Keine weitere Versiegelung von Boden

Bürgervorschlag
von: Ferring; 23.06.2010; Nummer: 3754
Stadtteil: Trier (gesamt); Wirkung: kostenneutral; Thema: Grünflächen
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Das weitere Versiegeln von Boden für die neuen, sowohl öffentlichen als auch privaten Parkplatzflächen, soll unbedingt vermieden werden.

Redaktion
Zuständigkeit: 
Stadt zuständig
Prüfung durch den Rat: 
wird geprüft
Verwaltung empfiehlt: 
bereits geplant

Status der Umsetzung

in Planung

Ergebnis des Rates

Dieser Vorschlag wurde bereits vor der Bürgerbeteiligung beschlossen und befindet sich in der Phase der Planung.

Verwaltungshinweis für den Rat

Die Stadt plant zur Zeit keine Neuanlage von größeren öffentlichen Parkflächen. Beim Bau einzelner Parkplätze im Zuge von Straßenbaumaßnahmen kann auf eine Versiegelung im allgemeinen nicht verzichtet werden, da hier der Gesamtstraßenraum zu berücksichtigen ist.

Bei der städtebaulichen Planung ergeben sich bereits durch die Regelungen des Baugesetzbuchs enge Vorschriften für die Versiegelung von Böden. Gemäß § 1 Baugesetzbuch soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Für neue Parkplatz- und Stellplatzanlagen wird deshalb von der Stadt Trier in Bebauungsplänen regelmäßig die Verwendung versicherungsfähiger Beläge vorgeschieben.

Kommentare der Fraktionen

Einverstanden!

Der neue Flächennutzungsplan wird bald aufgestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Neuversiegelung auf ein Minimum zurück gefahren wird. Anja Matatko