vorher bereits umgesetzt

Ampelschaltungen in der Stadt optimieren

von: Cirsium_arvense; 08.10.2009; Nummer: 2429
Stadtteil: Trier-Mitte-Gartenfeld; Wirkung: Ausgabe; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.44954
Durchschnitt: 1,45 (109mal bewertet)

Wenn man in Trier als Fußgänger unterwegs ist, so muss man vor allem an Fussgängerampeln sehr viel Zeit einplanen, wodurch einem diese Form der Fortbewegung verleidet werden kann. Von der Bushaltestelle an den Kaiserthermen bis zum Hallenbad zum Beispiel muss man in der Regel vor 3 Ampeln längere Zeit auf Grün warten und benötigt für die paar Meter mehrere Minuten. Vor allem ist die Fußgängerampel sehr häufig längere Zeit rot, ohne dass ein Auto kommt. Paradoxerweise geht es den Autofahrern nicht besser; sie fahren – wenn sie sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten – häufig von einer roten Ampel zur nächsten. Dann stehen sie eben wieder und pusten – falls sie den Motor nicht abstellen – die Autoabgase in die (auch dadurch nicht so) gute Trierer Luft.

Ähnliches gilt für die Ampelanlage an der Ecke Saarstraße / Kaiserstraße / Südallee und viele andere Ampeln in Trier.

Eine Verbesserung würde dem fließenden Verkehr, den Fußgängern und dem Innenstadtklima Triers helfen!!

Außerdem sind die Grünphasen für Fußgänger häufig zu kurz; auch dieses Problem könnte man im Zuge dieser Maßnahme angehen.

 

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung kümmert sich laufend um die Optimierung der Ampelschaltungen. Die gegebenen Hinweise werden geprüft.

Grundsätze der Ampelschaltungen in Trier: Ampelschaltungen sind immer ein Kompromiss zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmenden Individualverkehr (zum Beispiel Autos), öffentlicher Personennahverkehr, Rad und Fußgänger/innen. Während eines Ampelumlaufs erhalten alle (anfordernden) Verkehrsteilnehmenden einmal Grün. Die Länge der Grünzeiten ist von der Umlaufzeit abhängig. Lange Grünzeiten verursachen lange Umlaufzeiten und somit auch lange Wartezeiten. Kurze Grünzeiten verkürzen die Umlaufzeiten und somit auch die Wartezeiten. Lange Grünzeiten und kurze Wartezeiten schließen sich deshalb leider aus.

Die Programmierung der Steuerung von Ampeln folgt folgender Rangordnung:

  1. Oberste Priorität hat die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden. Besonders gefährdet sind Fußgänger/innen und Radfahrende. Zur deren Sicherheit wurden viele Steuerungen so optimiert, dass die Wartezeiten nicht zu lange sind. Zu lange Wartezeiten werden nicht akzeptiert, so dass diese bei „Rot" die Straße überqueren. Dies behindert meist eine „Grünen Welle".
  2. Sodann folgt in der Rangordnung die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der ÖPNV soll an Ampeln Vorrang haben. An den Kreuzungsanlagen der Südallee, Ostallee, Westtrasse, Römerbrücke und an weiteren einzelnen Anlagen können die Busse der städtischen Verkehrsbetriebe über Funk Grün bei Ampeln anfordern. Das behindert ebenfalls die „Grüne Welle", auch lange nach dem ein Bus die Kreuzung passiert hat.
  3. Es folgt die Leistungsfähigkeit. Unter Beachtung der genannten Vorzugsbehandlung wird jede einzelne Kreuzung für sich optimiert. Über Anforderungs- und Bemessungsschleifen für Autos und Lastwagen, über Anforderungstaster und Infrarotdetektoren für Fußgänger/innen verteilt die Steuerung die verbleibenden Grünzeiten so, dass alle Verkehrsströme gleichmäßig bedient werden. Deshalb gibt es keine festen Grünzeiten mehr. Diese sind aber für eine für eine „Grüne Welle" nötig. Die Maximierung der Einzelleistungen der Kreuzungen hat Vorrang vor der „Grünen Welle". Denn eine „Grüne Welle" nutzt wenig, wenn der Verkehr in den Nebenstraßen zusammen brechen würde.
  4. Zuletzt erfolgt die Berücksichtigung der „Grünen Welle". Bei den verkehrsabhängig gesteuerten Anlagen ist eine „Grüne Welle" in den Grundprogrammen vorhanden. Voraussetzung für diese „Grüne Welle" ist aber, dass das Grundprogramm an keiner Ampel einer Straße durch die genannten Eingriffe gestört wird. Dies tritt kaum mehr auf. Lediglich bei den festzeitgesteuerten Signalanlagen ist eine „Grüne Welle" vorhanden. Da hiermit keine Verkehrsbeeinflussungen nach 2.) und 3.) möglich sind, werden diese Ampeln nach und nach abgeschafft.

Kurze Grünphasen der Fußgänger/innen: Während die Fußgängerampel Grün zeigt, dürfen die Fußgänger/innen die Fahrbahn betreten. Fußgänger/innen, die sich beim Umspringen auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben ausreichend Zeit, um die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Die zum Überqueren einer Fahrbahn zur Verfügung stehende Zeit setzt sich also aus der Grünzeit und dieser sogenannten "Schutzzeit" zusammen und gewährleistet somit ein gefahrloses konfliktfreies Überqueren der Fahrbahn.

Optimierung aller Ampeln / Kosten: In Trier werden zur Zeit alle 18 veralteten Steuergeräte ausgetauscht. Die vorhandenen Anlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und können wegen fehlender Ersatzteile nicht mehr repariert werden. Die neuen Steuergeräte dienen auch der ÖPNV Beschleunigung.

Des Weiteren sollen die Hard- und Software des Verkehrsrechners erneuert werden. Eine Optimierung aller Ampeln in Trier erfordert 5 bis 6 Millionen Euro Investitionen. Um den Verkehr nach dem Verkehrsaufkommens zu steuern, um Wartezeiten und Staus zu minimieren, ist eine Zustandsanalyse nötig. Anschließend werden Induktionsschleifen nachgerüstet und die Software der einzelnen Ampeln aktualisiert. Gegebenenfalls müssen noch weitere Steuergeräte ausgetauscht werden.

Verfahrensweise bei Beschwerden: Grundsätzlich werden Beschwerden von allen Verkehrsteilnehmenden (zum Beispiel Busbetriebe, Fahrzeugführende, Fußgänger/innen) überprüft. Anschließend wird abgewogen, ob und zugunsten welcher Verkehrsteilnehmer/innen die Schaltung geändert wird, ohne die anderen zu sehr zu benachteiligen.

Kommentar Ortsbeirat

Der Vorschlag wird vom Ortsbeirat Trier-Mitte unterstützt.

Hundeverbot auf Spielplätzen

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3481
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.29703
Durchschnitt: 1,30 (101mal bewertet)

Auf Kinderspielplätzen sollte ein generelles Hundeverbot eingeführt werden. Zu oft werden die Gefahren von tollenden Hunden unterschätzt, beziehungsweise die Reaktion von Hunden auf tollende Kinder. Und auch wenn keine Kinder auf dem Spielplatz sind, tun sich gefahren mit den klassischen Hinterlassenschaften von Hunden auf.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Gefahrenabwehrverordnung vom 6.9.2007 sieht im § 3 ein Betretungsverbot für Tiere auf Kinderspielplätzen, in Brunnen, Weihern und Wasserbecken vor. Ebenso ist darin die Anleinpflicht innerhalb der bebauten Ortslagen (öffentliche Straßen und Anlagen) enthalten.
Die Überwachung erfolgt durch die Ordnungsbehörde der Stadt und die Polizei.

