Rat lehnt ab

Energiesparen an Schulen: 50/50-Projekt

von: xyz64; 14.10.2009; Nummer: 2557
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
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Eine Reihe von Kommunen fördert das Energiesparen in Schulen bereits erfolgreich nach dem fifty/fifty-Modell: Jeder teilnehmenden Schule werden 50% der durch bewusstes Nutzerverhalten eingesparten Energiekosten zur freien Verfügung gestellt.

Schüler/innen, Lehrkräfte und Hausmeister/innen sind also aufgefordert durch einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen Wärme, Strom, Wasser und Müll zu sparen. Im Vordergrund steht  dabei energiebewusstes Alltagsverhalten bei der Benutzung von Thermostatventilen, Lampen, sonstigen elektrischen Geräten oder beim Lüften. Hinzu kommt das richtige Bedienen der vorhandenen Heizungs- Regel- und Energietechniken.

Die Projektkoordination in Trier könnte der Verein Lokale Agenda 21 Trier e.V. übernehmen, der ohnehin in diesem Bereich aktiv ist.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aus haushaltsrechtlichen Gründen konnte der Stadtrat der Umsetzung des Vorschlages nicht zustimmen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag ist dem Grunde nach zu begrüßen, da hier das Bewusstsein der Gebäudenutzer in Bezug auf sparsamen Umgang mit Energie aktiviert werden kann.

Die derzeitige Haushaltsstruktur, die Konsolidierungsauflagen der Kommunalaufsicht und der Prozess zur Optimierung der Gebäudewirtschaft sind jedoch Gründe, den Vorschlag in dieser Form nicht umzusetzen.

Aus haushalterischen Gründen konnte dies jedoch in der Vergangenheit nicht umgesetzt werden, da Einsparungen vorrangig der Haushaltskonsolidierung zuzuführen sind.

Weiter darf nicht versäumt werden darauf hin zu weisen, dass die Auswertung der Sparerfolge extrem aufwändig ist, da verständlicher weise nicht nur die Daten des letzten Jahres verglichen werden können, diese müssen erst einmal vergleichbar aufgearbeitet werden (milder Winter / harter Winter), um objektive Ergebnissen zu erzielen.

Die derzeitige Haushaltsstruktur mit der Verwaltung der städtischen Schulen im Teilhaushalt 4.3 – Gebäudemanagement – und den Personal- und Sachkosten im Teilhaushalt 3.1 – Schulen – ist im Sinne eines einheitlichen Schulbudgets nicht geeignet für eine Umsetzung des Vorschlages. Eine diesbezüglich Anpassung der Haushaltsstruktur mit der einhergehenden organisatorischen Zusammenführung von Verantwortlichkeiten ist kontraproduktiv im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion der Optimierung der Gebäudewirtschaft.

Sport: Eintracht soll Schulden zurückzahlen

von: Dietrich-Flade; 29.09.2009; Nummer: 2309
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Sport
4.37903
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Mich freut der sportliche Erfolg der Eintracht im DFB-Pokal. Als ich hörte, wieviel Geld sie verdienen durch das Erreichen der nächsten Runde, war ich erfreut in Hinblick auf die Schuldenrückzahlung an die Stadt. Doch das steht nicht zur Debatte, da man die erst zurückzahlen muß, wenn Trier wieder in der 2.Liga kickt!! Warum nicht jetzt? Neue Spieler sind nicht nötig, die Mannschaft spielt doch gut. Unsere Kinder würden sich freuen, wenn für das Geld Schulen saniert oder der Schuldenberg verringert wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Forderungsverzicht bezieht sich auf noch offene Forderungen aus der Errichtung zweier Zusatztribünen, die anlässlich des Aufstieges des SVE zur 2. Bundesliga (1. Tribüne) und im Folgejahr (2. Tribüne) aufgestellt wurden. Diese damals notwendige Erweiterung der Sitzplatzkapazität wurde seinerzeit vom DFB gefordert (Lizenzauflage) und war zur Absicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unabdingbar. Es handelt es sich somit um eine Investition des Vereins in städtisches Eigentum.

Durch zweimaligen Abstieg und damit verbundene Abnahme der Besucherzahl konnte der Verein seinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 16.12.2008 den Forderungsverzicht beschlossen, hat aber die Möglichkeit eröffnet bei Aufstieg in die 2 . Bundesliga in eine erneute Prüfung einzutreten.

Die jetzt durch die Teilnahme am DFB-Pokal erzielten Mehreinnahmen, die im Nettobereich erheblich unter den gehandelten Zahlen angesiedelt sind, sollen dem Verein zur Absicherung des laufenden Etats belassen werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 489/2008, Beschluss Stadtrat am 16.12.2008 (bei neun Nein-Stimmen)

Gezielte und wichtige Arbeiten für Sozialstunden-Ableistende!

von: Mr.Dolittle42; 15.10.2009; Nummer: 2594
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Soziales, Integration
4.123075
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Es sollten mehr Sozialstunden-Strafen als Gefängnisarreste und Geldstrafen gegen Jugendliche ausgesprochen werden. Gefängnisarreste kosten zudem dem Steuerzahler jede menge Geld und die Stadt braucht Jugendliche und Erwachsene Arbeitskräfte! Zudem sollten auch Erwachsene die eine Strafe oder ein Bußgeld bezahlen müssen, die Möglichkeit haben diese in ein paar sinnvollen Arbeitsstunden gemeinnützig ableisten zu können.

Doch das wichtigste ist, dass gezielt wichtige Arbeiten ausgesucht werden und keine Stundenzieher! In Trier arbeiten viele straffällige Jugendliche oft in sozialen Einrichtugnen und erledigen sinnlose Arbeiten, wie z.B. Treppenkeeren oder Mülleinsammeln ab. Zum einen können Keermaschinen diese Aufgaben viel besser und schneller erledigen, zum anderen arbeiten die Jugendlichen gezielt langsam, um ihre Stunden vollzubekommen, da es keine anderen Aufgaben mehr gibt und sie so Wochen brauchen würden, um ihre Strafe abzusitzen. Mir wurde von einem erzählt, dass er 6 Stunden gezielt an einem Treppenhaus in einem Heim geputzt hat und dabei 3 mal trocken gekeert und 2 mal feucht drübergewischt hat, um die Zeit vollzubekommen. Das kann nicht sein, es müssen sinnvolle und pädagogisch wertvolle Aufgaben her und zu tun gibt es in der Stadt Trier ja genugend!!!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Die Stadt ist hierfür nicht zuständig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidung, ob eine Strafe in Form von Sozialstunden abzuleisten ist, treffen die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften. Eine Einflussmöglichkeit seitens der Arbeitsgemeinschaft besteht nicht. Ihr obliegt es auch nicht zu gewährleisten, dass der Einsatz ordnungsgemäß erfolgt.

Vielmehr hält die Arbeitsgemeinschaft eigene 540 Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten vor. Diese Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sie müssen zwingend wettbewerbsneutral sein. Die Arbeitsgemeinschaft hat ein eigenes Kontrollsystem eingerichtet. Es wird regelmäßig geprüft, ob der Träger entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen handelt. Eine Kundenbefragung nach Maßnahmeende stellt ein zusätzliches Sicherungssystem dar.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

von: Steiermark; 11.10.2009; Nummer: 2469
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
4.064935
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Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein kirchliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige  Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel  als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Umsetzung

das Gespräch des Oberbürgermeister mit Verantwortlichen der Katholischen Kirche fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute. Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben. Beim Bürgerhaushalt für 2011 wurde dieser Vorschlag erneut aufgegriffen. Der Stadtrat unterstütze mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlages.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt mit der Kirche über eine andere Verwendung der Mittel, z.B. die Auslobung eines gemeinsamen Preises, zu sprechen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Dietrich Flade ist nicht von einem kirchlichen, sondern von einem weltlichen Gericht wegen Hexerei verurteilt worden. Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Jedenfalls steht die Zinszahlung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder im städtischen Kultur-Etat und wird auch dementsprechend geleistet. Es handelt sich keineswegs um Blutgeld, "das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat".

Vor diesem historischen Hintergrund wird der Vorschlag auf ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" seitens des Kulturdezernates nicht befürwortet.

Ampeln an der Kreuzung St. Matthias nachts ausschalten

von: Tamino; 16.10.2009; Nummer: 2683
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.037975
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Es wäre sinnvoll, die Ampeln der Kreuzung St. Matthias nachts auszuschalten. Wenn man mitten in der Nachte mehrere Minuten komplett allein an dieser Kreuzung steht, dann ist dies reine Benzinverschwendung und ebenso eine unnötige Lärmbelästigung für die Anwohner... die Ampeln an der Kreuzung Südbahnhof sind auch ab einer bestimmten Uhrzeit abgeschaltet, obwohl diese Kreuzung viel schlechter einsehbar ist, als die Kreuzung bei St. Matthias. Der Vorteil: man ärgert sich nicht nachts schwarz und die Umwelt und die Anwohner haben auch noch etwas davon - und das ganze spart der Stadt auch noch Geld, weil die Ampeln weniger Strom verbrauchen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung

Eine signalisierte Kreuzung bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Die Unfallhäufigkeit wird stark reduziert. Die Kreuzung Matthiasstraße/ Aulstraße bietet zahlreiche wichtige Fahrbeziehungen. Aufgrund der Komplexität der Kreuzung wird die nächtliche Abschaltung der Kreuzung von Straßenverkehrsamt und dem Tiefbauamt nicht befürwortet. Die Bedeutung dieser Kreuzung verlangt bei dieser Angelegenheit auch eine Prüfung durch die Polizei.

Stadtwerke: Beteteiligungsmodell für Bürger

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2424
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.025
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Die Stadt soll, evtl. in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger, die Anteile an den SWT, die heute den RWE gehören, zurückkaufen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der hier als Sparidee formulierte Vorschlag bedarf zunächst einer strategischen Diskussion und Entscheidung im Stadtrat, ob und in welchem Umfang die Stadt Trier die Anteile an den Stadtwerken zurückkaufen soll, die heute den RWE gehören.

Der zweite Teil des Vorschlages - eventuell in einem Beteiligungsmodell für alle Bürger - ist eine Möglichkeit der Realisierung des Rückkaufvorschlages.

