umgesetzt

Bereitstellung öffentlicher Flächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2293
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
4.387755
Durchschnitt: 1,39 (98mal bewertet)

Die Stadt Trier sollte mehr Dachflächen öffentlicher Gebäude wie Schulen, Verwaltungsgebäude, etc. für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen. Diese sollen als Bürgerkraftwerke angelegt werden, was der Stadt die Investitionskosten erspart.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Neben der Bereistellung öfentlicher Flächen z.B auf dem Dach der Arena, konnte im Juni 2010 das Bürgerkraftwerk auf dem Friedrich-Spee-Gymnasium in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus hat der Stadrat in 2010 die Erstellung eines Dachflächenkataster zur Erschließung der Potentiale für Flächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet Trier beschlossen. Das Dachlächenkataster ist in der Berarbeitung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Um diesem Ziel, der Bereitstellung öffentlicher Dachflächen zur Nutzung durch Photovoltaikanlagen näher zu kommen, steht die Verwaltung bereits seit langem in Kontakt mit der Lokalen Agenda 21 (LA 21). Zu unser beider Bedauern mussten wir jedoch feststellen, dass dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind meist:

  • unzulängliche Statik des Daches
  • Alter der vorhandenen Dachhaut
  • Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt
  • oder ungünstige Ausrichtung des Daches

Die Verwaltung steht jedoch weiterhin im Dialog mit der LA 21 um geeignete Dächer ausfindig zu machen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Wir begrüßen ausdrücklich die Idee der Bürgerkraftwerke, da dies der Stadt die Investitionskosten erspart und dadurch dann auch der enge Investitionsrahmen der Stadt nicht weiter eingeschnürt wird.

Verweis auf Ratsvorlagen

326/2010 (Dachflächenkataster) 134/2010 (Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Arena Trier)

Erhalt Grundschule Pfalzel

Bürgervorschlag
von: Göttin; 11.06.2010; Nummer: 3470
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.376625
Durchschnitt: 1,38 (231mal bewertet)

Bereits beim letzten Bürgerhaushalt wurde der Vorschlag gemacht, die Grundschule Pfalzel zu erhalten - was sinnvoll und unbedingt notwendig ist!
Die Grundschule ist derzeit dabei, ein erweitertes Betreuungsangebot im Sinne einer offenen Ganztagsschule zu konzipieren.
Desweiteren plant die Kindertagesstätte St. Adula in Pfalzel nun neben der ohnehin engen inhaltlichen Kooperation mit der Grundschule die Zusammenarbeit zu intensivieren. Um einer Raum- und Platznot im Kindergarten vorzubeugen, sollen Räume der Grundschule genutzt werden.
Die Stadt Trier, die Pfalzeler Bürger und Vereine sind aufgerufen, diese sinnvolle Kooperation und damit auch den zukünftigen Bestand der Grundschule in Pfalzel durch die Unterstützung dieser Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
umsetzen

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Viele Kindertagesstätten arbeiten zunehmend systematischer mit Grundschulen zusammen. Eine solche Zusammenarbeit wird in der Grundschule Pfalzel vorbereitet. Aufgrund des Neubaugebietes in Pfalzel ist die Kindertagesstätte überfüllt und wird deshalb die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in die Grundschule Pfalzel auslagern. Diese Anzahl der Kinder wird in den kommenden Schuljahren folgerichtig dazu führen, dass die Grundschule mindestens vorübergehend zweizügig wird, und damit in den nächsten zehn Jahren ihre Existenz nicht in Frage steht.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat dem Erhalt der Grundschule Pfalzel im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zugestimmt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Eine Entscheidung über den Erhalt oder die Schließung von Schulen ist untrennbar mit dem Abschluss des Schulentwicklungskozeptes verbunden.
Die Arbeit am Schulentwicklungkonzept Teil 1 ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Stadtrat hat dem Schulentwicklungsplan zugestimmt.

Grundschule in Pfalzel erhalten

von: Pakistanie; 01.10.2009; Nummer: 2331
Stadtteil: Pfalzel; Wirkung: Ausgabe; Thema: Schulen
4.33831
Durchschnitt: 1,34 (201mal bewertet)

Für den Stadtteil Pfalzel ist es sehr wichtig, dass die Grundschule erhalten bleibt und zur Ganztagesschule erweitert wird.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Viele Kindertagesstätten arbeiten zunehmend systematischer mit Grundschulen zusammen. Eine solche Zusammenarbeit wird in der Grundschule Pfalzel vorbereitet. Aufgrund des Neubaugebietes in Pfalzel ist die Kindertagesstätte überfüllt und wird deshalb die Gruppe der 3- bis 6-jährigen Kinder in die Grundschule Pfalzel auslagern. Diese Anzahl der Kinder wird in den kommenden Schuljahren folgerichtig dazu führen, dass die Grundschule mindestens vorübergehend zweizügig wird, und damit in den nächsten zehn Jahren ihre Existenz nicht in Frage steht

