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Billigere und bessere öffentliche Verkehrsmittel

von: Utopia1983; 06.10.2009; Nummer: 2381
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.376145
Durchschnitt: 1,38 (109mal bewertet)

Ich schlage vor, dass Trier die Busse stärker bezuschusst und dafür wird das Busfahren wesentlich billiger (max. 0,50 Euro eine Fahrt) oder sogar kostenlos. Hierdurch kann der Verkehr in der Stadt stark reduziert werden. Es müsste dann allerdings auch das entsprechende Busangebot geschaffen werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Etwaige Defizite müssten aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Fuß- und Radwegeverbindung über den Hauptbahnhof bauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 2005
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.375
Durchschnitt: 1,38 (168mal bewertet)

Eine Beseitigung der Barriere Hauptbahnhof zum zentralen Bindeglied zwischen den östlichen Stadtteilen könnte Idealerweise durch eine Fußgängerbrücke (Erschließung der Gleise von oben) oder eine separate Fuß- und Radwegebrücke (oder - ggf. billiger - durch Fortführung der bestehenden Fußgängerunterführung) erfolgen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Um diese Verbindung herzustellen müsste eine Über- oder Unterführung realisiert werden. Da der Zugang zu den Gleisen von der Westseite aus bereits durch eine Unterführung sicher gestellt ist, wäre die zunächst sinnvollste Variante deren Verlängerung in Richtung Osten. In wie weit dies technisch möglich und finanzierbar ist, ist mit der DB AG zu klären.

Eine Überführung hingegen würde im Bereich des vorhandnen Tunnels eine Doppelerschließung bedeuten. Diese Variante wäre sinnvollerweise nur in Zusammenhang mit dem Petrisbergaufstieg realisierbar. Hierzu ist auf eine mögliche zukünftige diesbezügliche Beschlussfassung zu verweisen.

Kommentar Ortsbeirat

Eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kürenz liegt nicht vor.

Kurzstreckenticket für Busse

Bürgervorschlag
von: Heuschrecke; 08.06.2010; Nummer: 3408
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.301725
Durchschnitt: 1,30 (116mal bewertet)

In Frankfurt gibt es Kurzstreckentickets in Bussen, die es in Trier nicht gibt. Eventuell kann man mit dieser Maßnahme einige Bürger mehr dazu bewegen, mit dem Bus statt mit dem Auto in die Stadt zu fahren und kann so den Verkehr weiter entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt die Umsetzung dieses Vorschlages. Die Stadt Trier kann die Entscheidungen der Stadtwerke Trier über die Vertretenden des Stadtrates in den jeweiligen Gremien beeinflussen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit rund einem Jahr berät ein Arbeitskreis aus SWT und Stadtrat eine kundenfreundliche Tarifstruktur. Die Kurzstreckentickets wurde bereits besprochen, aber für den Tarif 2011 noch nicht umgesetzt. Die Beratungen sollen fortgesetzt werden und der Vertretenden des Rates sollen sich für die Einführung eines Kurzstreckentickets für Trier einsetzen.

Hochbunker mit Photovoltaikanlage ausstatten

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2291
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Energie
4.293105
Durchschnitt: 1,29 (116mal bewertet)

Trier sollte eine Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien einnehmen und dies an herausragender Stelle deutlich machen. Der Hochbunker ist durch seine Bauart und Lage (Ausrichtung zur Sonne) hierfür ein geeignetes Objekt. Dies würde auch optisch eine Aufwertung des Gebäudes bedeuten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Der Vorschlag wird im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Energieversorgung des Rathauses weiter geprüft.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier ist sich ihrer Vorreiterrolle in der Nutzung von Alternativenergien bewusst und berücksichtigt bei der Planung von Baumaßnahmen diese Zielsetzung. So wurden bereits Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden Humboldt-Gymnasium und Friedrich-Wilhelm Gymnasium realisiert, weitere Anlage befinden sich im Planungsstadium.

Bei der Frage, ob eine Installation auf dem Hochbunker am Augustinerhof möglich ist, müssen zunächst folgende Punkte und Faktoren geklärt werden:

  • der Hochbunker steht unter Denkmalschutz; gegebenenfalls ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich,
  • der Dachaufbau befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand
  • welche Sicherungsmaßnahmen wären erforderlich, um den Aufbau zunächst so herzurichten, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von dem Bauwerk ausgeht 
  • anhand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung müsste eine Kosten / Nutzen Analyse erstellt werden

Verlängerung des Radweges vom Hauptbahnhof bis zur Paulinstraße

von: Neubürger; 12.10.2009; Nummer: 2488
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.28409
Durchschnitt: 1,28 (88mal bewertet)

Insbesondere für Radtouristen ist die Verbindung vom Bahnhof zur Porta gefährlich. Für mich ist es unverständlich, dass hier kein Radweg vorhanden ist, da vor allem in den Urlaubszeiten viele Touristen mit dem Rad vom Bahnhof zur Porta fahren. Täglich kann man beobachten, wie Radfahrer vom Autoverkehr gefährdet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzept ist insbesondere die Verbindung zwischen Hauptbahnhof und Porta Nigra dringend zu verbessern. Hierzu werden im Rahmen des Radverkehrskonzeptes konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung vorgeschlagen.

Darüber hinaus werden auch im Rahmen der mittel- bis langfristigen Überlegungen zur Bahnhofumfeldgestaltung sowie dem Wettbewerb zur Neugestaltung des Porta-Nigra-Umfeldes die Belange des Radverkehrs berücksichtigt. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010 im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes Trier 2020. Daran anschließend sind konkrete Maßnahmen zu planen und die Finanzierung sicher zu stellen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Verbessertes Mobilitätskonzept - Park & Ride zur Entlastung der Bitburger Str. / Citybahn nach Lux.

von: maeri; 16.10.2009; Nummer: 2682
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.272725
Durchschnitt: 1,27 (66mal bewertet)

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 Verbesserung des Verkehrsanbindung mit der Bahn nach Luxemburg um den tagtäglichen Pendlerverkehr zu reduzieren.

Ebenfalls bietet es sich an, an der Bitburger Straße in der Nähe der Autobahnabfahrt ein Park & Ride System vorzusehen, dass die Belastung der Innenstadt insbesondere an "verkehrsreichen" Tagen (Feiertage in Luxemburg, Veranstaltungstagen etc.) reduziert und den Verkehr bereits vor der Stadt abfängt. Kilometer langer Stau bzw. Stop and go-Verkehr mit hohen Belastungen für die Umwelt würden so vermieten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Die Bahnverbindung nach Luxemburg steht nicht in der unmittelbaren Entscheidungskompetenz des Trier Stadtrates.

Allerdings setzt sich auch die Stadt stark für eine Verbesserung dieser wichtigen Verbindung ein. Dies geschieht im Rahmen kontinuierlicher Abstimmungen mit Verkehrsverbund VRT, Deutscher Bahn AG, Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Fachministerium sowie dem Nachbarland Luxemburg.

Bei einem Abstimmungstermin zwischen Deutscher Bahn, ZV SPNV-Nord, Ministerium und der Stadt im Oktober 2009 wurde das weitere Vorgehen in Sachen Regionalbahn Trier besprochen, wobei die verbesserte Anbindung an Luxemburg über die zu reaktivierende Westtrasse eine wichtige Rolle spielte.

Diesbezüglich wurde über die grundsätzliche Möglichkeit eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse gesprochen, welches die finanziellen Möglichkeiten der Stadt berücksichtigen soll. Neben entsprechenden Abstimmungen mit den genannten Akteuren sowie der weiteren grundsätzlichen Unterstützung diesbezüglicher Projekte, wird sich die Stadt auch im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Mobilitätskonzeptes in starkem Maße mit den Verkehrsbeziehungen in das Großherzogtum beschäftigen und hierfür Verbesserungs- bzw. Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Hierbei spielt auch das Thema Park&Ride eine wichtige Rolle. Konkrete Entscheidungen können erst nach der Erarbeitung und Beschlussfassung über diese abgestimmte Gesamtstrategie im Verkehrsbereich getroffen werden.

ÖPNV tageweise zum Nulltarif

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2421
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.257425
Durchschnitt: 1,26 (101mal bewertet)

Die Stadt soll mit den SWT die Möglichkeit untersuchen, den ÖPNV im Nulltarif anzubieten. Das könnte zunächst an nur einem Tag in der Woche, z.B. am Samstag, versucht werden. Mit dem Einzelhandelsverband und der City-Initiative wäre zu prüfen, ob von dort Finanzierungsbeiträge geleistet werden können (z.B. statt Parkticket ein Busticket)

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen.

Falls die Mindereinnahmen nicht durch externe Partner übernommen werden sollten, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Ausbau der Regionalbahn forcieren

von: Bürgergutachten...; 13.06.2009; Nummer: 1800
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.243245
Durchschnitt: 1,24 (148mal bewertet)

Die Regionalbahn muss weiter forciert werden

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Umsetzung

Bezüglich der bautechnischen Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße wurden bereits intensive Abstimmungen durchgeführt. Eine Machbarkeitsstudie / Potenzialanalyse ist von Seiten des ZV SPNV-Nord beauftragt. Auch die Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells laufen beim ZV SPNV-Nord.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Regionalbahnkonzeptes laufen aktuell Gespräche mit der DB AG, dem Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Landesministerium. Der zügige Bau eines nächsten Haltepunktes wird von den genannten Stellen unterstützt und ist auch von Seiten der Stadt vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang ist auch die angestrebte Reaktivierung der Schienenwesttrasse zu beachten. Bei einem entsprechenden Abstimmungstermin zwischen den genannten Stellen im Oktober 2009 wurde folgende weitere Vorgehensweise in Sachen Regionalbahn Trier inklusive Westtrasse vereinbart:

  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie / bautechnische Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße (bis Frühjahr 2010) durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Anschließend Durchführung einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch DB Netz AG.  
  • Vorlage einer Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Westtrasse bis Sommer 2010 durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Konkretisierung der Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses bezüglich der Priorisierung und Umsetzung eines nächsten Haltepunktes auf der Hauptstrecke bis Frühjahr 2010. 
  • Anschließend bautechnische Planung dieses Haltepunktes (Leistungsphase 1+2), Förderantrag usw. durch die Stadtverwaltung. Ziel: Baubeginn Haltepunkt in 2012. 

Über die genannte Vorgehensweise sowie die Entscheidung bezüglich des nächsten zu realisierenden Haltepunktes ist in 2010 ein Stadtratsbeschluss zu fassen.

Kommentar Ortsbeirat

Die Mitglieder des Ortsbeirates betonen noch einmal einstimmig die Forderung nach Regionalbahnhaltepunkten für Trier-Süd.

Anbindung Moselfahrradweg an Innenstadt

von: sixpence; 16.10.2009; Nummer: 2688
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.22059
Durchschnitt: 1,22 (68mal bewertet)

Derzeit fehlt eine Anbindung von Fahrradtouristen, die von Biewer kommend über die Kaiser Wilhelm Brücke die Innenstadt erreichen wollen. Hier wird ein touristisches Potential leichtfertig vergeben!

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

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Umsetzung

Es fehlt der Radweganschluss vom Moselradweg zur Kaiser-Wilhelm-Brücke. Eine Anlegung als Radweg oder Radfahrstreifen kann aus Platzgründen nur im Rahmen eines Umbaus der Verkehrsanlagen erfolgen. Hierzu müßte die Maßnahme im Haushalt eingestellt werden. Zur Etatisierung sind Vorplanungen und Kostenschätzung erforderlich, zu deren Ausführung mittels externer Büros z.Zt. keine Mittel vorhanden sind.

Ergebnis des Rates

Die Maßnahme soll im Radwegekonzept berücksichtigt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der konkret genannten Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden.