Erhöhung der Gebühren für Kleingärtner

Bürgervorschlag
von: doctore; 23.06.2010; Nummer: 3737
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
4.01724
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Die Aufwendungen für das Kleingartenwesen betragen 64.667 €.
Die Erträge hingegen nur 58.508 €. Hier sollte der fehlende Betrag von 6.159 € also unbedingt auf die Kleingärtner umgelegt werde.

Da der Hebesatz für die Grundsteuer ja dieses Jahr auch erhöht wurde, wäre dies eine gerechte Erhöhung und würde den Haushalt entlasten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Aufgrund der erst Anfang 2010 erfolgten Anpassung wird derzeit von einer Erhöhung abgesehen. Der Stadtrat möchte aber zukünftig in den Prozess involviert werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Trier und dem Stadtverband der Kleingärtner wurde der Pachtzins ab dem 01.01.2010 von 0,16 € je Quadratmeter auf 0,20 € je Quadratmeter erhöht. Der Pachtzins von 0,20 € je Quadratmeter ist vertraglich auf zehn Jahre festgelegt. Die Angelegenheit wurde am 03.02.2009 im Stadtvorstand behandelt.

Es besteht somit ein Vertrag mit dem Stadtverband der Kleingärtner mit einer Restlaufzeit von neun Jahren. Nach Ablauf der Vereinbarung wird eine Erhöhung erneut geprüft.

Straßenbeleuchtung abschalten / Energie sparen

von: Lucky; 29.09.2009; Nummer: 2296
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
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Durch das Abschalten von unnötigen Straßenbeleuchtungen im Stadtbereich, Industriegebieten, öffentlichen Plätzen usw. könnte eine Menge Kosten eingespart werden. Nachts von ca. 0:00 bis 4:00 Uhr jede 2. Straßenlampe abschalten. Natürlich nur wo es Sinn macht und der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Ebenso könnten einige Ampelanlagen in der Nacht für ein paar Stunden abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei Abschalten jeder 2. Straßenlampe in bestimmten Straßen muss vorerst geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen überhaupt vorhanden sind. Die Straßenbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugfahrer.

Grundsätzlich entsprechen die Beleuchtungsanlagen durch das Abschalten jeder 2. Leuchte nicht mehr der gültigen Norm, da die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung nicht mehr gegeben ist. Wegen dieser unzulässig hohen Ungleichmäßigkeit ist diese Variante der Energieeinsparung nicht empfehlenswert.

Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht es vor, dass die Straßenbeleuchtung sukzessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird.

Einführung des Betriebssystems Linux in der Stadtverwaltung und in den Schulen

von: xyz64; 16.10.2009; Nummer: 2629
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.989585
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Vor fünf Jahren beschloss der Münchner Stadtrat, sich schrittweise von den Programmen des Software-Giganten Microsoft unabhängig zu machen und das alternative und kostenlose PC-Betriebssystem "Linux" in die Stadtverwaltung und Schulen einzuführen. Inzwischen folgen auch andere Städte diesem Beispiel. Das wäre auch etwas für Trier. Mittel- und langfristig würden hohe Kosten für die Lizenzgebühren eingespart. Darüber hinaus würde man damit auch ein poltisches Zeichen setzen.

In einem ersten Schritt könnte man ein Treffen bzgl. des Erfahrungsaustausches mit der PC-Abteilung der Münchener Stadtverwaltung vereinbaren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Bei der Stadtverwaltung werden ca. 800 Arbeitsplatzrechner betrieben. Von diesen sind 750 Rechner mit Fachanwendungen genutzt (Frontend 1) und nur 50 Arbeitsplätze benötigen keine Fachanwendung (Frontend 2). Bei fast allen Fachverfahren ist es zum jetzigen Zeitpunkt leider so, dass uns die Verfahrenshersteller vorgeben, welches Betriebssystem und welche Office-Lizenz auf den Arbeitsplätzen zu nutzen sind.

Um dieses Problem umgehen zu können, haben wir uns - wie oben erwähnt - für das Server Based Computing entschieden (übrigens der gleiche Weg, den München eingeschlagen hat. Auch in München werden Microsoft-Produkte über eine Terminalserverfarm weiterhin genutzt). Sobald wir die komplette Umstellung durchgeführt haben, ist zu entscheiden, inwieweit es möglich wird, an allen Frontend-Arbeitsplätzen entweder einen Fat-Client mit Linux oder sogar Thin-Clients ebenfalls mit Linux einzusetzen.

Eine durchgeführte Kostenanalyse hat ergeben, dass unter Berücksichtigung anfallender teils erheblicher Schulungs- und Umstellungskosten in einem absehbaren Zeitraum nicht mit nennenswerten Einsparungen zu rechnen ist.

Darüber hinaus ist die Stadt Trier als Schulträger bemüht, den Erwerb von Microsoft Lizenzen zu vermeiden. Dies ist jedoch nur aus Nutzerfreundlichkeit in den Schulen möglich, in denen über das nötige Know-how in der Anwendung verfügt wird. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen eventuell auftretende Probleme in der Kompatibilität zwischen von Eltern übersandten Dateien und den Systemen in der Schule. Allgemein wird durch die Nutzung von MNS+ oder anderen Netzwerkssystemen in den Schulen der Erwerb von Lizenzen auf das nötigste minimiert.

Vergleiche: Open Source Broschüre

Rathauszeitung nur noch im kostenlosen Abonnement

von: Vupp; 12.10.2009; Nummer: 2502
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.94231
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Die Rathauszeitung wird zur Zeit an alle Haushalte kostenlos verteilt. Immer wieder höre ich von Leuten, die sich nicht für die Zeitung interessieren und diese direkt ungelesen in den Papierkorb befördern. Die Zeitung sollte nur noch im kostenlosen Abbonement auf Anfrage von Interessenten verteilt werden. Desweiteren könnte eine kostengünstige Variante als Newsletter über e-mail versandt werden.Hier könntern erhebliche Kosten beim Druck und Zustellung eingespart werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die transparente Information der Bevölkerung gehört zum Selbstverständnis des Rathauses als modernem Dienstleister. Nur eine breite Verteilung der Rathaus Zeitung erfüllt das Ziel, die Bürgerschaft umfassend über Vorhaben, Planungen und Entscheidungen aus der Sicht der Verwaltung, des Rates und städtischer Gremien (zum Beispiel: Kriminalpräventiver Rat, Ausländerbeirat) zu unterrichten. Viele Nachrichten werden beim „Durchstöbern“ eines zugestellten Informationsmediums „beiläufig“ wahrgenommen. So kann die rege Beteiligung am Bürgerhaushalt auch auf die breite Öffentlichkeitsarbeit in der Rathaus Zeitung zurückgeführt werden.

Würde die Rathaus Zeitung nur noch punktuell zugestellt, könnte es wieder verstärkt heißen, „darüber sei nicht informiert worden“. Es gibt also grundsätzliche Einwände gegen den Vorschlag.

Rücksprachen mit dem Verlag haben ergeben, dass aufgrund der komplizierteren Abwicklung und der nicht auszuschließenden Einbrüche bei der Anzeigenaquisition bei einer veränderten Zustellung für die Stadt mit höheren Vertriebskosten u rechnen ist. Derzeit besteht für die Stadt ein sehr günstiger Vertrag mit dem Verlag hinsichtlich der Verteilung. Ob für die Stadt unter veränderten Bedingungen Kosten eingespart werden können, ist sehr zweifelhaft.

Es ist auch derzeit (noch) nicht ratsam, die Rathaus Zeitung quasi als „Newsletter“ per E-Mail zu versenden. Dadurch würden viele interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über keinen PC verfügen oder Nachrichten nicht online abrufen können, von dem Informationsangebot ausgeschlossen. In einigen Jahren ist dieser Aspekt neu zu prüfen.

Ersatzlose Streichung des Haushaltstitels "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass"

Bürgervorschlag
von: Steffen Ballmann; 21.06.2010; Nummer: 3716
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
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Der folgende Antrag wurde im letzten Bürgerhaushalt bereits geprüft, jedoch hat eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden oder ist von mir als Antragssteller erwünscht. Ich würde mir wünschen, das die sogenannte "Verpflichtung aus dem Fladeschen Nachlass" gänzlich aus dem Etat der Stadt Trier bzw. dem Etat des Kulturausschusses gestrichen wird.

Nochmal zu Erinnerung der Antrag von "Steiermark" vom 11.10.2009 (mit kleinen Veränderungen und teilweise des Verwaltungshinweises für den Rat) :

Am 18. September 1589 wurde Dr. Dietrich Flade, nachdem ihn zuvor ein weltliches Gericht wegen Hexerei und Zauberei zum Tode durch das Feuer verurteilt hatte, auf der Eurener Flur in die anzuzündende Strohhütte geführt und dort, weil er geständig gewesen war, gnädigerweise "christlich erdrosselt" - ohne Geständnis wäre er bei lebendigem Leib verbrannt worden. Sodann steckte man die Hütte mit dem Leichnam in Brand; seine Asche wurde verstreut.

Flade, Stadtschultheiß, Kurfürstlicher Rat, Universitätsprofessor und zeitweise Rektor der noch jungen Trierer Universität, selbst hoher Richter, der in manchem Hexenprozess das Todesurteil gesprochen hatte, vor allem aber reicher Kreditgeber der Stadt, war im Rahmen des damals grassierenden Hexenwahns beschuldigt worden, selbst an Hexerei- und Zaubereiveranstaltungen, z.B. auf der Hetzerather Heide, teilgenommen und teuflische Buhlschaft gepflegt zu haben. Sein ungeschicktes Verhalten im Verlauf seines Prozesses, die missgünstige Haltung seiner Trierer Mitbürger und das durch Folter erpresste Geständnis führten unweigerlich zu seiner Verurteilung (siehe Dr. Emil Zenz: "Ein Opfer des Hexenwahns; Das Schicksal des Doctor Dietrich Flade aus Trier"; Spee-Verlag Trier 1977).

Mit seinem Tod fiel der Kirche sein Vermögen zu. Hierzu gehörte auch der hohe Kredit, den er der Stadt gewährt hatte, um für Trier vor dem Reichstag die Reichsunmittelbarkeit zu erstreiten, leider ohne Erfolg. Durch das Todesurteil war die Stadt Schuldnerin der Kirche geworden, an die nunmehr die Tilgung des Kredits zu leisten war.