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat dem Erhalt der Grundschule Pfalzel im Rahmen des Schulentwicklungskonzeptes zugestimmt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Vorschlag zur Erhaltung der Grundschule Pfalzel mit Erweiterung zu einer Ganztagsschule kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beantwortet werden. Es handelt sich hier um einen Punkt, der die neue Schulentwicklungsplanung bzw. das neue Schulentwicklungskonzept Trier 2020 + betrifft.

Ein Ganztagsschul (GTS)-Angebot an einer Schule ist in erster Linie aber auch eine Frage der Nachfrage nach einem GTS-Angebot durch die SchülerInnen/Eltern an der Schule selbst. Hierbei muss beispielsweise für die Grundschule Pfalzel berücksichtigt werden, dass die benachbarten Grundschulen in Biewer und Ehrang für Nachfrager in diesem Bereich ein GTS-Angebot bereits anbieten.

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Pfalzel nimmt den Vorschlag an.

Der Viehmarkt und der Wochenmarkt

von: Weinbergspfirsich; 16.10.2009; Nummer: 2612
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.33721
Durchschnitt: 1,34 (86mal bewertet)

Der Wochenmarkt sollte auch samstags auf dem Viehmarkt stattfinden:

Zum einen besteht diese Nachfrage auf Seiten der BürgerInnen, z.B. bei Berufstätigen, die auswärts arbeiten und deshalb während der Woche das Angebot nicht nutzen können.

Zum anderen würde dies den leider architektonisch u. städtebaulich in Teilen (Sparkassen- u. Provinzialbau!) missratenen Viehmarkt beleben - vielleicht auch in Hinsicht historisches "Forum".

Hier liessen sich auch weitere Aktivitäten verwirklichen (als Beispiel sei hier der Mainzer Wochenmarkt mit seinem Markt-Frühstück genannt).

Darüber hinaus würde dieser Samstag-Wochenmarkt mit entsprechenden Rahmenbedindungen  m.E. auch auf das gesamte Trier als Einkaufs- und Kulturzentrum ausstrahlen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Am Samstag den 30.April 2011 wurde auf dem Domfreihof der neue Wochenmarkt offiziell eröffnet. Der Stadtrat hatte im Dezember 2010 beschlossen, den Wochenmarkt, der weiterhin dienstags und freitags auf dem Viehmarkt stattfindet, zusätzlich samstags auf dem Domfreihof stattfinden zu lassen. Die Nutzung des Viehmarktes für diesen neuen Markt, so wie sie im Bürgerhaushalt vorgeschlagen wurde, ist nicht möglich, da der Viehmarkt samstags häufig für andere Veranstaltungen genutz wird. Der Stadtrat hatte bereits in seiner Sitzung am 17.12.2009 die Änderung der "Satzung über Märkte und Messen in der Stadt Trier" beschlossen. Die Satzungsänderung sieht u.a. vor, dass zukünftig dienstags, freitags und samstags Wochenmärkte stattfinden können. Die nach der Gewerbeordnung anzuhörenden Wirtschaftskreise wurden vom Fachamt angehört.

Ergebnis des Rates

Ein ähnlicher Vorschlag  wird am 17.12.09 im Stadtrat beraten

Verwaltungshinweis für den Rat

Diese Überlegung war bereits im Jahr 2007 und 2008 Gegenstand einer Umfrage unter den Marktstandsbeschickern. Nach Auswertung dieser Umfrage mussten wir feststellen, dass die etablierten Marktstandsbetreiber auf dem Viehmarkt kein großes Interesse an einer Ausdehnung bzw. Verlegung des Marktgeschehens auf den Samstag haben.

Ein Teil der Markstandsbetreiber, insbesondere die ortsansässigen  Anbieter aus Euren und Zewen, sind nach wie vor Selbstvermarkter, die erstlinig eigene Produkte auf dem Wochenmarkt vorhalten. Bedingt durch deren Anwesenheit auf dem Wochenmarkt am Freitag ist es für sie zeitlich nicht möglich, die Teilnahme an einem weiteren Markttag, z. B. an dem von uns bereits früher als zusätzlichen Markttag ins Gespräch gebrachten Samstagvormittag, vorzubereiten.