Koordinierteres Aufgraben der Straßen

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2693
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.267605
Durchschnitt: 1,27 (71mal bewertet)

Mir ist aufgefallen, dass häufig in kurzen Zeitabständen Straßen zweimal aufgegraben und wieder verschlossen wurden, um Kabel oder Leitungen zu legen oder zu warten.

Eine Koordination durch die Stadtverwaltung könnte Kosten sparen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Beschreibung der Koordinationsabläufe zwischen der Stadtverwaltung Trier, den Versorgungsträgern, der Verkehrsbetrieben, dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Landesbetrieb Mobilität. Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier führt eine jährliche Aufbruch- bzw. Koordinierungsrunde mit den folgenden Beteiligten durch:

  • Fachämter der Stadtverwaltung Trier (Straßenverkehrsamt, Grünflächenamt etc.) 
  • Versorgungsträgern (Stadtwerke, Verbandswasserwerke, Telekom, Kabel Deutschland etc.) 
  • Verkehrsbetriebe der Stadwerke Trier 
  • Vertretern der Polizei 
  • Landesbetrieb Mobilität 

In dieser Koordinierungsrunde werden sämtliche im Stadtgebiet geplante Baumaßnahmen vorgestellt und besprochen, um eventuell Beteiligungen anderer in der Planung zu berücksichtigen. Hierdurch sollen:

  • Überschneidungen verschiedener Maßnahmen verhindert werden 
  • Die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden 
  • Synergien geschaffen werden durch gemeinsame Projektabwicklung (Beteiligung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen durch den Straßenbaulastträger) 
  • sämtliche Baumaßnahmen global, im Bezug auf die Verkehrsführung, betrachtet werden, um einen möglichst reibungslos Verkehrsfluss zu gewährleisten 

Zusätzlich wird vom Tiefbauamt der Stadtverwaltung Trier eine monatliche Koordinierungsrunde (Aufbruchbesprechung) durchgeführt. In dieser Runde werden sämtliche Maßnahmen (Leitungs- und Straßenbau) der kommenden sechs Wochen vorgestellt und besprochen. In dem Unterhaltungsbereich des Tiefbauamtes liegen jährlich etwa 950 Einzelaufbrüche und rund 10 Kilometer zusammenhängende Maßnahmen der Versorgungsträger.

Folgender Ablauf bei Einzellaufbrüchen ist festgelegt:

  • Meldung der Maßnahme durch den jeweiligen Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger
  • Punktuelle Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Folgender Ablauf bei größeren Maßnahmen ist festgelegt:

  • Vorstellung der Maßnahme durch den Versorger im Rahmen eines Ortstermins 
  • Planfeststellungsverfahren durch den Versorgungsträger 
  • Erteilung der Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulastträger, unter Vorgaben zur Wiederherstellung der Verkehrsflächen 
  • Bauüberwachung durch den Straßenbaulastträger 
  • Abnahme der wiederhergestellten Verkehrsflächen 
  • Kontrolle vor Ablauf der Gewährleistung 

Zu den vorab im Vorfeld bekannten Maßnahmen kommen häufig so genannte „Notmaßnahmen“ (Gasgeruch, Rohrleitungsbruch etc.), die sich ungünstig auf geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen auswirken. Da diese jedoch unabdingbar sind, kann der Baulastträger hierauf keine Einfluss nehmen.

Als Fazit ist festzustellen, dass in der Stadt Trier ein erhebliches Koordinationsaufkommen besteht und dieses über die vorgenannten Besprechungen abgedeckt wird. Im Rahmen dieser Koordinierung werden ebenfalls städtische Veranstaltungen (Fußballspiele, Spielfeste, Altstadtfest, Motorsportveranstaltungen etc.) berücksichtigt.

Mehreinnahme: Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen

von: klara; 16.10.2009; Nummer: 2636
Stadtteil: Trier-Süd; Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4.25301
Durchschnitt: 1,25 (83mal bewertet)

Hundekot: Ein Bußgeld für Hundebesitzer, die Ihre Hunde auf die Straße "machen" lassen. (siehe Beispiel: Hamburg, dort hat sich das Problem durch Bußgelder erheblich gebessert)

Stellen Sie doch bitte auch die Tütenspender ausserhalb der touristischen Zone auf. Z. B. In den Haupt- und Nebenstraßen von Trier Süd.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Möglichkeit, in diesen Fällen Bußgeldverfahren einzuleiten, ergibt sich aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Trier vom 6.9.2007 (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1).

Der Erfolg dieser Bußgeldverfahren scheitert oft durch die fehlende Zeugenbereitschaft der Anzeigenden, z.B. Nachbarn wollen einen Nachbarschaftsstreit vermeiden. Im übrigen steht der Personalaufwand für Ermittlungen (Haltereigenschaften, Tatbeweis und Verantwortlichkeit) in keinem Verhältnis zu den Bußgeldeinnahmen.

Tütenspender werden in Absprache mit den Ortsbeiräten in den Ortsteilen aufgestellt.

Flächennutzungsplan

von: hamm; 12.10.2009; Nummer: 2517
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Zusätzliche Themen
4.18182
Durchschnitt: 1,18 (66mal bewertet)

Der Flächennutzungsplan der Stadt soll sich streng nach ökologischen und energiesparenden Kriterien ausrichten und insbesondere die Innenverdichtung für Wohnen fördern. Das Stadtzentrum muss wieder mehr Wohnungen anbieten!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist bereits nach den programmatischen Vorgaben in § 1 Baugesetzbuch von großer Bedeutung. Auch in den vom Stadtrat am 14.10.2004 und 20.04.2007 gefassten Beschlüssen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und zum Fachbeitrag "Wohnungsbau" wurde die hohe Bedeutung ökologischer Belange einschließlich der Innenentwicklung hervorgehoben. An diesen Zielen soll festgehalten werden.

Verweis auf Ratsvorlagen

337/2004 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Beschluss über die Gesamtfortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Trier 142/2007 Flächennutzungsplan Trier 2020 - Weiteres Arbeitsprogramm und Einleitung der erweiterten frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Fachthematik Wohnungsbau

Energieeinsparung: Abschaltbare Steckerleisten in städtischen Büros

Bürgervorschlag
von: hamm; 08.10.2009; Nummer: 2415
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Energie
4.14706
Durchschnitt: 1,15 (102mal bewertet)

In allen Büros der Stadtverwaltung sollen sämtliche Büromaschinen über abschaltbare Steckerleisten an den Strom angeschlossen werden. Die sollen bei Büroschluss abgeschaltet werden.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Sowohl bei der Erstausstattung von Arbeitsplätzen als auch bei der zentralen Beschaffung von Bürobedarf wird auf den Einsatz von abschaltbaren Steckerleisten geachtet.