Dies verlief mit Sicherheit problemlos über mehr als 200 Jahre bis 1794, als die französischen Revolutionstruppen die Stadt besetzten, den Trierer Kurstaat auflösten und eine völlig neue Rechtsordnung schufen. Bis 1814 gehörte Trier erst zur antiklerikalen Französischen Republik, dann zum Napoleonischen Kaiserreich, von 1815 bis 1918 zum stark protestantisch geprägten Königreich Preußen, schließlich bis 1933 zum republikanischen Deutschen Reich der Weimarer Verfassung, sodann bis 1945 zum Nazireich Hitlers, seit 1946 zu Rheinland-Pfalz bzw. seit 1949 zur Bundesrepublik Deutschland.

Es wäre interessant nachzuforschen, ob im Verlauf jeder dieser sehr unterschiedlichen Rechts- bzw. Unrechtsordnungen die Rückzahlungen des Kredits an die Kirche weitergingen, ob z.B. die Stadt auch in der Nazizeit gezahlt hat (möglicherweise geregelt im Reichskonkordat von 1933 zwischen dem Vatikan und dem Dritten Reich). Jedenfalls bis zur Umstellung von D-Mark auf Euro zahlte die Stadt treu und brav jedes Jahr 709 DM, seither 362,50 €.

Es geht nicht um die Höhe des Betrages, auch nicht darum, ob der Kredit nach über 400 Jahren nicht längst getilgt ist. Auch wenn Teile der Öffentlichkeit diesen Haushaltstitel als "schöne Traditionspflege" ansehen, geht es doch darum, daß es sich um sog. Blutgeld handelt, das die Kirche sich zu Unrecht zugesprochen hat.

Von seinem beträchtlichen Vermögen, das auf 34.000 Goldgulden geschätzt wurde, hatte er der Stadt Trier zu Lebzeiten einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt.

Nach der Hinrichtung 1589 verfügte Erzbischof Johann von Schönenberg, daß die Zinsen aus diesem Kapital von der Stadt an die Trierer Pfarrer zur Verbesserung ihrer Einnahmen gezahlt werden sollten. Von einer Tilgung des Kredits war und ist nie die Rede. Wie die Zinszahlung im Laufe der Jahrhunderte, vor allem während der preußischen Zeit und der anschließenden Nazi-Herrschaft erfolgte, ist noch nie im einzelnen erforscht worden und würde eine äußerst aufwendige Arbeit sein.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat unterstützt mehrheitlich die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung des Vorschlags

Verwaltungshinweis für den Rat

Die in dem Bürgervorschlag von Herrn Ballmann getroffene Feststellung, dass eine vorgeschlagene Verhandlung seitens des Oberbürgermeisters Jensen mit dem zuständigen kirchlichen Vertreter nicht stattgefunden hat, ist falsch. Im Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 hat sich der Steuerungsausschuss mit dem Thema „Fladescher Nachlass“ befasst und den Oberbürgermeister gebeten, die Verantwortlichen der Katholischen Kirche zu kontaktieren, um mit ihnen über die Zahlungsverpflichtung der Stadt zu sprechen. Dieses Gespräch fand im Februar 2010 statt. Die Pfarrei Liebfrauen vertritt die Auffassung, dass der Titel im Haushalt erhalten bleiben müsse. Er ermögliche an dieser Stelle eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns. Das Geld komme ausschließlich sozialen Zwecken – hier: den über das Jahr bei der Pfarrei vorstellig werdenden Bettlern – zu Gute.
Dieser Auffassung schließt sich der Oberbürgermeister an. Die Stadtratsfraktionen wurden über diese Position unterrichtet. Widerspruch hiergegen wurde nicht erhoben.

Grüner Pfeil Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg

Bürgervorschlag
von: WD; 05.06.2010; Nummer: 3386
Stadtteil: Trier-Nord; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.858585
Durchschnitt: 0,86 (99mal bewertet)

Das Anbringen eines Grünpfeils an besagter Straßenecke würde den Verkehrsfluss für Rechtsabieger deutlich verbessern und dürfte unter Umweltgesichtspunkten aufgrund geringerer Standzeiten ebenfalls sinnvoll sein. Der Bürger würde sogar noch etwas Sprit sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

In der Vergangenheit sind 64 Kreuzungen im Stadtgebiet mit Ampelanlagen dahingehend überprüft worden, ob eine "Grünpfeil-Schild"-Regelung (im Gegensatz zum Grünpfeil-Lichtsignal in einer Ampelanlage) nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechtlich zulässig ist. Bei den meisten Anlagen trafen die rechtlichen Voraussetzungen der StVO nicht zu. Dies gilt auch für die Lichtsignalanlage Ecke Schöndorfer Str. / Wasserweg.
Das rechtliche Ausschlusskriterium nach der StVO besteht durch die eigene Signalphase (Grünpfeil-Lichtsignal)für die aus der Franz-Georg-Straße entgegenkommenden Linksabbieger. Deshalb darf kein Grünpfeil-Schild für den aus der Schöndorfer Str. kommenden Rechtsabbiegenden angeordnet werden.
Die Stadt hat nicht die alleinige Anordnungskompetenz. Grünpfeil-Schild-Regelungen bedürfen nach der StVO der Zustimmung durch den Landesbetrieb Mobilität.

Kreisverkehr Kaiserthermen

Bürgervorschlag
von: trianubis; 16.06.2010; Nummer: 3534
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.8375
Durchschnitt: 0,84 (80mal bewertet)

Der Sinn eines Kreisverkehrs sollte eigentlich darin bestehen, durch das Ersetzen einer Ampelanlage den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Unglücklicherweise hat man in Trier den wohl in der ganzen Republik einmaligen Fall geschaffen, in einem Kreisverkehr auch noch Ampeln aufzustellen. Daher die Frage und der Vorschlag, weswegen Ampeln innerhalb dieses Kreisverkehrs und weswegen kann man diese nicht einfach abschaffen? Von der Ostallee kommend könnte eine Spur auf die Südallee führen und eine Spur könnte aus dem Kreisverkehr raus auf die Südallee führen, damit hier kein Konflikt entsteht. Somit hätte man beide Ampelanlagen gespart und den Verkehr erheblich beschleunigt!
Ein Komplettumbau des Kreisverkehrs wäre natürlich die beste Variante (dann könnte man auch von der Ostallee nach Olewig fahren), so dass man von allen vier Seiten problemlos einfahren kann und würde den Tunnel hinfällig machen, aber da dieser Umbau erheblich teurer käme, belasse ich den Vorschlag dabei, die Ampeln einfach abzuschaffen und den Kreisverkehr auch als solchen zu nutzen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Kreisverkehr „Kaiserthermen“ wurde Anfang der sechziger Jahre als signalisierter Kreisverkehr geplant und dementsprechend ausgebaut. Die Geometrie dieses Knotenpunktes ist speziell auf eine Signalisierung ausgerichtet. Unabhängig von der erforderlichen Leistungsfähigkeit ist ein Umbau in einen nichtsignalisierten Kreisel sehr aufwendig und in Teilbereichen nicht umsetzbar, zum Beispiel Einmündung Olewiger Straße.

Der Vorschlag, im Bereich der Kaiserstraße mit dem Mittel einer Spuraddition (eine Spur aus Richtung Weimarer Allee, eine Spur aus dem Kreisel) zu arbeiten, ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit nicht möglich. In diesem Bereich ist es aber möglich und seit langem in den Planungsüberlegungen verankert, den Rechtseinbieger aus der Weimarer Allee in die Kaiserstraße ohne Signal zu führen. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Planung der Radwegführung aus Richtung der Weimarer Allee in die Südallee.

Preisgestaltung Stadttheater Trier

von: Jutta Albrecht; 16.10.2009; Nummer: 2613
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kultur, Theater
3.78788
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1994, Saarbrücker Zoo: Am Eingang ein Info-Schild, auf dem zu lesen ist,

a) wieviel der Eintritt kostet

b) wie hoch der städtische Zuschuss zum Eintritt ist

c) wie hoch die Eintrittspreise eigentlich sein müsste, damit der Zoo kein städtisches Zuschussgeschäft ist

Angewandt auf das Stadttheater Trier:

a) wie teuer sind die Karten für's Stadttheater?

b) mit wieviel Euro bezuschusst die Stadt Trier das Stadttheater?

c) wie teuer müssten die Karten pro Rang ohne städtischen Zuschuss eigentlich sein?

 

Die Gestaltung der Eintrittspreise - v.a. diejenigen der Abonnementpreise - sollten vor diesem Hintergrund überdacht werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte wird für nicht sinnvoll erachtet.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der im Bürgerhaushalt angesprochene Vorschlag der Installierung eines Info-Schildes im Eingangsbereich des Stadttheaters ist von Seiten der Verwaltung grundsätzlich möglich. Eine Darstellung der Subventionen einer Theaterkarte ist aufgrund der unterschiedlichen Preisgestaltung der Eintrittskarten jedoch nicht empfehlenswert. Die Preise differieren zwischen 8,00 € und 40,00 €. Eine Darstellung der Subventionen der Stadt Trier und des Landes Rheinland-Pfalz ist nach Auffassung der Theaterverwaltung möglich. Die Festlegung der Höhe der Eintrittspreise obliegt dem Rat der Stadt Trier.

Synergien im Kulturbereich durch Quattropole

von: konstantinus; 12.10.2009; Nummer: 2505
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.761195
Durchschnitt: 0,76 (67mal bewertet)

Verzicht auf ein Vollsparten-Theater. Teilung der Aufgaben mit den Partnerstädten - wechselseitige Aufführungen sorgen für eine Belebung des Programms. Vorbild: Mönchengladbach - Krefeld

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Derzeit besteht für eine strukturelle Zusammenarbeit mit den QuattroPole-Städten aus Sicht der verschiedenen Städte kein Bedarf. Die Bereitschaft zur partiellen Kooperation ist aber vorhanden und findet auch statt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Vorweg ist festzustellen, dass Trier diesen Vorschlag nicht allein in die Tat umsetzen, sondern bestenfalls einen Vorstoß in diese Richtung unternehmen könnte, da die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit den beteiligten Städten besprochen und einstimmig akzeptiert werden müsste.