Die Einrichtung eines weiteren Markttages wäre nur mit auswärtigen Händlern – ohne Beteiligung der Selbstvermarkter aus Trier – möglich. Dies wäre unseres Erachtens jedoch keine glückliche Lösung.

Eine mögliche Lösung wäre jedoch die Etablierung eines Gourmet- und Gemischtwarenmarktes. Hierfür müssten die Voraussetzung durch Änderung der Marktsatzung geschaffen werden.

Im übrigen haben die Marktleute in dem Zusammenhang darauf verwiesen, dass ihrer Einschätzung nach kein Bedarf für einen weiteren zusätzlichen Wochenmarkttag in Trier besteht; diese Auffassung werde fast von allen Marktstandsbetreibern geteilt. An dem freitags stattfindenden Markt will man allerdings unbedingt festhalten.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 289/2010

Stadtrat

von: hamm; 16.10.2009; Nummer: 2616
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.276315
Durchschnitt: 1,28 (76mal bewertet)

Der Stadtrat möge ein Monitoring-System einführen, um den Stand der Bearbeitung seiner Beschlüsse regelmässig überprüfen zu können. Das System sollte Online auch von interessierten Bürgern eingesehen werden können

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit Mitte Januar 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger online umfassende Informationen über die Arbeit kommunalpolitischer Gremien wie Stadtrat, Ausschüsse und Ortsbeiräte abrufen. Das bisher nur verwaltungsintern und von den Kommunalpolitikern genutzte Informationssystem "Allris" ist jetzt allgemein zugänglich. Abrufbar sind Sitzungstermine, Tagesordnungen, öffentliche Vorlagen und Niederschriften. Ausgenommen bleiben die Unterlagen für nicht-öffentliche Sitzungen. Die neue Online-Plattform kann unter der Adresse: https://info.trier.de aufgerufen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit dem Jahre 2003 ist bei der Stadt Trier das System AllrisNet im Einsatz. Nach der Inbetriebnahme der Module Amtsinfo und Ratsinfo laufen zur Zeit die letzten Vorbereitungen für die Freigabe des dritten Moduls „Bürgerinfo“.

Damit ermöglichst die Stadt Trier den Bürgern den Zugriff auf das  „Ratsinformationssystem für die Bürger“. Somit können sich die BürgerInnen dann über die Arbeit des Rates und der Gremien informieren. Sie können so über den Sitzungskalender die Sitzungstermine erfahren, sich mit Hilfe der Sitzungsunterlagen (nur öffentliche Unterlagen) umfassend über den Stand der laufenden Anträge, Anfragen, öffentlichen Vorlagen und Beschlüsse informieren sowie über eine Textrecherche in den Sitzungsunterlagen aller Gremien nach Begriffen suchen.

faire stadt trier

Bürgervorschlag
von: --sabine; 16.10.2009; Nummer: 2675
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Zusätzliche Themen
4.24719
Durchschnitt: 1,25 (89mal bewertet)

Die Stadt hat per Ratsbeschluss festgelegt, dass der Erwerb von Produkten, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, bei der Vergabe von Aufträgen im Beschaffungswesen zu vermeiden ist. Das im Februar 2009 verabschiedete Gesetz der Bundesregierung erlaubt ausdrücklich die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch die Landesregierung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, den nachhaltigen und verantwortungsbewussten Einkauf durch die öffentliche Hand zu fördern. Aber Trier hat (wie die meisten Kommunen) ein bisher noch kaum genutztes Nachfragepotential an fairen Produkten und Dienstleistungen. Hier kommt der Stadt sowohl eine große Vorbildfunktion als auch eine erstaunliche Marktmacht zu. Eine gesteigerte Nachfrage nach fairen Produkten würde eine Qualifizierung der Angebote, vor allem aber eine gerechtere Handelsbeziehung zu den Ländern des Südens befördern. Sowohl in der öffentlichen Beschaffung als auch im Bildungsbereich "Globales Lernen" möchte ich für ein weiter führendes Engagement plädieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Die Verwaltung setzt sich zukünftig verstärkt für die Förderung des fairen Handels ein. In einem ersten Schritt hat der Rat in seiner Sitzung am 25. März 2010 beschlossen, sich an der weltweiten Kampagne "Fairtrade-Town" zu beteligen und dazu alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Eines der Kriterien, das hierfür erfüllt sein muss, besteht darin, eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die alle erforderlichen Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Steuerungsgruppe soll sich auch mit dem Beschaffungswesen auseinandersetzen, insbesondere mit dem konkreten Umsetzen der umfassend gegebenen rechtlichen Möglichkeiten, soziale, ökologische und faire Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen.