Ergänzend dazu kann der Vorschlag zum Anlass genommen werden, nochmals zu prüfen und zu ergänzen, dass überall dort, wo es technisch möglich ist, abschaltbare Steckerleisten eingesetzt werden.

Wohngebiete konzentrieren

von: Mogra1882; 08.10.2009; Nummer: 2417
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
4.1
Durchschnitt: 1,10 (80mal bewertet)

Vorrang vor der Erschließung neuer Wohngebiete außerhalb der Kernstadt sollte die Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohnqualität in den bestehenden Stadtteilen und dem Zentrum haben (Querschnittsaufgabe), gerade auch für junge Familien, die sonst oft nach weiter außen abwandern. Bestehende teilerschlossene Flächen (z. B. Castelnau, Gneisenaukaserne) im Stadtgebiet sind bereits u.a. für Wohnraumnutzung vorgesehen. Auch angesichts der Bevölkerungsentwicklung sollte die Ausweisung neuer Wohngebiete überdacht werden. Negative Auswirkungen der fortschreitenden "Zersiedelung" könnten so vermieden werden, z.B. zunehmende Verkehrsströme. Gleichzeitig könnten nicht nur Planungs- und Erschließungskosten eingespart werden, sondern auch langfristige Folgekosten wie die Erhaltung eines immer größer werdenden Straßen-und Versorgungsnetzes, notwendige Ausdehnung des ÖPNV, Bau und Unterhalt weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätze, Sportstätten und Schulen bzw. Anstieg entsprechender Beförderungskosten (Schulbusse) .

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Sicherung und Entwicklung der Qualität bestehender Wohngebiete ist eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung in der Stadt Trier. Hierzu wird in so genannten benachteiligten Gebieten wo immer möglich auch von dem Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts (Sanierungsgebiete, Stadtumbaugebiete, soziale Stadt) Gebrauch gemacht.

In dem vom Stadtrat am 20.04.2007 beschlossenen Fachbeitrag Wohnungsbau zum Flächennutzungsplan wird darüber hinaus der Vorrang der Innenentwicklung (Nutzung von Brachflächen und sonstigen Innenentwicklungspotenzialen) vor der so genannten Außenentwicklung hervorgehoben.

Im Übrigen verfolgt die Stadt Trier aber auch das Ziel, einer "Zersiedelung" im Sinne einer Stadt-Umland-Wanderung entgegenzuwirken. Dies wird nach Ausschöpfung der Innenentwicklungspotenziale voraussichtlich auch in begrenztem Umfang die Ausweisung neuer Baugebiete außerhalb des Siedlungsbestandes erforderlich machen.

Bei der Standortauswahl werden- wie im Fachbeitrag Wohnungsbau dargelegt - auch Aspekte der Folgekosten mit berücksichtigt. Ergänzend ist festzustellen, dass die Stadt Trier auch von dem Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und der damit gegebenen Möglichkeit zur Minimierung der Folgekosten für den städtischen Haushalt bereits erfolgreich Gebrauch gemacht und dieses Instrumentarium auch weiterhin einsetzen will.

Umweltfreundliche, kleinere Dienstfahrzeuge für OB und Dezernenten

Bürgervorschlag
von: Triererin; 01.06.2010; Nummer: 3325
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.09091
Durchschnitt: 1,09 (176mal bewertet)

Die jetzigen Dienstwagen sollten durch kleinere, umweltfreundliche Fahrzeuge ersetzt werden. Damit könnte ein Zeichen gesetzt werden. Der Bürger ließe sich besser zum Sparen motivieren, wenn die Stadtobersten mit gutem Beispiel vorangehen würden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Anzahl der dem Oberbürgermeister und den Dezernenten zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeuge wurde auf drei Personenkraftwagen reduziert. Bei der Beschaffung der derzeitigen Fahrzeuge wurde ein auf geringeres Motorvolumen und einen geringerer Verbrauch geachtet.

Aufgrund der langen Anfahrwege, insbesondere zur Landesregierung in Mainz, wird das Niveau der Fahrzeuge als angemessen und erforderlich erachtet.
Darüber konnte durch die ausgiebige Nutzung des ÖPNV durch den Oberbürgermeister und die Dezernenten die Nutzung der Dienstwagen auf das Minimale beschränkt werden und eine wesentliche Reduzierung der dienstlich gefahrenen Kilometer erreicht werden.

Ampelschaltung

Bürgervorschlag
von: Doris Reuter; 12.06.2010; Nummer: 3488
Wirkung: kostenneutral; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.060605
Durchschnitt: 1,06 (99mal bewertet)

Die Ampelschaltungen im Stadtgebiet sollten überprüft werden. Sie sind weder Fußgänger freundlich noch Auto freundlich - von den Radfahrern ganz zu schweigen. Es gibt bestimmt Möglichkeiten, den Verkehrsfluss im Allgemeinen sinnvoller und nutzerfreundlicher zu gestalten. Der Grundgedanke der grünen Welle bei Tempo 50 ist selbst an Hauptverkehrsstraßen nicht zu erkennen. Dies sorgt für unnötige Staus, unnötigen Unmut bei allen Beteiligten am Straßenverkehr.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Überprüfung und Optimierung der Signalanlagen im Stadtgebiet gehören zu den laufenden Aufgaben der Verwaltung. Auftretende Missstände und Fehlschaltungen werden möglichst unverzüglich behoben. Wegen Personalknappheit ist es zurzeit nicht möglich, sämtliche Signalanlagen im Stadtgebiet kontinuierlich in kurzen Zeitabständen zu überprüfen.

Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs

von: bridget; 28.09.2009; Nummer: 2292
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
4.016395
Durchschnitt: 1,02 (122mal bewertet)

Durch die Verstärkte Kontrolle des Ruhenden Verkehrs insbesondere der Falschparker auf Fahradwegen und Fußgängerwegen könnte die Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden (gutes Beispiel hierfür sind beispielsweise die Fahrradwege in der Karl-Marx-Straße).

Redaktion
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wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Laufendes Geschäft der Verwaltung.

Die Verkehrsüberwachung des "ruhenden Verkehrs" erfolgt im Schichtdienst von Morgens bis in die späten Abendstunden. Die erweiterte Innenstadt ist in Bezirke eingeteilt und wird regelmäßig bestreift. Dazu gehören auch der Simeonstiftplatz, Stockplatz, Domfreihof und andere Plätze. Kontrollen finden auch in den Außenbezirken im Rahmen der Möglichkeiten statt.

Darüber hinaus werden Überwachungsschwerpunkte gesetzt, wie zur Zeit die Radweg-Kontrollen (siehe Rathaus-Zeitung vom 27.10.09). Es wird auch abgeschleppt. Verkehrskontrollen sind "Momentaufnahmen" einer örtlichen Überwachung. Erneute Verkehrsverstöße sind nicht verhinderbar, wenn die Streife die Örtlichkeit verlässt und ihre Überwachungstätigkeit in anderen Straßen fortsetzt.

Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.

Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.

Zum Verkehr zugelassene Werbeanhänger werden in der Regel innerhalb der zulässigen Parkdauer von 14 Tagen bewegt, so dass es nicht zur ahnbaren Ordnungswidrigkeit kommt. Die im Kommentar angesprochenen Anhänger stehen auf einer Sonderfläche.