Darüber hinaus erfolgt derzeit die Erarbeitung eines zusammenhängenden abgestimmten städtischen Radwegenetzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Die einzelnen darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind anschließend im Rahmen des Mobilitätskonzeptes mit den Maßnahmen für die sonstigen Verkehrsträger abzustimmen und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Dies ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Daran anschließend ist die Finanzierung sicher zu stellen sowie die einzelnen Maßnahmen konkret zu planen und umzusetzen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat West-Pallien stimmt dem Vorschlag zu.

Westtrasse - Regionalbahn ausbauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 1951
Stadtteil: Zewen; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.21739
Durchschnitt: 1,22 (115mal bewertet)

Um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen soll die Westtrasse-Regionalbahn ausgebaut und wieder belebt werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen des Regionalbahnkonzeptes laufen aktuell Gespräche mit der DB AG, dem Zweckverband SPNV-Nord und dem zuständigen Landesministerium, bei welchen die Reaktivierung der Schienenwesttrasse eine wichtige Rolle spielt. Bei einem entsprechenden Abstimmungstermin zwischen den genannten Stellen im Oktober 2009 wurde folgende weitere Vorgehensweise in Sachen Regionalbahn Trier inklusive Westtrasse vereinbart:

  • Erstellen einer Machbarkeitsstudie / bautechnische Vorprüfung der Einfädelung der Westtrasse im Bereich HP Hafenstraße (bis Frühjahr 2010) durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Anschließend Durchführung einer eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung durch DB Netz AG.  
  • Vorlage einer Potenzialanalyse und Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Westtrasse bis Sommer 2010 durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Konkretisierung der Überlegungen bezüglich eines alternativen Finanzierungsmodells für die Westtrasse durch den ZV SPNV-Nord.  
  • Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses bezüglich der Priorisierung und Umsetzung eines nächsten Haltepunktes auf der Hauptstrecke bis Frühjahr 2010. 
  • Anschließend bautechnische Planung dieses Haltepunktes (Leistungsphase 1+2), Förderantrag usw. durch die Stadtverwaltung. Ziel: Baubeginn Haltepunkt in 2012. 

Über die genannte Vorgehensweise sowie die Entscheidung bezüglich des nächsten zu realisierenden Haltepunktes ist in 2010 ein Stadtratsbeschluss zu fassen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ausbau der Regionalbahn-Westtrasse wird befürwortet.

Familienkarte Stadtbad

von: creativ; 11.10.2009; Nummer: 2468
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Soziales, Integration
4.216865
Durchschnitt: 1,22 (83mal bewertet)

Der vergünstigte Eintritt auf der Familienkarte freut eben diese, denn mit drei Kindern und einem oder zwei Erwachsenen wird es merklich günstiger. Doch was ist, wenn die lieben Kleinen groß genug sind, mal allein zu gehen? Oder mit ihren Freunden? Dann gilt für sie kein Familientarif. Als ob die Eltern dadurch, dass ihre Kinder größer und selbständiger werden, schlagartig mehr Geld zu Verfügung haben.
Wenn Familien entlastet werden, dann einerseits, weil sie ihre Kids in das neue und bald noch attraktivere 'BAD an den Kaiserthermen' mal allein senden können; andererseits weil es den Familienpreis gibt, bitte!
....das wünscht sich 'creativ'

Redaktion
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Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung im Rahmen der Ausgestaltung des städtischen Familienpasses aufzugreifen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Aus Sicht des Bades ergibt sich aus dieser Anfrage kein konkreter Handlungsbedarf. 

Die Stadtwerke Trier als Betreiber des Bades an den Kaiserthermen sehen sich als Trierer Unternehmen in der Pflicht, mit ihrem Angebot (Einrichtungen und Kurse) den Interessen aller Benutzer-Gruppen Rechnung zu tragen. Dieser Spagat zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Ansprüchen gelingt wegen der vielfältigen Ausstattung des Bades sehr gut.

Daneben existiert das Interesse einzelner Gruppen an besonderen Rabatten des Eintrittspreises über bereits bestehende Vergünstigungen hinaus. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können den regulären Eintrittspreis, durch den Erwerb von Wertkarten von bis zu 15 % deutlich unterschreiten.

Mit der „Familienkarte“ bietet das Bad an den Kaiserthermen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat eine Vergünstigung für Familien. Der Eintritt kostet dann nur noch etwa die Hälfte des regulären Eintrittspreises. Voraussetzung für die Ermäßigung ist, dass die Familie mit mindestens zwei Mitgliedern ins Bad kommt.

Wenn der Rabatt bei Einzelbesuchen gelten würde, würde dieser den Einzelpreis ablösen. Dies ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Im Jahr 2008 wurden ca. 30.000 Badeintritte mit Familienkarte gebucht. Die Familienkarte sollte die Vielzahl der Personen, die gleichzeitig diese Dienstleistung im Bad in Anspruch nehmen möchten, „als Mengenrabatt“ berücksichtigen.

Kommentar Ortsbeirat

Vom Ortsbeirat wird der Vorschlag für eine "Familienkarte Stadtbad" abgelehnt und folgt damit der Argumentation der Stadtverwaltung.

Halbpreisticket für Stadtbusse

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2541
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.216865
Durchschnitt: 1,22 (83mal bewertet)

Mit dem Bus in die Stadt? – Ein neues „Halbpreisticket“ in der Zeit zwischen 9:00 und 16:00 Uhr würde Busfahren in der schwächer frequentierten Zeit attraktiver machen und eine preiswerte Alternative zum Auto bieten. Im vorgeschlagenen Zeitraum sind die Busse in der Regel sowieso nur schwach besetzt und zusätzliche Fahrgäste würden die Auslastung spürbar steigern.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt Trier auf Entscheidungen der Stadtwerke Trier ergeben sich nur über die Vertreter des Stadtrates in den jeweiligen Gremien.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Fahrpreise sind nicht von der Stadt / den Stadtwerken allein festlegbar. Aufgrund der Zugehörigkeit zum Verkehrsverbund Region Trier (VRT) muss die Verbandversammlung des VRT über derartige Vorschläge beschließen. Für 2010 sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst.

Von Seiten der Stadt wird derzeit eine einheitliche Position erarbeitet, die den Verbandsgremien als Antrag zur Fortentwicklung des Tarifs für das Jahr 2011 vorgelegt werden soll. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist in 2010 zu fassen. Falls es durch die vorgeschlagenen Tarifsenkungen nicht zu den erwünschten Mehreinnahmen kommen sollte, müssten etwaige Defizite aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier Nord spricht sich für diesen Vorschlag aus, da das Busfahren zu den Normaltarifen für viele Bürgerinnen und Bürger zu teuer und damit unattraktiv ist.

Priorität für Sanierung Trierer Schulen

Bürgervorschlag
von: tomo65; 20.06.2010; Nummer: 3673
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.211265
Durchschnitt: 1,21 (71mal bewertet)

Der dramatische Sanierungstau Trier Schulen wurde detailliert erhoben und seit vielen Jahren bekannt. Von allen politischen Lagern wird wortreich den Schulen eine hohe Priorität eingeräumt. In der Realität warten Schulen auf die Taten. Das Schulentwicklungskonzept ist seit März 2009 in einer Sackgasse.
Den Worten müssen Taten folgen und vor allem sind Entscheidungen für unsere Kinder notwendige, die dem Ernst der Lage angemessen sind.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Vor dem Hintergrund erforderlicher Sanierungsschritte sind die Mittel für die Maßnahmen der Bauunterhaltung in den letzten Jahren auch konsequenterweise angehoben worden. Die Arbeit am Schulentwicklungskonzept wurde im laufenden Jahr wieder aufgenommen. Nach Abschluss des Schulenwicklungskonzeptes können die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse in den entsprechenden Gremien beraten werden. Damit werden Rat und Verwaltung in die Lage versetzt, die weiterhin nicht ausreichenden Mittel noch bedarfsgerechter und effizienter als bisher einzusetzen.

Bahnübergang Hauptbahnhof - Trier-Ost in städtebaulichem Kontext realisieren

von: schubbep; 13.10.2009; Nummer: 2549
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.180555
Durchschnitt: 1,18 (72mal bewertet)

Die Realisierung der dringend notwendigen Querungsmöglichkeit der Gleisanlagen für Fußgänger und Radfahrer am Hauptbahnhof muss in einem angemessenen städtebaulichen Kontext stehen.

Während sich an Bahnhöfen kleine "Zentren" entwickeln, entstehen am anderen "Brückenkopf" oft sehr attraktive Unterzentren. Dieser Entwicklung muss frühzeitig in städtebauliche Überlegungen einfließen, beim neuen Bebauungsplan für den Bereich Güterstraße ist davon nichts zu sehen (Gewerbegebiet).

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Für die Entwicklung einer neuen Verbindung vom Hauptbahnhof zur Güterstraße werden aktuell zwei Lösungen diskutiert:

  • Schaffung einer eigenständigen Lösung für Fußgänger in Form einer Unter- oder Überquerung der Gleisanlagen;  
  • Querung der Gleisanlagen in Form einer kombinierten Brücke im Zusammenhang mit der Maßnahme ÖPNV-Querachse Trier. 

Für beide Maßnahmen ist der Einsatz öffentlicher Mittel in erheblichem Umfang erforderlich. Unter Berücksichtigung der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen wird deshalb eine kurzfristige Realisierung der Maßnahme „Verbindung vom Hauptbahnhof“ als Projekt der Stadt Trier nicht möglich sein.

In diesem Kontext und unter Berücksichtigung der aktuellen städtebaulichen Missstände im rückwärtigen Bereich des Hauptbahnhofs (Güterstraße) wird kurzfristig keine realistische Alternative zur Umnutzung des Standortes als Post-Zustellzentrum gesehen. Die Ausweisung im Bebauungsplan wird jedoch so formuliert werden, dass auch weiterhin, sobald die Querung vorhanden ist, eine höherwertige Nutzung möglich sein wird.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Verbesserung des Radwegenetzes - Schaffen von sicheren Übergängen

von: maeri; 16.10.2009; Nummer: 2677
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.17647
Durchschnitt: 1,18 (68mal bewertet)

z.B. Einfahrt Mosel/Hohenzollernstraße

Bislang besteht hier keine Möglichkeit direkt auf die richtige Fahrspur Richtung Südbahnhof zu kommen. Das Risiko steigt somit, insbesondere für jüngere und ältere Radfahrer.

Insgesamt soll erarbeitet werden wie die bestehenden Radwege zu einem sicheren Netz zusammengeschlossen werden, dass Radfahren zu einer sinnvollen Alternative im Stadtverkehr macht und so das Leben für uns alle erträglicher macht (weniger Verkehrslärm, weniger Emissionen etc.). Das genannte Beispiel steht für viele andere Stellen in der Stadt.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Die Maßnahme wird im Mobilitätskonzeptes Trier 2020 diskutiert. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen erfolgt im Jahr 2010

Verwaltungshinweis für den Rat

Der konkret genannte Maßnahme wird auch im Rahmen des derzeit in Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzeptes eine hohe Priorität zuerkannt. Sie sollte daher bevorzugt umgesetzt werden.

Darüber hinaus erfolgt derzeit die Erarbeitung eines zusammenhängenden abgestimmten städtischen Radwegenetzes im Rahmen des Radverkehrskonzeptes. Die einzelnen darin vorgeschlagenen Maßnahmen sind anschließend im Rahmen des Mobilitätskonzeptes mit den Maßnahmen für die sonstigen Verkehrsträger abzustimmen und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Dies ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Daran anschließend ist die Finanzierung sicher zu stellen sowie die einzelnen Maßnahmen konkret zu planen und umzusetzen.

Bahnübergang-Trier für alle!

von: Alfred.Johannsen; 25.09.2009; Nummer: 2262
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.151515
Durchschnitt: 1,15 (132mal bewertet)

Ich fordere für Trier-Ost (Gartenfeld-Kürenz) schnellstmöglich einen Zugang zum Hauptbahnhof mittels einer Bahnunter- oder -überführung und bis die Bauplanung und -arbeiten beendet sind, die freie Nutzung des bereits vorhandenen Bahnübergangs!