Das im Vorschlag genannte Modell Krefeld-Mönchengladbach ist ebenso wie sein Vorbild der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf-Duisburg nicht mit dem Zusammenschluss von Quattropole vergleichbar, da es sich in beiden Fällen um Theatergemeinschaften auf der Basis eines Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts im einen, GmbH im anderen Falle) mit den Städten als Gesellschafter handelt. Dieses Modell wird sich aufgrund der in den jeweiligen Ländern unterschiedlichen Rechtsgrundlagen als auch der gänzlich anders strukturierten Theatersysteme mit Ensemble- und Repertoiretheater auf der einen und dem so genannten „Staggione-Betrieb“ auf der anderen Seite nicht übertragen lassen.

Hinzu kommt, dass ein Produktionsaustausch zwischen nur wenige Kilometer auseinander liegenden Städten innerhalb eines Bundeslandes logistisch und organisatorisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist, als dies im Falle der teilweise über 100 Kilometer entfernten und in unterschiedlichen Ländern liegenden Quattropole-Städte möglich wäre.

Grundvoraussetzung für wechselseitige Aufführungen ist die Austauschbarkeit der Produktionen. Diese ist jedoch aufgrund der in den einzelnen Häusern unterschiedlichen Bühnenmaße nicht gegeben. Saarbrücken verfügt mit 56 Meter Bühnenraumbreite und einer Tiefe von 38 Meter über eine der größten Bühnen Deutschlands. Die Trierer Bühne hingegen hat nur eine Fläche von 20 x 20 Meter, die Bühne in Metz ist noch kleiner.

Bei einer wechselseitigen Bespielung muss jeder der beteiligten Partner etwas anzubieten haben. Die Schließung einer Sparte reduziert dieses Angebot und ein reines Schauspielangebot ist zudem angesichts der unterschiedlichen Landessprachen faktisch wertlos. Ein Austausch wäre daher letztlich nur in den Bereichen Ballett und Musiktheater sinnvoll.

Für Trier ist zudem zu beachten, dass ein Großteil der Einnahmen über das Abonnementsystem erwirtschaftet wird. Dieses wäre bei Abschaffung einer Sparte in der bisherigen Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Selbst wenn Synergien möglich wären, ist fraglich, ob die dadurch zu realisierenden Einsparungen die Einnahmeeinbuße aus den Abonnements kompensieren könnten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Theater der Quattropole-Städte bereits erfolgreich einen gegenseitigen Austausch praktizieren und diese Zusammenarbeit künftig noch weiter intensivieren werden: so zum Beispiel Gastspiele von Trierer Produktionen am Théâtre National du Luxembourg und umgekehrt, Zusammenarbeit im Rahmen des Festivals Total Théâtre, Koproduktion einer Oper mit Metz, gemeinsames Tanzfestival.

 

Häufigere Grünphasen für Radfahrer an der Römerbrücke

Bürgervorschlag
von: marilen; 20.06.2010; Nummer: 3637
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.75
Durchschnitt: 0,75 (72mal bewertet)

Radfahrer müssen oftmals mehr als eine Grünphase an der Ampel warten bis sie die Hauptverkehrsstraße überqueren können. Es wäre wünschenswert wenn diese verkürzt werden könnte.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Ampel an der Römerbrücke wird in Abhängigkeit vom Verkehr gesteuert, wobei Busse bevorzugt grün erhalten, und alle Teilnehmenden am Verkehr müssen sich über Induktionsschleifen oder Taste anmelden. Auch Radfahrer müssen ihr „Grün“ über einen Taster anfordern. Wird dies von dem Radfahrer versäumt, bekommt er erst dann „Grün“, wenn der nächste den Taster betätigt. Kommt ein Bus, kann es trotz Tasterbetätigung vorkommen, dass er erst im nächsten Umlauf „Grün“ erhält.

Nadelöhr Bitburger

Bürgervorschlag
von: elisa1; 15.06.2010; Nummer: 3511
Stadtteil: Trier-West; Wirkung: Investition mit Spareffekt; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.74074
Durchschnitt: 0,74 (108mal bewertet)

Statt separate Busspur ampelgesteuerte Verkehrsführung (siehe "Brücke der Solidarität" in Duisburg) - morgens zwei Spuren in die Stadt und abends zwei Spuren aus der Stadt. Keine Straßenbaumaßnahmen, geringe Kosten für Ampelanlage, sofortige positive Wirkung für alle.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Bitburgerstraße besteht aus drei Fahrspuren. Vor einigen Jahren wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine der beiden stadtauswärtsführenden Spuren eingezogen. Diese Mittelspur, ehemalige Überholspur stadtauswärts, wurde dem ÖPNV und Taxiverkehr als Sonderspur stadteinwärts zur Verfügung gestellt.
Momentan gibt es eine Spur für den Individualverkehr (IV) stadteinwärts, eine ÖPNV-Spur (Busse und Taxis) stadteinwärts und eine Spur stadtauswärts. Diese Spuraufteilung ist die Vorstufe zur geplanten ÖPNV-Beschleunigung im Bereich der Kaiser-Wilhelm-Brücke.

Die dem Vorschlag zugrunde liegende Idee der sogenannten Wechselspuren (morgens zwei Spuren stadteinwärts und abends zwei Spuren stadtauswärts) setzt eine aufwendige Fahrstreifensignalisierung voraus. Sowohl zu Beginn und Ende der Wechselspuren als auch in Bereichen von Zufahrten, zum Beispiel Fachhochschule und Gillenbachtal, sind Wechselverkehrszeichenbrücke zur Signalisierung der Fahrbeziehungen erforderlich. Alle Wechselverkehrszeichenanlagen müssen untereinander verkabelt werden. Weiterhin ist es für die Erfassung der Verkehrssituation erforderlich, viele Induktionsschleifen in die Fahrbahn zu verlegen und zu verkabeln. Die Steuerung der gesamten Anlage würde mittels eines separaten Steuergerätes erfolgen.

Die heutige ÖPNV-Beschleunigung könnte damit nicht mehr realisiert werden. Zudem besteht aus Sicht der Stadtverwaltung Trier kein Bedarf für zwei Fahrspuren stadtauswärts.

Verkauf von Schlaglöchern, damit diese endlich gestopft werden - Kein Witz, anderswo hat's schon funktioniert!!!

Bürgervorschlag
von: dertomtom; 15.06.2010; Nummer: 3525
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.739585
Durchschnitt: 0,74 (96mal bewertet)

Wer auf den Trierer Straßen unterwegs ist, kennt das Problem: Überall Schlaglöcher und marode Straßen! Offensichtlich ist kein Geld da, um die immer größer werdenden Schlaglöcher - zum Beispiel in der Loebstraße, aber auch anderswo zu stopfen.

Warum also nicht die Schlaglöcher verkaufen? Klingt komisch, hat aber anderswo auch schon funktioniert:
http://www.sueddeutsche.de/politik/gemeinde-verkauft-schlagloecher-sogar...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,681541,00.html

Warum das nicht in Trier auch versuchen? Risiko ist ja gleich null, und wenn's funktioniert, wär's doch wirklich toll!

Als "Gegenleistung" für den Erwerb eines Schlagloches könnte man zum Beispiel eine Werbefläche (für gewerbliche Käufer) oder Grußfläche (für Privatleute) auf einer extra geschalteten Website anbieten.

Ich könnte mir vorstellen, wenn das erstmal Publik wird, könnte das der Renner werden! Warum nicht zum Geburtstag oder zu Weihnachten (das Stopfen von einem) Schlagloch verschenken...?

Lasst es uns doch versuchen!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag wird vom Tiefbauamt aus folgenden Gründen abgelehnt:

Bei einer Schlaglochbeseitigung handelt es sich nur um eine provisorische Reparatur. Die Schlaglöcher, die meistens im Winter oder kurz nach dem Winter auftreten, werden, um die Unfallgefahren zu beseitigen, notdürftig mit bituminösem Mischgut bearbeitet. Die Haltbarkeit der Flickstellen beträgt nur wenigen Wochen oder Monate. Im Normalfall werden diese Stellen in den Sommermonaten fachgerecht flächendeckend instand gesetzt.

Dem Tiefbauamt sind Schlaglochpatenschaften in der Größenordnung von Trier nicht bekannt. Bei der Anzahl von rund 10.000 Schlaglöchern im letzten Winter ist eine Regelung mit Patenschaften aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht händelbar. Hier ist anzumerken, dass es sich bei der Schlaglochpatenschaft in Thüringen um die Gemeinde Niederzimmer mit lediglich etwa 250 Schlaglöchern handelt.

Hinsichtlich der benannten Werbeflächen wird in der Stadt Trier bereits seit längerem praktiziert, dass Werbeflächen an Straßen vermarktet werden und mit diesen Einnahmen Fahrgastunterstände gebaut werden.

Grundschulbesuch verlängern bis 6. Klasse

von: hkb; 15.10.2009; Nummer: 2589
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Schulen
3.72
Durchschnitt: 0,72 (75mal bewertet)

Auch wenn die Stadt das nicht entscheiden kann - hinwirken bei der Landesregierung kann sie gemeinsam mit anderen Kommunen auf folgende Lösung: Die 5. und 6. Klasse sollen als "Orientierungsstufe" an der Grundschule verbleiben. Diese Maßnahme ist pädagogisch überfällig (s. PISA) und brächte außer dem Wohl der Kinder die Kosten übersteigende Einsparungen und Erleichterungen: Keine Aus- An- Aufstockungsbauten oder Pavillons an den überfüllten Gymnasien erforderlich; die Grundschulen in den Stadtteilen wären auch bei abnehmender Neuschülerzahl ausgelastet; geringere Schülerbeförderungskosten, die Busse zu den Stoßzeiten weniger überfüllt, die Straßen weniger verstopft. Ein Gewinn für alle!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Die Stadt ist hierfür nicht zuständig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Schuldezernat der Stadt Trier schließt sich dem Eingangsvotum dieses Vorschlages an, wonach es hier keinerlei Entscheidungsgewalt hat. Ob hier die Städte und Gemeinden einen Vorstoß bei der Landesregierung unternehmen sollten, bleibt der Politik bzw. den politischen Gremien vorbehalten.

Insgesamt ist hierbei aber auch im Vorfeld differenziert aufzuzeigen, welche gravierenden Änderungen organisatorischer, baulicher, personeller und finanzieller Art usw. eine solche Entscheidung hat.