Ergebnis des Rates

Vorschlag wird schrittweise umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Vergabeverfahren werden sowohl die gesetzlichen als auch die weiterführenden Vorgaben - sei es durch Dienstanweisungen oder Ratsbeschlüsse - hinsichtlich der sozialen und ökologischen Kriterien beachtet, sofern es rechtlich zulässig ist. Zum Beispiel werden Produkte, die durch Kinderarbeit erstellt werden, im Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Potential der Schulhöfe nutzen

von: BenJakob; 30.09.2009; Nummer: 2320
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: kostenneutral; Thema: Schulen
4.108695
Durchschnitt: 1,11 (92mal bewertet)

Die vorhandenen Schulhöfe sollten allen Kindern des Viertels zur Verfügung stehen.

Kinder sollen sich bewegen können. Oft fehlt der entsprechende Freiraum und auch die Akzeptanz das dies u.U., z.B. beim Fussball- oder Basketballspiel auch Lärm bedeutet. Schulhöfe bieten diesen erforderlichen Schutzraum für diese Aktivitäten, doch oft wird dies durch Anwohner, Beschwerden und Hausmeister verhindert.

Die Stadt sollte die Schulhöfe für Spiel- und Sportaktivitäten auch Nachmittags offen halten!

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Schulhöfe der Grundschulen sind nachmittags (meist Montag bis Freitag) grundsätzlich für die Kinder zum Spielen geöffnet. Diese Regelung gilt auch für die Ferienzeit. Eine Änderung dieser kindgerechten Lösung ist auch nicht angedacht. Sowohl im Bereich der Matthias- als auch der Barbara Grundschule wurden erhebliche Investitionen in den letzten 3 Jahren getätigt, um den Schulhof attraktiver und interessanter zu gestalten.

Sollte seitens der Anwohner Beschwerde bezüglich Lärmbelästigung oder Ruhestörung geführt werden, so wird versucht, eine sowohl für die Kinder als auch die Anwohner tragbare Lösung zu finden.

Gemeinsam mit den jeweiligen Ortsbeiräten hat die Verwaltung auch teilweise individuelle Regelungsinhalte zu Öffnungszeiten, Altersbegrenzung etc. getroffen.

Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten

Bürgervorschlag
von: Mogra1882; 21.06.2010; Nummer: 3712
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Sparidee; Thema: Kultur, Theater
3.96923
Durchschnitt: 0,97 (65mal bewertet)

Im Städtischen Museum Simeonstift gibt es jeden ersten Sonntag im Monat freien Eintritt. Es werden aber an der Pforte Eintrittskarten gedruckt. Diese könnte man einsparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
ablehnen

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat entscheidet am 16. Juni über eine Änderung der Gebührensatzung für das Stadtmuseum Simeonstift. Die Änderung sieht zu den bisherigen Eintrittspreisen für das Stadtmuseum eine Steigerung von 10% bzw. 11% und bei der Familienkarte eine Steigerung von 12,5% vor. In den Preisen enthalten ist ein kostenfreier Audioguide für jede(n) BesucherIn. Der freie Eintritt am 1. Sonntag im Monat und der freie Eintritt für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband entfallen. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten. Die Änderung tritt zum 01.08.2011 in Kraft öffentlich: Hinweise dazu, wie weit der Vorschlag bereits umgesetzt wurde.

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat hat den kostenfreien Eintritt für das städtische Museums am 1. Sonntag im Monat in einen stark ermäßigten Eintritt in Höhe von 1 € geändert. Damit erübrigt sich der Verzicht auf kostenlose Eintrittskarten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die gemeinsame Eintrittssituation mit der Porta Nigra erfordert, dass die gemeinsame Kasse funktionsfähige Tickets ausdruckt. Auch wenn der Eintritt in das Museum frei ist, müssen doch Eintrittskarten für die Porta Nigra gedruckt werden können, da dort Eintritt zu zahlen ist. Deshalb müssen auch an den eintrittsfreien Tagen für das Museum Karten gedruckt werden können.

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 166/2011

Naturbestattung in Trier

von: klauswagner; 13.10.2009; Nummer: 2540
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.850575
Durchschnitt: 0,85 (87mal bewertet)

Nicht selten verursachen die hohen Kosten für Grabstätte, Bestattung und Grabpflege Ausgaben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Hinterbliebenen schlichtweg überfordern. Deshalb ist es unumgänglich, über alternative und vielleicht auch preiswertere Bestattungsformen nachzudenken.