Wahl- und Veranstaltungsplakate

von: Schmissel; 13.10.2009; Nummer: 2530
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Ordnung, Sicherheit
4
Durchschnitt: 1,00 (67mal bewertet)

Die Wahl ist längst gelaufen, doch die lieben Politiker lächeln immer noch fröhlich am Straßenrand.

Ist es möglich eine Verordnung zu erstellen, dass Wahlplakate oder die Werbung von sonstigen Veranstaltungen bis spätestens 1 Woche nach Veranstaltungsende eingesammelt sein müssen?

Ansonsten soll die Stadtreinigung die Plakate entfernen und dem jeweiligen Veranstalter eine Rechnung mit einer Gebühr pro eingesammeltem Schild ausstellen.

Das Stadtbild würde deutlich verschönert.

Redaktion
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Verwaltungshinweis für den Rat

Die angesprochene Praxis wird bereits praktiziert. Die Parteien erhalten konkrete Vorgaben zur Plakatierung und zum anschließenden Abhängen. Nach diesem Zeitfenster erfolgt eine kostenpflichtige Einsammlung durch die Stadt.

Verbesserung der Langlebigkeit sanierter Straßen

von: Mayer; 30.09.2009; Nummer: 2324
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.94805
Durchschnitt: 0,95 (77mal bewertet)

Die sanierten Straßen, teilweise von Privatunternehmen durchgeführt, sollten einer besseren Kontrolle (Bauaufsicht) unterliegen. In den meisten Fällen werden unzureichende Vorarbeiten geleistet, so dass nach geringer Zeit wieder die Löcher zum Vorschein kommen.
Trier ist auch Vorreiter im "Salzstreuen". Partiell liegen mehrfach Salzhügel in der Stadt, die nicht nur die Umwelt, sondern auch die Straßen schädigen. Für die Wintertage sollte diese Art der Streuung auf ein Minimum begrenzt werden. In vielen südlichen Städten gibt es für Städte bereits schon ein Streuverbot.

Redaktion
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Verwaltungshinweis für den Rat

Aus diesen Vorschlägen ergibt sich kein neuer Handlungsbedarf:

Sämtliche Straßenbaumaßnahmen, die von der Stadt Trier beauftragt wurden, unterliegen einer Bauüberwachung nach den Regeln der Technik.

Bei Baumaßnahmen der Versorgungsunternehmen wird die Maßnahme von den Stadtwerken Trier betreut. Nach Beendigung einer Maßnahme findet eine gemeinsame Übergabe der Flächen an die Stadt Trier statt.

zum Thema Salzstreuen: Ein Salzstreuverbot gibt es nicht. Laut Bundesminsiterium für Umwelt weist Streusalz die beste Ökobilanz aller Streugüter auf. Die Stadt Trier bemüht sich so wenig Salz im Winterdienst einzusetzen wie nötig.

Schluss mit "amtlich geduldetem Falschparken"

Bürgervorschlag
von: ms; 11.06.2010; Nummer: 3477
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.84536
Durchschnitt: 0,85 (97mal bewertet)

Sofortige Beendigung des "amtlich geduldeten Falschparkens" durch Lastkraftwagen (LKW) und Autos auf Fuß- und Radwegen im gesamten Stadtgebiet. Jene "Regelung" verstößt gegen die geltende Straßenverkehrsordnung, gefährdet alle anderen Verkehrsteilnehmer erheblich und verhindert städtische Strafeinnahmen durch die Ordnungsbehörden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Ökostrom für alle städtischen Einrichtungen!

Bürgervorschlag
von: ms; 12.06.2010; Nummer: 3485
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Energie
3.80769
Durchschnitt: 0,81 (104mal bewertet)

Was beim Privatkunden problemlos klappt, muss auch für die Stadt Trier mit allen ihren kommunalen Einrichtungen, Ämtern, Schulen, Kindergärten, Liegenschaften und Betrieben machbar sein. Die Stadt hat eine Vorbildfunktion und sollte ihrer Rolle gerecht werden.

Redaktion
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Stadt zuständig
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bereits umgesetzt

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier bezieht bereits seit Anfang 2008 Strom aus 100% regenerativer Stromerzeugung, vorwiegend Waserkraft.

Falschparken nicht mehr ignorieren, sondern als Einnahmequelle sehen

Bürgervorschlag
von: Sascha; 20.06.2010; Nummer: 3679
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.78261
Durchschnitt: 0,78 (69mal bewertet)

Wenn man so täglich durch die Stadt läuft, fallen einem an jeder Ecke Falschparker auf - und das jeden Tag, und immer dreister.
Es kann nicht sein, dass täglich Bushaltestellen, Radwege und Fußgängerwege von solche Leuten zugeparkt werden, ohne dass diese Konsequenzen spüren. Dazu fehlt der Stadt damit auch eine Menge an Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung.

Daher fordere ich, dass in Zukunft - so wie es in fast jeder anderen Stadt üblich ist - das Falschparken mit sehr hohen Bußgeldern zu belegen. Dazu gehört auch das konsequente Abschleppen von Falschparkern in Fußgängerzonen, auf Radwegen, Bushaltestellen und Bürgersteigen. Dazu würde dies der Stadt ein erhebliches Mehr an Einnahmen bringen und vielleicht sogar den einen oder anderen zusätzlichen Job.

Zur Verdeutlichung zähle ich nur ein paar Stellen auf, wo ich jedes Mal, wenn ich vorbeigehe, Falschparker sehe: Weberbach / Mustorstraße Busparkplätze tagsüber immer von Autos belegt; Zuckerbergstraße zwischen Einmündung Metzelstraße und Nikolaus Koch Platz an der Trier Galerie; Margarethengäßchen; Radweg Metzelstraße, Zurmaienerstraße, Pacelliufer, Barbaraufer; Jakobsspitälchen.
Es muss Schluss sein mit der lauen Einstellung der Stadt gegenüber Falschparkern!

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Abwehr von Gefahren durch falsch parkende oder haltende Fahrzeuge und die Einhaltung der geltenden Parkordnung im Allgemeinen und im Besonderen in den Bewohnerparkzonen und auf den bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen. Im letzteren Fall sollen möglichst viele Fahrzeugführenden freie Kurzzeitparkplätze finden.
Die Innenstadt ist in Bezirke aufgeteilt, die regelmäßig im Schichtdienst bestreift werden. Die im Vorschlag benannten Straßen gehören dazu. Die Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung orientiert sich zudem an der Überwachung von Bereichen mit Gefährdungspotential. Auch die Außenbezirke werden überwacht, was einen großen Zeitaufwand bedeutet. Das Ziel der Verkehrsüberwachung liegt darin, die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften anzuhalten. Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder bestimmt nicht die Stadtverwaltung sondern der Bundesgesetzgeber mit seinem bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog. Die wenigsten Tatbestände kosten 5 €. Der Verwarnungsgeld-Rahmen liegt je nach Tatbestand zwischen 5 € und 35 €. Der Grundbetrag wird erhöht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (Behinderung, Gefährdung, Zeitablauf des Parkscheins) vorliegen.
Personen, die sich im "ruhenden Verkehr" ständig verkehrswidrig verhalten, werden sofort mit einem Bußgeld von mindestens 40 € und 1 Punkt im Verkehrszentralregister des Bundeskraftfahrtamtes in Flensburg belegt. Dies kann zum Führerscheinentzug führen.
Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Abschleppmaßnahmen sind "Ersatzvornahmen" an Stelle der/des verantwortlichen Fahrzeugführerin/-führers. Weil in ihre Rechte eingegriffen wird, muss Ihnen die vorherige Gelegenheit gegeben werden, selbst den verkehrswidrigen Zustand durch Entfernen des Fahrzeuges zu beenden.