Stromkosten mindern durch dimmen der Straßenbeleuchtung

von: Palatiulus; 16.10.2009; Nummer: 2625
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.70886
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Durch Einsatz von Dimm-Programmen der Firma Enernoc (=WKN A0MSDC) könnten bei der Straßenbeleuchtung die Kosten gemindert werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Einsatz dimmbarer Straßenbeleuchtung ab, da diese mit dem bereits im Jahre 2007 beschlossenen - und seit dem im Zuge der Wartung schrittweise umgesetzten Einsatz stromsparender- und insektenfreundlicher Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) nicht möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Straßenbeleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer: Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeugfahrer. In einigen Straßen in Trier wird die Beleuchtung durch Abschalten eines von zwei Leuchtmitteln in einer Straßenlampe gesenkt. Hier liegen allerdings bereits Beschwerden vor.

Je nach technischen Gegebenheiten ist das Dimmen der Beleuchutng nur mit großem Kostenaufwand möglich. Ein Beschluss aus dem Jahr 2007 sieht vor, dass die Straßenbeleuchtung sukszessive im Zuge der Wartung durch die Stadtwerke Trier auf stromsparende und insektenfreundliche Natriumdampfhochdrucklampen (gelbes Licht) umgestellt wird. Durch diese Umrüstung werden erhebliche Energiekosten gespart.

Verzicht auf Platzgestaltung Hinter dem Dom

von: Mogra1882; 14.10.2009; Nummer: 2568
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.69318
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Angesichts der Haushaltslage könnte auf die wohl eher kosmetische Maßnahme der Neugestaltung des Platzes Hinter dem Dom verzichtet werden. Deswegen würden sicher nicht weniger Pilger zur Heilig-Rock-Wallfahrt kommen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Ausbau des Platzes "Hinter dem Dom" ist Bestandteil des Plätzekonzeptes. Der Zeitpunkt des jetzt vorgesehenen Ausbaus steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der geplanten Heiligrockausstellung. Hier bestehen Abstimmungen und Absprachen mit dem "Dom". Des weiteren ist auch die Qualität von kleineren Plätzen in der städtebaulichen Gesamtentwicklung für das Stadtbild von Bedeutung.

Kommentar Ortsbeirat

Da die Platzgestaltung Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses war und die Entscheidungen im Stadtrat bereits getroffen wurde und die Planung weit fortgeschritten ist, lehnt der Ortsbeirat Trier-Mitte diesen Vorschlag ab.

Autofahrer sparen Energie

von: Semamal; 29.09.2009; Nummer: 2294
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.65
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Jede Ampel in der Stadt verursacht Smog, in dem die Autos davor warten. Countdownzähler an jeder Ampel könnten den Fahreren anzeigen, wie lange die Ampel noch rot geschaltet ist. Während dieser Zeit würden wesentlich mehr Autofahrer bei ihrem Wagen den Motor abstellen und damit Kosten und Energie sparen. Der Vorteil der Stadt bestünde in wesentlich weniger Umweltbelastung. Die Kosten für dieses "Ampelpimping" würden sich hierdurch schnell rechnen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Countdownzähler können nur bei festzeitgesteuerten Ampeln installiert werden. Ausgeschlossen sind also Anlagen mit einer verkehrsabhängigen Steuerung bzw. mit Busbevorrechtigung. Somit sind ein Großteil der Ampeln für einen Countdownzähler ungeeignet. Die Countdownzähler können nicht auf Richtigkeit der Angaben überwacht werden. Daher gelten sie als nicht sicher. Es kann theoretisch passieren, dass dem herannahenden Fahrzeug eine falsche Restzeitanzeige angegeben wird. Des Weiteren ist das Nachrüsten mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Es ist geplant, dass auch noch die restlichen in Festzeitsteuerung laufenden Ampeln in Zukunft ebenfalls verkehrsabhängig laufen werden, wodurch die Installation von Countdownzählern ausgeschlossen wird.

Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadt

von: Neumann-Overholthaus; 12.10.2009; Nummer: 2503
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.64634
Durchschnitt: 0,65 (82mal bewertet)

Die Geschwindigkeitskontrollen sollten durch die Stadt erfolgen. Dies wäre eine lohnende Einnahmequelle, wie auch in vielen anderen Städten.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Überwachung der Geschwindigkeit zu beantragen und die Aufgabe bei der Polizei zu belassen. Es ist ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.  

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung mit der Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten, dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Raserei und Unfälle vermeiden durch vermehrte Geschwindigkeitskontrollen

von: hakuna_matata; 16.10.2009; Nummer: 2642
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.643835
Durchschnitt: 0,64 (73mal bewertet)

An kritischen Stellen der Stadt und bekannten "Raser-Strecken" sollten festinstallierte Blitzer eingerichtet werden.

1. Lärmbelästigung, Gefahren- und Unfallquellen werden vermieden.

2. Der Stadt kämen zusätzliche Einnahmen zu Gute!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt,  keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachung bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Der Vorschlag stationärer Radaranlagen ist von der Stadt nicht realisierbar. Die  Zuständigkeit liegt beim Land Rheinland-Pfalz.

Die Stadtverwaltung stellt auf Beschluss des Stadtrates an den unterschiedlichsten Stellen des städtischen Straßennetzes Geschwindigkeitsdisplays auf. Den Kraftfahrenden werden ihre gefahrenen Geschwindigkeiten angezeigt. Die am Verkehr teilnehmenden Personen werden dadurch angehalten, verantwortlich zu fahren und die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz. Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung solcher Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung. Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden nur im Ausnahmefall  aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Stadtflohmarkt

von: Sniff; 06.10.2009; Nummer: 2383
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
3.635295
Durchschnitt: 0,64 (85mal bewertet)

Jeder Haushalt darf direkt vor seiner Haustür und an ausgewählten Plätzen wie z.B. Viehmarkt oder Porta-Nigra-Platz für eine Pauschale von 2-3 € je Tisch (oder alternativ natürlich: kostenfrei) einen privaten Flohmarktstand betreiben.

Dies kann beispielsweise an einem ausgewählten Frühlings-/ Frühsommer-Sonntag geschehen ("Mit dem Frühjahressputz Geld verdienen?") und die Pauschale sollte praktischerweise direkt vor Ort von Mitarbeitern kassiert werden und durch Aufkleber an den Tischen vermerkt werden. Eine breite und frühzeitige Ankündigung wäre natürlich notwendig.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stellen - wie hier beschrieben - mehrere Privatpersonen ihre Gegenstände aus, um sie an Interessenten zu verkaufen (z.B. Hobbysammler, Bastler, Besitzer von Haushaltsgegenständen, usw.) so handelt es sich um eine private Veranstaltung, die nicht den Vorschriften der Gewerbeordnung und z.B. des Ladenöffnungsgesetzes unterliegt. Es gelten vielmehr die allgemeinen Ordnungs- und Polizeivorschriften.

Inwieweit feiertagsrechtliche Aspekte bei Veranstaltung an einem Sonntag zu berücksichtigen sind, wäre daher gegebenenfalls noch zu erwägen. Zudem ist die Frage der Sondernutzung für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraums bzw. öffentlicher Plätze noch mit dem Bauverwaltungsamt als zuständigem Fachamt zu klären.

Sitzungsgeld für Ortsbeiratssitzung abschaffen und für einen guten Zweck zur Verfügung stellen

von: ralfpae; 10.10.2009; Nummer: 2458
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.61644
Durchschnitt: 0,62 (73mal bewertet)

Ich denke, dass die Menschen die sich Ehrenamtlich engagieren auf dieses Sitzungsgeld verzichten könnten, hierdurch könnten pro Ortsbeiratssitzung ca. 200,- € eingespart werden. Bei 16 Ortsbeiräten x 200,- € pro Sitzung x angenommen 4 Sitzung pro Jahr würden wir so um die 13.000,- € pro Jahr sparen, das Geld könnte dann z. B. zur Einrichtung / Erhalt von Spielplätzen genutzt werden. Die Ortsvorsteher / Stadtratvergütung sollte aufgrund des hohen Aufwandes bestehen bleiben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

§ 18 der Gemeindeordnung betrifft das Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit. Unter Punkt 4 ist normiert, dass die Personen, die ein Ehrenamt ausüben, eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung kann nach § 4 Abs. 1 KomAEVO (Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter) nur in einer der frei aufgeführten Formen erfolgen: monatlicher Durchschnittssatz oder Sitzungsgeld oder monatlicher Grundbetrag und Sitzungsgeld. Die Festsetzung hat der Stadtrat in der Hauptsatzung der Stadt Trier, zuletzt geändert am 01.04.2009, vorgenommen. 

Ist in der Hauptsatzung eine Aufwandsentschädigung festgesetzt, so kann auf diese weder ganz noch teilweise verzichtet werden (§ 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO). Die Möglichkeit, eine erhaltene Aufwandsentschädigung in Form einer Spende einem öffentlichen Zweck zuzuführen, bleibt unberührt.

Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 20%-Punkte

Bürgervorschlag
von: zwuckel; 09.06.2010; Nummer: 3422
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.585365
Durchschnitt: 0,59 (82mal bewertet)

Mit umgerechnet 5.200 € ist aktuell jeder Trierer Bürger am Schuldenberg der Stadt beteiligt. Neben Ausgabenkürzungen sind daher Verbesserungen bei den Einnahmen das Gebot der Stunde. Die Grundsteuer und die gewinnabhängige Gewerbesteuer sind die beiden einzigen wichtigen Einnahmequellen, die die Stadt Trier beeinflussen kann, indem die Hebesätze durch Stadtratsbeschluss verändert werden können.

Nachdem in 2010 der Hebesatz der Grundsteuer B um 20%-Punkte angehoben wurde, sollte auch die Trierer Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag zur Reduzierung des Schuldenberges durch eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes leisten. Schließlich profitiert sie auch von den Investitionen der Stadt.

Seit vielen Jahren liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 390% - im Vergleich der kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz rangiert damit Trier auf dem vorletzten Platz. Eine moderate Erhöhung trifft die gewerblichen Unternehmen weit weniger als oft behauptet: Die Mehrzahl der kleineren Unternehmen zahlt wegen hoher Freibeträge meist überhaupt keine Gewerbesteuer, während die Mehrzahl der übrigen Betriebe so geringe Beträge zahlt, dass sie von einer moderaten Erhöhung kaum betroffen wäre. Auch die immer wieder behauptete abschreckende Wirkung auf mögliche Neuansiedlungen ist wissenschaftlich seit vielen Jahren widerlegt: Die Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes spielt bei Neuansiedlungen als Standortfaktor nur eine untergeordnete Rolle.