Eine Möglichkeit dazu wäre die Einrichtung eines sog. Friedwaldes oder Ruheforstes. Dies ist eine Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Nur ein Namensschild am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam. Im Gegensatz zum herkömmlichen Urnengrab bleiben die Grabstätten naturbelassen. Für die Hinterbliebenen entstehen dadurch keine Kosten für die Grabpflege. Vorhandene Grünflächen im näheren Umfeld der Stadt mit altem Baumbestand würden alternative Bestattungsformen ohne zusätzliche Kosten erlauben.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit Juni vergangenen Jahres gibt es gem. der Friedhofssatzung Baumgräber auf dem Haupt-, Süd- und Westfriedhof. Das Angebot wird unterschiedlich stark angenommen und je nach Intensität der Inanspruchnahme, werden zusätzliche Grabfelder auch auf anderen Friedhöfen bereit gestellt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Friedhöfe der Stadt Trier weisen einen hohen Flächenüberhang auf und eine zusätzliche Bestattungsfläche würde diese Situation verschärfen. Aus städtischer Sicht besteht daher kein Interesse an der Ausweisung zusätzlicher Friedhofsflächen. Die Bezeichnungen "Friedwald" und "Ruheforst" sind geschützt und Lizenzgebühren für deren Verwendung zu entrichten.

Gleichwohl ist vorgesehen, im kommenden Jahr auf städtischen Friedhöfen Urnenbaumgräber anzubieten, welche den Status von Urnengemeinschaftsanlagen haben werden. Diese neue Form eines Reihengrabes beinhaltet eine Grabstelle im unmittelbaren Umfeld vorgegebener Bäume für die Dauer von 20 Jahren, welche naturnah gestaltet und auf Dauer durch die Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. 

Sofern der Stadtrat vor den Sommerferien der Änderung zur Friedhofssatzung zustimmt, wird es auf verschiedenen städtischen Friedhöfen Baumgräber geben. Am übrigen Sachverhalt zum Thema "Friedwald" bzw. "Ruheforst" hat sich die Sicht der Verwaltung nicht geändert. Aufgrund des vorhandenen Flächenüberhangs auf unseren Friedhöfen verbietet sich die Auweisung neuer, zusätzlicher Friedhofsflächen. 

Verweis auf Ratsvorlagen

Drucksache 527/2009

Parkgebühren erhöhen, um Busfahrpreise zu mindern

von: Neumann-Overholthaus; 14.10.2009; Nummer: 2555
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.841465
Durchschnitt: 0,84 (82mal bewertet)

Die Parkgebühren in Trier sollten nach 10 Jahren einmal erhöht werden. Die Einnahmen sollten dazu dienen, die zu hohen Fahrpreise der Busse zu reduzieren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Ob die dabei ggf. anfallenden Mehreinnahmen für die Subventionierung der ÖPNV-Ticket genutzt werden können, muss geprüft werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Energieeinsparung: Stadtwerke sollen sparsamere Heizungspumpen fördern

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2414
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
3.82558
Durchschnitt: 0,83 (86mal bewertet)

Die Stadtwerke sollen ein Programm auflegen, um private Hauseigentümer zur Installation von drehzahlgesteuerten Heizungspumpen anzuregen. Die Eigentümer sollen zur Finanzierung 5 Jahre nach der Installation die anteiligen Heizkosten des Installationsjahres bezahlen, anschliessend profitieren sie selbst von der Einsparung.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Die Stadtwerke Trier haben im Januar 2010 ein Programm im Sinne dieses Vorschlages in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk aufgelegt. Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke Trier.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Umsetzung dieses Vorschlages wird derzeit bei den Stadtwerken vorbereitet – unabhängig vom Vorschlag selbst – der geplante Start ist auf den 01.01.2010 terminiert.

Die Stadtwerke Trier beabsichtigen im Sinne diese Vorschlages zwei Eigenentwicklungen, nämlich

  • Elektronische Heizungspumpe
  • Hocheffizienzheizungspumpe

in Kooperation mit dem ortsansässigen Handwerk zukünftig dauerhaft anzubieten. Die Produkte sind so aufgebaut und entwickelt, dass eine KfW-Förderung für den Kunden nutzbar ist.

Die Organisation und Abwicklung erfolgt über die Stadtwerke, die die aus dem gebundenen Einkauf generierten Preisvorteile  zum Nutzen des Kunden einsetzen. Eine Amortisation für den Kunden ergibt sich je nach örtlicher Begebenheit unterschiedlich –  zwischen 2 und 5 Jahren. Eine Information bzw. Werbung zu diesem neuen Projekt werden die Stadtwerke gemeinsam mit Marktpartnern betreiben.