Weitere Informationen und Aktionen (u.a. eine Petition) auf:

www.Bahnuebergang-Trier.de.tl

Redaktion
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wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Um diese Verbindung herzustellen müsste eine Über- oder Unterführung realisiert werden.

Bei dem vorhandenen ebenerdigen Bahnübergang handelt es sich um einen reinen Dienstweg für Bahnpersonal, dessen Benutzung durch Unbefugte insbesondere aus Sicherheitsgründen unzulässig ist. Da es sich um eine Querung mehrerer viel befahrener Gleise handelt, ist nach Kenntnisstand der Verwaltung die Einrichtung einer öffentlichen ebenerdigen Querungsmöglichkeit gemäß den einschlägigen Richtlinien nicht möglich.

Ob und in wie weit hiervon Ausnahmen denkbar sein könnten, wird derzeit geklärt. Die DB AG ist diesbezüglich von Frau Kaes-Torchiani angeschrieben worden. Darüber hinaus kommt nur eine bauliche Lösung in Frage. Da der Zugang zu den Gleisen von der Westseite aus bereits durch eine Unterführung sicher gestellt ist, wäre somit die sinnvollste Variante deren Verlängerung in Richtung Osten.

In wie weit dies technisch möglich und finanzierbar ist, ist mit der DB AG zu klären. Eine Überführung hingegen würde im Bereich des vorhandenen Tunnels eine Doppelerschließung der Bahnsteige bedeuten. Diese Variante wäre sinnvollerweise nur in Zusammenhang mit dem Petrisbergaufstieg realisierbar. Hierzu ist auf eine zukünftig mögliche diesbezügliche Beschlussfassung zu verweisen.

Grünen Pfeil (an der Ampel) besser Schalten

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2697
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.117645
Durchschnitt: 1,12 (68mal bewertet)

Der Grüne Pfeil, der Rechtsabbiegen erlaubt, ist in Trier so geschaltet, dass er erst aus geht, und dann kurz darauf die reguläre Ampel grün wird, die auch rechtsabbiegen erlaubt. So wird der Verkehrsfluss unnötig gestoppt. (z.B. Südalle + Feldstr. und  Nähe Bahnhof)

Der Grüne Pfeil sollte einfach immer an bleiben, solange man rechts abbiegen darf.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Umsetzung

Nach Dunkelschaltung des Grünen Pfeils in der Ampel schlatet die Ampel auf volles Grün für den KfZ-Verkehr. Dies bedeutet, dass der Rechtsabbieger dem parallel geschalteten Fußgänger (ebenfalls grünes Signal) Vorfahrt gewähren muss. In den Fällen, z.B. Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, in denen zwischen der Abschaltung des Grünen Pfeils und der Schaltung Vollgrün für KfZ nur ein geringes Zeitfenster besteht, ist stets zu beobachten, dass der KfZ-Verkehr nicht anhält, sondern auf das Vollgrün "hoffend" durchfahren und somit den Fußgänger gefährden. Diese eben benannte Zwischenzeit ist der Vorlauf der Fußgänger, sodass diese die Fahrbahn bereits betreten haben, bevor der KfZ-Verkehr das volle Grünsignal erhält. Liegt diese Zwischenzeit bei lediglich 1 bis 1,5 Sekunden, wie im Beispiel Böhmerstraße/Zuckerbergstraße, fährt der KfZ-Verkehr durch, obwohl der Grüne Pfeil abgeschaltet ist und das volle Grün noch nicht signalisiert ist. Hier mußte diese Zwischenzeit zum Schutz der Fußgänger verlängert werden, damit der KfZ-Verkehr tatasächlich anhält und der Fußgänger ausreichend Vorlauf hat. Daher ist der Vorschlag aus fachlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein Grüner Pfeil darf nur angezeigt werden, wenn der Rechtsabbieger konfliktfrei abbiegen kann. Dies ist nur der Fall, solange die parallel geschalteten Fußgänger über die Nordallee kein Grün erhalten. Bei Zuschaltung zur Hauptphase ergeben sich für den Rechtsabbieger kurze Unterbrechungen der Freigabezeit. Diese Zwischenzeit ist die Zeit zwischen den räumenden Rechtsabbiegern und den Fußgängern. Die Fußgänger laufen mit einem Zeitvorsprung vor den mit der allgemeinen Freigabezeit wieder freigegebenen Rechtsabbiegern in die Konfliktfläche ein. Zum Schutz der Fußgänger ist gemäß den Regelwerken eine entsprechende Schutzzeit vorgeschrieben.

Bürgerticket als Nahverkehrsabgabe

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3560
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
4.11628
Durchschnitt: 1,12 (86mal bewertet)

Das Semesterticket wird von allen Studierenden getragen und verbilligt als Solidarticket dadurch den ÖPNV stark für die Studenten. Es hat deren ÖPNV- Nutzung stark gesteigert. Nach dem gleichen Modell eines Solidartickets soll ein Bürgerticket aufgelegt werden, mit dem alle in Trier gemeldeten Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag (=Nahverkehrsabgabe) zahlen und dann das ganze Jahr umsonst im Gebiet des VRT fahren können, so oft sie wollen. Ziel ist, den ÖPNV deutlich mehr Geld zugänglich zu machen und gleichzeitig die ÖPNV-Nachfrage massiv zu steigern und den Autoverkehr massiv zu entlasten. Die genaue Höhe muß mit den Stadtwerken und VRT ausgehandelt werden und ergibt sich aus dem Kostenaufwand geteilt durch alle gemeldeten Bürger (ohne Studierende, weil die schon ihre Semestertickets haben). Man spart damit künftige MIV- Investitionen (Straßenbau, Parkraum) und entlastet stark die Umwelt. Die Stadt erhält eine Vorreiterrolle, verbessert ihr Image und ihre Verkehrsstrukturen, die Stadtwerke vergrößern ihren Handlungsspielraum für Angebotsverbesserungen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Modell ist zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit zu überprüfen. Zuständig für die Tarifgestaltung ist nicht die Stadt sondern der VRT / die SWT. Seit ca. einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretern der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur im ÖPNV zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Bürgerzentrum Pfalzel

von: Edgar; 12.10.2009; Nummer: 2498
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Soziales, Integration
4.089285
Durchschnitt: 1,09 (168mal bewertet)

Pfalzel benötigt dringend einen Ort, an dem Jugendliche sich begegnen und soziale Dienste (z.B. Kurzzeitbetreuung) angeboten werden können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag, in Pfalzel Räume für Jugendliche bereitzustellen, wird von der Verwaltung grundsätzlich unterstützt.

In der Vergangenheit wurden verschiedene Standorte überprüft, darunter auch die Grundschule und das alte Amtshaus. Eine Realisierung scheiterte bislang an der mangelnden Eignung der Räume hinsichtlich ihrer Lage oder den baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Fußgänger- und Radbrücke über die Hafenzufahrt bauen

von: Bürgergutachten; 13.06.2009; Nummer: 2144
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.086205
Durchschnitt: 1,09 (232mal bewertet)

Um Radtouristen die Durchfahrt von Pfalzel zu erleichtern, wird angeregt, über die Hafenzufahrt der Schiffe eine Fußgänger- und Radbrücke zu bauen. So kann den Radtouristen der gefährliche Weg zwischen Lkw und sonstigen gewerblichen Fahrzeugen im Trierer Hafen erspart werden. Auch wäre dadurch eine aufwendige Kennzeichnung des Radumweges überflüssig.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Für eine Machbarkeitsprüfung muss eine Vorplanung der Maßnahme erstellt werden, da die Maßnahme aufgrund der Lage im Hochwasserquerschnitt erheblichen Abstimmungsbedarf erfordert. Hierzu ist es erforderlich, ein externes Ingenieurbüro zu beauftragen. Eine vorläufige Honorarermittlung für diese Vorplanung des Brückenbauwerks ergibt einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 40.000 €. Die dazu erforderlichen Mittel müssen zunächst in den Haushaltplan aufgenommen und vom Stadtrat beschlossen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die vorgeschlagene Streckenführung ist für den Radtourismus wünschenswert. Es sind jedoch auch die anbindenden Strecken von Pfalzel bis zur Hafenbrücke und von der Hafenbrücke bis zum weiterführenden Moselradweg einzubeziehen. Dies stellt inhaltlich einen erheblichen Kostenfaktor dar.

Um eine Machbarkeit der Maßnahme zu überprüfen, müßten zunächst Haushaltsmittel für die Vorplanungen eingestellt werden. Im Zuge der Vorplanungen könnten Kosten geschätzt werden und die Auswirkungen hinsichtlich des Überschwemmungsgebietes der Mosel abgeklärt werden.

Erst nach Vorlage der Kostenschätzung könnten mögliche Förderungen abgestimmt und die Maßnahme in den städtischen Haushalt eingestellt werden. 

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Individualverkehr vor der Stadt abfangen

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3749
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.079365
Durchschnitt: 1,08 (63mal bewertet)

Entgegen der weit verbreiteten Einzelhandelsansicht erstickt Trier im Verkehr. Alle Mitarbeiter von Gewerbe, Handel, Verwaltung, die morgens mit dem Auto nach Trier fahren, weil sie im Umland wohnen, müssen abends wieder zurück, klar.
In der Zwischenzeit blockieren die Autos kostbaren Platz. Stattdessen sollte vor den Toren der Stadt geparkt werden und
- mittels "Mitfahren" in die Stadt hinein gefahren werden oder
- mittels Bussen, die natürlich nicht so teuer sein dürften, eventuell mit Jobtickets zu unterstützen.

Als mögliche "Parkplätze" bieten sich an
- die Kenner Flur (gehört zur Stadt Trier)
- Flächen im Ehranger Hafengebiet oder nördlich der Kyllmündung
- Flächen im Gewerbegebiet Diedenhofenerstraße
- Parkplatz Moselauen
- Parkplatz Ratio (ich weiß, der ist Privatbesitz) und Aldi, Trier-Nord
- Mitfahrerparkplatz an der A64 (gibt's schon, wird aber überwiegend von Lux-Pendlern genutzt)
- Fläche oberhalb von Feyen an der Pellinger (auf Höhe Haus Kobenbach)
- Fläche auf Korlinger/Gusterather Höhe

Desweiteren sind natürlich auch die Regionalbahn und ein Leih-Fahrrad-System, wie bereits anderweitig vorgeschlagen, probate Mittel gegen den Verkehrsinfarkt. Zwar müssten die Parkflächen erst erstellt bzw. erweitert werden, was zu Kosten führt, aber die Folgekosten für die Stadt Trier und ihr marodes Straßennetz sin derzeit ungleich höher.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die grundsätzlichen Möglichkeiten zum Aufbau eines P&R-Systems werden im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2020 mit untersucht und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Darüber hinaus liegt das Busangebot im Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke sowie des VRT. Die Stadt Trier wird die Entscheidungen der Stadtwerke über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

P&R ganzjährig in Moselauen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2354
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.05682
Durchschnitt: 1,06 (88mal bewertet)

Um die Innenstadt von Verkehr zu entlasten sollten in den Moselauen, wenn dort keine Veranstaltungen sind, ganzjährig eine Parkmöglichkeit für die auswärtigen Gäste der Stadt eingerichtet werden. Der Platz könnte durch einen Parkautomaten bewirtschaftet werden, und die vorhandene Busverbindung in die Innenstadt wäre besser ausgelastet. Allerdings dürften Parkgebühren plus Busticket günstiger sein als das Parken in PIT Parkhäusern. Ansonsten wird der Parkplatz wie bei Matthias nach dem Aufstellen der Parkautomaten weniger frequentiert als vorher.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Von Seiten der Stadtwerke Trier (SWT) Verkehrsbetriebe wird bereits zu bestimmten Veranstaltungen ein Park & Ride-Verkehr vom Messepark aus angeboten. Eine Ausweitung des Angebotes ist mit den Stadtwerken abzustimmen. Dabei gegebenenfalls anfallende Mehrkosten / Defizite wären aus dem städtischen Haushalt auszugleichen.

