fahrradständer vor dem Hauptbahnhof und dem Alleencenter reichen nicht aus.

Hierzu müssen keine teuren neuen Ständer installiert werden, sondern es genügen einfache Stangen, wie sie z.T. schon angebracht sind und insbesondere ein größerer ausgewiesener Platz für die Fahrräder.

(Zusätzlich wäre eine Kamera(-attrappe) oder ein Hinweis auf Überwachung des Platzes etwas, das jeder, der sein Fahrrad dort abstellt begrüßen würde.)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Es wird weiterhin auf die geplante Fahrradstation verwiesen. In Randbereichen wurden im Bereich der Parkplätze mehrere Fahrradbügel nachgerüstet.

Ergebnis des Rates

Die Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen. Ein konkreter Termin kann aber noch nicht benannt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

In diesem Zusammenhang ist auf die geplante Fahrradstation am Hauptbahnhof zu verweisen (vgl. Stadtvorstandsvorlage 036/2008 sowie Stadtratsbeschluss 362/2008). Eine Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bahnhofsumfeld ist mit dieser Planung sowie auch den Überlegungen zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bahnhofsworkshop 2006) abzustimmen.

Zu beachten ist auch, dass sich die meisten der derzeit vorhandenen Fahrradständer auf dem Gelände der DB AG befinden. Vorplanungen und Abstimmungen bezüglich der Fahrradstation laufen derzeit. Mit einer Förderung von 85 Prozent bzw. 800,-- Euro pro Stellplatz vom Land ist zu rechnen.

Da eine zeitnahe Realisierung einer Fahrradstation somit grundsätzlich möglich erscheint, sind kurzfristige Umbauten der vorhandenen Abstellanlagen nicht sinnvoll. Die Planungen für die Fahrradstation sollen zügig fortgesetzt werden und die Neuordnung der verbleibenden Fahrradabstellmöglichkeiten im Bahnhofsumfeld damit koordiniert werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Durchgehender Fahrradweg Kürenzerstr - Nordallee - Katharinenufer

von: Sniff; 06.10.2009; Nummer: 2387
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.313255
Durchschnitt: 1,31 (83mal bewertet)

Bisher gibt es keinen durchgehenden Fahrradweg von der Kürenzerstraße in die Nordallee und innerhalb der Nordallee. Ebenso fehlt eine Verbindung von der Nordalle zum Katharinenufer. Deshalb sind die vorhandenen Wege nicht nutzbar oder erfordern einen gefährlichen Wechsel von Fahrradweg auf die Straße.

In dieser Weise wäre es generell angebracht in Trier die Verkehrsführung für Fahrradwege zu überprüfen und vorhandene Fahrradwegstücke zu verbinden. Hierzu sind häufig keine teuren Investitionen erforderlich sondern zumeist lediglich Markierungen. Fahrradfahrer brauchen eigene Wege zum Fahren oder zumindestens sollte für alle Verkehrsteilnehmern ersichtlich sein, wo Fahrräder (sicher) fahren können/sollen!

Außerdem wäre es nicht nur für Fahrradfahrer sicherer, sondern auch für Rollstuhlfahrer angenehmer, wenn vorhandene abgeflachte Bordsteine von Fußgänger- und Fahrradwegen an den Straßenübergängen ebenerdig wären. Als Beispiel lässt sich hier die Kohlenstraße gegenüber des Einkaufszentrums nennen. Relativ neue Gehwege, z.T. mit Fahrradweg, und dennoch haben die Bordsteine an den Straßenübergängen eine Höhe von 5-10cm.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Für den Bereich Anbindung an das Katharinenufer liegt eine Vorplanung für den Ausbau eines Radwegs Schießgraben von Ostallee bis Uferstraße vor. Anfang 2010 wurde hierfür ein Antrag auf Zuwendnungen nach dem Investitionsstockprogramm gestellt. Eine Bewilligung liegt bis dato nicht vor. Weitere Planungen in dem restlichen Bereich sind abhängig von den Ergebnis-Konzepten aus den Projekten "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz" und "Wettbewerb Porta-Nigra-Platz".

Verwaltungshinweis für den Rat

Sämtliche in dem Vorschlag benannten Bereiche stellen Schwerpunkte der Planungen der Stadt dar.

Neben dem vorgesehenen Ausbau der Kürenzer Straße im Zuge des so genannten Moselbahndurchbruchs (bei welchem geeignete Radverkehrsanlagen mit eingeplant werden; Planungskosten sind im Haushaltsentwurf 2010 eingeplant; ab 2011 ist die Maßnahme im Investitionshaushalt eingeplant), ist gemäß dem in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzept insbesondere die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Porta Nigra dringend zu verbessern. Hierzu werden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung vorgeschlagen.

Darüber hinaus werden auch im Rahmen der mittel- bis langfristigen Überlegungen zur Bahnhofumfeldgestaltung sowie dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Porta-Nigra-Umfeldes die Belange des Radverkehrs berücksichtigt.

Auch der Bereich Schießgraben, der ebenfalls auf der hier genannten Verbindung liegt – stellt gemäß Entwurf des Radverkehrskonzeptes einen besonders wichtigen Lückenschluss im Radverkehrsnetz dar. Da hier bereits ein Fußweg vorhanden ist, ist diese Maßnahme mit relativ wenig Aufwand umsetzbar.

Ebenso werden im Radverkehrskonzept zahlreiche weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die mit relativ geringem finanziellem Aufwand umsetzbar sind. Auch die Absenkung von Bordsteinen ist dabei eine von vielen vorgeschlagenen Maßnahmen – allerdings eine, die in der Summe relativ teuer ist. Zudem sind hierbei auch die Belange von sehbehinderten Menschen sowie auch Aspekte der Wasserführung mit zu berücksichtigen.

Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010 im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes Trier 2020. Daran anschließend sind dann konkrete Maßnahmen zu planen und die Finanzierung sicher zu stellen.

Mehr Sitzmöglichkeiten insbesondere für ältere Menschen in der Innenstadt

von: Neubürger; 12.10.2009; Nummer: 2490
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.302085
Durchschnitt: 1,30 (96mal bewertet)

Insbesondere im Bereich von der Glockenstraße bis zum Kornmarkt gibt es keine altengerechten Sitzplätze. Nicht jeder hat die finanziellen Mittel zur Verfügung, das gastronomische Angebot zum Ausruhen zu nutzen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

An folgenden Standorten wurden mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirates Trier-Mitte-Gartenfeld Sitzmöbel aufgestellt: Fleischstraße,(Kaufhof), Simeonstraße 15, Simeonstraße 25 und am Heuschreckbrunnen. Weiter Sitzbänke sind in der Gartenfeldstraße/ Ecke Agritiusstraße, der Nagelstraße und Am Breitenstein vorgesehen und werden dort in Kürze installiert. Zum Teil handelt es sich dabei um einzelne Bänke oder auch um Bankgruppen mit Zylinder-Pollersteinen

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Möglichkeiten weitere Sitzbänke in der Fußgängerzone aufzustellen sind auf Grund unterschiedlicher Interessen sehr eingeschränkt. Die Abstimmung neuer Bankstandorte mit den Beteiligten erfordert Zeit und wird im Baudezernat geprüft.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Verlängerung des Radweges vom Hauptbahnhof bis zur Paulinstraße

von: Neubürger; 12.10.2009; Nummer: 2488
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.28409
Durchschnitt: 1,28 (88mal bewertet)

Insbesondere für Radtouristen ist die Verbindung vom Bahnhof zur Porta gefährlich. Für mich ist es unverständlich, dass hier kein Radweg vorhanden ist, da vor allem in den Urlaubszeiten viele Touristen mit dem Rad vom Bahnhof zur Porta fahren. Täglich kann man beobachten, wie Radfahrer vom Autoverkehr gefährdet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzept ist insbesondere die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Porta Nigra dringend zu verbessern. Hierzu werden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung vorgeschlagen.

Darüber hinaus werden auch im Rahmen der mittel- bis langfristigen Überlegungen zur Bahnhofumfeldgestaltung sowie dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Porta-Nigra-Umfeldes die Belange des Radverkehrs berücksichtigt. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010 im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes Trier 2020. Daran anschließend sind konkrete Maßnahmen zu planen und die Finanzierung sicher zu stellen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Mehr Einbahnstraßen für Radfahrer freigeben

von: Anwohner; 08.10.2009; Nummer: 2433
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.27778
Durchschnitt: 1,28 (108mal bewertet)

Alle Einbahnstraßen sollten geprüft werden, ob sie für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden können. Warum sollte es z. B. in der Johannisstraße nicht möglich sein dies umzusetzen?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Umsetzung in der Johannisstraße ist zwischenzeitlich erfolgt. Ansonsten wird auf das Mobilitätskonzept verwiesen.

Verwaltungshinweis für den Rat

In Trier sind in der Vergangenheit bereits zahlreiche Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet worden. Bei den noch nicht geöffneten Straßen handelt es sich in der Regel um solche, bei denen aufgrund der räumlichen bzw. Verkehrsverhältnisse (Mindestbreite, Verkehrsaufkommen, Höchstgeschwindigkeit, Busverkehr, Parkplatzsituation usw.) eine Öffnung gar nicht oder zumindest nicht ohne begleitende (Umbau-) Maßnahmen möglich ist.

Im Rahmen des derzeit in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes werden allerdings noch einmal die wichtigsten der noch nicht geöffneten Einbahnstraßen überprüft und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Herstellung eines sinnvollen Radverkehrsnetzes bewertet.

Die entsprechenden Vorschläge zur Öffnung weiterer Einbahnstraßen werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes unter Abwägung mit den Belangen der ebenfalls zu berücksichtigenden sonstigen Verkehrsträger in ein Integriertes Handlungskonzept münden. Die danach verbleibenden Streckenabschnitte, auf denen eine zusätzliche Öffnung sinnvoll und umsetzbar erscheint, sollen anschließend sukzessive konkret geplant, ggf. (bei Umbaubedarf) in den Haushalt eingestellt und zur Umsetzung gebracht werden. Siehe Anmerkungen zum Vorschlag Nr. 2558 und 2452.

Anbindung des Moselradweges an den Ruwertalradweg

von: bridget; 11.10.2009; Nummer: 2465
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.233335
Durchschnitt: 1,23 (90mal bewertet)

Momentan endet der Moselradweg am Verteilerkreis und man kann nur über die Löbstraße (für Fahrradfahrer eine höchst gefährliche Straße) den Ruwertalradweg erreichen. Diese Teilstrecke müsste radwegemäßig ausgebaut werden, um für Fahradfahrer eine sichere und attraktivere Anbindung zu schaffen (auch für den Fahrradtourismus sicher nicht uninteressant).

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Die Anbindung des Moselradweg an den Ruwertalradweg ist im Zuge der Maßnahmen "Ausbau der Loebstraße" und "Radweg Ruwer" geplant. Es ist vorgesehen und im Haushaltsplan 2010/2011 eingeplant, den Ruwertalradweg auf den ehemaligen Gleisanlagen im Bereich des alten Bahnhofs Ruwer bis zum nächsten Bahnübergang fortzuführen. Von der Stadtseite ist geplant, im Bereich der Loebstraße den Radweg bis zur Eisenbahnbrücke Pfalzel fortzusetzen. Der dann verbleibende Lückenschluss zwischen Eisenbahnbrücke und Bahnübergang Ruwer kann vorläufig über den Bereich Kläranlage und Grüneberg bis zum Bahnübergang umfahren werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden.

Als Zwischenlösung zum Neubau eines Zweirichtungsradwegs auf dem ehemaligen Moselbahngleis kommt auch die Markierung von Radfahr- bzw. Schutzstreifen auf der Ruwerer Straße in Frage. Die Weiterführung in Richtung Innenstadt erfolgt über die Straße Am Grüneberg und von dort aus alternativ über die Metternichstraße (Schutzstreifen vorhanden) oder die Loebstraße. Im Bereich der Loebstraße liegen fertige Planungen für einen Zweirichtungsradweg vor. Die Abstimmung mit den Belangen der Anlieger läuft.

Kommentar Ortsbeirat

Ortsbeirat Trier-Nord: Beim Neuausbau der Loebstraße soll ein Radweg bis zur Pfalzeler Brücke erstellt werden.

Anbindung Moselfahrradweg an Innenstadt

von: sixpence; 16.10.2009; Nummer: 2688
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.22059
Durchschnitt: 1,22 (68mal bewertet)

Derzeit fehlt eine Anbindung von Fahrradtouristen, die von Biewer kommend über die Kaiser Wilhelm Brücke die Innenstadt erreichen wollen. Hier wird ein touristisches Potential leichtfertig vergeben!

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Es fehlt der Radweganschluss vom Moselradweg zur Kaiser-Wilhelm-Brücke. Eine Anlegung als Radweg oder Radfahrstreifen kann aus Platzgründen nur im Rahmen eines Umbaus der Verkehrsanlagen erfolgen. Hierzu müßte die Maßnahme im Haushalt eingestellt werden. Zur Etatisierung sind Vorplanungen und Kostenschätzung erforderlich, zu deren Ausführung mittels externer Büros z.Zt. keine Mittel vorhanden sind.

Ergebnis des Rates

Die Maßnahme soll im Radwegekonzept berücksichtigt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der konkret genannten Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden.

Darüber hinaus erfolgt derzeit die Erarbeitung eines zusammenhängenden abgestimmten städtischen Radwegenetzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Die einzelnen darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind anschließend im Rahmen des Mobilitätskonzeptes mit den Maßnahmen für die sonstigen Verkehrsträger abzustimmen und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Dies ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Daran anschließend ist die Finanzierung sicher zu stellen sowie die einzelnen Maßnahmen konkret zu planen und umzusetzen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat West-Pallien stimmt dem Vorschlag zu.

Ausbau der Fahrradwege und Stellplätze vorrantreiben

von: dave; 16.10.2009; Nummer: 2626
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.179485
Durchschnitt: 1,18 (78mal bewertet)

Es gefällt mir, was zur Zeit beim Ausbau der Radwege passiert. Einen zweispurigen Radweg am alten Polizeipräsidium vorbei einzurichten finde ich grandios, wenn dieser jetzt noch Richtung Innenstadt ausgebaut wird: Noch besser. Ich möchte die Stadt ermutigen, dies auch an anderen Stellen vorranzutreiben. Wo das geschehen soll wurde ja vor langer Zeit schon in einer Umfrage ermittelt. Bitte bedenken Sie auch, dass Radwege nur die halbe Angelegenheit sind: Viele Stellplätze sind chronisch überfüllt. Beispiele:

  • Zwischen Karstadt und Kaufhof
  • "Das Bad" an den Thermen (Grauenvoller Name übrigens, welcher koksende Designer hat sich das ausgedacht? Wir sagen alle noch Stadtbad)
  • Hauptbahnhof (z.B. bei der Parkhauseinfahrt/Eingang MediaMarkt)
  • Bahnhof Trier-Süd.

Letzterer ist ganz besonders katastrophal, viele Pendler nach Luxembourg haben kaum Platz für ihr Rad. Die besten Radwege entfalten ihr Potenzial erst, wenn genügend Stellplätze an Schlüsselpunkten installiert werden.

Noch ein Hinweis in dieser Sache: Schauen sie sich einmal den neuen Fahrradparkplatz neben dem Haupteingang des Brüderkrankenhauses an. Dieses neuartige Halterungskonzept ist wunderbar und wird akzeptiert. Die bügelförmigen Stellplätze, wie sie zwischen Karstadt/Kaufhof oder vor der Sparkasse Stresemannstraße zu finden sind, halte ich - wenn auch günstig in der Anschaffung - für eine Platzverschwendung.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Zur Zeit wird der Bestand der Fahrradabstellanlagen aufgenommen und erfasst. Dieser dient als Grundlage für eine Fahrradabstellkonzept, welches Bestandteil des Radverkehrskonzeptes wird. Im Bereich Rautenstrauchpark und am Bahnhof Trier-Süd sind in 2010 weitere Abstellflächen für Fahrräder geplant.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für Fahrradstellplätze am Rautenstrauchpark zusätzlich 5.000 € bereitgestellt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes wird derzeit im Rahmen des Radverkehrskonzeptes auch ein Konzept bezüglich der Fahrradabstellmöglichkeiten erarbeitet. Hierbei spielen vor allem die Hauptzielpunkte des Radverkehrs, wie z.B. Bahnhöfe, Freizeiteinrichtungen und die Fußgängerzone eine wichtige Rolle.

Im Rahmen der im Konzept vorgenommenen Schwerpunktsetzungen soll – nach einem entsprechenden Beschluss des Radverkehrskonzeptes bzw. des Mobilitätskonzeptes – der konkrete Ausbau vorhandener bzw. gegebenenfalls auch der Neubau von Fahrradabstellanlagen und -wegen angegangen werden.

Bezüglich der Wahl des Anlagentyps ist folgendes zu beachten: In den letzten Jahren konnte sich in Deutschland jedoch mehr und mehr der Anlehnbügel, wie er auch im angesprochenen Bereich zwischen Karstadt und Kaufhof eingesetzt und hervorragend angenommen wird, als erste Wahl unter den Fahrradparkern durchsetzen: Ein wichtiger Aspekt hierbei ist sicherlich, dass sich die Anlehnbügel gestalterisch besser in das Stadtbild einpassen lassen, aber auch die funktionalen Eigenschaften überzeugen weite Teile der Fachwelt:

Durch die beidseitige Belegung der Bügel kann der Raum besser ausgenutzt werden, der Rahmen und beide Laufräder können mit beinahe jedem Fahrradschloss angeschlossen und auch Spezialfahrräder und Räder mit Zusatzeinrichtungen können bei Einhaltung bestimmter Abstandsmaße zwischen den Bügeln geparkt und angeschlossen werden.

Als Nachteil des Anlehnbügels ist festzuhalten, dass das Vorderrad nicht fixiert wird, wodurch der Halt des Rades instabil sein kann. Dieses Manko wird beim Anlehnbügel mit Vorderradhalterung behoben – allerdings leidet hierunter die Flexibilität und stadtgestalterische Qualität. Von daher ist kein Grund zu erkennen, weshalb von dem in Trier am häufigsten verwendeten Anlagentypus, dem Anlehnbügel (eventuell ergänzt um Vorderradhalter), in Zukunft abgewichen werden sollte, wie es im Vorschlag gefordert wird.

Verbesserung des Radwegenetzes - Schaffen von sicheren Übergängen

von: maeri; 16.10.2009; Nummer: 2677
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.17647
Durchschnitt: 1,18 (68mal bewertet)

z.B. Einfahrt Mosel/Hohenzollernstraße

Bislang besteht hier keine Möglichkeit direkt auf die richtige Fahrspur Richtung Südbahnhof zu kommen. Das Risiko steigt somit, insbesondere für jüngere und ältere Radfahrer.

Insgesamt soll erarbeitet werden wie die bestehenden Radwege zu einem sicheren Netz zusammengeschlossen werden, dass Radfahren zu einer sinnvollen Alternative im Stadtverkehr macht und so das Leben für uns alle erträglicher macht (weniger Verkehrslärm, weniger Emissionen etc.). Das genannte Beispiel steht für viele andere Stellen in der Stadt.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Maßnahme wird im Mobilitätskonzeptes Trier 2020 diskutiert. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010

Verwaltungshinweis für den Rat

Der konkret genannte Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden.

Darüber hinaus erfolgt derzeit die Erarbeitung eines zusammenhängenden abgestimmten städtischen Radwegenetzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Die einzelnen darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind anschließend im Rahmen des Mobilitätskonzeptes mit den Maßnahmen für die sonstigen Verkehrsträger abzustimmen und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Dies ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Daran anschließend ist die Finanzierung sicher zu stellen sowie die einzelnen Maßnahmen konkret zu planen und umzusetzen.

Radweg Erweiterung

von: Dinky Dingo; 16.10.2009; Nummer: 2679
Stadtteil: Feyen-Weismark; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.10294
Durchschnitt: 1,10 (68mal bewertet)

Fortsetzung des Fahrradweges von Kreuzung 'Matthiasstr.'/ 'Aulstraße'  bis in die Straße 'Auf der Weismark'. Aktuell sind Fahrradfahrer durch die kurvige Straßenführung und die Verengung an der Aulbrücke einer erhöhten Gefahr durch den Auto- und LKW-Verkehr ausgesetzt. Solange der Gehweg schön artig nicht zum Befahren mit dem Rad genutzt wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Die Fortsetzung des Radwegs ist Bestandteil der Maßnahme Neubau der Aulbrücke, welche nach derzeitiger Zeitplanung ab 2012 vorgesehen ist, soweit die erforderlichen Beschlüsse und vertraglichen Vereinbarungen mit der DB AG vorliegen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der genannte Abschnitt ist sowohl im Entwurf des Radverkehrskonzeptes als auch im vorliegenden Bebauungsplanentwurf / der Straßenausbauplanung Aulstraße in Form beidseitiger Radfahrstreifen enthalten.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer erst durch den Neubau der Aulbrücke beseitigt werden können. Deshalb fordert der Ortsbeirat die zügige Umsetzung des Projektes "Neubau Aulbrücke".

Fußgänger- und Radbrücke über die Hafenzufahrt bauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 2144
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.086205
Durchschnitt: 1,09 (232mal bewertet)

Um Radtouristen die Durchfahrt von Pfalzel zu erleichtern, wird angeregt, über die Hafenzufahrt der Schiffe eine Fußgänger- und Radbrücke zu bauen. So kann den Radtouristen der gefährliche Weg zwischen Lkw und sonstigen gewerblichen Fahrzeugen im Trierer Hafen erspart werden. Auch wäre dadurch eine aufwendige Kennzeichnung des Radumweges überflüssig.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Für eine Machbarkeitsprüfung muss eine Vorplanung der Maßnahme erstellt werden, da die Maßnahme aufgrund der Lage im Hochwasserquerschnitt erheblichen Abstimmungsbedarf erfordert. Hierzu ist es erforderlich, ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Eine vorläufige Honorarermittlung für diese Vorplanung des Brückenbauwerks ergibt einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 40.000 €. Die dazu erforderlichen Mittel müssen zunächst in den Haushaltplan aufgenommen und vom Stadtrat beschlossen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die vorgeschlagene Streckenführung ist für den Radtourismus wünschenswert. Es sind jedoch auch die anbindenden Strecken von Pfalzel bis zur Hafenbrücke und von der Hafenbrücke bis zum weiterführenden Moselradweg einzubeziehen. Dies stellt inhaltlich einen erheblichen Kostenfaktor dar.

Um eine Machbarkeit der Maßnahme zu überprüfen, müßten zunächst Haushaltsmittel für die Vorplanungen eingestellt werden. Im Zuge der Vorplanungen könnten Kosten geschätzt werden und die Auswirkungen hinsichtlich des Überschwemmungsgebietes der Mosel abgeklärt werden.

Erst nach Vorlage der Kostenschätzung könnten mögliche Förderungen abgestimmt und die Maßnahme in den städtischen Haushalt eingestellt werden. 

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Radwegebau: Ist das Geld knapp,sollte man auf sparsame und dennoch effektive Bauweisen zurückgreifen

von: brinfo; 14.10.2009; Nummer: 2559
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.97222
Durchschnitt: 0,97 (72mal bewertet)

Zwischen Hallenbad und Kreisverkehr Kaiserthermen wurden in den letzten Monaten  sehr kosten- und zeitaufwendig Fahrradspuren gebaut. Zudem wurde der allgemeine Verkehr sehr stark behindert. Obwoht kosten- und zeitaufwendig verbleibt auf der Ziegelei eine Lücke von ca 200m , die Netzfunktion wurde nicht hergestellt, die vorgenannten 200 m hätten unbedingt Gegenstand der Maßnahme sein müssen , da dann eine Verbindung von schon ausgebauten  Radwegen - Südallee und Metzer Allee -  geschaffen worden wäre.

Wesentlich preisgünstiger und schneller hätte man die beiden Radspuren auf der sowieso in Anspruch genommenen dritten Fahrspur der Südallee, jedoch nicht auf der Ebene des Gehweges sondern auf der vorhandenen Ebene  der Fahrspur, im wesentlichen durch Markierung herstellen können. Hierdurch wären aufwendige Bauarbeiten - vorallem an der Brücke - im wesentlichen erspart geblieben. Durch diese gleichwertige, wesentlich sparsamere und schnellere Bauweise hätte man - ohne Probleme- auch die restlichen 200 m ordnungsgemäß für den Radverkehr anlegen können. Man kann davon ausgehen, daß dann trotzdem noch die Baukosten für die sparsamere Gesamtmaßnahme geringer gewesen wären als der Eigenanteil der Stadt bei der ausgeführten, sicher bezuschußten Maßnahme. Hinzu käme noch der volkswirtschaftliche Nutzen für alle Verkehrsteilnehmer wegen der wesenlich kürzeren Bauzeit.

Ausblick:  Mit der Bauweise Abmarkierung von Radwegen auf überbreiten, vorhandenen Fahrbahnen könnte man mit geringen Mitteln z.B. über die Ruwerer Straße sei es von der Loeb Str. aus oder zumindest von der Einmündung der Straße Am Grünberg aus eine verkehrsichere Verbindung zwischen Trier Nord und Ruwer - Ruwer Hochwald Radweg - schaffen.

 

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Für den Lückenschluss den Radwegs Spitzmühle liegt bis dato kein Bewilligungsbescheid vor. Erst danach kann die Maßnahme umgesetzt werden. Bei der Wahl der Radwegvarianten sind neben den Kosten auch die Sicherheitsaspekte der radfahrenden Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Diese variieren je nach Zielgruppe sehr stark.

Verwaltungshinweis für den Rat

Gemäß dem in Erarbeitung befindlichen Radverkehrskonzept werden beim weiteren Ausbau des Radwegenetzes in starkem Maße auch reine Beschilderungs- und / oder Markierungslösungen zum Zuge kommen; aufwändige Um- bzw. Ausbaumaßnahmen, wie aktuell im Bereich der Kaiserthermen abgeschlossen, stellen dabei – nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – nur eine Lösung für besonders gelagerte Fälle dar, in denen mit einfacheren Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.

Die grundlegenden Entscheidungen hierzu sind im Rahmen des Prozesses der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 zu treffen. Der weitere Abschnitt des genannten Radweges an den Kaiserthermen Richtung Spitzmühle soll im Übrigen in 2010 gebaut werden.

Gigantische Fahradwege, unnötige Verschwenkungen und Rückbauten

von: Gast; 26.09.2009; Nummer: 2269
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.270835
Durchschnitt: 0,27 (96mal bewertet)

Fahrradwege sollen preiswerter gebaut werden ohne aufwendige Verschwenkungen oder Rückbauten der Straßen. Siehe Kaiserthermen 400.000,00 €.

Trier wird irgendwann ein Mauseloch, indem es nicht mehr vor oder zurück geht, wenn in der Verkehrsplanung so weiter gemacht wird.

Heute ist es schon kaum möglich in und durch die Stadt zu kommen, wenn in Luxemburg Feiertag ist, die Luxemburger merken das aber auch und werden sich dann nach Saarbrücken oder Zweibrücken für Ihre Einkäufe umorientieren.

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes werden im Jahr 2010 Verbesserungsmöglichkeiten und strategische Zielsetzungen für sämtliche Verkehrsarten aufgezeigt, bewertet und untereinander abgestimmt, und somit ein integriertes, verkehrsträgerübergreifendes Handlungskonzept entwickelt werden. Hierbei sollen insbesondere die Bedingungen für den Radverkehr verbessert werden, was unter anderem auch zu einer Verminderung der Kfz-Fahrten führen wird, womit wiederum auch im Autoverkehr ein besserer Verkehrsfluss einher geht.

Gemäß dem in Erarbeitung befindlichen Radverkehrskonzept werden dabei in starkem Maße auch reine Beschilderungs- und / oder Markierungslösungen zum Zuge kommen; aufwändige Um- bzw. Ausbaumaßnahmen, wie aktuell im Bereich der Kaiserthermen abgeschlossen, stellen dabei – nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – nur eine Lösung für besonders gelagerte Fälle dar, in denen mit einfacheren Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann. Zudem sollen bauliche Lösungen, die den Straßenraum zu Lasten anderer Verkehrsträger einschränken nur dann umgesetzt werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems aller Verkehrsträger gewährleistet bleibt. Die grundlegenden Entscheidungen hierzu sind im Rahmen des Prozesses der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 zu treffen. Fahradwege werden nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gebaut. Aus Platzgründen können in Trier in der Regel nur die Mindestkriterien angewendet werden. Es werden keine erforderlichen Flächen des Individualverkehrs rückgebaut, auch nicht an den Kaiserthermen.

Trier als Erlebnis-, Einkaufs- und Servicecentrum fuer Luxemburger positionieren

von: ulrichsanchez; 29.09.2009; Nummer: 2315
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.186045
Durchschnitt: 0,19 (86mal bewertet)

Trier profitiert heute schon von Luxemburger Tagestourismus - eine klarere Positionierung zum Beispiel durch gezielte Ansiedlung von hochwertigen Outlet-Stores, Handwerkerparks, Ausflugsangeboten fuer in der Regel affluente Familien koennte Umsatzsteigerungen und hoehere Gewerbesteuereinnahmen fuer Trier mit sich bringen. Entsprechende Werbemassnahmen in Luxembourg sowie Mehrsprachigkeit der Beschilderungen waeren sicherlich dienlich.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht diesen Vorschlag als Daueraufgabe der Stadt Trier an, die einer permanenten Anpassung im Sinne der Optimierung unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier ist heute bereits eine äußerst attraktive Einkaufsstadt. Dies belegen Untersuchungen, bei denen Trier bei der Einzelhandelszentralität mit die höchsten Werte der Städte in Deutschland erreicht. Hieran ist auch das Kundeneinzugsgebiet innerhalb der Region Trier und weit darüber hinaus – insbesondere auch nach Luxemburg - verantwortlich.

Es lassen sich hierbei aber sicherlich noch viele Verbesserungen und Ausgestaltungsoptionen umsetzen, bei denen auch die Stadt koordinierend und fördernd Einfluss nehmen kann. Allerdings ist klar, dass die Stadt bei den Angeboten selbst in der Regel nur sehr eingeschränkt Einfluss nehmen kann.

Um die Stadt Trier als "Erlebnis-, Einkaufs- und Servicezentrum" zu positionieren ist es erforderlich, die Stadt in allen Bereichen des täglichen Lebens weiter zu entwickeln und auszubauen – und dabei auch eine Ausrichtungsrichtung nach Luxemburg mit zu berücksichtigen. Hierzu sollten in einer "ganzheitlichen Ausrichtung" neben der Wirtschaft auch die Bereiche Wohnen, Bildung, Kultur, Freizeit und so weiter gehören.

Die Stadt hat bereits seit Jahren zahlreiche Projekte und Aktivitäten ins Leben gerufen, die stark in das Nachbarland Luxemburg, aber auch nach Frankreich wirken. Zu nennen sind hierfür zum Beispiel das Städtenetz QuattroPole und der Wissenschaftspark Trier-Luxemburg TriLux. Insbesondere im Rahmen von EU-Förderprogrammen gewinnt eine Zusammenarbeit mit einer Gemeinde in einem Nachbarland immer weiter an Bedeutung.

Für die künftige Entwicklung der Stadt stehen zum einen die intraregionale Zusammenarbeit und Kooperationen in der Region Trier, wie auch ein weiterer Ausbau der Beziehungen nach Luxemburg (und Frankreich) auf dem Arbeitsplan. Entsprechende Möglichkeiten und Gestaltungen sollten deshalb bei allen Maßnahmen der Stadt vorab mit geprüft werden.

Reduzierung/Überwachung der Ausgaben für Tourismusförderung - Potential 250 - 400 Tausend Euro

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2605
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.061225
Durchschnitt: 0,06 (49mal bewertet)

Die (Netto-)Ausgaben für Tourismusförderung (inklusive "kommunaler") betragen 2,8 Mio EUR.

Dem gegenüber stehen Einnahmen (Gesamt - nicht nur Tourismusspezifisch) aus Gewerbesteuer: 36 Mio EUR, 24,5 Mio EUR.

Es sind die tourismusspezifischen Gewerbe- und Einkommenssteuer-Einnahmen diesen Ausgaben gegenüberzustellen und zu hinterfragen.

Eine Reduzierung um 10% entspricht einen Betrag von 280.000 EUR.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

Wie bereits dem „Hinweis der Redaktion“ zu entnehmen ist, basiert der Vorschlag auf einem Fehler in der Haushaltsbroschüre. Das von dem Vorschlagenden ermittelte „Sparpotential“ würde sich damit halbieren.

Nach Auskunft des Fachamtes sind in den Aufwendungen von ca. 1,165 Mio. Euro Zahlungen an die Touristinformation Trier e.V. aus vertraglichen Vereinbarungen sowie der Mitgliedsbeitrag in Höhe von rund 561.000 Euro enthalten. Daneben sind Zahlungen in Höhe von 91.000 Euro u. a. an Mosellandtouristik GmbH und Moselfestwochen etatisiert; im übrigen auch anteilige Personalkosten und Abschreibungen. Die städtische Tourismusförderung reduziert sich damit im wesentlichen auf eine institutionelle Ausrichtung. Ein direkter Zusammenhang zwischen konkreten Zahlungsanlässen und sich daraus ergebenden steuerlichen Mehr- bzw. Mindererträgen kann nicht hergestellt werden.

Im Gegenteil, eine direkte Gegenüberstellung von Einnahmen aus dem Bereich der Gewerbesteuer bzw. dem kommunalen Eigenanteil an der Einkommensteuer einerseits und den Ausgaben bzw. Aufwendungen für den Bereich der Tourismusförderung anderseits ist nicht möglich, weil die genannten Steuereinnahmen allgemeine Deckungsmittel im städtischen Haushalt sind ohne einen konkreten Ausgabebezug.

Internet Bürgerforum

Bürgervorschlag
von: Air Force One; 03.10.2009; Nummer: 2349
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.367345
Durchschnitt: 1,37 (98mal bewertet)

Hier entwickelt sich gerade ein spannendes Bürgerforum mit vielen Ansichten, Kommentaren und wirklich guten Vorschlägen. Warum soll dieses Diskussionsforum zeitlich begrenzt sein? Ich finde hier kann die Verwaltung das Ohr ganz nah am Bürger haben und die Bürger haben die Möglichkeit unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen auch gerade mit der Verwaltung. Also, bitte beibehalten!

Ich habe kostenneutral gewählt, was vielleicht nicht so ganz stimmt. Aber hier kommen ja auch Vorschläge zum Sparen an ;-)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Im Beirat Bürgerhashalt wurden konkrete Vorschläge für ein dauerhaftes internetgestütztes Ideenmanagement vorgestellt und diskutiert. Vor einer Umsetzung müssen diese noch in den zuständigen Gremien beraten werden

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung befürwortet den Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Die guten Erfahrungen mit dem Bürgerhaushalt zeigen, dass eine große Nachfrage in der Bevölkerung besteht

Für einen zeitlich unbegrenzten, aber thematisch begrenzten und zielgerichteten Dialog zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Politik muss die Plattform buergerhaushalt-trier.de angepasst werden. Ziel ist der Aufbau einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement. Diese kann auf der vorhandenen Lösung buergerhaushalt-trier.de aufbauen.

Die elektronische Bürgerbeteiligung (E-Partizipation) soll zu einem umfassenden Standardangebot für die Trierer und Triererinnen für unterschiedliche Themen und Ziele entwickelt werden. Die Plattform sollte zunächst folgende Module umfassen:

  • Ideen- und Beschwerdemanagement Es sollen Anregungen und innovative Ideen gesammelt werden, mit der die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden. Einfache  Maßnahmen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder an andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft und gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Größere, haushaltsrelevante Projekte fließen in den nächsten Bürgerhaushalt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
  • Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement Mit der Projektbörse soll die ehrenamtliche Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Ideenmanagements oder aus dem Bürgerhaushalt koordiniert werden. .
  • Bürger-Foren Zu bestimmten Themen sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Sichtweisen untereinander und mit der Verwaltung austauschen. Die Diskussion soll thematisch begrenzt und zielorientiert erfolgen. Das Ziel sind überprüfbare Maßnahmen. Dies können Themen wie die Umgestaltung größerer Flächen oder längerfristige Investitionen der Stadt sein.
  • Bürgerhaushalt Der Bürgerhaushalt soll jährlich als Online-Verfahren durchgeführt und weiter entwickelt werden.

Für ein Modul stehen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung des Bürgerhaushaltes als Pilotprojekt bereit. Für weitere Module wären Mittel der Stadt oder weitere Fördermittel erforderlich. Gegebenenfalls können bereits geplante oder bewilligte Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung einzelner städtischer Projekte so eingesetzt werden, dass sie auch der Entwicklung der Plattform dienen. Im Haushaltsentwurf 2010 sind für die Weiterentwicklung und Durchführung des „Bürgerhaushaltes 2011“ 30.000 € eingestellt.

Moseluferweg sanieren

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1819
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.325925
Durchschnitt: 1,33 (135mal bewertet)

Das Moselufer zählt zu den von Bewohnern und Touristen besonders frequentierten städtischen Räumen Triers. Im Bereich der Moselaue gibt es allerdings verschiedene Abschnitte, deren Zustand diese Attraktivität erheblich mindert. Der Bereich um den westlichen Brückenkopf der Römerbrücke muss dazu gezählt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Moseluferwege spielen auch im Rahmen des Radverkehrskonzeptes eine Rolle, so dass bei einer Sanierung auch die Belange der Radfahrenden zu berücksichtigen sind.