 

Projektbezogene Spenden, Bürgerkredite etc.

von: schnuppi2000; 29.09.2009; Nummer: 2297
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.685715
Durchschnitt: 0,69 (70mal bewertet)

Offensichtlich ist die Finanzlage der Stadt kurzfristig nicht in den Griff zu bekommen und eigentlich muss die Stadt sich erst einmal massiv entschulden bevor Sie wieder Projekte welcher Art auch immer in Angriff nehmen kann. Das wissen wir alle und wir sind uns auch bewusst, dass kleinere Brötchen (oder auch Theater) gebacken werden müssen. Trotzdem liegt vielen Mitbürgern das eine oder andere Projekt sehr am Herzen und wir sind in aller Regel auch bereit uns in diesen zu engagieren, sei es ehrenamtlich oder sogar durch finanzielle Unterstützung. Der Förderverein Südbad Trier e.V. ist ein gutes Beispiel dafür. Allerdings erwarten wir dann auch ein unmittelbares Mitspracherecht. Mein Vorschlag ist die Gründung von Ortsvereinen oder Projektvereinen, die möglichst gemeinnützig sind (um die Steuervorteile mitzunehmen) und in denen sich Bürger, Firmen, Sponsoren, Mäzene usw. mit ihrer Kraft, Zeit, Know-how und natürlich ihrem Geld engagieren können.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Ergebnis des Rates

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden wird vom Stadtrat ausdrücklich begrüßt und ist jederzeit möglich. Darüber hinaus hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob projektbezogen der Einsatz alternativer Finanzierungsmodelle möglich ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Einbeziehung von zweckgebundenen Spenden ist von der Stadt Trier jederzeit möglich. Für den Ausbau dieser Möglichkeit wäre ein Konzept zu entwickeln.

Die Einflussmöglichkeiten des Spenders ergeben sich durch die Erklärung des Spendenzweckes. Auf der Seite der Stadt Trier ist im Falle der gedachten Spendenannahme lediglich das formalisierte Verfahren zur Annahme von Zuwendungen nach § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.

Bezüglich des Teilvorschlages "Bürgerkredit" darf auf den separaten Vorschlag "Bürgerkredit" verwiesen werden. Die Vorschläge sind nach der Interpretation der derzeitigen Rechtslage nicht umsetzbar. Nach Auskunft der Stadt Quickborn vertritt das schleswig-holsteinische Innenministerium die Auffassung, dass es sich bei dem "Bürgerdarlehen" um ein genehmigungspflichtiges Bankgeschäft im Sinne des § 32 Kreditwesengesetz handelt. Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf einer schriftlichen Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), wonach die handelnde Kommune dann zu einem Kreditinstitut würde. In Bezug auf die Fördervereine darf auf vorhandenen vielschichtigen und zweckorientierten Fördervereine, aber auch Bürgervereine verwiesen werden.

Erhöhung der Gebühren für Falschparker/Parkflächen

von: Heuschrecke; 16.10.2009; Nummer: 2660
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.626665
Durchschnitt: 0,63 (75mal bewertet)

Um das Defizit der Stadt zu mildern, könnte man z. B. die Gebühren für Strafzettel erhöhen. Ausserdem sollte es in Zukunft möglich sein, vor allem auch KFZ-Halter mit luxemburger Kennzeichen zur Kasse zu beten.
Des weiteren könnte man die Parkgebühren erhöhen, um auf diese Weise auch Anreize zu schaffen mit dem Bus in die Innenstadt zu fahren.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Umstellung der Parkscheinautomaten auf die neuen Entgelte und Bewirtschaftungszeiten ist erfolgt. Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze kann die Stadt, wie unten dargestellt, nicht verändern.

Verwaltungshinweis für den Rat

a) Die Stadt darf die Höhe der Verwarnungsgeldsätze nicht verändern. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber.

b) Das Thema Gebührenerhöhung wird zur Zeit im Arbeitskreis "Parken" behandelt.

Zu a) Die Höhe der Verwarnungsgeldsätze bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird durch den Bundesgesetzgeber in einem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog festgelegt. Der Stadtrat und die Verwaltung haben deshalb keine Kompetenz, die Höhe der Verwarnungsgeldsätze zu ändern.

Die Ahndung von Verkehrsverstößen im "ruhenden Verkehr" erfolgt durch das Straßenverkehrsamt als staatliche Auftragsangelegenheit. Halter von ausländischen Fahrzeugen müssen Verwarnungsgelder zahlen, eine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist im Ausland nicht möglich. Bei Abschleppmaßnahmen wird eine Sicherheitsleistung für die angefallenen Kosten verlangt.