Fazit: Eine moderate Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes trifft die Mehrzahl der Betriebe kaum oder gar nicht - in der Summe aber gewinnt die Stadt beachtliche Finanzmittel und damit neue Entscheidungsspielräume.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht in der derzeitigen konjunkturellen Erholungsphase keinen Spielraum für eine Erhöhung der Gewerbesteuer, möchte das Thema aber im Dialog mit Unternehmen und Gewerbetreibenden für einen späteren Zeitraum nicht ausschließen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach der schwersten Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren ist allmählich eine Erholung der Konjunktur auch in Deutschland zu verzeichnen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass staatliche Konjunkturprogramme derzeit in weiten Teilen noch in der Umsetzungsphase sind und der konjunkturelle Aufschwung noch keineswegs als dauerhaft und gesichert angesehen werden kann. In dieser Situation, in der der Staat noch aktive konjunkturelle Hilfestellung leistet, dürfte die Erhöhung der Gewerbesteuer - auch im vorgeschlagen marginalen Umfang - eine problematische Signalsetzung darstellen, so dass gegenwärtig eine derartige Entscheidung nicht getroffen werden sollte.
Auch die Nähe der Stadt Trier zu Luxemburg ist im Zusammenhang mit einer steuerpolitisch motivierten Diskussion eine entscheidungsrelevante Größe, welche stets zu beachten ist.

Stationäre Geräte zur Ampelkontrolle

von: Guenteraldo; 13.10.2009; Nummer: 2539
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.567165
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Ich kenne keine Stadt in Deutschland, in der so systematisch rote Ampeln "überfahren" werden wie in Trier. Dies ist insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährlich.
Wer ein Beispiel braucht, muss nur einmal 5 Minuten den Linksabbiegern an der Kreuzung Franz-Georg-Straße / Wasserweg zuzuschauen. Verkehrkontrollen die hier -unregelmäßig- stattfinden, können sich vor "Kundschaft" kaum retten. Dies ist nur ein Beispiel...
Fest installierte Kontrollgeräte (Starenkästen) könnten hier die Sicherheit für alle erhöhen und das Stadtsäckel füllen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadt hat keine Zuständigkeit. Sie liegt - weil es sich um die Überwachung und Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" handelt - ausschließlich beim Land Rheinland-Pfalz (Ministerium des Innern, Polizei). Die Aufgabe ist nicht auf die Stadt übertragbar.

ADAC-Rallye nach 2012 nicht weiter durchführen

von: portanigra; 29.09.2009; Nummer: 2300
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Sport
3.5625
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Nach dem Jahr 2012 sollte die Rallye nicht mehr durchgeführt werden - ihre Außenwirkung ist zweifelhaft (Übertragung bei n-tv und einer miserablen Einschaltquote), die Belastung der Innenstadtbewohner enorm, der Return-on-Investment bislang nicht nachvollziehbar - knapp 100.000 Euro im städtischen Etat wären damit einzusparen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Beschluss vom 25.09.2009 für den Zeitraum 2010-2012 (36 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Verwaltungshinweis für den Rat

Die ADAC-Rallye ist aus sportlicher Sicht ein überregionales Großereignis, dass stets viele motorsportbegeisterte Besucher anzieht und eine feste Größe im Trierer Sportkalender darstellt. Daneben ist die Rallye ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt Trier und das Umland, der unbedingt zu berücksichtigen ist. In hohem Maße wird der Bekanntheitsgrad der Stadt Trier in Deutschland, in den Nachbarländern und europaweit gesteigert.

Deshalb gilt es, die Großveranstaltung als planbare, feste Größe für Sport, Wirtschaft und Tourismus auch über das Jahr 2012 hinaus zu etablieren.

Kommentar Ortsbeirat

Ohne zu einer grundsätzlichen Abstimmung zu kommen einigte sich der Ortsbeirat Trier-Mitte darauf, dass dieser Vorschlag aufgrund der Beschlusslage für den Haushalt 2010 nicht berücksichtigt werden kann. Der Ortsbeirat wird das Thema ADAC-Rallye in einer Sitzung im nächsten Jahr eingehender behandeln.

Effektiverer Einsatz der städtischen Mitarbeiter

Bürgervorschlag
von: walli11; 15.06.2010; Nummer: 3506
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.54878
Durchschnitt: 0,55 (82mal bewertet)

Von meinen Fenster aus habe ich Einblick in mehrere Büros der Stadtverwaltung. Grundsätzlich scheint dort ein sehr entspanntes Arbeitsleben vorzuherrschen. Eine Mitarbeiterin beispielsweise verbringt überwiegend den Arbeitstag mit dem Spiel "Spider Solitär" falls sie nicht gerade im Internet auf Urlaubsseiten surft.

Vielleicht sollte eine neue Arbeitsplatzbeschreibung, -bewertung für städtische Mitarbeiter, mit den Ziel der Straffung und Neuorganisation, durchgeführt werden. Damit könnten dann auch offensichtlich unnötige Stellen eingespart werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab. Die in dem Vorschlag unterstellte Arbeitsweise der Verwaltung entspricht nicht dem Arbeitsalltag und ist bereits durch innerdienstliche Regelungen untersagt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Bezüglich der Einsehbarkeit auf die Bildschirme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat der städtische Datenschutzbeauftragte neuerlich Überprüfungen durchgeführt. Die Überprüfung hat ergeben, dass nur in wenigen Fällen eine Einsicht Dritter auf Bildschirme theoretisch möglich war. Zur Sicherstellung des Datenschutzes wurden in Einzelfällen Arbeitsplätze umgestaltet.

Eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist aufgrund einer innerdienstlichen Regelung nicht erlaubt. Unabhängig davon fehlt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen des zu erledigenden Aufgabenvolumens regelmäßig die Zeit zur privaten Internetnutzung.

Umweltfreundlich und kostensparend: Die elektronische Rathauszeitung

Bürgervorschlag
von: Oliver Wolf; 09.06.2010; Nummer: 3441
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.51064
Durchschnitt: 0,51 (94mal bewertet)

Die Rathauszeitung wird derzeit an alle Haushalte ausgeteilt, obwohl sie häufig ungelesen in den Müll wandert.

Sinnvoll wäre es daher, dass die Bürger die Wahl haben, ob sie auf die ausgedruckte Version verzichten möchten und sich über amtliche Mitteilungen nur auf dem Wege der jetzt schon verfügbaren elektronischen Rathauszeitung zu informieren, oder ob sie weiterhin die Printversion erhalten möchten. Denkbar wäre etwa, dass die Entscheidung durch Anbringen eines Stickers auf dem Briefkasten nach außen kenntlich gemacht wird. Ohne Kennzeichnung bleibt es bei der Printversion, um die Zustellung amtlicher Mitteilungen zu gewährleisten. Nach einer Testphase kann die Druckauflage dann an den Bedarf angepast werden, wodurch nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird, sondern auch Kosten eingespart werden können. Selbst wenn die Maßnahme aufgrund wegfallender Anzeigeeinnahmen keine Einsparungen brächte, bliebe es eine Maßnahme zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit der Stadt Trier.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Ziel von Rat und Verwaltung ist es, über die Rathaus Zeitung (RaZ) alle Bürgerinnen und Bürger über die kommunalpolitische Arbeit zu informieren. Wer keine Zustellung der RaZ, die offizielles Amtsblatt der Stadt Trier und damit an vorgegebene Veröffentlichungsvorschriften gehalten ist, wünscht, kann bzw. muss dies an seinem Briefkasten mit einem Hinweis zum Ausdruck bringen. Es ist nicht möglich, die RaZ 1 zu 1 ins Internet zu stellen, auch verfügen nicht alle Bürgerinen oder Bürger der Stadt über einen Internetanschluss. Die Papierform wird nach wie vor von der großen Mehrheit bevorzugt. Beim Vertrieb der Rathaus Zeitung muss in der Tat auf eine sorgsame Verteilung geachtet werden. Gundsätzlich bleibt festzustellen, dass es in Zukunft auf dem Sektor der Informationsübermittlung auch für die Städte zu weiteren großen Veränderungen kommen wird.

Citymaut

von: hkb; 16.10.2009; Nummer: 2621
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.387095
Durchschnitt: 0,39 (93mal bewertet)

In den Kommentaren zu verschiedenen Vorschlägen wird die Idee einer Citymaut ins Gespräch gebracht. Ich will sie hier als eigenständigen Vorschlag bringen, damit sie auch als Überschrift erscheint. Vorschlag: Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr in die Innenstadt (innerhalb des Alleenrings) nur noch mit Maut-Ausweis (Anwohner frei). Dafür kostenloser ÖPNV. Entlastet Straßen und Luft, erhöht die Attraktivität für Trierer wie Touristen. Dass der Handel darunter nicht zusammenbricht, hat sich nach Einrichtung der Fußgängerzone erwiesen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag ist rechtlich nicht zulässig.

Verwaltungshinweis für den Rat

Stadtrat und Stadtverwaltung haben keine Zuständigkeit und keine Entscheidungskompetenz. Es fehlt an der Rechtsgrundlage.

In der Bundesrepublik Deutschland liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Citymaut (und demnach Straßenbenutzungsgebühren) nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann der Vorschlag nicht weiter verfolgt werden.

Mehreinnahmen durch Gechwindigkeitskontrollen in der Innenstadt

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2635
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.373335
Durchschnitt: 0,37 (75mal bewertet)

Ich finde es beinahe lebensgefährlich sich als Fußgänger oder Fahrradfahrer in der Innenstadt fortzubewegen. Bsp.: Teststrecke Karthäuserstraße oder die Verbindungsstraße Leoplatz-Altheiligkreuz (Hopfengarten). Machen Sie doch Geschwindigkeitskontrollen in der Innenstadt - fließen diese Gelder nicht auch in die Stadtkasse?

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen und die Überwachungsaufgabe bei der Polizei zu belassen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Verstößen kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz beantragt werden. Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen.

Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören.

Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig. Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Rotlichtvergehen

von: moritz; 03.10.2009; Nummer: 2350
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.37037
Durchschnitt: 0,37 (81mal bewertet)

Die notwendigen Investitionen würden sich binnen max. 5 Jahren amortisieren. Die Personalkosten rechnen sich, wenn konsequent und planvoll geradert würde, und Starenkästen an den Uferstraßen aufgestellt würden.