Die Priorisierung von Maßnahmen für den Radverkehr wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes abzustimmen sein. Laut Stadtteilrahmenplan ist das Moselufer selbst als stadtweit bedeutsames Naherholungsgebiet aufzuwerten. Hierzu gehört nicht nur, den Ausbauzustand der Promenade und ihrer direkten Zugänge (Treppen und Wege) zu verbessern, sondern auch das gesamte Umfeld in diese Entwicklung einzubeziehen.

Wichtige Bausteine sind dabei die Gestaltung der Wegränder durch ansprechende und gepflegte Vegetation, das Anlegen von einladenden, funktionalen Rastplätzen mit Tischen, Bänken und Fahrradständern sowie die Schaffung von befestigten Zugängen zum Wasser und strandähnlichen Ruhezonen am Wasser. Ein vordergründiger Entwicklungsbedarf besteht dabei für den Bereich um die Römerbrücke (insbesondere die Treppenanlagen) sowie im südlichen Anschluss in Richtung Messepark. Die Maßnahme wird im Projekt "Stadt am Fluss" berücksichtigt.

Kommentar Ortsbeirat

Ortsbeirat West-Pallien

Der Ortsbeirat stimmt dem Vorschlag zu.

 

Ortsbeirat Trier-Nord

Hier hat der Ortsbeirat Trier-Nord schon mehrere Anträge gestellt und auch Gelder aus dem Ortsbeiratsbudget in Aussicht gestellt.

Aufenthaltsqualität an der Mosel aufwerten

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1686
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.28342
Durchschnitt: 1,28 (187mal bewertet)

Aufenthaltsqualität an der Mosel aufwerten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Die Verwaltung plant einen städtebaulichen Wettbewerb für die Neugestaltung der Brückenköpfe der Römerbrücke, in den auch ein Uferabschnitt auf beiden Seiten der Mosel, von der Höhe Gilbertstraße (Flusskilometer 193,4) bis zum alten Moselkran (km 192,5) einbezogen werden soll. Im Rahnen der Planungen ist unter anderen ein Fach- und ein Bürgerworkshop vorgesehen, für die derzeit die Grundlagen aufbereitet werden. Die Stadt Trier betreibt derzeit im Rahmen des MORO-Projektes in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Projekt zur modellhaften Aufwertung des Moselufers in Trier Trier-Nord zwischen Jugendherberge und Hospitalsmühle.

Ergebnis des Rates

Für die Gesamtkonzeption „Stadt am Fluss“ wurden im Haushalt 2011 weitere Mittel bereitgestellt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Massnahme wird im Prozess "Stadt am Fluss" berücksichtigt.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Stadtrat

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2616
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.276315
Durchschnitt: 1,28 (76mal bewertet)

Der Stadtrat möge ein Monitoring-System einführen, um den Stand der Bearbeitung seiner Beschlüsse regelmässig überprüfen zu können. Das System sollte Online auch von interessierten Bürgern eingesehen werden können

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit Mitte Januar 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger online umfassende Informationen über die Arbeit kommunalpolitischer Gremien wie Stadtrat, Ausschüsse und Ortsbeiräte abrufen. Das bisher nur verwaltungsintern und von den Kommunalpolitikern genutzte Informationssystem "Allris" ist jetzt allgemein zugänglich. Abrufbar sind Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentliche Vorlagen und Niederschriften. Ausgenommen bleiben die Unterlagen für nicht-öffentliche Sitzungen. Die neue Online-Plattform kann unter der Adresse: https://info.trier.de aufgerufen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit dem Jahre 2003 ist bei der Stadt Trier das System AllrisNet im Einsatz. Nach der Inbetriebnahme der Module Amtsinfo und Ratsinfo laufen zur Zeit die letzten Vorbereitungen für die Freigabe des dritten Moduls „Bürgerinfo“.

Damit ermöglichst die Stadt Trier den Bürgern den Zugriff auf das  „Ratsinformationssystem für die Bürger“. Somit können sich die BürgerInnen dann über die Arbeit des Rates und der Gremien informieren. Sie können so über den Sitzungskalender die Sitzungstermine erfahren, sich mit Hilfe der Sitzungsunterlagen (nur öffentliche Unterlagen) umfassend über den Stand der laufenden Anträge, Anfragen, öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse informieren sowie über eine Textrecherche in den Sitzungsunterlagen aller Gremien nach Begriffen suchen.

Professionelle Regenwassernutzung in allen öffentlichen Gebäuden, zumindest aber im Moselstadion

von: okopsch; 29.09.2009; Nummer: 2298
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.247425
Durchschnitt: 1,25 (97mal bewertet)

Fast alle öffentliche Gebäude zeichnen sich dadurch aus, dass enorm viel Wasser für Toilettenspülungen (Schulen), Reinigung (Feuerwehr) oder Bewässerung (Friedhöfe, Moselstadion) verbaucht wird. Bislang wird kostbares und vor allem teures Trinkwasser dazu genutzt. Die Nutzung von (weichem) Regenwasser wäre hier sicher in vielen Fällen die sinnvollere Alternative. Würden zumindest in den Bereichen wo auch noch große, geeignete Dachflächen vorhanden sind, wie z.B. Moselstadion professionelles Regenwassermanagement betrieben, würden sich sicherlich erhebliche Kosteneinsparungspotentiale ergeben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Beim Moselstadion stehen hohe Investitionskosten geringen Nutzungs-stunden entgegen. Allgemein sind bei wirtschaftlichkeit jedoch Anlagen geplant

Verwaltungshinweis für den Rat

Neben den rein formalen Gegebenheiten, die einer möglichen Realisierung im Ergebnis aber nicht entgegenstehen würden, ist letztlich die Frage der Wirtschaftlichkeit von Bedeutung.

Was Schulen, Verwaltungsgebäude etc. anbelangt, kommt Regenwasser faktisch nur für die WC Spülung in Betracht. Hier müssten in Abhängigkeit von den „Benutzungen“ Berechnungen der Wirtschaftlichkeit für jedes Objekt als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Rat angestellt werden. (Investitionskosten für das Zisternenbauwerk, doppeltes Leitungsnetz für Kaltwasser, etc.)

Vergleich:                        Kosten Wasser           Kosten Abwasser    zusammen

Wasserbezug 80 cbm          135,20 €                     122,40 €              257,60 €

bei RW Nutzung                      0,00 €                     122,40 €              122,40 €

Für Sportstätten- und Friedhofsbewässerung (mit Ausnahme der vorhandenen Dusch-/WC Anlagen) werden regelmäßig keine Kanalbenutzungsgebühren erhoben, so dass hier der Trinkwasserbezug „theoretisch“ weitgehend entfallen könnte. Faktisch besteht bei diesen Anlagen aber insbesondere im Sommer ein großer Bewässerungsbedarf, wenn die Zisternen leer sind bzw. sich nicht mehr füllen und dann doch Frischwasser „nachgetankt“ werden muss. Weiter ist bei diesen Objekten zu berücksichtigen, dass das Verhältnis Freiflächenanteil / Regenwassersammelfläche extrem ungünstig ausfällt.

Modellrechnung: Im Bereich der Stadt Trier fallen durchschnittlich ca. 800 mm Regen bzw. 0,8 cbm/Jahr/qm, das sind je 100 qm  befestigter Fläche =  80 cbm Regenwasser/Jahr, die als Frischwassersubstitution prinzipiell zur Verfügung stehen würden.  

Fazit: Regenwassernutzung ist sicher sinnvoll, aber nur da, wo sie sich wirtschaftlich darstellen lässt. Bekanntlicherweise haben wir in Deutschland kein Trinkwasserproblem. Im Gegenteil: rückläufige Verbräuche führen bei hohen Fixkostenanteilen von Wasser und Abwasser zwangsläufig zu Einheitspreiserhöhungen.

faire stadt trier

Bürgervorschlag
von: --sabine; 16.10.2009; Nummer: 2675
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.24719
Durchschnitt: 1,25 (89mal bewertet)

Die Stadt hat per Ratsbeschluss festgelegt, dass der Erwerb von Produkten, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, bei der Vergabe von Aufträgen im Beschaffungswesen zu vermeiden ist. Das im Februar 2009 verabschiedete Gesetz der Bundesregierung erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch die Landesregierung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, den nachhaltigen und verantwortungsbewussten Einkauf durch die öffentliche Hand zu fördern. Aber Trier hat (wie die meisten Kommunen) ein bisher noch kaum genutztes Nachfragepotential an fairen Produkten und Dienstleistungen. Hier kommt der Stadt sowohl eine große Vorbildfunktion als auch eine erstaunliche Marktmacht zu. Eine gesteigerte Nachfrage nach fairen Produkten würde eine Qualifizierung der Angebote, vor allem aber eine gerechtere Handelsbeziehung zu den Ländern des Südens befördern. Sowohl in der öffentlichen Beschaffung als auch im Bildungsbereich "Globales Lernen" möchte ich für ein weiter führendes Engagement plädieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Verwaltung setzt sich zukünftig verstärkt für die Förderung des fairen Handels ein. In einem ersten Schritt hat der Rat in seiner Sitzung am 25. März 2010 beschlossen, sich an der weltweiten Kampagne "Fairtrade-Town" zu beteligen und dazu alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Eines der Kriterien, das hierfür erfüllt sein muss, besteht darin, eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die alle erforderlichen Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Steuerungsgruppe soll sich auch mit dem Beschaffungswesen auseinandersetzen, insbesondere mit dem konkreten Umsetzen der umfassend gegebenen rechtlichen Möglichkeiten, soziale, ökologische und faire Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen.

Ergebnis des Rates

Vorschlag wird schrittweise umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Vergabeverfahren werden sowohl die gesetzlichen als auch die weiterführenden Vorgaben - sei es durch Dienstanweisungen oder Ratsbeschlüsse - hinsichtlich der sozialen und ökologischen Kriterien beachtet, sofern es rechtlich zulässig ist. Zum Beispiel werden Produkte, die durch Kinderarbeit erstellt werden, im Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Flächennutzungsplan

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2517
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.18182
Durchschnitt: 1,18 (66mal bewertet)

Der Flächennutzungsplan der Stadt soll sich streng nach ökologischen und energiesparenden Kriterien ausrichten und insbesondere die Innenverdichtung für Wohnen fördern. Das Stadtzentrum muss wieder mehr Wohnungen anbieten!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist bereits nach den programmatischen Vorgaben in § 1 Baugesetzbuch von großer Bedeutung. Auch in den vom Stadtrat am 14.10.2004 und 20.04.2007 gefassten Beschlüssen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und zum Fachbeitrag "Wohnungsbau" wurde die hohe Bedeutung ökologischer Belange einschließlich der Innenentwicklung hervorgehoben. An diesen Zielen soll festgehalten werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

337/2004 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Beschluss über die Gesamtfortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Trier 142/2007 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Weiteres Arbeitsprogramm und Einleitung der erweiterten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Fachthematik Wohnungsbau

Moselufer für Freizeit und Erholung nutzen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1719
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.16092
Durchschnitt: 1,16 (174mal bewertet)

Die Lebensqualität im Stadtteil wird maßgeblich von den Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung von Freizeit und Erholung in der unmittelbaren Lebensumgebung beeinflusst Dem Moselufer, insbesondere zwischen Bootshaus und Nordbad wird hier eine zentrale Bedeutung beigemessen. Dieses Erholungs- und Freizeitraum kann noch bis zur Pfalzeler Brücke ergänzt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Die Stadt Trier betreibt derzeit im Rahmen des MORO-Projektes in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Projekt zur modellhaften Aufwertung des Moselufers in Trier Trier-Nord zwischen Jugendherberge und Hospitalsmühle.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit werden im Rahmen des Konzeptes „Stadt am Fluss“ Zielvorstellungen auch für die Entwicklung des Moselufers im Bereich Trier-Nord erarbeitet. In dem vorliegenden Vorentwurf wird für diesen Bereich der Schwerpunkt Freizeit / Tourismus / Gastronomie / Sport definiert. Anknüpfungspunkte für die neue Inwertsetzung des Moselufers mit diesen Schwerpunkten sind insbesondere das Gelände der Kabinenbahn und der Standort der ehemaligen Gendarmerie an der Zurmaiener Straße.

Am Standort „Kabinenbahn“ wird eine Umnutzung mit dem Schwerpunkt Gastronomie / Hotel ins Auge gefasst. Für den Bereich der Konversionsfläche wird ein Entwicklungsbereich mit den Schwerpunkten Gastronomie, Hotel und Marina definiert. Mögliche Bausteine sind unter anderem verbesserte Zugänge zum Wasser, Schiffsanleger und ein Strandbad. Diese Planungsansätze sind im Laufe der nächsten Zeit weiter zu konkretisieren. Diese Zielvorgaben werden gemeinsam mit den betroffenen Anlieger, den Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit diskutiert. Kurzfristig soll ein Reinigungs- und Pflegekonzept für das Moselufer umgesetzt werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord stimmt der Maßnahme zu und verweist auf zahlreiche frühere Beschlüsse.

Wohngebiete konzentrieren

von: Mogra1882; 08.10.2009; Nummer: 2417
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.1
Durchschnitt: 1,10 (80mal bewertet)

Vorrang vor der Erschließung neuer Wohngebiete außerhalb der Kernstadt sollte die Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität in den bestehenden Stadtteilen und dem Zentrum haben (Querschnittsaufgabe), gerade auch für junge Familien, die sonst oft nach weiter außen abwandern. Bestehende teilerschlossene Flächen (z. B. Castelnau, Gneisenaukaserne) im Stadtgebiet sind bereits u.a. für Wohnraumnutzung vorgesehen. Auch angesichts der Bevölkerungsentwicklung sollte die Ausweisung neuer Wohngebiete überdacht werden. Negative Auswirkungen der fortschreitenden "Zersiedelung" könnten so vermieden werden, z.B. zunehmende Verkehrsströme. Gleichzeitig könnten nicht nur Planungs- und Erschließungskosten eingespart werden, sondern auch langfristige Folgekosten wie die Erhaltung eines immer größer werdenden Straßen-und Versorgungsnetzes, notwendige Ausdehnung des ÖPNV, Bau und Unterhalt weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätze, Sportstätten und Schulen bzw. Anstieg entsprechender Beförderungskosten (Schulbusse) .

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Sicherung und Entwicklung der Qualität bestehender Wohngebiete ist eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung in der Stadt Trier. Hierzu wird in so genannten benachteiligten Gebieten wo immer möglich auch von dem Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiete, Stadtumbaugebiete, soziale Stadt) Gebrauch gemacht.

In dem vom Stadtrat am 20.04.2007 beschlossenen Fachbeitrag Wohnungsbau zum Flächennutzungsplan wird darüber hinaus der Vorrang der Innenentwicklung (Nutzung von Brachflächen und sonstigen Innenentwicklungspotenzialen) vor der so genannten Außenentwicklung hervorgehoben.

Im Übrigen verfolgt die Stadt Trier aber auch das Ziel, einer "Zersiedelung" im Sinne einer Stadt-Umland-Wanderung entgegenzuwirken. Dies wird nach Ausschöpfung der Innenentwicklungspotenziale voraussichtlich auch in begrenztem Umfang die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb des Siedlungsbestandes erforderlich machen.

Bei der Standortauswahl werden- wie im Fachbeitrag Wohnungsbau dargelegt - auch Aspekte der Folgekosten mit berücksichtigt. Ergänzend ist festzustellen, dass die Stadt Trier auch von dem Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und der damit gegebenen Möglichkeit zur Minimierung der Folgekosten für den städtischen Haushalt bereits erfolgreich Gebrauch gemacht und dieses Instrumentarium auch weiterhin einsetzen will.

Anbindung des Moselufers an den Stadtteil verbessern

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1725
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.09581
Durchschnitt: 1,10 (167mal bewertet)

Eine Verbesserte Anbindung des Moselufers an den Stadtteil, insbesondere auch mit dem Rad, sollte kurzfristig umgesetzt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Als Bestandteil der Anbindung wurde die Fußgänger- und Radfahrerquerung der Ascoli-Piceno-Straße in Höhe der Straße "An der Jugendherberge" in die Haushaltsplanung 2010 unter der Finanzposition 7541156 aufgenommen. Nach Genehmigung des Haushaltes können weitere Schritte eingeleitet und die Maßnahme umgesetzt werden

Ergebnis des Rates

Für die Überquerung der Zurmaiener Straße hat der Stadtrat die ursprünglich für 2014 vorgesehenen Mittel bereits für 2010 bereitgestellt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fuß- und Radwege-Verbindungen aus dem Stadtteil an die Mosel spielen auch im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine Rolle. Hierbei wird seitens des Stadtplanungsamtes (Verkehrsplanung) hauptsächlich die Querung der Zurmaiener Straße / Ascoli-Piceno-Straße als Hauptansatzpunkt gesehen.

Westlich dieses Straßenzuges bestehen verschiedene Möglichkeiten, auf den Moseluferweg zu gelangen; nur sind diese nicht immer auch über entsprechende / attraktive Querungsmöglichkeiten der 4-spurigen Straße zu erreichen. Die grundsätzlichen Möglichkeiten und Maßnahmenvorschläge hierzu sollen zunächst im Rahmen des Mobilitätskonzeptes diskutiert und anschließend gemäß noch zu treffender Priorisierung umgesetzt werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Nord stimmt der Maßnahme zu.

Im Vorfeld sollen die Ampelschaltungen an der Kreuzung Zurmaienerstraße/Zeughausstraße, Georg-Schmitt-Platz/Ascoli-Piceno-Straße und Hospitalsmühle/Zurmaienerstraße auf längere Grünphasen für Radfahrer und Fußgänger überprüft werden.

Desgleichen soll eine baldige Realisierung der oberirdischen Querung der Zurmaienderstraße in Höhe der Jugendherberge erfolgen.

Öffentliche Toiletten

von: krslschie; 11.10.2009; Nummer: 2474
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.064935
Durchschnitt: 1,06 (77mal bewertet)

2004 wurde in Wangen im Allgäu die "Nette Toilette" eingeführt. Die Wangener haben ihre öffentlichen Toiletten abgeschafft und mit interessierten Gastronomiebetrieben vereinbart, dass sie ihre Toiletten gegen eine monatliche Zahlung von 30 € öffentlich zugänglich machen. Die Stadt spart dabei die Einrichtung/ Instandhaltung der Toiletten und alles, was noch damit zusammenhängt. Die teilnehmenden Gastronomiebetriebe werden mit einem Aufkleber an der Tür gekennzeichnet. So weit ich weiß wurden hier gute Erfahrungen gemacht, so dass viele Städte das System übernommen haben. Problematisch sehe ich dabei die Bindung an die Öffnungszeiten der Lokale. Vielleicht gäbe es aber auch die Möglichkeit einer Kombination aus "netter" und öffentlicher Toilette.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Gespräch mit den Gastronomiebetreibern ist zu suchen um abzuklären, ob eine entsprechende Akzeptanz besteht.

Einführung des Betriebssystems Linux in der Stadtverwaltung und in den Schulen

von: xyz64; 16.10.2009; Nummer: 2629
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.989585
Durchschnitt: 0,99 (96mal bewertet)

Vor fünf Jahren beschloss der Münchner Stadtrat, sich schrittweise von den Programmen des Software-Giganten Microsoft unabhängig zu machen und das alternative und kostenlose PC-Betriebssystem "Linux" in die Stadtverwaltung und Schulen einzuführen. Inzwischen folgen auch andere Städte diesem Beispiel. Das wäre auch etwas für Trier. Mittel- und langfristig würden hohe Kosten für die Lizenzgebühren eingespart. Darüber hinaus würde man damit auch ein poltisches Zeichen setzen.

In einem ersten Schritt könnte man ein Treffen bzgl. des Erfahrungsaustausches mit der PC-Abteilung der Münchener Stadtverwaltung vereinbaren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der Stadtverwaltung werden ca. 800 Arbeitsplatzrechner betrieben. Von diesen sind 750 Rechner mit Fachanwendungen genutzt (Frontend 1) und nur 50 Arbeitsplätze benötigen keine Fachanwendung (Frontend 2). Bei fast allen Fachverfahren ist es zum jetzigen Zeitpunkt leider so, dass uns die Verfahrenshersteller vorgeben, welches Betriebssystem und welche Office-Lizenz auf den Arbeitsplätzen zu nutzen sind.

Um dieses Problem umgehen zu können, haben wir uns - wie oben erwähnt - für das Server Based Computing entschieden (übrigens der gleiche Weg, den München eingeschlagen hat. Auch in München werden Microsoft-Produkte über eine Terminalserverfarm weiterhin genutzt). Sobald wir die komplette Umstellung durchgeführt haben, ist zu entscheiden, inwieweit es möglich wird, an allen Frontend-Arbeitsplätzen entweder einen Fat-Client mit Linux oder sogar Thin-Clients ebenfalls mit Linux einzusetzen.

Eine durchgeführte Kostenanalyse hat ergeben, dass unter Berücksichtigung anfallender teils erheblicher Schulungs- und Umstellungskosten in einem absehbaren Zeitraum nicht mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen ist.

Darüber hinaus ist die Stadt Trier als Schulträger bemüht, den Erwerb von Microsoft Lizenzen zu vermeiden. Dies ist jedoch nur aus Nutzerfreundlichkeit in den Schulen möglich, in denen über das nötige Know-how in der Anwendung verfügt wird. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen eventuell auftretende Probleme in der Kompatibilität zwischen von Eltern übersandten Dateien und den Systemen in der Schule. Allgemein wird durch die Nutzung von MNS+ oder anderen Netzwerkssystemen in den Schulen der Erwerb von Lizenzen auf das nötigste minimiert.

Vergleiche: Open Source Broschüre

Rathauszeitung nur noch im kostenlosen Abonnement

von: Vupp; 12.10.2009; Nummer: 2502
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.94231
Durchschnitt: 0,94 (104mal bewertet)

Die Rathauszeitung wird zur Zeit an alle Haushalte kostenlos verteilt. Immer wieder höre ich von Leuten, die sich nicht für die Zeitung interessieren und diese direkt ungelesen in den Papierkorb befördern. Die Zeitung sollte nur noch im kostenlosen Abbonement auf Anfrage von Interessenten verteilt werden. Desweiteren könnte eine kostengünstige Variante als Newsletter über e-mail versandt werden.Hier könntern erhebliche Kosten beim Druck und Zustellung eingespart werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die transparente Information der Bevölkerung gehört zum Selbstverständnis des Rathauses als modernem Dienstleister. Nur eine breite Verteilung der Rathaus Zeitung erfüllt das Ziel, die Bürgerschaft umfassend über Vorhaben, Planungen und Entscheidungen aus der Sicht der Verwaltung, des Rates und städtischer Gremien (zum Beispiel: Kriminalpräventiver Rat, Ausländerbeirat) zu unterrichten. Viele Nachrichten werden beim „Durchstöbern“ eines zugestellten Informationsmediums „beiläufig“ wahrgenommen. So kann die rege Beteiligung am Bürgerhaushalt auch auf die breite Öffentlichkeitsarbeit in der Rathaus Zeitung zurückgeführt werden.

Würde die Rathaus Zeitung nur noch punktuell zugestellt, könnte es wieder verstärkt heißen, „darüber sei nicht informiert worden“. Es gibt also grundsätzliche Einwände gegen den Vorschlag.

Rücksprachen mit dem Verlag haben ergeben, dass aufgrund der komplizierteren Abwicklung und der nicht auszuschließenden Einbrüche bei der Anzeigenaquisition bei einer veränderten Zustellung für die Stadt mit höheren Vertriebskosten u rechnen ist. Derzeit besteht für die Stadt ein sehr günstiger Vertrag mit dem Verlag hinsichtlich der Verteilung. Ob für die Stadt unter veränderten Bedingungen Kosten eingespart werden können, ist sehr zweifelhaft.

Es ist auch derzeit (noch) nicht ratsam, die Rathaus Zeitung quasi als „Newsletter“ per E-Mail zu versenden. Dadurch würden viele interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über keinen PC verfügen oder Nachrichten nicht online abrufen können, von dem Informationsangebot ausgeschlossen. In einigen Jahren ist dieser Aspekt neu zu prüfen.

Beschaffungswesen

Bürgervorschlag
von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2518
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.853335
Durchschnitt: 0,85 (75mal bewertet)

Das städtische Beschaffungswesen - von Büromaterialien über Büromaschinen bis hin zum Fuhrpark - soll streng nach ökologischen Kriterien, insbesondere der möglichen Energieeinsparung ausgerichtet werden

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat und die Verwaltung stimmen überein, dass der Vorschlag im Rahmen des städtischen Beschaffungswesens bereits Beachtung findet und diese Bemühungen noch weiter ausgedehnt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung befürwortet die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung. Die bisherige Praxis soll intensiviert werden.

Mit Einführung des neuen Druckerkonzeptes zum 1. Januar 2009 wurde die Anzahl der in der Verwaltung eingesetzten Bürogeräte (Drucker, Faxgeräte, Scanner und Kopierer) von ehemals etwa 900 auf rund 500 Bürogeräte reduziert.

Beim Einsatz von Recyclingpapier ist die Stadt Trier seit Einführung der Dienstanweisung zur Verwendung von Recyclingpapier im Mai 2007 auf einem guten Weg. Lag der Anteil an Recyclingpapier im Jahr 2007 noch bei rund 50 % wurde dieser im Jahr 2008 auf rund 80 % gesteigert. Damit gehört Trier zu den Top-3-Aufsteigern Deutschlands im Papieratlas 2009.

Mit den seit einigen Jahren in der Verwaltung eingesetzten Steckdosenleisten mit Kippschalterfunktion können die Mitarbeiteden der Stadtverwaltung Bürogeräte nach Dienstschluss ausschalten. Dies reduziert den Energieverbrauch.

Naturbestattung in Trier

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2540
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.850575
Durchschnitt: 0,85 (87mal bewertet)

Nicht selten verursachen die hohen Kosten für Grabstätte, Bestattung und Grabpflege Ausgaben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Hinterbliebenen schlichtweg überfordern. Deshalb ist es unumgänglich, über alternative und vielleicht auch preiswertere Bestattungsformen nachzudenken.

Eine Möglichkeit dazu wäre die Einrichtung eines sog. Friedwaldes oder Ruheforstes. Dies ist eine Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Nur ein Namensschild am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Im Gegensatz zum herkömmlichen Urnengrab bleiben die Grabstätten naturbelassen. Für die Hinterbliebenen entstehen dadurch keine Kosten für die Grabpflege. Vorhandene Grünflächen im näheren Umfeld der Stadt mit altem Baumbestand würden alternative Bestattungsformen ohne zusätzliche Kosten erlauben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Seit Juni vergangenen Jahres gibt es gem. der Friedhofssatzung Baumgräber auf dem Haupt-, Süd- und Westfriedhof. Das Angebot wird unterschiedlich stark angenommen und je nach Intensität der Inanspruchnahme, werden zusätzliche Grabfelder auch auf anderen Friedhöfen bereit gestellt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Friedhöfe der Stadt Trier weisen einen hohen Flächenüberhang auf und eine zusätzliche Bestattungsfläche würde diese Situation verschärfen. Aus städtischer Sicht besteht daher kein Interesse an der Ausweisung zusätzlicher Friedhofsflächen. Die Bezeichnungen "Friedwald" und "Ruheforst" sind geschützt und Lizenzgebühren für deren Verwendung zu entrichten.

Gleichwohl ist vorgesehen, im kommenden Jahr auf städtischen Friedhöfen Urnenbaumgräber anzubieten, welche den Status von Urnengemeinschaftsanlagen haben werden. Diese neue Form eines Reihengrabes beinhaltet eine Grabstelle im unmittelbaren Umfeld vorgegebener Bäume für die Dauer von 20 Jahren, welche naturnah gestaltet und auf Dauer durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. 

Sofern der Stadtrat vor den Sommerferien der Änderung zur Friedhofssatzung zustimmt, wird es auf verschiedenen städtischen Friedhöfen Baumgräber geben. Am übrigen Sachverhalt zum Thema "Friedwald" bzw. "Ruheforst" hat sich die Sicht der Verwaltung nicht geändert. Aufgrund des vorhandenen Flächenüberhangs auf unseren Friedhöfen verbietet sich die Auweisung neuer, zusätzlicher Friedhofsflächen. 

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 527/2009

Verzicht auf Platzgestaltung Hinter dem Dom

von: Mogra1882; 14.10.2009; Nummer: 2568
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.69318
Durchschnitt: 0,69 (88mal bewertet)

Angesichts der Haushaltslage könnte auf die wohl eher kosmetische Maßnahme der Neugestaltung des Platzes Hinter dem Dom verzichtet werden. Deswegen würden sicher nicht weniger Pilger zur Heilig-Rock-Wallfahrt kommen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Ausbau des Platzes "Hinter dem Dom" ist Bestandteil des Plätzekonzeptes. Der Zeitpunkt des jetzt vorgesehenen Ausbaus steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der geplanten Heiligrockausstellung. Hier bestehen Abstimmungen und Absprachen mit dem "Dom". Des weiteren ist auch die Qualität von kleineren Plätzen in der städtebaulichen Gesamtentwicklung für das Stadtbild von Bedeutung.

Kommentar Ortsbeirat

Da die Platzgestaltung Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses war und die Entscheidungen im Stadtrat bereits getroffen wurde und die Planung weit fortgeschritten ist, lehnt der Ortsbeirat Trier-Mitte diesen Vorschlag ab.

Hundekot Abfalltüten vorhanden, aber kein Abfalleimer

von: Iann4401; 02.10.2009; Nummer: 2337
Stadtteil: Ruwer-Eitelsbach; Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.675
Durchschnitt: 0,68 (80mal bewertet)

Am Anfang des Radweges nach Hermeskeil in Ruwer befinden sich löblicherweise Abfalltüten für Hundekot. Nach einem Abfalleimer sucht man allerdings vergebens. Müll wird deshalb häufig am ehemaligen Wärterhaus (Reichsbahn) abgeladen. Ein Mülleimer würde die städtischen Reinigungskosten reduzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Ruwer ist ein Stadtteil, der nicht obligatorisch gereinigt wird. Die Reinigungspflicht liegt bei den Anliegern. Die Hundebox wurde auf Wunsch der Ortsvorsteherin dort angebracht. Die Anbringung eines zusätzlichen Abfallbehälters kostet etwa 200 €. Die Entleerung eines Behälters kostet jährlich 2.000 €. Da in der Regel die Entsorgung der Tüten nicht unmittelbar in der Nähe des Tütenspenders erfolgen muss, schlägt das Fachamt vor, den Vorschlag zurückzuweisen.

 

Sitzungsgeld für Ortsbeiratssitzung abschaffen und für einen guten Zweck zur Verfügung stellen

von: ralfpae; 10.10.2009; Nummer: 2458
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.61644
Durchschnitt: 0,62 (73mal bewertet)

Ich denke, dass die Menschen die sich Ehrenamtlich engagieren auf dieses Sitzungsgeld verzichten könnten, hierdurch könnten pro Ortsbeiratssitzung ca. 200,- € eingespart werden. Bei 16 Ortsbeiräten x 200,- € pro Sitzung x angenommen 4 Sitzung pro Jahr würden wir so um die 13.000,- € pro Jahr sparen, das Geld könnte dann z. B. zur Einrichtung / Erhalt von Spielplätzen genutzt werden. Die Ortsvorsteher / Stadtratvergütung sollte aufgrund des hohen Aufwandes bestehen bleiben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

§ 18 der Gemeindeordnung betrifft das Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit. Unter Punkt 4 ist normiert, dass die Personen, die ein Ehrenamt ausüben, eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung kann nach § 4 Abs. 1 KomAEVO (Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter) nur in einer der frei aufgeführten Formen erfolgen: monatlicher Durchschnittssatz oder Sitzungsgeld oder monatlicher Grundbetrag und Sitzungsgeld. Die Festsetzung hat der Stadtrat in der Hauptsatzung der Stadt Trier, zuletzt geändert am 01.04.2009, vorgenommen. 

Ist in der Hauptsatzung eine Aufwandsentschädigung festgesetzt, so kann auf diese weder ganz noch teilweise verzichtet werden (§ 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO). Die Möglichkeit, eine erhaltene Aufwandsentschädigung in Form einer Spende einem öffentlichen Zweck zuzuführen, bleibt unberührt.

Kein Geld für die Planung von Projekten, die ohnehin keine echte Chance auf Verwirklichung haben

Bürgervorschlag
von: allesschonmalda...; 16.10.2009; Nummer: 2669
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.614285
Durchschnitt: 0,61 (70mal bewertet)

Beispiel aus der Vergangenheit: Handwerkerpark im Mattheiser Wald (Feyen) aktuelle Beispiele: Autobahnanschluß über die Konrad-Adenauer-Brücke oder die angedachte Anbindung der Höhenstadtteile mittels Petrisbergaufstieg (Spurbus, etc.) Zum Petrisbergaufstieg: für die mir bekannten Kosten von ca. 70Mio. € könnte man schon allein von den Zinsen einen "Rikschaverkehr" einrichten... also bitte auf dem Teppich bleiben. So ein Projekt ist für unsere Stadt mehrere Nummern zu groß! Alternative: Einrichtung von Busspuren, wenn möglich zusätzlich und nicht auf Kosten des vorhandenen Straßenraumes auf den beiden Strecken über Olewig und Avelsbach / Kürenz... verbunden mit dem Einsatz von Bussen, die nicht jede Haltestelle anfahren!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Handlungsmaxime für Stadtrat und Verwaltung ist der effiziente Einsatz von Finanzmitteln.

Im Rahmen der langfristigen Zielsetzungen und Planungen, unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklung in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten kann es aber dazu kommen, dass eine Überarbeitung und in Einzelfällen auch Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung hat dem Stadtrat im Jahre 2004 das Zukunftskonzept Trier 2020 vorgelegt. Es definiert 16 Visionsbausteine mit eindeutigen Zielen und entsprechend zugeordneten Projekten. Für die Überarbeitung und Fortschreibung dieses Konzeptes soll ein Forum Zukunft Trier 2020 gebildet werden.

Die definierten Ziele bilden die Basis für die weitere Arbeit von Rat und Verwaltung. Für die Investitions- und Haushaltsplanung werden diese Ziele in konkrete Einzelprojekte bzw. Maßnahmen formuliert und veranschlagt.

Im Rahmen der langfristigen Zielsetzungen und Planungen, unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklung in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten kann es dazu kommen, dass eine Überarbeitung und in Einzelfällen auch Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Stadt am Mehrwert durch Erteilung einer Baugenehmigung teilhaben lassen (nach Münchner Vorbild)

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2695
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.32787
Durchschnitt: 0,33 (61mal bewertet)

Wenn die Stadt eine Baugenehmigung für ein Gebäude erteilt, das größer ist, als das bisher auf dem Grundstück bestehende, so wird das Grundstück wertvoller. Von diesem (durch die Stadt geschaffenen) Mehrwert sollte die Stadt einen Teil bekommen. Das heißt, die Baugenehmigung sollte erst wirksam werden, wenn die Hälfte des Mehrwerts an die Stadt überwiesen wird. München praktiziert diese Regelung erfolgreich.

Es ist zu klären, ab welchen Bauvolumen diese Regelung greifen sollte.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Das sogenannte Münchener Modell wurde bereits im Jahr 2004 vom Stadtrat als Trierer Baulandmodell beschlossen. Demnach kann die Ausweisung neuen Baurechts davon abhängig gemacht werden, dass die planungsbegünstigten Grundstückseigentümer unter Teilverzicht auf den planungsbedingten Wertzuwachs ihrer Grundstücke an den ursächlichen Kosten und Lasten beteiligt werden. Für eine Wertabschöpfung aufgrund einer höheren baulichen Ausnutzbarkeit im Rahmen einer Baugenehmigung gibt es dagegen keine rechtliche Grundlage.

Günstiges 'Wi-Fi'-Hotspots-Internet und 'DVB-T'-Fernsehen für Trier!

von: Muellenheim87; 15.10.2009; Nummer: 2595
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.25397
Durchschnitt: 0,25 (63mal bewertet)

Die Stadt könnte duch die Installation von 'Wi-Fi'-Hotspots mobiles Internet in der Innenstadt anbieten und zudem noch dabei verdienen. Mit einem günstigen Preis von unter 15 € pro Abonnent im Monat könnten die Stadtbewohner und -besucher günstig und mobil ins Internet (auch von Zuhause aus)! Mit einem gut ausgebauten 'DVB-T'-Netz mit zahreichen TV-Programmen könnte die Stadt von den Sendern einen kleine Gebühr für die Übertragung verdienen und alle Stadtbewohner und -besucher hätten gutes und kostenloses Fernsehen. Vor allem jedoch auch lokale Sender wie z.B. der Bevölkerungssender OK54 müssen finanziell gestärkt werden und zum mitmachen beworben werden; denn dies ist es Intergrationszentrum, gerade für Jugendliche!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Aufgaben der Gemeinde sind in § 3 Gemeindeordnung beschrieben; weitere Regelungen bezüglich der  wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden finden sich in § 85 Gemeindeordnung. Die hier normierte Subsidiaritätsklausel stellt ganz klare Anforderungen an die kommunalwirtschaftliche Tätigkeit. Nach dieser Klausel ist die kommunalwirtschaftliche Tätigkeit nur dann zugelassen, wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

Werden alle Dezernentenstellen benötigt

Bürgervorschlag
von: ralfpae; 12.10.2009; Nummer: 2508
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.23077
Durchschnitt: 0,23 (65mal bewertet)

Oder kann man nicht die Aufgaben auf die Dezernatsführungspersonen verteilen, d. h. Beamten mit höheren Besoldungsgruppen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Eine weitere Reduzierung der Dezernentenstellen (über die Reduzierung aus dem Jahre 2006/2007 hinaus) wird durch den Stadtrat für nicht vertretbar erachtet.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stellung und Aufgaben der Beigeordneten sind in der Gemeindeordnung (GemO) § 50  normiert.  Gemäß § 50 Abs. 1 hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 80.000 bis 120.000 Einwohnern bis auf sechs erhöht wird.