Zu b) Zur Höhe der Parkgebühren wird auf die Tätigkeit des "Arbeitskreises Parken" verwiesen. Als Diskussionsgrundlage für den Arbeitskreis Parken wird ein Gutachten erstellt, das die Wechselbeziehungen des Parkens - Standort, Gebührenhöhe, Parkzeit u.a.m. - beleuchtet. Nach Vorliegen des Gutachtens soll über eine neue Parkgebührenordnung entschieden werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Eine mögliche Einnahmequelle: Kulturabgabe für Gäste

von: Air Force One; 29.09.2009; Nummer: 2311
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.555555
Durchschnitt: 0,56 (108mal bewertet)

Wie wär's mit einer Kulturabgabe, ähnlich wie in Weimar. Da zahlt man pro Gast und Übernachtung einen kleinen Betrag.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000 Euro-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer. Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Mehreinnahmen

von: Kirsch; 16.10.2009; Nummer: 2649
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.5
Durchschnitt: 0,50 (64mal bewertet)

zu Einnahmen: Eine Besuchergebühr in den Übernachtungspreis einbauen lassen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat der Stadt Trier hat im November 2010 die Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier als Satzung beschlossen. Die Satzung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Stadt Trier geht derzeit davon aus, dass über diese örtliche Aufwandsteuer ein jährlicher Steuerertrag von rund 600.000 Euro für den städtischen Haushalt erzielt werden können. Der ursprünglich aus dem Bürgerhaushalt für 2010 resultierende Vorschlag ist damit vollständig umgesetzt.
Haushaltsnummer
Jahr Haushaltsnummer Ertrags- oder Aufwendungsart Ansatz Ergebnis
1 2011SteuernErtrag aus örtlicher Aufwandsteuer600.000-

Ergebnis des Rates

Der Stadtvorstand und der Stadtrat stimmen darin überein, dass dieser Vorschlag einer umfassenden Prüfung bezüglich der rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten und Wirkungen unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung empfiehlt den Vorschlag zur Erhebung einer "örtlichen Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer" einer genaueren rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Bei der vorgeschlagenen neuen Einnahmequelle handelt es sich ihrem Wesen nach um eine (Gemeinde-) Steuer.

Die Stadt Trier ist berechtigt nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetz (KAG) kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) zu erheben.

Gemäß § 12 KAG gibt es die Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrs- und Kurbeitrages.

  • Der Kurbeitrag, der pro Übernachtung erhoben wird, setzt eine Anerkennung als Kurort gemäß „Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden“ (Kurortegesetz) voraus. Eine solche Anerkennung liegt für die Stadt Trier nicht vor und ist auch in Zukunft nicht zu erwirken.
  • Den Fremdenverkehrsbeitrag, können als Fremdenverkehrsort anerkannte Orte erheben. Nach Auskunft der ADD ist die Stadt Trier als Fremdenverkehrsgemeinde eingestuft. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere, wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Der Stadtrat muss zur Erhebung eines solchen Beitrages eine Satzung erlassen. In dieser Satzung muss genau festgehalten werden nach welchem Maßstab die verschiedenen Unternehmen besteuert werden.
  • Ähnlich der seit 2007 in Trier erhobenen Zweitwohnsitzsteuer wäre es weiterhin denkbar, durch den Erlass einer Satzung eine örtliche Verbrauchs- bzw. Aufwandssteuer (z.B. pro Übernachtung - als steuerbegründenden "Tatbestand") einzuführen. Dabei muss die Satzung die Abgabenschuldner, den Maßstab der Abgabenschuld und die Fälligkeit  konkret bestimmen. Dies Bedarf jedoch einer genaueren rechtlichen Überprüfung.

Verweis auf Ratsvorlagen

Einführung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in Trier; Satzungsbeschluss (Drucksache 498/2010)

Parkentgelt

von: Müsli-Man; 29.09.2009; Nummer: 2303
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.381355
Durchschnitt: 0,38 (118mal bewertet)

Durch eine Erhoehung der Parkgebuehren koennte man den Umstieg auf oeffentliche Verkehrsmittel attraktiver machen. Selbstverstaendlich nur bei einem entsprechenden Angebot.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Eine Entscheidung ist im Jahr 2010 im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes zu treffen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Rathauszeitung

Bürgervorschlag
von: Piter von Althe...; 12.06.2010; Nummer: 3490
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.328945
Durchschnitt: 0,33 (76mal bewertet)