Z.B. in Kaiserlautern, Leverkusen, Koblenz, Ludwigshafen wird das bereits seit Jahren gemacht. In Dortmund, Essen, Gelsenkirchen und Köln wird seit Jahren trotz anfänglicher Skepsis erfolgreich überwacht.

Ohne den Haushalt zu belasten werden die Geschwindigkeitsverstöße zurück und vor allem die Schwere der Unfallfolgen werden gemindert. Die Verwaltung sollte die unter Dezernentin C. Horsch gemachte Untersuchung nochmals auf den Prüfstand holen!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt, keine freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung zu beantragen. Es sind jährliche Defizite in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Die Ahndung von Rotlichtvergehen ist nicht auf die Stadt übertragbar.

Die Überwachung und die Ahndung von Verkehrsverstößen im "fließenden Verkehr" fallen in die Zuständigkeit der Polizei. Eine Änderung der Zuständigkeit liegt in der Entscheidungskompetenz des Landesgesetzgebers Rheinland-Pfalz.

Lediglich die freiwillige Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung und die Ahndung dieser Verstöße kann auf Stadtratsbeschluss beim Land Rheinland-Pfalz. beantragt werden.

Der Stadtrat hatte zuletzt am 30. 3. 2004 beschlossen, keine städtische Geschwindigkeitsüberwachung vom Land zu übernehmen und durchzuführen. Im Dezernatsausschuss IV und in der Presse wurde im November 2006 zu den Kosten einer städtischen Überwachung berichtet. Nach aufwändigen Recherchen unter Einbeziehung der Ergebnisse der polizeilichen Überwachung in der Stadt Trier ist auch bei günstigster Prognose ein jährliches Defizit in sechsstelliger Höhe zu erwarten.

Bei einer freiwilligen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt sind die Vorgaben des Landes zu beachten. Dies gilt auch für die Auswahl der Mess-Stellen. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auf Unfall- und Gefahrenpunkte zu konzentrieren, zu denen die Unfallhäufungstellen und die schutzwürdigen Bereiche wie Schulwege, Schulen, Nahbereiche von Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime u.a. gehören. Mess-Stellen mit der Absicht einer Gewinn bringenden Einnahmenerzielung sind unzulässig.

Das Land Rheinland-Pfalz setzt landesweit auf die mobile und nicht auf die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung.  

Stationäre Radaranlagen  ("Starenkästen") werden deshalb nur im Ausnahmefall aufgestellt und unterliegen auch bei einer kommunalen Überwachung der Genehmigung des zuständigen Ministeriums.

Gewerbesteuer

Bürgervorschlag
von: Kim; 21.06.2010; Nummer: 3691
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.314815
Durchschnitt: 0,31 (54mal bewertet)

Der Gewerbesteuerhebesatz sollte vielleicht um 0,5% - 1% angehoben werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht in der derzeitigen konjunkturellen Erholungsphase keinen Spielraum für eine Erhöhung der Gewerbesteuer, möchte das Thema aber im Dialog mit Unternehmen und Gewerbetreibenden für einen späteren Zeitraum nicht ausschließen.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach der schwersten Wirtschaftskrise seit achtzig Jahren ist allmählich eine Erholung der Konjunktur auch in Deutschland zu verzeichnen. Dabei darf nicht verkannt werden, dass staatliche Konjunkturprogramme derzeit in weiten Teilen noch in der Umsetzungsphase sind und der konjunkturelle Aufschwung noch keineswegs als dauerhaft und gesichert angesehen werden kann. In dieser Situation, in der der Staat noch aktive konjunkturelle Hilfestellung leistet, dürfte die Erhöhung der Gewerbesteuer - auch im vorgeschlagen marginalen Umfang - eine problematische Signalsetzung darstellen, so dass gegenwärtig eine derartige Entscheidung nicht getroffen werden sollte.
Auch die Nähe der Stadt Trier zu Luxemburg ist im Zusammenhang mit einer steuerpolitisch motivierten Diskussion eine entscheidungsrelevante Größe, welche stets zu beachten ist.

Kindertagespflege Erhöhung der Einnahmen

von: jule; 13.10.2009; Nummer: 2547
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Kinder, Jugend
3.285715
Durchschnitt: 0,29 (56mal bewertet)

Die Kostenbeteiligung der Eltern für die Bezahlung einer Tagesmutter ist sehr moderat. Ich finde, dass die letzte Einkommensgruppe nicht bei ca. 4100,00 € enden sollte, sondern mindestens noch eine weitere Einkommensgruppe gebildet werden sollte mit einer höheren Kostenbeteiligung. Evt. Orientierung an der Tabelle des Landkreises Trier-Saarburg.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
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Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine höhere Kostenbeteiligung der Eltern für Kindertagespflege wird nicht befürwortet. Kindertagespflege ist für die Eltern heute bereits teurer als die Betreuung in Kindertagesstätten. Das neue Kinderförderungsgesetz geht von einer Gleichwertigkeit der beiden Angebotsformen aus. Betreuungsangebote insbesondere für Kleinkinder sollen ausgebaut werden, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Eine höhere Belastung der Eltern halten wir vor diesem Hintergrund familienpolitisch für das falsche Signal.

Beteiligung der Bürger am Betrieb des Petrisparks

von: teggi; 09.10.2009; Nummer: 2443
Stadtteil: Kürenz; Wirkung: Sparidee; Thema: Grünflächen
3.246575
Durchschnitt: 0,25 (73mal bewertet)

Idee ist es, Anwohner des Petrisbergs in den Betrieb des Petrisparks einzubinden.

Konkret könnte ich mir vorstellen, dass eine der bereits gegründeten Bürgerinitativen das Aufschließen des Parks am Morgen und das Abschließen am Abend, sowie kleinere Arbeiten übernimmt, die momentan von Fremdfirmen durchgeführt werden.

Redaktion
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wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Öffnen und Schließen der Anlagen ist nur ein kleiner Teil der zu erbringenden Leistungen. Wesentlich ist die tägliche Präsenz und Aufsicht in den Anlagen von einer fachkundigen Person, die über entsprechende Nachweise verfügen muss. Es beinhaltet auch die Sperrung der Anlagen bei gefährlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Eis, Sturm). Diese Leistungen an einzelne Bürger zu vergeben ist aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Gleiches gilt auch für die Übernahme von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten innerhalb der Anlage.

Kommentar Ortsbeirat

Eine Stellungnahme des Ortsbeirates Kürenz liegt nicht vor.

Fehlende Markierungen

Bürgervorschlag
von: schoN; 17.06.2010; Nummer: 3593
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.22414
Durchschnitt: 0,22 (58mal bewertet)

Wenn Bauarbeiten an Straßen vergeben werden, bei denen Straßenmarkierungen entfernt werden müssen, dann sollten die Firmen dazu verpflichtet werden, diese Markierungen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder anzubringen, also den Urzustand wieder herzustellen. Das spart Kosten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
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Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Markierungsarbeiten werden im Stadtgebiet öffentlich ausgeschrieben. Die kostengünstigste Variante ist die, wenn eine Fachfirma für Markierungsarbeiten innerhalb eines Jahres alle Markierungen im Stadtgebiet wieder herstellt. Bei wichtigen Markierungen, wie Markierungen für Fußgängerüberwege oder Stoppbalken, werden diese sofort im Idealfall vor Öffnung der Baumaßnahme wieder hergestellt. Bei Großbaustellen, bei denen viel Markierungsarbeiten anstehen, werden die Markierungen für diese eine Baumaßnahme separat ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um spezielle Markierungsfirmen (keine Baufirmen), die die erforderlichen Ausrüstungen haben.

Einsparungen

Bürgervorschlag
von: Esel; 20.06.2010; Nummer: 3650
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.208335
Durchschnitt: 0,21 (72mal bewertet)

Die Sitzungsgelder für alle die Ortsbeiratsmitglieder entfallen.
Begründung: Ich erhalte auch keine Sitzungsgelder für meine Vereinsarbeit bzw. im Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat lehnt den Vorschlag aus inhaltlichen Gründen ab.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Gemeindeordnung hat in § 18 Regelungen getroffen, die das "Ehrenamt und die ehrenamtliche Tätigkeit" betreffen.
Hiernach können Bürgerinnen und Bürger, die ein Ehrenamt ausüben, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere, insbesondere die Voraussetzungen und die Höhe, bestimmt die Hauptsatzung.
Diese Festsetzung hat der Stadtrat in der Hauptsatzung der Stadt Trier vorgenommen, die zum 01.04.2010 in Kraft getreten ist. Im dortigen § 12, der die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher/innen und Ortsbeiratsmitglieder regelt, ist in Absatz 3 folgende Aussage getroffen:

"Die Mitglieder des Ortsbeirates erhalten als Form der Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirates Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld beträgt 10,00 € je angefangene Stunde."

Wenn in der Hauptsatzung eine Aufwandsentschädigung festgesetzt ist (bei der Stadt Trier ist dies erfolgt), so kann auf diese weder ganz noch teilweise verzichtet werden. Diese Aussage trifft die Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter und wird auch in der Verwaltungsvorschrift zu § 18 der Gemeindeordnung festgehalten.

Insofern kann der Vorschlag nicht aufgegriffen werden, die Sitzungsgelder für die Ortsbeiratsmitglieder können nicht entfallen."

Neuordnung der Stellflächen in der Theodor-Heuss-Allee

von: Neubürger; 12.10.2009; Nummer: 2485
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.188405
Durchschnitt: 0,19 (69mal bewertet)

Die Stellflächen an der linken Straßenseite sollten nicht hintereinander, sondern nebeneinander angeordnet werden. Dadurch stünde mehr Parkraum zur Verfügung,und es könnten mehr Parkgebühren eingenommen werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Die angesprochenen Parkplätze befinden sich in Längsaufstellung entlang der Theodor- Heuss- Alle in Fahrrichtung auf der linken Straßenseite. Diese Situation des Parkens auf der linken Seite neben der zweispurigen Fahrrichtung ist in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zum heutigen Zeitpunkt schon als problematisch anzusehen.