Der Stadtrat hat am 31.01.2006 die Änderung der Hauptsatzung und damit die Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten von vier auf drei beschlossen.

Größere Entscheidungsfreiheit der Amtsleiter und Abteilungsleiter

Bürgervorschlag
von: Horst; 27.09.2009; Nummer: 2279
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.173335
Durchschnitt: 0,17 (75mal bewertet)

Durch zu starre Festlegung der Entscheidungsfunktionen wird viel Leerlauf produziert.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht die Anpassung der internen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Trier als eine Daueraufgabe an.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidungsfreiheit der Amts- und Abteilungsleitung, aber auch der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist in Anlehnung an das Leitbild im Regelfall weit reichend. Insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenverantwortung (Personal und Finanzen) ist der Kompetenzbereich der Amtsleitungen weitreichender als in anderen Kommunen.

Aufgrund einschlägiger vom Rat beschlossener Dienstanordnungen bezüglich verschiedener Obliegenheiten wie Auftragsvergaben, Anordnungsbefugnisse, Entscheidungen über Billigkeitsmaßnahme usw. sind die Entscheidungskompetenzen der Amtsleitungen, der Dezernenten, des Oberbürgermeisters sowie der Ratsgremien in diesen Arbeitsfeldern eindeutig festgelegt.

Anzahl der Ämter in der Stadt verringern

Bürgervorschlag
von: Horst; 27.09.2009; Nummer: 2278
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.157305
Durchschnitt: 0,16 (89mal bewertet)

Wir haben einfach zu viele Ämter.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht auch die Anpassung der internen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Trier als eine Daueraufgabe an.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit Beginn der im Rathaus Trier mit dem Neuen Steuerungsmodell 1993 eingeleiteten Reformarbeiten sind tiefgreifende Veränderungen der Verwaltungsstruktur erfolgt. Beispielhaft aufzuzeigen sind die Integration des Steueramtes und die Bereiche Steuern und allgemeine Vermögensverwaltung sowie Beteiligungscontrolling in den Zentralen Diensten Finanzverwaltung, die Integration der Stadtkasse und der Geschäftsbuchhaltung in der Finanzbuchhaltung, die Integration des Liegenschaftsamtes und des Stadtvermessungsamtes im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, die Zusammenführung von Stadtbibliothek im Palais Walderdorff, Volkshochschule und Musikschule zum Bildungs- und Medienzentrum im Palais Walderdorff.

Momentan wird im Bereich der technischen Ämter eine weitreichende organisatorische Zusammenführung diskutiert. Weiterhin wird im Rahmen eines Projektes eine Konzentrierung der gebäudewirtschaftlichen Aufgaben vorbereitet. Durch den neuen Zuschnitt der Geschäftsbereiche der Dezernenten bieten sich auch in der Zukunft sicherlich Chancen, durch Aufgabenkonzentrationen die Anzahl der Ämter weiter zu reduzieren.

Die Trier-SIM als Einnahmequelle!

von: Staeubchen50; 16.10.2009; Nummer: 2681
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.092595
Durchschnitt: 0,09 (54mal bewertet)

Fast jedes große Unternehmen hat heute schon seine eigene SIM-Karte; warum sollte da die Stadt-Trier nicht mitziehen und bei einem der 4 Netzbetreiber mit einsteigen!? Als Angebot könnte ein günstiger Tarif für Gespräche innerhalb der Stadt, innerhalb Deutschlands und nach, bzw. von Luxemburg funktionieren. Dies würde vor allem auch Luxemburger animieren, die Freunde in Deutschland haben und Trierer Grenzarbeitnehmer, die ihre Freunde in Luxemburg oder aus Luxemburg ihre Familie anrufen wollen. In Kombination mit (den Vorschlag habe ich eben hier gelesen) 'Wi-Fi'-Hotspot-Internet und umfangreichem 'DVB-T'-Fernsehen könnte die Stadt ein günstiges Superflat-Packet anbieten, von dem alle profitieren würden und die Stadt ihre Schulden bezahlen könnte!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Aufgaben der Gemeinde sind in § 3 Gemeindeordnung beschrieben; weitere Regelungen bezüglich der  wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden finden sich in § 85 Gemeindeordnung. Die hier normierte Subsidiaritätsklausel stellt ganz klare Anforderungen an die kommunalwirtschaftliche Tätigkeit. Nach dieser Klausel ist die kommunalwirtschaftliche Tätigkeit nur dann zugelassen, wenn der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ausbau der Regionalbahn forcieren

von: Bürgergutachten...; 13.06.2009; Nummer: 1800
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.243245
Durchschnitt: 1,24 (148mal bewertet)

Die Regionalbahn muss weiter forciert werden

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Bezüglich der bautechnischen Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße wurden bereits intensive Abstimmungen durchgeführt. Eine Machbarkeitsstudie / Potenzialanalyse ist von Seiten des ZV SPNV-Nord beauftragt. Auch die Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells laufen beim ZV SPNV-Nord.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Regionalbahnkonzeptes laufen aktuell Gespräche mit der DB AG, dem Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Landesministerium. Der zügige Bau eines nächsten Haltepunktes wird von den genannten Stellen unterstützt und ist auch von Seiten der Stadt vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang ist auch die angestrebte Reaktivierung der Schienenwesttrasse zu beachten. Bei einem entsprechenden Abstimmungstermin zwischen den genannten Stellen im Oktober 2009 wurde folgende weitere Vorgehensweise in Sachen Regionalbahn Trier inklusive Westtrasse vereinbart:

  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie / bautechnische Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße (bis Frühjahr 2010) durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Anschließend Durchführung einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch DB Netz AG.  
  • Vorlage einer Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Westtrasse bis Sommer 2010 durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Konkretisierung der Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses bezüglich der Priorisierung und Umsetzung eines nächsten Haltepunktes auf der Hauptstrecke bis Frühjahr 2010. 
  • Anschließend bautechnische Planung dieses Haltepunktes (Leistungsphase 1+2), Förderantrag usw. durch die Stadtverwaltung. Ziel: Baubeginn Haltepunkt in 2012. 

Über die genannte Vorgehensweise sowie die Entscheidung bezüglich des nächsten zu realisierenden Haltepunktes ist in 2010 ein Stadtratsbeschluss zu fassen.

Kommentar Ortsbeirat

Die Mitglieder des Ortsbeirates betonen noch einmal einstimmig die Forderung nach Regionalbahnhaltepunkten für Trier-Süd.

Dezernat I

Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 20%-Punkte

Bürgervorschlag
von: zwuckel; 09.06.2010; Nummer: 3422
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.585365
Durchschnitt: 0,59 (82mal bewertet)

Mit umgerechnet 5.200 € ist aktuell jeder Trierer Bürger am Schuldenberg der Stadt beteiligt. Neben Ausgabenkürzungen sind daher Verbesserungen bei den Einnahmen das Gebot der Stunde. Die Grundsteuer und die gewinnabhängige Gewerbesteuer sind die beiden einzigen wichtigen Einnahmequellen, die die Stadt Trier beeinflussen kann, indem die Hebesätze durch Stadtratsbeschluss verändert werden können.

Nachdem in 2010 der Hebesatz der Grundsteuer B um 20%-Punkte angehoben wurde, sollte auch die Trierer Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag zur Reduzierung des Schuldenberges durch eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes leisten. Schließlich profitiert sie auch von den Investitionen der Stadt.

Seit vielen Jahren liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 390% - im Vergleich der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz rangiert damit Trier auf dem vorletzten Platz. Eine moderate Erhöhung trifft die gewerblichen Unternehmen weit weniger als oft behauptet: Die Mehrzahl der kleineren Unternehmen zahlt wegen hoher Freibeträge meist überhaupt keine Gewerbesteuer, während die Mehrzahl der übrigen Betriebe so geringe Beträge zahlt, dass sie von einer moderaten Erhöhung kaum betroffen wäre. Auch die immer wieder behauptete abschreckende Wirkung auf mögliche Neuansiedlungen ist wissenschaftlich seit vielen Jahren widerlegt: Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes spielt bei Neuansiedlungen als Standortfaktor nur eine untergeordnete Rolle.

Fazit: Eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes trifft die Mehrzahl der Betriebe kaum oder gar nicht - in der Summe aber gewinnt die Stadt beachtliche Finanzmittel und damit neue Entscheidungsspielräume.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht in der derzeitigen konjunkturellen Erholungsphase keinen Spielraum für eine Erhöhung der Gewerbesteuer, möchte das Thema aber im Dialog mit Unternehmen und Gewerbetreibenden für einen späteren Zeitraum nicht ausschließen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach der schwersten Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren ist allmählich eine Erholung der Konjunktur auch in Deutschland zu verzeichnen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass staatliche Konjunkturprogramme derzeit in weiten Teilen noch in der Umsetzungsphase sind und der konjunkturelle Aufschwung noch keineswegs als dauerhaft und gesichert angesehen werden kann. In dieser Situation, in der der Staat noch aktive konjunkturelle Hilfestellung leistet, dürfte die Erhöhung der Gewerbesteuer - auch im vorgeschlagen marginalen Umfang - eine problematische Signalsetzung darstellen, so dass gegenwärtig eine derartige Entscheidung nicht getroffen werden sollte.
Auch die Nähe der Stadt Trier zu Luxemburg ist im Zusammenhang mit einer steuerpolitisch motivierten Diskussion eine entscheidungsrelevante Größe, welche stets zu beachten ist.

Gebühren

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.439025
Durchschnitt: 0,44 (82mal bewertet)

Gerne wird über eine Gebührenerhöhung ja nicht gesprochen. Doch viele Gebühren sind seit der DM / € Umstellung genau umgerechnet worden. Dies führt zu ungeraden Beträgen und so muss die Verwaltung viel Kleingeld vorrätig haben.

Eine kleine Aufrundung auf gerade Beträge dürfte zu minimalen Mehreinnahmen führen und die Arbeit in der Verwaltung erleichtern.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Zuge der Euro-Einführung im Jahr 2002 wurde bewusst auf eine Aufrundung verzichtet. Seitdem hat in nahezu allen Bereichen eine Gebührenanpassung stattgefunden. Eine Aufrundung auf gerade Beträge erfolgt so Zug um Zug.

Gewerbesteuer

Bürgervorschlag
von: Kim; 21.06.2010; Nummer: 3691
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.314815
Durchschnitt: 0,31 (54mal bewertet)

Der Gewerbesteuerhebesatz sollte vielleicht um 0,5% - 1% angehoben werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht in der derzeitigen konjunkturellen Erholungsphase keinen Spielraum für eine Erhöhung der Gewerbesteuer, möchte das Thema aber im Dialog mit Unternehmen und Gewerbetreibenden für einen späteren Zeitraum nicht ausschließen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach der schwersten Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren ist allmählich eine Erholung der Konjunktur auch in Deutschland zu verzeichnen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass staatliche Konjunkturprogramme derzeit in weiten Teilen noch in der Umsetzungsphase sind und der konjunkturelle Aufschwung noch keineswegs als dauerhaft und gesichert angesehen werden kann. In dieser Situation, in der der Staat noch aktive konjunkturelle Hilfestellung leistet, dürfte die Erhöhung der Gewerbesteuer - auch im vorgeschlagen marginalen Umfang - eine problematische Signalsetzung darstellen, so dass gegenwärtig eine derartige Entscheidung nicht getroffen werden sollte.
Auch die Nähe der Stadt Trier zu Luxemburg ist im Zusammenhang mit einer steuerpolitisch motivierten Diskussion eine entscheidungsrelevante Größe, welche stets zu beachten ist.

Private Minikredite für energetische Sanierung der Trierer Schulen

Bürgervorschlag
von: MHKR; 22.06.2010; Nummer: 3717
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.945455
Durchschnitt: 0,95 (55mal bewertet)

zu TV vom 22. Juni 2010 "Schulen bleiben ohne neue Heizung":

373 000 Euro für die energetische Sanierung der Schulen,die jährlich 105 000 Euro Energiekosten einsparen. Wegen der fehlenden 25 Prozent der Gesamtsumme (knapp 100 000 Euro), die wider Erwarten nicht vom Bundesumweltministerium kommen, soll die Sanierung nicht durchführbar sein?
Ich bin sicher, dass es in Trier 100 BürgerInnen gibt, die der Stadt für 4 Jahre jeweils 1000 Euro zu sehr günstigen Zinsen (2 bis 3 % [von hundert]) oder gar zinslos zur Verfügung stellen, um diese kostensparende und umweltschonende Sanierung durchzuführen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Steuerungsausschuss soll sich erneut mit der Thematik befassen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist im Sinne des Wortlautes wegen der derzeitige Rechtslage nicht umsetzbar – jedoch sollte eine sinngemäße Umsetzung des Vorschlages geprüft werden.

Wie bereits im Prozess zum Bürgerhaushalt 2010 zum Vorschlag „Bürgerdarlehen“ – Vorschlag 2365 – dargelegt, ist eine direkte Kreditvereinbarung zwischen einer Kommune und einem oder mehreren Bürgern und Bürgerinnen ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft, welches den Gemeinden untersagt ist. Das in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Finanzierungsmodell „Bürgerkredit“ der Stadt Quickborn wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) für unzulässig erklärt. Die Stadt Quickborn darf künftig keine neuen Bürgerkredite mehr aufnehmen, muss die bestehenden Kreditverträge jedoch auch nicht rückgängig machen.

In diesem Zusammenhang eröffnet sich mit dem Finanzierungsmodell der „Kommunal-Anleihe“ eine Alternative, welche üblicherweise im Bereich der Staats- und Unternehmensfinanzierung eine sehr bedeutende Rolle einnimmt.

Eine solche Kommunalanleihe wird üblicherweise ab 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren, jährlicher Zinszahlung und üblicherweise rückzahlbar in einer Summe (Tilgungsstrukturen können dargestellt werden, sind aber nicht üblich) – auf Wunsch auch börsennotiert – unter Einschaltung einer Geschäftsbank emitiert. Die Stücklung ist grundsätzlich ab 1.000 Euro möglich. Die Fixkosten einer Anleihe können sowohl über den Zinskupon als auch über eine einmalige Gebühr der Gemeinde entrichtet werden.
Der Zinskupon, das heißt die Zinskosten der Gemeinde, können sowohl fest als auch variabel gestaltet werden und richten sich in der jeweiligen Höhe nach den Konditionen der klassischen Kommunalfinanzierung.

Die Vorteile der Anleihe sind:
- alternative Sicherstellung des Liquiditätsbedarfes
- positive Öffentlichkeitswirkung durch Information an alle relevanten Medien
- Imagegewinn, da die Anleihe konkret mit einem bestimmten Projekt verbunden oder vermarktet werden kann

Nachteil der Anleihe:
- Im direkten Vergleich zu einer klassischen Kommunalfinanzierung sind „Anleihen“ wegen der immanenten Fixkosten teurer

Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, das Finanzierungsmodell der „Kommunalanleihe“ weiter zu prüfen. In einem ersten Rückblick auf die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise bleibt festzustellen, dass auch die öffentlichen Haushalte zunehmend Probleme mit der Liquiditätsbeschaffung haben werden. Insofern ist das Finanzierungsmodell der „Anleihe“ möglicherweise geeignet, das Portfolio der Stadt Trier sinnvoll zu ergänzen.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

Bürgervorschlag
von: Steffen Ballmann; 21.06.2010; Nummer: 3716
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.92857
Durchschnitt: 0,93 (70mal bewertet)

Der folgende Antrag wurde im letzten Bürgerhaushalt bereits geprüft, jedoch hat eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden oder ist von mir als Antragssteller erwünscht. Ich würde mir wünschen, das die sogenannte "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" gänzlich aus dem Etat der Stadt Trier bzw. dem Etat des Kulturausschusses gestrichen wird.

Nochmal zu Erinnerung der Antrag von "Steiermark" vom 11.10.2009 (mit kleinen Veränderungen und teilweise des Verwaltungshinweises für den Rat) :

Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein weltliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlags

Verwaltungshinweis für den Rat

Die in dem Bürgervorschlag von Herrn Ballmann getroffene Feststellung, dass eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden hat, ist falsch. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 hat sich der Steuerungsausschuss mit dem Thema „Fladescher Nachlass“ befasst und den Oberbürgermeister gebeten, die Verantwortlichen der Katholischen Kirche zu kontaktieren, um mit ihnen über die Zahlungsverpflichtung der Stadt zu sprechen. Dieses Gespräch fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute.
Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben.

Umweltfreundliche, kleinere Dienstfahrzeuge für OB und Dezernenten

Bürgervorschlag
von: Triererin; 01.06.2010; Nummer: 3325
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.09091
Durchschnitt: 1,09 (176mal bewertet)

Die jetzigen Dienstwagen sollten durch kleinere, umweltfreundliche Fahrzeuge ersetzt werden. Damit könnte ein Zeichen gesetzt werden. Der Bürger ließe sich besser zum Sparen motivieren, wenn die Stadtobersten mit gutem Beispiel vorangehen würden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Anzahl der dem Oberbürgermeister und den Dezernenten zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeuge wurde auf drei Personenkraftwagen reduziert. Bei der Beschaffung der derzeitigen Fahrzeuge wurde ein auf geringeres Motorvolumen und einen geringerer Verbrauch geachtet.

Aufgrund der langen Anfahrwege, insbesondere zur Landesregierung in Mainz, wird das Niveau der Fahrzeuge als angemessen und erforderlich erachtet.
Darüber konnte durch die ausgiebige Nutzung des ÖPNV durch den Oberbürgermeister und die Dezernenten die Nutzung der Dienstwagen auf das Minimale beschränkt werden und eine wesentliche Reduzierung der dienstlich gefahrenen Kilometer erreicht werden.

Dienstwagenflotte minimieren

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3563
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.739725
Durchschnitt: 0,74 (73mal bewertet)

Die Stadt und die von der Stadt kontrollierten Subunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke) verkaufen einen Großteil ihrer Dienstwagen zu aktuellen Marktpreisen und beteiligen sich statt dessen am kommunalen Mobilitätsmanagement mit Abos beim Car Sharing und Fahrradleasing. Die Fa. Combino, die im Südweseten in diversen Städte Car Sharing anbietet, übernimmt mit Hilfe dieser städtischen Abos in Kooperation mit DB Rent das Trierer Car Sharing, dazu wird ergänzend nach Luxemburger Vorbild in Kooperation mit einem Fahrradleasing-Unternehmen auch ein Bike-Sharing-Leihfahrradsystem etabliert, in dem die Stadt ein ausreichendes Kontingent im Abo bucht. Das spart erhebliche Anschaffungs- und Wartungskosten im Dienstwagenbereich, fördert die Gesundheit der städtischen Mitarbeiter, entlastet das städtische Verkehrssystem und gibt Trier ein modernes, innovatives Image.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat empfiehlt eine weitere Prüfung, insbesondere in Bezug auf Car-Sharing im Rahmen eines kommunalen Mobilitätsmanagements.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag, statt Vorhaltung einer eigenen Fahrzeugflotte sich u.a. des Carsharings zu bedienen, ist aufgrund der besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Dienstfahrzeugen leider nicht umsetzbar. Die Nutzung der Dienstwagen erfolgt überwiegend im Bereich der kurzfristigen -oft sich erst aus dem Tagesgeschehen ergebenden - Einsätzen in den Ortsteilen.
Carsharing ist typischer Weise nicht für den täglichen und regelmäßigen Gebrauch gedacht.

Diensträder für die Dienststellen der Verwaltung

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3734
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.86154
Durchschnitt: 0,86 (65mal bewertet)

Bislang unterhält die Verwaltung etliche Dienst-Pkw, die leider nicht nur zu Terminen in den Höhenstadtteilen benutzt werden. Auch wird nicht immer schweres oder sperriges Gut transportiert.
Stattdessen sollte für Termine in der Talstadt die Benutzung von Dienstfahrrädern vorgeschrieben werden.

Die Fahrradwerkstatt des Bürgerservice könnte sicherlich ganz nette aktentaschentaugliche Räder basteln.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es gibt bereits seit einigen Jahren Dienstfahrräder in der Verwaltung. Derzeit sind sieben Dienstfahrräder im Einsatz. Die Verwaltung plant, die Nutzung von Fahrrädern zu dienstlichen Zwecken auszuweiten.

Nullbudget - Methode

Bürgervorschlag
von: Cleo; 05.06.2010; Nummer: 3385
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.169645
Durchschnitt: 1,17 (112mal bewertet)

Die Methodologie des “Nullbudgets“ sollte eingesetzt werden, bei der die einzelnen Ausgabenposten des Budgets von Null auf neu studiert werden, statt, wie üblich, einfach das Vorjahresbudget mit kleinen Änderungen zu wiederholen. Die internationalen Erfahrungen mit dem Nullbudget sind sehr positiv. Der Staat und die Kommunen vergeuden überall hohe Mittel, was bei solch einer Vorgehensweise oftmals aufgedeckt wird.

Bei der öffentlichen Verwaltung wird bei der Planung eines künftigen Haushalts üblicherweise der Budgetwert des Vorjahres "unkritisch" herangezogen und als Basis für das nächste Haushaltsjahr verwendet. Addiert werden dann die jeweils beschlossenen Planvorhaben, so dass in der Regel grundsätzlich von einem entsprechend höheren Haushaltsvolumen ausgegangen werden kann. Leider entspricht es darüber hinaus den Geflogenheiten der öffentlichen Hand, dass Gelder, die im Rahmen des bestehenden Haushaltsbudgets zwar eingeplant und verabschiedet, jedoch kurz vor Jahresende noch nicht verwendet wurden, unter Zeitdruck ausgegeben werden, damit die Grundlage für das kommende Haushaltsbudget nicht unter dem Wert des Vorjahres liegt. Anders als bei jedem Unternehmen der freien Wirtschaft, ist die öffentliche Verwaltung nicht einem Wettbewerb ausgesetzt und muss sich demzufolge in ihren Kalkulationen auch nicht wettbewerbs- und kundenorientiert verhalten.

Hier setze ich an und schlage vor, dass künftige Haushaltsplanungen grundsätzlich bei Null beginnen und jeder einzelne Ausgabenposten Jahr für Jahr kritisch betrachtet und auf Optimierungspotentiale wie z. B. Outsourcing von Dienstleistungen oder sonstigen organisatorischen Kostenreduzierungsmöglichkeiten seriös und verantwortungsvoll geprüft wird.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Bei der Aufstellung des Haushaltes für 2012 kam die Nullbudge-Methode teilweise zum Einsatz.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat steht dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Vor einer Entscheidung für dieses Verfahren müssen aber alle möglichen Konsequenzen, insbesondere auch für die freien Träger, geprüft werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Aufgrund ihrer Finanzlage hat die Stadt Trier bereits Mitte der 1990er begonnen, Möglichkeiten zur Verbesserung offenzulegen. Es wurde das Neue Steuerungsmodell mit Dezentraler Ressourcenverantwortung, Budgetierung und Controlling eingeführt.

Der jährlichen Aufstellung des Haushalts wurde eine Eckwertebeschluss vorgeschaltet, in dem die Budgets der Dezernate festgesetzt werden. Dazu wurden die Haushaltsmittel der Dezernat des Vorjahres „bereinigt“, das heißt projektbezogene Mittel wurden abgezogen, finanzielle Auswirkungen von Veränderungen der Organisation, des Leistungsangebot und der Aufgaben beziffert sowie Konsolidierungsvorgaben ermittelt.

Parallel wurden von den Fachbereichen und Ämtern Budgetanträge eingereicht. Die geprüften und genehmigten Anträge wurden bei der Festsetzung der Budgets berücksichtigt. Dieses Verfahren sollte sicherstellen, dass nicht „unkritisch“ Budgetwerte des Vorjahres übernommen und fortgeschrieben wurden.

Genehmigte Mittel, die am Ende eines Haushaltsjahres nicht verausgabt wurden, können - gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung - nach sorgfältiger Prüfung und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zur zweckbestimmten Verwendung in das Folgejahr übertragen werden.

Seit dem 01.01.2009 hat die Stadt Trier das neue Finanzwesen, die Kommunale Doppik, eingeführt. Die damit verbundenen umfangreichen neuen Ziele und Änderungen - wie die Arbeit mit Leistungen und Produkten, Zielen und Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung - bedingen, dass auch das zukünftige Verfahren der Budgetierung in der Doppik umfassend überarbeitet und fortentwickelt werden muss. In diesem Prozess und auch im Hinblick und in Verbindung mit der laufenden Aufgabenkritik sowie Haushaltssicherung und –konsolidierung schlägt die Verwaltung vor, die Chancen und den Aufwand der Nullbudget-Methode zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen.

Bürgerengagement stärken

Bürgervorschlag
von: Ehrik; 20.06.2010; Nummer: 3661
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.01818
Durchschnitt: 1,02 (55mal bewertet)

Vielen Bürgern ist die finanzielle Situation der Stadt durchaus bewusst und sie sind daher auch bereit ehrenamtlich bei der Realisierung von Projekten mit "anzupacken". Leider entsteht immer wieder der Eindruck, dass verschiedene Ämter diesen Einsatz mit einem Wust an Vorschriften sowie Haftungs- und Garantiefragen abwürgen und blockieren.
Beispiel: "Rastplatz" Ehrang - Ein Treffpunkt für Jugendliche (Unterstand und Grillstelle) sollte von Jugendlichen und Ehrenamtlichen weitgehend selbst erstellt werden. Durch die Einbeziehung der Jugendlichen sollte eine stärkere Identifikation mit dem Platz und ein größeres Verantwortungsbewusstsein erreicht werden. Aus oben genannten Gründen bleibt es für die Helfer aber weitgehend beim "Zuschauen" und für den städtischen Haushalt bei einer höheren Belastung.
Vorschlag: Mut zu mehr Kreativität seitens der Verwaltung beim Finden von Möglichkeiten, das Bürgerengagement zu unterstützen.
Beim Bau könnten Ehrentamtliche das Unfallrisiko selbst tragen. Die Nutzung des Rastplatzes kann ebenfalls "auf eigenes Risiko" (Hinweis durch Schilder) erfolgen.

Vorteile:
Stärkung der Identität mit dem Stadteil
Stärkung des Gemeinsinns
Steigerung des Ansehens der Verwaltung beim Bürger
Entlastung des städtischen Haushaltes

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet eine zeitnahe Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bürgerschaftliches Engagement ist auch aus Sicht der Verwaltung eine unverzichtbare Voraussetzung, um die enormen Probleme, vor denen die Stadt Trier steht, zumindest ansatzweise zu lösen. Von daher müssen die Anstrengungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sinne des Vorschlages deutlich erhöht werden und Hindernisse seitens der Verwaltung, die ein Engagement erschweren, abgebaut werden. Dabei müssen natürlich die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird deshalb in einem ersten Schritt gemeinsam mit den politisch Verantwortlichen, insbesondere auch den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, bestehende Problemen erörtern und Lösungswege aufzeigen, mit denen zukünftig das ehrenamtliche Engagement von Seiten der Verwaltung erleichtert oder unterstützt werden kann. Dabei sollten auch verbindliche Handlungsleitlinien für die Mitarbeitenden der Verwaltung erarbeitet werden.

Verwaltungsabläufe überdenken: E-Mails nicht ausdrucken und mit Eingangsstempel versehen

Bürgervorschlag
von: tbrueck83; 23.06.2010; Nummer: 3739
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.983605
Durchschnitt: 0,98 (61mal bewertet)

Aus dem Anlass chronischer Geldknappheit bzw. Überschuldung der Haushalte, wäre es sicherlich sinnvoll, die Ausgabenstruktur einer Verwaltung einmal zu überdenken. Dazu zählen dann auch Verwaltungsabläufe, die überbürokratisch sind und unnötig Zeit in Anspruch nehmen.

So geschehen bei einer Anfrage per E-Mail in der Stadtverwaltung Trier. Nach einigen Tag erfolgte die Antwort in einer gesonderten E-Mail. Der Clou an der Sache aber ist der Anhang. So werden im Hause der Stadtverwaltung eingehende E-Mails ausgedruckt, mit einem Eingangsstempel versehen und danach als PDF-Datei eingescannt, um dann als Anhang an eine neue Antwort-W-Mail mitgeschickt zu werden.

Solche Verwaltungsabläufe bündeln in der heutigen Zeit nur unnötig Ressourcen und verursachen vor allem unnötige Kosten, sowohl Materialkosten als auch Personalkosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entscheidungen der Stadtverwaltung müssen stets überprüfbar sein. Deshalb ist eine Aktenführung notwendig, die alle wichtigen Informationen umfasst und Veränderungen dokumentiert. Eine E-Mail lässt sich nur in einem Dokumentenmanagement-/Archiv-System unveränderbar abspeichern. Bei elektronischen Akten schreibt der Gesetzgeber allerdings zusätzlich vor, dass die Vollständigkeit einer Akte mithilfe von digitalen Signaturen bestätigt wird.

Die Einführung eines entsprechenden Softwaresystems ist mit einer 7-stelligen Investitionssumme und mit hohem Personalaufwand verbunden, so dass sich die Stadtverwaltung entschlossen hat, dieses System sukzessive einzuführen.

Zukünftiger Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" (PPP)

Bürgervorschlag
von: pitreine; 12.06.2010; Nummer: 3487
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.948455
Durchschnitt: 0,95 (97mal bewertet)

Public Private Partnerships (kurz PPP) sind eine besondere Form der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Der bisher öffentlich geplante und finanzierte Neubau oder die Sanierung von Einrichtungen, wie zum Beispiel einem Schulgebäude, übernimmt ein privater Investor und betreibt das Gebäude anschließend für 20 oder 30 Jahre. Die Kommune bleibt zwar Eigentümer des Gebäudes, muss aber dennoch Miete zahlen. Was erst einmal wie ein Ausweg aus der kommunalen Finanznot klingt, erweist sich in der Realität als eine gesetzlich geschützte Form die kommunalen Haushalte langfristig zu ruinieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die PPP-Projekte in der Regel für die öffentliche Hand erheblich teurer werden als eine Eigeninvestition. Im Effekt werden also mögliche Gewinne aus der öffentlichen Hand in private Taschen umgeleitet.

Auch in Trier ist mit der Sanierung des Südbades das erste PPP-Projekt angelaufen. Die Sanierung des Bads kostet rund 9,5 Millionen Euro. Inklusive Betrieb, Zinsen und Bauunterhaltung muss die Stadt in den nächsten 25 Jahren rund 18 Millionen für das Südbad aufbringen. Wie bei allen PPP-Projekten ist der Vertrag zur Südbad-Sanierung nicht öffentlich zugänglich. Dies halten wir für undemokratisch, da dadurch eine öffentliche Kontrolle über das Projekt verhindert wird. Weder der PPP-Vertrag, noch die Kritik des Landesrechnungshofes sind bis jetzt veröffentlicht.

Public Private Partnerships sind für uns kein Ausweg aus kommunalen Finanznöten. Im Gegenteil werden sie diese noch verschärfen. So handelt es sich bei PPP-Projekten um versteckte Schulden. Statt einen kommunalen Kredit aufzunehmen verpflichtet sich die Stadt dem Projektpartner, der Berndorf Metall- und Bäderbau GmbH im Fall des Südbads, über 25 Jahre Miete für das Objekt zu zahlen. Der Haushalt der Stadt Trier wird dadurch bis ins Jahr 2035 belastet. Das finanzielle Risiko des Projektes liegt durch die Forfaitierung mit Einredeverzicht einseitig bei der Stadt.

Beim PPP-Projekt Südbad zeigt sich, wie bei vielen anderen PPP-Projekten, dass Public Privat Partnerships ein Raubbau am Gemeineigentum sind, der die öffentlichen Haushalte auf Jahrzehnte belasten wird. Zudem schadet die Art und Weise wie solche Verträge abgeschlossen wurden der Demokratie, denn das öffentliche Interesse wird privatem Geheimhaltungsinteresse untergeordnet. Attac Trier fordert deshalb mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle durch eine Offenlegung des Südbad-Sanierungsvertrags und einen Beschluss des Stadtrats künftig auf PPP zu verzichten um die kommunalen Finanzen nicht weiter zu schädigen.

Weitere Infos zur Kritik an Public Private Partnerships erhalten Sie unter www.ppp-irrweg.de, oder auf der Homepage von Attac Trier: http://www.attac-netzwerk.de/trier

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine pauschaler Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" hält der Stadtrat für nicht sinnvoll. Vor einer Entscheidung müssen im jeweiligen Einzelfall die Vor - und Nachteile geprüft werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier betrachtet das Modell PPP als Beschaffungsvariante zur konventionellen Beschaffung von Bauleistungen und nicht als Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Kommune zahlt beim Verbleib des Eigentums keine Miete, sondern ein Entgelt für vertraglich vereinbarte Leistungen, zum Beispiel Instandhaltung, Betrieb, Hausmeisterleistungen. Diese Kosten werden in einem PPP Verfahren transparent und zeigen offen die Belastungen des Haushaltes aus einem realisierten Projekt über eine vereinbarte Laufzeit. Diese Kosten entstehen bei jeder Beschaffungsart.

Die möglichen Gewinne, die die öffentliche Hand erzielen kann, sind mit erforderlichen Dienstleistungen und Investitionen gegen zu rechnen. Im Falle der Sanierung des Südbades erhält die Stadt Trier die Eintrittsgelder.

Für die Entgelte, die die Stadt in einem PPP-Verfahren an den privaten Partner entrichtet, muss dieser vertraglich nachweisbare Leistungen erbringen. Die Vergütung erfolgt im konventionellen Verfahren nicht anders, sondern mit dem Unterschied, dass mehrere Vertragspartner der öffentlichen Hand gegenüberstehen.

Die Verträge, die die Stadt Trier mit privaten Partnern abschließt, sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dies gilt auch für einen PPP-Vertrag.

Der Bericht des Landesrechnungshofes ist der Stadt in einem Entwurf vorgetragen worden. Die Stadt Trier hat aus Ihrer Sicht darauf geantwortet. Im Anschluss daran erfolgt die Übermittlung des Abschlussberichtes, die der Stadtrat zu behandeln hat.

Im Falle der Aufnahme eines Kommunalkredits hat die Stadt Trier, genauso wie bei der Finanzierung durch eine Forfaitierung mit Einredeverzicht beim Privatem, dem Geldinstitut gegenüber dieselben Verpflichtungen. Die Aufnahme der Kredite und die Auszahlungen der Zins- und Tilgungsraten, in diesem Falle nur für die Investition, sind nach Baufortschritt und erfolgten Abnahmen fällig geworden. Eine Belastung aus einer Bauzwischenfinanzierung, wie in konventionellem Verfahren üblich, ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Das finanzielle Risiko unterscheidet sich nicht von dem bei einer konventionellen Realisierung. Die Vertragserfüllung wurde mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert und ist während des Betriebes mit einer Gewährleistungsbürgschaft abgedeckt.

Die Kosten der Generalsanierung des Freibades Trier-Süd sind dank dieses Verfahrens transparent geworden; diese wurden in den Fraktionen und im Stadtrat diskutiert und beschlossen. Das PPP-Verfahren zur Sanierung des Freibades Trier-Süd, wurde auf Grund wirtschaftlicher Untersuchungen und zahlreichen Berechnungen eingeleitet und beschlossen.

Aus Sicht der Stadt Trier sind nachstehende Vorteile dem Verfahren zuzuschreiben:
- Über 25 Jahre wird in einer partnerschaftlichen Form der Betrieb und auch die Qualität des Bades gesichert
- Als sozialverträgliche Infrastruktureinrichtung gibt die Stadt weiterhin die Öffnungszeiten und Eintrittspreise vor und übernimmt den Badebetrieb. Der technische Betrieb und der Bauunterhalt liegen bei unserem Partner Berndorf. Damit ist eine Risikoverteilung mit Augenmaß gegeben.
- In 14-monatiger Bauzeit konnte das Projekt trotz zweier harter Winter und baukonstruktiver Probleme (Decke) umgesetzt werden. Auch die Rutsche konnte rechtzeitig zur Neueröffnung fertig gestellt werden.
- Bei der Umsetzung konnten über 78 % regionale Firmen beteiligt werden.
- Insgesamt hat das Projekt das Bewusstsein zum Lebenszyklusansatz bei der Stadtverwaltung Trier und beim Stadtrat verändert. Dies hat sich auch bereits in der letzten Stadtratssitzung und dem dort gefassten Beschluss gezeigt, bei den zukünftigen Projekten aller weiteren Folgekosten und die daraus resultierenden haushalterischen Konsequenzen in zukünftigen Vorlagen darzustellen.
- Bei aller Diskussion um die Frage des richtigen Wirtschaftlichkeitsvergleiches (PSC) werden die hier resümierten Punkte als ein Erfolg und eine gute Basis gewertet, um zukünftig mit den zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bewusster umzugehen.