Streupflicht der Stadt Trier im Winter

Bürgervorschlag
von: H1; 23.06.2010; Nummer: 3759
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.765955
Durchschnitt: 0,77 (47mal bewertet)

Im Winter sollte wesentlich sparsamer mit Streumaterial umgegeangen werden. An Strasseneinmündungen und -übergängen wird das Streumaterial oft mehrere zentimeterdick aufgebracht. Dies geschieht oftmals ohne Sinn und Verstand auf trockenen Straßen und Gehwegen bzw. auf Straßen und Gehwegen, die noch mit genügend Streumaterial vom Vortag versehen sind. Die Straßenwärter der Stadt Trier sollten hier zu einem vernünftigen,
sinnvollen und sparsamen Umgang mit Streugut angehalten werden.

Hierdurch wären zukünftig mit Sicherheit mehrere Tonnen an Streugut zu sparen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Das Stadtreinigungsamt erfüllt mit der Streuung im Winterdienst die Verkehrssicherungspflicht im Auftrag des Baulastträgers. Die Streuung erfolgt per Streufahrzeuge und an bestimmten Stellen mit "Manpower". Die Streugeräte werden dabei gramm-genau eingestellt. Auch die Handstreuer sind angewiesen, so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu streuen.

Trier und Tropen

Bürgervorschlag
von: Ferring; 16.06.2010; Nummer: 3556
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Ausgabe; Thema: Grünflächen
3.736265
Durchschnitt: 0,74 (91mal bewertet)

Trier hat geographisch gesehen eine Tallage mit tropischem Klima im Sommer.
- Herbeiführen eines Abkühlungseffekts durch massenweise Anpflanzung von Bäumen und Grünpflanzen.
- keine weitere Versiegelung von Plätzen wie z. B. Kornmarkt Begrünung des Kornmarktes (falls noch durchführbar) mehr Grünflächen in der Stadt.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Kornmarkt in seiner jetzigen Gestaltung ist mehr begrünt und entsiegelt als vor seiner Umgestaltung. Darüber hinausgehende Begrünungen sind aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen nicht möglich.
Im gesamten Stadtgebiet werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den Baumbestand weiter zu entwickeln und wo möglich zu ergänzen. Dies ist in den vergangenen 20 Jahren in erheblichem Umfang geschehen, wie beispielsweise beim Bau der Umgehung Olewig, in den Baugebieten auf dem Tarforster Plateau, Luxemburger Straße, Zurmaienerstraße um nur einige wenige zu nennen. Im Rahmen von Umbau- und Neumaßnahmen an städtischen Straßen wird immer die Neupflanzung von Bäumen geprüft und wenn irgend möglich umgesetzt. Für abgängige Bäume wird in der Regel zeitnah Ersatz gepflanzt.

Reduktion der Zinsbelastung - Potential 1 Mio EUR

von: warpinwolf; 15.10.2009; Nummer: 2606
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Abgaben, Steuern
3.72549
Durchschnitt: 0,73 (51mal bewertet)

Die Zinsbelastung der Stadt Trier beträgt 2010 20 Mio EUR. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Kredite vor der Finanzkrise aufgenommen wurde.

Im Zuge der Finanzkrise wurde durch u.a. durch die Bankenrettung den Banken massive Kapital zur Verfügung gestellt, die Leitzinssätze sind drastisch gesunken.

Unter der Annahme dass der Zinsbelastung ein durchschnittlicher Zinssatz von 4% zugrunde liegt würde eine ggfs. durch Umschuldungsmaßnahmen erreichte Zinssenkung um 0,2% Punkte (auf Durchschnittlich 3,8%) die Zinsbelastung um 1 Mio EUR senken.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier betreibt ein aktives Zins- und Kreditmanagement mit dem Hauptziel der Zinssicherung und einer Verstetigung im Hinblick auf die Haushaltsbelastung. Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich derzeit nicht.

Neben den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten ist das zugrunde liegende Schulden-Portfolio - und damit die Haushaltsentwicklung der Stadt Trier insgesamt - maßgeblich für die Gesamt-Zinsbelastung.

In diesem Spannungsfeld betreibt die Stadt Trier seit ca. 15 Jahren ein aktives Zins- und Kreditmanagement mit klassischen Finanzierungselementen, aber auch dem Einsatz von Derivaten. Eine Anpassung an die Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte erfolgt permanent, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Festschreibungen möglich und geboten ist. Die durchschnittliche Zinsbelastung bei den Investitionskrediten im Haushaltsjahr 2008 betrug ca. 3,6%.

Vorbestellungen in der Städtischen Bücherei

von: Engel; 12.10.2009; Nummer: 2515
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Bildung
3.71875
Durchschnitt: 0,72 (64mal bewertet)

Zur Zeit wird für Vorbestellungen von Büchern in der Städtischen Bücherei ein Entgelt von 1 Euro pro Buch erhoben. Sobald das vorbestellte Buch zurückgegeben wurde und zur Ausleihe bereitliegt, wird man PER POST davon unterrichtet.

  1. Vorschlag: Benachrichtigung per Email spart Portokosten
  2. Vorschlag: Erhöhung der Gebühren für Vorbestellungen, weil 1 Euro m. E. nicht mal den Verwaltungsaufwand ersetzt
Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Zu Vorschlag Nr. 1:

Seit dem Monat September 2009 werden Lesern, die der Zusendung per E-Mail schriftlich zugestimmt haben, Benachrichtigungen über vorbestellte Medien auf elektronischem Wege zugestellt. Zur Zeit werden täglich bis zu 5 Benachrichtigungen per E-Mail versendet.

Zu Vorschlag Nr. 2:

Durch die elektronische Versendung der Vorbestellungsbenachrichtigungen werden pro Benachrichtigung 0,55 Euro Portogebühren eingespart. Außerdem nutzen Leser vermehrt die Selbstbedienungsfunktion des WEB-OPAC, um Medien vorzubestellen. Dies entlastet das Bibliothekspersonal und führt somit zu einer Entlastung des Verwaltungsaufwands. Eine Gebührenerhöhung, gerade im Bereich der Vorbestellungen, ist somit nicht zwingend geboten.

Kein Geld für die Planung von Projekten, die ohnehin keine echte Chance auf Verwirklichung haben

Bürgervorschlag
von: allesschonmalda...; 16.10.2009; Nummer: 2669
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.614285
Durchschnitt: 0,61 (70mal bewertet)

Beispiel aus der Vergangenheit: Handwerkerpark im Mattheiser Wald (Feyen) aktuelle Beispiele: Autobahnanschluß über die Konrad-Adenauer-Brücke oder die angedachte Anbindung der Höhenstadtteile mittels Petrisbergaufstieg (Spurbus, etc.) Zum Petrisbergaufstieg: für die mir bekannten Kosten von ca. 70Mio. € könnte man schon allein von den Zinsen einen "Rikschaverkehr" einrichten... also bitte auf dem Teppich bleiben. So ein Projekt ist für unsere Stadt mehrere Nummern zu groß! Alternative: Einrichtung von Busspuren, wenn möglich zusätzlich und nicht auf Kosten des vorhandenen Straßenraumes auf den beiden Strecken über Olewig und Avelsbach / Kürenz... verbunden mit dem Einsatz von Bussen, die nicht jede Haltestelle anfahren!