Bei einer Anordnung der Parkplätze in Senkrecht oder Schrägaustellung müssten die Fahrzeuge rückwärts in den fließenden Verkehr stoßen. Dies halten wir aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs für nicht realisierbar. Zum weiteren ist die vorhandene Breite der befestigten Fläche mit ca. 4,50m nicht ausreichend.

Zusammenführung der Stadtbibliotheken - Potential 200-500 Tausend Euro

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2598
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.160495
Durchschnitt: 0,16 (81mal bewertet)

Die Ausgaben für die Stadtbibliotheken Weberbach und Palais Walderdorf liegen zusammen bei über 2,6 Mio. Euro. Dem stehen Einnahmen von ca. 160.000 Euro gegenüber. Die Anzahl der Personen mit einem Ausleihausweis für das Palais Walderdorf liegt bei 6.530. Angaben über Anzahl aktive Ausleiher, Anzahl der Ausleihvorgänge, Auslastungszahlen Weberbach liegen mir nicht vor.

Durch gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (ein Gebäude, Ausleihsystem, Verwaltung) und Personal sollte eine Kostenreduktion im Bereich von 10% - 20% = 250.000 Euro - 500.000 Euro erzielbar sein.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Mit dem Neuzuschnitt der Verwaltungseinheiten sind seit zwei Jahren die Stadtbibliotheken an der Weberbach und im Palais Walderdorff bewusst organisatorisch voneinander getrennt worden und nicht mehr unter einer gemeinsamen fachlichen Leitung. Dies entspricht sowohl den Anforderungen der Doppik nach räumlich zusammengehörigen Einheiten als auch den verschiedenen Funktionen der beiden Bibliotheken.

Die Stadtbibliothek an der Weberbach bewahrt zusammen mit dem Stadtarchiv das schriftliche Erbe des Trierer Raumes im Wert rund einer viertel Milliarde Euro und hat die Aufgabe der Erhaltung und Erschließung des historischen Schrifttums und der wertvollen Archivalien. Dies kann nur in einem klimatisierten Gebäude geschehen. Hier sind bereits große Investitionen getätigt worden. Diese wertvollen Bestände an der Weberbach werden ergänzt durch moderne Bücher und Medien in Abstimmung mit den anderen Trierer Bibliotheken.

Keines der Gebäude - weder am Domfreihof noch an der Weberbach - könnte den Bestand des jeweils anderen unterbringen - bei den Gebäudekosten würde sich also keine Ersparnis ergeben, zumal die Platzsituation an der Weberbach bereits sehr prekär ist und zahlreiche Ausweichlager betrieben werden müssen.

Personell würde sich selbst dann keine Ersparnis ergeben, wenn eines der Häuser geschlossen würde, da durchweg mit fest Beschäftigten gearbeitet wird. Die Stadtbibliothek an der Weberbach enhält Landesmittel in beträchtlichem Umfang - darunter Mittel für den Buchkauf, für die Fernleihe und die Restaurierung, gegebenenfalls auch Baukosten- beziehungsweise Sanierungszuschüsse. Eine Stilllegung einzelner Funktionen der Stadtbibliothek würde zum Wegfall dieser Mittel führen - zum Schaden des Kulturerbes und der Literaturversorgung in der Region.

Die Stadtbibliothek an der Weberbach hat die Beziehungen zur Universität in den letzten Jahren systematisch ausgebaut. Gemeinsame Lehrveranstaltungen, Vorträge und Tagungen haben sich etabliert. Desgleichen wurde die Zusammenarbeit mit den Schulen intensiviert.

Die Neugestaltung des Palais Walderdorff im Jahr 2000 hatte zur Zielsetzung, „das Palais unter einem Leitbild zu sehen und nicht nur nebeneinander neue Räume für die bisherigen und weitere Nutzer zur Verfügung zu stellen. (...) Die „Vision Palais Walderdorff 2000“, wie das Leitbild auch genannt wurde, umfasst: - einen integrativen Ansatz: ganzheitliche Konzeption statt bloßer Addition heterogener Nutzer.

In einem ersten Schritt wurde mit Organisationsverfügung vom 09.01.2001 die Volkshochschule mit der Musikschule zusammengelegt zum Bildungszentrum der Stadt Trier mit Sitz im Palais Walderdorff (ab August 2001). Seit der Neustrukturierung des Bildungszentrums haben sich die durchgeführten Aktivitäten sowohl der Musikschule als auch der Volkshochschule (vhs) um jeweils über 70 Prozent gesteigert.

Synergieeffekte haben sich hierbei nicht nur im Personalbereich ergeben sondern auch in der inhaltlichen Planung und Umsetzung. Dieser Mehrwert konnte unter anderem durch gemeinsame Dienstbesprechungen und einen alle Beschäftigten einbeziehenden Informationsfluss erzielt werden.

Die gemeinsame offensive Öffentlichkeitsarbeit ist sehr erfolgreich. Bei den städtischen Einrichtungen im Palais Walderdorff handelt es sich um artverwandte, sich ergänzende Einrichtungen, bei denen ein hoher Synergieeffekt bezogen auf die Serviceleistungen gegenüber den Bürgern der Stadt erzielt werden kann und die jeweiligen Kompetenzen für die jeweils andere Abteilung gewinnbringend eingebracht werden können. Dies haben die beiden Abteilungen Musikschule und Vhs seit ihrer Zusammenlegung eindrucksvoll bewiesen.

Die richtungweisende Expertise “Bibliotheken und Lebenslanges Lernen“ (Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Juli 2005) und das Strategiekonzept „Bibliothek 2007“ (Bertelsmann Stiftung, Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, 2004) betonen beide übereinstimmend, dass Bibliotheken Teil des Bildungssystems sind und diese Rolle verstärkt wahrnehmen müssen. Die Anforderungen der Wissensgesellschaft und der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens machen eine stärkere Verzahnung mit anderen Einrichtungen des lebenslangen Lernens notwendig. In der Expertise „Bibliotheken und Lebenslanges Lernen“ heißt es: „Vor allem die Bibliotheken haben in den letzten Jahren ihre Aktivitäten verstärkt, sich zu Lernzentren zu entwickeln und Lernarrangements zu gestalten. Allerdings befinden sie sich hier in einem Dilemma. Auf der einen Seite sind sie ideale Orte zur Unterstützung von individuellem (Selbst-)Lernen, auf der anderen Seite verfügen sie als Medien- und Informationsdienstleisterinnen von ihrem traditionellen Profil her nur unzureichend über Kompetenzen zur Gestaltung von Lernarrangements.

Deshalb erstaunt es auch nicht, dass viele Bibliotheken inzwischen Kooperationen unter anderem mit Weiterbildungseinrichtungen, in den überwiegenden Fällen Volkshochschulen, eingegangen sind, um methodisch-didaktisch gestaltete Lernangebote zu generieren.“

Auch in der neuen Organisationseinheit "Bildungs- und Medienzentrum" wird die bewährte Zusammenarbeit mit der Stadtbibliothek Weberbach aufrecht erhalten. Hierzu zählt insbesondere die Homepage (beim heutigen technischen Stand sind Verlinkungen hier unproblematisch), gemeinsamer Online-Katalog (OPAC) sowie Benutzerausweis.

Eine einheitliche Leitung mit entsprechender Außenvertretung gegenüber Stadtrat und Öf­fentlichkeit schafft Entlastung auf der fachlichen Ebene, insbesondere auch beim als fachfremd empfundenen Haushaltsvollzug im Rahmen des Neuen Steuerungsmo­dells. Eine einheitliche Führung auch des Verwaltungspersonals ist sichergestellt.

Weiterhin sind durch gemeinsame Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verbesserte Ergeb­nisse zu erreichen. Zudem kann im Falle von Krankheits- und Urlaubsvertretungen auf einen größeren Personalpool zurückgegriffen werden.

Fazit: Die vorgeschlagene gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Personal der beiden Kultureinrichtungen ist aus den vorstehend erläuterten Gründen nicht sinnvoll; ein Einspareffekt von 250.000 bis 500.000 Euro ist nach Auffassung der Verwaltung nicht erreichbar.

Der Vorschlag wird seitens des Kulturdezernates nicht befürwortet.

 

 

 

 

Reduzierung/Überwachung der Ausgaben für Tourismusförderung - Potential 250 - 400 Tausend Euro

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2605
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.061225
Durchschnitt: 0,06 (49mal bewertet)

Die (Netto-)Ausgaben für Tourismusförderung (inklusive "kommunaler") betragen 2,8 Mio EUR.

Dem gegenüber stehen Einnahmen (Gesamt - nicht nur Tourismusspezifisch) aus Gewerbesteuer: 36 Mio EUR, 24,5 Mio EUR.

Es sind die tourismusspezifischen Gewerbe- und Einkommenssteuer-Einnahmen diesen Ausgaben gegenüberzustellen und zu hinterfragen.

Eine Reduzierung um 10% entspricht einen Betrag von 280.000 EUR.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

Rat lehnt ab

Verwaltungshinweis für den Rat

Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

Wie bereits dem „Hinweis der Redaktion“ zu entnehmen ist, basiert der Vorschlag auf einem Fehler in der Haushaltsbroschüre. Das von dem Vorschlagenden ermittelte „Sparpotential“ würde sich damit halbieren.

Nach Auskunft des Fachamtes sind in den Aufwendungen von ca. 1,165 Mio. Euro Zahlungen an die Touristinformation Trier e.V. aus vertraglichen Vereinbarungen sowie der Mitgliedsbeitrag in Höhe von rund 561.000 Euro enthalten. Daneben sind Zahlungen in Höhe von 91.000 Euro u. a. an Mosellandtouristik GmbH und Moselfestwochen etatisiert; im übrigen auch anteilige Personalkosten und Abschreibungen. Die städtische Tourismusförderung reduziert sich damit im wesentlichen auf eine institutionelle Ausrichtung. Ein direkter Zusammenhang zwischen konkreten Zahlungsanlässen und sich daraus ergebenden steuerlichen Mehr- bzw. Mindererträgen kann nicht hergestellt werden.

Im Gegenteil, eine direkte Gegenüberstellung von Einnahmen aus dem Bereich der Gewerbesteuer bzw. dem kommunalen Eigenanteil an der Einkommensteuer einerseits und den Ausgaben bzw. Aufwendungen für den Bereich der Tourismusförderung anderseits ist nicht möglich, weil die genannten Steuereinnahmen allgemeine Deckungsmittel im städtischen Haushalt sind ohne einen konkreten Ausgabebezug.