Gutachten-Verzeichnis öffentlich vorhalten

Bürgervorschlag
von: wege; 02.06.2010; Nummer: 3359
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.862745
Durchschnitt: 0,86 (102mal bewertet)

In den letzten Jahren verstärkt sich der Eindruck, dass verstärkt Gutachten vom Rat beschlossen und von der Verwaltung in Auftrag gegeben werden, aber nicht v o r einer erwogenen Maßnahme, sondern a n s t a t t einer Maßnahme, um nicht den Eindruck von Untätigkeit zu erwecken und das Thema erst einmal vertagen zu können. Man könnte viel Geld sparen, wenn nur noch Gutachten in Auftrag gegeben würden, falls eine ernsthafte Absicht und eine realistische Aussicht auf zeitnahe Verwirklichung einer Maßnahme besteht. Für die Bürger sollte über mehrere Jahre hinweg ein Verzeichnis aller eingeholten Gutachten mit Kostenangabe und Ergebnis offen gelegt werden.
Eine Beschränkung des jährlichen "Gutachtenbudgets" könnte auch sinnvoll sein.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Das Gutachtenverzeichnis soll zunächst für ein Jahr erstellt werden.Auf der Basis der erworbenen Kenntnisse soll dann über eine Fortführung entschieden werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Diesen Eindruck kann die Verwaltung nicht bestätigen. Es werden nur Gutachten in Auftrag gegeben die sachlich geboten sind. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass eine begutachtete Maßnahme aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden kann.

Die Gutachten werden in den Budgets der Dezernate berücksichtigt. Eine Beschränkung des Budgets für Gutachten ist nicht zielführend, da sich der Bedarf von Jahr zu Jahr ändert und von sachlichen Gesichtspunkten geleitet sein sollte. Die Finanzierung wird im Rahmen der Budgetplanung in Abwägung mit anderen Aufwendungen festgelegt.

Die Einrichtung eines Verzeichnissen der vergebenen Gutachten ist zu prüfen. Allerdings wären damit erhebliche Mehrkosten verbunden, da die Daten gesammelt und gepflegt werden müssten. Auch wären Investitionen für eine angemessene Bereitstellung der Informationen nötig. In diesem Punkt gäbe es keinen Spareffekt.

Ganzjähriger Bürgerhaushalt - aber nur für Einspar- und Einnahmevorschläge!

Bürgervorschlag
von: Triererin; 21.06.2010; Nummer: 3703
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.84746
Durchschnitt: 0,85 (59mal bewertet)

Hier werden so tolle Vorschläge unterbreitet, dass es doch sinnvoll wäre, wenn die Bürger sich ganzjährig mit Einspar- und Mehreinnahmevorschlägen einbringen könnten. Also: diese Seite beibehalten, aber bitte keine "Wunschzettel-Homepage", die bringt uns finanziell nicht weiter.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung unterstützt den weiteren Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Dies soll allerdings nicht in Form eines ganzjährigen Bürgerhaushaltes geschehen, sondern die Seite zum Bürgerhaushalt soll zu einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ausgebaut werden, die verschiedene Beteiligungsformen unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform wird ein Ideen- und Beschwerdemanagement werden. Damit können ganzjährig, ganz im Sinne dieses Vorschlages, Beschwerden, Anregungen und innovative Ideen, mit denen die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden können, öffentlich sichtbar der Verwaltung mitgeteilt werden.

Einfache Anregungen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft, gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
Haushaltsrelevante Vorschläge fließen in den nächsten Bürgerhaushalt ein. Der Bürgerhaushalt soll weiterhin als zeitlich begrenzter Online-Dialog durchgeführt werden.

Verwandte Vorschläge sind:
3568: Transparentes Beschwerde- und Verbesserungsmanagement einführen
3574: Bürgerhaushalt

Transparentes Beschwerde- und Verbesserungsmanagement einführen

Bürgervorschlag
von: Ingehell; 17.06.2010; Nummer: 3568
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Zusätzliche Themen
3.826085
Durchschnitt: 0,83 (69mal bewertet)

Als Verkehrsteilnehmerin und als ÖPNV-Nutzerin geht mir Einiges auf den Geist: zum Beispiel die mangelnde Reaktion der Stadtwerke auf berechtigte Beschwerden.
Ebenso als Kulturinteressierte: zum Beispiel als Berufstätige Karten für ein Event kurzfristig besorgen, ist schwierig.
Zum Beispiel gute finanzwirksame Vorschläge von nicht politisch organisierten Bürgerinnen und Bürgern kommen erst gar nicht in die Diskussion.

Daher plädiere ich für die Einrichtung eines transparenten Beschwerde- und Konfliktmanagements, in dem auch nachvollziehbar ist, ob Beschwerden nachgegangen wird oder Konflikte einer Lösung zugeführt wurden

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden

Verwaltungshinweis für den Rat

Dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt. Die Verwaltung unterstützt den weiteren Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Die Seite zum Bürgerhaushalt soll zu einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ausgebaut werden, die verschiedene Beteiligungsformen unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform wird ein Ideen- und Beschwerdemanagement werden. Damit können ganzjährig, ganz im Sinne dieses Vorschlages, Beschwerden, Anregungen und innovative Ideen, mit denen die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden können, öffentlich sichtbar der Verwaltung mitgeteilt werden.

Einfache Anregungen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft, gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
Haushaltsrelevante Vorschläge fließen in den nächsten Bürgerhaushalt ein. Der Bürgerhaushalt soll weiterhin als zeitlich begrenzter Online-Dialog durchgeführt werden.

Verwandte Vorschläge sind:
3574: Bürgerhaushalt
3703: Ganzjähriger Bürgerhaushalt - aber nur für Einspar- und Sparvorschläge

Bürgerhaushalt

Bürgervorschlag
von: elisa1; 17.06.2010; Nummer: 3574
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
3.811595
Durchschnitt: 0,81 (69mal bewertet)

Es wäre schön, wenn ganzjährig Vorschläge gemacht werden könnten. Der Bewertungszeitraum kann ja begrenzt werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll in der von der Verwaltung konkretisierten Form weiter entwickelt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung unterstützt den weiteren Ausbau internetgestützter Formen der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger. Dies soll allerdings nicht in Form eines ganzjährigen Bürgerhaushaltes geschehen, sondern die Seite zum Bürgerhaushalt soll zu einer umfassenden Plattform für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement ausgebaut werden, die verschiedene Beteiligungsformen unterstützt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Plattform wird ein Ideen- und Beschwerdemanagement werden. Damit können ganzjährig, ganz im Sinne dieses Vorschlages, Beschwerden, Anregungen und innovative Ideen, mit denen die Lebensverhältnisse in Trier verbessert oder öffentliche Mittel eingespart werden können, öffentlich sichtbar der Verwaltung mitgeteilt werden.

Einfache Anregungen oder Beschwerden werden an die Fachämter oder andere zuständige Stellen geleitet, dort geprüft, gegebenenfalls umgesetzt oder in eine „Projektbörse für Ehrenamtliches Engagement“ eingestellt. Der Status der Umsetzung wird im Internet dokumentiert.
Haushaltsrelevante Vorschläge fließen in den nächsten Bürgerhaushalt ein. Der Bürgerhaushalt soll weiterhin als zeitlich begrenzter Online-Dialog durchgeführt werden.

Verwandte Vorschläge sind:
3568: Transparentes Beschwerde- und Verbesserungsmanagement einführen
3703: Ganzjähriger Bürgerhaushalt - aber nur für Einspar- und Sparvorschläge

Einrichtungen mit fairgehandelten Produkten bekannt machen (Fair Trade Stadt)

Bürgervorschlag
von: Markus Pflüger; 16.06.2010; Nummer: 3532
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
3.772725
Durchschnitt: 0,77 (88mal bewertet)

Die Stadt Trier wird im Sinne ihres Auftrags als "Fair Trade Stadt" aktiv und verwendet nicht nur selbst fairgehandelte Produkte, sondern bewirbt den Fairen Handel und veröffentlicht auch all jene Einrichtungen, vor allem Cafés und Restaurants sowie Geschäfte die fairgehandelte Produkte verwenden oder verkaufen. (Zum Beispiel die, die fairgehandelten Kaffee und Tee führen etc.). Dies soll diesen als Anerkennung dienen und sie bewerben - Kunden zur Orientierung dienen sowie weitere zur Nachahmung animieren, um die Idee des fairen Handels weiter voranzubringen.
Konkrete Maßnahmen, die noch abzustimmen sind: Informationen dazu im Internet, durch Faltblätter, Aufkleber, Artikelserien in der Rathauszeitung und ähnliches.

(Fairer Handel ist ein kontrollierter Handel (Fair Trade Siegel), bei dem garantierte und angemessene Erzeugerpreise für die gehandelten Produkte über dem jeweiligen Weltmarktpreis liegen, um den Produzenten ein höheres und verlässlicheres Einkommen als im herkömmlichen Handel und damit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. In der Produktion werden internationale Umwelt- und Sozialstandards eingehalten. Dadurch werden beispielsweise Maßnahmen für Bildung, Gesundheit oder Bioanbau ermöglicht.)

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Aus rechtlichen Gründen kann die Stadt Trier den Vorschlag nícht konkret umsetzen: Sie ist dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Im Rahmen der FairenStadt-Trier-Kampagne wird das Engagement der vielen Institutionen und Unternehmen für den Fairen Handel in Trier durch mehrere Maßnahmen gefördert bzw. gewürdigt: z. B. wird eine Artikelserie über Siegel und internationale Arbeitsnormen in der Rathaus-Zeitung geschaltet. Es ist außerdem geplant, besonders Engagierte entsprechend auszuzeichnen. Die Lokale Agenda 21 Trier e.V. als Mitglied der Lokalen Steuerungsgruppe FaireStadt-Trier veröffentlicht auf ihrer Internet-Seite "Weltbürger werden in Trier" alle Trierer Einzelhandels-, Gastronomie- und Hotelunternehmen, die mindestens 3 fair gehandelte Produkte in ihrem Sortiment führen bzw. ihren Gästen anbieten.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier wird ihrem Auftrag als FairTrade-Stadt gerecht werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Fairen Handel in der Stadt Trier fördern. Sie unterliegt jedoch hinsichtlich ihres amtlichen Bekanntmachungsorgans, der Rathaus-Zeitung, dem Neutralitätsgebot, d.h. sie kann nicht einzelne Einrichtungen/ Unternehmen und/ oder Produkte dort bewerben.

Um FairTrade-Stadt werden zu können und auch zukünftig diese Auszeichnung führen zu können, war es erforderlich, eine „Lokale Steuerungsgruppe“ zu gründen, die alle Aktivitäten zur Förderung des Fairen Handels vor Ort koordinieren wird. Diese lokale Steuerungsgruppe, die sich aus VertreterInnen der unterschiedlichsten Institutionen als auch der Stadt Trier zusammensetzt, trifft sich zu mehreren Sitzungen im Jahr im Rathaus und wird darüber beraten, welche Aktivitäten entfaltet werden können. Über diese Aktivitäten ist in den örtlichen Presse-Medien zu berichten, so dass in nicht festgelegten Zeitabständen eine Information über den Fairen Handel in der Öffentlichkeit erfolgen wird. Als eine mögliche Aktion, die von der lokalen Steuerungsgruppe zu konzipieren und zu lancieren wäre, wäre eine Artikelserie über die im Fairen Handel verwendeten Siegel. Kosten entstehen der Stadt Trier nicht durch diese Aktivitäten.

Gründung einer Bürgerstiftung in Trier

Bürgervorschlag
von: xyz64; 23.06.2010; Nummer: 3757
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
3.77049
Durchschnitt: 0,77 (61mal bewertet)

Zitat von der Internetseite www.buergerstiftungen.de:

"Bürgerstiftungen sind eine der am schnellsten wachsenden Stiftungsformen weltweit, die in einer beständig wachsenden Zahl von Städten und Regionen auf der ganzen Welt als ein wirksamer Katalysator zivilgesellschaftlichen Engagements entdeckt wird. Mittlerweile gibt es mehr als 1.400 Community Foundations in mindestens 50 Ländern rund um den Globus. Obwohl Institutionen mit einer im Wesentlichen lokalen oder regionalen Zielsetzung, sehen auch sie sich in zunehmendem Maße mit den Auswirkungen schnell voranschreitender Globalisierungsprozesse konfrontiert. Immer mehr Bürgerstiftungen werden deshalb auch international tätig und verleihen so der Maxime 'global denken, lokal handeln' (think globally, act locally) eine neue Bedeutung."

Die Stadtverwaltung könnte zusammen mit dem Verein Lokale Agenda 21 Trier e.V. die Gründung einer Bürgerstiftung für Trier initiieren und fördern. Die Bürgerstiftung könnte gemäß dem Motto "global denken, lokal handeln" einen Beitrag zur Lösung wachsender sozialen und ökologischen Probleme auf der kommunalen Ebene sowie zur Selbstständigkeit der Region in der globalisierten Welt leisten. Dadurch würde man gleichzeitig zwei Ziele erreichen: Auf der einen Seite mehr Partizipation und Engagement der BürgerInnen und auf der anderen Seite Entlastung der städtischen Kasse.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Derzeit wird die Gründung einer Bürgerstiftung zusammen mit der Lokalen Agenda 21 vorbereitet.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet die Gründung einer Bürgerstiftung und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Initiativen zu ergreifen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Stadtrat unterstützt die Gründung einer Bürgerstiftung. Die Koordination übernehmen das Büro des Oberbürgermeisters und der Koordinator für Bürgerbeteiligung. Über bestehende Verteiler wird für eine Bürgerstiftung in Trier geworben und potentielle Stifterinnen und Stifter werden direkt angesprochen. Es wird eine Internetseite erstellt, auf der sich Interessierte informieren und anmelden können. Nach der erfolgreichen Gründung der Stiftung werden nach und nach alle Aufgaben auf die Stiftung übertragen.

Infrastrukturleistungen der Stadt

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3439
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.75
Durchschnitt: 0,75 (76mal bewertet)

Die Stadt finanziert in vielen Bereichen - Verkehr, Bildung, Kultur und so weiter - Infrastrukturleistungen, von denen in erheblichem Maße die Landkreise profitieren. Da Eingemeindungen kaum in Frage kommen, sollten mehr Verbundlösungen gesucht werden, um eine nutzungsgerechte Finanzierung zu finden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet den weiteren Ausbau der Kooperationen mit dem Umland.

Verwaltungshinweis für den Rat

Verbundlösungen sind eine Möglichkeit, um Nutzen und Lasten zwischen Partnern gerecht zu verteilen. Die Zusammenarbeit der Stadtwerke Trier mit den umliegenden Kreisen im Verkehrsverbund Region Trier beim öffentlichen Personennahverkehr ist ein Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit.
Es gibt eine Vielzahl von intensiven Kooperationsprojekten mit dem Umland, so die gerade vollzogene gemeinsame Behödenrufnummer D 115 mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, die interkommunale Kooperation mit Schweich und Konz und vieles mehr.

Die Partnerschaften werden mit Nachdruck von der Verwaltung gesucht, weil die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit gerade in der schwierigen finanziellen Situation sehr hoch eingeschätzt wird.

E-Mail versus Brief

Bürgervorschlag
von: ms; 20.06.2010; Nummer: 3643
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.72222
Durchschnitt: 0,72 (72mal bewertet)

Es sollte überprüft werden ob nicht E-Mails viele Briefe der städtischen Verwaltung ersetzen können.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
rechtliche Bedenken

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Sicherlich ist der Austausch des Briefes durch die E-Mail ein Ziel, dass nicht nur die Stadtverwaltung Trier verfolgt. Leider sprechen zum heutigen Zeitpunkt einige Punkte gegen dieses Vorhaben:
1. Authentizität: Häufig werden Alias-Namen bei E-Mail-Adressen verwendet (wie z.B. ms@beispiel.de). Es ist nicht erkennbar, wer diese Person ist und ob sie berechtigt ist, die mit der E-Mail verbundenen Informationen zu erhalten.
2. Erreichbarkeit: Nicht jeder Bürger hat eine E-Mail-Adresse oder wünscht die Zustellung von Dokumenten auf diesem Weg (vergleiche Punkt 3). Dies führt zu einem Mehraufwand in der Sachbearbeitung.
3. Der Bürger muss sich ausdrücklich damit einverstanden erklären, dass er eine Antwort als E-Mail erhalten möchte (Öffnungsklausel). Diese kann er jederzeit widerrufen.
4. Schreiben der Stadtverwaltung müssen häufig unterschrieben werden. Das Verwaltungsverfahrensgesetz schreibt in diesem Fall vor, dass ein Dokument mit einer digitalen Signatur anstelle der händischen versehen werden muss. Leider hat sich die digitale Signatur in ihrer heutigen Ausprägung nicht durchgesetzt.
5. Einschreiben: Bestimmten Schreiben werden als Einschreiben verschickt, um deren Zustellungstermin wegen verbundener Fristen darstellen zu können. Bei der E-Mail gibt es keinen rechtsverbindlichen Zustellungsbescheid (Ausnahme: kostenpflichtige De-Mail).

Beschränkung auf das Notwendige

Bürgervorschlag
von: 123454321; 07.06.2010; Nummer: 3397
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.578945
Durchschnitt: 0,58 (95mal bewertet)

In Anbetracht der hohen Schuldenbelastungen und der defizitären Haushaltslage sollten alle städtischen Immobilienobjekte einer Analyse unterzogen werden, wie hoch deren Kosten jährlich sind. In die Betrachtung sollten Abschreibung und Unterhaltungsaufwand (inklusive Personalaufwand und Overheadkosten) einfließen. Unwirtschaftliche Objekte, deren Eigentum nicht zwingend notwendig ist, könnten mit Nachdruck veräußert werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Prüfung der Objekte im städtischen Eigentum nach ihrer Wirtschaftlichkeit erfolgt im Rahmen des Projektes "Optimierung Gebäudewirtschaft" kontinuierlich.
Darüber hinaus ist die Stadt Trier gehalten, auf der Basis der Haushaltsgenehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde Veräußerungserlöse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu erzielen.

Effektiverer Einsatz der städtischen Mitarbeiter

Bürgervorschlag
von: walli11; 15.06.2010; Nummer: 3506
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.54878
Durchschnitt: 0,55 (82mal bewertet)

Von meinen Fenster aus habe ich Einblick in mehrere Büros der Stadtverwaltung. Grundsätzlich scheint dort ein sehr entspanntes Arbeitsleben vorzuherrschen. Eine Mitarbeiterin beispielsweise verbringt überwiegend den Arbeitstag mit dem Spiel "Spider Solitär" falls sie nicht gerade im Internet auf Urlaubsseiten surft.

Vielleicht sollte eine neue Arbeitsplatzbeschreibung, -bewertung für städtische Mitarbeiter, mit den Ziel der Straffung und Neuorganisation, durchgeführt werden. Damit könnten dann auch offensichtlich unnötige Stellen eingespart werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab. Die in dem Vorschlag unterstellte Arbeitsweise der Verwaltung entspricht nicht dem Arbeitsalltag und ist bereits durch innerdienstliche Regelungen untersagt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Einsehbarkeit auf die Bildschirme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der städtische Datenschutzbeauftragte neuerlich Überprüfungen durchgeführt. Die Überprüfung hat ergeben, dass nur in wenigen Fällen eine Einsicht Dritter auf Bildschirme theoretisch möglich war. Zur Sicherstellung des Datenschutzes wurden in Einzelfällen Arbeitsplätze umgestaltet.

Eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist aufgrund einer innerdienstlichen Regelung nicht erlaubt. Unabhängig davon fehlt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen des zu erledigenden Aufgabenvolumens regelmäßig die Zeit zur privaten Internetnutzung.

Feste(n) MitarbeiterIn im Rathaus für Programmierung und Internet einstellen

Bürgervorschlag
von: olofström; 14.06.2010; Nummer: 3503
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.545455
Durchschnitt: 0,55 (77mal bewertet)

Die Internetseiten der Stadt Trier (Bürger, Tourismus, Wirtschaft, Stadtbibliothek usw.) ist sehr veraltet. Sie entspricht keineswegs den aktuellen Möglichkeiten oder Anforderungen bezüglich ihrer Technologie (HTML, CSS) und der Benutzerfreundlichkeit (Usability). In Anbetracht der Tatsache, dass über 70 Prozent der Deutschen heute "online" sind, muss hier langfristig etwas gemacht werden.

Anstatt einzelne, kleine Aufträge an Agenturen zu vergeben,sollen eine oder mehrere neue Stelle(n) geschaffen werden für ProgrammiererIn und/oder WebdesignerIn. Diese Person kann sich um alle Seiten und Programmierprobleme innerhalb aller öffentlichen Bereiche der Stadt kümmern. Wenn alle Aufgaben erledigt sind, kann der Umfang der Stelle(n) reduziert werden.
Alternativ könnte weiterhin mit Agenturen gearbeitet werden, wobei die Person dann als Experte für professionelle Zusammenarbeit fungiert, um mehr Aktualität, bessere Qualität und vor allem die zukünftige Übertragbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Welche der beiden Lösungen die bessere ist und wie viele Stellen/Teilzeitstellen hierfür nötig sind, muss vorher abgewägt werden.

Es wird Geld gespart durch:
1. weniger Aufträge an externe Dienstleister
2. bessere Expertise und dadurch Abwägung der Kosten an externe Dienstleister
3. Datensouveränität

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Im Dezember 2011 wurde im Amt für Presse und Kommunikation eine zunächst auf zwei Jahre befristete neue Stelle im Bereich Online-Redaktion geschaffen. Die Aufgabenstellung umfasst in erster Linie die Projektleitung des für 2012/13 geplanten Relaunches des städtischen Internetportals. Bei der Besetzung der Stelle wurde insbesondere auf Programmierkenntnisse und Berufserfahrung im Bereich E-Government geachtet.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen. Vor einer Entscheidung müssen die Kosten gegenübergestellt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier wird bei der Gestaltung ihres Internet-Auftritts (Bereiche Bürger und Wirtschaft) von einer externen Agentur beraten. Diese Dienstleistung umfasst insbesondere das Design der Website, die Programmierung des Redaktionssystems sowie technischen Support und wird durch einen pauschalen Betrag abgegolten. Einzelne, kleine Aufträge an Agenturen werden insofern nicht vergeben.
Die Verantwortung für den Bereich Tourismus des städtischen Internet-Portals liegt bei der Tourist-Information Trier e.V., die wiederum mit einer anderen Partneragentur zusammenarbeitet.
Unabhängig von diesen Voraussetzungen erscheint eine personelle Erweiterung der Online-Redaktion im Rathaus aus Sicht des Fachamtes sinnvoll, da sich der Arbeitsaufwand in diesem Bereich in den vergangenen Jahren stetig verstärkt hat.
Die Website der Stadt Trier wurde in den Bereichen Bürger und Wirtschaft zuletzt 2005 komplett überarbeitet. Zur Zeit gibt es Überlegungen, wie der Internetauftritt der Stadt zeitgemäß neu gestaltet werden kann.

Bessere Nutzung und Vernetzung der Ämter im Rathaus

Bürgervorschlag
von: Schmissel; 09.06.2010; Nummer: 3442
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.53846
Durchschnitt: 0,54 (78mal bewertet)

Um Kosten einsparen zu können, sollten gleiche Funktionen in verschiedenen Ämtern zusammen gelegt werden.

Warum hat (fast) jedes Amt eine eigene Kleiderkammer? Wäre es nicht möglich diese zu einer zusammen zu legen? Auch ein Zentraleinkauf für alle Ämter wäre durchaus machbar. Bei höheren Einkaufswerten bei einem Lieferanten sind normalerweise bessere Preise zu erzielen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das ist in der Tat richtig, daher werden auch zusätzlich zu den bisher erfolgten Zusammenführungen bei der Beschaffung von Materialien auch weitere Konzentrationen erfolgen. Dieser Grundsatz, möglichst Mengenrabatte und Vergünstigungen für größere Abnahmemengen zu nutzen, wird bei allen Organisationsentscheidungen mit betrachtet.

Umweltfreundlich und kostensparend: Die elektronische Rathauszeitung

Bürgervorschlag
von: Oliver Wolf; 09.06.2010; Nummer: 3441
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.51064
Durchschnitt: 0,51 (94mal bewertet)

Die Rathauszeitung wird derzeit an alle Haushalte ausgeteilt, obwohl sie häufig ungelesen in den Müll wandert.

Sinnvoll wäre es daher, dass die Bürger die Wahl haben, ob sie auf die ausgedruckte Version verzichten möchten und sich über amtliche Mitteilungen nur auf dem Wege der jetzt schon verfügbaren elektronischen Rathauszeitung zu informieren, oder ob sie weiterhin die Printversion erhalten möchten. Denkbar wäre etwa, dass die Entscheidung durch Anbringen eines Stickers auf dem Briefkasten nach außen kenntlich gemacht wird. Ohne Kennzeichnung bleibt es bei der Printversion, um die Zustellung amtlicher Mitteilungen zu gewährleisten. Nach einer Testphase kann die Druckauflage dann an den Bedarf angepast werden, wodurch nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird, sondern auch Kosten eingespart werden können. Selbst wenn die Maßnahme aufgrund wegfallender Anzeigeeinnahmen keine Einsparungen brächte, bliebe es eine Maßnahme zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit der Stadt Trier.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ziel von Rat und Verwaltung ist es, über die Rathaus Zeitung (RaZ) alle Bürgerinnen und Bürger über die kommunalpolitische Arbeit zu informieren. Wer keine Zustellung der RaZ, die offizielles Amtsblatt der Stadt Trier und damit an vorgegebene Veröffentlichungsvorschriften gehalten ist, wünscht, kann bzw. muss dies an seinem Briefkasten mit einem Hinweis zum Ausdruck bringen. Es ist nicht möglich, die RaZ 1 zu 1 ins Internet zu stellen, auch verfügen nicht alle Bürgerinen oder Bürger der Stadt über einen Internetanschluss. Die Papierform wird nach wie vor von der großen Mehrheit bevorzugt. Beim Vertrieb der Rathaus Zeitung muss in der Tat auf eine sorgsame Verteilung geachtet werden. Gundsätzlich bleibt festzustellen, dass es in Zukunft auf dem Sektor der Informationsübermittlung auch für die Städte zu weiteren großen Veränderungen kommen wird.

Finanzierung

Bürgervorschlag
von: Esel; 20.06.2010; Nummer: 3645
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.421055
Durchschnitt: 0,42 (57mal bewertet)

Der Haushalt der Stadt Trier muss vom Gedanken geprägt sein, dass die Ausgaben nicht höher sind als die Einnahmen, dass Einrichtungen nachhaltig errichtet werden, sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und in der Lage sind, soziale Leistungen zu erbringen. Neuen Einrichtungen und weiteren Leistungen muss eine klare Absage erteilt werden, wenn diese nicht finanzierbar sind. Dies ist keine leichte Aufgabe! Dies gilt für alle Haushalte. Wenn unsere gewählten Mandatsträger oder die Bürger selbst zusätzliche Leistungen als sinnvoll und notwendig erachten müssen diese Personen auch die Haushalte in die Lage versetzen durch Einsparungen oder auch höhere Steuern diese Leistung zu erbringen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Trier sind nichtfinanzierbare Projekte wie zum Beispiel:

- Petrisbergaufstieg,
- Tunnellösung Avelsbacher Straße.

eine klare Absage zu erteilen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Finanzlage der Stadt Trier ist seit Jahren mehr als angespannt und infolge ihrer Finanzschwäche und ihrer überdurchschnittlichen Ausgabenbelastung existiert ein fortwährender Sparzwang. Seit Mitte der 90er Jahre wurden diverse Konsolidierungsprogramme aufgelegt und umgesetzt. Aktuell beschäftigt sich erneut eine Arbeitsgruppe Rat und Verwaltung mit dem Thema Haushaltskonsolidierung. Erstes Ziel ist es, dass im Haushaltsentwurf 2011 ausgewiesene Defizit weiter zu reduzieren.

Grundsätzlich, ganz besonders aber in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen und im Hinblick auf die städtische Finanzlage und –entwicklung ist es notwendig, dass durch die kommunalpolitischen Entscheidungsträger Schwerpunkte für die mittelfristige Finanz- und Investitionstätigkeit gesetzt werden.

Das überarbeitete und fortgeschriebene Zukunftskonzept Trier 2025+ mit Visionsbausteinen und eindeutigen Zielen befindet sich in der Diskussionsphase und wird einer Beschlussfassung zugeführt. Die darin definierten Ziele bilden die Basis für die weitere Arbeit von Verwaltung und Rat.
Für die Investitions- und Haushaltsplanung werden dann konkrete Einzelprojekte oder Maßnahmen formuliert und unter strikter Beachtung der Vorschriften (Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung und andere) entsprechend veranschlagt.
Insbesondere bei langfristigen Zielsetzungen und Planungen kann es unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklungen in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten dazu kommen, dass Überarbeitungen und in Einzelfällen auch die Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Investitionen, bei denen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen (sh. § 10 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung: „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“), werden nicht im Finanzhaushalt ausgewiesen.

IT-Unabhängigkeit von Betriebssystemen, Software und Formaten schaffen in Stadtverwaltung und Schulen

Bürgervorschlag
von: olofström; 11.06.2010; Nummer: 3467
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.413795
Durchschnitt: 0,41 (87mal bewertet)

Im letzten Bürgerhaushalt wurde vorgeschlagen, dass Linux als Betriebssystem für Computer in Stadtverwaltung und Schulen eingeführt werden solle. Der Vorschlag wurde abgelehnt mit der Begründung, der Umstieg sei zu kostenintensiv. Dies stimmt tatsächlich, weil alle - inklusive der IT-Abteilungen - an Windows und ihre Programme gewöhnt sind, und dadurch höchst abhängig sind.

Die Stadt muss sich unabhängig von spezieller Software und geschlossenen Datei-Formaten machen, so dass Alternativen genutzt werden können, jedoch nicht müssen. Das ermöglicht:

1. die bessere Kooperation mit allen anderen Institutionen (durch einfachen Datenaustausch),

2. dass neben den gewohnten Programmen auch andere (unter anderem Open-Source-)Software eingesetzt werden kann,

3. dass langfristig die Freiheit besteht, stets die beste Software zu nutzen, und dadurch viel Geld zu sparen.

Zudem können neue Mitarbeiter mit Kenntnissen in anderer Software schneller einsteigen, und müssen sich nicht aufwendig an die bestehenden (oft teuren oder schlechteren) Programme gewöhnen.

Dieser Schritt erfordert allerdings besonders die Offenheit von IT-Abteilungen, die sich jahrelang an Windows-Netzwerke gewöhnt haben, und daher auch oft beim Thema Linux oder MacOS ihren eigenen Arbeitsplatz bedroht fühlen.

Es handelt sich nicht um den Vorschlag umzusteigen, sondern sich unabhängig zu machen und sich zu "befreien".

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen der Initiative „BundOnline“ wurden Standards und Architekturen zur besseren Interoperabilität, Wiederverwendbarkeit, Offenheit und Skalierbarkeit von E-Government-Projekten erstellt. Diese sind systemunabhängig und werden unter dem Begriff „SAGA“ zusammen gefasst. Zu diesem Zweck werden Empfehlungen für E-Government-Projekte im Bereich der Standards und Technologien gegeben.

Auf Basis dieser Empfehlungen wiederum sind sogenannte XÖV-Standards entstanden, die als Austauschformate zwischen den verschiedenen Softwarepaketen der Verwaltungen fungieren. Ein Beispiel eines XÖV ist die Umsetzung des Austauschformates „XMeld“. Hierbei ist es möglich, zwischen den Einwohnermeldeämter automatisiert Meldedaten zu versenden und in die Fachsoftware zu integrieren. Weitere Standardisierungsbemühungen sind den Bereichen „Personenstandswesen“, „XSozial“ und „Steuern/Finanzen“ im Gange.

Die Stadtverwaltung Trier achtet bei allen Updates und Neuanschaffungen von Software-Paketen in diesem Umfeld darauf, dass diese Standards eingehalten werden. Dies wiederum bietet die Möglichkeit, zukünftig nur rein fachliche Aspekte zu berücksichtigen, da die Interoperabilität über die XÖV-Standards gewährleistet wird.

Bzgl. der Software-Auswahl der Schulen wird die Stadtverwaltung nur im Auftrag des rheinland-pfälzischen Bildungsministerium und den Fachlehrern im pädagogischen Auftrag tätig und hat selbst keine Einflussmöglichkeit.

Verwaltung straffen

Bürgervorschlag
von: Gisbert Dietz; 16.06.2010; Nummer: 3544
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.369865
Durchschnitt: 0,37 (73mal bewertet)

Im Trierischen Volksfreund stand, dass die Stadt zur Unterbringung Ihrer Verwaltungsräume 900.000 € an Miete jährlich aufwenden muss.
In der vor kurzem erworbenen ehemaligen Kaserne Castelforte in Trier Feyen stehen viele gut erhaltene Gebäude zur Verfügung.
Die Umsiedlung aller Außendienststellen in ein Gebäude in der vorgenannten Kaserne würde die Mietkosten senken, den Mitarbeitern angenehmere Arbeitsbedingungen schaffen und gleichzeitig das Kasernengelände mit Leben erfüllen, nach dem jahrelangen Dornröschenschlaf.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier war leider auf Grund der finanziellen Situation nie in der Lage, eine optimale Versorgung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Bau eines einheitlichen Verwaltungsgebäudes zu erreichen. Dadurch entsteht zweifelsfrei auch ein Mehraufwand. Das Raumkonzept sieht daher auch die Entmietung der angemieteten Gebäude nach und nach vor und die Konzentration der kundenorientierten Bereiche am Augustinerhof.

Dabei werden auch die Möglichkeiten organisatorischer Veränderungen und Verbesserungen betrachtet inklusive der Zusammenführung von Organisationseinheiten. Eine mögliche Verlagerung von Bereichen ohne Publikumsverkehr und anderer Funktionen (wie Archiv und Lager) auch außerhalb des Innenstadtbereichs wird ebenfalls geprüft.

Rathauszeitung

Bürgervorschlag
von: Piter von Althe...; 12.06.2010; Nummer: 3490
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.328945
Durchschnitt: 0,33 (76mal bewertet)

Die Rathauszeitung in der gesamten Ausgabe wie zum Beispiel Wochenspiegel als Online Ausgabe ins Internet stellen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Dieser Vorschlag wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Rathaus Zeitung (RaZ) ist seit Mitte September 2010 auch als PDF-Datei im Internet abrufbar (www.trier.de, A-Z, Stichwort Rathaus Zeitung). Dadurch wird es auch Interessenten der Trierer Kommunalpolitik weit über die Grenzen der Stadt hinaus möglich sein, über die RaZ Einblick in das Geschehen "rund ums Rathaus" der Moselmetropole zu nehmen. Über den bereits bestehenden Newsletter gibt es auch jetzt schon partiell diese Möglichkeit. Wie bereits anderenorts dargelegt, kann die ins Netz gestellte "RaZ" die gedruckte "Rathaus Zeitung" aber nicht ersetzen. Zum einen muss die Zeitung allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden, was über das Internet allein noch nicht möglich ist, zum anderen entsprechen die Zeitungslesegewohnheiten nicht dem Leseverhalten am Bildschirm. Aus diesem Grund bleiben die Zugriffe einer 1:1 ins Netz gestellten Zeitung allgemein eher überschaubar. Es wäre dem Presseamt mit der Redaktion der Rathaus Zeitung aus personellen und finanziellen Gründen aber nicht möglich, eine eigens strukturierte "online"-Ausgabe herauszugeben.

Einsparungen

Bürgervorschlag
von: Esel; 20.06.2010; Nummer: 3650
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.208335
Durchschnitt: 0,21 (72mal bewertet)

Die Sitzungsgelder für alle die Ortsbeiratsmitglieder entfallen.
Begründung: Ich erhalte auch keine Sitzungsgelder für meine Vereinsarbeit bzw. im Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Gemeindeordnung hat in § 18 Regelungen getroffen, die das "Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit" betreffen.
Hiernach können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere, insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe, bestimmt die Hauptsatzung.
Diese Festsetzung hat der Stadtrat in der Hauptsatzung der Stadt Trier vorgenommen, die zum 01.04.2010 in Kraft getreten ist. Im dortigen § 12, der die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher/innen und Ortsbeiratsmitglieder regelt, ist in Absatz 3 folgende Aussage getroffen:

"Die Mitglieder des Ortsbeirates erhalten als Form der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirates Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld beträgt 10,00 € je angefangene Stunde."

Wenn in der Hauptsatzung eine Aufwandsentschädigung festgesetzt ist (bei der Stadt Trier ist dies erfolgt), so kann auf diese weder ganz noch teilweise verzichtet werden. Diese Aussage trifft die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter und wird auch in der Verwaltungsvorschrift zu § 18 der Gemeindeordnung festgehalten.

Insofern kann der Vorschlag nicht aufgegriffen werden, die Sitzungsgelder für die Ortsbeiratsmitglieder können nicht entfallen."

Dezernat II

Publikationen der Stadtbibliothek oder des Stadtarchives mit Kostendeckung

Bürgervorschlag
von: Cheese-Bürger; 05.06.2010; Nummer: 3387
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Bildung
3.476745
Durchschnitt: 0,48 (86mal bewertet)

Laut Haushaltsplan der Stadt Trier werden die Publikationen der Stadtbibliothek (Weberbach) und des Stadtarchives mit jährlich über 150.000€ und über 70.000€ subventioniert. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Publikationen liegt bei unter 5%.