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Handlungsmaxime für Stadtrat und Verwaltung ist der effiziente Einsatz von Finanzmitteln.

Im Rahmen der langfristigen Zielsetzungen und Planungen, unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklung in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten kann es aber dazu kommen, dass eine Überarbeitung und in Einzelfällen auch Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Verwaltung hat dem Stadtrat im Jahre 2004 das Zukunftskonzept Trier 2020 vorgelegt. Es definiert 16 Visionsbausteine mit eindeutigen Zielen und entsprechend zugeordneten Projekten. Für die Überarbeitung und Fortschreibung dieses Konzeptes soll ein Forum Zukunft Trier 2020 gebildet werden.

Die definierten Ziele bilden die Basis für die weitere Arbeit von Rat und Verwaltung. Für die Investitions- und Haushaltsplanung werden diese Ziele in konkrete Einzelprojekte bzw. Maßnahmen formuliert und veranschlagt.

Im Rahmen der langfristigen Zielsetzungen und Planungen, unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklung in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten kann es dazu kommen, dass eine Überarbeitung und in Einzelfällen auch Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Beschränkung auf das Notwendige

Bürgervorschlag
von: 123454321; 07.06.2010; Nummer: 3397
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.578945
Durchschnitt: 0,58 (95mal bewertet)

In Anbetracht der hohen Schuldenbelastungen und der defizitären Haushaltslage sollten alle städtischen Immobilienobjekte einer Analyse unterzogen werden, wie hoch deren Kosten jährlich sind. In die Betrachtung sollten Abschreibung und Unterhaltungsaufwand (inklusive Personalaufwand und Overheadkosten) einfließen. Unwirtschaftliche Objekte, deren Eigentum nicht zwingend notwendig ist, könnten mit Nachdruck veräußert werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Prüfung der Objekte im städtischen Eigentum nach ihrer Wirtschaftlichkeit erfolgt im Rahmen des Projektes "Optimierung Gebäudewirtschaft" kontinuierlich.
Darüber hinaus ist die Stadt Trier gehalten, auf der Basis der Haushaltsgenehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde Veräußerungserlöse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu erzielen.

Publikationen der Stadtbibliothek oder des Stadtarchives mit Kostendeckung

Bürgervorschlag
von: Cheese-Bürger; 05.06.2010; Nummer: 3387
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Bildung
3.476745
Durchschnitt: 0,48 (86mal bewertet)

Laut Haushaltsplan der Stadt Trier werden die Publikationen der Stadtbibliothek (Weberbach) und des Stadtarchives mit jährlich über 150.000€ und über 70.000€ subventioniert. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Publikationen liegt bei unter 5%.

Ich schlage vor, dass die Preise der Publikationen so gestaltet werden, dass sie den Herstellungspreis decken oder - wenn Subventionen nicht vermeidbar sind - mindestens 50% der Kosten decken.

Bei diesen Publikationen dürfte es sich zum Beispiel um die Ausstellungskataloge oder die Reihe "Kostbarkeiten der Stadtbibliothek Trier" handeln. Wer Interesse an diesen Publikationen hat, sollte auch bereit sein, einen kostendeckenden Preis dafür zu zahlen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Nach den Regeln der doppischen Haushaltsführung muss die Haushaltsposition "Publikationen" anteilig eine Fülle von Umlagen abdecken. Der Posten enthält anteilig auch Gebäudekosten und -unterhalt inklusive Abschreibung, Kosten für die technische und sonstige Einrichtung sowie Rücklagen für ihren Ersatz, Personalkosten und Rücklagen für Pensionen und Renten sowie übergeordnete Verwaltungskosten. Diese Kosten können durch nicht-kommerzielle Einrichtungen wie die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv prinzipiell nicht erwirtschaftet werden. Die tatsächlichen Druckkosten für einen Katalog sind vergleichsweise gering, sodass eine Deckung von mehr als 50 von Hundert in der Regel durchaus gegeben ist. Der Posten "Publikationen" enthält außerdem nicht nur die Kosten für gedruckte Veröffentlichungen, sondern auch für Publikationen im Internet, Werbung, Einladungen und Plakate.

Die beiden letzten Publikationen der Bibliothek und des Archivs ("Kostbare Handschriften aus Echternach und Trier" sowie "Trier vergisst nicht") wurden vollständig durch Sponsoren abgedeckt. Die Preise orientieren sich stets daran, ob die Publikation auch absetzbar ist.

Zum ergänzenden Kommentar ist zu sagen, dass Ausstellungskataloge üblicherweise nicht online gestellt werden. Das professionelle Design kann die Bibliothek nicht selbst leisten. Außerdem sind die Kosten sogar noch erheblich höher, da ja keine Einnahmen erwirtschaftet werden.

Gebühren

Bürgervorschlag
von: toax; 08.06.2010; Nummer: 3412
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Abgaben, Steuern
3.439025
Durchschnitt: 0,44 (82mal bewertet)

Gerne wird über eine Gebührenerhöhung ja nicht gesprochen. Doch viele Gebühren sind seit der DM / € Umstellung genau umgerechnet worden. Dies führt zu ungeraden Beträgen und so muss die Verwaltung viel Kleingeld vorrätig haben.

Eine kleine Aufrundung auf gerade Beträge dürfte zu minimalen Mehreinnahmen führen und die Arbeit in der Verwaltung erleichtern.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
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Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Im Zuge der Euro-Einführung im Jahr 2002 wurde bewusst auf eine Aufrundung verzichtet. Seitdem hat in nahezu allen Bereichen eine Gebührenanpassung stattgefunden. Eine Aufrundung auf gerade Beträge erfolgt so Zug um Zug.

Finanzierung

Bürgervorschlag
von: Esel; 20.06.2010; Nummer: 3645
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.421055
Durchschnitt: 0,42 (57mal bewertet)

Der Haushalt der Stadt Trier muss vom Gedanken geprägt sein, dass die Ausgaben nicht höher sind als die Einnahmen, dass Einrichtungen nachhaltig errichtet werden, sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und in der Lage sind, soziale Leistungen zu erbringen. Neuen Einrichtungen und weiteren Leistungen muss eine klare Absage erteilt werden, wenn diese nicht finanzierbar sind. Dies ist keine leichte Aufgabe! Dies gilt für alle Haushalte. Wenn unsere gewählten Mandatsträger oder die Bürger selbst zusätzliche Leistungen als sinnvoll und notwendig erachten müssen diese Personen auch die Haushalte in die Lage versetzen durch Einsparungen oder auch höhere Steuern diese Leistung zu erbringen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Trier sind nichtfinanzierbare Projekte wie zum Beispiel:

- Petrisbergaufstieg,
- Tunnellösung Avelsbacher Straße.

eine klare Absage zu erteilen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
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Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Finanzlage der Stadt Trier ist seit Jahren mehr als angespannt und infolge ihrer Finanzschwäche und ihrer überdurchschnittlichen Ausgabenbelastung existiert ein fortwährender Sparzwang. Seit Mitte der 90er Jahre wurden diverse Konsolidierungsprogramme aufgelegt und umgesetzt. Aktuell beschäftigt sich erneut eine Arbeitsgruppe Rat und Verwaltung mit dem Thema Haushaltskonsolidierung. Erstes Ziel ist es, dass im Haushaltsentwurf 2011 ausgewiesene Defizit weiter zu reduzieren.