Die Rathauszeitung in der gesamten Ausgabe wie zum Beispiel Wochenspiegel als Online Ausgabe ins Internet stellen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Dieser Vorschlag wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Rathaus Zeitung (RaZ) ist seit Mitte September 2010 auch als PDF-Datei im Internet abrufbar (www.trier.de, A-Z, Stichwort Rathaus Zeitung). Dadurch wird es auch Interessenten der Trierer Kommunalpolitik weit über die Grenzen der Stadt hinaus möglich sein, über die RaZ Einblick in das Geschehen "rund ums Rathaus" der Moselmetropole zu nehmen. Über den bereits bestehenden Newsletter gibt es auch jetzt schon partiell diese Möglichkeit. Wie bereits anderenorts dargelegt, kann die ins Netz gestellte "RaZ" die gedruckte "Rathaus Zeitung" aber nicht ersetzen. Zum einen muss die Zeitung allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden, was über das Internet allein noch nicht möglich ist, zum anderen entsprechen die Zeitungslesegewohnheiten nicht dem Leseverhalten am Bildschirm. Aus diesem Grund bleiben die Zugriffe einer 1:1 ins Netz gestellten Zeitung allgemein eher überschaubar. Es wäre dem Presseamt mit der Redaktion der Rathaus Zeitung aus personellen und finanziellen Gründen aber nicht möglich, eine eigens strukturierte "online"-Ausgabe herauszugeben.

Grundsteuer

von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.256755
Durchschnitt: 0,26 (74mal bewertet)

Die Grundsteuer als einzige Steuer, über die die Stadt voll verfügen kann, soll leicht angehoben werden. Der Ertrag soll zunächst der Konsolidierung des städtischen Haushalts dienen

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Der Stadtrat hat mit seinem Beschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Trier für das Haushaltsjahr 2010 den Hebesatz der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. angehoben. Sobald die Haushaltssatzung 2010 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt wird, kann die Haushaltssatzung, und damit die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Kraft treten.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Oberbürgermeister hat im Rahmen der Einbringung des Entwurfes der Haushaltsplanung 2010 dem Stadtrat eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 370 v.H. auf dann 390 v.H. vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber trifft der Stadtrat im Rahmen der endgültigen Beschlussfassung über den Haushalt 2010.

Parkgebühren erhöhen und/oder 24 h

von: SvenSchneider; 06.10.2009; Nummer: 2382
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
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Durchschnitt: 0,13 (84mal bewertet)

Mein Vorschlag beinhaltet zwei Möglichkeiten die Einnahmen der Stadt Trier zu erhöhen und gleichermaßen das Umweltbewußtsein der Bürger zu stärken bzw. die Verkehrsbelastung der Innenstadt zu verringern.

So könnten über eine Erhöhung der Parkgebühren in allen Parkzonen der Stadt einerseits die Einnahmen im Kontext der desolaten Haushaltssituation verbessert werden und andererseits die Bürger motiviert werden zusätzlich vermehrt das ÖPNV in Trier zu nutzen. Damit würden auch im Hinblick auf Klima- und Umweltpolitik positive Anreize gesetzt.

Darüber hinaus sollten Bürger und Stadt prüfen, ob eine Erhebung der Parkgebühren rund um die Uhr und jeden Tag der Woche, einschl. Wochenende, (24/7) nicht ebenfalls eine umweltpolitisch wünschenswerte und gleichermaßen finanziell attraktive Maßnahme ist.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

umgesetzt

Umsetzung

Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue Parktarife in Trier. Die Mehreinnahmen können dabei aber nicht zur Verringerung der Buspreise verwendet werden. Die Fahrpreise im ÖPNV werden vom Verkehrsverbund VRT festgelegt. Auf Initiative der Stadt Trier ist hier inzwischen für das Jahr 2011 eine deutliche Tarifreduzierung bei den Vierfahrtentickets beschlossen worden.

Ergebnis des Rates

Der Vorschlag soll im Rahmen des Parkraumkonzeptes geprüft und gegebenenfalls aufgegriffen werden.

Verwaltungshinweis für den Rat

Derzeit wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes auch ein Parkraumkonzept erarbeitet, in welchem auch Vorschläge bezüglich der künftigen Entwicklung der Parkgebühren enthalten sein werden. Eine Entscheidung ist im Jahr 2010 im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Mobilitätskonzeptes zu treffen.

Verweis auf Ratsvorlagen

Vorlage 312/2010 Parkraum-Grundsatzbeschluss vom 29.06.2010

Kommentar Ortsbeirat

Der Ortsbeirat Trier-Mitte erkennt aufgrund des bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkataloges keine Einwirkungsmöglichkeiten.