Ich schlage vor, dass die Preise der Publikationen so gestaltet werden, dass sie den Herstellungspreis decken oder - wenn Subventionen nicht vermeidbar sind - mindestens 50% der Kosten decken.

Bei diesen Publikationen dürfte es sich zum Beispiel um die Ausstellungskataloge oder die Reihe "Kostbarkeiten der Stadtbibliothek Trier" handeln. Wer Interesse an diesen Publikationen hat, sollte auch bereit sein, einen kostendeckenden Preis dafür zu zahlen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach den Regeln der doppischen Haushaltsführung muss die Haushaltsposition "Publikationen" anteilig eine Fülle von Umlagen abdecken. Der Posten enthält anteilig auch Gebäudekosten und -unterhalt inklusive Abschreibung, Kosten für die technische und sonstige Einrichtung sowie Rücklagen für ihren Ersatz, Personalkosten und Rücklagen für Pensionen und Renten sowie übergeordnete Verwaltungskosten. Diese Kosten können durch nicht-kommerzielle Einrichtungen wie die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv prinzipiell nicht erwirtschaftet werden. Die tatsächlichen Druckkosten für einen Katalog sind vergleichsweise gering, sodass eine Deckung von mehr als 50 von Hundert in der Regel durchaus gegeben ist. Der Posten "Publikationen" enthält außerdem nicht nur die Kosten für gedruckte Veröffentlichungen, sondern auch für Publikationen im Internet, Werbung, Einladungen und Plakate.

Die beiden letzten Publikationen der Bibliothek und des Archivs ("Kostbare Handschriften aus Echternach und Trier" sowie "Trier vergisst nicht") wurden vollständig durch Sponsoren abgedeckt. Die Preise orientieren sich stets daran, ob die Publikation auch absetzbar ist.

Zum ergänzenden Kommentar ist zu sagen, dass Ausstellungskataloge üblicherweise nicht online gestellt werden. Das professionelle Design kann die Bibliothek nicht selbst leisten. Außerdem sind die Kosten sogar noch erheblich höher, da ja keine Einnahmen erwirtschaftet werden.

Patenschaften für Spielplätze oder ähnlichem

Bürgervorschlag
von: mokkaschnitte; 07.06.2010; Nummer: 3400
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kinder, Jugend
3.954025
Durchschnitt: 0,95 (87mal bewertet)

Viele Gutmenschen zahlen monatlich einen Obulus für ein unbekanntes Kind in Afrika oder eine Ziege im Forstgehege Weißhauswald. Eine unbestritten löbliche Tat. Aber warum gibt es keine Patenschaften für städtische Einrichtungen, wie zum Beispiel die unzähligen Spielplätze im Stadtgebiet. Warum werden gibt es keine "Spielplatzpaten"?

Entweder könnten Vereine oder Unternehmen gleich eine Gesamtpatenschaft durch Finanzhilfen oder freiwillige Arbeitseinsätze. Zusätzlich wäre aber auch ein Finanzierungs(Spenden)modell denkbar, mit dem sich der Bürger monatlich, vierteljährlich oder jährlich an einem bestimmten Projekt oder der Unterhaltung eines bestimmten Platzes beteiligt. Wichtig ist, dass ein unmittelbarer Bezug zwischen Geldgeber und seiner Patenschaft/seinem Projekt bestünde.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Umsetzung

Die Maßnahme konnte aufgrund fehlender Kapazitäten noch nicht umgesetzt werden.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Patenschaft für einen Kinderspielplatz ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssten die mit einer Patenschaft verbundenen Leistungen eindeutig definiert werden, da aus haftungsrechtlichen Gründen nicht alle Tätigkeiten möglich sind und die Stadt als Eigentümer der Anlage nicht aus ihrer Verpflichtung, eine jederzeitige gefahrlose Nutzung zu ermöglichen, entlassen werden kann. Ob diese Patenschaft mit Pflegeleistungen oder auch mit Geldspenden verbunden ist, kann individuell entschieden werden.

Erhalt Grundschule Pfalzel

Bürgervorschlag
von: Göttin; 11.06.2010; Nummer: 3470
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.376625
Durchschnitt: 1,38 (231mal bewertet)

Bereits beim letzten Bürgerhaushalt wurde der Vorschlag gemacht, die Grundschule Pfalzel zu erhalten - was sinnvoll und unbedingt notwendig ist!
Die Grundschule ist derzeit dabei, ein erweitertes Betreuungsangebot im Sinne einer offenen Ganztagsschule zu konzipieren.
Desweiteren plant die Kindertagesstätte St. Adula in Pfalzel nun neben der ohnehin engen inhaltlichen Kooperation mit der Grundschule die Zusammenarbeit zu intensivieren. Um einer Raum- und Platznot im Kindergarten vorzubeugen, sollen Räume der Grundschule genutzt werden.
Die Stadt Trier, die Pfalzeler Bürger und Vereine sind aufgerufen, diese sinnvolle Kooperation und damit auch den zukünftigen Bestand der Grundschule in Pfalzel durch die Unterstützung dieser Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Viele Kindertagesstätten arbeiten zunehmend systematischer mit Grundschulen zusammen. Eine solche Zusammenarbeit wird in der Grundschule Pfalzel vorbereitet. Aufgrund des Neubaugebietes in Pfalzel ist die Kindertagesstätte überfüllt und wird deshalb die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in die Grundschule Pfalzel auslagern. Diese Anzahl der Kinder wird in den kommenden Schuljahren folgerichtig dazu führen, dass die Grundschule mindestens vorübergehend zweizügig wird, und damit in den nächsten zehn Jahren ihre Existenz nicht in Frage steht.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat dem Erhalt der Grundschule Pfalzel im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zugestimmt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Entscheidung über den Erhalt oder die Schließung von Schulen ist untrennbar mit dem Abschluss des Schulentwicklungskozeptes verbunden.
Die Arbeit am Schulentwicklungkonzept Teil 1 ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Stadtrat hat dem Schulentwicklungsplan zugestimmt.

Priorität für Sanierung Trierer Schulen

Bürgervorschlag
von: tomo65; 20.06.2010; Nummer: 3673
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.211265
Durchschnitt: 1,21 (71mal bewertet)

Der dramatische Sanierungstau Trier Schulen wurde detailliert erhoben und seit vielen Jahren bekannt. Von allen politischen Lagern wird wortreich den Schulen eine hohe Priorität eingeräumt. In der Realität warten Schulen auf die Taten. Das Schulentwicklungskonzept ist seit März 2009 in einer Sackgasse.
Den Worten müssen Taten folgen und vor allem sind Entscheidungen für unsere Kinder notwendige, die dem Ernst der Lage angemessen sind.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Vor dem Hintergrund erforderlicher Sanierungsschritte sind die Mittel für die Maßnahmen der Bauunterhaltung in den letzten Jahren auch konsequenterweise angehoben worden. Die Arbeit am Schulentwicklungskonzept wurde im laufenden Jahr wieder aufgenommen. Nach Abschluss des Schulenwicklungskonzeptes können die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse in den entsprechenden Gremien beraten werden. Damit werden Rat und Verwaltung in die Lage versetzt, die weiterhin nicht ausreichenden Mittel noch bedarfsgerechter und effizienter als bisher einzusetzen.

Dezernat III

Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten

Bürgervorschlag
von: Mogra1882; 21.06.2010; Nummer: 3712
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.96923
Durchschnitt: 0,97 (65mal bewertet)

Im Städtischen Museum Simeonstift gibt es jeden ersten Sonntag im Monat freien Eintritt. Es werden aber an der Pforte Eintrittskarten gedruckt. Diese könnte man einsparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat entscheidet am 16. Juni über eine Änderung der Gebührensatzung für das Stadtmuseum Simeonstift. Die Änderung sieht zu den bisherigen Eintrittspreisen für das Stadtmuseum eine Steigerung von 10% bzw. 11% und bei der Familienkarte eine Steigerung von 12,5% vor. In den Preisen enthalten ist ein kostenfreier Audioguide für jede(n) BesucherIn. Der freie Eintritt am 1. Sonntag im Monat und der freie Eintritt für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband entfallen. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten. Die Änderung tritt zum 01.08.2011 in Kraft öffentlich: Hinweise dazu, wie weit der Vorschlag bereits umgesetzt wurde.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den kostenfreien Eintritt für das städtische Museums am 1. Sonntag im Monat in einen stark ermäßigten Eintritt in Höhe von 1 € geändert. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die gemeinsame Eintrittssituation mit der Porta Nigra erfordert, dass die gemeinsame Kasse funktionsfähige Tickets ausdruckt. Auch wenn der Eintritt in das Museum frei ist, müssen doch Eintrittskarten für die Porta Nigra gedruckt werden können, da dort Eintritt zu zahlen ist. Deshalb müssen auch an den eintrittsfreien Tagen für das Museum Karten gedruckt werden können.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 166/2011

Theater Trier als Zweckverband

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3428
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.741575
Durchschnitt: 0,74 (89mal bewertet)

Das Stadttheater hat mindestens die Hälfte seiner Besucher aus der Region. Es sollte in einen Zweckverband umgewandelt werden, an dem auch die Landkreise beteiligt sind. Die sollen entsprechend ihrem Besucheraufkommen zu den Investitions- und Betriebskosten beitragen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Umsetzung des Vorschlage ist aus Sicht des Stadtrates wünschenswert. Bisherige Gespräch zeigen, dass bei diesem Thema aber nur eine geringe Bereitschaft der Landkreise zur Beteiligung am Theater Trier besteht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird Seitens des Theaters Trier voll unterstützt. Zur Umsetzung sind jedoch die politischen Gremien der Stadt Trier und der angrenzenden Kreise gefragt. Bei dieser Angelegenheit würde es sich um eine freiwillige Aufgabe der Landkreise handeln, die zudem auch das Einverständnis der jeweiligen Kommunalaufsicht bedürfe. In Anbetracht der defizitären öffentlichen Haushalte erschient es der Theaterverwaltung Trier jedoch äußert fraglich, bei den jeweiligen Kreisen für diesen Vorschlag eine erfolgsversprechende Mehrheit zu finden.

Hundeverbot auf Spielplätzen

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3481
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.29703
Durchschnitt: 1,30 (101mal bewertet)

Auf Kinderspielplätzen sollte ein generelles Hundeverbot eingeführt werden. Zu oft werden die Gefahren von tollenden Hunden unterschätzt, beziehungsweise die Reaktion von Hunden auf tollende Kinder. Und auch wenn keine Kinder auf dem Spielplatz sind, tun sich gefahren mit den klassischen Hinterlassenschaften von Hunden auf.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Gefahrenabwehrverordnung vom 6.9.2007 sieht im § 3 ein Betretungsverbot für Tiere auf Kinderspielplätzen, in Brunnen, Weihern und Wasserbecken vor. Ebenso ist darin die Anleinpflicht innerhalb der bebauten Ortslagen (öffentliche Straßen und Anlagen) enthalten.
Die Überwachung erfolgt durch die Ordnungsbehörde der Stadt und die Polizei.

Nichtraucherschutz

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3483
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.2243
Durchschnitt: 0,22 (107mal bewertet)

In Rheinland-Pfalz existiert wie überall in der Europäischen Union ein Nichtraucherschutzgesetz. Dennoch wird in vielen Gaststätten ungehindert geraucht. Das Ordnungsamt soll verstärkt die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und Verstöße ahnden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Ausweitung der Kontrollen kann mit dem bestehenden Personal nicht erfolgen. Eine veränderte Prioritätensetzung soll in den zuständigen Gremien diskutiert werden

Verwaltungshinweis für den Rat

Die amtliche Lebensmittelüberwachung und der kommunale Vollzugsdienst kontrollieren die Einhaltung des Nichtraucherschutzes im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Mehr Kontrollen würden mehr Personal erfordern, das die Stadt angesichts der Verschuldung nicht einstellen kann.
Der Stadtrat kann beschließen, dass das Ordnungsamt verstärkt Gaststätten kontrolliert, dafür müssten andere Kontrollen aber vermindert werden.

Längere Öffnungszeiten für die Porta

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3482
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.63158
Durchschnitt: 0,63 (76mal bewertet)

In den Sommermonaten sollte der Zugang zur Porta Nigra und eventuell auch zum Stadtmuseum am Abend länger als bis 18 Uhr möglich sein, zumindest an 1 bis 2 Tagen in der Woche. Während in der ganzen Stadt gerade an heißen Tagen am Abend noch viel los ist, schließt das Trierer Wahrzeichen bereits kurz nach der Nachmittagshitze seine Tore. Viele Besucher würde gewiss lieber in den Abendstunden die Treppen zur Porta emporsteigen und den Blick über die Stadt genießen. Nicht zuletzt um die blaue Stunde für schöne Urlaubsfotos zu nutzen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt diesen Vorschlag. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Porta Nigra und städtisches Museum sollte zusammen erfolgen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Längere Öffnungszeiten für die Porta Nigra liegen nicht im Ermessen der Stadt. Ein entsprechender Antrag muss an die Verwaltung der Organisation Burgen, Schlösser, Altertümer in Koblenz gerichtet werden.

Längere Öffnungszeiten für das Museum sind in den Jahren 2007 und 2008 getestet worden, leider ohne Erfolg. Das Museum hat seit Beginn 2009 jeden Dienstag zwischen 20.00 Uhr und 21.30 Uhr geöffnet, in diesem Zeitraum findet eine Führung statt.

Reduzierung von bedenklichen Emissionen der Industrie im Stadtteil Pfalzel

Bürgervorschlag
von: Boltzmann; 21.06.2010; Nummer: 3706
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.01
Durchschnitt: 1,01 (100mal bewertet)

Der Schutz des Bürgers sollte in jeder Stadt groß geschrieben werden. Es kann nicht angehen, daß bei Ostwind im Ortsteil Pfalzel die Bürger einen scharfen übelriechenden Geruch (der an verbrannte Plastiktüten erinnert) einatmen. Manche Bürger klagen dabei über Augenbrennen und Kopfschmerzen.

In diesem Zusammenhang sollte ein unabhängiges Gremium diesbezüglich die ansässigen Industrieunternehmen überprüfen. Falls eine Gesundheitsgefährdung der Bürger vorläge, sollte die Stadt umgehend handeln.
Es beunruhigt viele pflalzler Bürger, in Bezug auf den beißenden Plastikgeruch, dass in unmittelbarer Nähe des Wohngebietes ein Unternehmen ansässig ist, das im 24 Stundenbetrieb Kunststoffabfälle recycelt, dass mit einer Jahresproduktion von mehreren tausend Tonnen das drittgrößte Unternehmen dieser Art darstellt. Und die Unruhe der Bürger kommt daher, dass bei Ostwind der oben genannte Geruch in Höhe dieses Unternehmens am stärksten ist.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
Stadt nicht zuständig

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Umsetzung dieses Vorschlages liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Trier steht in ständigem Kontakt zu der für diese Problematik zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Deworastr. 8, 54290 Trier, Tel. 46010. Die SGD Nord wird in ihren Überwachungsaufgaben unterstützt vom Landesamt für Umweltschutz und die Expertengruppe ZEUS, die speziell im Trierer Hafen bereits umfangreiche Messungen vorgenommen haben. Das Ordnungsamt hat den Vorschlag mit der Bitte um Abhilfe dort vorgetragen.

Dezernat IV

Erhöhung der Gebühren für Kleingärtner

Bürgervorschlag
von: doctore; 23.06.2010; Nummer: 3737
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.01724
Durchschnitt: 1,02 (58mal bewertet)

Die Aufwendungen für das Kleingartenwesen betragen 64.667 €.
Die Erträge hingegen nur 58.508 €. Hier sollte der fehlende Betrag von 6.159 € also unbedingt auf die Kleingärtner umgelegt werde.

Da der Hebesatz für die Grundsteuer ja dieses Jahr auch erhöht wurde, wäre dies eine gerechte Erhöhung und würde den Haushalt entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aufgrund der erst Anfang 2010 erfolgten Anpassung wird derzeit von einer Erhöhung abgesehen. Der Stadtrat möchte aber zukünftig in den Prozess involviert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Trier und dem Stadtverband der Kleingärtner wurde der Pachtzins ab dem 01.01.2010 von 0,16 € je Quadratmeter auf 0,20 € je Quadratmeter erhöht. Der Pachtzins von 0,20 € je Quadratmeter ist vertraglich auf zehn Jahre festgelegt. Die Angelegenheit wurde am 03.02.2009 im Stadtvorstand behandelt.

Es besteht somit ein Vertrag mit dem Stadtverband der Kleingärtner mit einer Restlaufzeit von neun Jahren. Nach Ablauf der Vereinbarung wird eine Erhöhung erneut geprüft.

Tägliche Straßenreinigung

Bürgervorschlag
von: Volens; 02.06.2010; Nummer: 3358
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
3.784
Durchschnitt: 0,78 (125mal bewertet)

Muss denn die Saarstrasse einmal täglich gereignigt werden?
Jeder freut sich, wenn er auf saubere Bürgersteige gehen kann. Würde eine Reinigung mit Kehrwagen alle zwei Tage nicht ausreichen? Zumal viele Autos rechtswidrig auf den besagten Bürgersteigen parken und dadurch nur die Chaussee gereinigt werden kann, Chaussee die es nicht besonders nötig hat (der PKW-Verkehr sorgt dafür).

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Häufigkeit der Reinigung einer Straße wird in der Straßensatzung festgelegt. Die Saarstraße gehört zur Reinigungsklasse 5, der 6mal wöchentlich zu reinigenden Straßen, die sich durch eine besonders starke Nutzung und damit Verschmutzung auszeichnen. Die Stadt hat bei der Einstufung der Straßen in Straßenreinigungsklassen einen eigenständigen Beurteilungsspielraum.

Die Zuordnung der Straßen in die Reinigungsklassen wird fortlaufend geprüft und bei geänderten Gegebenheiten angepasst.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat einstimmig abgelehnt (Sitzung vom 22.09.2010).

Anwohnerparkschein

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3418
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.39326
Durchschnitt: 0,39 (89mal bewertet)

Dieser ist im Moment noch sehr günstig, eine Gebühr von 5 Euro pro Monat ist nicht zu viel. Den Anwohnerparkschein könnte man auch auf weitere Gebiete ausweiten.

Die Gebühr ist eine zusätzliche Belastung für Autofahrer und kann so beim Umstieg auf Bus und Bahn helfen = Entlastung der Straßen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Gebührenerhöhung für die Erteilung des Bewohnerparkausweises ist solange nicht möglich bis der Bundesgesetzgeber den Kommunen erlaubt, eine höhere als die jährliche Höchstgebühr von 30,70 € zu erheben. Nach Bundesrecht dürfen nur kleinräumige Bewohnerparkzonen gebildet werden, damit die Bewohner in Fußnähe zu ihrer Wohnung parken können. Andererseits darf die Zone nicht so groß sein, dass vermeidbare Kfz-Fahrten innerhalb der Zone attraktiv werden. Die weitere Einrichtung von Bewohnerparkzonen, die immer mit einer flächendeckenden Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkmöglichkeiten einhergeht, wird von der Verwaltung im Auftrag des Stadtrates geprüft.
Die Umsetzung ist leider sehr zeitaufwändig und deshalb nur nach und nach möglich.

Bewirtschaftung von Regenwasser, Dachbegrünung

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3745
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.36842
Durchschnitt: 0,37 (57mal bewertet)

Anstatt Regenwasser über die Mischwasserkanalisation der Kläranlage zuzuführen, sollte dessen Bewirtschaftung gefördert werden.
In einem ersten Schritt könnte die Stadt ihre eigenen Dachflächen an Zisternen anschließen und mit diesem Grauwasser ihre eigenen Toiletten betreiben.
Im zweiten Schritt könnte über eine unterschiedliche Abgabenordnung für versiegelte Flächen/Dachflächen nachgedacht werden, damit sich für Hausbesitzer der Einbau der Zisternen lohnt, weil die "Entsorgung" über das Kanalnetz teurer wäre, auf Dauer.
Mit den höheren Abgaben könnten Einnahmen erzielt werden, die wiederum dem Klimaschutz zugute kommen.
Alternativ:
Begrünte Dächer könnten aufgrund ihres geringeren Wasserabflusses abgabentechnisch begünstigt werden, was über die Jahre zu mehr Gründächern führen sollte und dem innerstädtischen Klima gut tut.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf die Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien. Der Stadtrat wird über diese Vertreter/innen eine weitere Optimierung bei der Bewirtschaftung von Regenwasser und Dachbegrünung unterstützen.

Verwaltungshinweis für den Rat

1. Regenwasserzisternen
Die Nachrüstung bestehender Gebäude mit Regenwasserzisternen ist in den meisten Fällen wohl grundsätzlich möglich, jeiodch immeer mit einem hohen baulichen und finaziellem Aufwand verbunden. Da es regelmäßig nicht genügt nur eine Zisterne bei dem entsprechenden Objekt einzubauen, sondern immer auch aufwendige Installationsarbeiten für das Wasserverteilnetz erforderlich sind. Es muss ein komplett 2. Kaltwassernetz paralell installiert werden.

Hier nocheinmal der Kommentar der SWT zu einem ähnlichen Vorschlag aus 2009

"Neben den rein formalen Gegebenheiten, die einer möglichen Realisierung im Ergebnis aber nicht entgegenstehen würden, ist letztlich die Frage der Wirtschaftlichkeit von Bedeutung.

Was Schulen, Verwaltungsgebäude etc. anbelangt, kommt Regenwasser faktisch nur für die WC Spülung in Betracht. Hier müssten in Abhängigkeit von den „Benutzungen“ Berechnungen der Wirtschaftlichkeit für jedes Objekt als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Rat angestellt werden. (Investitionskosten für das Zisternenbauwerk, doppeltes Leitungsnetz für Kaltwasser, etc.)

Vergleich: Kosten Wasser Kosten Abwasser zusammen

Wasserbezug 80 cbm 135,20 € 122,40 € 257,60 €

bei RW Nutzung 0,00 € 122,40 € 122,40 €

Für Sportstätten- und Friedhofsbewässerung (mit Ausnahme der vorhandenen Dusch-/WC Anlagen) werden regelmäßig keine Kanalbenutzungsgebühren erhoben, so dass hier der Trinkwasserbezug „theoretisch“ weitgehend entfallen könnte. Faktisch besteht bei diesen Anlagen aber insbesondere im Sommer ein großer Bewässerungsbedarf, wenn die Zisternen leer sind bzw. sich nicht mehr füllen und dann doch Frischwasser „nachgetankt“ werden muss. Weiter ist bei diesen Objekten zu berücksichtigen, dass das Verhältnis Freiflächenanteil / Regenwassersammelfläche extrem ungünstig ausfällt.

Modellrechnung: Im Bereich der Stadt Trier fallen durchschnittlich ca. 800 mm Regen bzw. 0,8 cbm/Jahr/qm, das sind je 100 qm befestigter Fläche = 80 cbm Regenwasser/Jahr, die als Frischwassersubstitution prinzipiell zur Verfügung stehen würden.

Fazit: Regenwassernutzung ist sicher sinnvoll, aber nur da, wo sie sich wirtschaftlich darstellen lässt. Bekanntlicherweise haben wir in Deutschland kein Trinkwasserproblem. Im Gegenteil: rückläufige Verbräuche führen bei hohen Fixkostenanteilen von Wasser und Abwasser zwangsläufig zu Einheitspreiserhöhungen."

2. Dachbegrünungen

Das Amt für Gebäudewirtschaft verfolgt bereits seit längerem die hier vorgeschlagene Strategie zur Verbesserung des Wasserhaushalts und des innerstädtischen Klimas Neubauten, die mit Flachdächern, oder flachgeneigten Dächern geplant sind, Gründächer zu realisieren. Beispielhaft seien erwähnt: die 4 Gebäude am Petrispark, die Grundschule Tarforst, die Sport und Mehrzweckhalle am Mäusheckerweg.
Bei Dachsanierung wird ebenso dem Gründach immer Vorrang eingeräumt sofern die Statik des Daches dies zulässt. Hier sei Beispielhaft auf folgende Objekte verwiesen: Friedhofsgebäude in Ruwer, Ehrang und am Hauptfriedhof, die Nebengeäude an der Ausoniusgrundschule, das Dach des AVG Neubaus, etc..

Ernergetische Sanierung Trier Schulen

Bürgervorschlag
von: tomo65; 20.06.2010; Nummer: 3674
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Energie
4.09589
Durchschnitt: 1,10 (73mal bewertet)

Viele Trier Schulen haben völlig überalterte und oftmals defekte Fenster. Wegen absolut schlechter Isolationswirkung der Fenster und vieler Schulgebäude sind völlig überhöhte Heizkosten seit Jahren an der Tagesordnung. Unsere Schulen "heizen" die Innenstadt.
Es ist höchste Zeit für eine energetische Sanierung Trierer Schulen. In wenigen Jahren rechnen sich diese Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und unserer Umwelt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

In den Herbstferien 2011 sollen 140 Räume des Schulzentrums Mäusheckerweg mit neuer LED-Technologie ausgerüstet werden. Die Schule profitiert davon, dass Trier zu den zehn Städten gehört, die aus dem Wettbewerb „Kommunen in neuem Licht“ des Bundesforschungsministeriums als Sieger hervorgegangen sind. Es ging darum, innovative Beleuchtungskonzepte mit der LED-Technik zu verwirklichen und im Alltag zu testen. Mit dieser Maßnahme können im gesamten Komplex Mäusheckerweg ca. 200 000 Kilowattstunden jährlich eingespart werden. Das entspricht in etwa einem Drittel der derzeitigen Energiekosten". Schon weiter fortgeschritten ist die Umsetzung des Projektes „Coolstes Rathaus“, mit dem im Rathaus ein wegweisendes Beleuchtungskonzept realisiert wird. Die Realisierung dieses Projekts wird den Stromverbrauch des Rathauses für die Beleuchtung um ca. 40 % senken. Die Umsetzung weiterer Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden der Stadtverwaltung wird Zug um Zug erfolgen.

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei anstehenden Sanierungen städtischer Liegenschaften, und dies sind nicht nur Schulen, werden immer auch Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. Dies beschränkt sich auch nicht nur auf den Austausch von maroden, alten und schlecht gedämmten Fenstern, sondern wird wenn möglich weitergehend bearbeitet.
Teil unserer Bemühungen zur Energieeinsparung sind auch Maßnahmen wie die Teilnahme an Wettbewerben und Bundesförderprogrammen die uns auf diesem Weg weiterbringen, wie z.B. die erfolgreiche Teilnahme an dem Wettbewerb "Coolstes Rathaus" - 100.000 € Fördermittel zur Verbesserung der Energiebilanz bei der eingesetzten Beleuchtung, oder Teilnahme an dem Bundesforschungsprogramm "Kommunen im neuen Licht" - 2 Mio Euro Fördermittel zur Realisierung der LED Lichttechnologie am Schulzentrum Mäusheckerweg. Desweiteren die Teilnahme an dem Bundesförderprogramm zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, dessen Ergebnis wir zur Zeit in einem ersten Schritt Umsetzen, hierbei steht einer Investition von "nur" 387.000 € eine prognostizierte jährliche Energieeinsparung von 105.000 € gegenüber, als eine amortisationszeit von nur 3,7 Jahren! Weiterhin führen wir zur Zeit Verhandlungen um über den Weg des Energieeinsparcontractings schnell zu effizienten Lösungen bei Beleuchtungs- und Heizungsanlagen zu kommen.

Energie und Wasser

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3431
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.07059
Durchschnitt: 1,07 (85mal bewertet)

Soweit nicht schon geschehen: Die Beleuchtung in allen öffentlichen Einrichtungen soll auf Energiesparlampen umgestellt, Toiletten mit Wasserstopp-Tasten ausgerüstet, gemeinsam genutzte Räume mit Bewegungsmeldern ausgerüstet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat eine 5% Senkung der Kosten für das operative Controlling im Bereich Energie beschlossen. Durch Energiesparmaßnahmen und Verhaltensänderungen sollen ca. 10.000 € eingespart werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Entsprechend diesem Vorschlag wurden und werden Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude geplant. Die Umsetzung erfolgt Zug um Zug.

Ampelschaltung Riesling-Weinstraße

Bürgervorschlag
von: rbux; 02.06.2010; Nummer: 3344
Stadtteil: Olewig; Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.92381
Durchschnitt: 0,92 (105mal bewertet)

Ich schlage vor, die Ampel an der Kreuzung Riessling-Weinstrasse / Brettenbach in Olewig nur zu den Hauptverkehrszeiten (7.00-9.00 und 16.00-18.00) anzuschalten. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Ampel meiner Meinung nach für den Verkehrsfluss unnötig und kostet auch noch viel Energie.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen. Das Thema soll erneut im zuständigen Dezernatsausschuss IV diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die betroffene Lichtsignalanlage wird abends um 22:00 Uhr ausgeschaltet. Die Verkehrssicherheit besitzt immer höchste Priorität. Die Verkehrsbelastung auf dieser Strecke und die Unübersichtlichkeit der Kreuzungsbereiche lässt eine weitere Abschaltung auch unter Berücksichtigung der sicheren Führung der Fußgänger nicht zu.
Eine zeitweise Abschaltung der Lichtsignalanlage erfolgt immer in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde kann eine weitere Ausschaltung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 30.09.2010: Nach erfolgter Aussprache folgte der Ortsbeirat der sehr guten Argumentation des Fachamtes und lehnte den Vorschlag einstimmig ab. Der Ortsbeirat bittet jedoch um Prüfung durch das Fachamt, ob die Möglichkeit einer Anordnung zur Anbringung des "grünen Pfeils" (Rechtsabbieger aus Neubaugebiet Brettenach in Richtung Innenstadt) besteht. Die Abstimmung hierzu erfolgte einstimmig.

Ökostrom für alle städtischen Einrichtungen!

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3485
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
3.80769
Durchschnitt: 0,81 (104mal bewertet)

Was beim Privatkunden problemlos klappt, muss auch für die Stadt Trier mit allen ihren kommunalen Einrichtungen, Ämtern, Schulen, Kindergärten, Liegenschaften und Betrieben machbar sein. Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte ihrer Rolle gerecht werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier bezieht bereits seit Anfang 2008 Strom aus 100% regenerativer Stromerzeugung, vorwiegend Waserkraft.

Energiespar-Coaching

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3479
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.512195
Durchschnitt: 0,51 (82mal bewertet)

Bedienstete des Öffentlichen Dienstes in Trier sollen ein Energiespar-Coaching erhalten um Heiz- und Stromkosten im Verwaltungsalltag sparen zu können.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung befinden sich in der Prüfung.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Trier

Verwaltungshinweis für den Rat

Es ist im allgemeinen zu beobachten, dass die Nutzer öffentlicher Gebäude und dies sind nicht nur öffentlich Bedienstete zunehmend verantwortungsbewußter mit Energie umgehen.
Das vorgeschlagene Energiespar-Coaching für öffentlich Bedienstete könnte ein Anfang sein, wird jedoch nie das Problem Energieverschwendung lösen können, da der Kreis der Nutzer städtischer Gebäude weitaus größer ist als es auf den ersten Blick hin erscheint, denken wir an die Schulen mit Ihren stetig wechselnden Schülern, Bürgerhäuser, Kulturzentren, usw.
Der Aufwand der mit diesem Vorschlag verbunden ist steht in einem eher ungünsteigen Verhältnis zum Erfolg.

Nutzung von städtischen Gehölzschnitt

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3744
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.245285
Durchschnitt: 0,25 (53mal bewertet)

Anstatt Gehölzschnitt zu häckseln und flächig zu verteilen oder zentral verrotten zu lassen, sollten damit Holzhackschnitzelheizungen der Stadt (zum Beispiel in Schulen oder im Rathaus) betrieben werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Pflanzliche Biomasse fällt in unterschiedlichen Fraktionen an. Grün- und Gehölzschnitte können in der Regel nicht mit der gleichen Technik wie Ast- oder Stammholz aufbereitet oder genutzt werden. Zur Zeit wird eine große Holzhackschnitzelanlage zur thermischen Verwertung von Holz aus dem städtischen Forst zur Heizungsunterstützung des Schulzentrums Mäusheckerweg gebaut. Andere Anteile der verfügbaren Biomasse werden kompostiert und wieder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt. Alt- und Totholz haben ebenfalls eine wichtige Funktion im Naturhaushalt und dürfen diesem nicht vollständig entzogen werden (Lebensraum, Nährstoffzufuhr).
Kosten für Aufwand (einsammeln, Transport, Lagerung, Aufbereitung) und Nutzen (energetisch, stofflich) sind gegenüberzustellen.
Die Verwaltung wird den Projektvorschlag im Sinne eines Stoffstrommanagements überprüfen

Moselufer als Naherholungsgebiet

Bürgervorschlag
von: aurora; 11.06.2010; Nummer: 3463
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Grünflächen
4.10236
Durchschnitt: 1,10 (127mal bewertet)

In vielen deutschen Städten werden Flüsse als Naherholungsgebiet erschlossen. In Trier gibt es nur an wenigen Stellen die Möglichkeit, bis ans Flussufer der Mosel zu gelangen. Eine Erschließung wäre für alle, die Entspannung suchen, eine sinnvolle Investition!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Neben den bereits erreichten Verbesserungen bei der Reinigung des Moselufers sollen im Rahmen des Projektes "Stadt am Fluß" weitere Verbesserungen erreicht werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit diesem Jahr wird das Moselufer einer regelmäßigen Reinigung aller Bereiche unterzogen. Hierfür wurden zusätzliche Haushaltsmittel von zunächst 50.000 € bereit gestellt.
An einigen Stellen wird der Wiesenschnitt intensiviert (z. B. Anleger Zurlauben, Jugendherberge, Pallien, Krahnen), so dass eine intensivere Freizeitnutzung ermöglicht wird.

Patenschaft für Grünanlagen in Wohngebieten - Sparen und Verschönern

Bürgervorschlag
von: EBi; 03.06.2010; Nummer: 3378
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
4.037385
Durchschnitt: 1,04 (107mal bewertet)

Situation:
In vielen Stadtteilen befinden sich Grünanlagen in kleinen Flächen, die in der Regel mit Gras bewachsen sind und mehr oder weniger regelmäßig gemäht werden (müssen). Meistens hinterlassen sie einen ungepflegten Eindruck.

Vorschlag:
Für diese Grünflächen können Patenschaften vergeben werden, d.h. Anwohner erhalten das Recht, in der Umgebung ihres Hauses oder ihrer Wohnung eine Grünfläche zu bepflanzen. Dafür werden dem Standort entsprechende Richtlinien über die Art oder Höhe der Bepflanzung vorgegeben.
Ein Patenschaftsschild zeigt, wer sich um die Bepflanzung kümmert und verhindert ungefugtes Ausreissen durch Andere.

In Frage kommende Flächen:
Typischerweise wohnungsnahe Flächen, wie Parkbuchten, Verkehrsberuhigungen, kleine Grünflächen etc.

Effekt:
Das Patenschaftsmodell hat zwei Effekte:
1. Einsparung der Pflegekosten für die Stadt
2. Verschönerung der Stadt

Umsetzungschance:
An einigen Stellen in der Stadt konnten bereits solche Initiativen von Bürgern beobachtet werden. Eine offizielle "Freigabe" durch die Stadt würde mit Sicherheit eine große Ressonanz finden.

Eine Beteiligung von Gärtnereien und Gartenmärkten - vor allem bei größeren Flächen oder durch Pflanzenspenden - sollte man nicht ausschließen. Mancher wäre bestimmt nicht böse, sich hier präsentieren zu dürfen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Bisher bestehen mehrere Patenschaften für kleine Grünflächen im Wohnumfeld, die vom Grünflächenamt unterstützt werden. Im Bereich von Streuobstwiesen konnten in Pfalzel, Heiligkreuz und Olewig Paten für die Pflege und Unterhaltung gewonnen werden. Um für Patenschaften zu werben und in größerem Umfang zu betreuen fehlen beim Grünflächenamt die personellen Kapazitäten.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Idee einer Patenschaft für Grünanlagen oder Bestandteilen davon, nutzt die Stadt Trier bereits bei Baumpatenschaften. Dort kann eine Patenschaft auch mit Geldspenden verbunden sein. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Ausweitung des Modell einer Patenschaft auf andere Grünanlagen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist es jedoch notwendig, dass die Federführung bei der Stadt bleibt. Auch muss die Stadt gewährleisten, dass von den Anlagen keine Gefahr aus geht. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Anlagen im Verkehrsraum handelt. Ansonsten steht es jedem Bürger frei, sich bezüglich einer Patenschaft für eine Grünfläche an das zuständige Grünflächenamt zu wenden.