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes werden im Jahr 2010 auch die Möglichkeiten für weitere Verbesserungen im Park & Ride-Angebot untersucht und diskutiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten im Bereich des Messeparks mit untersucht.

Fußgängerbrücke Hauptbahnhof-Güterstraße

Bürgervorschlag
von: bbb; 03.06.2010; Nummer: 3377
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
4.03906
Durchschnitt: 1,04 (128mal bewertet)

Ein großer Herzenswunsch wäre eine Fußgängerbrücke zur Verbindung Güterstraße zum Bahnhof. Neben einer großen Erleichterung würde dies zu einer Belebung des tristen und abgeschotteten Stadtteils diesseits des Bahnhofs führen. Diese Idee ist bestimmt nicht neu, sollte aber nochmals geprüft werden, da sich diese Investition sicherlich rechnet. Zumindest ist ein Zuwachs an Lebensqualität und Umweltschonung ("Auto bleibt jetzt stehen") wäre gesichert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat für die Planung der Verbindung Hauptbahnhof/Güterstraße 100.000 € im Haushalt 2011 bereitgestellt. Da aber der Haushalt 2011 bei den abschließenden Beratungen im Stadtrat am 16.12.2010 keine Mehrheit erhalten hat, kann dieser Vorschlag bis auf weiteres nicht umgesetzt werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Einen ähnlichen Vorschlag gab es bereits in 2009: http://www.buergerhaushalt-trier.de/vorschlag/2005. Der Sachstand gegenüber den Feststellungen aus dem vergangenen Jahr ist unverändert.

Die Schaffung einer neuen Brückenverbindung über die Bahnhofsgleise ist Gegenstand der Untersuchung im Zusammenhang mit der ÖPNV-Querachse Trier ("Petrisbergaufstieg"). Diese Planung sieht auch einen direkten Zugang von der Brücke zu den Gleisen vor. Aufbauend auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2010 (Vorlage 518/2009) werden die finanziellen und technischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der ÖPNV-Trasse von der Porta Nigra zum Tarforster Plateau derzeit geprüft.

Hundekot

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3480
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
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Durchschnitt: 1,00 (87mal bewertet)

Öffentliche Grünanlagen dienen Hundebesitzer zu oft als Kotablageplätze. Oft finden sich auch direkt neben zum Teil aufgestellten BelloBoxen regelrechte Ansammlungen von Hundekot. Die Stadt sollte vermehrt Kontrollen vornehmen und die Strafsätze bei Verstößen drastisch erhöhen.
Gerade auch touristische Bereiche wie das untere Ende des Kreuzweges gleichen oft eher offenen Kläranlagen als schönen Ecken. Gleiches gilt für „grüne“ Fußgängerstraßen in Wohnvierteln – wie etwa der Stankt-Mergener-Straße.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Ausweitung der Kontrollen kann mit dem bestehenden Personal nicht erfolgen. Eine veränderte Prioritätensetzung soll in den zuständigen Gremien diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der kommunale Vollzugsdienst kontrolliert im Rahmen seiner Bestreifungen auch die Einhaltung des Verbotes, Hundekot auf öffentliche Flächen liegen zu lassen. Bei Hinweisen und Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern werden Regelbestreifungen in den betreffenden Bereichen durchgeführt. Festgestellte Verstöße werden entweder im Verwarnungsgeld- oder im Bußgeldverfahren geahndet.

Radwegebau: Ist das Geld knapp,sollte man auf sparsame und dennoch effektive Bauweisen zurückgreifen

von: brinfo; 14.10.2009; Nummer: 2559
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.97222
Durchschnitt: 0,97 (72mal bewertet)

Zwischen Hallenbad und Kreisverkehr Kaiserthermen wurden in den letzten Monaten  sehr kosten- und zeitaufwendig Fahrradspuren gebaut. Zudem wurde der allgemeine Verkehr sehr stark behindert. Obwoht kosten- und zeitaufwendig verbleibt auf der Ziegelei eine Lücke von ca 200m , die Netzfunktion wurde nicht hergestellt, die vorgenannten 200 m hätten unbedingt Gegenstand der Maßnahme sein müssen , da dann eine Verbindung von schon ausgebauten  Radwegen - Südallee und Metzer Allee -  geschaffen worden wäre.

Wesentlich preisgünstiger und schneller hätte man die beiden Radspuren auf der sowieso in Anspruch genommenen dritten Fahrspur der Südallee, jedoch nicht auf der Ebene des Gehweges sondern auf der vorhandenen Ebene  der Fahrspur, im wesentlichen durch Markierung herstellen können. Hierdurch wären aufwendige Bauarbeiten - vorallem an der Brücke - im wesentlichen erspart geblieben. Durch diese gleichwertige, wesentlich sparsamere und schnellere Bauweise hätte man - ohne Probleme- auch die restlichen 200 m ordnungsgemäß für den Radverkehr anlegen können. Man kann davon ausgehen, daß dann trotzdem noch die Baukosten für die sparsamere Gesamtmaßnahme geringer gewesen wären als der Eigenanteil der Stadt bei der ausgeführten, sicher bezuschußten Maßnahme. Hinzu käme noch der volkswirtschaftliche Nutzen für alle Verkehrsteilnehmer wegen der wesenlich kürzeren Bauzeit.

Ausblick:  Mit der Bauweise Abmarkierung von Radwegen auf überbreiten, vorhandenen Fahrbahnen könnte man mit geringen Mitteln z.B. über die Ruwerer Straße sei es von der Loeb Str. aus oder zumindest von der Einmündung der Straße Am Grünberg aus eine verkehrsichere Verbindung zwischen Trier Nord und Ruwer - Ruwer Hochwald Radweg - schaffen.

 

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Umsetzung

Für den Lückenschluss den Radwegs Spitzmühle liegt bis dato kein Bewilligungsbescheid vor. Erst danach kann die Maßnahme umgesetzt werden. Bei der Wahl der Radwegvarianten sind neben den Kosten auch die Sicherheitsaspekte der radfahrenden Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Diese variieren je nach Zielgruppe sehr stark.

Verwaltungshinweis für den Rat

Gemäß dem in Erarbeitung befindlichen Radverkehrskonzept werden beim weiteren Ausbau des Radwegenetzes in starkem Maße auch reine Beschilderungs- und / oder Markierungslösungen zum Zuge kommen; aufwändige Um- bzw. Ausbaumaßnahmen, wie aktuell im Bereich der Kaiserthermen abgeschlossen, stellen dabei – nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – nur eine Lösung für besonders gelagerte Fälle dar, in denen mit einfacheren Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann.

Die grundlegenden Entscheidungen hierzu sind im Rahmen des Prozesses der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 zu treffen. Der weitere Abschnitt des genannten Radweges an den Kaiserthermen Richtung Spitzmühle soll im Übrigen in 2010 gebaut werden.

Car-Sharing

Bürgervorschlag
von: trier2010bh; 07.06.2010; Nummer: 3398
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.963305
Durchschnitt: 0,96 (109mal bewertet)

Die Stadt Trier hat einen Fuhrpark, dessen Kosten sich reduzieren lassen sollten. Der Fuhrpark könnte an die Stadtwerke Trier (SWT) ausgegliedert werden. Dort könnten die Fahrzeuge in einem Car-Sharing-Projekt Bürgern und Partnern (zum Beispiel Bistum, Uni, Fachhochschule) zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden.


Solche Car-Sharing-Projekte führen viele private Unternehmen und die DB bundesweit in vielen Städten durch, es ist also durchaus möglich, dies kostendeckend und vielleicht sogar mit Gewinn zu betreiben. Die SWT könnte also zu einem Verkehrsdienstleister werden, der mehr bietet als Busse.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist aus verkehrsplanerischer Sicht vom Grundsatz her zu begrüßen. Entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken sollten geführt werden. Eventuell können zu Teilaspekten auch Aussagen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes erarbeitet werden.

Zukünftiger Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" (PPP)

Bürgervorschlag
von: pitreine; 12.06.2010; Nummer: 3487
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.948455
Durchschnitt: 0,95 (97mal bewertet)

Public Private Partnerships (kurz PPP) sind eine besondere Form der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Der bisher öffentlich geplante und finanzierte Neubau oder die Sanierung von Einrichtungen, wie zum Beispiel einem Schulgebäude, übernimmt ein privater Investor und betreibt das Gebäude anschließend für 20 oder 30 Jahre. Die Kommune bleibt zwar Eigentümer des Gebäudes, muss aber dennoch Miete zahlen. Was erst einmal wie ein Ausweg aus der kommunalen Finanznot klingt, erweist sich in der Realität als eine gesetzlich geschützte Form die kommunalen Haushalte langfristig zu ruinieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die PPP-Projekte in der Regel für die öffentliche Hand erheblich teurer werden als eine Eigeninvestition. Im Effekt werden also mögliche Gewinne aus der öffentlichen Hand in private Taschen umgeleitet.

Auch in Trier ist mit der Sanierung des Südbades das erste PPP-Projekt angelaufen. Die Sanierung des Bads kostet rund 9,5 Millionen Euro. Inklusive Betrieb, Zinsen und Bauunterhaltung muss die Stadt in den nächsten 25 Jahren rund 18 Millionen für das Südbad aufbringen. Wie bei allen PPP-Projekten ist der Vertrag zur Südbad-Sanierung nicht öffentlich zugänglich. Dies halten wir für undemokratisch, da dadurch eine öffentliche Kontrolle über das Projekt verhindert wird. Weder der PPP-Vertrag, noch die Kritik des Landesrechnungshofes sind bis jetzt veröffentlicht.

Public Private Partnerships sind für uns kein Ausweg aus kommunalen Finanznöten. Im Gegenteil werden sie diese noch verschärfen. So handelt es sich bei PPP-Projekten um versteckte Schulden. Statt einen kommunalen Kredit aufzunehmen verpflichtet sich die Stadt dem Projektpartner, der Berndorf Metall- und Bäderbau GmbH im Fall des Südbads, über 25 Jahre Miete für das Objekt zu zahlen. Der Haushalt der Stadt Trier wird dadurch bis ins Jahr 2035 belastet. Das finanzielle Risiko des Projektes liegt durch die Forfaitierung mit Einredeverzicht einseitig bei der Stadt.

Beim PPP-Projekt Südbad zeigt sich, wie bei vielen anderen PPP-Projekten, dass Public Privat Partnerships ein Raubbau am Gemeineigentum sind, der die öffentlichen Haushalte auf Jahrzehnte belasten wird. Zudem schadet die Art und Weise wie solche Verträge abgeschlossen wurden der Demokratie, denn das öffentliche Interesse wird privatem Geheimhaltungsinteresse untergeordnet. Attac Trier fordert deshalb mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle durch eine Offenlegung des Südbad-Sanierungsvertrags und einen Beschluss des Stadtrats künftig auf PPP zu verzichten um die kommunalen Finanzen nicht weiter zu schädigen.

Weitere Infos zur Kritik an Public Private Partnerships erhalten Sie unter www.ppp-irrweg.de, oder auf der Homepage von Attac Trier: http://www.attac-netzwerk.de/trier

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine pauschaler Verzicht auf das Finanzierungsmodell "Public Private Partnerships" hält der Stadtrat für nicht sinnvoll. Vor einer Entscheidung müssen im jeweiligen Einzelfall die Vor - und Nachteile geprüft werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier betrachtet das Modell PPP als Beschaffungsvariante zur konventionellen Beschaffung von Bauleistungen und nicht als Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Kommune zahlt beim Verbleib des Eigentums keine Miete, sondern ein Entgelt für vertraglich vereinbarte Leistungen, zum Beispiel Instandhaltung, Betrieb, Hausmeisterleistungen. Diese Kosten werden in einem PPP Verfahren transparent und zeigen offen die Belastungen des Haushaltes aus einem realisierten Projekt über eine vereinbarte Laufzeit. Diese Kosten entstehen bei jeder Beschaffungsart.