Grundsätzlich, ganz besonders aber in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen und im Hinblick auf die städtische Finanzlage und –entwicklung ist es notwendig, dass durch die kommunalpolitischen Entscheidungsträger Schwerpunkte für die mittelfristige Finanz- und Investitionstätigkeit gesetzt werden.

Das überarbeitete und fortgeschriebene Zukunftskonzept Trier 2025+ mit Visionsbausteinen und eindeutigen Zielen befindet sich in der Diskussionsphase und wird einer Beschlussfassung zugeführt. Die darin definierten Ziele bilden die Basis für die weitere Arbeit von Verwaltung und Rat.
Für die Investitions- und Haushaltsplanung werden dann konkrete Einzelprojekte oder Maßnahmen formuliert und unter strikter Beachtung der Vorschriften (Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung und andere) entsprechend veranschlagt.
Insbesondere bei langfristigen Zielsetzungen und Planungen kann es unter Berücksichtigung von veränderten Voraussetzungen, Entwicklungen in der Zielsetzung und Meinungsbildung sowie unter Beachtung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten dazu kommen, dass Überarbeitungen und in Einzelfällen auch die Einstellung von Projekten notwendig und geboten ist.

Investitionen, bei denen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen (sh. § 10 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung: „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen und im Finanzhaushalt ausgewiesen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“), werden nicht im Finanzhaushalt ausgewiesen.

Wohnungsbau

Bürgervorschlag
von: Kim; 21.06.2010; Nummer: 3690
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.350875
Durchschnitt: 0,35 (57mal bewertet)

Grundstücke die im Besitz der Stadt sind, sollten bebaut und zu marktüblichen Preisen vermietet werden. Oder man sollte einige gewinnbringend verkaufen, da es in der Privatwirtschaft auch nicht anders läuft.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

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Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Alle derzeit im städtischen Eigentum befindlichen Baugrundstücke sind - soweit sie nicht für den eigenen Bedarf erforderlich sind - in der Vermarktung. Aktuelle Angebote befinden sich unter: www.trier.de/immobilienangebote.

Stadt am Mehrwert durch Erteilung einer Baugenehmigung teilhaben lassen (nach Münchner Vorbild)

von: h_04; 16.10.2009; Nummer: 2695
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Zusätzliche Themen
3.32787
Durchschnitt: 0,33 (61mal bewertet)

Wenn die Stadt eine Baugenehmigung für ein Gebäude erteilt, das größer ist, als das bisher auf dem Grundstück bestehende, so wird das Grundstück wertvoller. Von diesem (durch die Stadt geschaffenen) Mehrwert sollte die Stadt einen Teil bekommen. Das heißt, die Baugenehmigung sollte erst wirksam werden, wenn die Hälfte des Mehrwerts an die Stadt überwiesen wird. München praktiziert diese Regelung erfolgreich.

Es ist zu klären, ab welchen Bauvolumen diese Regelung greifen sollte.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Das sogenannte Münchener Modell wurde bereits im Jahr 2004 vom Stadtrat als Trierer Baulandmodell beschlossen. Demnach kann die Ausweisung neuen Baurechts davon abhängig gemacht werden, dass die planungsbegünstigten Grundstückseigentümer unter Teilverzicht auf den planungsbedingten Wertzuwachs ihrer Grundstücke an den ursächlichen Kosten und Lasten beteiligt werden. Für eine Wertabschöpfung aufgrund einer höheren baulichen Ausnutzbarkeit im Rahmen einer Baugenehmigung gibt es dagegen keine rechtliche Grundlage.

Heckenschnitt entlang von Gehwegen

Bürgervorschlag
von: ms; 16.06.2010; Nummer: 3546
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Rad, Fuß
3.26389
Durchschnitt: 0,26 (72mal bewertet)

Grüne Lichtblicke in der Stadt sind immer zu begrüßen. Allerdings sind entlang enger Bürgersteige in einigen Siedlungsbereichen Triers oft so dichte und breite Hecken, dass jene in Kombination mit parkenden Autos die Gehsteigbreiten oft so stark reduzieren, dass ein durchkommen oft nur schwerlich möglich ist. Gerade an regnerischen Tagen wird es dazu dann auch noch recht feucht, weil man überall anschrammt. Die Stadt sollte sollte den Anliegern verbindliche Fristen setzen um ihre Hecken auf ihre Grundstücksgrenzen zurück zuschneiden, andernfalls Bußgelder verhängen.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits umgesetzt

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und umgesetzt.

Verwaltungshinweis für den Rat

Der Rat unterstützt die derzeitige Praxis, dass die Eigentümer schriftlich aufgefordert werden den Heckenrückschnitt durchzuführen. Bei Verzug wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Werden alle Dezernentenstellen benötigt

Bürgervorschlag
von: ralfpae; 12.10.2009; Nummer: 2508
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.23077
Durchschnitt: 0,23 (65mal bewertet)

Oder kann man nicht die Aufgaben auf die Dezernatsführungspersonen verteilen, d. h. Beamten mit höheren Besoldungsgruppen.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Eine weitere Reduzierung der Dezernentenstellen (über die Reduzierung aus dem Jahre 2006/2007 hinaus) wird durch den Stadtrat für nicht vertretbar erachtet.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stellung und Aufgaben der Beigeordneten sind in der Gemeindeordnung (GemO) § 50  normiert.  Gemäß § 50 Abs. 1 hat jede Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 80.000 bis 120.000 Einwohnern bis auf sechs erhöht wird.

Der Stadtrat hat am 31.01.2006 die Änderung der Hauptsatzung und damit die Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten von vier auf drei beschlossen.

Trier als Erlebnis-, Einkaufs- und Servicecentrum fuer Luxemburger positionieren

von: ulrichsanchez; 29.09.2009; Nummer: 2315
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Wirtschaft, Tourismus
3.186045
Durchschnitt: 0,19 (86mal bewertet)

Trier profitiert heute schon von Luxemburger Tagestourismus - eine klarere Positionierung zum Beispiel durch gezielte Ansiedlung von hochwertigen Outlet-Stores, Handwerkerparks, Ausflugsangeboten fuer in der Regel affluente Familien koennte Umsatzsteigerungen und hoehere Gewerbesteuereinnahmen fuer Trier mit sich bringen. Entsprechende Werbemassnahmen in Luxembourg sowie Mehrsprachigkeit der Beschilderungen waeren sicherlich dienlich.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht diesen Vorschlag als Daueraufgabe der Stadt Trier an, die einer permanenten Anpassung im Sinne der Optimierung unterzogen wird.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt Trier ist heute bereits eine äußerst attraktive Einkaufsstadt. Dies belegen Untersuchungen, bei denen Trier bei der Einzelhandelszentralität mit die höchsten Werte der Städte in Deutschland erreicht. Hieran ist auch das Kundeneinzugsgebiet innerhalb der Region Trier und weit darüber hinaus – insbesondere auch nach Luxemburg - verantwortlich.