Grünpflege ökologisch gestalten

Bürgervorschlag
von: hopper27; 04.06.2010; Nummer: 3383
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
3.896225
Durchschnitt: 0,90 (106mal bewertet)

Am Petrisberg werden nahezu pausenlos Grünflächen gemäht. Dies verursacht ständigen Lärm, der für Anwohner und die ansässigen Firmen eine ständige Belastung darstellt. Zudem werden die Grünflächen dadurch artenarm und langweilig. Die früher vorkommenden Schmetterlingsarten sind hier schon vollständig verschwunden. Es wäre ökologisch deutlich sinnvoller, die auf benachbarten Flächen noch stattfindende Schafsbeweidung auszudehnen. Hierdurch werden seltene Tier- und Pflanzenarten gefördert. Zudem wäre dies deutlich kostengünstiger und der Lärm würde reduziert. Für am Petrisberg lebende Kinder wären die Schafe eine deutliche Bereicherung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die im Bereich des Petrisberges auf der Fläche der ehemaligen Landesgartenschau 2004 sich befindenden Grünflächen dienen der Naherholung und werden in großen Teilen das Jahr über bespielt, das heißt zur Freizeitbetätigung genutzt. Um diese Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die Grünflächen zu erhalten ist ein regelmäßiger Rasenschnitt erforderlich und schließt eine Beweidung aus. Vereinzelte Flächen mit Schafen zu beweiden, die nicht intensiv genutzt werden können, macht keinen Sinn und ist unrealistisch. Diese Art der Grünflächenpflege führen wir auf den angrenzenden, talseitigen Ausgleichsflächen in Richtung Olewig sowie im gesamten Aveler Tal bereits seit einigen Jahren durch. Darüber hinaus ist anzumerken, dass im hiesigen Raum Schafe zur Beweidung nur eingeschränkt verfügbar sind und bereits jetzt Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung vom 16.09.2010: Der Vorschlag wurde einstimmig abgelehnt. Der Verwaltungshinweis für den Rat wird uneingeschränkt unterstützt. Die Grünflächen auf dem Petrisberg sind Flächen, die von der Bevölkerung benutzt werden sollen und auch benutzt werden. Es ist nicht zu vermitteln, dass diese Nutzung durch Schafskot massiv eingeschränkt und nicht mehr möglich sein soll.

Keine weitere Versiegelung von Boden

Bürgervorschlag
von: Ferring; 23.06.2010; Nummer: 3754
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Grünflächen
3.79661
Durchschnitt: 0,80 (59mal bewertet)

Das weitere Versiegeln von Boden für die neuen, sowohl öffentlichen als auch privaten Parkplatzflächen, soll unbedingt vermieden werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt plant zur Zeit keine Neuanlage von größeren öffentlichen Parkflächen. Beim Bau einzelner Parkplätze im Zuge von Straßenbaumaßnahmen kann auf eine Versiegelung im allgemeinen nicht verzichtet werden, da hier der Gesamtstraßenraum zu berücksichtigen ist.

Bei der städtebaulichen Planung ergeben sich bereits durch die Regelungen des Baugesetzbuchs enge Vorschriften für die Versiegelung von Böden. Gemäß § 1 Baugesetzbuch soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Für neue Parkplatz- und Stellplatzanlagen wird deshalb von der Stadt Trier in Bebauungsplänen regelmäßig die Verwendung versicherungsfähiger Beläge vorgeschieben.

Paten für ein baumstarkes Trier!

Bürgervorschlag
von: akio69; 20.06.2010; Nummer: 3678
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Grünflächen
3.78125
Durchschnitt: 0,78 (64mal bewertet)

In Trier gibt es sehr viele Straßen, die leider ein sehr hartes, steinernes Anmutung haben, da in ihnen keinerlei Grünflächen oder Bepflanzung existieren. Wie viel attraktiver wären diese Straßen, gäbe es Bäume, die das Straßenbild auflockerten, im Sommer Schatten spendeten und nebenbei die Luft verbessern würden. Besonders schade ist es zu sehen, dass es in manchen Straßen Baumscheiben gibt auf denen vormals Bäume standen, diese nun jedoch seit langem leer sind.

Die Idee ist es nun Paten zu finden, die einen Baum spenden möchten, sei es zur Geburt ihres Kindes, einer Hochzeit oder zum Gedenken an ein besonderes Ereignis. Diese bekämen die Gelegenheit ihren Baum, der allerdings vorher festgelegt wird (wie das ganze Verfahren zuvor festgezurrt sein muss) aufzustellen (Ein Erlebnis für die ganze Familie) und ihn mit einer davor gestellten Plakette zu verzieren. Eine Baumpatenschaft kostet immer gleich viel pro Baum und sollte ein runder Betrag sein (ca. 500 bis 1000 Euro). Ob dies reicht, um das "Straßenbegleitgrün" in manchen Straßen zu erneuern oder gar erst einzuführen sei dahingestellt, es wäre aber eine zusätzliche Kofinanzierung und ermöglicht vielleicht erst weitere Arbeiten. Darüber hinaus könnte man über eine weitere Einbindung der Paten nachdenken, wie zum Beispiel bei der Laubbeseitigung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Idee der Baumpatenschaft und Baumspende ist nicht neu und die Stadt Trier freut sich über jede Spende, um den derzeitigen Bestand von über 26.000 Bäumen im öffentlichen Raum zu ergänzen. In den vergangenen Jahren erfolgen diese Spenden in unregelmäßigen Abständen zu den verschiedensten, wie auch in dem Vorschlag beschriebenen Anlässen, von Bürgern, Firmen und Institutionen.
Je nach Standort der Baumpflanzung sind die Kosten hierfür sehr unterschiedlich und können, wenn sie außerhalb von Grünanlagen erfolgen, nicht pauschaliert angegeben werden. Einen Betrag für eine Baumspende zwischen 500 und 1.000 € festzulegen ist aus städtischer Sicht nicht realistisch.
Die derzeitige Praxis ist, dass sich die Spendenhöhe an dem Preis für einen Baum in angemessener Größe orientiert, was je nach Baumart variieren kann und sich im Mittel auf ca. 150 € beläuft. Darüber hinausgehende Aufwendungen für die Herrichtung des Standortes und der Pflanzung werden aus dem städtischen Budget bereit gestellt. In der Regel werden die Standorte innerhalb von öffentlichen Grünanlagen gewählt, aber in Einzelfällen auch in befestigen Flächen, sofern es sich um eine Ersatzpflanzung handelt.
Sollte der Wunsch nach einer Baumpatenschaft bestehen, so kommen wir diesem gerne nach. Ebenso ist es unproblematisch, die Spender bei der Pflanzung mit einzubeziehen sowie eine Plakette im Bereich des Baumes anzubringen, welche auf den Spender hinweist.

Palastgarten

Bürgervorschlag
von: saha101; 13.06.2010; Nummer: 3496
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Grünflächen
3.747665
Durchschnitt: 0,75 (107mal bewertet)

Damit der Palastgarten am Abend nicht nur von Leuten bevölkert wird, die man im Dunkeln lieber nicht trifft und die, so die Schlagzeilen, nur eine wilde Verwüstung hinterlassen, sollte man versuchen, den Ort auch für "Normale Bürger" attraktiv zu machen. Man müsste für eine bessere Beleuchtung am Abend sorgen. Der Weg von Palais zu den Kaiserthermen ist stockfinster. Es müssen mehr Mülltonnen aufgestellt werden - gerade hinten auf der großen Wiese, die im Sommer so herrlich zum Picknick einlädt. Außerdem sollte die Stadt überlegen dort mehrere öffentliche Grillstellen einzurichten -die gegen Abgabe eines Pfandes oder geringe Gebühr gemietet werden können.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Das Thema soll erneut im zuständigen Dezernatsausschuss IV diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Palastgarten ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend beleuchtet. In einer solchen Anlage wird es naturgemäß immer Bereiche geben, die aufgrund der Bepflanzung nicht vollständig ausgeleuchtet werden können.
Es befinden sich innerhalb des Palastgartens, insbesondere auf der großen Wiese vor dem Fontänenbecken, sehr viele Müllbehälter, ohne dass wilde Müllablagerungen entscheidend verhindert werden.
Für die Einrichtung von Grillstellen ist der Palastgarten aufgrund seiner Größe und der Bedeutung für die Touristen nicht geeignet.

Trier und Tropen

Bürgervorschlag
von: Ferring; 16.06.2010; Nummer: 3556
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Grünflächen
3.736265
Durchschnitt: 0,74 (91mal bewertet)

Trier hat geographisch gesehen eine Tallage mit tropischem Klima im Sommer.
- Herbeiführen eines Abkühlungseffekts durch massenweise Anpflanzung von Bäumen und Grünpflanzen.
- keine weitere Versiegelung von Plätzen wie z. B. Kornmarkt Begrünung des Kornmarktes (falls noch durchführbar) mehr Grünflächen in der Stadt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Kornmarkt in seiner jetzigen Gestaltung ist mehr begrünt und entsiegelt als vor seiner Umgestaltung. Darüber hinausgehende Begrünungen sind aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen nicht möglich.
Im gesamten Stadtgebiet werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Baumbestand weiter zu entwickeln und wo möglich zu ergänzen. Dies ist in den vergangenen 20 Jahren in erheblichem Umfang geschehen, wie beispielsweise beim Bau der Umgehung Olewig, in den Baugebieten auf dem Tarforster Plateau, Luxemburger Straße, Zurmaienerstraße um nur einige wenige zu nennen. Im Rahmen von Umbau- und Neumaßnahmen an städtischen Straßen wird immer die Neupflanzung von Bäumen geprüft und wenn irgend möglich umgesetzt. Für abgängige Bäume wird in der Regel zeitnah Ersatz gepflanzt.

Hundekot

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3480
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (87mal bewertet)

Öffentliche Grünanlagen dienen Hundebesitzer zu oft als Kotablageplätze. Oft finden sich auch direkt neben zum Teil aufgestellten BelloBoxen regelrechte Ansammlungen von Hundekot. Die Stadt sollte vermehrt Kontrollen vornehmen und die Strafsätze bei Verstößen drastisch erhöhen.
Gerade auch touristische Bereiche wie das untere Ende des Kreuzweges gleichen oft eher offenen Kläranlagen als schönen Ecken. Gleiches gilt für „grüne“ Fußgängerstraßen in Wohnvierteln – wie etwa der Stankt-Mergener-Straße.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Ausweitung der Kontrollen kann mit dem bestehenden Personal nicht erfolgen. Eine veränderte Prioritätensetzung soll in den zuständigen Gremien diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der kommunale Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Bestreifungen auch die Einhaltung des Verbotes, Hundekot auf öffentliche Flächen liegen zu lassen. Bei Hinweisen und Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern werden Regelbestreifungen in den betreffenden Bereichen durchgeführt. Festgestellte Verstöße werden entweder im Verwarnungsgeld- oder im Bußgeldverfahren geahndet.

Mülleimer an jeder Bushaltestelle

Bürgervorschlag
von: Gast; 21.06.2010; Nummer: 3714
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (69mal bewertet)

Mit einem Mülleimer an jeder Bushaltestelle (und anderen Orte "kurzfristiger Menschenansammlungen") - auch an temporären wie beispielsweise der in der Avelsbacher Straße - ließe sich das Stadtbild und der Wohlfühlfaktor von Trier kostengünstig weiter steigern.

Entsprechende Nachfragen bei den Stadtwerken Trier (SWT) und dem Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) verliefen bisher erfolglos, da die "Zuständigkeit" für das Aufstellen von Mülleimern von beiden Stellen hin und her geschoben wird.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Trotz der Kosten, die mit der Anbringen und der Leerung von Abfallbehältern verbunden sind, wird der Nutzen bei Orten "kurzfristiger Menschenansammlungen" von der Verwaltung als sehr hoch eingeschätzt. Aus diesem Grund wird seitens des Stadtreinigungsamtes im Gesamtablauf eine Optimierung der Müllbehältnisse erarbeitet.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Anbringen von Abfallbehältern ist auch immer mit der Leerung dieser verbunden. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass je mehr öffentliche Behältnisse angeboten werden, umso mehr Hausmüll wird auch darin entsorgt. Deshalb werden von unseren Kolonnenführern vorgeschlagene Standorte genau beobachtet und das dortige Müllaufkommen dokumentiert. Sodann wird entschieden, ob ein Behälter angebracht wird.

Ungewollte Werbung

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3486
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.868685
Durchschnitt: 0,87 (99mal bewertet)

Bürger haften mit Bußgeld, wenn sie Müll auf die Straße werfen.
Dagegen dürfen Werbebroschüren ungefragt Paketweise vor den Haustüren abgeladen werden. Beim ersten Windstoß verteilen sich diese dann über ganze Straßenzüge. Hier sollte die Haftung für die notwendige Abfallbeseitigung auf die entsprechenden Verteiler, beziehungsweise Initiatoren dieser Broschüren ausgeweitet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und wird gegenwärtig umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es handelt sich hier in der Tat um ein schwer lösbares Problem. Lediglich bei einer illegalen Abfallbeseitigung, nämlich wenn die Prospekte in Grünanlagen entsorgt werden oder nicht zugeordnet werden können, wird die Stadtverwaltung als Untere Abfallbehörde tätig.

Wird Werbematerial allerdings vor Haustüren abgelegt, hat der jeweilige Austräger zumindest versucht, dieses ordnungsgemäß zu verteilen. Das Stadtreinigungsamt hat dann keine Möglichkeit, dies weiter zu verfolgen.

Individualverkehr vor der Stadt abfangen

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3749
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.079365
Durchschnitt: 1,08 (63mal bewertet)

Entgegen der weit verbreiteten Einzelhandelsansicht erstickt Trier im Verkehr. Alle Mitarbeiter von Gewerbe, Handel, Verwaltung, die morgens mit dem Auto nach Trier fahren, weil sie im Umland wohnen, müssen abends wieder zurück, klar.
In der Zwischenzeit blockieren die Autos kostbaren Platz. Stattdessen sollte vor den Toren der Stadt geparkt werden und
- mittels "Mitfahren" in die Stadt hinein gefahren werden oder
- mittels Bussen, die natürlich nicht so teuer sein dürften, eventuell mit Jobtickets zu unterstützen.

Als mögliche "Parkplätze" bieten sich an
- die Kenner Flur (gehört zur Stadt Trier)
- Flächen im Ehranger Hafengebiet oder nördlich der Kyllmündung
- Flächen im Gewerbegebiet Diedenhofenerstraße
- Parkplatz Moselauen
- Parkplatz Ratio (ich weiß, der ist Privatbesitz) und Aldi, Trier-Nord
- Mitfahrerparkplatz an der A64 (gibt's schon, wird aber überwiegend von Lux-Pendlern genutzt)
- Fläche oberhalb von Feyen an der Pellinger (auf Höhe Haus Kobenbach)
- Fläche auf Korlinger/Gusterather Höhe

Desweiteren sind natürlich auch die Regionalbahn und ein Leih-Fahrrad-System, wie bereits anderweitig vorgeschlagen, probate Mittel gegen den Verkehrsinfarkt. Zwar müssten die Parkflächen erst erstellt bzw. erweitert werden, was zu Kosten führt, aber die Folgekosten für die Stadt Trier und ihr marodes Straßennetz sin derzeit ungleich höher.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die grundsätzlichen Möglichkeiten zum Aufbau eines P&R-Systems werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 mit untersucht und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Darüber hinaus liegt das Busangebot im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke sowie des VRT. Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Ampelschaltung

Bürgervorschlag
von: Doris Reuter; 12.06.2010; Nummer: 3488
Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.060605
Durchschnitt: 1,06 (99mal bewertet)

Die Ampelschaltungen im Stadtgebiet sollten überprüft werden. Sie sind weder Fußgänger freundlich noch Auto freundlich - von den Radfahrern ganz zu schweigen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, den Verkehrsfluss im Allgemeinen sinnvoller und nutzerfreundlicher zu gestalten. Der Grundgedanke der grünen Welle bei Tempo 50 ist selbst an Hauptverkehrsstraßen nicht zu erkennen. Dies sorgt für unnötige Staus, unnötigen Unmut bei allen Beteiligten am Straßenverkehr.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Überprüfung und Optimierung der Signalanlagen im Stadtgebiet gehören zu den laufenden Aufgaben der Verwaltung. Auftretende Missstände und Fehlschaltungen werden möglichst unverzüglich behoben. Wegen Personalknappheit ist es zurzeit nicht möglich, sämtliche Signalanlagen im Stadtgebiet kontinuierlich in kurzen Zeitabständen zu überprüfen.

Kreisverkehre statt Ampelkreuzungen

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3561
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.023255
Durchschnitt: 1,02 (86mal bewertet)

Ampelkreuzungen sind in der Investition und Unterhaltung sehr teuer und in der Wirkung suboptimal, weil sie viel Zeit und Kapazität vergeuden. Eine Alternative sind Kreisverkehre, vor allem Midi- und Minikreisel erlauben es, den Verkehr deutlich flüssiger und verlustzeitfreier abzuwickeln und das Straßenbild zu verschönern. Andere Regionen und Städte wenden Kreisverkehre mit System und großem Spar- und Verkehrsverbesserungserfolg an (vor allem in UK, Frankreich, Niederlande und NRW). Die Stadt sollte an möglichst vielen Stellen Ampelkreuzungen in Kreisverkehre umwandeln, dafür gibt es sehr kostengünstige Umbauvarianten. Achten muß man allerdings im Detail auf die Belange von Fußgängern und Radfahrern, weil man da dumme Fehler machen kann. Aber die Verwaltung sollte das schnell lernen, wie man das verhindert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es gibt in der Stadt kein generelles Programm zur Umgestaltung von signalisierten und unsignalisierten Knotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen. Es wird allerdings bei jeder erforderlichen generellen Erneuerung von Knotenpunkten die alternative Umbaumöglichkeit in Richtung Kreisverkehr geprüft. Dies trifft auch für die Neuanlage von Knotenpunkten zu.

Car-Sharing

Bürgervorschlag
von: trier2010bh; 07.06.2010; Nummer: 3398
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.963305
Durchschnitt: 0,96 (109mal bewertet)

Die Stadt Trier hat einen Fuhrpark, dessen Kosten sich reduzieren lassen sollten. Der Fuhrpark könnte an die Stadtwerke Trier (SWT) ausgegliedert werden. Dort könnten die Fahrzeuge in einem Car-Sharing-Projekt Bürgern und Partnern (zum Beispiel Bistum, Uni, Fachhochschule) zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.


Solche Car-Sharing-Projekte führen viele private Unternehmen und die DB bundesweit in vielen Städten durch, es ist also durchaus möglich, dies kostendeckend und vielleicht sogar mit Gewinn zu betreiben. Die SWT könnte also zu einem Verkehrsdienstleister werden, der mehr bietet als Busse.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist aus verkehrsplanerischer Sicht vom Grundsatz her zu begrüßen. Entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken sollten geführt werden. Eventuell können zu Teilaspekten auch Aussagen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erarbeitet werden.

Kreisverkehr

Bürgervorschlag
von: trianubis; 16.06.2010; Nummer: 3530
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.92405
Durchschnitt: 0,92 (79mal bewertet)

Dieser Vorschlag ist als allgemeine Anregung zu verstehen, generell bei Umsetzung ohnehin geplanter Projekte doch bitte statt einer Erneuerung einer Kreuzung mit Ampelanlage einen Kreisverkehr zur Verbesserungdes Verkehrsflusses einzusetzen. Vielleicht sind dadurch die Anfangsinvestitionen etwas höher anzusiedeln, aber zusätzlich zum fehlenden Stromverbrauch dürfte ein Kreisverkehr wartungsarmer sein und durch geringere Wartezeiten auch die Feinstaubbelastung und die Lärmbelastung mindern!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es gibt in der Stadt kein generelles Programm zur Umgestaltung von signalisierten und unsignalisierten Knotenpunkten zu Kreisverkehrsplätzen. Es wird allerdings bei jeder erforderlichen generellen Erneuerung von Knotenpunkten die alternative Umbaumöglichkeit in Richtung Kreisverkehr geprüft. Dies trifft auch für die Neuanlage von Knotenpunkten zu.

Park and Ride bei Veranstaltungen in der ARENA

Bürgervorschlag
von: Triererin; 02.06.2010; Nummer: 3345
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.87288
Durchschnitt: 0,87 (118mal bewertet)

Um das leidige Parkplatzproblem bei Veranstaltungen in der ARENA zu verringern, könnte man freie Flächen in der Metternichstraße, den Parkplatz der Kfz-Zulassungsstelle und eventuell noch andere öffentliche Flächen in der Nähe der ARENA dann als Parkraum zur Verfügung stellen und gegen einen geringen Betrag einen Shuttle-Service anbieten. Die Leute sind bestimmt bereit, hier einen gewissen Betrag zu zahlen, da sie das Geld für das Knöllchen gespart haben.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Umgebung der ARENA sind bezüglich der Mitbenutzung privater Parkplätze vertragliche Reglungen mit den Eigentümern umliegender Grundstücke getroffen worden. Zudem wurde eine Parkleitbeschilderung eingeführt, die zu den Parkplätzen hinter dem Gebäude der Agentur für Arbeit in der Dasbachstraße leitet. Der von hier zurückzulegende kurze Fußweg kann auch durch die Benutzung der vorhandenen abendlichen Busanbindung (Linie 86) weiter verkürzt werden. Bezüglich eines Shuttlebusses von anderen Parkierungsflächen sind die SWT zuständig.

Grüner Pfeil Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg

Bürgervorschlag
von: WD; 05.06.2010; Nummer: 3386
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.858585
Durchschnitt: 0,86 (99mal bewertet)

Das Anbringen eines Grünpfeils an besagter Straßenecke würde den Verkehrsfluss für Rechtsabieger deutlich verbessern und dürfte unter Umweltgesichtspunkten aufgrund geringerer Standzeiten ebenfalls sinnvoll sein. Der Bürger würde sogar noch etwas Sprit sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Vergangenheit sind 64 Kreuzungen im Stadtgebiet mit Ampelanlagen dahingehend überprüft worden, ob eine "Grünpfeil-Schild"-Regelung (im Gegensatz zum Grünpfeil-Lichtsignal in einer Ampelanlage) nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtlich zulässig ist. Bei den meisten Anlagen trafen die rechtlichen Voraussetzungen der StVO nicht zu. Dies gilt auch für die Lichtsignalanlage Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg.
Das rechtliche Ausschlusskriterium nach der StVO besteht durch die eigene Signalphase (Grünpfeil-Lichtsignal)für die aus der Franz-Georg-Straße entgegenkommenden Linksabbieger. Deshalb darf kein Grünpfeil-Schild für den aus der Schöndorfer Str. kommenden Rechtsabbiegenden angeordnet werden.
Die Stadt hat nicht die alleinige Anordnungskompetenz. Grünpfeil-Schild-Regelungen bedürfen nach der StVO der Zustimmung durch den Landesbetrieb Mobilität.

Schluss mit "amtlich geduldetem Falschparken"

Bürgervorschlag
von: ms; 11.06.2010; Nummer: 3477
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.84536
Durchschnitt: 0,85 (97mal bewertet)

Sofortige Beendigung des "amtlich geduldeten Falschparkens" durch Lastkraftwagen (LKW) und Autos auf Fuß- und Radwegen im gesamten Stadtgebiet. Jene "Regelung" verstößt gegen die geltende Straßenverkehrsordnung, gefährdet alle anderen Verkehrsteilnehmer erheblich und verhindert städtische Strafeinnahmen durch die Ordnungsbehörden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Verkehrsuntersuchung zu Erschließungsalternativen veröffentlichen

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 21.06.2010; Nummer: 3698
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.843135
Durchschnitt: 0,84 (51mal bewertet)

"Moselaufstieg / Westumfahrung / neue B 51" und "Meulenwaldautobahn / Nordumfahrung / A 64" sind zur Zeit wieder in lebhafter Diskussion. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Alternativvorschlägen. Der planende Landesbetrieb Mobilität (LBM) lässt, so wie es in der Öffentlichkeit ankommt, keine Alternativen gelten und besteht darauf, dass seine Vorhaben die einzig möglichen sind, der Stadt im Straßenverkehr Entlastung zu schaffen. Abgesehen von der Tatsache, dass der stadtinterne Binnenverkehr der Hauptproblemträger des alltäglichen städtischen Verkehrsablaufs ist, dass dieser Binnenverkehr ein Vielfaches der Stärke des Durchgangsverkehrs ausmacht und dass der LBM die Aufgabe hat, für den Durchgangsverkehr zu planen und zu bauen, können die Aktivitäten des LBM nur zum geringsten Teil zur Lösung der städtischen Verkehrsprobleme beitragen. Zudem, so kommt es ebenfalls in der Öffentlichkeit immer an, ist der LBM nicht oder nur auf massiven Druck hin bereit, die Verkehrsnachfragewerte, mit denen er seine Vorhaben begründet, offenzulegen und diskutieren zu lassen.
- Als Alternative für den Moselaufstieg bietet sich zum Beispiel die Verlängerung der Konrad-Adenauer-Brücke mit einem Tunnel unter dem Eurener Wald und einem Anschluss an die A 64 bei Trierweiler an; statt der Moselbrücke bei Wasserliesch / Igel - Zewen eine viel direktere Brücke bei Temmels / Mertert.
- Als Alternative für die Meulenwaldautobahn z.B. eine zweite Ehranger Brücke (die wahrscheinlich ohnehin nötig sein wird, weil die bestehende Brücke marode ist) mit einem leistungsfähigen Ausbau des Knotens B 52/B 53, mit zwei mal dreispurigem Ausbau der A 602 und gegebenenfalls noch vierspurigem Ausbau der B 53.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, welche Verkehrsverlagerungen sich unter Voraussetzung der jeweiligen Alternativen ergeben und wie diese kostenmäßig zu bewerten sind. Zudem muss der LBM schlüssig begründen, inwiefern bei abnehmender Bevölkerung und mäßigem Wirtschaftswachstum so horrende Verkehrszunahmen bis zu 40 % zu erwarten sind. Weiter muss der LBM begründen, warum gerade der Güterfernverkehr nicht von der Straße auf die Bahn zu verlagern ist und warum er sich nach außen nur als ein "Landesbetrieb Automobilität" präsentiert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag richtet sich eindeutig an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) und nicht an die Stadt Trier. Dennoch sei erwähnt, dass von Seiten der Stadt Alternativen zum sogenannten Moselaufstieg geprüft wurden. Um die entsprechenden Ergebnisse mit den Untersuchungsergebnissen des LBM abgleichen zu können, werden derzeit entsprechende Unterlagen vom LBM besorgt. Sobald diese vorliegen und ausgewertet worden sind, kann von Seiten des Stadtrates eine (Neu-) Positionierung bezüglich der genannten Projekte erfolgen.

Kreisverkehr Kaiserthermen

Bürgervorschlag
von: trianubis; 16.06.2010; Nummer: 3534
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.8375
Durchschnitt: 0,84 (80mal bewertet)

Der Sinn eines Kreisverkehrs sollte eigentlich darin bestehen, durch das Ersetzen einer Ampelanlage den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Unglücklicherweise hat man in Trier den wohl in der ganzen Republik einmaligen Fall geschaffen, in einem Kreisverkehr auch noch Ampeln aufzustellen. Daher die Frage und der Vorschlag, weswegen Ampeln innerhalb dieses Kreisverkehrs und weswegen kann man diese nicht einfach abschaffen? Von der Ostallee kommend könnte eine Spur auf die Südallee führen und eine Spur könnte aus dem Kreisverkehr raus auf die Südallee führen, damit hier kein Konflikt entsteht. Somit hätte man beide Ampelanlagen gespart und den Verkehr erheblich beschleunigt!
Ein Komplettumbau des Kreisverkehrs wäre natürlich die beste Variante (dann könnte man auch von der Ostallee nach Olewig fahren), so dass man von allen vier Seiten problemlos einfahren kann und würde den Tunnel hinfällig machen, aber da dieser Umbau erheblich teurer käme, belasse ich den Vorschlag dabei, die Ampeln einfach abzuschaffen und den Kreisverkehr auch als solchen zu nutzen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Kreisverkehr „Kaiserthermen“ wurde Anfang der sechziger Jahre als signalisierter Kreisverkehr geplant und dementsprechend ausgebaut. Die Geometrie dieses Knotenpunktes ist speziell auf eine Signalisierung ausgerichtet. Unabhängig von der erforderlichen Leistungsfähigkeit ist ein Umbau in einen nichtsignalisierten Kreisel sehr aufwendig und in Teilbereichen nicht umsetzbar, zum Beispiel Einmündung Olewiger Straße.

Der Vorschlag, im Bereich der Kaiserstraße mit dem Mittel einer Spuraddition (eine Spur aus Richtung Weimarer Allee, eine Spur aus dem Kreisel) zu arbeiten, ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit nicht möglich. In diesem Bereich ist es aber möglich und seit langem in den Planungsüberlegungen verankert, den Rechtseinbieger aus der Weimarer Allee in die Kaiserstraße ohne Signal zu führen. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Planung der Radwegführung aus Richtung der Weimarer Allee in die Südallee.

Falschparken nicht mehr ignorieren, sondern als Einnahmequelle sehen

Bürgervorschlag
von: Sascha; 20.06.2010; Nummer: 3679
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.78261
Durchschnitt: 0,78 (69mal bewertet)

Wenn man so täglich durch die Stadt läuft, fallen einem an jeder Ecke Falschparker auf - und das jeden Tag, und immer dreister.
Es kann nicht sein, dass täglich Bushaltestellen, Radwege und Fußgängerwege von solche Leuten zugeparkt werden, ohne dass diese Konsequenzen spüren. Dazu fehlt der Stadt damit auch eine Menge an Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.

Daher fordere ich, dass in Zukunft - so wie es in fast jeder anderen Stadt üblich ist - das Falschparken mit sehr hohen Bußgeldern zu belegen. Dazu gehört auch das konsequente Abschleppen von Falschparkern in Fußgängerzonen, auf Radwegen, Bushaltestellen und Bürgersteigen. Dazu würde dies der Stadt ein erhebliches Mehr an Einnahmen bringen und vielleicht sogar den einen oder anderen zusätzlichen Job.

Zur Verdeutlichung zähle ich nur ein paar Stellen auf, wo ich jedes Mal, wenn ich vorbeigehe, Falschparker sehe: Weberbach / Mustorstraße Busparkplätze tagsüber immer von Autos belegt; Zuckerbergstraße zwischen Einmündung Metzelstraße und Nikolaus Koch Platz an der Trier Galerie; Margarethengäßchen; Radweg Metzelstraße, Zurmaienerstraße, Pacelliufer, Barbaraufer; Jakobsspitälchen.
Es muss Schluss sein mit der lauen Einstellung der Stadt gegenüber Falschparkern!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die im Vorschlag benannten Straßen gehören dazu. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Park and Ride

Bürgervorschlag
von: elisa1; 15.06.2010; Nummer: 3513
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.741175
Durchschnitt: 0,74 (85mal bewertet)

Kostenloses Park and Ride ganzjährig anbieten, während der Rushhour im 5 Minutentakt, sonst 10 Minutentakt.
Dadurch weniger Verkehr in der Stadt , weniger Lärm, mehr Lebensqualität, weniger Stress und attraktiver für alle, inklusive Touristen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die grundsätzlichen Möglichkeiten zum Aufbau eines Park and Ride-Systems werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 mit untersucht und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Darüber hinaus liegt das Busangebot und vor allem die Tarifhoheit im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke sowie des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT). Die Vertretenden der Stadt werden in den entsprechenden Gremien im Sinne des Vorschlags wirken.

Nadelöhr Bitburger

Bürgervorschlag
von: elisa1; 15.06.2010; Nummer: 3511
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.74074
Durchschnitt: 0,74 (108mal bewertet)

Statt separate Busspur ampelgesteuerte Verkehrsführung (siehe "Brücke der Solidarität" in Duisburg) - morgens zwei Spuren in die Stadt und abends zwei Spuren aus der Stadt. Keine Straßenbaumaßnahmen, geringe Kosten für Ampelanlage, sofortige positive Wirkung für alle.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Bitburgerstraße besteht aus drei Fahrspuren. Vor einigen Jahren wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine der beiden stadtauswärtsführenden Spuren eingezogen. Diese Mittelspur, ehemalige Überholspur stadtauswärts, wurde dem ÖPNV und Taxiverkehr als Sonderspur stadteinwärts zur Verfügung gestellt.
Momentan gibt es eine Spur für den Individualverkehr (IV) stadteinwärts, eine ÖPNV-Spur (Busse und Taxis) stadteinwärts und eine Spur stadtauswärts. Diese Spuraufteilung ist die Vorstufe zur geplanten ÖPNV-Beschleunigung im Bereich der Kaiser-Wilhelm-Brücke.

Die dem Vorschlag zugrunde liegende Idee der sogenannten Wechselspuren (morgens zwei Spuren stadteinwärts und abends zwei Spuren stadtauswärts) setzt eine aufwendige Fahrstreifensignalisierung voraus. Sowohl zu Beginn und Ende der Wechselspuren als auch in Bereichen von Zufahrten, zum Beispiel Fachhochschule und Gillenbachtal, sind Wechselverkehrszeichenbrücke zur Signalisierung der Fahrbeziehungen erforderlich. Alle Wechselverkehrszeichenanlagen müssen untereinander verkabelt werden. Weiterhin ist es für die Erfassung der Verkehrssituation erforderlich, viele Induktionsschleifen in die Fahrbahn zu verlegen und zu verkabeln. Die Steuerung der gesamten Anlage würde mittels eines separaten Steuergerätes erfolgen.

Die heutige ÖPNV-Beschleunigung könnte damit nicht mehr realisiert werden. Zudem besteht aus Sicht der Stadtverwaltung Trier kein Bedarf für zwei Fahrspuren stadtauswärts.

Verkauf von Schlaglöchern, damit diese endlich gestopft werden - Kein Witz, anderswo hat's schon funktioniert!!!

Bürgervorschlag
von: dertomtom; 15.06.2010; Nummer: 3525
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.739585
Durchschnitt: 0,74 (96mal bewertet)

Wer auf den Trierer Straßen unterwegs ist, kennt das Problem: Überall Schlaglöcher und marode Straßen! Offensichtlich ist kein Geld da, um die immer größer werdenden Schlaglöcher - zum Beispiel in der Loebstraße, aber auch anderswo zu stopfen.

Warum also nicht die Schlaglöcher verkaufen? Klingt komisch, hat aber anderswo auch schon funktioniert:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gemeinde-verkauft-schlagloecher-sogar...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,681541,00.html

Warum das nicht in Trier auch versuchen? Risiko ist ja gleich null, und wenn's funktioniert, wär's doch wirklich toll!

Als "Gegenleistung" für den Erwerb eines Schlagloches könnte man zum Beispiel eine Werbefläche (für gewerbliche Käufer) oder Grußfläche (für Privatleute) auf einer extra geschalteten Website anbieten.

Ich könnte mir vorstellen, wenn das erstmal Publik wird, könnte das der Renner werden! Warum nicht zum Geburtstag oder zu Weihnachten (das Stopfen von einem) Schlagloch verschenken...?

Lasst es uns doch versuchen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird vom Tiefbauamt aus folgenden Gründen abgelehnt:

Bei einer Schlaglochbeseitigung handelt es sich nur um eine provisorische Reparatur. Die Schlaglöcher, die meistens im Winter oder kurz nach dem Winter auftreten, werden, um die Unfallgefahren zu beseitigen, notdürftig mit bituminösem Mischgut bearbeitet. Die Haltbarkeit der Flickstellen beträgt nur wenigen Wochen oder Monate. Im Normalfall werden diese Stellen in den Sommermonaten fachgerecht flächendeckend instand gesetzt.

Dem Tiefbauamt sind Schlaglochpatenschaften in der Größenordnung von Trier nicht bekannt. Bei der Anzahl von rund 10.000 Schlaglöchern im letzten Winter ist eine Regelung mit Patenschaften aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht händelbar. Hier ist anzumerken, dass es sich bei der Schlaglochpatenschaft in Thüringen um die Gemeinde Niederzimmer mit lediglich etwa 250 Schlaglöchern handelt.

Hinsichtlich der benannten Werbeflächen wird in der Stadt Trier bereits seit längerem praktiziert, dass Werbeflächen an Straßen vermarktet werden und mit diesen Einnahmen Fahrgastunterstände gebaut werden.

LKW-Maut oder Verbot

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3736
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.64
Durchschnitt: 0,64 (50mal bewertet)

Täglich fahren hunderte Lastkraftwagen (LKW) durch Trier, die nichts in Trier abholen oder liefern (zum Beispiel täglich einige Sattelschlepper mit Baggern und/oder Radladern der Firma Volvo (ehemals Zettelmayer) aus Konz, sämtlich mit NL-Kennzeichen).

Das sollte und könnte verboten werden oder alternativ mit einer LKW-Maut belegt werden, da diese LKW nachweislich und maßgeblich die Straßen unserer Stadt über Gebühr belasten und zerstören, was immer wieder zu teuren Reparaturarbeiten führt.

Gerade Güter, die nicht verderben, könnten doch viel umweltfreundlicher auf Mosel und Saar verschifft werden!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
Stadt nicht zuständig

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Für die Erhebung einer so genannten "Stadtmaut" - sei es für die Straßenbenutzung durch Pkw oder Lkw - fehlt es an der gesetzlichen Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber. Ohne diese dürfen Kommunen keine Mautgebühren einführen. Die Möglichkeiten von LKW-Verboten sind von der Stadtverwaltung als untere Straßenverkehrsbehörde (staatliche Auftragsangelegenheit) geprüft. Die bundesrechtlichen Kriterien der Straßenverkehrsordnung und das Recht auf Gemeingebrauch einer Straße sprechen in der Regel dagegen. In Einzelfällen konnten Lkw-Verbote angeordnet werden, weil die rechtlichen Voraussetzungen vorlagen.

Car-Sharing und eAutos

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3432
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.56044
Durchschnitt: 0,56 (91mal bewertet)

Car-Sharing mit eAutos fördern. Die SWT (Stadtwerke Trier) sollen ein Konzept entwickeln, um Bus mit Car-Sharing wechselseitig attraktiv zu machen, zum Beispiel durch Rabatte (zum Beispiel wer eine Jahreskarte kauft, kriegt 15 % Rabatt auf Car-Sharing). Für Dienstfahrten der Stadtverwaltung Car-Sharing nutzen mit eAutos. Im Erdgeschoss der Parkhäuser Stellplätze für Car-Sharing-eAutos vorsehen. Daimler hat in Ulm 50 Smart dafür zur Verfügung gestellt – warum in Trier nicht ein privater Anbieter?