Die möglichen Gewinne, die die öffentliche Hand erzielen kann, sind mit erforderlichen Dienstleistungen und Investitionen gegen zu rechnen. Im Falle der Sanierung des Südbades erhält die Stadt Trier die Eintrittsgelder.

Für die Entgelte, die die Stadt in einem PPP-Verfahren an den privaten Partner entrichtet, muss dieser vertraglich nachweisbare Leistungen erbringen. Die Vergütung erfolgt im konventionellen Verfahren nicht anders, sondern mit dem Unterschied, dass mehrere Vertragspartner der öffentlichen Hand gegenüberstehen.

Die Verträge, die die Stadt Trier mit privaten Partnern abschließt, sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dies gilt auch für einen PPP-Vertrag.

Der Bericht des Landesrechnungshofes ist der Stadt in einem Entwurf vorgetragen worden. Die Stadt Trier hat aus Ihrer Sicht darauf geantwortet. Im Anschluss daran erfolgt die Übermittlung des Abschlussberichtes, die der Stadtrat zu behandeln hat.

Im Falle der Aufnahme eines Kommunalkredits hat die Stadt Trier, genauso wie bei der Finanzierung durch eine Forfaitierung mit Einredeverzicht beim Privatem, dem Geldinstitut gegenüber dieselben Verpflichtungen. Die Aufnahme der Kredite und die Auszahlungen der Zins- und Tilgungsraten, in diesem Falle nur für die Investition, sind nach Baufortschritt und erfolgten Abnahmen fällig geworden. Eine Belastung aus einer Bauzwischenfinanzierung, wie in konventionellem Verfahren üblich, ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Das finanzielle Risiko unterscheidet sich nicht von dem bei einer konventionellen Realisierung. Die Vertragserfüllung wurde mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert und ist während des Betriebes mit einer Gewährleistungsbürgschaft abgedeckt.

Die Kosten der Generalsanierung des Freibades Trier-Süd sind dank dieses Verfahrens transparent geworden; diese wurden in den Fraktionen und im Stadtrat diskutiert und beschlossen. Das PPP-Verfahren zur Sanierung des Freibades Trier-Süd, wurde auf Grund wirtschaftlicher Untersuchungen und zahlreichen Berechnungen eingeleitet und beschlossen.

Aus Sicht der Stadt Trier sind nachstehende Vorteile dem Verfahren zuzuschreiben:
- Über 25 Jahre wird in einer partnerschaftlichen Form der Betrieb und auch die Qualität des Bades gesichert
- Als sozialverträgliche Infrastruktureinrichtung gibt die Stadt weiterhin die Öffnungszeiten und Eintrittspreise vor und übernimmt den Badebetrieb. Der technische Betrieb und der Bauunterhalt liegen bei unserem Partner Berndorf. Damit ist eine Risikoverteilung mit Augenmaß gegeben.
- In 14-monatiger Bauzeit konnte das Projekt trotz zweier harter Winter und baukonstruktiver Probleme (Decke) umgesetzt werden. Auch die Rutsche konnte rechtzeitig zur Neueröffnung fertig gestellt werden.
- Bei der Umsetzung konnten über 78 % regionale Firmen beteiligt werden.
- Insgesamt hat das Projekt das Bewusstsein zum Lebenszyklusansatz bei der Stadtverwaltung Trier und beim Stadtrat verändert. Dies hat sich auch bereits in der letzten Stadtratssitzung und dem dort gefassten Beschluss gezeigt, bei den zukünftigen Projekten aller weiteren Folgekosten und die daraus resultierenden haushalterischen Konsequenzen in zukünftigen Vorlagen darzustellen.
- Bei aller Diskussion um die Frage des richtigen Wirtschaftlichkeitsvergleiches (PSC) werden die hier resümierten Punkte als ein Erfolg und eine gute Basis gewertet, um zukünftig mit den zu Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bewusster umzugehen.

Private Minikredite für energetische Sanierung der Trierer Schulen

Bürgervorschlag
von: MHKR; 22.06.2010; Nummer: 3717
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.945455
Durchschnitt: 0,95 (55mal bewertet)

zu TV vom 22. Juni 2010 "Schulen bleiben ohne neue Heizung":

373 000 Euro für die energetische Sanierung der Schulen,die jährlich 105 000 Euro Energiekosten einsparen. Wegen der fehlenden 25 Prozent der Gesamtsumme (knapp 100 000 Euro), die wider Erwarten nicht vom Bundesumweltministerium kommen, soll die Sanierung nicht durchführbar sein?
Ich bin sicher, dass es in Trier 100 BürgerInnen gibt, die der Stadt für 4 Jahre jeweils 1000 Euro zu sehr günstigen Zinsen (2 bis 3 % [von hundert]) oder gar zinslos zur Verfügung stellen, um diese kostensparende und umweltschonende Sanierung durchzuführen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Steuerungsausschuss soll sich erneut mit der Thematik befassen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist im Sinne des Wortlautes wegen der derzeitige Rechtslage nicht umsetzbar – jedoch sollte eine sinngemäße Umsetzung des Vorschlages geprüft werden.

Wie bereits im Prozess zum Bürgerhaushalt 2010 zum Vorschlag „Bürgerdarlehen“ – Vorschlag 2365 – dargelegt, ist eine direkte Kreditvereinbarung zwischen einer Kommune und einem oder mehreren Bürgern und Bürgerinnen ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft, welches den Gemeinden untersagt ist. Das in diesem Zusammenhang immer wieder zitierte Finanzierungsmodell „Bürgerkredit“ der Stadt Quickborn wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) für unzulässig erklärt. Die Stadt Quickborn darf künftig keine neuen Bürgerkredite mehr aufnehmen, muss die bestehenden Kreditverträge jedoch auch nicht rückgängig machen.

In diesem Zusammenhang eröffnet sich mit dem Finanzierungsmodell der „Kommunal-Anleihe“ eine Alternative, welche üblicherweise im Bereich der Staats- und Unternehmensfinanzierung eine sehr bedeutende Rolle einnimmt.

Eine solche Kommunalanleihe wird üblicherweise ab 10 Millionen Euro mit Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren, jährlicher Zinszahlung und üblicherweise rückzahlbar in einer Summe (Tilgungsstrukturen können dargestellt werden, sind aber nicht üblich) – auf Wunsch auch börsennotiert – unter Einschaltung einer Geschäftsbank emitiert. Die Stücklung ist grundsätzlich ab 1.000 Euro möglich. Die Fixkosten einer Anleihe können sowohl über den Zinskupon als auch über eine einmalige Gebühr der Gemeinde entrichtet werden.
Der Zinskupon, das heißt die Zinskosten der Gemeinde, können sowohl fest als auch variabel gestaltet werden und richten sich in der jeweiligen Höhe nach den Konditionen der klassischen Kommunalfinanzierung.

Die Vorteile der Anleihe sind:
- alternative Sicherstellung des Liquiditätsbedarfes
- positive Öffentlichkeitswirkung durch Information an alle relevanten Medien
- Imagegewinn, da die Anleihe konkret mit einem bestimmten Projekt verbunden oder vermarktet werden kann

Nachteil der Anleihe:
- Im direkten Vergleich zu einer klassischen Kommunalfinanzierung sind „Anleihen“ wegen der immanenten Fixkosten teurer

Fazit:
Die Verwaltung schlägt vor, das Finanzierungsmodell der „Kommunalanleihe“ weiter zu prüfen. In einem ersten Rückblick auf die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise bleibt festzustellen, dass auch die öffentlichen Haushalte zunehmend Probleme mit der Liquiditätsbeschaffung haben werden. Insofern ist das Finanzierungsmodell der „Anleihe“ möglicherweise geeignet, das Portfolio der Stadt Trier sinnvoll zu ergänzen.

Ampelschaltung Riesling-Weinstraße

Bürgervorschlag
von: rbux; 02.06.2010; Nummer: 3344
Stadtteil: Olewig; Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.92381
Durchschnitt: 0,92 (105mal bewertet)

Ich schlage vor, die Ampel an der Kreuzung Riessling-Weinstrasse / Brettenbach in Olewig nur zu den Hauptverkehrszeiten (7.00-9.00 und 16.00-18.00) anzuschalten. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Ampel meiner Meinung nach für den Verkehrsfluss unnötig und kostet auch noch viel Energie.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen. Das Thema soll erneut im zuständigen Dezernatsausschuss IV diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die betroffene Lichtsignalanlage wird abends um 22:00 Uhr ausgeschaltet. Die Verkehrssicherheit besitzt immer höchste Priorität. Die Verkehrsbelastung auf dieser Strecke und die Unübersichtlichkeit der Kreuzungsbereiche lässt eine weitere Abschaltung auch unter Berücksichtigung der sicheren Führung der Fußgänger nicht zu.
Eine zeitweise Abschaltung der Lichtsignalanlage erfolgt immer in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde kann eine weitere Ausschaltung aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung des Ortsbeirates vom 30.09.2010: Nach erfolgter Aussprache folgte der Ortsbeirat der sehr guten Argumentation des Fachamtes und lehnte den Vorschlag einstimmig ab. Der Ortsbeirat bittet jedoch um Prüfung durch das Fachamt, ob die Möglichkeit einer Anordnung zur Anbringung des "grünen Pfeils" (Rechtsabbieger aus Neubaugebiet Brettenach in Richtung Innenstadt) besteht. Die Abstimmung hierzu erfolgte einstimmig.

Grenzgänger Öko-Ticket (75 Euro) auch für Trier gültig

Bürgervorschlag
von: berliner_ffm; 09.06.2010; Nummer: 3446
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.92157
Durchschnitt: 0,92 (102mal bewertet)

Grenzgänger, die bereits das Öko-Ticket Lux-DE haben, sollten dieses auch im Stadtverkehr Trier nutzen können. So würden weniger Leute innerhalb der Stadt das Auto nehmen, denn wer bereits 75 Euro für ein Monatsticket ausgibt, kauft sich sicher nicht noch ein zweites Monatsticket. Die Luxemburger haben es ja auch geschafft, dass das Ticket dort sogar im ganzen Land gilt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Zuständig ist der VRT.
Die Stadt Trier wird die Entscheidungen des VRT über die Vertreter und Vertreterinnen des Stadtrates in den zuständigen Gremien im Sinne des Vorschlags weiter unterstützen.

Fußweg zur Mariensäule

Bürgervorschlag
von: jouan; 10.06.2010; Nummer: 3453
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Ausgabe; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.91089
Durchschnitt: 0,91 (101mal bewertet)

Wiederherstellung des Fußweges zur Mariensäule von Trier-West/Pallien über Mariahilf-Kapelle.

Dieser nun leider verfallene Weg ist eine Einmaligkeit für eine Stadt in der Größe wie Trier. Der Weg ist eine außerordentliche touristische Attraktion und die Wiederherstellung liegt voll im Trend, siehe Eifelsteig, Premiumwanderwege und Ähnliches.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der verfallene Fußweg zur Mariensäule von Trier-West/Pallien oberhalb der Schrebergärten durch den Wald zur Mariensäule gehört dem Domvikariat und nicht der Stadt. Im Winter 2007/2008 wurde eine Wiederherstellung des Weges durch das Domvikariat wegen der enormen Kosten verworfen. Alternativ gibt es die sogenannte "Himmelsleitertreppe" als Verbindung zwischen Trier-West und Markusberg.

Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung touristischer Belange zu prüfen, ob ein Teil der Kosten von der Stadt übernommen werden könnte. Bei der Prüfung ist eine ehrenamtliche Unterstützung in Betracht zu ziehen.

Grünpflege ökologisch gestalten

Bürgervorschlag
von: hopper27; 04.06.2010; Nummer: 3383
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
3.896225
Durchschnitt: 0,90 (106mal bewertet)

Am Petrisberg werden nahezu pausenlos Grünflächen gemäht. Dies verursacht ständigen Lärm, der für Anwohner und die ansässigen Firmen eine ständige Belastung darstellt. Zudem werden die Grünflächen dadurch artenarm und langweilig. Die früher vorkommenden Schmetterlingsarten sind hier schon vollständig verschwunden. Es wäre ökologisch deutlich sinnvoller, die auf benachbarten Flächen noch stattfindende Schafsbeweidung auszudehnen. Hierdurch werden seltene Tier- und Pflanzenarten gefördert. Zudem wäre dies deutlich kostengünstiger und der Lärm würde reduziert. Für am Petrisberg lebende Kinder wären die Schafe eine deutliche Bereicherung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die im Bereich des Petrisberges auf der Fläche der ehemaligen Landesgartenschau 2004 sich befindenden Grünflächen dienen der Naherholung und werden in großen Teilen das Jahr über bespielt, das heißt zur Freizeitbetätigung genutzt. Um diese Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die Grünflächen zu erhalten ist ein regelmäßiger Rasenschnitt erforderlich und schließt eine Beweidung aus. Vereinzelte Flächen mit Schafen zu beweiden, die nicht intensiv genutzt werden können, macht keinen Sinn und ist unrealistisch. Diese Art der Grünflächenpflege führen wir auf den angrenzenden, talseitigen Ausgleichsflächen in Richtung Olewig sowie im gesamten Aveler Tal bereits seit einigen Jahren durch. Darüber hinaus ist anzumerken, dass im hiesigen Raum Schafe zur Beweidung nur eingeschränkt verfügbar sind und bereits jetzt Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Kommentar Ortsbeirat

Sitzung vom 16.09.2010: Der Vorschlag wurde einstimmig abgelehnt. Der Verwaltungshinweis für den Rat wird uneingeschränkt unterstützt. Die Grünflächen auf dem Petrisberg sind Flächen, die von der Bevölkerung benutzt werden sollen und auch benutzt werden. Es ist nicht zu vermitteln, dass diese Nutzung durch Schafskot massiv eingeschränkt und nicht mehr möglich sein soll.

Park and Ride bei Veranstaltungen in der ARENA

Bürgervorschlag
von: Triererin; 02.06.2010; Nummer: 3345
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.87288
Durchschnitt: 0,87 (118mal bewertet)

Um das leidige Parkplatzproblem bei Veranstaltungen in der ARENA zu verringern, könnte man freie Flächen in der Metternichstraße, den Parkplatz der Kfz-Zulassungsstelle und eventuell noch andere öffentliche Flächen in der Nähe der ARENA dann als Parkraum zur Verfügung stellen und gegen einen geringen Betrag einen Shuttle-Service anbieten. Die Leute sind bestimmt bereit, hier einen gewissen Betrag zu zahlen, da sie das Geld für das Knöllchen gespart haben.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Umgebung der ARENA sind bezüglich der Mitbenutzung privater Parkplätze vertragliche Reglungen mit den Eigentümern umliegender Grundstücke getroffen worden. Zudem wurde eine Parkleitbeschilderung eingeführt, die zu den Parkplätzen hinter dem Gebäude der Agentur für Arbeit in der Dasbachstraße leitet. Der von hier zurückzulegende kurze Fußweg kann auch durch die Benutzung der vorhandenen abendlichen Busanbindung (Linie 86) weiter verkürzt werden. Bezüglich eines Shuttlebusses von anderen Parkierungsflächen sind die SWT zuständig.

Verkehrsuntersuchung zu Erschließungsalternativen veröffentlichen

Bürgervorschlag
von: Steiermark; 21.06.2010; Nummer: 3698
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.843135
Durchschnitt: 0,84 (51mal bewertet)

"Moselaufstieg / Westumfahrung / neue B 51" und "Meulenwaldautobahn / Nordumfahrung / A 64" sind zur Zeit wieder in lebhafter Diskussion. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl von Alternativvorschlägen. Der planende Landesbetrieb Mobilität (LBM) lässt, so wie es in der Öffentlichkeit ankommt, keine Alternativen gelten und besteht darauf, dass seine Vorhaben die einzig möglichen sind, der Stadt im Straßenverkehr Entlastung zu schaffen. Abgesehen von der Tatsache, dass der stadtinterne Binnenverkehr der Hauptproblemträger des alltäglichen städtischen Verkehrsablaufs ist, dass dieser Binnenverkehr ein Vielfaches der Stärke des Durchgangsverkehrs ausmacht und dass der LBM die Aufgabe hat, für den Durchgangsverkehr zu planen und zu bauen, können die Aktivitäten des LBM nur zum geringsten Teil zur Lösung der städtischen Verkehrsprobleme beitragen. Zudem, so kommt es ebenfalls in der Öffentlichkeit immer an, ist der LBM nicht oder nur auf massiven Druck hin bereit, die Verkehrsnachfragewerte, mit denen er seine Vorhaben begründet, offenzulegen und diskutieren zu lassen.
- Als Alternative für den Moselaufstieg bietet sich zum Beispiel die Verlängerung der Konrad-Adenauer-Brücke mit einem Tunnel unter dem Eurener Wald und einem Anschluss an die A 64 bei Trierweiler an; statt der Moselbrücke bei Wasserliesch / Igel - Zewen eine viel direktere Brücke bei Temmels / Mertert.
- Als Alternative für die Meulenwaldautobahn z.B. eine zweite Ehranger Brücke (die wahrscheinlich ohnehin nötig sein wird, weil die bestehende Brücke marode ist) mit einem leistungsfähigen Ausbau des Knotens B 52/B 53, mit zwei mal dreispurigem Ausbau der A 602 und gegebenenfalls noch vierspurigem Ausbau der B 53.
Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu wissen, welche Verkehrsverlagerungen sich unter Voraussetzung der jeweiligen Alternativen ergeben und wie diese kostenmäßig zu bewerten sind. Zudem muss der LBM schlüssig begründen, inwiefern bei abnehmender Bevölkerung und mäßigem Wirtschaftswachstum so horrende Verkehrszunahmen bis zu 40 % zu erwarten sind. Weiter muss der LBM begründen, warum gerade der Güterfernverkehr nicht von der Straße auf die Bahn zu verlagern ist und warum er sich nach außen nur als ein "Landesbetrieb Automobilität" präsentiert.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag richtet sich eindeutig an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) und nicht an die Stadt Trier. Dennoch sei erwähnt, dass von Seiten der Stadt Alternativen zum sogenannten Moselaufstieg geprüft wurden. Um die entsprechenden Ergebnisse mit den Untersuchungsergebnissen des LBM abgleichen zu können, werden derzeit entsprechende Unterlagen vom LBM besorgt. Sobald diese vorliegen und ausgewertet worden sind, kann von Seiten des Stadtrates eine (Neu-) Positionierung bezüglich der genannten Projekte erfolgen.

Freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im ganzen Stadtgebiet

Bürgervorschlag
von: MNelson; 23.06.2010; Nummer: 3729
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Bus, Bahn
3.80597
Durchschnitt: 0,81 (67mal bewertet)

Die Stadt Hasselt in Belgien hat es als erste vorgemacht: den Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr durchzusetzen und mutig abzuwarten, welche Entwicklungen damit angestoßen werden.
Dennoch sollten hier Äpfel nicht mit Birnen gleichgesetzt werden, denn Hasselt hatte damals wenig zu verlieren. Die Einnahmen aus dem Öffentlichen Nahverkehr waren minimal, seine Kosten lasteten dagegen schwer auf dem Stadtsäckel. Mit dem Nulltarif einen einmalig hohen Anreiz für die Nutzung von Bussen zu setzen war daher ein verzweifelt-innovativer Schritt. Und dennoch: stehen die Zeichen der Zeit nicht generell für eben diesen? Die hohen Spritkosten, die stark zu reduzierenden CO2-Emissionen und andere aus dem Autoverkehr resultierenden Umweltbelastungen, die hohen Kosten für Straßenbau und -ausbesserungen sowie die Verbesserung der Erlebnisqualität einer Stadt – zumal einer solchen wie Trier mit ihren historischen Reichtümern ... - all dies spricht für einen durch finanzielle Anreize erleichterten Bewusstseinswandel zugunsten einer weit höheren Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Diese Nutzung könnte neben dem Spareffekt erheblich angereizt werden durch einen schnellen Takt mit kurzen Wartezeiten an den Bushaltestellen, zusätzlichen Bushaltestellen und Zeitersparnis durch den Wegfall von Fahrkartenerwerb/ -überprüfung durch die BusfahrerInnen und durch komfortablere Fahrzeuge mit zusätzlichem Stauraum für Einkaufstaschen, Kinderwagen etc.
Wie aber könnte ein solches Modell konkretisiert werden?
Derzeit werden die Kosten der Verkehrswerke in Trier bis zu 90% gedeckt durch Einnahmen.
Hieraus lässt sich zunächst einmal errechnen, wie hoch der jährliche Kostenanteil pro Einwohner wäre, wenn jedem die darüber hinaus kostenlose Nutzung aller Busse (und evtl. der Bahn, falls ein Einzugsgebiet von zum Beispiel 30 km hinzukäme) frei stünde. Läge dieser Kostenanteil zwischen 100 und 300 Euro (inklusive Sondertarifen für Hartz4-Empfänger, Schüler und Studenten), könnte sich dieser Betrag als durchaus akzeptabel erweisen – zumal jeder Autokilometer mit 30 bis 50 Cent zu Buche schlägt. Da eine solche ÖV-Flatrate natürlich auch auf jene entfiele, welche die öffentlichen Verkehrsmittel selten oder nie nutzen, würden diese immerhin von einer wesentlich niedrigeren Verkehrsdichte in der Stadt profitieren. Und natürlich von dem Gewinn einer gesünderen, attraktiveren Stadt. Dass Trier damit seine Anziehung und Qualität für Touristen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einnahmen zudem wesentlich erhöhen würde, steht außer Frage.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein solches Modell zumindest ansatzweise schon mal in den entsprechenden Gremien der VRT und im Stadtrat diskutiert wurde - und an der Behauptung scheiterte, dass eine Pauschalkostenbeteiligung bei den Bürgern nicht durchsetzbar wäre! Indessen: Ohne den Versuch, mit kreativen Ideen das Modell plausibel und realisierbar werden zu lassen und einer anschließend öffentlichen Debatte bleibt diese Behauptung unbewiesen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Übertragung des genannten Modells der Stadt Hasselt auf die Verhältnisse in Trier müssen die gänzlich unterschiedlichen Rahmenbedingungen beider Städte berücksichtigt werden. Zwar weist Hasselt mit etwa 70.000 Einwohnenden eine mit Trier vergleichbare Größenordnung auf. Allerdings sind die Ausgangsbedingungen, von denen aus dieser beachtenswerte Erfolg in der belgischen Stadt erzielt wurde, in Trier gänzlich anders. Das Bussystem in Hasselt war vor Beginn der Verbesserungsmaßnahmen so schlecht ausgeprägt, dass nur etwa 1.000 Personen pro Tag Busse nutzten, während es in den letzten Jahren – nach Umsetzung zahlreicher Maßnahmen inklusive der Einführung der kostenfreien Benutzbarkeit der Busse – etwa 13.000 Personen täglich waren. In Trier hingegen befördern die Stadtwerke derzeit täglich rund 50.000 Personen, so dass dieses Bussystem bereits heute deutlich leistungsfähiger ist als das genannte Beispiel aus Belgien. Dem entsprechend trägt das Trierer Bussystem bereits heute in stärkerem Maße zur Vermeidung von Individualverkehr bei.