Es lassen sich hierbei aber sicherlich noch viele Verbesserungen und Ausgestaltungsoptionen umsetzen, bei denen auch die Stadt koordinierend und fördernd Einfluss nehmen kann. Allerdings ist klar, dass die Stadt bei den Angeboten selbst in der Regel nur sehr eingeschränkt Einfluss nehmen kann.

Um die Stadt Trier als "Erlebnis-, Einkaufs- und Servicezentrum" zu positionieren ist es erforderlich, die Stadt in allen Bereichen des täglichen Lebens weiter zu entwickeln und auszubauen – und dabei auch eine Ausrichtungsrichtung nach Luxemburg mit zu berücksichtigen. Hierzu sollten in einer "ganzheitlichen Ausrichtung" neben der Wirtschaft auch die Bereiche Wohnen, Bildung, Kultur, Freizeit und so weiter gehören.

Die Stadt hat bereits seit Jahren zahlreiche Projekte und Aktivitäten ins Leben gerufen, die stark in das Nachbarland Luxemburg, aber auch nach Frankreich wirken. Zu nennen sind hierfür zum Beispiel das Städtenetz QuattroPole und der Wissenschaftspark Trier-Luxemburg TriLux. Insbesondere im Rahmen von EU-Förderprogrammen gewinnt eine Zusammenarbeit mit einer Gemeinde in einem Nachbarland immer weiter an Bedeutung.

Für die künftige Entwicklung der Stadt stehen zum einen die intraregionale Zusammenarbeit und Kooperationen in der Region Trier, wie auch ein weiterer Ausbau der Beziehungen nach Luxemburg (und Frankreich) auf dem Arbeitsplan. Entsprechende Möglichkeiten und Gestaltungen sollten deshalb bei allen Maßnahmen der Stadt vorab mit geprüft werden.

Größere Entscheidungsfreiheit der Amtsleiter und Abteilungsleiter

Bürgervorschlag
von: Horst; 27.09.2009; Nummer: 2279
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.173335
Durchschnitt: 0,17 (75mal bewertet)

Durch zu starre Festlegung der Entscheidungsfunktionen wird viel Leerlauf produziert.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht die Anpassung der internen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Trier als eine Daueraufgabe an.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Entscheidungsfreiheit der Amts- und Abteilungsleitung, aber auch der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist in Anlehnung an das Leitbild im Regelfall weit reichend. Insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenverantwortung (Personal und Finanzen) ist der Kompetenzbereich der Amtsleitungen weitreichender als in anderen Kommunen.

Aufgrund einschlägiger vom Rat beschlossener Dienstanordnungen bezüglich verschiedener Obliegenheiten wie Auftragsvergaben, Anordnungsbefugnisse, Entscheidungen über Billigkeitsmaßnahme usw. sind die Entscheidungskompetenzen der Amtsleitungen, der Dezernenten, des Oberbürgermeisters sowie der Ratsgremien in diesen Arbeitsfeldern eindeutig festgelegt.

Anzahl der Ämter in der Stadt verringern

Bürgervorschlag
von: Horst; 27.09.2009; Nummer: 2278
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Sparidee; Thema: Zusätzliche Themen
3.157305
Durchschnitt: 0,16 (89mal bewertet)

Wir haben einfach zu viele Ämter.

Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Ergebnis des Rates

Der Stadtrat sieht auch die Anpassung der internen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung Trier als eine Daueraufgabe an.

Verwaltungshinweis für den Rat

Seit Beginn der im Rathaus Trier mit dem Neuen Steuerungsmodell 1993 eingeleiteten Reformarbeiten sind tiefgreifende Veränderungen der Verwaltungsstruktur erfolgt. Beispielhaft aufzuzeigen sind die Integration des Steueramtes und die Bereiche Steuern und allgemeine Vermögensverwaltung sowie Beteiligungscontrolling in den Zentralen Diensten Finanzverwaltung, die Integration der Stadtkasse und der Geschäftsbuchhaltung in der Finanzbuchhaltung, die Integration des Liegenschaftsamtes und des Stadtvermessungsamtes im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, die Zusammenführung von Stadtbibliothek im Palais Walderdorff, Volkshochschule und Musikschule zum Bildungs- und Medienzentrum im Palais Walderdorff.

Momentan wird im Bereich der technischen Ämter eine weitreichende organisatorische Zusammenführung diskutiert. Weiterhin wird im Rahmen eines Projektes eine Konzentrierung der gebäudewirtschaftlichen Aufgaben vorbereitet. Durch den neuen Zuschnitt der Geschäftsbereiche der Dezernenten bieten sich auch in der Zukunft sicherlich Chancen, durch Aufgabenkonzentrationen die Anzahl der Ämter weiter zu reduzieren.

Plakatierung in Trier

von: Guenteraldo; 13.10.2009; Nummer: 2545
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: Einnahme; Thema: Verkehr, Auto, LKW, Krad
3.01205
Durchschnitt: 0,01 (83mal bewertet)

Das Anbringen von Werbung und Propaganda an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig. Zugleich wird die Befestigung an Bäumen untersagt (§ 33 Straßenverkehrsordnung). Ich gehe mal davon aus das eine Straßenlaterne eine Leitplanke oder auch ein Brückengeländer zum den Verkehrseinrichtungen zählt: Die Stadt wird zuplakatiert! Arenaveranstaltung, Exhaus, Sex-Messen etc.etc. und Flohmärkte, Flohmärkte, Flohmärkte.... Plakate an Laternen, Plakate die in Radwege reinragen etc.etc. Und dann diese kleinen süßen Anhänger mit fest montierten Plakaten an allen Ecken. (Der Pearls-Club hat glaube ich inzwischen 50 von den Dingern in und um Trier stehen.)

Warum wird das toleriert? Es behindert den Verkehr, lenkt vom Verkehr ab und stört das Stadtbild. Und die Anhänger blockieren öffentlichen Parkraum, oder? Also wer darf wo plakatieren? Deshalb mein Vorschläge:

  1. Man verhängt gegen die Verantwortlichen Ordnungsgelder und füllt somit das Stadtsäckel. Das könnten die Politessen mit übernehmen.
  2. Man bindet den öffentlichen Verkehrsraum in ein umfassendes Vermarktungskonzept ein. z.B. könnte man gezielt bestimmte Werbeplätze freigeben und vermarkten. (DIe Laterne pro Tag zum Beispiel, gestaffelt nach Verkehrsaufkommen....)
Redaktion
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft

Status der Umsetzung

vorher bereits umgesetzt

Verwaltungshinweis für den Rat

Richtig ist, dass das Anbringen von Plakaten und Ähnlichem an Verkehrseinrichtungen unzulässig ist. Diesen Hinweis enthalten alle Genehmigungen sowie den Hinweis, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - Bußgeld und anderes mehr - eingeleitet wird. Auch die Ersatzvornahme gegen Kostenerstattung wird bereits praktiziert.

Zu Punkt 2 ist festzuhalten, dass dies einer fachlichen und rechtlichen Prüfung bedarf. Des weiteren ist die Akzeptanz der Veranstalter zu hinterfragen.