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten der Stadtwerke werden derzeit Überlegungen zur Förderung von e-Mobilen angestellt. In diesem Rahmen ist der Vorschlag von den SWT zu prüfen. Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Einnahmequelle: Gebührenpflichtige Parkplätze / Mieteinnahmen

Bürgervorschlag
von: heliotrop; 13.06.2010; Nummer: 3498
Stadtteil: Olewig; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.554215
Durchschnitt: 0,55 (83mal bewertet)

Die Stadt Trier ist meines Wissens Eigentümerin des „Klosters“ Olewig. Auf dem Klosterhof entlang der Olewiger Straße könnte durch die Einführung von Parkgebühren (Parkfläche wird zur Zeit öffentlich und von Hotelgästen kostenlos genutzt) eine neue Einnahmequelle geschaffen werden; dies wäre problemlos durch das Aufstellen eines Automaten möglich.

Im Klostergebäude befinden sich unter anderem leer stehende, bewohnbare Kleinwohnungen. Durch Vermietung könnte auch hier eine neue Einnahmequelle geschaffen werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt prüft derzeit ein städtebauliches Konzept für das Klosterareal, um es kurzfristig zu veräußern. Der Aufwand für eine Bewirtschaftung des Parkplatzes (Parkscheinautomat, Verkehrssicherung ) würde sich daher für den Übergangszeitraum nicht rechnen. Dasselbe gilt für die Herrichtung und Unterhaltung von Kleinwohnungen; vermietbare Räume des Geländes sind derzeit alle vermietet.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 30.09.2010: Nach erfolgter Erörterung des Sachverhaltes war der Ortsbeirat einstimmig der Ansicht, infolge der kurzfristig anstehenden Veräußerung des Klosterareals den Vorschlag abzulehnen.

Erhebung von Parkgebühren an stark frequentierten Straßen

Bürgervorschlag
von: b2146; 21.06.2010; Nummer: 3681
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.47059
Durchschnitt: 0,47 (51mal bewertet)

Viele Straßen sind durch parkende Autos derart verstopft, dass weder Autofahrer noch Fußgänger ungehindert hindurch kommen. Eine Parkgebühr könnte einerseits für mehr Ordnung auf diesen Straßen sorgen und auf der anderen Seite ein wenig Geld in die leeren kommunalen Kassen einbringen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Parken ist ein Teil des vom Bundesgesetzgeber abschließend geregelten Straßenverkehrs; es unterliegt daher Einschränkungen und Verboten durch das Straßenverkehrsrecht.
Parken ist Gemeingebrauch, ein Jedermannsrecht und grundsätzlich erlaubnisfrei, muss aber nicht unentgeltlich sein .
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort aufzustellen, wo der Parkraum besonders kostbar ist und daher erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für eine möglichst kurze, nach oben genau abgegrenzte Zeit parken können. In den Bereichen, in denen diese Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, gibt es im Innenstadtbereich bereits eine weit reichende Parkraumbewirtschaftung ; Untersuchungen für die noch nicht betroffenen Teile werden, bzw. müssen noch durchgeführt werden.
Eine generelle Bewirtschaftung der Hauptverkehrsstraßen ohne straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit - nur als Mittel zur Einnahmeerzielung zugunsten der kommunalen Haushalte - widerspricht den straßenverkehrsrechtlichen Grundsätzen und ist daher rechtlich unzulässig.
Abgesehen davon würden solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zur Verdrängung der parkenden Fahrzeuge in die an die Hauptverkehrsachsen angrenzenden Straßen der dortigen Wohngebiete führen, was sicher nicht wünschenswert ist.

Geschwindigkeitskontrollen

Bürgervorschlag
von: Neumann-Overholthaus; 07.06.2010; Nummer: 3396
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.435645
Durchschnitt: 0,44 (101mal bewertet)

Bereits im letzten Jahr wurden Geschwindigkeitskontrollen vorgeschlagen (siehe zum Beispiel 2503, 2642, 2539, 2350). Gleichlautende Begründungen der "Verwaltung" führten zur Ablehnung des Rates, eine freiwillige Geschwindigkeitsüberwachung zu übernehmen. Es sei ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten, sei noch 2006 berichtet worden.

Dem steht gegenüber und ist jederzeit nachprüfbar, dass nach eigenen Recherchen die Städte Remscheid und Regensburg zusätzliche Stellen schaffen mußten, um den Einnahmen Herr zu werden. Beide Städte geben ein Plus zu nach anfänglichen Schwierigkeiten. Und wie machen es die Städte Kaiserslautern, Leverkusen, Essen, Koblenz, Dortmund, Köln, um weitere Beispiele zu nennen. Sogar der WDR 2 berichtete im Fernsehen am 16.02.2010 über das "Blitzen für die Stadtkasse" als Einnahmequelle, auch wenn die Kontrollen ja nur zur Erziehung der Verkehrsteilnehmer dienen dürfen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Umsetzung

Im Dezember 2010 wurde die Frage der Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Verwaltung zuletzt geprüft und im Stadtrat behandelt. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde einer Übernahme der Aufgabe eine Absage erteilt. Die Sachlage ist seitdem unverändert.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat befürwortet eine erneute Prüfung der Vor- und Nachteile einer kommunalen Geschwindigkeitskontrolle, da dass Land beabsichtigt, diese Aufgabe an die Kommunen zu übertragen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es wird derzeit auf der Landesebene von Rheinland-Pfalz die gesetzliche Übertragung von Aufgaben der Polizei zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Kommunen beraten. Darin enthalten ist auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Zeit ist eine Übertragung nur auf freiwilliger Basis und nur für die innerörtlichen Straßen unter Erfüllung von Rahmenbedingungen möglich. Danach ist eine mobile Überwachung zur Gefahrenabwehr an Unfallhäufungsstellen und in Gefahrenbereichen (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen und anderen Gefahrenstellen) der Regelfall. Die Festlegung von Mess-Stellen darf sich deshalb nicht an der Einnahmenseite orientieren oder indirekt zur Verkehrslenkung eingesetzt werden. Bei den Berechnungen mit dem Ergebnis von Defiziten wurde ein Minimum an Personal und ein Mehr an Kontrollen unter Einbeziehung polizeilicher Ergebnisse zugrunde gelegt. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten ist wegen der fehlenden Vergleichbarkeit von Mess-Stellen und der Verkehrsdichte, Personal, unterschiedlicher Berechnungsmethoden pauschal nicht möglich. Es wird empfohlen, die Entscheidung des Landesparlamentes abzuwarten.

Blitzer Feldstraße Ecke Krahnenstraße

Bürgervorschlag
von: Klaeuschen; 22.06.2010; Nummer: 3721
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.326925
Durchschnitt: 0,33 (52mal bewertet)

An der Feldstraße Ecke Krahnenstraße gibt es einen Fußgängerüberweg, der von vielen Autofahrern missachtet wird bzw. mit hoher Geschwindigkeit überfahren wird. Dabei können die aus Richtung Karl-Marx-Straße kommenden Autofahrer die Johannesstraße erst sehr spät einsehen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen in einem Gebiet, in dem neben älteren Menschen auch viele Eltern mit ihren Kindern unterwegs sind.

Am 21.05.2010 kam es durch überhöhte Geschwindigkeit genau an dieser Stelle zu einem schweren Verkehrsunfall (http://www.sonderlage.de/feuerwehr-presse/41-feuerwehr-presse/3234-trier...).

Die Anbringung eines Blitzers wäre eine mindestens kostenneutrale, wenn nicht sogar eine Einnahmen generierende Maßnahme und würde erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen, da es sich nach meinen persönlichen Erfahrungen zum Großteil um eine von Trierern genutzte Straße handelt und somit ein Lerneffekt der Autofahrer zu erwarten ist.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es wird derzeit auf der Landesebene von Rheinland-Pfalz die gesetzliche Übertragung von Aufgaben der Polizei zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Kommunen beraten. Darin enthalten ist auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Zeit ist eine Übertragung nur auf freiwilliger Basis und nur für die innerörtlichen Straßen unter Erfüllung von Rahmenbedingungen möglich. Danach ist eine mobile Überwachung zur Gefahrenabwehr an Unfallhäufungsstellen und in Gefahrenbereichen (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen und anderen Gefahrenstellen) der Regelfall. Die Festlegung von Mess-Stellen darf sich deshalb nicht an der Einnahmenseite orientieren oder indirekt zur Verkehrslenkung eingesetzt werden. Bei den Berechnungen mit dem Ergebnis von Defiziten wurde ein Minimum an Personal und ein Mehr an Kontrollen unter Einbeziehung polizeilicher Ergebnisse zugrunde gelegt. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten ist wegen der fehlenden Vergleichbarkeit von Mess-Stellen und der Verkehrsdichte, Personal, unterschiedlicher Berechnungsmethoden pauschal nicht möglich. Es wird empfohlen, die Entscheidung des Landesparlamentes abzuwarten

Konsequent Parkgebühren erheben

Bürgervorschlag
von: Suederbuerger; 23.06.2010; Nummer: 3742
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.322035
Durchschnitt: 0,32 (59mal bewertet)

Alle innerstädtischen Wohngebiete sollten grundsätzlich Anwohnerparkzonen sein. Für alle anderen Autofahrer sollten grundsätzlich Parkgebühren erhoben werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Der Vorschlag wurde weitgehend umgesetzt. Lediglich im Ostviertel sind noch weitere Anwohnerparkzonen geplant

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Parken ist ein Teil des vom Bundesgesetzgeber abschließend geregelten Straßenverkehrs; es unterliegt daher Einschränkungen und Verboten durch das Straßenverkehrsrecht.
Parken ist Gemeingebrauch, ein Jedermannsrecht und grundsätzlich erlaubnisfrei, muss aber nicht unentgeltlich sein .
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort aufzustellen, wo der Parkraum besonders kostbar ist und daher erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für eine möglichst kurze, nach oben genau abgegrenzte Zeit parken können. In den Bereichen, in denen diese Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, gibt es im Innenstadtbereich bereits eine weit reichende Parkraumbewirtschaftung ; Untersuchungen für die noch nicht betroffenen Teile werden, bzw. müssen noch durchgeführt werden.
Eine generelle Bewirtschaftung der Hauptverkehrsstraßen ohne straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit - nur als Mittel zur Einnahmeerzielung zugunsten der kommunalen Haushalte - widerspricht den straßenverkehrsrechtlichen Grundsätzen und ist daher rechtlich unzulässig.
Abgesehen davon würden solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zur Verdrängung der parkenden Fahrzeuge in die an die Hauptverkehrsachsen angrenzenden Straßen der dortigen Wohngebiete führen, was sicher nicht wünschenswert ist.
Das Bewohnerparkvorrecht ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und bei erheblichem allgemeinen Parkdruck die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Die generelle Ausweisung von Bewohnerparkzonen nur für Bewohner ist rechtlich nicht zulässig, ebenso wenig wie die allgemeine flächendeckende Erhebung von Gebühren bezüglich der Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen zum Zwecke des Parkens. Die Gebühr für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beträgt max. 30,70 €. Diese maximale Jahres-Gebühr ist keine Parkgebühr, sie wird für den Verwaltungsaufwand erhoben. Die Gebührenhöhe und die Voraussetzungen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen sind bundesrechtliche Vorgaben nach der Straßenverkehrsordnung und können durch andere Entscheidungen der Gemeinden nicht außer Kraft gesetzt werden.

Fehlende Markierungen

Bürgervorschlag
von: schoN; 17.06.2010; Nummer: 3593
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.22414
Durchschnitt: 0,22 (58mal bewertet)

Wenn Bauarbeiten an Straßen vergeben werden, bei denen Straßenmarkierungen entfernt werden müssen, dann sollten die Firmen dazu verpflichtet werden, diese Markierungen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder anzubringen, also den Urzustand wieder herzustellen. Das spart Kosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Markierungsarbeiten werden im Stadtgebiet öffentlich ausgeschrieben. Die kostengünstigste Variante ist die, wenn eine Fachfirma für Markierungsarbeiten innerhalb eines Jahres alle Markierungen im Stadtgebiet wieder herstellt. Bei wichtigen Markierungen, wie Markierungen für Fußgängerüberwege oder Stoppbalken, werden diese sofort im Idealfall vor Öffnung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Bei Großbaustellen, bei denen viel Markierungsarbeiten anstehen, werden die Markierungen für diese eine Baumaßnahme separat ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um spezielle Markierungsfirmen (keine Baufirmen), die die erforderlichen Ausrüstungen haben.

Kurzstreckenticket für Busse

Bürgervorschlag
von: Heuschrecke; 08.06.2010; Nummer: 3408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.301725
Durchschnitt: 1,30 (116mal bewertet)

In Frankfurt gibt es Kurzstreckentickets in Bussen, die es in Trier nicht gibt. Eventuell kann man mit dieser Maßnahme einige Bürger mehr dazu bewegen, mit dem Bus statt mit dem Auto in die Stadt zu fahren und kann so den Verkehr weiter entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertretenden des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit rund einem Jahr berät ein Arbeitskreis aus SWT und Stadtrat eine kundenfreundliche Tarifstruktur. Die Kurzstreckentickets wurde bereits besprochen, aber für den Tarif 2011 noch nicht umgesetzt. Die Beratungen sollen fortgesetzt werden und der Vertretenden des Rates sollen sich für die Einführung eines Kurzstreckentickets für Trier einsetzen.

Bürgerticket als Nahverkehrsabgabe

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3560
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.11628
Durchschnitt: 1,12 (86mal bewertet)

Das Semesterticket wird von allen Studierenden getragen und verbilligt als Solidarticket dadurch den ÖPNV stark für die Studenten. Es hat deren ÖPNV- Nutzung stark gesteigert. Nach dem gleichen Modell eines Solidartickets soll ein Bürgerticket aufgelegt werden, mit dem alle in Trier gemeldeten Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag (=Nahverkehrsabgabe) zahlen und dann das ganze Jahr umsonst im Gebiet des VRT fahren können, so oft sie wollen. Ziel ist, den ÖPNV deutlich mehr Geld zugänglich zu machen und gleichzeitig die ÖPNV-Nachfrage massiv zu steigern und den Autoverkehr massiv zu entlasten. Die genaue Höhe muß mit den Stadtwerken und VRT ausgehandelt werden und ergibt sich aus dem Kostenaufwand geteilt durch alle gemeldeten Bürger (ohne Studierende, weil die schon ihre Semestertickets haben). Man spart damit künftige MIV- Investitionen (Straßenbau, Parkraum) und entlastet stark die Umwelt. Die Stadt erhält eine Vorreiterrolle, verbessert ihr Image und ihre Verkehrsstrukturen, die Stadtwerke vergrößern ihren Handlungsspielraum für Angebotsverbesserungen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Modell ist zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit zu überprüfen. Zuständig für die Tarifgestaltung ist nicht die Stadt sondern der VRT / die SWT. Seit ca. einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretern der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur im ÖPNV zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Busverbindung AWO Seniorenheim / Feyen-Weismark

Bürgervorschlag
von: koch; 08.06.2010; Nummer: 3403
Stadtteil: Feyen-Weismark; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.925925
Durchschnitt: 0,93 (81mal bewertet)

Die Bewohner des AWO Seniorenheims auf der Härenwies haben keinen Anschluss zum öffentlichen Busverkehrsnetz. Viele Bewohner wünschen sich eine Busverbindung in die Stadt, um Besorgungen zu erledigen oder die Familie und Bekannte zu besuchen. Gerade jetzt, wo das Südbad neu eröffnet hat, würde sich eine Bushaltestelle umso mehr lohnen. Aus Sicherheitsgründen könnten Regelungen getroffen werden, dass nur Personen mit einem bestimmten Ausweis mit dem Bus fahren dürfen. Viele Bewohner des Altenheims fühlen sich aufgrund der schlechten Anbindung abgeschottet und vernachlässigt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

An der o.a. grundsätzlichen Aussage, dass der Einsatz der Linienbusse von den Verkehrsbetrieben der Stadtwerke geplant wird, hat sich nichts geändert. Der Vorschlag wird nach Abschluss der Onlinephase an die Stadtwerke weitergeleitet. Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 29.09.2010: Dem Ortsvorsteher ist dieses Problem bekannt. Als Mitglied im SWT Aufsichtsrat hat er dieses Thema sowohl bei der SWT wie auch mit der Leitung des AWO Seniorenheims angesprochen. Der Hauptgrund, weshalb die Linie 15 vor einigen Jahren eingestellt wurde und durch Kleinbusse und Anrufsammeltaxen ersetzt wurde, waren eindeutig die geringen Fahrgastzahlen.

Grenzgänger Öko-Ticket (75 Euro) auch für Trier gültig

Bürgervorschlag
von: berliner_ffm; 09.06.2010; Nummer: 3446
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.92157
Durchschnitt: 0,92 (102mal bewertet)

Grenzgänger, die bereits das Öko-Ticket Lux-DE haben, sollten dieses auch im Stadtverkehr Trier nutzen können. So würden weniger Leute innerhalb der Stadt das Auto nehmen, denn wer bereits 75 Euro für ein Monatsticket ausgibt, kauft sich sicher nicht noch ein zweites Monatsticket. Die Luxemburger haben es ja auch geschafft, dass das Ticket dort sogar im ganzen Land gilt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig ist der VRT.
Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des VRT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

FH Busverbindung deutlich verbessern! Dadurch würde sich das Parkproblem an der FH auch lösen!

Bürgervorschlag
von: sepp24; 19.06.2010; Nummer: 3628
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.88158
Durchschnitt: 0,88 (76mal bewertet)

Von Trier Süd zum Beispiel ist die Verkehrsanbindung zur Fachhochschule (FH) sehr schlecht. Man muss umsteigen und ist mit Warten an der Porta knapp eine halbe Stunde unterwegs im Bus. Eine weitere Buslinie zur FH würde auch das Parkproblem an der FH ebenfalls lösen. Es müssen jetzt nicht alle 10 Minuten ein Bus zur FH fahren, aber alle 15 bis 20 Minuten wäre auch nicht schlecht und vor allem von Trier Süd aus müsste was unternommen werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertretenden des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig sind Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Stadtwerke Trier (SWT) (oder in diesem Fall der Betreiber der Linie 12). Von Seiten der Verwaltung wird eine Verbesserung der Anbindung als sinnvoll erachtet.

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der VRT und SWT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags unterstützen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung des Ortsbeirates (Sitzung vom 22.09.2010).

Busse der Linie 118 auch als Linienverkehr zwischen Wasserbillig und Trier nutzbar machen

Bürgervorschlag
von: berliner_ffm; 09.06.2010; Nummer: 3447
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.839505
Durchschnitt: 0,84 (81mal bewertet)

Die Orte Wasserbilligerbrück, Igel und Zewen könnten durch Einbeziehung der Linie 118 aus Luxemburg (jeweils sowohl Einsteige- als auch Aussteigemöglichkeit) deutlich besser an Trier angebunden werden und somit den Autoverkehr vermindern, zumal gerade auf der deutschen Seite in den Bussen auch noch Platz ist. Dies ist umweltbewusst, schont die Straßen und spart damit letztlich auch noch Kosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT) über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im ganzen Stadtgebiet

Bürgervorschlag
von: MNelson; 23.06.2010; Nummer: 3729
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.80597
Durchschnitt: 0,81 (67mal bewertet)

Die Stadt Hasselt in Belgien hat es als erste vorgemacht: den Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr durchzusetzen und mutig abzuwarten, welche Entwicklungen damit angestoßen werden.
Dennoch sollten hier Äpfel nicht mit Birnen gleichgesetzt werden, denn Hasselt hatte damals wenig zu verlieren. Die Einnahmen aus dem Öffentlichen Nahverkehr waren minimal, seine Kosten lasteten dagegen schwer auf dem Stadtsäckel. Mit dem Nulltarif einen einmalig hohen Anreiz für die Nutzung von Bussen zu setzen war daher ein verzweifelt-innovativer Schritt. Und dennoch: stehen die Zeichen der Zeit nicht generell für eben diesen? Die hohen Spritkosten, die stark zu reduzierenden CO2-Emissionen und andere aus dem Autoverkehr resultierenden Umweltbelastungen, die hohen Kosten für Straßenbau und -ausbesserungen sowie die Verbesserung der Erlebnisqualität einer Stadt – zumal einer solchen wie Trier mit ihren historischen Reichtümern ... - all dies spricht für einen durch finanzielle Anreize erleichterten Bewusstseinswandel zugunsten einer weit höheren Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Nutzung könnte neben dem Spareffekt erheblich angereizt werden durch einen schnellen Takt mit kurzen Wartezeiten an den Bushaltestellen, zusätzlichen Bushaltestellen und Zeitersparnis durch den Wegfall von Fahrkartenerwerb/ -überprüfung durch die BusfahrerInnen und durch komfortablere Fahrzeuge mit zusätzlichem Stauraum für Einkaufstaschen, Kinderwagen etc.
Wie aber könnte ein solches Modell konkretisiert werden?
Derzeit werden die Kosten der Verkehrswerke in Trier bis zu 90% gedeckt durch Einnahmen.
Hieraus lässt sich zunächst einmal errechnen, wie hoch der jährliche Kostenanteil pro Einwohner wäre, wenn jedem die darüber hinaus kostenlose Nutzung aller Busse (und evtl. der Bahn, falls ein Einzugsgebiet von zum Beispiel 30 km hinzukäme) frei stünde. Läge dieser Kostenanteil zwischen 100 und 300 Euro (inklusive Sondertarifen für Hartz4-Empfänger, Schüler und Studenten), könnte sich dieser Betrag als durchaus akzeptabel erweisen – zumal jeder Autokilometer mit 30 bis 50 Cent zu Buche schlägt. Da eine solche ÖV-Flatrate natürlich auch auf jene entfiele, welche die öffentlichen Verkehrsmittel selten oder nie nutzen, würden diese immerhin von einer wesentlich niedrigeren Verkehrsdichte in der Stadt profitieren. Und natürlich von dem Gewinn einer gesünderen, attraktiveren Stadt. Dass Trier damit seine Anziehung und Qualität für Touristen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einnahmen zudem wesentlich erhöhen würde, steht außer Frage.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein solches Modell zumindest ansatzweise schon mal in den entsprechenden Gremien der VRT und im Stadtrat diskutiert wurde - und an der Behauptung scheiterte, dass eine Pauschalkostenbeteiligung bei den Bürgern nicht durchsetzbar wäre! Indessen: Ohne den Versuch, mit kreativen Ideen das Modell plausibel und realisierbar werden zu lassen und einer anschließend öffentlichen Debatte bleibt diese Behauptung unbewiesen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Übertragung des genannten Modells der Stadt Hasselt auf die Verhältnisse in Trier müssen die gänzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen beider Städte berücksichtigt werden. Zwar weist Hasselt mit etwa 70.000 Einwohnenden eine mit Trier vergleichbare Größenordnung auf. Allerdings sind die Ausgangsbedingungen, von denen aus dieser beachtenswerte Erfolg in der belgischen Stadt erzielt wurde, in Trier gänzlich anders. Das Bussystem in Hasselt war vor Beginn der Verbesserungsmaßnahmen so schlecht ausgeprägt, dass nur etwa 1.000 Personen pro Tag Busse nutzten, während es in den letzten Jahren – nach Umsetzung zahlreicher Maßnahmen inklusive der Einführung der kostenfreien Benutzbarkeit der Busse – etwa 13.000 Personen täglich waren. In Trier hingegen befördern die Stadtwerke derzeit täglich rund 50.000 Personen, so dass dieses Bussystem bereits heute deutlich leistungsfähiger ist als das genannte Beispiel aus Belgien. Dem entsprechend trägt das Trierer Bussystem bereits heute in stärkerem Maße zur Vermeidung von Individualverkehr bei.

Darüber hinaus sei hier ebenfalls kurz erwähnt, dass auch rechtliche sowie finanzierungsbezogene Unterschiede zwischen dem belgischen Beispiel und der Situation in Trier bestehen. Während dort sowohl Stadt als auch Land jeweils einen beträchtlichen Anteil an Subventionen in das Bussystem stecken, wird das Trierer Bussystem fast ausschließlich durch die Einnahmen aus der Personenbeförderung finanziert, so dass hier keine Steuergelder zur Deckung der unrentierlichen Kosten zugeschossen werden müssen. Neben der Tatsache, dass solche Gelder von Landesseite nicht zur Verfügung stehen, sind auch keine entsprechenden Spielräume im städtischen Haushalt vorhanden.

Bezüglich der vorgeschlagenen Flatrate für Busfahrten, die von jedermann - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Busses - zu zahlen sind, ist anzumerken, dass dieses Modell zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit überprüft werden müsste.

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit etwa einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretenden der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur für Busse und Bahnen zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Nachtbusse

Bürgervorschlag
von: Wawy; 16.06.2010; Nummer: 3537
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.7957
Durchschnitt: 0,80 (93mal bewertet)

Trier muss aufwachen und merken, dass das Potenzial, das die unglaublich vielen jungen Menschen (Studenten, Schüler, Touris) in die Stadt bringen, einfach unglaublich gigantisch ist.

Ein erster Schritt wäre ein verbesserter Fahrplan im öffentlichen Nahverkehr. Für eine Großstadt kann es keine adäquate Lösung sein, dass nach 18.00 Uhr nur noch alle 15 Minuten ein Bus hoch zur Uni kommt, nach 20.00 Uhr sogar nur noch allgemein alle halbe Stunde mal ein Bus vom Bahnhof in die City fährt. Das ist einfach ein Witz, und kein Guter.

Die Busse müssen häufiger fahren und sie müssen auch einfach länger fahren. Das besagter Bus vom Hauptbahnhof zur Porta auch nur bis 24.00 Uhr fährt ist für eine Großstadt, die Trier nunmal ist, einfach nicht akzeptabel.

Es wäre auch positiv, wenn die 5 Busse, die sich alle gleichzeitig am Hauptbahnhof treffen, nicht alle gleichzeitig um Punkt 20.00 Uhr und und Punkt 20.30 Uhr (usw.) wieder abfahren würden, sondern mit einer Differenz von 5 oder 10 Minuten. Damit würde man die Chance, dass man nicht 30 Minuten auf einen Bus warten muss, der in die Stadt fährt, stark erhöhen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen. Die Stadt Trier beteiligt sich bereits an den Kosten des "Nachttaxis".

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig sind die Stadtwerke Trier (SWT), die das Bussystem annähernd eigenwirtschaftlich betreiben. Die Stadt könnte über deren Vertretende in den entsprechenden Gremien Einfluss nehmen.

Ein massiver Ausbau des Angebotes gerade in den angesprochenen nachfrageschwächeren Tagesrandzeiten hätte erfahrungsgemäß ein größeres Defizit der SWT zur Folge, welches von Seiten der Stadt vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nicht ausgeglichen werden kann.

Mehrfahrtenkarten im Busverkehr für Kind und mit Bahncard

Bürgervorschlag
von: Mogra1882; 21.06.2010; Nummer: 3711
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.791045
Durchschnitt: 0,79 (67mal bewertet)

Wer zum Beispiel zwei bis drei Mal pro Woche den Bus nutzt, für den lohnt sich keine Zeitkarte. Praktisch sind dann Mehrfahrtenkarten. Es gibt sie aber nur für Erwachsene ohne Ermäßigung, und sie sind dann teurer als 4 Einzelfahrten mit Bahncard, also nutzt man sie als Bahncard-Besitzer nicht. Auch für Kinder (ab sechs Jahre) gibt es keine Mehrfahrtenkarten. Bahncard-Besitzer und Kinder müssen also für jede Fahrt jeweils Einzeltickets kaufen und somit Kleingeld bereithalten, der Busfahrer muss jeweils die Einzelkarten drucken und Wechselgeld geben, was unter anderem Zeit kostet (zum Beispiel drei Tickets drucken, wenn eine Bahncard-Besitzerin mit 2 Kindern fährt, so dass sich auch keine Gruppenkarte lohnt, und für die Rückfahrt nochmal das gleiche.) Die Möglichkeit zum Kauf von Mehrfahrtenkarten zum Bahncard- bzw. Kindertarif (eine weiterer Rabatt müsste nicht damit verbunden sein) wäre für die Fahrgäste (und wohl auch für die Busfahrer) bequemer und könnte den Busverkehr beschleunigen. Wenn es nicht möglich sein sollte, dieses zusätzliche Angebot im Bus unterzubringen, könnte man es wenigstens im Stadtbus-Center bereithalten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) ist auf Betreiben der Stadt Trier vorgesehen, mit Beginn des Jahres 2011 die Vierfahrtenkarte mit einem Rabatt von 25 von hundert anzubieten, so dass sie dann auch für BahnCard-Kunden sinnvoll ist (für BahnCard-Besitzer gibt es im VRT einen Rabatt von maximal 25 von hundert auf alle Einzeltickets). Inwieweit zusätzlich eine spezielle Vierfahrtenkarte für Kinder angeboten werden kann, ist von den Stadtwerken Trier oder dem VRT zu prüfen.

Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des VRT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Bitte durchgehende Fahrradwege!

Bürgervorschlag
von: Sniff; 09.06.2010; Nummer: 3444
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.343065
Durchschnitt: 1,34 (137mal bewertet)

Trotz einiger Versprechen sind die Fahrradwege in Trier immer noch deutlich unzureichend. Dabei benötigt es keine riesigen und komfortablen Radwege um das Radfahren angenehmer zu machen sondern eher durchdachte Wege. Das größte Problem ist oft einfach, dass Radwege plötzlich enden, häufig sogar obwohl sich einige Meter weiter wieder ein Fahrradweg befindet (zum Beispiel auf der Nordallee an der Porta vorbei; oder einige Meter weiter, wenn man versucht von der Nordallee auf das Katharinenufer bzw. generell an die Mosel zu gelangen; oder auch in der entgegengesetzten Richtung, wenn man versucht von der Nordallee zum Bahnhof bzw. auf die Kürenzerstr. zu gelangen - um nur wenige Beispiele zu nennen!). Es wäre also notwendig diesen Radwegteilstücke zu verbinden.

Durchgängige und sinnvolle Radwege können in vielen Fällen durch eine Kennzeichnung auf der Straße oder zum Teil auch dem Fußweg erzeugt werden. Statt teure Fahrradwege wie der an den Kaiserthermen zu bauen würde oftmals eine einfache aber durchdachte Beschilderung und eingezeichnete Linien weiterhelfen.

Tipp: einfach mal mit dem Fahrrad quer durch die Stadt fahren - offensichtliche Mängel und Verbesserungspotenziale werden sofort auffallen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Im Zuge des Mobilitätskonzepts wird das Radverkehrskonzept in umzusetzende Maßnahmen müden. Die Stadtverwaltung prüft in einigen Bereichen der Stadt, inwieweit mittels Markierungen Radspuren eingerichtet werden können. Leider lassen die Platzverhältnisse dies in vielen Fällen nicht zu. Umsetzungen erfolgten bislang in der Straßburger Allee, Hohenzollernstr. etc

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für den Ausbau der Radwege weitere 50.000 € bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem für Markierungen von Radfahrstreifen auf Straßen verwendet werden. Da aber der Haushalt 2011 bei den abschließenden Beratungen im Stadtrat am 16.12.2010 keine Mehrheit erhalten hat, kann dieser Vorschlag bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 ist bereits der Entwurf für das Radverkehrskonzept vorgelegt worden, der einen systematischen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur - auch an den genannten Stellen - vorsieht.

Sinnvolle Fahrradwege

Bürgervorschlag
von: werker; 20.06.2010; Nummer: 3663
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.25641
Durchschnitt: 1,26 (78mal bewertet)

Viele Trierer Fahrradwege sind abgehackt/ nicht durchgängig befahrbar und führen somit zu fehlender Nutzung, stattdessen fahren die Fahrradfahrer auf der Straße oder (häufiger?) auf dem Bürgersteig. Gegenüber vergleichbaren Städten gibt es in Trier eher relativ wenig Fahrradwege und ehrlich gesagt auch relativ wenig Fahrradfahrer. In flacheren Städten wie Münster oder Bremen etc. gibt es ein vielfaches der hiesigen Radfahrer und entsprechend prozentual weniger Autos, aber auch in deutlich hügeligeren Gegenden wie z.B. Tübingen gibt es mindestens doppelt soviele Radfahrer ! M.E. wäre eine Prioritätenverschiebung für den Verkehr in der Innenstadt (!) sinnvoll.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 ist bereits der Entwurf für das Radvekehrskonzept vorgelegt worden, der einen systematischen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorsieht. Im Zuge der Integration der Teilkonzepte für die einzelnen Verkehrsträger zu einem umfassenden Gesamtkonzept wird in den nächsten Monaten die Prioritätensetzung für die städtische Verkehrspolitik der kommenden Jahre zu beschließen sein. Mit dem Beschluss des Stadtrates zur Veränderung der Modal-Split-Werte von 2009 ist dabei die grundsätzliche Ausrichtung auf die Stärkung des Umweltverbundes bereits vorgegeben. Zum Umweltverbund gehören Fußgänger, Fahrräder, Bahn, Bus und Taxis sowie Carsharing.

Mehr Fahrradbügel im gesamten Stadtgebiet

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3484
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.15652
Durchschnitt: 1,16 (115mal bewertet)

Jeden Tag suchen Bürger in Trier vergeblich nach Möglichkeiten, ihr Rad anschließen zu können. Gerade im Bereich von Bushaltestellen müssen mehr Abstellmöglichkeiten geschaffen werden.
Würde das Fahrradfahrern dadurch erleichtert werden, wären sicherlich noch mehr Trierer bereit, öfters mal das Fahrrad anstelle ihres Autos zu nutzen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Es wurden zwischenzeitlich mehrere neue Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet, z.B. Südbahnhof, Saarstraße, Neustraße, Mohr's Gässchen, Konstantinstraße etc.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für den Ausbau von Fahrradabstellanlagen weitere 5.000 € bereitgestellt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Stadtbereich, hier vor allem in der Innenstadt, sind schon viele Abstellanlagen für Fahrräder vorhanden. Diese Anlagen werden nach den finanziellen Möglichkeiten aber auch nach dem speziellen Bedarf ständig erweitert. Ein Beispiel ist die Abstellanlage im Bereich des Südbahnhofs, die in Kürze realisiert wird.

Fahrradweg in der Saarstraße

Bürgervorschlag
von: Schutzengel; 11.06.2010; Nummer: 3462
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.11111
Durchschnitt: 1,11 (108mal bewertet)

Die Saarstraße ist für Fahrradfahrer gefährlich, natürlich nutzt man alle Nebenstrecken um in die Stadt zu kommen, aber zum Einkaufen in den Läden muss man die Saarstraße benutzen.

Zudem finden einige Fahrrad / Auto Unfälle statt. Ein Fahrradweg ist dringend erforderlich!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

in Planung

Umsetzung

Das Mobilitätskonzept beinhaltet den Baustein Radfahrverkehr. Das Konzept befindet sich in der Endphase. Aus dem integrierten Handlungskonzept werden weitere Maßnahmen generiert. Hierin werden auch zur Saarstraße weitere Maßnahmen vorgeschlagen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 ist bereits der Entwurf für das Radverkehrskonzept vorgelegt worden, der einen systematischen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorsieht. Da in der Saarstraße die benötigten Flächen zur Anlage von Radwegen fehlen, muss hier der Radverkehrs weiter auf der Fahrbahn geführt werden. Zur Erhöhung der Sicherheit ist eine Umgestaltung des Straßenraumes und eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus des Kfz-Verkehrs sinnvoll. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Beschlusses über das Mobilitätskonzept 2020 wird auch eine Prioritätensetzung der vielfältigen Vorschläge erfolgen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag findet die einstimmige Zustimmung des Ortsbeirates (Sitzung vom 22.09.2010).

Radwege

Bürgervorschlag
von: barkerband; 15.06.2010; Nummer: 3508
Stadtteil: Tarforst; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.0625
Durchschnitt: 1,06 (96mal bewertet)

Bordsteine am Anfang der Radwege (Übergang von der Straße zum Rad/Fußweg) abflachen bzw. beseitigen. Beispiel: Fuß/Radweg von der Straße Am Trimmelterhof in Richtung Uni: hoher Bordstein, schlecht für Fahrräder, Rollstühle und Kinderwagen. Warum sind Bordsteine überhaupt notwendig in der Einfahrt zum Rad/Fußweg?

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und wird gegenwärtig umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Grundsätzlich wird bei der Neuanlage von Geh- und Radwegen im öffentlichen Verkehrsraum der Bordstein auf die für jeweilige Nutzung notwendige Höhe gebaut. Diese Bordsteinhöhe beträgt bei Radwegüberfahrten Null bis einen Zentimeter und bei Fußgängerquerungen drei Zentimeter. Die Bordsteinhöhe von drei Zentimeter bei Fußgängerquerungen steht im Zusammenhang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit und stellt eine deutliche Kante zum Ertasten für Sehbehinderte dar. Im Bestand sind diese Absenkungen noch nicht flächendeckend vorhanden. Dies erfolgt Zuge um Zug im Rahmen der Straßenunterhaltung.