Darüber hinaus sei hier ebenfalls kurz erwähnt, dass auch rechtliche sowie finanzierungsbezogene Unterschiede zwischen dem belgischen Beispiel und der Situation in Trier bestehen. Während dort sowohl Stadt als auch Land jeweils einen beträchtlichen Anteil an Subventionen in das Bussystem stecken, wird das Trierer Bussystem fast ausschließlich durch die Einnahmen aus der Personenbeförderung finanziert, so dass hier keine Steuergelder zur Deckung der unrentierlichen Kosten zugeschossen werden müssen. Neben der Tatsache, dass solche Gelder von Landesseite nicht zur Verfügung stehen, sind auch keine entsprechenden Spielräume im städtischen Haushalt vorhanden.

Bezüglich der vorgeschlagenen Flatrate für Busfahrten, die von jedermann - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Busses - zu zahlen sind, ist anzumerken, dass dieses Modell zunächst rechtlich hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit überprüft werden müsste.

Zuständig für die Tarifgestaltung sind der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Stadtwerke Trier (SWT). Seit etwa einem Jahr existiert ein Arbeitskreis aus SWT und Vertretenden der Stadtratsfraktionen, der die kundenfreundliche Weiterentwicklung der Tarifstruktur für Busse und Bahnen zum Ziel hat. In diesem Rahmen sollte der Vorschlag diskutiert werden.

Tägliche Straßenreinigung

Bürgervorschlag
von: Volens; 02.06.2010; Nummer: 3358
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
3.784
Durchschnitt: 0,78 (125mal bewertet)

Muss denn die Saarstrasse einmal täglich gereignigt werden?
Jeder freut sich, wenn er auf saubere Bürgersteige gehen kann. Würde eine Reinigung mit Kehrwagen alle zwei Tage nicht ausreichen? Zumal viele Autos rechtswidrig auf den besagten Bürgersteigen parken und dadurch nur die Chaussee gereinigt werden kann, Chaussee die es nicht besonders nötig hat (der PKW-Verkehr sorgt dafür).

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
neutral

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Häufigkeit der Reinigung einer Straße wird in der Straßensatzung festgelegt. Die Saarstraße gehört zur Reinigungsklasse 5, der 6mal wöchentlich zu reinigenden Straßen, die sich durch eine besonders starke Nutzung und damit Verschmutzung auszeichnen. Die Stadt hat bei der Einstufung der Straßen in Straßenreinigungsklassen einen eigenständigen Beurteilungsspielraum.

Die Zuordnung der Straßen in die Reinigungsklassen wird fortlaufend geprüft und bei geänderten Gegebenheiten angepasst.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat einstimmig abgelehnt (Sitzung vom 22.09.2010).

Palastgarten

Bürgervorschlag
von: saha101; 13.06.2010; Nummer: 3496
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Grünflächen
3.747665
Durchschnitt: 0,75 (107mal bewertet)

Damit der Palastgarten am Abend nicht nur von Leuten bevölkert wird, die man im Dunkeln lieber nicht trifft und die, so die Schlagzeilen, nur eine wilde Verwüstung hinterlassen, sollte man versuchen, den Ort auch für "Normale Bürger" attraktiv zu machen. Man müsste für eine bessere Beleuchtung am Abend sorgen. Der Weg von Palais zu den Kaiserthermen ist stockfinster. Es müssen mehr Mülltonnen aufgestellt werden - gerade hinten auf der großen Wiese, die im Sommer so herrlich zum Picknick einlädt. Außerdem sollte die Stadt überlegen dort mehrere öffentliche Grillstellen einzurichten -die gegen Abgabe eines Pfandes oder geringe Gebühr gemietet werden können.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Das Thema soll erneut im zuständigen Dezernatsausschuss IV diskutiert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Palastgarten ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend beleuchtet. In einer solchen Anlage wird es naturgemäß immer Bereiche geben, die aufgrund der Bepflanzung nicht vollständig ausgeleuchtet werden können.
Es befinden sich innerhalb des Palastgartens, insbesondere auf der großen Wiese vor dem Fontänenbecken, sehr viele Müllbehälter, ohne dass wilde Müllablagerungen entscheidend verhindert werden.
Für die Einrichtung von Grillstellen ist der Palastgarten aufgrund seiner Größe und der Bedeutung für die Touristen nicht geeignet.

Theater Trier als Zweckverband

Bürgervorschlag
von: hamm; 09.06.2010; Nummer: 3428
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.741575
Durchschnitt: 0,74 (89mal bewertet)

Das Stadttheater hat mindestens die Hälfte seiner Besucher aus der Region. Es sollte in einen Zweckverband umgewandelt werden, an dem auch die Landkreise beteiligt sind. Die sollen entsprechend ihrem Besucheraufkommen zu den Investitions- und Betriebskosten beitragen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Umsetzung des Vorschlage ist aus Sicht des Stadtrates wünschenswert. Bisherige Gespräch zeigen, dass bei diesem Thema aber nur eine geringe Bereitschaft der Landkreise zur Beteiligung am Theater Trier besteht.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird Seitens des Theaters Trier voll unterstützt. Zur Umsetzung sind jedoch die politischen Gremien der Stadt Trier und der angrenzenden Kreise gefragt. Bei dieser Angelegenheit würde es sich um eine freiwillige Aufgabe der Landkreise handeln, die zudem auch das Einverständnis der jeweiligen Kommunalaufsicht bedürfe. In Anbetracht der defizitären öffentlichen Haushalte erschient es der Theaterverwaltung Trier jedoch äußert fraglich, bei den jeweiligen Kreisen für diesen Vorschlag eine erfolgsversprechende Mehrheit zu finden.

Dienstwagenflotte minimieren

Bürgervorschlag
von: Prof. Monheim; 16.06.2010; Nummer: 3563
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.739725
Durchschnitt: 0,74 (73mal bewertet)

Die Stadt und die von der Stadt kontrollierten Subunternehmen (zum Beispiel Stadtwerke) verkaufen einen Großteil ihrer Dienstwagen zu aktuellen Marktpreisen und beteiligen sich statt dessen am kommunalen Mobilitätsmanagement mit Abos beim Car Sharing und Fahrradleasing. Die Fa. Combino, die im Südweseten in diversen Städte Car Sharing anbietet, übernimmt mit Hilfe dieser städtischen Abos in Kooperation mit DB Rent das Trierer Car Sharing, dazu wird ergänzend nach Luxemburger Vorbild in Kooperation mit einem Fahrradleasing-Unternehmen auch ein Bike-Sharing-Leihfahrradsystem etabliert, in dem die Stadt ein ausreichendes Kontingent im Abo bucht. Das spart erhebliche Anschaffungs- und Wartungskosten im Dienstwagenbereich, fördert die Gesundheit der städtischen Mitarbeiter, entlastet das städtische Verkehrssystem und gibt Trier ein modernes, innovatives Image.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat empfiehlt eine weitere Prüfung, insbesondere in Bezug auf Car-Sharing im Rahmen eines kommunalen Mobilitätsmanagements.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag, statt Vorhaltung einer eigenen Fahrzeugflotte sich u.a. des Carsharings zu bedienen, ist aufgrund der besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Dienstfahrzeugen leider nicht umsetzbar. Die Nutzung der Dienstwagen erfolgt überwiegend im Bereich der kurzfristigen -oft sich erst aus dem Tagesgeschehen ergebenden - Einsätzen in den Ortsteilen.
Carsharing ist typischer Weise nicht für den täglichen und regelmäßigen Gebrauch gedacht.

Hundekot Abfalltüten vorhanden, aber kein Abfalleimer

von: Iann4401; 02.10.2009; Nummer: 2337
Stadtteil: Ruwer-Eitelsbach; Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.675
Durchschnitt: 0,68 (80mal bewertet)

Am Anfang des Radweges nach Hermeskeil in Ruwer befinden sich löblicherweise Abfalltüten für Hundekot. Nach einem Abfalleimer sucht man allerdings vergebens. Müll wird deshalb häufig am ehemaligen Wärterhaus (Reichsbahn) abgeladen. Ein Mülleimer würde die städtischen Reinigungskosten reduzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Verwaltungshinweis für den Rat

Ruwer ist ein Stadtteil, der nicht obligatorisch gereinigt wird. Die Reinigungspflicht liegt bei den Anliegern. Die Hundebox wurde auf Wunsch der Ortsvorsteherin dort angebracht. Die Anbringung eines zusätzlichen Abfallbehälters kostet etwa 200 €. Die Entleerung eines Behälters kostet jährlich 2.000 €. Da in der Regel die Entsorgung der Tüten nicht unmittelbar in der Nähe des Tütenspenders erfolgen muss, schlägt das Fachamt vor, den Vorschlag zurückzuweisen.

 

Erhebung von Parkgebühren an stark frequentierten Straßen

Bürgervorschlag
von: b2146; 21.06.2010; Nummer: 3681
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.47059
Durchschnitt: 0,47 (51mal bewertet)

Viele Straßen sind durch parkende Autos derart verstopft, dass weder Autofahrer noch Fußgänger ungehindert hindurch kommen. Eine Parkgebühr könnte einerseits für mehr Ordnung auf diesen Straßen sorgen und auf der anderen Seite ein wenig Geld in die leeren kommunalen Kassen einbringen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Parken ist ein Teil des vom Bundesgesetzgeber abschließend geregelten Straßenverkehrs; es unterliegt daher Einschränkungen und Verboten durch das Straßenverkehrsrecht.
Parken ist Gemeingebrauch, ein Jedermannsrecht und grundsätzlich erlaubnisfrei, muss aber nicht unentgeltlich sein .
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort aufzustellen, wo der Parkraum besonders kostbar ist und daher erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für eine möglichst kurze, nach oben genau abgegrenzte Zeit parken können. In den Bereichen, in denen diese Voraussetzungen zweifelsfrei vorliegen, gibt es im Innenstadtbereich bereits eine weit reichende Parkraumbewirtschaftung ; Untersuchungen für die noch nicht betroffenen Teile werden, bzw. müssen noch durchgeführt werden.
Eine generelle Bewirtschaftung der Hauptverkehrsstraßen ohne straßenverkehrsrechtliche Notwendigkeit - nur als Mittel zur Einnahmeerzielung zugunsten der kommunalen Haushalte - widerspricht den straßenverkehrsrechtlichen Grundsätzen und ist daher rechtlich unzulässig.
Abgesehen davon würden solche Maßnahmen erfahrungsgemäß zur Verdrängung der parkenden Fahrzeuge in die an die Hauptverkehrsachsen angrenzenden Straßen der dortigen Wohngebiete führen, was sicher nicht wünschenswert ist.

Anwohnerparkschein

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3418
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.39326
Durchschnitt: 0,39 (89mal bewertet)

Dieser ist im Moment noch sehr günstig, eine Gebühr von 5 Euro pro Monat ist nicht zu viel. Den Anwohnerparkschein könnte man auch auf weitere Gebiete ausweiten.

Die Gebühr ist eine zusätzliche Belastung für Autofahrer und kann so beim Umstieg auf Bus und Bahn helfen = Entlastung der Straßen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
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Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Gebührenerhöhung für die Erteilung des Bewohnerparkausweises ist solange nicht möglich bis der Bundesgesetzgeber den Kommunen erlaubt, eine höhere als die jährliche Höchstgebühr von 30,70 € zu erheben. Nach Bundesrecht dürfen nur kleinräumige Bewohnerparkzonen gebildet werden, damit die Bewohner in Fußnähe zu ihrer Wohnung parken können. Andererseits darf die Zone nicht so groß sein, dass vermeidbare Kfz-Fahrten innerhalb der Zone attraktiv werden. Die weitere Einrichtung von Bewohnerparkzonen, die immer mit einer flächendeckenden Bewirtschaftung aller öffentlichen Parkmöglichkeiten einhergeht, wird von der Verwaltung im Auftrag des Stadtrates geprüft.
Die Umsetzung ist leider sehr zeitaufwändig und deshalb nur nach und nach möglich.