Fußgängerbrücke Hauptbahnhof-Güterstraße

Bürgervorschlag
von: bbb; 03.06.2010; Nummer: 3377
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.03906
Durchschnitt: 1,04 (128mal bewertet)

Ein großer Herzenswunsch wäre eine Fußgängerbrücke zur Verbindung Güterstraße zum Bahnhof. Neben einer großen Erleichterung würde dies zu einer Belebung des tristen und abgeschotteten Stadtteils diesseits des Bahnhofs führen. Diese Idee ist bestimmt nicht neu, sollte aber nochmals geprüft werden, da sich diese Investition sicherlich rechnet. Zumindest ist ein Zuwachs an Lebensqualität und Umweltschonung ("Auto bleibt jetzt stehen") wäre gesichert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für die Planung der Verbindung Hauptbahnhof/Güterstraße 100.000 € im Haushalt 2011 bereitgestellt. Da aber der Haushalt 2011 bei den abschließenden Beratungen im Stadtrat am 16.12.2010 keine Mehrheit erhalten hat, kann dieser Vorschlag bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Einen ähnlichen Vorschlag gab es bereits in 2009: http://www.buergerhaushalt-trier.de/vorschlag/2005. Der Sachstand gegenüber den Feststellungen aus dem vergangenen Jahr ist unverändert.

Die Schaffung einer neuen Brückenverbindung über die Bahnhofsgleise ist Gegenstand der Untersuchung im Zusammenhang mit der ÖPNV-Querachse Trier ("Petrisbergaufstieg"). Diese Planung sieht auch einen direkten Zugang von der Brücke zu den Gleisen vor. Aufbauend auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2010 (Vorlage 518/2009) werden die finanziellen und technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der ÖPNV-Trasse von der Porta Nigra zum Tarforster Plateau derzeit geprüft.

Radwege besser anschließen

Bürgervorschlag
von: hopper27; 08.06.2010; Nummer: 3416
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.034485
Durchschnitt: 1,03 (116mal bewertet)

Wer aus Richtung Filsch/Tarforst kommend mit dem Fahrrad in Richtung Wissenschaftspark fährt, wird an einigen Stellen sehr plötzlich gestoppt. So endet der Radweg von Campus 1 zu Campus 2 sehr plötzlich auf einem Bürgersteig mit sehr hoher Stufe. Wer sein Fahrrad nicht ruinieren will, muss hier absteigen oder (verbotenerweise) über den Bürgersteig bis zur Bushaltestelle fahren.

Absenkungen der Bürgersteige würden die Überquerungen nicht nur für Radwege, sondern auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen leichter machen. Dies ist in fahrradfreundlichen Städten Standard.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Verbesserungen werden ständig im Zuge von Umbaumaßnahmen realisiert (siehe auch den Kommentardes Ortsbeirates)

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Grundsätzlich wird bei der Neuanlage von Geh- und Radwegen im öffentlichen Verkehrsraum der Bordstein auf die für jeweilige Nutzung notwendige Höhe gebaut (Wie dies im Bereich des Universitätsgeländes gehandhabt wird, entzieht sich der hiesigen Kenntnis). Diese Bordsteinhöhe beträgt bei Radwegüberfahrten Null bis einen Zentimeter und bei Fußgängerquerungen drei Zentimeter. Die Bordsteinhöhe von drei Zentimeter bei Fußgängerquerungen steht im Zusammenhang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit und stellt eine deutliche Kante zum Ertasten für Sehbehinderte dar. Im Bestand sind diese Absenkungen noch nicht flächendeckend vorhanden. Dies erfolgt Zug um Zug im Rahmen der Straßenunterhaltung.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung vom 16.09.2010: Es handelt sich um einen allgemein geltenden Vorschlag, der Zustimmung fand. Wie in der Verwaltungsvorlage dargestellt, werden derartige Gefahrenpunkte im Rahmen allgemeiner Straßenunterhaltung beseitigt. Weitere Initiativen durch den Ortsbeirat sind nicht erforderlich. Falls dem Ortsbeirat Gefahrenstellen bekannt werden, wird die Verwaltung darüber unterrichtet.

Auf Barrierefreiheit bei Umbauten achten

Bürgervorschlag
von: ms; 11.06.2010; Nummer: 3478
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4
Durchschnitt: 1,00 (82mal bewertet)

Bei Kabelverlegearbeiten (wie in der Domänenstraße oder der Engelstraße) werden Gehsteige oft wieder nur in den Ausgangszustand zurückgesetzt, auch wenn diese nicht barrierefrei waren. Die Stadt sollte solche Umbaumaßnahmen nutzen, um Barrierefreiheit herstellen zu können. Separate spätere Umbauarbeiten sind unnötig und teurer.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Ansatz für die Absenkung von Bordsteinkannten um 20.000 € erhöht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei Umbauten am Straßenkörper oder Maßnahmen von den Stadtwerken wird auf eine Barrierefreiheit geachtet. Im Bereich von Gehwegen und Bordsteinanlagen wird bei Leitungsverlegungsarbeiten von Versorgungsträgern, die der Stadtverwaltung bekannt sind, Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit umgesetzt. In Ausnahmefällen können sich im Verlauf der Leitungsbauarbeiten Trassenänderungen oder -verschiebungen ergeben, die aufgrund der zeitlich Eilbedürftigkeit zu Problemen hinsichtlich der Abstimmung mit der Stadtverwaltung führen können.

Mängelliste Radverkehr abarbeiten

Bürgervorschlag
von: Dietrich-Flade; 11.06.2010; Nummer: 3465
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.98198
Durchschnitt: 0,98 (111mal bewertet)

Vor einigen Jahren rief die Stadtverwaltung in der Rathauszeitung und im Internet dazu auf, Mängel am Radwegenetz zu melden. Dort konnten neben Neubauvorgeschlägen auch Mängel an den bestehenden Radwegen gemeldet werden. Doch bisher ist auf den Radwegen, die ich täglich benutze, noch kein einziger Mangel behoben worden, obwohl dies teilweise nur sehr wenig Kosten verursachen würde (neue oder bessere Markierung, Entschärfung gefährlicher Kurven, Absenkung von Bordsteinen, korrekte Ausschilderung usw.). Diese Mängelliste muss die Stadtverwaltung dringend abarbeiten. Warum ist das bisher nicht geschehen?

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Stadtverwaltung arbeitet ständig Mängel sowohl im motorisierten Individualverkehr MIV als auch im Radverkehr ab. So ist z.B. zwischenzeitlich im Bereich Hermesstraße/Ostallee eine umfangreiche Absenkung durchgeführt worden. Weiterhin wurde das Geländer der nördlichen Brücke über die Bahn in der Ostallee gegenüber den Kaiserthermen für den Radverkehr erhöht. Die Beschilderung in diesem Bereich des Kreisverkehrs wird z.Zt. überprüft. Andere Mängel werden im Zuge von Baumaßnahmen behoben, z.B. Herzogenbuscher Straße, Treveris-Passage etc.)

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Befragung wurde im April/Mai 2008 im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den seit Ende letzten Jahres vorliegenden Entwurf des Radverkehrskonzeptes eingeflossen. Insbesondere aus der hohen Priorität der Innenstadtquerungen bei den Teilnehmenden der Befragung hat sich die bereits umgesetzte längere Öffnung der Fußgängerzone ergeben. Eine Festlegung der Prioritäten für weitere Maßnahmen wird in Abstimmung mit den sonstigen Bausteinen des Mobilitätskonzeptes erfolgen, die derzeit erarbeitet werden. Unabhängig von der Erstellung des Radverkehrskonzeptes konnten an mehreren Stellen Verbesserungen erreicht werden (zum Beispiel: Radweg Spitzmühle, Radfahrstreifen Metzelstraße in Gegenrichtung zur Einbahnstraße, neue Piktogramme an verschiedenen Stellen, verstärkte Überwachung des Falschparkens auf Radwegen). Zahlreiche andere Maßnahme sind bereits in Arbeit oder geplant (zum Beispiel: 2. Teilabschnitt Radweg Spitzmühle, niveaugleiche Querung Zurmaiener Straße, Anbindung Ruwerradweg an städtisches Netz, Radverkehrsanlagen Loebstraße, Herzogenbuscher Straße, Umbau Treviris zur Ermöglichung des Radurchfahrt).

Radfahrspuren statt Radwege

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3562
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.93684
Durchschnitt: 0,94 (95mal bewertet)

Die Stadt hat in den letzten 15 Jahren wenige neue Radwege geschaffen, diese dann aber oft sehr teuer mit hohem Bauaufwand. Dabei hat die Stadt an einigen Stellen aber auch die viel kostengünstigere und verkehrssichere Variante der Radfahrspur / Fahrradstreifen auf der Fahrbahn gewählt. In Zukunft sollte die Stadt nur noch mit diesen Elementen arbeiten, die sich tausendfach bewährt haben, dem Radverkehr helfen und sehr kostengünstig sind. Eine solche Strategie spart direkt Investitionskosten, indirekt erhebliche Unfallfolgekosten und steigert bei systematischer Anwendung den Radverkehrsanteil wirkungsvoll.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für den Ausbau der Radwege weitere 50.000 € bereitgestellt. Die zusätzlichen Mittel sollen vor allem für Markierungen von Radfahrstreifen auf Straßen verwendet werden

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes (Moko 2020) ist der Entwurf für das Radverkehrskonzept bereits fertig gestellt worden. Dieses schlägt auf den dafür geeigneten Abschnitten des Straßennetzes die Anlage von Radfahrstreifen vor. Auf anderen Abschnitten sind jedoch auch andere Führungsformen (wie z.B. Fahrradstraße, Öffnung von Busspuren, gemeinsame Führung mit Fußgängern oder auch die Anlage separater Radwege) vorgesehen, da hier die Rahmenbedingungen den Einsatz von Radfahrstreifen nicht sinnvoll / möglich erscheinen lassen. Nach Integration des Radverkehrskonzeptes in das gesamte Moko 2020 und dessen Beschluss, sollen die einzelnen Maßnahmen entsprechend ihrer Prioritätensetzung sukzessive umgesetzt werden.

Sicherung des Fahrradweges im unteren Bereich der Karl-Marx-Straße

Bürgervorschlag
von: bridget; 17.06.2010; Nummer: 3597
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.935065
Durchschnitt: 0,94 (77mal bewertet)

Der Fahrradweg in der Karl-Marx-Straße ist die wichtigste Verbindung zwischen den westlichen Stadtteilen und der Innenstadt. Häufig ist dieser zugeparkt, obwohl auf der anderen Straßenseite noch freie Parkplätze vorhanden sind. Fahradfahrerinnen und Fahrradfahrer – ebenso Menschen mit Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl – können oft nur auf die Fahrbahn ausweichen und sind häufig gefährlichen Situationen ausgesetzt, da die Straße eng und viel befahren ist. Das Anbringen von Pollern würde dem illegalen Parken ein Ende setzen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Für das Aufstellen von Pollern ist in dem angesprochenen Bereich zwischen Radweg und Bordsteinkante kein Platz vorhanden. Das Befahren von den Gehwegen von und das Parken auf Gehwege ist eine Ordnungswidrigkeit und unterliegt der Überwachung. Das Tiefbauamt wird den Radweg durch neue Markierung besser kenntlich machen.

Fahrradbügel als Poller-Ersatz

Bürgervorschlag
von: ms; 18.06.2010; Nummer: 3608
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.91892
Durchschnitt: 0,92 (74mal bewertet)

Entlang von Engstellen auf dem Bürgersteig, speziell in der Paulin- und in der Saarstraße / Matthiasstraße versperren oft haltende und verbotenerweise parkende Fahrzeuge Fußgängern das passieren. Ähnlich wie etwa vor dem Ladengeschäft der NORMA und anderer Häuser könnte das vermehrte Aufstellen von Fahrradbügeln als „Poller-Ersatz“ zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Gehsteige werden nicht mehr von KFZ verstellt und Fahrräder können einfacher und vor allem sicherer abgestellt werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Aufstellen von Fahrradbügel auf Gehwegen wird in Trier oft praktiziert. Da in der angesprochenen Straßen eine Gehwegbreite von 2,0 m benötigt wird, kann das Aufstellen von Fahrradbügel auf Gehwegen aus Platzgründen nicht realisiert werden.

Fahrraddurchquerung der Innenstadt ermöglichen

Bürgervorschlag
von: marilen; 20.06.2010; Nummer: 3638
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.89011
Durchschnitt: 0,89 (91mal bewertet)

Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist muss man immer große Umwege um die Innenstadt in Kauf nehmen.Bsp wäre eine Verbindung vom Viehmarkt Richtung Basilika durch die Hosenstraße oder von der Metzelstraße über den Kornmarkt zur Basilika sinnvoll und würde das Fahrradfahren in der Innenstadt viel attraktiver machen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
rechtliche Bedenken

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verbindung über den Kornmarkt wird derzeit geprüft. Der Umsetzung stehen derzeit noch nicht überwindbare (rechtliche) Hindernisse entgegen.

Die Verbindung zwischen Viehmarkt und Hosenstraße führt im Bereich zwischen Neu-und Brotstraße durch eine Engstelle der Fußgängerzone mit Außengastronomie und starkem Fußgängerverkehr die eine ganztägige Öffnung für den Radverkehr nicht ermöglicht. Um die Durchfahrbarkeit für Radfahrer in den weniger problematischen Zeiten zu ermöglichen, ist die Fußgängerzone bereits von 19 bis 11 Uhr für Radfahrer geöffnet worden.

Alle Signale auf Rot?!

Bürgervorschlag
von: Gast; 23.06.2010; Nummer: 3750
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.81818
Durchschnitt: 0,82 (55mal bewertet)

An mehreren Stellen in Trier - beispielsweise Ecke Theodor-Heuss-Allee / Christophstraße Richtung Innenstadt - ist die Ampelschaltung nicht nachvollziehbar: Die Autos können nur von einer Seite kommen und haben Rot. Die Fußgänger haben über einen viel zu langen Zeitraum aber ebenfalls Rot, so dass sich Fußgänger und Autofahrer des öfteren einfach nur schulterzuckend und kopfschüttelnd anschauen und - im besten Fall ("Den Kindern ein Vorbild") - warten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

in Umsetzung

Umsetzung

Der Vorschlag wird derzeit umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Lichtsignalanlage Porta-Nigra ist verkehrsabhängig geschaltet.
Bei der nun erfolgten Signalplanauswertung sind in der Tat Schaltungen aufgetreten, nach denen „grün“ für die Fußgänger hätte gezeigt werden müssen.
Das Tiefbauamt wird die Steuerungssoftware von einem Fachbüro, welches die Steuerung entwickelt hat, umgehend dahingehend überprüfen und anpassen lassen.

Sitzbänke

Bürgervorschlag
von: elisa1; 23.06.2010; Nummer: 3727
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.79365
Durchschnitt: 0,79 (63mal bewertet)

Mehr Sitzbänke in der Stadt, eventuell mit Blumenkübeln.
Manche Personen würden ja zu Fuß gehen, wenn Sie sich hin und wieder setzen könnten (Schaufensterkrankheit usw.).

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

An folgenden Standorten wurden mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirates Trier-Mitte-Gartenfeld Sitzmöbel aufgestellt: Fleischstraße,(Kaufhof), Simeonstraße 15, Simeonstraße 25 und am Heuschreckbrunnen. Weiter Sitzbänke sind in der Gartenfeldstraße/ Ecke Agritiusstraße, der Nagelstraße und Am Breitenstein vorgesehen und werden dort in Kürze installiert. Zum Teil handelt es sich dabei um einzelne Bänke oder auch um Bankgruppen mit Zylinder-Pollersteinen.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Ansatz für Parkbänke und Sitzgelegenheiten um 10.000 Euro erhöht. Da aber der Haushalt 2011 bei den abschließenden Beratungen im Stadtrat am 16.12.2010 keine Mehrheit erhalten hat, kann dieser Vorschlag bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Aufstellung von zusätzlichen Bänken in der Innenstadt bedarf einer umfassenden Abstimmung mit allen Nutzern und Anliegern. Daneben sind Rettungswege, Zufahrten und Sondernutzungen zu beachten. Finanzielle Mittel stehen hierfür aktuell keine zur Verfügung.

Im Rahmen von Umbau- und Verschönerungsmaßnahmen werden diese Möglichkeiten routinemäßig geprüft und auf ihre Realisierung hin untersucht. Die Aufstellung von Blumenkübeln hat sich nicht bewährt. Der Nutzungsdruck ist groß und die Respektierung ist gering. Dies führt zu einem enormen Unterhaltungsaufwand, der von der Verwaltung nicht geleistet werden kann. Diese Erfahrung hat mittlerweile auch der ein oder andere private Aufsteller von Blumenkübeln in der Innenstadt erfahren müssen.

Barrierefreies Trier

Bürgervorschlag
von: fels; 09.06.2010; Nummer: 3420
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.78409
Durchschnitt: 0,78 (88mal bewertet)

Die Stadt Trier ist vor allem in der Innenstadt nur sehr schwer für Rollstuhlfahrer zu durchqueren. Daher werden folgende Vorschläge für die Umgestaltung einer barrierefreien Innenstadt gegeben:
- Bürgersteige niedriger und behindertengerecht machen. Für Rollstuhlfahrer ist es kaum möglich, ohne Hilfe in die Stadt zu gelangen.
- Kopfsteinpflaster insbesondere am Hauptmarkt und Simeonstraße für Rollstuhlfahrer sehr schwer zu befahren. Ein ca. 2 m breiter Weg für Rollstuhlfahrer würde das Fahren enorm erleichtern.
- Fußgängerampel Böhmerstraße-Nikolaus-Koch-Platz sollte wieder errichtet werden, da es das Überqueren der Straße erheblich vereinfachen würde und weniger gefährlich wäre für Rollstuhlfahrer.
- Aufzüge in öffentlichen und privaten Gebäuden sollten länger geöffent sein.
- in der Innenstadt müsste es mehr behindertengerechte Toiletten geben, vor allem in der Nähe Hauptmarkt.

Die genannten Vorschläge betreffen neben Rollstuhlfahrern auch Eltern mit Kinderwagen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Ansatz für die Absenkung von Bordsteinkannten um 20.000 € erhöht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes Trier 2020 werden grundsätzliche Aussagen zur künftigen Beachtung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum erarbeitet. Als kostenneutral kann der Vorschlag allerdings nur gewertet werden, wenn nur die ohnehin geplanten Maßnahmen barrierefrei ausgeführt werden müssen, da dies dem einzuhaltenden Standard bei Neubaumaßnahmen entspricht. Da der Vorschlag aber eher auf ein Programm zum Umbau bestehender Anlagen abzielt, wären hierfür entsprechende Haushaltsmittel zu veranschlagen.

Ganztägig befahrbare Fahrradroute in Ost-West-Richtung durch die Altstadt (Kornmarkt)

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 17.06.2010; Nummer: 3572
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.771085
Durchschnitt: 0,77 (83mal bewertet)

(schon einmal vorgeschlagen) Die Bedenkenträger sehen es als Problem, dass das "Franz-Mohr-Gässchen" (auch "Vereinsbankpassage") Privateigentum sei und eine Grunddienstbarkeit nur für Fußgängerverkehr besitze. Vorschlag: Mit dem/n Eigentümer/n verhandeln zugunsten eines Fahrrechts für Radler, anschließend das erforderliche Verkehrsrechtsverfahren. Dauerlösung für den Kornmarkt finden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach wie vor besteht das Problem, dass aufgrund der vorhandenen Baumängel das Mohrs Gässchen nicht in die städtische Verkehrssicherungspflicht übernommen werden kann. In der Zeit, bis diese Mängel beseitigt sind, soll von den zuständigen Verwaltungsstellen Kontakt zum Eigentümer bezüglich der Einräumung eines Fahrrechtes für Radfahrer aufgenommen werden und im Erfolgsfall ein Konzept zur Führung über den Kornmarkt / Anschluss an Mohrs Gässchen erarbeitet werden.

Streupflicht der Stadt Trier im Winter

Bürgervorschlag
von: H1; 23.06.2010; Nummer: 3759
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.765955
Durchschnitt: 0,77 (47mal bewertet)

Im Winter sollte wesentlich sparsamer mit Streumaterial umgegeangen werden. An Strasseneinmündungen und -übergängen wird das Streumaterial oft mehrere zentimeterdick aufgebracht. Dies geschieht oftmals ohne Sinn und Verstand auf trockenen Straßen und Gehwegen bzw. auf Straßen und Gehwegen, die noch mit genügend Streumaterial vom Vortag versehen sind. Die Straßenwärter der Stadt Trier sollten hier zu einem vernünftigen,
sinnvollen und sparsamen Umgang mit Streugut angehalten werden.

Hierdurch wären zukünftig mit Sicherheit mehrere Tonnen an Streugut zu sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Stadtreinigungsamt erfüllt mit der Streuung im Winterdienst die Verkehrssicherungspflicht im Auftrag des Baulastträgers. Die Streuung erfolgt per Streufahrzeuge und an bestimmten Stellen mit "Manpower". Die Streugeräte werden dabei gramm-genau eingestellt. Auch die Handstreuer sind angewiesen, so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu streuen.

Häufigere Grünphasen für Radfahrer an der Römerbrücke

Bürgervorschlag
von: marilen; 20.06.2010; Nummer: 3637
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.75
Durchschnitt: 0,75 (72mal bewertet)

Radfahrer müssen oftmals mehr als eine Grünphase an der Ampel warten bis sie die Hauptverkehrsstraße überqueren können. Es wäre wünschenswert wenn diese verkürzt werden könnte.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Ampel an der Römerbrücke wird in Abhängigkeit vom Verkehr gesteuert, wobei Busse bevorzugt grün erhalten, und alle Teilnehmenden am Verkehr müssen sich über Induktionsschleifen oder Taste anmelden. Auch Radfahrer müssen ihr „Grün“ über einen Taster anfordern. Wird dies von dem Radfahrer versäumt, bekommt er erst dann „Grün“, wenn der nächste den Taster betätigt. Kommt ein Bus, kann es trotz Tasterbetätigung vorkommen, dass er erst im nächsten Umlauf „Grün“ erhält.

Problem: Fahrzeugverkehr auf städtischen Fußwegen trotz Pfosten - hier: Auf der Au

Bürgervorschlag
von: chiefjustice; 11.06.2010; Nummer: 3475
Stadtteil: Tarforst; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.358975
Durchschnitt: 0,36 (78mal bewertet)

Der städtische Fußweg zwischen der Wohnanlage "Auf der Au" und "Kreuzflur" wird rege mit Fahrzeugen befahren und beparkt. Die kürzliche Installation von Absperrpollern hat zwar zu einer Verminderung der Gefährdung von Fußgängern, Kindern und Rollstuhlfahrern geführt, jedoch besteht das Problem weiterhin, da die Zuwegung an der Bushaltestelle "Hofberg" noch breit genug für Fahrzeuge ist und weiterhin Fahrzeuge die Fußwege befahren und Grünanlagen beschädigen.

Abhilfe schaffen können etwa Kontrollen des Ordnungsamtes oder eine weitere Verschmälerung der Zuwegung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der erbetenen Abhilfemaßnahme handelt es sich um ein so genanntes "laufendes Geschäft der Verwaltung". Mehreinnahmen für den Haushalt sind dadurch nicht zu erzielen. Der Vorschlag wird von den zuständigen Fachdienststellen dahin geprüft, ob über die getroffenen Maßnahmen hinaus weitere technische Abhilfemöglichkeiten umsetzbar sind. Überwachungsmaßnahmen alleine können das Problem nicht lösen, weil sie immer nur Momentaufnahmen eines Istzustandes sind, der sich vor und nach den Kontrollen verändert.

Heckenschnitt entlang von Gehwegen

Bürgervorschlag
von: ms; 16.06.2010; Nummer: 3546
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.26389
Durchschnitt: 0,26 (72mal bewertet)

Grüne Lichtblicke in der Stadt sind immer zu begrüßen. Allerdings sind entlang enger Bürgersteige in einigen Siedlungsbereichen Triers oft so dichte und breite Hecken, dass jene in Kombination mit parkenden Autos die Gehsteigbreiten oft so stark reduzieren, dass ein durchkommen oft nur schwerlich möglich ist. Gerade an regnerischen Tagen wird es dazu dann auch noch recht feucht, weil man überall anschrammt. Die Stadt sollte sollte den Anliegern verbindliche Fristen setzen um ihre Hecken auf ihre Grundstücksgrenzen zurück zuschneiden, andernfalls Bußgelder verhängen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Rat unterstützt die derzeitige Praxis, dass die Eigentümer schriftlich aufgefordert werden den Heckenrückschnitt durchzuführen. Bei Verzug wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Fußweg zur Mariensäule

Bürgervorschlag
von: jouan; 10.06.2010; Nummer: 3453
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Ausgabe; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.91089
Durchschnitt: 0,91 (101mal bewertet)

Wiederherstellung des Fußweges zur Mariensäule von Trier-West/Pallien über Mariahilf-Kapelle.

Dieser nun leider verfallene Weg ist eine Einmaligkeit für eine Stadt in der Größe wie Trier. Der Weg ist eine außerordentliche touristische Attraktion und die Wiederherstellung liegt voll im Trend, siehe Eifelsteig, Premiumwanderwege und Ähnliches.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der verfallene Fußweg zur Mariensäule von Trier-West/Pallien oberhalb der Schrebergärten durch den Wald zur Mariensäule gehört dem Domvikariat und nicht der Stadt. Im Winter 2007/2008 wurde eine Wiederherstellung des Weges durch das Domvikariat wegen der enormen Kosten verworfen. Alternativ gibt es die sogenannte "Himmelsleitertreppe" als Verbindung zwischen Trier-West und Markusberg.

Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung touristischer Belange zu prüfen, ob ein Teil der Kosten von der Stadt übernommen werden könnte. Bei der Prüfung ist eine ehrenamtliche Unterstützung in Betracht zu ziehen.

Die Moselauen besser nutzen

Bürgervorschlag
von: Wawy; 16.06.2010; Nummer: 3538
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.717645
Durchschnitt: 0,72 (85mal bewertet)

Man könnte ähnlich den Rheinauen in Köln / Bonn doch versuchen an geeigneten Stellen in der Nähe der Stadt das Moselufer derart umzugestalten, dass man eine Art "Strand" versucht zu bauen.
Zwischen dem Gehweg und dem Moselufer eine wenige Zentimeter hohe Schicht Sand aufschütten, das Ufer von Bäumen und Gestrüpp befreien, eine Strandbar hinstellen und schon hat man den ganzen Sommer über für Tags- und Nachtsüber eine fantastische Ausflugsmöglichkeit.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bereits in der Rahmenstudie zum Moselufer wurden solche Ideen mit aufgenommen. Diese Ideen sind auch zu begrüßen, aber leider nicht so einfach umzusetzen, da rechtliche Belange entgegenstehen. Die Flächen liegen im Überschwemmungsbereich der Mosel und dürfen somit nicht ohne Genehmigung aufgefüllt oder eingeschränkt werden, zumal sie auch regelmäßig überflutet werden. Deshalb wird die Anlage nicht ohne aufwändige Planung und Abstimmung und damit Einsatz von Finanzmittel dauerhaft umzusetzen sein.
Die Stadt ist jedoch dabei, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden die Uferbereiche sukzessive an geeigneten Stellen vom Großgrün auszulichten und die Zugänglichkeit zur Mosel zu verbessern. Auch die Grünflächen zwischen Mosel und Radweg werden regelmäßig gemäht und können somit teilweise als Liegeflächen genutzt werden.

Gebäudewirtschaft

Bürgervorschlag
von: ruthundmichel; 08.06.2010; Nummer: 3409
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Zusätzliche Themen
4.076925
Durchschnitt: 1,08 (91mal bewertet)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sparen fängt im Kleinen an. Als Bürger von Trier bin ich mir der misslichen finanziellen Lage unserer Stadt schmerzlich bewusst. Überall muss und soll gespart werden. Hier ein Vorschlag von mir:

Ich besuche zur Zeit einen Abendkurs der Volkshochschule Trier. Dieser findet in der BBS Gebäudeteil C statt. Vor zwei Wochen ist mir dort etwas aufgefallen. Ich musste zur Toilette und benutzte die Knabentoilette im 3. Obergeschoss. Dort stellte ich fest, dass die Wasserspülung von allen drei nebeneinander liegenden Toiletten, aufgrund von defekten Dichtungen permanent und in einem ziemlich starken Rinnsal liefen.

Wenn man weiß, dass ein permanent tropfender Wasserhahn einen Wasserverlust von bis zu 10 Litern verursachen kann, dann kann man sich ungefähr vorstellen, welcher Wasserverlust allein diese 3 defekten Wasserspülungen verursachen. Geht man nun davon aus, dass dies nicht die einzigen defekten Wasserspülungen in diesem Haus sind (und ich glaube davon kann man ausgehen), dann kann man sich weiter vorstellen wie viel Wasser in diesem Gebäude alljährlich vergeudet, aber trotzdem bezahlt werden muss.

Ich kann mir vorstellen, dass es in vielen anderen öffentlichen Gebäuden nicht viel besser aussieht, speziell in den Schulgebäuden. Ich frage mich daher, ob es nicht sinnvoll wäre, die städtischen Hausmeister mit der Überprüfung der Toilettenspülungen zu beauftragen und defekte Dichtungen (Cent-Beträge) von diesen austauschen zu lassen.

Auch wenn es Ihnen vielleicht lächerlich vorkommt, so ist dies ein ernst gemeinter Vorschlag, den ich Sie bitte in Betracht zu ziehen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Die Hausmeister sind zur intensiveren Kontrolle und sofortiger Reparatur angehalten .

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beschließt, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden soll.

Verwaltungshinweis für den Rat

Wir nehmen uns dieses Hinweises an und werden den Mangel beseitigen. Der Hinweis zeigt, dass die vor Jahren getroffene Entscheidung, die Zahl der Hausmeister zu reduzieren, nicht nur Vorteile hat. Auch der Ausbau der Online-Plattform, um ganzjährig Anregungen und Beschwerden abzugeben, wird solche Mängel schneller aufzeigen.

Vorhandene Möbel nutzen

Bürgervorschlag
von: schoN; 17.06.2010; Nummer: 3592
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.962965
Durchschnitt: 0,96 (81mal bewertet)

Wenn Umbauten oder Neubauten städtisch genutzter Gebäude vorgenommen werden, dann sollten nach Abschluss der baulichen Maßnahmen vorhandene Möbel genutzt werden, anstatt vorschnell neue Möbel anzuschaffen. Das betrifft insbesondere Bürotische, Bürostühle oder Schränke, die erst wenige Jahre alt sind.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Es ist gängigen Praxis der Verwaltung, dass freiwerdende Möbel und Einrichtungen soweit nur irgend möglich und vertretbar weiter eingesetzt werden. Um dies noch weiter zu verbessern, wurde im Intranet der Verwaltung eine Inventarbörse eingerichtet. Dort können Ämter ihre nicht mehr benötigten "mobilen Vermögensgegenstände" anbieten. Andere Dienststellen können sich dort vor der Bestellung von neuem Inventar darüber informieren, ob sie ihren Bedarf auch über die Börse decken können.

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und wird gegenwärtig umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es ist bei den so knappen Mitteln ohnehin selbstverständliche Vorgehensweise, dass freiwerdende Möbel und Einrichtungen soweit nur irgend möglich und vertretbar weiter eingesetzt werden.

Die Zuständigkeit für Sachmittel ist nicht zentral geregelt, sondern ist mit der dezentralen Budgetierung auch dezentral gelöst worden. Das heißt, die jeweiligen Dienststellen sind für ihre Sachmittel und Ausstattung und deren Verwertung selbst zuständig und verantwortlich.

Beschaffung

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3430
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.927835
Durchschnitt: 0,93 (97mal bewertet)

Grundsätzlich sollten für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen regionale Anbieter bevorzugt werden, sofern die (a) Tariflöhne zahlen, (b) Vorprodukte aus der Region beziehen, (c) hier Steuern zahlen. Dies sollte ergänzend zum Stadtratsbeschluss über Fair Trade beachtet werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
rechtliche Bedenken

Status der Umsetzung

rechtlich unzulässig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus rechtlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Beschränkung auf regionale Betriebe ist nicht möglich. Die Stadt Trier muss als öffentliche Auftraggeberin Waren, Bau- und Dienstleistungen über ein transparentes Verfahren beschaffen und das öffentliche Vergaberecht beachten. Hier sind das Diskriminierungsverbot und der Wettbewerbsgrundsatz zu nennen. Die Beschaffung erfolgt nach einer öffentlichen Ausschreibung; es sei denn, es gilt im besonderen Fall eine Ausnahme.

Es ist aber möglich, zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmende zu stellen. Dies können soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte sein.

Versteigerung von ausgedienten Sachmitteln

Bürgervorschlag
von: Klapperschlange; 19.06.2010; Nummer: 3624
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.89041
Durchschnitt: 0,89 (73mal bewertet)

Alle Sachmittel, die die Stadt durch neuere, modernere oder schönere usw. ersetzen möchte, sollten zur Versteigerung angeboten werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

(teilweise) umgesetzt

Umsetzung

Es ist gängige Praxis der Verwaltung, dass freiwerdende Möbel und Einrichtungen soweit nur irgend möglich und vertretbar weiter eingesetzt werden. Um dies noch weiter zu verbessern, wurde im Intranet der Verwaltung eine Inventarbörse eingerichtet. Dort können Ämter ihre nicht mehr benötigten "mobilen Vermögensgegenstände" anbieten. Andere Dienststellen können sich dort vor der Bestellung von neuem Inventar darüber informieren, ob sie ihren Bedarf auch über die Börse decken können.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat empfielt, ausgediente Sachmittel im Rahmen der Online-Versteigerung des Fundbüros zu versteigern.

Verwaltungshinweis für den Rat

Soweit ein Verkauf / eine Versteigerung von ausgesonderten Sachmitteln höhere Erträge als Aufwand bringt, sollte dies ohnehin schon so laufen.

Die Zuständigkeit für Sachmittel ist mit der dezentralen Budgetierung auch dezentral gelöst worden. Das heißt, die jeweiligen Dienststellen sind für ihre Sachmittel und deren Verwertung selbst zuständig.

Veranstaltungsstätte Amphitheater

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 17.06.2010; Nummer: 3596
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
3.753845
Durchschnitt: 0,75 (65mal bewertet)

Nicht nur, aber besonders für die Antikenfestspiele, ist das Amphitheater eine bevorzugte Spielstätte. Diese Eigenschaft ist allerdings jedes mal neu genehmigen zu lassen, wenn eine Veranstaltung, gleich welcher Karätigkeit, ansteht. Das geht zurück auf das Planverfahren für die Wohnbebauung auf dem ehemaligen Löwenbrauereigelände, bei welchem versäumt wurde, der Veranstaltungsfunktion den Vorrang vor der Wohnbebauung einzuräumen. Dieses Versäumnis ist durch ein neues Planverfahren zu heilen, um ein für alle Mal klar zustellen, dass das Alleinstellungsmerkmal der Kultur an diesem historischen Platz Vorrang hat vor gegebenenfalls wechselnden Einzelinteressen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die mit diesem Bürgervorschlag ausgesprochene Empfehlung wurde von der Verwaltung und dem Stadtrat durch den Beschluss vom 16.12.2008 zur Aufstellung des Bebauungsplans BO 19 "Festspielstätte Amphitheater Trier" bereits aufgegriffen.

Das Instrumentarium der Bauleitplanung lässt im Rahmen der Abwägung öffentlicher und privater Belange gegenüber dem immissionsschutzrechtlichen oder bauaufsichtlichen Zulassungsverfahren eine weitergehende Bewältigung möglicher Konflikte auch durch Festlegung von Nutzungsbeschränkungen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass den kulturellen Belangen kein Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Anwohner nach Wohnruhe eingeräumt werden kann.

Im Interesse der Konfliktbewältigung soll nach dem derzeitigen Stand der Planungsarbeiten ein Programm bestehend aus passiven Schallschutz (Schallschutzfenster, ggf. schallgedämmte Dauerlüfter) bei den betroffenen Wohnungen, einer temporären Schallschutzwand im Amphitheater sowie einer Konzeption zur verträglichen Abwicklung des Besucherverkehrs aufgelegt werden. Bei der Abwägung privater und öffentlicher Belange ist dem Alleinstellungsmerkmal der Kultur an diesem historischen Platz ein hohes Gewicht beizumessen..

Nach Verabschiedung des Bebauungsplans soll die Durchführung der Antikenfestspiele durch das städtische Bauaufsichtsamt unbefristet zugelassen werden.

Abfallverwertung

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3438
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.55128
Durchschnitt: 0,55 (78mal bewertet)

Das Potenzial für die energetische oder industrielle Nutzung biogener Abfälle und Reststoffe prüfen. Wie kann es erhöht, wie ausgeschöpft, wie kann es verkauft werden?

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
Stadt nicht zuständig

Status der Umsetzung

Rat stimmt zu, Dritte zuständig

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der ART durch die Vertreter/innen des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.). Der Vorschlag soll daher an den Zweckverband A.R.T. weitergeleitet werden.

Wohnungsbau

Bürgervorschlag
von: Kim; 21.06.2010; Nummer: 3690
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.350875
Durchschnitt: 0,35 (57mal bewertet)

Grundstücke die im Besitz der Stadt sind, sollten bebaut und zu marktüblichen Preisen vermietet werden. Oder man sollte einige gewinnbringend verkaufen, da es in der Privatwirtschaft auch nicht anders läuft.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Alle derzeit im städtischen Eigentum befindlichen Baugrundstücke sind - soweit sie nicht für den eigenen Bedarf erforderlich sind - in der Vermarktung. Aktuelle Angebote befinden sich unter: www.trier.de/immobilienangebote.