Problem: Fahrzeugverkehr auf städtischen Fußwegen trotz Pfosten - hier: Auf der Au

Bürgervorschlag
von: chiefjustice; 11.06.2010; Nummer: 3475
Stadtteil: Tarforst; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.358975
Durchschnitt: 0,36 (78mal bewertet)

Der städtische Fußweg zwischen der Wohnanlage "Auf der Au" und "Kreuzflur" wird rege mit Fahrzeugen befahren und beparkt. Die kürzliche Installation von Absperrpollern hat zwar zu einer Verminderung der Gefährdung von Fußgängern, Kindern und Rollstuhlfahrern geführt, jedoch besteht das Problem weiterhin, da die Zuwegung an der Bushaltestelle "Hofberg" noch breit genug für Fahrzeuge ist und weiterhin Fahrzeuge die Fußwege befahren und Grünanlagen beschädigen.

Abhilfe schaffen können etwa Kontrollen des Ordnungsamtes oder eine weitere Verschmälerung der Zuwegung.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der erbetenen Abhilfemaßnahme handelt es sich um ein so genanntes "laufendes Geschäft der Verwaltung". Mehreinnahmen für den Haushalt sind dadurch nicht zu erzielen. Der Vorschlag wird von den zuständigen Fachdienststellen dahin geprüft, ob über die getroffenen Maßnahmen hinaus weitere technische Abhilfemöglichkeiten umsetzbar sind. Überwachungsmaßnahmen alleine können das Problem nicht lösen, weil sie immer nur Momentaufnahmen eines Istzustandes sind, der sich vor und nach den Kontrollen verändert.

Blitzer Feldstraße Ecke Krahnenstraße

Bürgervorschlag
von: Klaeuschen; 22.06.2010; Nummer: 3721
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.326925
Durchschnitt: 0,33 (52mal bewertet)

An der Feldstraße Ecke Krahnenstraße gibt es einen Fußgängerüberweg, der von vielen Autofahrern missachtet wird bzw. mit hoher Geschwindigkeit überfahren wird. Dabei können die aus Richtung Karl-Marx-Straße kommenden Autofahrer die Johannesstraße erst sehr spät einsehen. Dadurch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen in einem Gebiet, in dem neben älteren Menschen auch viele Eltern mit ihren Kindern unterwegs sind.

Am 21.05.2010 kam es durch überhöhte Geschwindigkeit genau an dieser Stelle zu einem schweren Verkehrsunfall (http://www.sonderlage.de/feuerwehr-presse/41-feuerwehr-presse/3234-trier...).

Die Anbringung eines Blitzers wäre eine mindestens kostenneutrale, wenn nicht sogar eine Einnahmen generierende Maßnahme und würde erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen, da es sich nach meinen persönlichen Erfahrungen zum Großteil um eine von Trierern genutzte Straße handelt und somit ein Lerneffekt der Autofahrer zu erwarten ist.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Es wird derzeit auf der Landesebene von Rheinland-Pfalz die gesetzliche Übertragung von Aufgaben der Polizei zur Überwachung des fließenden Verkehrs auf die Kommunen beraten. Darin enthalten ist auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Zur Zeit ist eine Übertragung nur auf freiwilliger Basis und nur für die innerörtlichen Straßen unter Erfüllung von Rahmenbedingungen möglich. Danach ist eine mobile Überwachung zur Gefahrenabwehr an Unfallhäufungsstellen und in Gefahrenbereichen (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen und anderen Gefahrenstellen) der Regelfall. Die Festlegung von Mess-Stellen darf sich deshalb nicht an der Einnahmenseite orientieren oder indirekt zur Verkehrslenkung eingesetzt werden. Bei den Berechnungen mit dem Ergebnis von Defiziten wurde ein Minimum an Personal und ein Mehr an Kontrollen unter Einbeziehung polizeilicher Ergebnisse zugrunde gelegt. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten ist wegen der fehlenden Vergleichbarkeit von Mess-Stellen und der Verkehrsdichte, Personal, unterschiedlicher Berechnungsmethoden pauschal nicht möglich. Es wird empfohlen, die Entscheidung des Landesparlamentes abzuwarten

Anwohnerparken in der Agritiusstr., u. umliegenden Strassen einführen

von: stadtmanf; 30.09.2009; Nummer: 2322
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.31884
Durchschnitt: 0,32 (69mal bewertet)

Viele Fremde haben herausgefunden, dass man in den genannen Strassen, den ganzen Tag umsonst parken kann und zu Fuss in die Stadt geht oder zur Arbeit.
Für die Anwohner ist es immer sehr schwer einen Parkplatz zu finden.
mfg

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Vorgehensweise: Stadtverwaltung prüft Machbarkeit und erarbeitet Konzept, Beratung im Ortsbeirat, Abstimmung Bürgerversammlung, Beschlussfassung Dezernatsausschuss IV.

Die Einrichtung und  verkehrsrechtliche Anordnung von Bewohnerparkzonen erfolgt nach der Straßenverkehrsordnung - StVO - (Bundesrecht). In diesem Fall schreibt die StVO ein "Einvernehmen mit der Gemeinde" vor. Die Art und Weise der kommunalen Beteiligung richtet sich nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates (Vorgehensweise siehe fettgedruckte 1. Zeile).

Die Bewohnerparkzonen könnten seit Jahren in Trier-Ost  eingerichtet sein. Die Einführung scheiterte an der Durchsetzbarkeit in der Anwohnerschaft. Deshalb existiert in Trier-Ost nur die Zone Ca - Gartenfeld.

Die Erarbeitung eines neuen Konzeptes ist erforderlich. Dabei ist zu prüfen, ob das Bewohnerparkvorrecht realisierbar ist und  den Anwohnern Verbesserungen der Parksituation bringen. Nach den rechtlichen Vorgaben der StVO müssen in einer Bewohnerparkzone auch Nichtanwohner Parkmöglichkeiten haben. Werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 dürfen deshalb nur 50 %, in der übrigen Zeit nur 75 % des zur Verfügung stehenden Parkraums für Bewohner reserviert werden. Mit der Ausweisung der Zonen geht eine monetäre Parkraumbewirtschaftung einher.

Zur Zeit werden in Trier-Nord die zwei letzten von vier beschlossenen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Die dortigen Verzögerungen resultieren aus den fehlenden Finanzmitteln für die Einrichtung der Zonen und aus Infrastrukturmaßnahmen mit Straßenaufbrüchen, die erst eine Wiederherstellung der Straßendecken mit Parkmarkierungen erfordern. Nach Abschluss und Funktionieren dieser Zonen erfolgt die Bearbeitung der Gebiete in Trier-Ost (voraussichtlich 3 Zonen).

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt. 

Gigantische Fahradwege, unnötige Verschwenkungen und Rückbauten

von: Gast; 26.09.2009; Nummer: 2269
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.270835
Durchschnitt: 0,27 (96mal bewertet)

Fahrradwege sollen preiswerter gebaut werden ohne aufwendige Verschwenkungen oder Rückbauten der Straßen. Siehe Kaiserthermen 400.000,00 €.

Trier wird irgendwann ein Mauseloch, indem es nicht mehr vor oder zurück geht, wenn in der Verkehrsplanung so weiter gemacht wird.

Heute ist es schon kaum möglich in und durch die Stadt zu kommen, wenn in Luxemburg Feiertag ist, die Luxemburger merken das aber auch und werden sich dann nach Saarbrücken oder Zweibrücken für Ihre Einkäufe umorientieren.

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

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Verwaltungshinweis für den Rat

Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes werden im Jahr 2010 Verbesserungsmöglichkeiten und strategische Zielsetzungen für sämtliche Verkehrsarten aufgezeigt, bewertet und untereinander abgestimmt, und somit ein integriertes, verkehrsträgerübergreifendes Handlungskonzept entwickelt werden. Hierbei sollen insbesondere die Bedingungen für den Radverkehr verbessert werden, was unter anderem auch zu einer Verminderung der Kfz-Fahrten führen wird, womit wiederum auch im Autoverkehr ein besserer Verkehrsfluss einher geht.

Gemäß dem in Erarbeitung befindlichen Radverkehrskonzept werden dabei in starkem Maße auch reine Beschilderungs- und / oder Markierungslösungen zum Zuge kommen; aufwändige Um- bzw. Ausbaumaßnahmen, wie aktuell im Bereich der Kaiserthermen abgeschlossen, stellen dabei – nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen – nur eine Lösung für besonders gelagerte Fälle dar, in denen mit einfacheren Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann. Zudem sollen bauliche Lösungen, die den Straßenraum zu Lasten anderer Verkehrsträger einschränken nur dann umgesetzt werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems aller Verkehrsträger gewährleistet bleibt. Die grundlegenden Entscheidungen hierzu sind im Rahmen des Prozesses der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes im Jahr 2010 zu treffen. Fahradwege werden nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gebaut. Aus Platzgründen können in Trier in der Regel nur die Mindestkriterien angewendet werden. Es werden keine erforderlichen Flächen des Individualverkehrs rückgebaut, auch nicht an den Kaiserthermen.

Nutzung von städtischen Gehölzschnitt

Bürgervorschlag
von: hewi; 23.06.2010; Nummer: 3744
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.245285
Durchschnitt: 0,25 (53mal bewertet)

Anstatt Gehölzschnitt zu häckseln und flächig zu verteilen oder zentral verrotten zu lassen, sollten damit Holzhackschnitzelheizungen der Stadt (zum Beispiel in Schulen oder im Rathaus) betrieben werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Pflanzliche Biomasse fällt in unterschiedlichen Fraktionen an. Grün- und Gehölzschnitte können in der Regel nicht mit der gleichen Technik wie Ast- oder Stammholz aufbereitet oder genutzt werden. Zur Zeit wird eine große Holzhackschnitzelanlage zur thermischen Verwertung von Holz aus dem städtischen Forst zur Heizungsunterstützung des Schulzentrums Mäusheckerweg gebaut. Andere Anteile der verfügbaren Biomasse werden kompostiert und wieder im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt. Alt- und Totholz haben ebenfalls eine wichtige Funktion im Naturhaushalt und dürfen diesem nicht vollständig entzogen werden (Lebensraum, Nährstoffzufuhr).
Kosten für Aufwand (einsammeln, Transport, Lagerung, Aufbereitung) und Nutzen (energetisch, stofflich) sind gegenüberzustellen.
Die Verwaltung wird den Projektvorschlag im Sinne eines Stoffstrommanagements überprüfen

Nichtraucherschutz

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3483
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.2243
Durchschnitt: 0,22 (107mal bewertet)

In Rheinland-Pfalz existiert wie überall in der Europäischen Union ein Nichtraucherschutzgesetz. Dennoch wird in vielen Gaststätten ungehindert geraucht. Das Ordnungsamt soll verstärkt die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und Verstöße ahnden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
prüfen

Status der Umsetzung

Rat: prüfen

Ergebnis des Rates

Eine Ausweitung der Kontrollen kann mit dem bestehenden Personal nicht erfolgen. Eine veränderte Prioritätensetzung soll in den zuständigen Gremien diskutiert werden

Verwaltungshinweis für den Rat

Die amtliche Lebensmittelüberwachung und der kommunale Vollzugsdienst kontrollieren die Einhaltung des Nichtraucherschutzes im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Mehr Kontrollen würden mehr Personal erfordern, das die Stadt angesichts der Verschuldung nicht einstellen kann.
Der Stadtrat kann beschließen, dass das Ordnungsamt verstärkt Gaststätten kontrolliert, dafür müssten andere Kontrollen aber vermindert werden.